Entwurf. Jugendförderplan Gesetzliche Grundlagen

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Transkript:

Entwurf Jugendförderplan 2017-2018 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Aufwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für die Leistungsbereiche der 11-14 SGB VIII in den Jahren 2015 bis 2019 3. Anlagen

1. Gesetzliche Grundlagen Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat auf Grundlage des 24 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (AGKJHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.1997 (GVBl. I S. 87), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 43]), für die Leistungsbereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemäß der 11 bis 14 SGB VIII einen Jugendförderplan zu erstellen, der von der Vertretungskörperschaft mit der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsplanes zu beschließen ist. Entsprechend 79 SGB VIII haben die öffentlichen Träger der Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII einschließlich der Planungsverantwortung. Sie haben dabei einen angemessenen Anteil der für die Jugendhilfe bereitgestellten Mittel für die Jugendarbeit zu verwenden ( 79 Abs. 2 SGB VIII). Diese Aufgaben sind keine freiwilligen Leistungen, sondern Pflichtaufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe. Insbesondere 85 SGB VIII in Verbindung mit 11 SGB VIII beschreibt die Aufgaben der Jugendarbeit als kommunale Pflichtaufgabe. Diese Beschreibung kann jedoch nicht dahingehend interpretiert werden, dass Angebote im Bereich der Jugendarbeit in erster Linie von den öffentlichen Trägern oder den Gemeinden ohne Jugendamt wahrgenommen werden müssen. Der Jugendhilfe liegt der Gedanke der Subsidiarität zugrunde, d.h. Angebote der Jugendhilfe sollen von freien Trägern organisiert und durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang muss eine kontinuierliche Förderung freier Träger gewährleistet sein. Öffentliche Träger haben die freien Träger zu fördern und zu beraten und sollen sich bei Bedarf an Veranstaltungen freier Träger beteiligen. - 2 -

2. Aufwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für die Leistungsbereiche 11-14 SGB VIII Plan 2015 Ergebnis 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Aufwand (Zuschüsse/Zuweisungen an...) 36.20.10.00 Jugendarbeit 36.20.10.21 Außerschulische Jugendbildung 35.000 33.997,00 35.000 35.000 35.000 35.000 36.20.10.23 Deutsch- und Internationale Jugendbegegnung 18.500 9.097,00 18.500 18.500 18.500 18.500 36.20.10.24 Mitarbeiterfortbildung (bei freien Trägern) 15.000 6.246,37 15.000 15.000 15.000 15.000 36.20.10.25 Sonstige Jugendarbeit 1.667.000 1.696.369,07 1.693.700 1.805.700 1.838.500 1.838.500 Zwischensumme 1.735.500 1.745.709,44 1.762.200 1.874.200 1.907.000 1.907.000 36.31.10.00 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 36.31.10.21 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 3.000 2.010,00 3.000 13.000 13.000 13.000 36.60.10.00 Einrichtungen der Jugendarbeit Zuschüsse zu den Betriebskosten 125.000 99.164,90 125.000 100.000 100.000 100.000 Summe Aufwand 1.863.500 1.846.884,34 1.890.200 1.987.200 2.020.000 2.020.000 Ertrag (Zuweisungen vom Land ) 36.20.10.24 Mitarbeiterfortbildung (bei freien Trägern) 0 2.922,66 0 10.600 10.600 10.600 36.20.10.25 Sonstige Jugendarbeit 262.800 274.016,25 262.800 285.200 285.200 285.200 Summe Ertrag 262.800 276.938,91 262.800 295.800 295.800 295.800 Zuschuss LK OSL insgesamt 1.600.700 1.569.945,43 1.627.400 1.691.400 1.724.200 1.724.200-3 -

Begründung der Mehrbedarfe: Es ergibt sich für 2017 im Vergleich zum Jahr 2016 ein Gesamtmehrbedarf in Höhe von 64.000, welcher sich im Produkt 36.20.10.25 Sonstige Jugendarbeit begründet. Der erhöhte Zuschussbedarf ergibt sich aus dem Tarifabschluss in Höhe von 2,35 % im Bereich des TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst. Für 2018 wurde im Bereich der Personalkosten vorsorglich eine Tariferhöhung von 1,5 % und damit auch eine Erhöhung in den Gemeinkosten eingeplant. Aus dem Produkt 36.60.10.00 Einrichtungen der Jugendarbeit wurden 15.000 in das Produkt 36.20.10.00 Sonstige Jugendarbeit für Projektförderung und sozialpädagogische Gruppenarbeit, sowie 10.000 in das Produkt 36.31.10.12 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umgewidmet. Damit wird eine Vorgabe des Teilfachplans Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit und Erzieherischer kinder- Und Jugendschutz 2015-2018 umgesetzt. - 4 -

Anlage I Angebote für Kinder und Jugendliche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Kommune/Amt Einrichtungen/Träger Jugendräume Region Nord Stadt Calau - Kinder- und Jugendbegegnungszentrum Calau / Freie Jugendhilfe NL e.v. Stadt Lübbenau - Freizeitladen Lübbenau / AWO RV Brandenburg Süd e.v. Stadt Vetschau - Kinder- und Freizeithaus / ASB OV Lübbenau/Vetschau e.v. Region Mitte Amt Altdöbern - Offene Treffpunktarbeit im Amt Altdöbern / Forum zur Förderung kommunaler Interaktionen e.v. Stadt Großräschen - Jugendbegegnungsstätte Schalom / Evangelischer Kirchenkreis Senftenberg- Spremberg - Jugendhaus Alte Post / JC 94 e.v. Stadt Senftenberg - JC WK III / Würfel e.v. - Kultur- und Freizeitzentrum Pegasus / Stiftung SPI Niederlassung Brandenburg Region Süd Amt Ortrand - Kulturhof e.v. Lübbenau - Kulturzentrum GLEIS 3 / Lübbenau Brücke - Altdöbern - Lug - Neupetershain - Ressen - JAMM e.v. - Jugendraum Little Home e.v. - Nachwuchsliteraturzentrum Ich schreibe - Großkoschen - Hosena - Peickwitz - Sedlitz - Frauendorf - Kroppen - Lindenau - Tettau - 5 -

Amt Ruhland Gemeinde Schipkau Stadt Lauchhammer Stadt Schwarzheide - Projekthaus Schipkau / Schlupfwinkel & Lausitzer Bildungsgesellschaft e. V. - ARCHE Jugendbegegnungszentrum mit Lücke-Kinder-Projekt / Evangelische Kirchengemeinde - MädchenBude / Evangelische Kirchengemeinde - Jugendclub / AWO RV Brandenburg Süd e.v. - Grünewald - Guteborn - Hermsdorf/Lipsa - Schwarzbach - Ruhland - Annahütte - Drochow - Hörlitz - JC Lauchhammer-Süd - JR Kostebrau Anlage II Überregionale Angebote der Jugendarbeit im Personalstellenprogramm des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Träger Kreissportbund OSL e.v. Schlupfwinkel & Lausitzer Bildungsgesellschaft e.v. HARLEKIDS e. V. AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.v. Ev. Kirchengemeinde Lauchhammer Mitte e.v. Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg Art des Angebotes Kreissportjugendsekretärin - regionale und kreisweite Angebote im präventiven Kinder- und Jugendschutz - kreisweite Angebote im medienpädagogischen Bereich - Spielpädagogik und Spiele-Archiv außerschulische Jugendbildung im kulturellen Bereich im Landkreis OSL außerschulische Jugendbildung im naturkundlich-ökologischen Bereich in Lübbenau außerschulische Jugendbildung im technischen Bereich in der Stadt Lauchhammer und im Landkreis OSL Netzwerkstelle Demokratische Kultur im Landkreis OSL - 6 -

Anlage III Regionale Angebote der Jugendsozialarbeit im Personalstellenprogramm des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Region Nord Region Mitte Region Süd Kommune Träger Einsatzort Art des Angebotes Calau Freie Jugendhilfe NL e.v. Oberschule Robert Schlesier Lübbenau AWO RV Brandenburg Süd e. V. - Pestalozzi-Schule mit Sonderpädagogischem Schwerpunkt Lernen - Oberschule Ehm Welk - Paul-Fahlisch-Gymnasium Vetschau ASB OV Lübbenau/Vetschau e.v. Schulzentrum Großräschen JC 94 e.v. Schulen im Stadtgebiet Sedlitz Schlupfwinkel e.v. OSZ Lausitz, Abteilung 2 Senftenberg Stiftung SPI Niederlassung - Dr.-O.-Rindt-Oberschule Brandenburg - Friedrich-Engels-Gymnasium - Marianne-Seidel-Schule mit Sonderpädagogischem Schwerpunkt Lernen Senftenberg Würfel e.v. - B.-Kellermann-Oberschule Lauchhammer Lauchhammer Ruhland Schwarzheide Evangelische Kirchengemeinde Evangelische Kirchengemeinde AWO RV Brandenburg Süd e. V. Evangelische Kirchengemeinde MädchenBude - Oberschule Am Wehlenteich - Comenius-Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt Lernen Geschwister-Scholl-Oberschule Emil-Fischer-Gymnasium Mädchenarbeit & Berufsorientierung - 7 -