Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II )

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Transkript:

Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Geeignetheit Angemessenheit Aufzeichnungspflichten ( Taping ) Dr. Mareike Altmann

Geeignetheit Artt. 54, 55 der delegierten Verordnung

Geeignetheit Level 1 Level 1: Art. 25 (2) Empfehlung muss in Einklang mit den Anlagezielen und der Risikotragfähigkeit des Kunden stehen Der Kunde muss in der Lage sein, mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen das Risiko des empfohlenen Finanzinstruments zu verstehen WpDU müssen entsprechende Angaben vom Kunden einholen 3

Geeignetheit - Überblick Level 2: Artt. 54 und 55 Weitere Ausführungen zu Einzuholenden Informationen (Kundenexploration) Eignungsbeurteilung Eignungsbericht 4

Geeignetheit einzuholende Informationen Allgemeines (Art. 54 Abs. 1) Bei Durchführen der Eignungsbeurteilung: Information des Kunden darüber, dass die Eignungsbeurteilung dem Handeln im Kundeninteresse dient Art. 54 Abs. 1 UA 2: Verweis auf Anlageberatung oder Portfolioverwaltung durch ein automatisches System Verantwortung für Eignungsbeurteilung bei WpDU Keine Beschränkung auf den Einsatz des elektronischen Systems bei Abgabe persönlicher Empfehlungen 5

Geeignetheit einzuholende Informationen Umfang der Informationen (Art. 54 Abs. 2) Ist vom WpDU festzulegen Unter Berücksichtigung aller Aspekte der Dienstleistung Informationen zu: Anlagezielen und Risikobereitschaft Risikotragfähigkeit Kenntnissen und Erfahrungen 6

Geeignetheit einzuholende Informationen Professionelle Kunden (Art. 54 Abs. 3) WpDU darf von Kenntnissen und Erfahrungen des professionellen Kunden ausgehen Bei Anlageberatung: WpDU darf von Risikotragfähigkeit für das jeweilige Anlageziel ausgehen. 7

Geeignetheit einzuholende Informationen Informationen zu finanziellen Verhältnissen (Art. 54 Abs. 4) Höhe und Herkunft des regelmäßigen Einkommens Vermögenswerte einschließlich liquider Vermögenswerte, Anlagen und Immobilienbesitz Regelmäßige finanzielle Verpflichtungen 8

Geeignetheit einzuholende Informationen Informationen zu den Anlagezielen (Art. 54 Abs. 5): Anlagehorizont Risikobereitschaft Risikoprofil Anlagezweck (Anlageziel) 9

Geeignetheit - Eignungsbeurteilung Personenmehrheiten (Art. 54 Abs. 6 UA 1) Juristische Personen oder Vertretung mehrerer natürlicher Personen durch eine juristische Person Grundsätze des WpDU für die Eignungsbeurteilung Bezugsperson für die Eignungsbeurteilung durch WpDU Durchführung der Eignungsbeurteilung in der Praxis Bezugsperson für Kenntnisse und Erfahrungen, Anlageziele und finanzielle Verhältnisse WpDU hält Grundsätze fest 10

Geeignetheit - Eignungsbeurteilung Stellvertretung (Art. 54 Abs. 6 UA 2) Vertretung einer natürlichen Person durch eine andere natürliche Person Juristische Person als gekorener professioneller Kunde Juristische Person oder vertretene natürliche Person als Bezugsperson für finanzielle Verhältnisse und Anlageziele Vertreter der juristischen Person oder Stellvertreter als Bezugsperson für Kenntnisse und Erfahrungen 11

Geeignetheit einzuholende Informationen Zuverlässigkeit der Information (Art. 54 Abs. 7) Sicherstellen der Zuverlässigkeit der Informationen durch WpDU Darstellen der Bedeutung für den Kunden Zweckmäßigkeit der eingesetzten Mittel und Verständlichkeit der Fragen Identifizierung von Beschränkungen Sicherstellen der Verständlichkeit der Fragen Sicherstellen der Kohärenz der Kundeninformationen 12

Geeignetheit einzuholende Informationen Laufende Geschäftsbeziehung (Art. 54 Abs. 7) Laufende Beratungs- oder Portfolioverwaltungsdienstleistungen Geeignete Verfahren und Strategien zur Pflege zweckdienlicher und aktueller Informationen über Kunden Nachweis dieser Verfahren und Strategien Fehlende Informationen (Art. 54 Abs. 8) Keine Empfehlung bei Fehlen der erforderlichen Informationen 13

Geeignetheit - Eignungsbeurteilung Pflicht zur Prüfung von äquivalenten Finanzinstrumenten (Art. 54 Abs. 9) Beurteilung von Art und Merkmalen der ausgewählten Finanzinstrumente Beurteilung von Kosten und Komplexität Äquivalente Finanzinstrumente unter Berücksichtigung von Kosten und Komplexität 14

Geeignetheit - Eignungsbeurteilung Fehlende Geeignetheit (Art. 54 Abs. 10) Keine Empfehlung bei fehlender Geeignetheit der Dienstleistung oder des Finanzinstruments Umschichtungen von Anlagen (Art. 54 Abs. 11) Informationen über bestehende und neue Investitionen Kosten-Nutzen-Analyse der Umschichtung 15

Geeignetheit - Eignungsbeurteilung Eignungsbericht (Art. 54 Abs. 12) Regelmäßige Beurteilungen der Geeignetheit (Art. 54 Abs. 13) Information im Eignungsbericht Jährliche Überprüfung der Eignung der abgegebenen Empfehlung Häufiger je nach Risikoprofil des Kunden und der Art der empfohlenen Finanzinstrumente 16

Geeignetheit Unterschiede zu vorherigen Regelungen Abweichungen vom Technical Advice So gut wie keine Abweichungen vom WpHG/MiFID I: Kosten und Risiken im Vergleich zu alternativen Instrumenten Kosten-Nutzen-Analyse bei Umschichtungen Regelmäßige Eignungsbeurteilungen Eignungsbericht 17

Eignungsbericht Art. 54 (12) der delegierten Verordnung

Eignungsbericht - Inhalt Inhalt (Art. 54 Abs. 12 UA 1) Überblick über Empfehlungen Passende Empfehlung im Hinblick auf Ziele und persönliche Umstände des Kunden hinsichtlich Erforderliche Anlagedauer Kenntnisse und Erfahrungen Risikobereitschaft und Verlusttragfähigkeit 19

Eignungsbericht - Inhalt Periodische Überprüfung (Art. 54 Abs. 12 UA 1) Hinweis und Angabe im Eignungsbericht Erfordernis der regelmäßigen Überprüfung der Bestimmungen der empfohlenen Dienstleistungen bzw. Finanzinstrumente Regelmäßige Geeignetheitsüberprüfung (Art. 54 Abs. 12 UA 2) Im Anschlussbericht nur Veränderungen hinsichtlich der betreffenden Dienstleistung bzw. Finanzinstrumente und/oder Umstände des Kunden 20

Angemessenheit Artt. 55, 56 der delegierten Verordnung

Angemessenheit Kenntnisse und Erfahrungen Beurteilung der Erfahrungen und Kenntnisse der Kunden für Zwecke der Angemessenheit und Geeignetheit (Art. 55) Informationen zu Kenntnissen und Erfahrungen (Art. 55 Abs. 1): Art der Dienstleistungen, Geschäfte und Finanzinstrumente Art, Umfang, Häufigkeit und Zeitraum Bildungsstand und Beruf Verlässlichkeit der Informationen und anderweitige Kenntnis des WpDU (Art. 55 Abs. 3) 22

Angemessenheitsprüfung Inhalt der Angemessenheitsprüfung (Art. 56 Abs. 1): Verständnis des Kunden Anhand seiner Kenntnisse und Erfahrungen Der Risiken im Zusammenhang mit dem angebotenen oder gewünschten Produkt WpDU darf bei professionellen Kunden von Erfahrungen und Kenntnissen ausgehen 23

Aufzeichnung über die Angemessenheitsprüfung Aufzeichnungspflicht über Angemessenheitsprüfung (Art. 56 Abs. 2): Ergebnis Warnhinweis und Ausführung des Geschäfts auf Kundenwunsch bei Unangemessenheit Nicht ausreichende Kundenangaben zur Angemessenheit und Ausführung des Geschäfts auf Wunsch des Kunden 24

Taping/Aufzeichnungspflichten Art. 76 der delegierten Verordnung

Taping/Aufzeichnungspflichten Allgemeines Neu durch MiFID II Umfangreiche Aufzeichnungspflichten Keine Modifikationen zum Technical Advice 26

Taping/Aufzeichnungspflichten - Umfang (Art. 76 Abs. 1) Aufzeichnungen von Telefonaten Elektronischer Kommunikation Mit Orderbezug Müssen der Größe und Organisation der Firma sowie der Art, des Umfangs und der Komplexität der Geschäfte angemessen sein 27

Taping/Aufzeichnungspflichten - Grundsätze des WpDU (Art. 76 Abs. 1) Angaben zu Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (auch relevante interne Telefongespräche) Angaben zu Verfahren und Maßnahmen für Fälle, in den die Aufzeichnung nicht möglich ist und Dokumentation für zuständige Behörden 28

Taping/Aufzeichnungspflichten Vorkehrungen des WpDU Wirksame Aufsicht des Leitungsorgans (Art. 76 Abs. 2) Technologieneutralität der Bestimmungen des WpDU (Art. 76 Abs. 3) Periodische Beurteilung der Wirksamkeit der Strategie unter Anwendung alternativer und zusätzlicher Maßnahmen und Verfahren, insbesondere bei neuen Kommunikationsmitteln (Art. 76 Abs. 3) Aufzeichnungen über Mitarbeiter im Besitz von Firmengeräten und genutzten Geräte im Privatbesitz (Art. 76 Abs. 4) 29

Taping/Aufzeichnungspflichten Vorkehrungen des WpDU Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter (Art. 76 Abs. 5) Risikobasierte Kontrollen der Aufzeichnungen (Art. 76 Abs. 6) Dokumentation gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden (Art. 76 Abs. 7) Information des Kunden über Aufzeichnungen und Aufbewahrung der Aufzeichnungen einmalig vor Erbringung der Dienstleistung (Art. 76 Abs. 8) 30

Taping/Aufzeichnungspflichten Aufzeichnung persönlicher Gespräche Inhalt der Aufzeichnung persönlicher Gespräche (Art. 76 Abs. 9) Datum und Uhrzeit der Besprechung Ort der Besprechung Persönliche Angaben der Anwesenden Initiator der Besprechungen Wichtige Informationen über den Kundenauftrag 31

Taping/Aufzeichnungspflichten - Aufbewahrung Anforderungen an die Aufbewahrung (Art. 76 Abs. 10 und 11) Speicherung auf dauerhaftem Datenträger Unveränderbar Zugang auf Kundenwunsch Sicherstellen von Qualität, Genauigkeit und Vollständigkeit durch WpDU Beginn der Aufbewahrungsfrist mit Erstellungszeitpunkt 32

Taping/Aufzeichnungspflichten - Aufbewahrung Vielen Dank! 33