Product Governance. Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln. Frankfurt am Main 27. Oktober Dr.
|
|
- Jobst Böhm
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Product Governance Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln Frankfurt am Main 27. Oktober 2017 Dr. Thorsten Becker
2 Product Governance Wesentliche Rechtsquellen Europäisch Art. 16 (3), 24 (2) MiFID II Art. 9, 10 DV Guidelines on MiFID II product governance requirements National 63 Abs. 4-5, 80 Abs WpHG WpDVerOV BT 5 MaComp Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 2
3
4 Produktfreigabeverfahren Produktfreigabeverfahren Überprüfungsprozess Kommunikationsprozess Kommunikationsprozess Überprüfungsprozess Geburt des Produktes Vertrieb des Produktes Point of Sale Lebensende des Produktes
5 Vorgaben für Konzepteure
6 Product Governance Vorgaben für Konzepteure Produktfreigabeverfahren 80 Abs. 9 WpHG, 11 Abs WpDVerOV Kommunikationsprozess 80 Abs. 11 WpHG, 11 Abs. 12 WpDVerOV Überprüfungsprozess 80 Abs. 10 und 13 WpHG, 11 Abs WpDVerOV Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 6
7 Vorgaben für Konzepteure Produktfreigabeverfahren
8 Product Governance Vorgaben für Konzepteure Begriff des Konzepteurs ein WpDU, das Finanzinstrumente konzipiert konzipieren von Finanzinstrumenten: Neuschaffen Entwickeln Begeben Gestalten Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 8
9 Vorgaben für Konzepteure Produktfreigabeverfahren Begriff des Produktfreigabeverfahrens Verfahren für die Freigabe jedes einzelnen Finanzinstruments jeder wesentlichen Anpassung bestehender Finanzinstrumente vor Vermarktung oder Vertrieb an den Kunden Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 9
10 Vorgaben für Konzepteure Produktfreigabeverfahren Inhalte des Produktfreigabeverfahrens, insb. angemessener Umgang mit Interessenkonflikten Ausschluss für den Kunden nachteiliger Produktgestaltungen Sachkunde der betroffenen Mitarbeiter Kostenkontrolle Szenarioanalyse Festlegen einer Vertriebsstrategie Festlegen eines Zielmarktes Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 10
11 Vorgaben für Konzepteure Produktfreigabeverfahren im Detail: Zielmarktbestimmung
12 Vorgaben für Konzepteure Produktfreigabeverfahren: Zielmarkt Bestimmung des abstrakten Zielmarktes Grundlagen der Bestimmung theoretische Kenntnisse und Erfahrungen des Konzepteurs ausreichende Berücksichtigung qualitativer Erwägungen Bestimmung eines positiven und negativen Zielmarktes Bestimmung grds. anhand fünf vorgegebener Kategorien Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 12
13 Vorgaben für Konzepteure Produktfreigabeverfahren: Zielmarkt Die fünf (Basis)Kategorien des Zielmarktes Kundenkategorie Kenntnisse und Erfahrungen finanzielle Situation Risikotoleranz bzw. Risiko-Rendite-Profil Ziele und Bedürfnisse Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 13
14 Vorgaben für Konzepteure Produktfreigabeverfahren: Zielmarkt Detailtiefe der Zielmarktbestimmung Proportionalität im Hinblick auf das Produkt geringere Detailtiefe bei einfachen, weit verbreiteten Produkten höhere Detailtiefe z.b. bei komplexeren Produkten maßgebliche Eigenschaften u.a.: Komplexität, Risiko-Rendite-Profil, Liquidität, Innovationsgehalt verantwortungsvoller Umgang mit Zielmarktstandards Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 14
15 Vorgaben für Konzepteure Kommunikationsprozess
16 Vorgaben für Konzepteure Kommunikationsprozess Zur Verfügung zu stellende Informationen Informationen zum Finanzinstrument Informationen aus dem jeweiligen Produktfreigabeverfahren insbesondere: Zielmarkt Informationen zu geeigneten Vertriebskanälen Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 16
17 Vorgaben für Konzepteure Kommunikationsprozess Zu empfangende (bzw. anzufragende) Informationen Informationen aus dem Vertrieb des Produktes ggf. Informationen aus dem Überprüfungsprozess des Vertriebs Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 17
18 Vorgaben für Konzepteure Überprüfungsprozess
19 Vorgaben für Konzepteure Überprüfungsprozess Rhythmus der Überprüfung regelmäßig mindestens vor weiterer Begebung/Wiederauflage bei Ereignissen mit Auswirkungen auf Produktrisiko/-ertrag z.b. bei Überschreiten einer Schwelle, die das Ertragsprofil beeinflusst z.b. bzgl. der Solvenz von Emittenten oder Garantiegebern Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 19
20 Vorgaben für Konzepteure Überprüfungsprozess Konsequenzen aus der Überprüfung Ergreifen von geeigneten Maßnahmen, z.b. Information der Kunden oder des Vertriebs Einstellen oder Anpassen des Produktes Hinwirken auf die Anpassung des Vertriebsablaufs Beendigung der Arbeit mit Vertriebsunternehmen Unterrichtung der BaFin Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 20
21 Vorgaben für Vertriebsunternehmen
22 Product Governance Vorgaben für Vertriebsunternehmen Produktfreigabeverfahren 80 Abs. 12 WpHG, 12 Abs. 1 WpDVerOV Informationsprozess 80 Abs. 11 WpHG, 12 Abs. 5-7 und 11 WpDVerOV Überprüfungsprozess 80 Abs. 10 und 13 WpHG, 12 Abs. 9 WpDVeroV Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 22
23 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Produktfreigabeprozess
24 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Produktfreigabeverfahren Begriff des Produktfreigabeverfahrens Verfahren zur Entscheidung darüber, welche Produkte und Dienstleistungen angeboten werden besondere Sorgfalt bei neuen Produkten oder Änderungen von Dienstleistungen Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 24
25 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Produktfreigabeverfahren Inhalte des Produktfreigabeverfahrens, insb. Ermitteln und Bewerten der Umstände und Bedürfnisse des Kundenstamms frühzeitige Berücksichtigung sämtlicher WpHG-Vorgaben angemessener Umgang mit Interessenkonflikten Sachkunde der betroffenen Mitarbeiter Festlegen einer Vertriebsstrategie Festlegen bzw. Konkretisieren des Zielmarktes Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 25
26 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Produktfreigabeverfahren im Detail: Umgang des Vertriebs mit dem Zielmarkt
27 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Umgang mit dem Zielmarkt Bestimmen des konkreten Zielmarktes: Grundlagen Informationen über das Produkt Verwertung der Informationen des Konzepteurs, insb. des abstrakten Zielmarktes eigene Recherche bei Produkten von Nicht-MIFID-Konzepteuren Informationen über den Kundenstamm für den Vertrieb vorgesehene Dienstleistung Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 27
28 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Umgang mit dem Zielmarkt Bestimmen des konkreten Zielmarktes: Umfang bei Produkten von MiFID-Konzepteuren zumindest Konkretisierung des abstrakten Zielmarktes grds. Geltung der Vorgaben für Konzepteure bei Produkten von Nicht-MiFID-Konzepteuren eigenständige Bestimmung des konkreten Zielmarktes grds. Geltung der Vorgaben für Konzepteure Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 28
29 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Umgang mit dem Zielmarkt Konkretisierung des abstrakten Zielmarktes Prüfung, ob und ggf. wie der abstrakte Zielmarkt zum Kundenkreis des Vertriebsunternehmens passt Prüfungstiefe abhängig von Produktart und eigenschaften bei Anpassungs- oder Konkretisierungsbedarf: Achtung der grundsätzlichen Entscheidungen des Konzepteurs Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 29
30 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Umgang mit dem Zielmarkt Abgleich des konkreten Zielmarktes Sicherstellen des Vertriebs im Einklang mit dem Zielmarkt Abgleich der Bedürfnisse, Eigenschaften und Merkmale des jeweiligen Kunden mit den Zielmarktkategorien in jedem Einzelfall am Point of Sale Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 30
31 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Umgang mit dem Zielmarkt Der Zielmarkt im Wertpapierdienstleistungskontext Beratungsgeschäft, Finanzportfolioverwaltung beratungsfreies Geschäft reines Ausführungsgeschäft Intensität der Bestimmung oder Konkretisierung des Abgleichs (vorbehaltlich Ausgleichsmechanismen) Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 31
32 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Umgang mit dem Zielmarkt Vertrieb im Graubereich aufgrund von Diversifikation, Hedging, Portfolioansatz Graubereich außerhalb des positiven und des negativen Zielmarktes Negativer Zielmarkt Positiver Zielmarkt Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 32
33 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Umgang mit dem Zielmarkt Abweichungen vom konkreten Zielmarkt Aufnahme der Abweichung in die ggf. erforderliche Geeignetheitserklärung grds. Information des Konzepteurs Ausnahme: Diversifikation, Hedging, Portfoliobezug Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 33
34 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Umgang mit dem Zielmarkt Vertrieb außerhalb des positiven Zielmarktes bei Rechtfertigung durch Umstände des Einzelfalls grds. bei Diversifikation, Hedging, Portfoliobezug Vertrieb innerhalb des negativen Zielmarktes nur in seltenen Ausnahmefällen Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 34
35 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Prozess zum Informationsaustausch
36 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Informationsprozess Anzufragende bzw. zu ermittelnde Informationen (1) bei Produkten von MiFID-Konzepteuren, z.b. Informationen zum Finanzinstrument Informationen aus dem jeweiligen Produktfreigabeverfahren insbesondere: Zielmarkt Informationen zu geeigneten Vertriebskanälen Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 36
37 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Informationsprozess Anzufragende bzw. zu ermittelnde Informationen (2) bei Produkten von Nicht-MiFID-Konzepteuren, z.b. eigene Recherche zur Sicherstellung eines grds. äquivalenten Informationsniveaus ggf. Ansprache des Konzepteurs, Nutzung öffentlich verfügbarer (regulatorischer) Quellen Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 37
38 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Informationsprozess Zur Verfügung zu stellende Informationen Informationen aus dem Vertrieb des Produktes z.b. Beschwerden, Grad der Zielmarkterreichung ggf. Informationen aus dem Überprüfungsprozess des Vertriebs Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 38
39 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Überprüfungsprozess
40 Vorgaben für Vertriebsunternehmen Überprüfungsprozess Überprüfungsprozess des Vertriebs grds. entsprechende Geltung der Vorgaben für Konzepteure Ziele, Rhythmus und Konsequenzen (siehe oben beim Konzepteur) Schwerpunkt: Vertriebsaspekte wie Vertriebsstrategie nicht: reine Konzepteurs-Vorgaben wie z.b. Anpassen des Produktes Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 40
41 Haben Sie Fragen? Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 41
42 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Umsetzung der MiFID-II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln 27. Oktober 2017
MiFID II Product Governance Zielmarktdefinition
Grundlagen des Europäischen Finanzmarktrechts MiFID II Product Governance Zielmarktdefinition Mag.iur. Bianca Lins Propter Homines Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht Institut für Wirtschaftsrecht
MehrProduct Governance. ein internes Produktgenehmigungsverfahren durchlaufen haben und für die ein Zielmarkt bestimmt wurde.
Product Governance Product Governance Hintergrund: Wahrung der Kundeninteressen durch Vereinbarkeit der Vertriebsstrategie mit dem Zielmarkt (Art. 24 Abs. 2 MiFID II) In den Vertrieb sollen regelmäßig
MehrVerbraucherschutz. MiFID II die wichtigsten Änderungen für Anleger
Verbraucherschutz MiFID II die wichtigsten Änderungen für Anleger Im Januar 2018 ist das Wertpapierhandelsrecht an vielen Stellen geändert worden. Davon sind auch Sie als Privatkundinnen und -kunden betroffen,
MehrAktuelle Entwicklungen in der Regulierung von Finanzdienstleistungen
Aktuelle Entwicklungen in der Regulierung von Finanzdienstleistungen Roland Baum Rechtsanwalt M&G Jahreskonferenz Donnerstag, 4. Mai 2017 Top-Regulierungs-Thema in 2017: Auswirkungen von MiFID II auf Fondsvertrieb
MehrKostentransparenz. Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln. Frankfurt am Main 27. Oktober 2017.
Kostentransparenz Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln Frankfurt am Main 27. Oktober 2017 Claire Kütemeier Wesentliche Änderungen Kostentransparenz wird erheblich erweitert:
MehrIBD Wirtschaftsprüfung GmbH. MIFID II Product - Governance
IBD Wirtschaftsprüfung GmbH MIFID II Product - Governance 2 Das Thema wird präsentiert von: WP/StB Mag. (FH) Michael Szücs Geschäftsführer IBD Wirtschaftsprüfung GmbH 1060 Wien, Lehargasse 1 Tel: 01/ 505
MehrAuswirkung von MiFID II in der Vermögensverwaltung. Andreas Grünewald. Vorsitzender des Vorstandes VuV e.v.
Auswirkung von MiFID II in der Vermögensverwaltung Andreas Grünewald Vorsitzender des Vorstandes VuV e.v. München, 16.11.2017 Vita Andreas Grünewald Seit 1989 1991-1996 1996-1998 Seit 1998 Seit 1999 Seit
MehrAuswirkung von MiFID II in der Vermögensverwaltung. Andreas Grünewald. Vorsitzender des Vorstandes VuV e.v.
Auswirkung von MiFID II in der Vermögensverwaltung Andreas Grünewald Vorsitzender des Vorstandes VuV e.v. München, 16.11.2017 Vita Andreas Grünewald Seit 1989 1991-1996 1996-1998 Seit 1998 Seit 1999 Seit
MehrInformationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Unabhängige Anlageberatung
Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Unabhängige Anlageberatung Dr. Mareike Altmann Unabhängige Anlageberatung - Überblick
MehrInformationen nach 31 Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) der SAM Sachsen Asset Management GmbH
Informationen nach 31 Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) der SAM Sachsen Asset Management GmbH (Stand November 2014) 1. Allgemeine Informationen 1.1. Name und Anschrift der Gesellschaft SAM Sachsen
MehrWaigel Rechtsanwälte Nymphenburger Straße München Tel
Waigel Rechtsanwälte Nymphenburger Straße 4 80335 München Tel. +49 89 7400457-0 www.waigel.de Das System der delegierten Rechtsakte MiFID II / MiFiR enthalten 94 Ermächtigungen, 32 delegierte Rechtsakte,
MehrLeitlinien zu den Produktüberwachungsanforderungen der MiFID II
Leitlinien zu den Produktüberwachungsanforderungen der MiFID II 05/02/2018 ESMA35-43-620 DE Inhaltsverzeichnis I. Anwendungsbereich... 3 II. Zweck... 3 III. Begriffsbestimmungen... 4 IV. Compliance- und
MehrInformationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Kostentransparenz
Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Kostentransparenz Dr. Thorsten Becker Die Bezeichnung Kosten steht stellvertretend
MehrMiFID II und die Folgen für das Wertpapiergeschäft. Pressegespräch des Bankenverbandes in Frankfurt am Main 18. Oktober 2017
MiFID II und die Folgen für das Wertpapiergeschäft Pressegespräch des Bankenverbandes in Frankfurt am Main 18. Oktober 2017 Was bedeutet MiFID II für das Wertpapiergeschäft? Ziel Europaweit einheitliche
MehrBaFinTech 2016 Workshop 3: Robo-Advice
BaFinTech 2016 Workshop 3: Robo-Advice Anforderungen der Aufsicht an die automatisierte Wertpapierberatung Dr. Mareike Altmann, Dr. Thorsten Becker Die nachfolgende Darstellung ist lediglich indikativ
Mehr2. FiMaNoG für Asset Manager
2. FiMaNoG für Asset Manager Frankfurt am Main, 25. Oktober 2016 Jochen Kindermann Dr. Harald Glander Dr. Oliver Kittner Johannes Bast Agenda Wo stehen wir (Stand Gesetzgebungsverfahren und regulatorischer
MehrDie IDD aus konsumentenpolitischer Sicht
Die IDD aus konsumentenpolitischer Sicht, Wichtige konsumentenpolitische Ziele der IDD 1. Ausdehnung des Geltungsbereichs 2. Regelung der Aus- und Weiterbildung 3. Aufdeckung, Bewältigung und Entschärfung
MehrMiFID II wirklich konkret
MiFID II wirklich konkret 31.08.2017 MiFID II wirklich konkret Inhalt Aktueller Stand Zielmarktbestimmung (Product Governance) Kundenprofil Geeignetheitsprüfung Kostenoffenlegung (ex ante und ex post)
MehrProduct Governance nach MiFID II und der Entwurf des deutschen Kleinanlegerschutzgesetzes
Product Governance nach MiFID II und der Entwurf des deutschen Kleinanlegerschutzgesetzes Sabine Kimmich / Rechtsanwältin Investment Funds / Regulatory Norton Rose Fulbright LLP Financial Services Breakfast
MehrRevision der DIN EN ISO 9001 Dokumentierte Informationen. Ausschlüsse : nicht zutreffende Anforderungen begründen
Seite 1 von 17 Dokumentationsanforderungen Anwendungsbereich 4 Kontext der Organisation 4.3 Festlegen des Anwendungsbereichs Bestehende Dokumente Kommentar verfügbar sein und aufrechterhalten werden Ausschlüsse
MehrInformationen über die Wertpapierdienstleistungen der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (gemäß 31 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 WpHG)
Informationen über die Wertpapierdienstleistungen der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (gemäß 31 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 WpHG) 1. Informationen über die Wertpapierhandelsbank KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank
MehrInhalt. Präambel 4. Emittent 6. Basiswert 8. Produkt 10. Preis 14. Handel 16. Einhaltung 20
Derivate Kodex Freiwillige Selbstverpflichtung von Derivate Emittenten zur Einhaltung von Standards bei Emission, Strukturierung, Vertrieb und Marketing derivativer Wertpapiere Inhalt 2 3 Inhalt Präambel
MehrKonsultation 08/2017. Rundschreiben zur Überwachung und Steuerung von Finanzprodukten im Privatkundengeschäft
21.07.2017 Konsultation 08/2017 Rundschreiben zur Überwachung und Steuerung von Finanzprodukten im Privatkundengeschäft 1. Vorbemerkung 1 Das Rundschreiben gibt auf der Grundlage des 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes
MehrDie Folgen der MiFID II für die Finanzanlagenvermittler. Vortrag der Rechtsanwaltskanzlei iuvaris. am 27. Januar 2017 in Nürnberg
Die Folgen der MiFID II für die Finanzanlagenvermittler Vortrag der Rechtsanwaltskanzlei iuvaris am 27. Januar 2017 in Nürnberg Gliederung 1. Warum betrifft MiFID II die Finanzanlagenvermittler? 2. Was
MehrAufbau eines Compliance Management Systems in der Praxis. Stefanie Held Symposium für Compliance und Unternehmenssicherheit Frankfurt, 15.11.
Aufbau eines Compliance Management Systems in der Praxis Stefanie Held Symposium für Compliance und Unternehmenssicherheit Frankfurt, 15.11.2012 Gliederung Kapitel 1 - Festlegung des Compliance-Zielbilds
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.9.2017 C(2017) 6218 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 21.9.2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und
MehrPer Bundesministerium der Finanzen. 13. November 2015
Deutscher Derivate Verband Pariser Platz 3 10117 Berlin Per E-Mail Bundesministerium der Finanzen 13. November 2015 Stellungnahme des Deutschen Derivate Verbandes (DDV) zum Referentenentwurf für ein Gesetz
MehrVortrag: IDD, MiFID II und Weiterbildung. Versicherungsvermittlung. Wertpapiervermittlung. Mag. Philipp H. Bohrn
Vortrag: IDD, MiFID II und Weiterbildung Versicherungsvermittlung Wertpapiervermittlung Mag. Philipp H. Bohrn Versicherungs anlagevermittlung Versicherungsvermittlung Wertpapiervermittlung Was wir heute
MehrDie letzten Regulierungslücken werden geschlossen Der freie Vertrieb und die geschlossenen Fonds werden beaufsichtigt
Die letzten Regulierungslücken werden geschlossen Der freie Vertrieb und die geschlossenen Fonds werden beaufsichtigt Präsentation der Rechtsanwälte GSK Stockmann + Kollegen GSK Stockmann + Kollegen Dr.
MehrMiFID R W G V / 2 0 0 6 1
Markets in Financial Instruments Directive (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) Referent: Ass. jur., Dipl.-BW (FH) Hermann-Josef Krämer Rheinisch- Westfälischer Genossenschaftsverband (RWGV)
MehrAIFM-Richtlinie. Übersicht über den Entwurf der EU KOM. 3.Funds Forum Frankfurt am 14.Mai Uwe Wewel, Berlin
AIFM-Richtlinie Übersicht über den Entwurf der EU KOM Aufbau der RL In 56 Artikel in 9 Kapiteln 1.Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 2.Kapitel: Zulassung der AIFM 3.Kapitel: Ausübung der Tätigkeiten 4.Kapitel:
MehrQualitative Anforderungen unter Berücksichtigung von Proportionalität
Qualitative Anforderungen unter Berücksichtigung von Proportionalität Solvency II - zu komplex für kleine und mittlere Versicherer? Informations- und Diskussionsveranstaltung der BaFin Bonn, den 7. Juni
MehrCoffee, you and MiFID 2 Geeignetheitserklärung statt Anlageberatungsprotokoll
Coffee, you and MiFID 2 Geeignetheitserklärung statt Anlageberatungsprotokoll Jochen Kindermann Partner Dr. Harald Glander Partner Johannes Bast Associate Timeline 1 / L_LIVE_EMEA2:12503823v3 Rechtsquellen
MehrFinanzmarktrichtlinie (MiFID) - Anforderungen an Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft
Finanzmarktrichtlinie (MiFID) - Anforderungen an Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft Institut für Bankrecht 31. Januar 2007 Dr. Detlef Irmen, Vorstand Börse Düsseldorf
MehrDERIVATE KODEX. Freiwillige Selbstverpflichtung
Deutscher Derivate Verband DERIVATE KODEX Freiwillige Selbstverpflichtung von Derivate Emittenten zur Einhaltung von Standards, bei Emission, Strukturierung, Vertrieb und Marketing derivativer Wertpapiere
MehrZulassungsvoraussetzung: Erlaubnispflicht 32 KWG. Grundsätzlich alle FDL- Unternehmen. Ausschließlichkeitsvermittler. Gebundene
M. Anhang M1. Darstellungen Rechtsrahmen Status quo Zulassungsvoraussetzung: Erlaubnispflicht Versicherung Kapitalanlage Kredit Bausparen Finanzinstrumente Geschlossene Fonds 34d GewO 32 KWG 34c GewO 14
MehrWaigel Rechtsanwälte Nymphenburger Straße München Tel
Waigel Rechtsanwälte Nymphenburger Straße 4 80335 München Tel. +49 89 7400457-0 www.waigel.de MiFID II Jetzt wird s ernst! Bündnis für Fonds 2017 2 Das System der delegierten Rechtsakte MiFID II MiFID
MehrVersicherungsanlageprodukte - neue Transparenzanforderungen bei Produktgestaltung und Vertrieb?
Versicherungsanlageprodukte - neue Transparenzanforderungen bei Produktgestaltung und Vertrieb? Dr. Ulrike Mönnich, LL.M., Partnerin Prof. Dr. Helmut Heiss, Ordinarius an der Universität Zürich, Rechtsanwalt
MehrDer Product Approval Process gem. Solvency II
Der Product Approval Process gem. Solvency II qx Club 01. Juni 2010 Carsten Hoffmann CRO, AXA Konzern AG Agenda Definition Product Approval Process bei AXA Page 2 01.06.2010 Der Product Approval Process
MehrProduct Governance. Abschnitt 2.7 des CP
Abschnitt 2.7 des CP Mandat der Kommission ESMA is invited to provide technical advice on detailed product governance arrangements for investment firms manufacturing and distributing financial instruments
MehrRegulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten
Regulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten 2 Agenda Fallbeispiel 31 Abs. 10 WpHG Anlageberatung Vermögensverwaltung Zuwendungen 3 Fallbeispiel 4 Fall Kunde K,
MehrMiFID II: Neues zu Zuwendungen Entwurf der Level 2- Richtlinie *
April 2016 MiFID II: Neues zu Zuwendungen der Level 2- Richtlinie * Die EU-Kommission hat ihren der ersten Level 2-Maßnahme zu MiFID II vorgelegt, 1 der u.a. die Voraussetzungen der Zulässigkeit von Zuwendungen
MehrFragebogen 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Firma:
Fragebogen 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG Firma: Zu den von mir/uns erbrachten bzw. beabsichtigten Geschäften erkläre/n ich/wir Folgendes: (Bitte ankreuzen, sofern dies auf die von Ihnen/von Ihrem Unternehmen
MehrKostentransparenz. Abschnitt 2.14 des CP
Abschnitt 2.14 des CP Informationsempfänger Privatkunden professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien Opt-out möglich (auch nur teilweise) Ausschluss des Opt-out bei Anlageberatung und Portfoliomanagement
MehrLAB V: MIFID II: AUSGEWÄHLTE FOLGEN FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER UND FAMILY OFFICES
LAB V: MIFID II: AUSGEWÄHLTE FOLGEN FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER UND FAMILY OFFICES Dr. Nero Knapp Geschäftsführender Verbandsjustiziar VuV e.v. Agenda 1. Überblick 2. Neuerung bei der Anlageberatung
MehrInformation zum Inkrafttreten der neuen EU-Finanzmarktrichtlinie am 3. Januar 2018
Information zum Inkrafttreten der neuen EU-Finanzmarktrichtlinie am 3. Januar 2018 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, am 3. Januar 2018 werden die wesentlichen Teile des deutschen Umsetzungsgesetzes
Mehr1 Einführung... 15. 2 Anwendungsbereich und Anwendungsintensität des Geeignetheitskonzepts nach 31 Abs. 4 WpHG... 49
Inhalt 1 Einführung............................ 15 A. Hintergrund und Gang der Untersuchung.......... 15 B. Tatsächliche und rechtliche Grundlagen........... 19 I. Der Markt für Anlageberatung.............
MehrHäufig gestellte Fragen zu den 37v ff. WpHG
Häufig gestellte Fragen zu den 37v ff. WpHG Fragen und Antworten (Frequently Asked Questions - "FAQs") zu 37v ff. WpHG nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrictlinie-Änderungsrichtlinie
MehrDisclaimer. Dr. Roller & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Disclaimer Alle Angaben dieser Präsentation erfolgen ohne Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Überlassung der Präsentation erfolgt nur für den internen Gebrauch des Empfängers.
MehrFragebogen Markterhebung Vertriebsstrukturen
Fragebogen Markterhebung Vertriebsstrukturen Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Antworten sämtliche Vertriebswege (z. B. Anlageberatung im Filialgeschäft, telefonische Anlageberatung und Anlageberatung
MehrESMA-Konsultation zu MiFID II. Thema: Meldung von Geschäften Frankfurt am Main, 3. Juli 2014
ESMA-Konsultation zu MiFID II Thema: Meldung von Geschäften Frankfurt am Main, 3. Juli 2014 Rechtsquellen Level 1: Art. 26 MiFIR Level 2: Binding Technical Standards mit Verordnungscharakter D. Zeitz WA
MehrBeratungsqualität und Beratungsprotokollierung als operationelles Risiko
Beratungsqualität und Beratungsprotokollierung als operationelles Risiko Herzlich Willkommen! Jens Kieback Senior Consultant Compliance, Beratungsqualität und Beratungsdokumentation, Nord-Ostsee Sparkasse
MehrCorporate Governance-Bericht
Corporate Governance-Bericht adesso legt großen Wert auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Hohe Anforderungen an Transparenz, Kontrolle und wirtschaftsethische Grundsätze stärken das Vertrauen
MehrInhaltsverzeichnis. I. Einleitung... 1. II. Arbeitsteilung: Ausgestaltung und Pflichtenlage... 5 VII. Abkürzungsverzeichnis...
Abkürzungsverzeichnis... XIII I. Einleitung... 1 A. Untersuchungsgegenstand... 1 B. Gang der Untersuchung... 3 II. Arbeitsteilung: Ausgestaltung und Pflichtenlage... 5 A. Vorbemerkung... 5 B. Grundkonstellation...
MehrVergütungsbericht DekaBank-Konzern
2009 DekaBank-Konzern Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2009 Der Vergütungsbericht beschreibt die Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1
MehrLehrgang Compliance (WpHG, MaRisk)
19.01.2015-27.11.2015 von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr Lehrgang Compliance (WpHG, MaRisk) Geldwäsche, Betrugsprävention, Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen Zielgruppe Angehende Beauftragte für WpHG-Compliance,
MehrPRIPs IMD II und MiFid II neue Transparenzanforderungen für Versicherungsanlageprodukte?
PRIPs IMD II und MiFid II neue Transparenzanforderungen für Versicherungsanlageprodukte? Dr. Ulrike Mönnich, LL.M., Partnerin, gbf Rechtsanwälte Prof. Dr. Helmut Heiss, Ordinarius an der Universität Zürich,
MehrAngemessene Zuwendungsregeln unter MiFID II
Angemessene Zuwendungsregeln unter MiFID II Die Einschränkungen bei der Nutzung von Research erschweren den Kapitalmarktzugang kleiner und mittlerer Unternehmen Deutsches Aktieninstitut: Kommentar vom
MehrWas wird aus dem KG-Fonds?
Was wird aus dem KG-Fonds? Neue Regulierungstatbestände nde und Gesetzesvorhaben 28.10.2009 G. Meyer zu Schwabedissen www.mzs-recht.de 1 Rückblick: KG-Fonds: ein Produkt des Grauen Kapitalmarkts BaFin-Schreiben
Mehr2. DAS WERTPAPIERDIENSTLEISTUNGS- UNTERNEHMEN (WPDLU)
Abschnitt I: Unternehmensformen 2. DAS WERTPAPIERDIENSTLEISTUNGS- UNTERNEHMEN (WPDLU) Wichtige Rechtsquellen: 4 und 15 WAG 2007 2.1 Einleitung Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) mit der kleinen
MehrE R K L Ä R U N G. Name der jur. Person (z. B. GmbH) Name, Vorname (des Antragstellers/Vertreter der jur. Person) Straße (Betriebsitz)
Landratsamt E R K L Ä R U N G über Art und Umfang der beabsichtigten gewerbsmäßigen Vermittlung von Finanzdienstleistungen im Sinne von 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 Gewerbeordnung (GewO) Name der jur.
MehrLehrgang Compliance (WpHG, MaRisk)
11.01.2016-19.09.2016 Lehrgang Compliance (WpHG, MaRisk) Geldwäsche, Betrugsprävention, Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen Zielgruppe Angehende Beauftragte für WpHG-Compliance, Geldwäsche- und
MehrDie rechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie im Lichte der jüngsten Rechtsprechung Konsequenzen für die Zukunft
Die rechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie im Lichte der jüngsten Rechtsprechung Konsequenzen für die Zukunft Prof. Dr. Kurt Faßbender Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Umwelt- und Planungsrecht
MehrUnternehmensinformationen
Unternehmensinformationen Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen über unsere Gesellschaft und Ihre Finanzportfolioverwaltung. Wenn Sie darüber hinaus Fragen zu unserem Unternehmen haben,
MehrAllgemeines Informationsblatt ist ein wichtiges Signal, wieder über Aktien zu informieren
Allgemeines Informationsblatt ist ein wichtiges Signal, wieder über Aktien zu informieren Gleichklang von Chancen und Risiken wahren praxisgerechte Anforderungen gewährleisten Anmerkung zu dem BMF-Referentenentwurf
MehrStellungnahme. zur Konsultation 17/2009 Mindestanforderungen an. Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und
Stellungnahme zur Konsultation 17/2009 Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach 31 ff. WpHG (MaComp) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
MehrAbkürzungsverzeichnis. I. Einleitung 1. A. Untersuchungsgegenstand 1 B. Gang der Untersuchung 3. II. Arbeitsteilung: Ausgestaltung und Pflichtenlage 5
Abkürzungsverzeichnis XIII I. Einleitung 1 A. Untersuchungsgegenstand 1 B. Gang der Untersuchung 3 II. Arbeitsteilung: Ausgestaltung und Pflichtenlage 5 A. Vorbemerkung 5 B. Grundkonstellation 5 C. Vertraglich
MehrAusführungsgrundsätze für die Ausführung von Aufträgen für Wertpapiergeschäfte. AVANA Invest GmbH
Ausführungsgrundsätze für die Ausführung von Aufträgen für Wertpapiergeschäfte AVANA Invest GmbH Best Execution Policy AVANA Invest GmbH Inhalt 1. EINLEITUNG... 3 2. GELTUNGSBEREICH... 3 3. AUSFÜHRUNGSKRITERIEN...
MehrDer Referentenentwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes
August 2014 Der Referentenentwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes WpHG-Vorgriff auf MiFID II Allen & Overy Briefing Paper www.allenovery.com Am 28. Juli 2014 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen
MehrNeue Gesetzesinitiativen und Herausforderungen für Berater und Vermittler. Morningstar Investment Konferenz 10. November 2011
Neue Gesetzesinitiativen und Herausforderungen für Berater und Vermittler Morningstar Investment Konferenz 10. November 2011 Agenda 1. PRIPs und MiFID Review aktueller Stand 2. Regulatorische Entwicklungen
MehrAktuelle Probleme der Umsetzung von Solvency II
Aktuelle Probleme der Umsetzung von Solvency II Dr. Stephan Korinek AL, BL-Stv Universität Düsseldorf, Oktober 2017 Ziele Solvency II Quelle: Impact Assesment Report {COM(2007) 361 final} Agenda 1. Beispiele
MehrLeitlinien Leitlinien für die Beurteilung von Kenntnissen und Kompetenzen
Leitlinien Leitlinien für die Beurteilung von Kenntnissen und Kompetenzen 22/03/2016 ESMA/2015/1886 DE (rev) Inhalt I. Anwendungsbereich... 3 II. Rechtsrahmen, Abkürzungen und Begriffsbestimmungen...
MehrInformationen zur Risikoklassen Systematik
Informationen zur Risikoklassen Systematik I Grundsätze Die vpe Bank hat interne Risikoklassen für Finanzinstrumente festgelegt, die für Zwecke der Beratung, der Vermögensverwaltung, aber auch des sonstigen
MehrGesetz über elektronische Handelsregister sowie Unternehmensregister (EHUG)
Gesetz über elektronische Handelsregister sowie Unternehmensregister (EHUG) Seminar des Deutschen Aktieninstituts am 17.1.2006 in Frankfurt am Main _ Professor Dr. Ulrich Noack Worum geht es? Jede Publizität
MehrMerk blatt. 34d.html
Stand: 1. Januar 2014 Merk blatt GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern zum 22.05.2007
MehrInhalt. Leitsätze der DZ BANK AG für den Umgang mit Beschwerden
Inhalt Leitsätze der für den Umgang mit Beschwerden Inhalt Leitsätze der für den Umgang mit Beschwerden (Beschwerde-Leitsätze) 1 Einführung unsere Philosophie 3 2 Wo und wie können Sie sich beschweren?
MehrDatenbereitstellungsdienste
Datenbereitstellungsdienste MiFID II und MiFIR: Marktinfrastruktur und Transparenz, 16.02.2017 Carolina Krussig, BaFin Referat WA 35 Rechtsgrundlagen EU Level 1 EU Level 2 EU Level 3 MiFID II, Art. 59-66
MehrKATE-EMITTENTEN ZUR EINHALTUNG VON STANDARDS
ZERTIFIKATE KODEX FREIWILLIGE SELBSTVERPFLICHTUNG DER ZERTIFI- KATE-EMITTENTEN ZUR EINHALTUNG VON STANDARDS BEI EMISSION, STRUKTURIERUNG, VERTRIEB UND MARKETING DERIVATIVER WERTPAPIERE Herausgeber: Zertifikate
MehrGrundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften
Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften März 2015 Inhalt 1. Hintergrund 2 2. Geltungsbereich 3 3. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 4 3.1. Kriterien und
MehrInformationspflichten für Emittenten nach 30a-g WpHG
Informationspflichten für Emittenten nach 30a-g WpHG I. Allgemein T-RL weist über Art. 24 i.v.m. Art. 21 Prospekt-RL Überwachung von bestimmten Börsenzulassungsfolgepflichten zentral der BaFin zu, die
MehrInformation Anwendung Kontrolle
Information Anwendung Kontrolle Information Anwendung Kontrolle Verpflichtende Schulung im Finanzbereich: Lästige Pflicht oder Chance? Johannes Muschik Salzburg, 16.2.2016 Vorgaben für Verkauf von Investments
MehrBemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen Aufgaben aus Sicht des UBA
Für Mensch & Umwelt AGVU bvse BDE Konferenz Recycling und Recyclingfähigkeit bei Verpackungen 6. Dezember 2017 Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen Aufgaben aus Sicht des UBA Anja Gerdung,
MehrWissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung
Einzelfragen zum Zuwendungsverbot im Wertpapierhandelsrecht Geplante Neufassung von 6 Abs. 2 Wertpapierdienstleistungs- Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) 2017 Deutscher Bundestag Seite
MehrPrüfungen des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach 36 WpHG. Praxishandbuch zur Qualitätssicherung
Prüfungen des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach 36 WpHG Praxishandbuch zur Qualitätssicherung Prüfungen des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach 36 WpHG Praxishandbuch zur Qualitätssicherung Inhalt
MehrWHITEPAPER Sanktionslistenprüfung Mit der richtigen Software auf der sicheren Seite. Rechtskonforme Compliance was ist zu beachten?
WHITEPAPER Sanktionslistenprüfung Mit der richtigen Software auf der sicheren Seite Rechtskonforme Compliance was ist zu beachten? 1 Was bedeutet Sanktionslistenprüfung für Unternehmen? Die Europäische
Mehr1 Lesen Sie bitte vor dem Ausfüllen dieses Dokumentes die Geschäftsbedingungen und
Anleitung 1 Lesen Sie bitte vor dem Ausfüllen dieses Dokumentes die Geschäftsbedingungen und die Risikohinweise sowie die ggf. zusätzlich zur Verfügung gestellten Informationen. 2 Bitte füllen Sie sämtliche
MehrVergütungssystem. gem. Institutsvergütungsverordnung (InsVergVO) der Spiekermann & CO AG
Vergütungssystem gem. Institutsvergütungsverordnung (InsVergVO) der Spiekermann & CO AG Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 1.1 Grundlagen... 3 1.2 Anwendbarkeit auf die Spiekermann & CO
MehrCOMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main
COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main 1 13. Nachtrag vom 9. Februar 2017 zum Basisprospekt vom 14. März 2016 über Unlimited Faktor-Indexzertifikate 2 6. Nachtrag vom 9. Februar 2017 zum Basisprospekt
MehrBanken -Times. Klassik. Finanz Colloquium. Zunehmende Bedeutung von effizienten Schlüsselkontrollen im Internen Kontrollsystem Seite 23
Banken -Times Klassik Ausgabe April 2017 Banken-Times Klassik 2017 Gisela Conrads Zunehmende Bedeutung von effizienten Schlüsselkontrollen im Internen Kontrollsystem Seite 23 Anika Feger Product Governance
MehrVerfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG
Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG 1 Allgemeines (Stand 17.04.2015) (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der ICG nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der
MehrUnterschätzte Anforderungen der Datenschutz- Grundverordnung an den technischen Datenschutz
Unterschätzte Anforderungen der Datenschutz- Grundverordnung an den technischen Datenschutz Merlin Backer LL.M. (Glasgow), davit AG IT-Recht im DAV HK2 Rechtsanwälte CeBIT, 20.03.2017 RA Karsten U. Bartels
MehrMODULE SOFTFAIR UPDATE UPDATE-INFORMATIONEN (STAND ) 1 LEBEN MODUL. 1.1 Integration der Geeignetheitsprüfung im Leben Modul
MODULE SOFTFAIR UPDATE 23.02.2018 UPDATE-INFORMATIONEN (STAND 19.02.2018) 1 LEBEN MODUL 1.1 Integration der Geeignetheitsprüfung im Leben Modul Zum 23.02.2018 tritt das Umsetzungsgesetz zur europäischen
MehrAbsenkung europäischer Umweltschutzstandards durch CETA und TTIP
Absenkung europäischer Umweltschutzstandards durch CETA und TTIP Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm Rechtsanwaeltin-ziehm@posteo.de Universität Gießen, 20. Oktober 2016 Vorsorgeprinzip Das Vorsorgeprinzip
Mehrdas regulatorische Rad steht auch in 2012 nicht still.
Editorial Sehr geehrte Damen und Herren, das regulatorische Rad steht auch in 2012 nicht still. Neben den derzeit diskutierten Änderungen, die von EU-Ebene über die sogenannte MiFID II erwartet werden,
MehrANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, XXX [...](2013) XXX Entwurf ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../ DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission
Mehr4.3 Planung (Auszug ISO 14001:2004+Korr 2009) Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten,
4.3 Planung (Auszug ISO 14001:2004+Korr 2009) 4.3.1 Umweltaspekte Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten, a) um jene Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten, Produkte
MehrEU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO
EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO Stand: Juni 2017 Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum 25. Mai 2018 wird sich der Datenschutz
MehrFinanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen. ORR Martin Neusüß
Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen ORR Martin Neusüß Unterschiede ISD MiFID ISD (Mai 1993) Bedingungen für die Tätigkeit der Wertpapierfirmen MiFID (April 2004)
MehrTÜV NORD CERT GmbH DIN EN ISO 9001:2015 und Risikomanagement Anforderungen und Umsetzung
TÜV NORD CERT GmbH Einfach ausgezeichnet. TÜV NORD CERT GmbH Einfach ausgezeichnet. Risikomanagement Aktueller Stand 2016 DIN EN ISO 9001:2015 und Risikomanagement Anforderungen und Umsetzung DIN EN ISO
MehrKostentransparenz nach MiFID II wer, wie, was? RdF-Workshop Rechtliche und steuerliche Aspekte von MiFiD II am 26. Oktober 2017, Frankfurt a. M.
Kostentransparenz nach MiFID II wer, wie, was? RdF-Workshop Rechtliche und steuerliche Aspekte von MiFiD II am 26. Oktober 2017, Frankfurt a. M. Kostentransparenz - Die Themen Wer? Die Wertpapierdienstleister
Mehr