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4135/AB vom 19.05.2015 zu 4272/J (XXV.GP) 1 von 5 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 19. Mai 2015 GZ. BMF-310205/0056-I/4/2015 Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4272/J vom 19. März 2015 der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen: Zu 1. bis 5. und 10.: Das Impressum der Homepage www.bmf.gv.at wurde gemäß den einschlägigen Anforderungen des 24 Mediengesetz gestaltet. Auf www.bmf.gv.at/kontakt bietet das Bundesministerium für Finanzen neben Verweisen auf FAQ, telefonischen Kontaktmöglichkeiten sowie Verfahrens- und Behördenseiten, auf der alle Kontaktdaten der Zoll- und Finanzämter zu finden sind, auch ein Kontaktformular an. Hier können Bürgerinnen und Bürger nach Eingabe ihrer Daten und einer Nachricht sowie der Auswahl eines Betreffs mittels Drop Down Menü auf einfachem Weg eine Nachricht an das Bundesministerium für Finanzen abschicken. Durch die Vorauswahl des Betreffs werden bereits Verwaltungskosten gespart und Ressourcen effizient eingesetzt, da eine Zuordnung so mittels technischer Infrastruktur erfolgen kann. Gegenüber der Angabe einer Faxnummer oder E-Mail-Adresse ergibt sich somit ein Mehrwert.

2 von 5 4135/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung Die Finanzverwaltung ist für die Bürgerinnen und Bürger persönlich in den Infocentern der Finanz- und Zollämter, telefonisch, per Fax, über FinanzOnline, via ezoll, über die Website, auf Facebook sowie postalisch je nach Aufgabenbereich an den jeweiligen Dienststellen und Standorten erreichbar. Sowohl auf sämtlichen Broschüren als auch auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen wird ausführlich auf die Kontaktmöglichkeiten mit der Finanzverwaltung und dem Bundesministerium für Finanzen hingewiesen. Zu 6.: Das Bundesministerium für Finanzen kann seriöser Weiser nicht für jeden möglichen Absender beziehungsweise jede mögliche Absenderin und jeden möglichen Kontaktweg Berechnungen über direkte und indirekte Kosten anstellen, da diese überwiegend von der individuellen Situation und Entscheidung des Absenders beziehungsweise der Absenderin abhängig sind. Zu 7.: Die Finanzämter sind zumindest seit 1995 mittels Telefax erreichbar. Zu 8.: Die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen wird seit Juni 1998 betrieben. Es liegen keine Aufzeichnungen darüber vor, ob in den vergangenen 17 Jahren jederzeit die Faxnummern der Finanzämter auf der jeweiligen Fassung der Website veröffentlicht waren. Aufgrund der bisherigen Praxis wird allerdings davon ausgegangen; für die kürzer zurückliegende Vergangenheit kann dies jedenfalls bestätigt werden. Zu 9.: Das Bundesministerium für Finanzen kann über das angesprochene, nicht näher definierte Schriftstück eines Wiener Finanzamtes keine Aussage treffen. Seite 2

4135/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 3 von 5 Zu 11.: Im Interesse der Datensicherheit der Bürgerinnen und Bürger sind die Finanzämter für diese elektronisch nur über FinanzOnline erreichbar, weil gewöhnliche E-Mails in der Regel keine gesicherte Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden ermöglichen. Dies gilt besonders in Bereichen, in denen auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung das Steuergeheimnis einen hohen Stellenwert hat. In der Finanzverwaltung ist neben dem Datenschutz die in der Bundesabgabenordnung noch zusätzlich festgelegte abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht ( 48a BAO) von wesentlicher Bedeutung. Bei gewöhnlichen E-Mails ist eine E-Mailadresse kein eindeutiger Nachweis der Identität, sodass die Herkunft von steuerlich relevanten Sachverhalten nicht gesichert ist. Eine Prüfung der Daten auf deren Echtheit ist für die Finanzverwaltung daher nicht ohne eine weitere Mitwirkung durch die betreffende Person möglich. Anders im Verfahren FinanzOnline, wo man durch die Registrierung und Anmeldung mit Code oder Bürgerkarte teilnimmt, jederzeit identifizierbar ist. Über FinanzOnline können allgemeine Fragen gestellt sowie Steuererklärungen und noch eine Vielzahl von Eingaben getätigt werden. Neben Erklärungen und Anträgen können in diesem System auch Mitteilungen elektronisch gemacht oder Anfragen elektronisch gestellt werden. Darüber hinaus steht dieses System für Verfahrensschritte zur Verfügung, die Belege benötigen (Bestätigungen, Zeugnisse). So können auch Dokumente im pdf-format übermittelt werden. Zu 12.: Ja. Zu 13.: Das Bundesministerium für Finanzen ist 2012 auf das E-Mail-System des Bundesclients (Outlook/Exchange) umgestiegen. Seit diesem Zeitpunkt wird E-Mail als Shared Service Mailbox as a Service (MaaS) von der BRZ GmbH bezogen. Die Kosten für die rund 14.400 Mailboxen der E-Mailkommunikation des Bundesministeriums für Finanzen sowie der nachgeordnete Dienststellen betragen für das Jahr 2012 Seite 3

4 von 5 4135/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 1.935.360,--, für das Jahr 2013 1.814.400,--, für das Jahr 2014 1.572.480,-- und für das Jahr 2015 1.413.504,--. Die Kosten für eine Mailbox vor 2012 sind nicht mit vertretbarem Aufwand feststellbar, weil bis dahin die IT-Ausstattung im Ressort pauschal im Rahmen der übrigen Infrastrukturleistungen bezogen wurde. Außerdem war ein anderes Mailsystem im Einsatz. Es wird darauf hingewiesen, dass es gelungen ist, die Kosten für die E-Mail-Kommunikation seit dem Einsatz dieses Dienstes um ca. 27% zu senken. Zu 14. und 15.: Ja. Das eingesetzte Service MaaS unterstützt sowohl die interne als auch die externe E-Mail-Kommunikation. Es besteht kein Kostenunterschied in Abhängigkeit von der Empfängeradresse einer E-Mail. Zu 16.: Die Kommunikation mit Externen richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls und betrifft hauptsächlich andere Verwaltungseinheiten, externe Projektpartner und sonstige Organisationen, mit denen nicht an besondere Formvorschriften gebundene Schriftwechsel erfolgen. Zu 17.: Die E-Mail-Lösung des Bundesministeriums für Finanzen ist zeitgemäß und kann aus technischer Sicht für jede Kommunikation, für die E-Mail ein geeignetes Kommunikationsmittel ist, eingesetzt werden. Die organisatorischen Einsatzbedingungen und beschriebenen rechtlichen Anforderungen sind davon unberührt. Zu 18. bis 22.: Die E-Mail-Kommunikation der Finanzämter und aller anderen Dienststellen des Finanzressorts ist zeitgemäß. Für eine darüber hinausgehende Ausdehnung der Kommunikationsmöglichkeiten mittels E-Mails fallen keine Zusatzkosten an. Es gilt aber, wie bereits dargestellt, die organisatorischen Rahmenbedingungen und rechtlichen Seite 4

4135/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung 5 von 5 Anforderungen etwa beim Transport von Informationen zu einzelnen Steuerfällen mit zu bedenken. Zu 23.: Die Finanzämter und anderer Dienststellen des Finanzressorts sind bereits voll an die E-Mail- Kommunikation angebunden. Der Bundesminister: Dr. Schelling (elektronisch gefertigt) Prüfhinweis Datum/Zeit Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://amtssignatur.brz.gv.at/ 2015-05-19T16:08:16+02:00 Unterzeichner serialnumber=129971254146,cn=bundesministerium für Finanzen, C=AT Signaturwert LuN0G2Go4yOSayKiKiRDCKVBm9YRJ6gEx4IT4J+vNkptUW/66gkhzLhtT86olq6 B184jv/aEDlB7cV3dJBdMdL410KaX7Tu7HQyNlz04SOImPO8L9OLDHC8hoaviVd 0LZqetp6taVTP5EkR59IpFpOLLTQDAqzq/8GZJdnREEbLWEQu+5ODzF2Hz7xlHi I5E2IhVS0LTFHtFILtE9CqS9WtQmazIlSowU9yq3yWlgULzVXq/JQGpLqNJbYCM YvMGaGm+Qe+6m0Nq81ZP282jdNsvCgQbtjRYo0WEvdeeHrtKtUejvCHINc3D9PU rnst9mc7snvb8djivk8qayqo3dq== Aussteller-Zertifikat Serien-Nr. 956662 Dokumentenhinweis CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A- Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH, C=AT Dieses Dokument wurde amtssigniert. Seite 5