D.V.S. Werbung GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen



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Transkript:

D.V.S. Werbung GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur gelten ausschließlich diese Einheitlichen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Einheitlichen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einheitlichen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossene Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Mengen und Stückzahlen maßgebend. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Maßen, Muster, Farbe, Beschaffenheit usw., sowie Änderungen in Konstruktion und Ausführung sind kein Grund zur Beanstandung. Wir behalten uns diese ausdrücklich vor. Der Kunde wird immer vor Produktionsbeginn auf anstehende Änderungen und Qualitätsverbesserungen hingewiesen.mehr- und Minderlieferungen bis zu 20% der Auflage behalten wir uns aus produktionstechnischen Gründen vor. Diese werden von uns berechnet. Internet-, Hotline, PC-Wartungsverträge und Agenturverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, es sei denn eine andere Laufzeit wurde schriftlich vereinbart. Die Verträge verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate so diese nicht per Einschreiben 6 Monate vor dem jeweiligen Ende gekündigt werden. Sollte der Beginn unklar sein, gilt das Datum der ersten Rechnung. Die Abrechnung erfolgt jeweils monatlich, für Internetverträge für 6 Monate. Internetverträge verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, so diese nicht 3 Monate vor Beginn gekündigt werden. In den Kosten sind die Gebühren für den Domainerhalt beinhaltet. Planungen für PC-Anlagen oder Netzwerke werden so der Auftrag, gleich aus welchen Gründen nicht zustande kommt mit einer Aufwandspauschale von 45 Euro pro Netzanschluß, bzw. Arbeitsplatz berechnet. Auch hier gilt als Preisrichtlinie der Etat-Kalkulator für Werbeagenturen des creativ-collektion Verlag, gültig für das jeweils gültige Jahr. Skizzen, Ideen, Entwürfe, Probedrucke, Filme, grafische Arbeiten, Muster und Beratertätigkeit können berechnet werden, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Wird festgestellt, dass der Auftraggeber nicht kreditwürdig ist, können wir vom Vertrag zurücktreten oder die sofortige Bezahlung einer schon gelieferten Ware verlangen. Datenmaterial in gleich welcher Form ist grundsätzlich Eigentum der Agentur hierauf besteht kein Anspruch. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise durch aktuelle Rechtssprechung unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt und werde durch die der aktuellen Rechtssprechung ersetzt. Alle Lieferungen werden nach der aktuellen und gültigen Preisliste berechnet. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verliert die vorherige ihre Gültigkeit. 2. Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, daß sie den Auftrag annimmt. 3. Lieferung, Leistung und Honorar Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z. B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten

oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, daß die tatsächlichen Kosten, die von der Agentur veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Preise für Entwürfe beinhalten immer nur den Entwurf an sich, nicht jedoch Korrekturen oder Änderungen. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Sollten im Rahmen eines Auftrages Leistungen durch den Kunden nicht abgefordert werden können diese nicht gegengerechnet werden. Es liegt im Ermessen der Agentur hier einer Aufrechnung zuzustimmen. Der Versand von Waren erfolgt mit dem Deutschen Paketdienst, UPS oder der DP AG. Die Kosten hierfür trägt, so nicht anders vereinbart, der Kunde. Auslieferungsort und Übernahme der Ware ist immer Höchberg. Für Transportschäden, welche nicht durch unser Verschulden eingetreten sind, können wir keine Haftung übernehmen.leistungen und Lieferungen erfolgen zu diesen Geschäftsbedingungen, die der Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkennt. Wir liefern mit Zahlungsziel ab Rechnungserhalt 8 Tage 2% Skonto und 14 ohne Abzug. In einzelnen Fällen, wie z.b. Festpreiskalkulationen kann unter Umständen kein Skonto gewährt werden. Bitte achten Sie auf den Skontohinweis auf Ihrer Rechnung. Bei verspäteter Zahlung müssen alle Folgekosten wie Zinsen und Mahngebühren berechnet werden, wir bitten um Ihr Verständnis. 4. Präsentation und Beratungen Für die Teilnahme an Präsentationen bzw. Beratungen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation oder der Beratung sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Die Vergütung muss hierbei nicht schriftlich angeboten werden. Erhält die Agentur nach der Präsentation oder Beratung keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese in welcher Form auch immer weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist diese Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig. Beratungen werden nach Tagessätzen und per Kilometerpauschalen abgerechnet. 5. Eigentumsrecht und Urheberschutz Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der

Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % 1) des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Für Lizenzgeber oder Lizenznehmer von uns angefertigte Entwürfe dürfen von diesen nur mit unserer Genehmigung anderweitig eingesetzt werden. Wir bestehen in jedem Fall auf unser Entwurfscopyright. Die Agentur ist über eine erweiterte Nutzung des Logos oder der Entwürfe zu informieren. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. 6. Agenturverträge Sollte der Kunde mit der monatlichen Gebühr in Verzug kommen, hat die D.V.S. Werbung GmbH das Recht den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den kompletten Betrag bis zur Ende der Laufzeit des Vertrages einzufordern, da es sich hier um eine Darlehensleistung handelt. Dies bezieht sich auch auf eine vorzeitige Kündigung aus gleich welchen Gründen durch den Kunden. Auch hier ist die komplett vereinbarte Summe, welche sich nur aus Darlehensgründen auf die einzelnen Monate verteilt zur Zahlung fällig. Der Kunde hat dann auf weitere Arbeiten keinen Anspruch. Die einzelnen Arbeiten beziehen sich immer auf den jeweiligen Kunden (Namensnennung, Geschäftsführer etc.) direkt, nicht auf zusätzliche Firmen, Abteilungen oder Bereiche so dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wurde. Die Agenturvergütung erstreckt sich auch nicht auf neue Signetentwicklungen und Namensfindung, auch diese kann gesondert abgerechnet werden. Sollte die Agentur Sonderarbeiten für Partner des Kunden ausführen, kann Sie diese Arbeiten als auch in diesem Rahmen entstandenen Aufwand ohne Rücksprache verrechnen. Bei einer Vereinbarung bezüglich Produktion zu marktgerechten Preisen ist die Agentur berechtigt bei Entwurfsleistung eine Abstandsumme für nicht produzierte Entwürfe zu verlangen. Im Falle der vorzeitigen Kündigung behält sich die Agentur vor zusätzlich auf die Restsumme einen Schadensersatz für nicht produzierte Aufträge in Höhe von 15% des Restbetrages zu fordern. Sollte dieser Regelung nicht Bestandteil des Agenturvertrages sein ist die Agentur dennoch berechtigt gemäß 4 der AGBs eine Abstandszahlung für die Präsentation zu berechnen. Hier gilt der Etatkalkulator, bzw. ein Mindestbetrag in Höhe von 90,00 Euro für jede Entwurfsleistungen. 7. Kennzeichnung Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne daß dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. 8. Genehmigung Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Abzüge gleich welcher Form, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen 3 Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlaßt eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunden zu tragen. Bei Auftragsbezogenen Gestaltungen von Signets kann die Agentur externe Fachleute, z.b. Anwälte beauftragen. Da diese Schritte zur Sicherheit des Kunden gedacht sind hat der Kunde diese Kosten zu tragen.

9. Termine Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung der vereinbarten Liefertermins. 10. Zahlung Die Rechnungen der Agentur sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Per Lizenz und exklusiv gefertigte Aufträge werden diskret behandelt. Entwicklungs-, Grafik-, Repro- und Lithokosten können, wenn diese nicht vom Auftraggeber getragen werden, von uns über eine eigene Distribution amortisierende Weise abgegolten werden, falls diese Kosten nicht nach der Auftragserteilung innerhalb von 6 Monaten beglichen werden. 11. Gewährleistung und Schadenersatz Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von 3 Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Nach diesen drei Tagen ohne schriftliche Reklamation gilt die Ware oder Diestleistungen in allen Bereichen als abgenommen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung. Betriebsstörungen jeglicher Art, sowie der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden können, berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag. Nichteinhaltung vorgegebener Lieferfristen berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Forderung von Schadensersatz. Jede Teilsendung ist im Rahmen der vereinbarten Zahlungsbedingungen zahlbar. 12. Haftung Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Agentur vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Agentur vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozeßkosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, daß wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der

Kunde die Agentur schad- und klaglos: Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen oder sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Für Schäden, die durch den Auftraggeber oder durch Dritte mit oder an unseren Produkten verursacht werden, haften diese Personen selber. Dies gilt besonders in ideeller, gesundheitlicher und verfassungsrechtlicher Hinsicht. Für angelieferte Vorlagen und Materialien (T-Shirts, Papier und Karton,...) können wir keine Verantwortung übernehmen. Der Auftraggeber haftet für Schäden an Dritte, bzw. auch für auftretende Produktionsschwierigkeiten. Sollten angelieferte Daten nachbearbeitet oder geprüft werden müssen, sind wir berechtigt die Kosten hierfür in Rechnung zu stellen. D.V.S. Werbung GmbH Geschäftsführer Stefan Schneider, Marketingfachkaufmann Florian-Geyer-Weg 4a 97204 Höchberg Stand 1/2003 - Die Entwürfe der D.V.S. Werbung dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung anderweitig eingesetzt werden.mit der Bestellung einer grafischen Arbeit wird nicht die Arbeit als solche gekauft, sondern nur die Möglichkeit, diese für das eigene Unternehmen im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen zu veröffentlichen. Jede erstellte Arbeit bleibt unser Eigentum, wie auch die Idee. Aus diesem Grunde dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung Motive nicht abgeändert werden. Dies gilt für alle Gestaltungen, einschließlich Text, mit Ausnahme von Geschäftspapieren. Unsere Produktkennzeichnung darf nicht beseitigt werden. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.