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Asylberatung im Landkreis MIL Wolfgang Härtel (Fachbereichsleitung) Silvia Elbert Petra Scheumann-Rieder Micaela Grundmann Katharina Hilscher
ASYLBERATUNG Silvia Elbert (M.A. Soz.päd.) (Leidersbach, Volkersbrunn, Sulzbach, Mömlingen, Elsenfeld, Erlenbach) Kontakt: Mail: s-elbert@caritas-mil.de Tel.: 09371/9789-35 Diensthandy: 0178/3002735
Aufgaben der Flüchtlingsberatung - Soziale Beratung - Verfahrensberatung im Rahmen unseres Auftrags - Vermittlung an andere Fachdienste - Unterstützung bei Behördengängen - Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen/Helferkreisen - Fortbildungen für Ehrenamtliche u. v. m.
Statistik Von UNHCR (Office of the United Nations High Commissioner for Refugees) sind derzeit mehr als 51 Millionen Menschen auf der ganzen Welt als Flüchtlinge erfasst.
Ca 80 % der Flüchtlinge bleiben, oft jahrelang in Nachbarstaaten, die meist selbst sehr arm sind. In Pakistan leben ca. 1,7 Mio Flüchtlinge aus Afghanistan. Im Iran leben ca. 887.000 Flüchtlinge ebenfalls aus Afghanistan.
Asyl-Anträge in Deutschland 2012: 77.651, davon 64.000 Erstanträge, 13.000 Folgeanträge 2013: 127.023, davon 109,580 Erstanträge, 17.443 Folgeanträge 2014: 202.834 Vergleich 1992: 438.191 Asylanträge
Hauptherkunftsländer 2014 Syrien Bosnien u. Herzegowina Serbien Mazedonien Eritrea Somalia Afghanistan Irak Albanien Sonstiges Kosovo Quelle: BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, S.7
Verteilung der Asylbewerber Verteilungsquoten nach dem Königsteiner Schlüssel : Baden Württemberg: 12,86456 % Bayern: 15,51873 % Hessen: 7,35890 %
Verteilung der Asylbewerber
Landkreis Miltenberg Derzeit 554 Asylbewerber (Stand 02.04.2015 incl. Erlenbach): Die Asylbewerber sind in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Im Landkreis Miltenberg gibt es derzeit 25 Unterkünfte, die von der Regierung von Unterfranken bzw. vom Landkreis Miltenberg verwaltet werden.
Landkreis Miltenberg Herkunftsländer: Afghanistan, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Albanien, Russische Föderation (meist Tschetschenien), Kosovo, Guinea, Iran, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Syrien, Irak, Ukraine...
Unterkünfte im Landkreis Miltenberg - Kleinheubach - Amorbach - Mömlingen - Großheubach - Klingenberg - Erlenbach - Miltenberg - Schneeberg - Elsenfeld - Mönchberg - Wörth - Collenberg - Weilbach - Sulzbach - Volkersbrunn - Leidersbach - Faulbach
Unterkünfte im Landkreis Miltenberg Amorbach : 9 Schneeberg : 17 Weilbach : 23 Miltenberg : 89 Kleinheub. : 22 Großheub. : 39 Collenberg : 19 Klingenberg: 55 Wörth : 79 Mönchberg : 53 Faulbach : 7 Erlenbach : 24 Elsenfeld : (30) Mömlingen : 23 Sulzbach : 38 Himmelthal: 10 Leidersbach: 47
Unterkünfte im Landkreis Miltenberg Faulbach Amorbach Himmelthal Schneeberg Collenberg Kleinheubach Mömlingen Weilbach Erlenbach Spalte B Elsenfeld Sulzbach Großheubach Leidersbach Mönchberg Klingenberg Wörth Miltenberg 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90
Asylverfahren Dauer: 3 Monate bis mehrere Jahre - Zunächst Klärung Zuständigkeit gemäß Dublin-Verfahren Das europäische Land, welches der Flüchtling zuerst betreten hat, ist zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens. - Anhörung zum Reiseweg und den jeweiligen Fluchtgründen - Entscheidung Beispiel Pakistaner aus Schneeberg: Dauer: 20 bis mehr als 24 Monate bis Erhalt des Bescheid BAMF
Entscheidungsformen - Anerkennung nach Art. 16 a GG - Flüchtlingsschutz gemäß 3 Abs. 1 AsylVfG - Subsidiärer Schutz gemäß 4 Abs. 1 AsylVfG - Abschiebungsverbot gemäß 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG - Ablehnung - Formelle Entscheidung
Unterkünfte für Asylbewerber Die Appartements werden den Asylbewerbern vollausgestattet zur Verfügung gestellt. Die Asylbewerber erhalten ein monatliches Taschengeld sowie einen Geldbetrag für Ernährung, Bekleidung und Gesundheitspflege, um sich selbst versorgen zu können.
Versorgung Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - Höhe analog Leistungen SGB II Je nach Unterbringungsform werden Teile der zustehenden Leistungen als Sachleistung gewährt (Miete, Strom, Heizung, zum Teil Essensversorgung, Wohnungseinrichtung)
Höhe der Leistungen für Asylbewerber Bargeld ( Taschengeld ): Alleinstehender Erwachsene 143 Euro Für zwei Erwachsene die als Je 129 Euro Partner einen gemeinsamen Haushalt führen Für weitere Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt Je 113 Euro Jugendliche (15 18 Lbj.) 85 Euro Kindern (7 14. Lbj.) 92 Euro Kinder (bis zur Vollendung des 6. Lbj.) 84 Euro
Höhe der Leistungen für Asylbewerber Monatlicher Bedarf (Ernährung,...): Alleinstehender Erwachsene 216 Euro Für zwei Erwachsene die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen Je 194 Euro Für weitere Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt Je 174 Euro Jugendliche (15 18 Lbj.) 198 Euro Kindern (7 14. Lbj.) 157 Euro Kinder (bis zur Vollendung des 6. Lbj.) 133 Euro
Ab März 2015 Leistungen analog dem SGB II / XII Für Personen die sich 15 Monate ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten (allerdings nur dann, wenn sie die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben).
Arbeitserlaubnis Ab 04. Monat entfällt das Erwerbstätigkeitsverbot ABER => Zustimmung der ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Arbeitsagentur) mit Vorrangprüfung => Prüfung der Beschäftigungsbedingungen, => dann die Erlaubnis der ABH
Arbeitserlaubnis Ab dem 16. Monat => entfällt die Vorrangprüfung => Prüfung der Beschäftigungsbedingungen durch die ZAV. Ab dem 49. Monat => entfällt die Beteiligung der ZAV => ab diesem Zeitpunkt ist auch Zeit- und Leiharbeit möglich. Chancen auf Arbeitserlaubnis im Landkreis Miltenberg: Mc Donalds, Erntehelfer...
Arztbesuche Im Krankheitsfall erhalten die Asylbewerber Krankenscheine für die hausärztliche Versorgung durch das Sozialamt per Post, in dringenden Fällen werden die Krankenscheine auch direkt an die Arztpraxis auf vorherige Anforderung übersandt. Facharztbehandlungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Sozialamt.
Schulbesuch / Schulpflicht / Übergangsklassen Schulbesuch > Schulanmeldung soll innerhalb von 3 Monaten erfolgen Schulanmeldung in der Schule am Wohnort. Von dort erfolgt dann die Verteilung in die Übergangsklassen, sofern freie Plätze vorhanden.
Kindergarten / Kinderkrippe Kindergartenanmeldung / Krippenanmeldung > Kostenübernahme auf Antrag über LRA MIL / Jugendamt
Gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten Die Stadt /Gemeinde oder andere gemeinnützige Träger (z.b. Kirchliche Einrichtungen, Vereine) haben die Möglichkeit, den volljährigen Asylbewerbern gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten anzubieten. Grundlage für die Beschäftigung von Asylbewerbern ist 5 AsylbLG. Die Aufwandsentschädigung beträgt 1,05 pro geleisteter Arbeitsstunde. Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens 20 Stunden betragen. Die Tätigkeiten müssen gemeinnützig und auch zumutbar sein. d.h. der Asylbewerber muss körperlich und geistig in der Lage sein, die Arbeiten zu verrichten.
Formen der Unterstützung im LK MIL - ehrenamtliche Helferkreise - Deutschkurse durch Ehrenamtliche - sog. Patenschaften - Martinslädenausweise für Asylbewerber - Kontakte Schulen, Kindergärten, Vereine u. v. m.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!