Konzeption. Projekt Gut Begleitet (GB)



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Transkript:

Konzeption Projekt Gut Begleitet (GB) 1. Ausgangslage In vielen Fällen kommen auf Haftentlassene in ihrem neuen Lebensabschnitt in Freiheit große Herausforderungen im beruflichen und sozialen Integrationsprozess zu. Sie werden in diesem Zusammenhang mit Schwierigkeiten konfrontiert, die nicht selten sogar zumindest mitursächlich für ihre vorangegangene Verurteilung gewesen sind und die sie häufig aufgrund krankheitsbedingter und/oder intellektueller Defizite nicht alleine bewältigen können. Dabei kommt gerade der Entlassungsphase entscheidende Bedeutung zu, da nachgewiesen ist, dass es sich nach der Entlassung aus der Haft um den Zeitraum handelt insbesondere die ersten drei Monate in der die Rückfallgefahr für die Probanden am Höchsten ist. Grund hierfür ist, dass die Haftentlassenen hiernach oft mit Situationen konfrontiert werden, mit denen sie zuvor nicht gerechnet haben bzw. die sie überfordern. Das kann der Lebenspartner oder die Familie sein, die wider Erwarten plötzlich nicht mehr bereit ist, den Haftentlassenen wieder in der Häuslichkeit aufnehmen, das kann die in Aussicht gestellte berufliche Tätigkeit sein, die sich nunmehr doch nicht realisieren lässt. Das können aber auch Umstände sein, die ihre Ursache in der Veränderung von Wohnraumsituation, veränderten Behördenstrukturen oder deren neuen administrativen Anforderungen haben und mit denen der Haftentlassene alleine nicht mehr klar kommt. In dieser Situation braucht der Haftentlassene Hilfe, wobei ein koordiniertes Vorgehen in der Zusammenarbeit mit den Justizvollzugsanstalten und den Behörden sinnvoll erscheint, da nur hierdurch eine begleitende Unterstützung des aus der Haft Entlassenen gewährleistet erscheint. Soweit es diejenigen betrifft, die nach ihrer Haftentlassung unter Bewährung und/oder Führungsaufsicht stehen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern das Konzept InStar, das die Zusammenarbeit zwischen den Justizvollzugsanstalten des Landes und den Sozialen Diensten, als Teil des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar), regelt. Dieses Konzept hat sich bewährt und macht deutlich, wie wichtig eine Begleitung des Probanden und die Zusammenarbeit der Beteiligten im Rahmen der Entlassungsphase ist.

Für diejenigen, die entlassen werden ohne unter Bewährung und/oder Führungsaufsicht zu stehen, war das Projekt Sicher Landen entwickelt worden, welches 2010 gestartet wurde und zum 31.12.2013 entsprechend der maßgebenden Richtlinie endete. Zwar steht eine Auswertung des Projekts Sicher Landen noch aus, bereits jetzt lässt sich jedoch erkennen, dass das Projekt Sicher Landen erhebliche inhaltliche Defizite in der Umsetzung aufwies. Dies betraf insbesondere die fehlende Transparenz und Dokumentation über die im Einzelfall noch während und nach der Haft für den Probanden durchgeführten Tätigkeiten, sowie über den Aufwand, der in diesem Zusammenhang betrieben wurde. Auch fehlen jegliche Erkenntnisse, welche Erfolge im Einzelfall erreicht wurden und - dies ist nicht unwichtig tatsächlich auf die Tätigkeit des Trägers zurückzuführen sind. Dementsprechend lässt sich auch die Effizienz dieses Projektes im Nachhinein kaum beurteilen, da sich die Stellungnahmen der Träger im Rahmen der jährlichen Zuwendungsabrechnung in einer groben Gesamtdarstellung und in Allgemeinfloskeln erschöpfen. Zu einer frühzeitigen Evaluierung ist es leider nicht gekommen. Da die Unterstützung des betroffenen Personenkreises insbesondere vom Justizvollzug als erstrebenswert angesehen wird, soll das ausgelaufene Projekt Sicher Landen nach Ablauf der eigentlichen Projektdauer von drei Jahren auf eine neue Grundlage gestellt werden. Mit der Projektkonzeption Gut Begleitet soll versucht werden, unter Berücksichtigung der ersten Erfahrungen und Erkenntnissen und der Vermeidung der Fehler aus dem Projekt Sicher Landen das umzusetzen, was ursprünglich einmal angedacht war. Hierbei soll allerdings diesmal besonderer Wert auf Transparenz, Dokumentation und Nachprüfbarkeit gelegt werden. Die Verantwortung für das Projekt trägt das LaStar. Dabei kommt dem Vollzug diesmal eine größere Bedeutung zu. Dies schon allein deshalb, weil es ohnehin der Vollzug ist, der die Entlassung vorbereitet, der die für das Projekt geeignete Probanden benennt, der gemeinsam mit den Trägern den individuellen Hilfebedarf des Einzelnen festlegt, der zumindest während der Zeit der (Noch)Inhaftierung genaue Kenntnisse über die Tätigkeit des Trägers vor Ort hat und der dementsprechend die Umsetzung des Projekts am besten kontrollieren kann. Der Vollzug soll deshalb so in die Pflicht genommen werden, dass er gegenüber dem LaStar monatlich die in das Projekt aufgenommenen Probanden mitteilt und die mit den Trägern getroffenen Zielvereinbarungen übersendet. Dem Träger wird auferlegt, im Nachgange u.a. zu berichten, ob und wie die Umsetzung der Zielvereinbarung erfolgte und welche weiteren Maßnahmen ansonsten noch (durch wen) im Interesse des Probanden veranlasst wurden. Am Ende eines jeden Jahres sollte zudem vom Träger jeweils ein Bericht über den Verlauf der einzelnen Fälle sowie vom Träger und dem Vollzug ein Rechenschaftsbericht über das Projekt und die Zusammenarbeit zwischen Träger und Vollzug erstattet werden. Die vorzunehmenden Tätigkeiten und deren Ablauf sind im Einzelnen unter 6.4. festgehalten. Nur mit diesen Informationen ist das LaStar zum Controlling der fachlichen Arbeit der Träger sowie zu einer späteren, vernünftigen Evaluierung in der Lage.

Das Projekt Gut Begleitet soll zukünftig auf Probanden aus den JVA`s Stralsund, Bützow und Neubrandenburg beschränkt werden. Grundgedanke des Projekts ist die freiwillige Straffälligenhilfe. Es geht also um Unterstützung für den aus der Haft zu Entlassenden. Dementsprechend ist die Zusammenarbeit zwischen Träger und Justizvollzugsanstalt ähnlich wie die Zusammenarbeit zwischen Justizvollzugsanstalt und der Bewährungshilfe im Rahmen von InStar zu gestalten; der Träger ersetzt insoweit quasi die Bewährungshilfe. D.h., die eigentliche Entlassungsvorbereitung bleibt in der Verantwortung der Justizvollzugsanstalt und erfährt - bereits während der Inhaftierung - Unterstützung durch den Träger. Der Träger hilft dabei insbesondere als Schnittstelle zu den Kommunen. Nach der Haftentlassung übernimmt dann der Träger die Verantwortung und Umsetzung der Zielvereinbarung. Grundlage hierfür ist analog der Bewährungshilfe das individuelle Fallmanagement. Das Projekt macht jedoch nur Sinn, wenn der Proband bereit ist, die Hilfe anzunehmen und sich aktiv zu beteiligen. Nicht verkannt werden darf nämlich, dass die Mitarbeit des Probanden auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht, da er weder unter Bewährung, noch Führungsaufsicht steht und anders als dort - staatliche Sanktionsmöglichkeiten bei fehlender Mitwirkung des Probanden von daher ausscheiden. Dementsprechend ist der Proband von Anfang an mit einzubinden und bei der Erstellung der individuellen Zielvereinbarung einzubeziehen. 2. Zielgruppe Das Angebot soll sich zunächst an diejenigen richten, die nach Vollverbüßung ihrer Haftzeit nicht unter Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht stehen und deshalb unbegleitet in die Freiheit entlassen werden würden. Hierbei wird es sich in der Regel um Personen handeln, deren letzte Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren führte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dieser Personenkreis als unproblematisch bezeichnet werden kann. Ganz im Gegenteil. Allein der Aspekt der Vollverbüßung macht deutlich, das diesem Klientel keine günstige Sozialprognose weder vor noch während der Haft - gestellt werden konnte. In der Regel handelt es sich vielmehr um Probanden, bei denen die Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe auf eine hohe kriminelle Energie schließen lässt. Diese Zielgruppe ist in der Regel zudem nur schwach sozialisiert, ist kaum Kommunikationsfähig und verfügt nur über eine geringe Toleranzschwelle. 3. Projektdauer Das Projekt beginnt am 01.01.2015 und ist perspektivisch auf drei Jahre ausgerichtet. Die Projektdauer unterliegt allerdings dem Haushaltsvorbehalt und die Zuwendung muss, der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums vom 6.Mai 2010 III 210/4453-6 SH/1 entsprechend, jährlich neu beantragt werden. Mit Start des

Projektes wird eine begleitende Evaluierung durch das LaStar beginnen, die Ende des dritten Jahres sodann abgeschlossen zu sein hat. 4. Projektpartner Projektpartner sind - neben den auszuwählenden, die Zuwendungen beantragenden Trägern - die Justizvollzugsanstalten in Stralsund, Bützow und Neubrandenburg sowie das LaStar als Zuwendungsgeber. 5. Ziel Ziel der Tätigkeit ist die präventive Hilfe zur Unterstützung der Resozialisierung aus der Haft entlassener Menschen, welche ansonsten keine Unterstützung erfahren. Dies soll durch die Zusammenarbeit der Projektpartner sowie der Koordinierung geeigneter Hilfsangebote und einer direkten persönlichen Begleitung erfolgen. Ansatzpunkt der Unterstützung ist die Form des Fallmanagements. D.h., die Unterstützungshandlung ist individuell an der Person und den Bedürfnissen des Haftentlassenen auszurichten. Dementsprechend ist der jeweilige Bedarf der Probanden vorab zu ermitteln, zu planen und zu überwachen. Dabei sind die vorhandenen Versorgungsangebote und Dienstleistungen Dritter personenbezogen zu eruieren und bedarfsgerecht zu koordinieren. Der Haftentlassene soll wissen - in der für ihn schwierigen Phase - begleitet und hierbei kompetent unterstützt zu werden. Ihm sollen die Ängste genommen werden, die nach seiner Entlassung auf ihn zukommenden vielfältigen Anforderungen, insbesondere in der Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen, alleine bewältigen zu müssen. Ihm wird in diesem Zusammenhang deshalb ein fester Ansprechpartner zur Seite gestellt. Durch die Verhinderung bzw. den Abbau von Problemen sowie der Erleichterung von Einstiegschancen in den gesellschaftlichen und sozialen Integrationsprozess soll einer erneuten Straffälligkeit präventiv vorgebeugt werden. 6. Umsetzung Im Rahmen der Wiedereingliederung ist das kurzfristige Ziel des Projekts dem Probanden zu helfen, wieder Fuß zu fassen, indem ihm bei der Schaffung der Grundlagen für die selbständige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben unterstützend zur Seite gestanden wird. Hierzu zählen insbesondere neben den materiellen Grundlagen, auch diejenigen, die für Verselbständigung, Lebensperspektive und Beseitigung persönlicher Hemmnisse erforderlich sind. Langfristiges Ziel ist der Aufbau eines sozialen Netzes, das dem Probanden hilft auch ohne das Projekt zukünftige negative Entwicklungen aufzufangen. Hierdurch soll die Rückfallgefahr beim Probanden gemindert und die Perspektive für ein Leben außerhalb des Strafvollzugs erhöht werden. In diesem Zusammenhang kommt den ersten Wochen nach der Entlassung aus dem Vollzug besondere Bedeutung zu, zumal in diesem Zeitraum die Rückfallgefahr beim

Probanden am größten ist. Deshalb sollte zum Zeitpunkt der Entlassung möglichst die Frage der Unterbringung bereits geklärt worden sein und am Tag der Entlassung selbst sollten die Fragen der Grundsicherung gemeinsam geklärt und umgesetzt werden. Innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen sollten zudem sämtliche erforderlichen Behörden- und Institutsgänge (z.b. Arbeitsamt, Krankenkasse, Einwohnermeldeamt etc. absolviert bzw. die Vermittlung zu helfenden Dritten (z.b. Schuldnerberatung, Suchtberatung etc. erfolgt sein. Hierfür ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Mitarbeiter des Trägers und dem Probanden notwendig. Der Mitarbeiter des Trägers soll dem Probanden die Sicherheit geben, in dieser wichtigen Phase für ihn, nicht allein gelassen zu werden und praktische Hilfe zu erhalten. Die Unterstützung soll dabei so ausgerichtet sein, dass der Proband Hemmschwellen abbaut, selbständiger und in seiner Persönlichkeitsentwicklung vorangebracht wird. 6.1. Gesetzliche Grundlagen Die Möglichkeit, Haftentlassene zu unterstützen ergibt sich aus 42 Landesstrafvollzugsgesetz. Die rechtliche und fiskalische Grundlage findet sich in der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums MV vom 6.Mai 2010 III 210/4453-6 SH/1. Die Umsetzung erfolgt nach dem Konzept Gut Begleitet sowie den Grundlagen des Interessensbekundungsverfahrens. Bewilligungsbehörde ist hiernach das LaStar. 6.2. Inhaltliche Ausgestaltung In einem Kooperationsvertrag zwischen den Justizvollzugsanstalten und den Trägern sollen wichtige Schritte zur Umsetzung dieses Projekts geregelt werden. Dies beinhaltet sowohl die Zusammenarbeit noch während der Inhaftierung als auch den Zeitraum nach der Entlassung. Der Hilfebedarf beim einzelnen Probanden und dessen Umsetzung ist vorab durch eine sogenannte Zielvereinbarung zwischen Justizvollzugsanstalt und Träger festzuhalten. Der Proband ist hierbei zwingend zu beteiligen. Die in diesem Zusammenhang erbrachten Tätigkeiten im Einzelfall sind vom Träger jeweils zu dokumentieren (Falldokumentation) und stets gegenüber der JVA und dem LaStar nachzuweisen. Hierüber hat der Träger sodann jährlich gegenüber dem LaStar zu berichten (s.o.). Dem LaStar sind als Bewilligungsbehörde auch von den JVA`s monatlich die Aufnahmen der in das Projekt aufgenommenen Probanden mitzuteilen sowie die in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Zielvereinbarungen zu übersenden. Der Träger hat detailliert über die Umsetzung der Zielvereinbarung zu berichten. Ebenso soll vom Träger eine Mitteilung über diejenigen Probanden erfolgen, die aus dem Projekt ausscheiden. Dies soll u.a. das LaStar in die Lage versetzen, stets über die Beteiligung am Projekt Kenntnis zu haben. Die vorzunehmenden Tätigkeiten und deren Ablauf sind im Einzelnen unter 6.4. festgehalten

6.3. Zeitliche Begleitung Die Begleitung soll pro Proband - nach Haftentlassung - zunächst auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Dem Haftentlassenen soll in der ersten Phase seiner Entlassung Unterstützung und Begleitung gewährt werden. In sechs Monaten nach Haftentlassung dürften die Grundlagen für ein eigenverantwortliches Leben gemeinsam geschaffen worden sein. Zu beachten ist stets, dass die Haftentlassenen eben nicht unter Bewährung bzw. Führungsaufsicht stehen. Ergibt sich, dass bei einem Haftentlassenen schon viel früher kein Hilfebedarf mehr besteht, was durchaus häufiger der Fall sein kann, ist die Unterstützung und Betreuung, soweit es diesen betrifft, bereits früher zu beenden. 6.4. Zeitliche Struktur 6.4.1. Kontaktaufnahme Das Projekt basiert auf einer intensiven Arbeitsbeziehung zwischen den Beteiligten. Dafür ist es erforderlich, dass frühzeitig feststeht, welcher Hilfebedarf im Einzelfall im Rahmen des Fallmanagements ansteht. Die Bedarfsanzeige für den Einzelfall kommt aus der JVA. Diese stellt im Rahmen ihrer Entlassungsvorbereitung fest, ob beim Einzelnen ein Unterstützungs- und Betreuungsbedarf besteht und meldet diese an den Träger. Zeitlich soll dies ca. 3 Monate vor Haftentlassung erfolgen, um zu gewährleisten, dass es noch während der Haftzeit zum Erstkontakt des Trägers mit dem Probanden kommen kann und schon vor der Entlassung die ersten Maßnahmen in die Wege geleitet werden können. Der Erstkontakt hat dementsprechend noch in der Anstalt stattzufinden. Dies ist schon allein deshalb wichtig, um bereits vor der Entlassung ein Vertrauensverhältnis und damit die Grundlage für die spätere Zusammenarbeit zu schaffen. In Zusammenarbeit mit der Anstalt sind die Ergebnisse und Absprachen der Vollzugsplankonferenz bei der Bedarfsfeststellung mit zu berücksichtigen. Ablauf: a) Bedarfsanzeige der JVA im Rahmen der Entlassungsvorbereitung b) Erstkontakt noch in der JVA, ca. 3 Monate vor der Entlassung 6.4.2. Zielvereinbarungen In der Entlassungsphase, also noch in der Anstalt, hat ein Dreiergespräch zwischen Träger, Anstalt und Proband stattzufinden. Gemeinsam ist der Hilfebedarf festzustellen und hierüber eine Zielvereinbarung mit klarer Aufgabenverteilung zu treffen. Diese ist schriftlich niederzulegen. Im Rahmen dessen sind mögliche Hilfsangebote

Dritter mit zu berücksichtigen und diese mit der eigenen Zielvereinbarung zu koordinieren. Die Zielvereinbarung sollte die Bereiche erfassen, die sich am Unterstützungsbedarf des einzelnen Gefangenen orientieren. Ablauf: a) Dreiergespräch JVA/Träger/Proband b) Feststellung des individuellen Hilfebedarfs c) Abschluss einer konkreten Zielvereinbarung d) Schriftliche Niederlegung der Aufgabenverteilung e) Koordinierung mit Hilfsangeboten Dritter f) Information des LaStar über die Aufnahme in das Projekt und Übersendung der Zielvereinbarung mit der Aufgabenverteilung von JVA und Träger durch die JVAan das LaStar 6.4.3. Umsetzungsphase Nachdem noch während der Inhaftierung des Probanden eine Zielvereinbarung geschlossen und die hierzu notwendigen Aufgaben und Aufgabenverteilung schriftlich niedergelegt worden sind, beginnt - ebenfalls noch während der Inhaftierung - deren Umsetzung. Dem individuellen Bedarf entsprechend sind die Vorbereitungen zu treffen die notwendig sind um zu erwartende Problemsituationen zu meistern und dem Probanden hierdurch bei der Integration in seinen Lebensalltag zu helfen. Der Proband ist bei der Kontaktaufnahme zu Dritten, vor allem Behörden, zu unterstützen und gegebenenfalls zu begleiten. Ebenso ist ihm bei notwendigen Antragstellungen zur Seite zu stehen. Beispielhaft seien hier die Beschaffung von Wohnraum, die Beantragung von Arbeitslosengeld und/oder Arbeitslosengeld II, die Beschaffung von Ausweispapieren, die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, der Abschluss einer Krankenversicherung, die Organisation einer Erstausstattung sowie die Kontaktvermittlung zu einer Schuldnerberatung und/oder einer freiwilligen Suchtberatung genannt. Die jeweilige Verantwortlichkeit ergibt sich dabei aus der Zielvereinbarung. Daneben ist dem Probanden dort, wo notwendig, weitere Hilfestellung zu leisten. Dies kann z.b. die Umsetzung der Organisation der Erstausstattung sowie weiterer materieller Grundlagen betreffen. Für den Betroffenen ist ein Netzwerk zu schaffen, dass diesen unterstützt und ihm bei der (Wieder)Verselbständigung hilft. Zumindest einmal sollte in diesem Zusammenhang vom Träger die Häuslichkeit des Probanden aufgesucht werden, um Feststellungen zu treffen, ob die Haftentlassung tatsächlich in geordnete

Verhältnisse erfolgt ist. Dies sollte spätestens zwei Monate nach der Haftentlassung passieren. Diese Maßnahmen sind von den jeweiligen Verantwortlichen zu dokumentieren. Die Träger haben ihre jeweilige Dokumentation vor Abschluss der Betreuung der beteiligten JVA zu übermitteln. Diese ist, soweit es die praktische Umsetzung des Projekts betrifft, Herr des Verfahrens. Einen Kontaktabbruch von mehr als vier Wochen hat der Träger der JVA und dem LaStar sofort anzuzeigen, damit eine Neuaufnahme in das Projekt erfolgen kann. Ablauf: a) Umsetzung der Zielvereinbarung durch den Träger aa) bb) cc) dd) ee) Unterstützung bei Kontaktaufnahmen und Antragstellungen Begleitung zu Dritten, insbesondere Behörden. Hilfestellung, wo notwendig Schaffung eines Unterstützernetzwerkes Besuch der Häuslichkeit b) Dokumentation der Umsetzung der Zielvereinbarung durch den Träger c) Übermittlung der Dokumentation des Trägers an JVA und LaStar d) Mitteilung eines etwaigen Kontaktabbruches durch den Träger an die JVA und das LaStar 6.4.4. Betreuungsabschluss Spätestens 6 Monate nach der Haftentlassung ist die einzelne Betreuung des Probanden im Rahmen dieses Projekts zu beenden. Vor der Beendigung des Falls ist von der JVA jeweils zu überprüfen, ob die Zielvereinbarung umgesetzt wurde und die Grundversorgung des Haftentlassenen gesichert ist. In diesem Zusammenhang ist die von dem Träger übersandte Dokumentation hinsichtlich der von dem Träger erbrachten Tätigkeiten zu überprüfen. Wird festgestellt, dass die Zielvereinbarung vom Träger nicht vollständig umgesetzt worden ist, ist dieser soweit noch möglich und sinnvoll um Nachbesserung zu ersuchen, ansonsten ist dies von der JVA zu dokumentieren. Dem Haftentlassenen soll beim Betreuungsabschluss vom Träger eine Liste mit den Ansprechpartnern überreicht werden, aus dem dieser entnehmen kann, wer ihm im Rahmen der Umsetzung der Zielvereinbarung unterstützt hat (Behörden etc.) und/oder für ihn in welchem Zusammenhang grundsätzlich zuständig ist. Zudem sollte diese Liste die Hilfsangebote Dritter in Notsituationen beinhalten.

Dies ist jeweils in einem Abschlussvermerk niederzulegen und dieser vom Träger sodann mit der Dokumentation über die getätigten Maßnahmen im Rahmen der Erfüllung der Zielvereinbarung der zuständigen JVA zukommen zu lassen. Die jeweilige JVA hat Dokumentation und Abschlussvermerk des Trägers sodann mit der eigenen Dokumentation und dem eigenen Abschlussvermerk, der zumindest das Ergebnis beinhalten sollte, ob die Zielvereinbarung erfüllt wurde, an das LaStar zu übermitteln. Träger und JVA haben zum darauffolgenden Jahresbeginn jeweils mitzuteilen, wie viele Fälle im abgelaufenen Jahr im Rahmen des Projekts betreut wurden und inwieweit die gemeinsam getroffenen Zielvereinbarungen auch umgesetzt wurden. Dies ist, da zuvor ja bereits die einzelnen Abschlussvermerke vorgelegt wurden, allgemein zu halten. Zudem ist allgemein über die Zusammenarbeit zwischen Träger und JVA zu berichten, wozu auch für die JVA insbesondere dazu gehört, ob der Träger seiner Dokumentationspflicht stets nachgekommen ist. Ablauf: a) Beendigung der Betreuung spätestens 6 Monate nach Haftentlassung b) Überprüfung der Absicherung der Grundversorgung vor Entlassung (durch JVA) c) Überreichung einer Liste mit Ansprechpartnern durch Träger an das LaStar d) Übergabe der Einzeldokumentation und des Abschlussvermerks vom Träger an die JVA zur Kenntnisnahme und an das LaStar e) Rechenschaftsbericht vom Träger und der JVA an das LaStar (jährlich) f) Statistik zu den Ergebnissen vom Träger an das LaStar (jährlich) 7. Abschluss des Projekts Das LaStar wird eine Auswertung des Projekts vornehmen. Nach Ablauf des Projekts hat das LaStar binnen eines Jahres einen Abschlussbericht über das Projekt zu erstellen. In diesem Zusammenhang ist eine Stellungnahme abzugeben, ob der grundsätzliche Bedarf der durch das Projekt gewährleisteten Unterstützung und Hilfestellung gesehen und wie das Projekt im Nachhinein beurteilt wird.