Konzeption zur verbesserten Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Transparenz bei der Erstellung und Erarbeitung von Gewässerentwicklungskonzepten (GEK)



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Transkript:

Konzeption zur verbesserten Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Transparenz bei der Erstellung und Erarbeitung von Gewässerentwicklungskonzepten (GEK) vom 19.10.2012 Die Resonanz der Öffentlichkeit auf die Erstellung der GEK zeigt, dass eine verbesserte Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung und Bearbeitung von Konzepten zur Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erforderlich ist. Trotz bereits schon jetzt erfolgter Beteiligungen der Öffentlichkeit haben unabgestimmte Umweltfachplanungen unterschiedlicher Zielstellungen innerhalb der selben Gebietskulisse zu Verwirrungen bei den von eventuellen Maßnahmen betroffenen Gewässer- und Landflächennutzern geführt. Das Ziel der WRRL ist es, den guten Zustand der Gewässer für kommende Generationen herzustellen bzw. zu erhalten. Dabei unterscheidet die WRRL in der Zielstellung sachgerecht zwischen natürlichen und künstlichen bzw. wesentlich veränderten Gewässern. Bei den nicht natürlichen Gewässern ist das zu erreichende ökologische Potential der Maßstab für die Beurteilung von Defiziten und von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Defizite. Auf Grund dieser Differenzierung sind allerdings die ausschließlich zweckbestimmt geschaffenen, künstlichen Gewässer in Bezug auf eine realistisch erreichbare sowie kosteneffiziente, bestmögliche Zielerreichung nachrangig prioritär in den GEK. Um einen breiten Konsens und die Unterstützung aus Behörden und Bevölkerung zu den erforderlichen Maßnahmen zu erlangen, ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung und Umsetzung vorgesehen. Entsprechend der vom brandenburgischen Parlament festgelegten 1:1 Umsetzung bedeutet das die Öffentlichkeitsbeteiligung nach Art. 14 WRRL für die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Flussgebiete. Da die Praxis zeigt, dass die Umsetzung von Maßnahmen ohne eine hinreichende Beteiligung der Öffentlichkeit sehr erschwert oder unmöglich ist, insbesondere wenn private Flächen und divergierende Landnutzungen betroffen sind, soll eine weitergehende Öffentlichkeitsbeteiligung umgesetzt werden. Mit der präzisierten Konzeption soll die Beteiligung der Öffentlichkeit in allen Stufen der GEK- Erarbeitung gewährleistet werden. Es sollen die Ziele und Ergebnisse der GEK für die Öffentlichkeit bzw. Betroffenen transparenter und verständlicher beschrieben sowie Vorbehalte vor den möglicherweise daraus resultieren Maßnahmen gemindert werden. Darüber hinaus soll eine bessere Abstimmung mit ggf. parallellaufenden Untersuchungen anderer wasserwirtschaftlicher Vorhaben sowie mit anderen landschaftsbezogenen Planungen gewährleistet werden. Die erstellten Gewässerentwicklungskonzepte sind keine Handlungsmaxime, sie stellen den objektiv größtmöglichen Umfang an denkbaren Maßnahmen dar. Deren Umsetzung im Einzelnen teilweise oder in Abschnitten entscheidet sich nach objektiven Kriterien der Realisierbarkeit unter Berücksichtigung der Betroffenheit spezieller Nutzungsinteressen oder auch Einzelner. 1. Allgemeines zur Erarbeitung von GEK Im Ergebnis der durch die WRRL vorgeschriebenen Bestandsaufnahme werden etwa 80 % der berichtspflichtigen brandenburgischen Oberflächengewässer den von der EU bis zum Jahre 2015 geforderten guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential nicht erreichen. Als Hauptursachen für die Zielverfehlung stehen die nachteiligen Veränderungen in der Hydromorphologie / Hydrologie in den Oberflächengewässern (Strukturdefizite). Um diese Defizite zu korrigieren sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Die Maßnahmen wurden 2009 in den für Behörden rechtsverbindlichen Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für die brandenburgischen Flussgebiete Elbe und Oder fixiert. Diese an die EU gemeldeten Maßnahmen legen im Detail allerdings noch keine Einzelmaßnahmen fest.

2 Die Untersetzung erfolgt in Brandenburg für die Strukturdefizite über die GEK. Aus Gründen einer effektiven und Kosten bzw. Ressourcen sparenden Bearbeitung werden in den GEK auch Aspekte der Gewässerunterhaltung sowie des Hochwasserschutzes mit bearbeitet. 1.1 Ziele der GEK Ziel der GEK ist es, eine ortskonkrete Defizitanalyse für die Zielverfehlung von Wasserkörpern zu erarbeiten und daraus die notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung abzuleiten. Landeskonzepte für z.b. Durchgängigkeit und Nährstoffreduzierung bilden dabei den notwendigen fachlichen Rahmen. Im Ergebnis stellen GEK eine Angebotsplanung dar, wie mit notwendigen Maßnahmen bzw. Maßnahmenkombinationen nach Abwägung mit Nutzungskonflikten sowie der Kosteneffizienz ein Optimum in der Zielerreichung im Sinne der WRRL erreicht werden kann. Die GEK unterliegen einer wasserwirtschaftlichen, aber keiner wasserrechtlichen oder sonstigen Prüfung bzw. Genehmigung und ersetzen keine wasserrechtlichen Verfahren (z.b. Erlaubnis, Bewilligung, Planfeststellung, Plangenehmigung usw.) für die vorgeschlagenen Maßnahmen. GEK sind wasserwirtschaftliche Fachpläne und durchlaufen kein förmliches Beteiligungsverfahren. Sie sind rechtlich unverbindlich. Die aus den GEK heraus umzusetzenden Maßnahmen durchlaufen eigenständige behördliche Zulassungsverfahren. 1.2 Koordination der landschaftsbezogenen Planungen Nach der Muster-Leistungsbeschreibung der GEK hat der Auftragnehmer alle vorhandenen und laufenden Fachplanungen zu berücksichtigen. Die Verantwortlichen dieser Planungen werden als Mitglieder der Projektbegleitenden Arbeitsgruppen in den Planungsprozess der GEK integriert. Es besteht sowohl bei der WRRL als auch bei der Hochwasserrisikomanagement-RL die Pflicht, sich untereinander abzustimmen und die Ziele der jeweils anderen Richtlinie einzuhalten. Bei den Maßnahmen des Landschaftswasserhaushalts laufen die Abstimmungen in den Regionen. Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen ausrichten und darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. Sie muss den Anforderungen entsprechen, die im Maßnahmenprogramm an die Gewässerunterhaltung gestellt sind. Verbessert wird die Abstimmungen mit den naturschutzorientierten Fachplanungen um Synergieeffekte zu nutzen und Maßnahmen an Gewässern in GEK zu integrieren und ggfs. als vorgezogene Maßnahmen umzusetzen. 2. Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung 2.1 Allgemeines Dem Verantwortungsbereich des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz unterliegen landesweit Planungen zu u.a. den Themen: - Gewässerentwicklungsplanung (GEK) zur Umsetzung der WRRL - Hochwasserrisikomanagement zur Umsetzung der HWRMRL - Programm zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts - Managementpläne für NATURA 2000-Gebiete - Moorschutzprogramm - Pflege- und Entwicklungspläne für Großschutzgebiete Jede dieser Planungen unterliegt Vorgaben des Hauses zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Ziel ist es, mögliche Konflikte durch eine frühzeitige Einbeziehung von Betroffenen und Behörden zu erkennen und dafür Lösungen zu finden.

3 GEK beinhalten eine Planung mit einer Vielzahl vorgeschlagener Maßnahmen. Aufgrund begrenzter kapazitiver und finanzieller Ressourcen, Raumwiderstände, Hochwasserschutzprobleme u.a. lassen sich nicht alle Maßnahmen umsetzen. Das ist auch nicht beabsichtigt. Es werden die prioritären Maßnahmen herausgefiltert, die mit den geringsten Nutzungskonflikten das Maximum an Zielerreichung gewährleisten. Voraussetzung für alle umzusetzenden Maßnahmen ist immer die Abstimmung mit den betroffenen Nutzern. Es werden nicht alle theoretisch betroffenen Grundstückseigentümer bzw. nutzer zu den Projektbegleitenden Arbeitsgruppen (PAG) unmittelbar eingeladen, da bei der Auswahl der dann tatsächlich umzusetzenden Maßnahmen oft nur wenige betroffen sind. Damit wird einerseits der Arbeitsaufwand minimiert und andererseits die Gestaltbarkeit der Projektbegleitenden Arbeitsgruppen (PAG) mit einer praktikablen Teilnehmerzahl gewährleistet (20 50 Teilnehmer). Grundsätzlich wird die Öffentlichkeitsbeteiligung mit größtmöglicher Flexibilität durchgeführt, d.h. immer an die jeweiligen regionalen Anforderungen angepasst. Sind mehr Termine notwendig (PAG, Themenarbeitsgruppen, Behördengespräche, Einzelgespräche, Veranstaltungen zur Ergebnisvorstellung), dann werden diese auch angeboten. 2.2 Vorgehensweise Öffentlichkeitsarbeit Die GEK haben unterschiedliche Bearbeitungsschwerpunkte, die eine unterschiedliche Intensitäten der Öffentlichkeitsarbeit erfordern. GEK mit Schwerpunkt Gewässer I. Ordnung GEK mit Schwerpunkt Gewässer II. Ordnung GEK mit Nährstoffproblemen Größter Handlungsspielraum, da Meist Vielzahl privater Flächen Bei GEK in Kombination mit v.a. Bund / Land betroffen. in und an Gewässern betroffen. Nährstoffreduzierungskonzepten Bei Einbeziehung der Aue mit Daher intensivere Öffentlichkeitsarbeit. besteht sehr intensiver Flä- Flächen Dritter und landwirtschaftlicher Kommunale Intereschenbezug in oft großen Teilen Nutzung erfolgt intensive sen werden i.d.r. von den Gewässerunterhaltungsverbänden des Einzugsgebietes. Dabei Einbeziehung Betroffener. Touristische, größtenteils private Flächen oft schifffahrtliche Nutzung ist mit vertreten. überwiegend mit Behörden oder in landwirtschaftlicher Nutzung. Deshalb sehr intensiver Prozess Interessenvertretungen (Verbänden) der Öffentlichkeitsbeteili- abzustimmen. gung mit zusätzlicher externer Moderation. Die Absicht, ein GEK erstellen zu lassen, wird über die ortsübliche Presse, die kommunalen Amtsblätter sowie die ortsüblichen Bekanntmachungsstellen/Aushänge in den Gemeinden vorher bekannt gemacht. In Abhängigkeit von der lokalen Spezifikation können sich Aspekte ergeben, die eine Modifikation der Öffentlichkeitsarbeit erforderlich machen. Die Federführung für die Öffentlichkeitsbeteiligung obliegt dem das GEK bearbeitenden Ing.-Büro. Abstimmungen zwischen den Behörden werden vom LUGV koordiniert und geführt. Um den regionalen und thematischen Unterschieden der GEK gerecht zu werden und die verfügbaren Ressourcen effizient zu nutzen, wird die Öffentlichkeitsarbeit in einem Stufenprogramm angelegt.

4 Grundstufe (ÖA-G) Aufbaustufe (ÖA-A) Erweiterte Stufe (ÖA-E) 2.2.1 Grundstufe (ÖA-G) Die Grundstufe wird grundsätzlich in allen GEK angewendet mit folgenden Elementen: Internetauftritt Pressearbeit Flyer Veröffentlichung von Ergebnissen Projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG) Themenregional-spezifische Arbeitsgruppen Öffentliche Informationsveranstaltungen Der Internetauftritt über die Homepage von MUGV und LUGV enthält o allgemeine Informations- und Kartendienste o zentrale Informationsseite zu Planungen im Umweltbereich (wird neu erstellt, Entwürfe vorliegend) Hochwasserrisikomanagement Landschaftswasserhaushalt FFH-Management Moorschutzprogramm naturschutzfachliche Planungen und Schutzgebietsausweisungen GEK und WRRL Alle Ergebnisse im Verlaufe der Erarbeitung eines GEKs, sind über die Website der Bund- Länder- Informations- und Kommunikationsplattform (WasserBLIcK) abrufbar. http://www.wasserblick.net/servlet/is/87936/ Hier sind detaillierte Informationen zu den GEK zu finden (aktuelle Musterleistungsbeschreibung, alle Informationen zu den Projektbegleitenden Arbeitsgruppen mit allen Zwischenergebnissen, Vorträge, Protokolle, gesamte Ergebnisse der GEK vom Entwurf bis zum Endbericht in der Zusammenfassung). Ausnahmen sind lediglich kostenpflichtige Daten, z.b. topographische Karten, die wegen Datenrechten nicht als GIS-Daten verfügbar gemacht werden können. Hier ist hilfsweise auf die kostenlosen Kartendienste auszuweichen. Die GEK-Bearbeitung wird durch Pressearbeit in Zusammenarbeit mit LUGV-S5 begleitet. Jedes GEK startet mit einem Faltblatt zum GEK (Flyer), das sofort mit dem Beginn eines GEKs gedruckt und auch über die Website des MUGV bereitgestellt wird: http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.280513.de (Info: Alle umgesetzten Maßnahmen werden zukünftig ebenfalls nach einem einheitlichen Muster in der Öffentlichkeit über Faltblätter und das Internet vorgestellt.)

5 Für jedes GEK wird eine Projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG) gebildet. Die Leitung obliegt dem GEK-Betreuer der gebietsbezogen zuständigen Regionalabteilung des LUGV. Mitglieder sind die zuständigen Kreisbehörden (UWB, UNB, UFB, Landwirtschaftsämter), Kommunen und Gewässerunterhaltungsverbände sowie weitere maßgeblich betroffene Behörden und Institutionen sowie Interessenverbände. Sachkundige Privatpersonen werden auf Hinweis oder Anfrage ggf. eingeladen. Ziel der PAG ist es, den Gesamtüberblick zum jeweiligen Arbeitsstand über das gesamte Untersuchungsgebiet zu geben und vorrangig teilgebietsübergreifende Aspekte zu diskutieren. Hierzu gehört auch die gegenseitige Information über weitere gebietsbezogene Fachplanungen. Die Sitzungen der PAG finden während der Regelarbeitszeit der Behörden am Tag statt. Es wird von 3 PAG-Beratungen mit folgenden Inhalten ausgegangen: 1) Vorstellung und Diskussion von Bestandserfassung, Defiziten, Entwicklungsstrategie und Handlungszielen, ersten Maßnahmenvorschlägen 2) Vorstellung und Diskussion der konkreten Maßnahmenvorschläge unter den Aspekten von Zielerreichung nach WRRL sowie Kosteneffizienz und Akzeptanz (Ziel ist Entwurf Maßnahmenkatalog) 3) Vorstellung und Diskussion der Maßnahmenpläne und Prioritäten, Zeit- und Kostenpläne, Umsetzungsstrategien Problemspezifisch kann sich der Bedarf von themen- und regionalspezifische Arbeitsgruppen ergeben. Die Leitung obliegt den das GEK erarbeitenden Ing.-Büros. Hier werden spezielle Probleme und einvernehmlichen Lösungsvorschläge diskutiert (z. B. Arbeitsgruppen Landwirtschaft, Fischerei, Tourismus). Diese Arbeitsgruppen können sich je nach Anforderung aus Behörden, Nutzern und Flächeneigentümern zusammensetzen. In diesen Arbeitsgruppen werden auch die Anforderungen weiterer gebietsbezogener Fachplanungen im Detail abgestimmt. Zum Ende der GEK-Bearbeitung wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Organisation dieser Veranstaltung obliegt dem das GEK erarbeitenden Ing.-Büro. Hier werden die Ergebnisse der GEK-Bearbeitung vorgestellt und der Ausblick zur Umsetzung der Maßnahmen gegeben. 2.2.2 Aufbaustufe (ÖA-A) Die Aufbaustufe gilt insbesondere für GEK mit dem Arbeitsschwerpunkt an Gewässern II. Ordnung. Hier erfolgt zusätzlich eine Auslegung der Maßnahmenplanung. Der nach der 2. Sitzung der PAG vorliegende Entwurf des Maßnahmenkatalogs wird in den Amtsgemeinden für 4 6 Wochen ausgelegt. Dazu erfolgt eine Bekanntmachung in den relevanten kommunalen Amtsblättern sowie über die ortsüblichen Bekanntmachungsstellen/Aushänge in den Gemeinden und in der Presse. Die eingegangenen Einwendungen und Hinweise werden ausgewertet, hinsichtlich der Berücksichtigung im GEK abgewogen und beantwortet. Der Absender erhält eine Eingangsbestätigung. Im Bedarfsfall erfolgen Vor-Ort-Termine mit Betroffenen und Behörden zur Problemerörterung. 2.2.3 Erweiterte Stufe (ÖA-E) Die erweiterte Stufe gilt insbesondere für GEK mit intensivem Flächenbezug (z.b. Bezug zu Nährstoffreduzierungskonzepten). Um die Öffentlichkeit von Beginn an in die Bearbeitung einzubeziehen, werden öffentliche Gebietsarbeitsgruppen (GAG) für Teileinzugsgebiete im GEK gebildet, an denen jeder Bürger teilnehmen kann. Aufgrund der vorauszusehenden Konfliktlage mit insbesondere den Landnutzern soll hier eine professionelle Begleitung durch eine externe Moderation erfolgen.

6 Die Moderatoren sollen intensiv in den Bearbeitungsprozess einbezogen werden, damit sie die Situation vor Ort entsprechend einschätzen und zur Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen die entsprechende Methodik wählen können. Es wird auf ein extern moderiertes, öffentliches Beteiligungsverfahren orientiert. Es werden 3 öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt: - Auftaktveranstaltung (Vorstellung GEK-Ziele, Bearbeiterteam und Vorgehensweise bei der Öffentlichkeitsbeteiligung) - Zwischenbericht (Erörterung Bearbeitungsstand, Entwurf Maßnahmenplanung, Ausblick für weitere Bearbeitung) - Abschlussveranstaltung (Präsentation der Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren, Ausblick für die Umsetzung) Die Mitglieder der PAG erhalten die Termine der GAG und TAG zur Kenntnis, um bedarfsweise teilzunehmen. Ziel ist es, die betroffenen Landnutzer und Bürger aktiv in die Maßnahmenplanung einzubeziehen und das Verständnis für die Planungsziele sowie eine breite Akzeptanz für realistische, umsetzungsfähige Maßnahmen zu fördern. Diese Termine sollen deshalb vornehmlich am späten Nachmittag und Abend stattfinden. Pro GAG sind zunächst 3 Termine entsprechend der PAG-Inhalte anzusetzen. Im Laufe der Bearbeitung können, in Abstimmung mit den Betroffenen, Änderungen hinsichtlich der Anzahl und Zuordnungen der Beratungsrunden zu den GAG auftreten. Die Gebietsarbeitsgruppen tagen immer im Vorfeld der Projektarbeitsgruppen. In der PAG werden dann vor allem die Ergebnisse aus den GAG vorgestellt. Entsprechend der Größe des Gebietes und der Spezifik der Probleme können die GAG weiter in örtliche Teilarbeitsgruppen (TAG) aufgegliedert werden. Für alle Stufen gilt, dass Einwände und Hinweise im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung grundsätzlich in den Ergebnissen der GEK aufgeführt werden. Die Berücksichtigung erfolgt allerdings nur, wenn die Hinweise keinen rechtlichen oder fachlichen Rahmenbedingungen widersprechen. Kurzschema zum Ablauf der GEK-Erstellung Umsetzungsschritte 1 Karte der GEK in BB mit Priorisierung + Zeitplan zur Umsetzung + weitergehende Informationen 2 Beginn Erstellung GEK nach Ausschreibung und AN-Bindung 3 Einrichtung Projektbegleitende AG + ggf. themen- und regionalspezifische AG + ggf. öffentliche Gebietsarbeitsgruppen 4 Laufende GEK-Bearbeitung Information der Öffentlichkeit + Behörden durch Internet durch Internet + gedruckte Flyer + ortsübliche Presse + kommunale Amtsblätter Mitgliedschaft Kreisbehörden, Landwirtschaftsämter, Kommunen, Gewässerunterhaltungsverbände + maßgeblich betroffene Bürger + Interessenverbände durch Internet Ggf. Auslegung der Maßnahmenplanung in den Amtsgemeinden + Bekanntmachung im kommunalen Amtsblatt Ggf. Öffentliche Veranstaltung mit externer Moderation 5 Abschluss GEK durch Internet + öffentliche Informationsveranstaltung