Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen Alexander Hennerbichler, Elecks.com Webdesign (Stand 01. Jänner 2015)



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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen Alexander Hennerbichler, Elecks.com Webdesign (Stand 01. Jänner 2015) 1. Vertragsumfang und Gültigkeit Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden. Sie verpflichten nur in dem Maß des angegebenen Umfangs der Auftragsbestätigung. Etwaige Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. 2. Leistung und Prüfung 2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein: - Design und Programmierung Websites - Design und Programmierung Webshops - Design und Programmierung von Individual-Software - Wartung bestehender Software-Lösungen - Updates bestehender Software-Lösungen - Konzeptionierung, Design - Telefonische Beratung - Gestaltung und Ausarbeitung von Corporate Identity und Corporate Design inkl. Logo, Drucksorten, Mappen, Foldern, etc. 2.2. Programmierungen Die Ausarbeitung individueller Websites, Webshops und Web-Applikationen erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Version im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung und Richtigkeit der Echtdaten beim Auftraggeber. 2.3. Erstellung von individuellen Programmierungen Grundlage für die Erstellung von individuellen Programmierungen ist die konzeptionelle und schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung auf Grundlage der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Briefing Gespräch ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche und Änderungen im Konzept können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. 2.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen Individuell erstellte Lösungen bzw. Updates bedürfen für den jeweils betroffenen Auftrag einer Abnahme durch den Auftraggeber, spätestens vier Wochen ab Lieferung. Diese Abnahme wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer und Auftraggeber akzeptierten Leistungsbeschreibung). Im Falle das der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen lässt, so gilt die gelieferte Programmierlösung mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. 2.5. Undurchführbarkeit von Aufträgen Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diesen Umstand dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen. 2.6. Abnahme von Website und Onlineshops (Prüfung) Bei Einsatz im Echtbetrieb (Onlinegang) durch den Auftraggeber gilt das Produkt als abgenommen und der Auftraggeber bestätigt damit die Richtigkeit und Vollständigkeit. Danach auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um eine ehest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich und die erfolgte Mängelbehebung vom Auftraggeber zu bestätigen. Fehlende Teile sind bei der Abnahme schriftlich dem Auftragnehmer zu übermitteln, da sie sonst nicht anerkannt werden. Der Auftragnehmer behält sich dabei das Recht vor Aufwände für nachträgliche Reaktivierung oder Installation dem Auftraggeber zu verrechnen. Onlinegang ist immer gleichzusetzen mit Abnahme der Website bzw. des Webshops. Seite 1/6

3. Preise, Steuern und Gebühren 3.1. Preise Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. 3.2. Dienstleistungen Bei allen Dienstleistungen (Design, Programmierung, Einschulung, Hosting, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Etwaige Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet. 3.3. Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. 4. Liefertermin 4.1. Fristgerechte Erfüllung Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. 4.2. Bedingungen zur fristgerechten Erfüllung Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und der Auftraggeber seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu verantworten. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. 4.3. Teillieferungen Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. 5. Zahlung 5.1. Zahlungsziel Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inkl. Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungenen analog. 5.2. Teil- und Anzahlungen Falls nicht anders vereinbart werden bei Auftragserteilung 30% der gesamten Auftragssumme fällig, weitere 70% nach Fertigstellung und erfolgter Endabnahme durch den Kunden. Für die Endabnahme und eventuelle Mängel gelten die unter 8.1 genannten Bestimmungen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.b. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder Leistung Rechnung zu legen. 5.3. Nichteinhaltung von Zahlungen Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer behält sich zudem das Recht vor bei nicht Zahlung innerhalb der vorgegeben Zahlungsfrist das betreffende Produkt (Website, Webshop, Webapplikation, Hosting, Service oder Update) bis zum Zahlungseingang stillzulegen. Alle damit verbundenen Kosten sowie der mögliche Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Seite 2/6

5.4. Zahlungsrückhaltung Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. 6. Urheberrecht und Nutzung 6.1. Urheberrecht und Nutzung Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Redaktionssystem (CMS), Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Nutzung für das jeweilige Projekt (Website, WebShop, WebApplikation) erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. 6.2. Kopien Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber untersagt. Zudem wird kein Zugang zu den Quelldaten gewährt. 6.3. Offenlegung von Schnittstellen Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge. 7. Rücktrittsrecht 7.1. Lieferzeitüberschreitung Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft. 7.2. außerordentliche, unvorhersehbare Umstände Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Hacking, sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. 7.3. Stornierung Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen. 8. Gewährleistung und Haftung 8.1. Gültigkeit Vorbehaltlich allfälliger im Folgenden festgehaltener Abweichungen gelten die Regeln des österreichischen Gewährleistungsrechtes mit Stand 1. Januar 2002 ungeachtet allfälliger künftiger Gesetzesänderungen. 8.2. Gültigkeit von Mängelrügen Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel (nachstellbar) betreffen und wenn sie - für den Fall, dass nicht ohnehin die Bestimmung des 377 HGB zur Anwendung kommt nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Leistung bzw. Website, WebShop oder Webapplikation, nach erfolgter Abnahme (Onlinegang), schriftlich dokumentiert erfolgen. Diese Dokumentation muss das Clientsystem exakt beschreiben (Browser, OS, ) und Schritt für Schritt beinhalten, wie der Mangel (Vorbedingung) zustande kommt. Aufgrund der Kurzlebigkeit des Produktes wird für Geschäftskunden die gesetzliche Gewährleistung auf 1 Jahr und die Produkthaftung auf 10 Jahre festgesetzt. Ist die Mängelrüge gerechtfertigt, werden diese Mängel vom Auftragnehmer nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel innerhalb angemessener Frist behoben. Der Auftraggeber hat alle hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen und auch sonst an der Mängelbehebung mitzuwirken. Ein Recht auf Preisminderung besteht dadurch nicht. Seite 3/6

8.3. Korrekturen und Ergänzungen Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu verschuldet sind, als notwendig erweisen, werden vom Auftragnehmer kostenlos durchgeführt. 8.4. Kostenübernahme Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnosen sowie Fehlerbeseitigung, die der Auftraggeber verursacht hat, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Verrechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, die daraus resultieren, dass Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber oder Dritten vorgenommen worden sind. 8.5. Gewähr Der Auftragnehmer übernimmt ausschließlich Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden wenn folgendes zutrifft: Meldung muss innerhalb von 12 Monaten nach Onlinegang schriftlich dokumentiert erfolgen bei nicht offensichtlichen Mängeln Meldung von offensichtlichen Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Onlinegang Das Problem muss nachvollziehbar sein. Eine genaue Beschreibung ist vom Auftraggeber zu übermitteln. Im Konzept oder Angebot muss das Programmverhalten oder die Darstellung gegenteilig festgelegt sein Sachgemäße Bedienung durch Kunden Eine Erweiterung der Gewährleistung wird im SLA mit dem jeweiligen Kunden/Projekt geregelt. Wenn eine solche Regelung nicht vorhanden ist, wird unser allgemeiner SLA herangezogen. Siehe: http://www.elecks.com/agb/sla.pdf 8.6. Gewährleistungsentfall Handelt es sich um Programmänderungen sowie Konfigurationsänderungen oder sonstige Leistungen durch den Auftraggeber zuzurechnende Personen oder Dritte die nachträgliche Programmänderungen nach sich ziehen, so entfällt jede Gewährleistung durch ELECKS.COM. Problem wird durch Änderung oder Fehler von Komponenten Dritter verursacht (Browser, Schnittstellen, Server-/OS-Komponenten, API,...) Problem wird durch ein Update oder eine Erweiterung verursacht Offensichtlich bei Abnahme (Onlinegang) und nicht innerhalb 2 Wochen gemeldet unsachgemäße Bedienung durch Kunden Bespiele für Gewährleistungsentfall und Beispiele die nicht der Gewährleistung unterliegen Schlechte Usability wird 3 Wochen nach Abnahme bemängelt (offensichtlicher Fehler) Rechtschreibfehler nach Abnahme (offensichtlicher Fehler) bemängelt Änderung bzw. Updates des Browsers führt zu fehlerhaften Darstellung nach 3 Monaten Fehler wird durch interne Änderung des Servers herbeigeführt Bug ist kein Fehler sondern eine logische Erweiterung diese aber nicht im Konzept/Angebot enthalten ist. 8.7. Änderungen und Ergänzungen Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits erbrachter Leistungen ist, bezieht sich die Gewährleistung ausschließlich auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für die ursprünglich erbrachte Leistung lebt dadurch nicht wieder auf. 8.8. Haftung für Schäden Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei der Erstellung von Softwareprogrammen das Auftreten von Fehlern nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, weshalb der Auftragnehmer für derartige nicht ausschließbare Fehler nicht haftet. Betragsmäßig ist die Haftung des Auftragnehmers auf das für den jeweiligen Auftrag vereinbarte bzw. verrechnete Honorar beschränkt. 8.9. Haftungsausschluss gegenüber Dritten Eine Haftung des Auftragnehmers gegenüber Dritten besteht nicht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Im Bereich der Zurverfügungstellung von Internetdiensten durch den Auftragnehmer gilt dies auch für den Fall der Inanspruchnahme von ELECKS.COM durch Dritte aufgrund der vom Auftraggeber oder diesen zurechenbaren Personen im Internet verbreiteten Informationen. 8.10. Haftungsausschluss bei nachträglichen Arbeiten Ebenso wird die Haftung des Auftragnehmers dadurch ausgeschlossen, dass die erbrachten Leistungen vom Auftraggeber oder von Dritten bearbeitet oder weiterentwickelt werden. 8.11. Haftungsausschluss gegenüber vom Auftraggeber publizierten Inhalten Seite 4/6

Der Auftraggeber ist im Falle der Zurverfügungstellung von Internetdiensten durch den Auftragnehmer für die von ihm im Internet publizierten Inhalte ausschließlich selbst verantwortlich. Die Verbreitung jeglicher Information, gleich welchen Inhalts, liegt im ausschließlichen Verbreitungsund Publikationsinteresse des Auftraggebers. Das mit diesen Publikationen verbundene Haftungsrisiko trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Korrektheit und Gesetzmäßigkeit der publizierten Inhalte zu überprüfen. Seite 5/6

8.12. Publizierung Die Firma ELECKS.COM behält sich vor, die Publizierung und Verbreitung von Daten oder Diensten, die den österreichischen Gesetzen, internationalen Rechtsvorschriften oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, verpflichtet sich aber nicht dazu. 8.13. Haftungsausschluss bei Unterbrechung von Diensten ELECKS.COM übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind und dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können. Die Haftung von ELECKS.COM für daraus resultierende Schäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Schäden isd 9 Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. 8.14. Angriff durch Dritte und Sicherheit ELECKS.COM übernimmt keine Haftung die durch Angriff von Dritten entstehen (Hackerangriffe). Die Behebung von Schäden an der Software (Website, Shop,...) sind von Kunden zu tragen. In den Produkten von ELECKS.COM wird standardmäßig kein spezieller Sicherheitsstandard implementiert. ELECKS.COM haftet für keine möglichen Sicherheitslücken in all unseren Produkten. Es können keine Schadenersatzansprüche vom Auftraggeber oder Geschädigten geltend gemacht werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Auftragnehmer klag frei gegenüber Dritten (zb.: Kunden des Kunden) zu halten. Hinweis: Die Implementierung von erhöhten Sicherheitsstandards muss speziell beauftragt und über externe Sicherheitsaudits regelmäßig geprüft werden, entsprechende Gewährleistungen werden in diesem Sicherheitsauftrag definiert. 9. Datenschutz, Geheimhaltung Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß 15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Bei Bedarf und Notwendigkeit kann eine Geheimhaltungserklärung von allen Vertragspartnern unterzeichnet werden. 10. Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um Regelungen zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. 11. Schlussbestimmungen Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Seite 6/6