1. Beatmungssituation vorhanden: invasiv oder non-invasiv (Beatmung via Tracheostoma oder Maskenbeatmung);



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Transkript:

10 Schritte 10 Fragen Auch intensivmedizinisch zu versorgende Menschen können Zuhause oder in ambulanten en versorgt werden. Fachpflegedienste haben sich auf die ambulante Versorgung von tracheotomierten und beatmeten Menschen spezialisiert. Die folgenden 10 & 10 rund um diese besondere Versorgung sollen als Unterstützung für Betroffene und Angehörige sowie als erste Checkliste dienen. 10 Schritte 1. Voraussetzungen prüfen 1. Beatmungssituation vorhanden: invasiv oder non-invasiv (Beatmung via Tracheostoma oder Maskenbeatmung); 2. Tracheostoma/ Trachealkanüle sowie Notwendigkeit des endotrachealen Absaugens (Freihalten der Atemwege); 3. Kostenübernahme: gesetzliche KK übernehmen die Kosten; private KK: Klärung, ob Häusliche Krankenpflege vertraglich übernommen wird; oftmals zahlen sie auf Kulanzbasis. 1. Beatmungssituation vorhanden: invasiv oder non-invasiv (Beatmung via Tracheostoma oder Maskenbeatmung); 2. Tracheostoma/ Trachealkanüle sowie Notwendigkeit des endotrachealen Absaugens (Freihalten der Atemwege); 3. Kostenübernahme: gesetzliche KK übernehmen die Kosten; private KK: Klärung, ob Häusliche Krankenpflege vertraglich übernommen wird; oftmals zahlen sie auf Kulanzbasis. 2. Anbieter suchen & kontaktieren Betroffene/Angehörige benötigen einen Pflegedienst, der sich auf eine solche Versorgung spezialisiert hat: Internet (häufig unter Stichwort Heimbeatmung, 24-Stunden-Pflege, Ambulante Intensivpflege und dem Ort, bzw. der Region), Branchen-/Telefonbuch, Klinikärzte, Krankenkassen Betroffene/Angehörige benötigen einen Pflege-dienst, der sich auf eine solche Versorgungsform spezialisiert hat: Internet (häufig unter Stichwort Heimbeatmung, 24-Stunden-Pflege, Ambulante Intensivpflege, Intensivpflegewohngemeinschaft und dem Ort, bzw. der Region), Klinikärzte, Branchen- /Telefonbuch, Sozialdienste, Krankenkassen

3. Erstgespräch(e) führen Telefonisch, dann möglichst persönliches Treffen, Voraussetzung prüfen (s.o.), Kostenträger, Zeitpunkt der möglichen Übernahme klären, Vor- und Nachteile einer solchen Versorgungsformen besprechen. Telefonisch, dann möglichst persönliches Treffen, Voraussetzung prüfen (s.o.), Kostenträger, Zeitpunkt der möglichen Übernahme klären, Vor- und Nachteile einer solchen Versorgungsform besprechen. 4. Entscheidung & Auftrag erteilen Betroffene oder Angehörige entscheiden sich für den Pflegedienst und erteilen diesem mündlich einen Auftrag, damit die Planung zügig beginnt. Ein Pflegevertrag wird erstellt und zugesandt. Betroffene oder Angehörige entscheiden sich für die Wohnform und erteilen dem Pflegedienst einen Auftrag, damit die Planung zügig beginnt. Ein Pflege- und Mietvertrag wird erstellt und zugesandt. 5. Kommunikation mit Arzt und Klinik Kontaktaufnahme mit Klinik oder Haus-/Facharzt mit der Bitte um Ausstellung eines ärztlichen Attestes oder einer Verordnung für die häusliche Krankenpflege. Die Klinik (später immer der Hausarzt) rezeptiert zudem Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien. Kontaktaufnahme mit Klinik oder Haus-/Facharzt mit der Bitte um Ausstellung eines ärztlichen Attestes oder einer Verordnung für die Häusliche Krankenpflege. Die Klinik (später immer der Hausarzt) rezeptiert zudem Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien. 6. Planung im Fachpflegedienst Nach Zusage des Betroffenen/Angehörigen: Kontaktaufnahme mit der Klinik > ärztliches Attest; Kontaktaufnahme mit dem Kostenträger > Kostenvoranschlag und ärztliches Attest werden eingereicht; Zuordnung einer Teamleitung und zeitgleich beginnt die Dienstplanung und ggf. Mitarbeitergewinnung.

Nach Zusage des Betroffenen/Angehörigen: Kontaktaufnahme mit der Klinik > ärztliches Attest; Kontaktaufnahme mit dem Kostenträger > Kostenvoranschlag und ärztliches Attest werden eingereicht. 7. Check der Hilfsmittel Teamleiter nimmt Kontakt zur Klinik auf und klärt die Lieferung der Hilfsmittel ab (Sanitätshaus). Kontaktaufnahme mit dem Sanitätshaus und Klärung der Bestellung von Hilfsmitteln und Verbrauchsmaterialien. Pflegedienst nimmt Kontakt zur Klinik auf und klärt die Lieferung der Hilfsmittel ab (Sanitätshaus). Kontaktaufnahme mit dem Sanitätshaus und Klärung der Bestellung von Hilfsmitteln und Verbrauchsmaterialien. 8. Tag der Entlassung aus der Klinik/Übernahme Am Tag vor der Entlassung müssen alle Materialien vor Ort sein. Kunde wird mit einem Krankentransport und evtl. einem Arzt nach Hause begleitet. Teamleitung und Pflegekraft sind vor Ort. Einweisung der Mitarbeiter in die Geräte durch das Sanitätshaus. Am Tag vor der Entlassung müssen alle Materialien vor Ort sein. Kunde wird mit einem Kranken-transport und evtl. einem Arzt nach Hause begleitet. Die Pflegekräfte sind vor Ort. Einweisung der Mitarbeiter in die Geräte durch das Sanitätshaus. 9. Stabilisierung im ersten Monat In den ersten Wochen liegt die Hauptaufgabe darin, den Gesundheitszustand des Patienten zu stabilisieren. Mitarbeiter müssen eingearbeitet werden. Die Abläufe werden routinierter. In den ersten Wochen liegt die Hauptaufgabe darin, den Gesundheitszustand des Kunden zu stabilisieren. Ein individueller Tagesablaufplan wird erstellt.

10. Qualitätssicherung Pflegekräfte sind dreijährig ex. Fachkräfte bei Notwendigkeit mit Intensiv- oder Heimbeatmungserfahrung; individuelle Dokumentation, Pflegestandards und Hygieneordner vor Ort, Einarbeitungskonzept, regelmäßige Teambesprechungen sowie Fortbildungen. Pflegekräfte sind dreijährig ex. Fachkräfte mit Intensiv- und/oder Beatmungserfahrung; individuelle Dokumentation, Pflegestandards und Hygieneordner vor Ort, Einarbeitungskonzept, regelmäßige Teambesprechungen sowie Fortbildungen durch die Tochtergesellschaft Die Pflege-schule GmbH ; 10 Fragen 1. Wie wird diese Betreuung finanziert? Da es sich um eine Behandlungspflege handelt, muss die Krankenkasse die Versorgung finanzieren. Zudem wird die Pflegestufe zur Finanzierung genutzt. Im Rahmen der pflegerischen Versorgung Zuhause erheben wir einen Eigenanteil. Dieser beträgt maximal 11,50 Euro pro Tag. Jeder Kunde erhält vor Vertragsbeginn einen Kostenvoranschlag. Da es sich um eine häusliche Wohnform handelt muss die Behandlungspflege von den Krankenkassen übernommen werden. Zudem wird die Pflegestufe zur Finanzierung genutzt. Im Rahmen der Versorgung in der erheben wir keinen Eigenanteil. Einzig die Mietkosten müssen aufgebracht werden, diese sind abhängig von der Wohnungsgröße. 2. Welche räumlichen Voraussetzungen sind vorhanden? Für alle Beteiligten ist es sinnvoll, wenn die Pflegekräfte die Möglichkeit haben sich in einen extra Raum zurück zu ziehen. Zu berücksichtigen dabei ist, dass die Pflegekräfte in unmittelbarer Nähe sind, so dass sie mögliche Alarme hören und eingreifen können. Für jeden Kunden steht ein Einzelzimmer zur Verfügung, dass er mit seinen eigenen Möbeln einrichtet. Alle en haben einen gemeinsamen Aufenthaltsraum, eine Küche und einen Balkon oder Terrasse oder Garten.

3. Wer organisiert das denn alles? Der Pflegedienst nimmt und hält Kontakt mit der Klinik, den Haus- und Fachärzten, dem Kostenträger sowie den Hilfsmittellieferanten. Der Pflegedienst nimmt und hält Kontakt mit der Klinik, dem Sozialdienst, den Haus- und Fachärzten, dem Kostenträger (Krankenkassen) sowie den Hilfsmittellieferanten. 4. Kommt der Betroffene denn auch regelmäßig aus dem Bett? Alle Kunden können mobilisiert werden, so lange keine medizinischen Gründe vorliegen, die eine Mobilisation in den Rollstuhl verhindern. Alle Kunden können mobilisiert werden, so lange keine medizinischen Gründe vorliegen, die eine Mobilisation in den Rollstuhl verhindern. 5. Wie viele Stunden Hilfe am Tag können wir bekommen? Ist abhängig von Wunsch und Notwendigkeit. Möglich bis zu 24 Stunden. In der Regel gibt es eine minimale Zeit pro Tag (z.b. 6 Stunden). 5. Wie viele Pflegekräfte stehen in der zur Verfügung und welche Tätigkeiten führen sie durch? Je nach Anzahl der Kunden stehen Tag und Nacht mindesten ein bis maximal drei Pflegekräfte zur Verfügung. Examinierte Pflegekräfte übernehmen die medizinische Pflege (Behandlungspflege) sowie die Grundpflege. Pflegehilfskräfte über-nehmen Teile der Grundpflege. 6. Was mache ich als Angehöriger? Wenn es die Angehörigen wünschen und sich zutrauen, können sie in die Pflege ihres Angehörigen involviert werden (evtl. Schulung durch das Personal).

Wenn es die Angehörigen wünschen und sich zutrauen, können sie in die Pflege ihres Angehörigen involviert werden (evtl. Schulung durch das Personal). 7. Welche Pflegekräfte kommen zu uns? Und, welche Tätigkeiten führen sie durch? Ex. Pflegekräfte, die die Behandlungspflege (medizinische Pflege) sowie die Pflege (Grundpflege ohne hauswirtschaftliche Versorgung) übernehmen. 7. Kann ich meinen Angehörigen jederzeit besuchen? Es gibt keine Einschränkungen was Besuche betrifft, auf Wunsch können sie auch im Zimmer ihres Angehörigen übernachten. 8. Kommen immer dieselben Mitarbeiter? Es ist unser Wunsch immer dieselben Mitarbeiter zu einem Kunden zu senden. Krankheit und Urlaub bedeuten aber sicherlich immer wieder Umplanungen mit evtl. auch neuen Mitarbeitern. 8. Übernehmen immer dieselben Mitarbeiter die Pflege? Es ist unser Wunsch in jeder einen festen Mitarbeiterstamm zu haben. Krankheit und Urlaub bedeuten aber sicherlich immer wieder Umplanungen mit evtl. auch neuen Mitarbeitern. 9. Macht der Pflegedienst auch Therapien? In erster Linie sind die Therapeuten (Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie etc.) für die Therapien zuständig. Trotzdem können in Absprache bzw. nach Einarbeitung bestimmte Maßnahmen im Rahmen der aktivierenden Pflege mit übernommen werden. In erster Linie sind die Therapeuten (Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie etc.) für die Therapien zuständig. Trotzdem können in Absprache bzw. nach Einarbeitung bestimmte Maßnahmen im Rahmen der aktivierenden Pflege mit übernommen werden.

10. Was ist, wenn wir allein sein wollen? Die Pflegefachkräfte müssen zu jeder Zeit in unmittelbarer Nähe zum Patienten sein. Trotzdem ist es natürlich möglich sich in einem anderen Zimmer aufzuhalten, solange die Pflegekräfte mögliche Alarme hören bzw. die Angehörigen das Personal informieren können. Die Pflegefachkräfte müssen zu jeder Zeit in der Nähe zum Kunden sein. Trotzdem ist es natürlich möglich sich mit ihrem Angehörigen im Zimmer alleine aufzuhalten, solange die Pflegekräfte mögliche Alarme hören bzw. die Angehörigen das Personal informieren können.