Seite 1 von 11 Wohnraumüberlassungsvertrag Leitgedanke Wohnen für Hilfe beruht auf der Idee der nachbarschaftlichen, gegenseitigen Hilfe. Es handelt sich hierbei um den Austausch von Dienstleistungen. Menschen mit frei verfügbarem Wohnraum in ihrer Wohnung oder ihrem Haus bieten diesen an und erhalten im Gegenzug vom Wohnraumnehmer/in Unterstützung im Alltag. Mit dieser Wohnform werden die Solidarität sowie der Austausch unter den Generationen gefördert. Das Erzielen von Einkünften wird dabei von den Wohnraumgeber/innen nicht beabsichtigt. 1 Vertragsschließende Wohnraumanbieter/in: wohnhaft in: Telefon: Wohnraumnehmer/in: zurzeit wohnhaft: Telefon: Personalausweis-Nr.: Ggf. Matrikel-Nr.: 2 Vertragsgegenstand 1. Zur Verfügung gestellt wird im Haus mit der Anschrift: (Straße, Hausnummer; PLZ, Ort) a) Zimmer mit einer Wohnfläche von m² zusätzliche separate Räume z.b. Bad m² b) Einliegerwohnung mit einer Wohnfläche von m²
Seite 2 von 11 2. Absprachen zur Nutzung der Gemeinschaftsräume und Gegenstände Der Wohnraumnehmer kann folgende Räumlichkeiten und Gegenstände unter folgenden einzuhaltenden Regeln mitbenutzen: Räumlichkeiten / Gegenstände Regelung Küche (insbesondere: Kühlschrank, Kochmöglichkeiten) Bad Waschmaschine/Trockner (Fahrrad-) Keller/ Stellplatz/Garage Balkon/Terrasse/Garten Sonstige Räume (bitte aufführen) Sonstige Gegenstände (z.b. Geschirr, Bettwäsche, Fernseher, )
Seite 3 von 11 3. Ausstattung/Einrichtung Der Wohnraum/ die Wohnräume enthält/ enthalten folgende Möbel und Einrichtungsgegenstände (bitte jedes Möbelstück/ Gegenstand genau aufführen, falls der Platz nicht ausreicht, Anlage benutzen) 4. Schlüssel Dem Wohnraumnehmer werden für die Dauer der Vereinbarung folgende Schlüssel ausgehändigt: 0 Haustürschlüssel 0 Wohnungsschlüssel 0 Zimmerschlüssel 0 Boden-/Speicherschlüssel 0 Kellerschlüssel 0 Garagenschlüssel 0 Waschkellerschlüssel 0 Trockenraumschlüssel 0 Briefkastenschlüssel Insgesamt erhält der Wohnraumnehmer Schlüssel, die beim Auszug dem Wohnraumgeber zurückgegeben werden müssen. Der Wohnraumnehmer haftet in voller Höhe für die Kosten von Ausbau und Einbau neuer Schlösser bei Verlust der Schlüssel oder falls diese bei Auszug nicht zurückgegeben werden. 1. Überlassungsdauer 3 Überlassungsdauer und Kündigung Der Wohnraum-Überlassungsvertrag beginnt am: 2. Kündigung Die ersten Wochen gelten als Probezeit. In dieser Zeit ist der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Im Übrigen gilt eine ordentliche Kündigungsfrist von:
Seite 4 von 11 a) bei möbliertem Wohnraum innerhalb der Wohnung des Wohnraumgebers: 2 Wochen bis zum Monatsende b) bei abgeschlossenen Wohnungen (z.b. Einliegerwohnungen): 3 Monaten zum Monatsende Die Vorschriften über eine außerordentliche Kündigung bleiben davon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 4 Miete, Betriebskosten 1. Dieser Wohnraumüberlassungsvertrag basiert auf dem Prinzip, dass der Wohnraumnehmer - an Stelle der Zahlung einer Miete - pro Quadratmeter Individualwohnraum monatlich eine Stunde an Hilfeleistungen erbringt. Hier ist die Anlage zur steuerlichen Behandlung zu beachten (s. Anlage III). 2. Falls der Wohnraumgeber nicht so viele Stunden monatliche Hilfeleistungen wünscht wie der Wohnraum Quadratmeter hat, oder der Wohnraumnehmer nicht so viele Stunden wie gewünscht erbringen kann, kann zwischen den Parteien eine monatliche Kaltmiete festgelegt werden. Diese Regelung gilt nicht für gelegentliche Über- oder Unterschreitungen der Stundenzahl bei den vereinbarten Hilfeleistungen. Die vereinbarte Kaltmiete für den Wohnraum beträgt monatlich: Die Kaltmiete abzüglich der Hilfeleistung beträgt monatlich: Die Betriebskosten betragen monatlich: 3. In den Betriebskosten sind enthalten: 0 Strom 0 Gas 0 Wasser 0 Entwässerung 0 Heizung 0 Müllabfuhr 0 Grundsteuer 0 Telefonanschluss 0 Wohngebäudeversicherungen 0 Kabelanschluss 0 Internetanschluss 0 Sonstiges Diese Betriebskosten zahlt der Wohnraumnehmer direkt an den jeweiligen Anbieter:
Seite 5 von 11 0 Strom 0 Gas 0 Heizung 0 Telefonanschluss 0 Internetanschluss 0 Sonstige 4. Gezahlt wird monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats, an den Wohnraumgeber 0 in bar (Quittung erforderlich!) 0 durch Überweisung auf folgendes Konto: Kontonummer BLZ Kreditinstitut Kontoinhaber 5 Kaution Der Wohnraumnehmer hinterlegt eine Kaution auf ein extra angelegtes Wohnraumüberlassungs-Kautionskonto 0 Ja, in Höhe von 0 Nein Wird eine Kaution entrichtet, zahlt der Wohnraumnehmer diese auf ein extra Sparbuch ein, das mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst ist. Bei Auszug des Wohnraumnehmers wird ihm das nach Auflösen des Sparkontos vorhandene Guthaben auf Wunsch bar ausgezahlt oder auf ein zu nennendes Konto überwiesen. 6 Vereinbarung über Hilfeleistungen 1. Monatliche Hilfestunden: Monatlich betragen die Hilfeleistungen Stunden. 2. Beschreibung und Bemerkungen zu den Hilfeleistungen Die Zeiten und Art der vom Wohnraumnehmer zu leistenden Tätigkeiten werden vom Wohnraumgeber und nehmer im Folgenden einvernehmlich im Detail festgelegt (möglichst konkrete und umfangreiche Absprachen treffen!). Bitte zur detaillierten Darstellung der Hilfeleistungen die Anlage I verwenden!
Seite 6 von 11 3. Tätigkeitsnachweis: (Muster s. Anlage II) Es wird ein monatlicher Tätigkeitsnachweis geführt 0 Ja 0 Nein 7 Tierhaltung Der Wohnraumnehmer darf in dem ihm zur Verfügung gestellten Wohnraum nur mit vorheriger Zustimmung des Wohnraumgebers Tiere halten. 8 Besuchsregelung 1. Wenn der Wohnraumnehmer Besuch erhalten möchte, der Besuch/die Besucher übernachten oder ein Besuch regelmäßig kommen soll, so ist dies mit dem Wohnraumgeber vorher rechtzeitig abzusprechen. 2. Feiern oder ähnliche Veranstaltungen mit mehreren Personen sind, ohne ausdrückliche vorherige Einverständniserklärung des Wohnraumgebers, nicht erlaubt. 3. Es gelten folgende zusätzlichen Vereinbarungen: 9 Veränderungen/Beschädigungen Der Wohnraumnehmer darf Veränderungen in den ihm überlassenen Wohnräumen nur nach Absprache mit dem Wohnraumgeber vornehmen. Er kommt für Beschädigungen an den überlassenen Gegenständen auf, soweit ihn ein Verschulden trifft. Defekte Beleuchtungskörper wie Glühlampen und Neonröhren hat der Wohnraumnehmer zu ersetzen.
Seite 7 von 11 10 Rückgabe des Wohnraums Der Wohnraumnehmer hat bei Ende des Wohnraumüberlassungsvertrages den ihm zur Verfügung gestellten Wohnraum vollständig zu räumen. Das bedeutet, dass alle persönlichen Sachen des Wohnraumnehmers zu entfernen sind. Der Wohnraum ist besenrein zurück zu geben, ggf. nötige Schönheitsreparaturen sind durchzuführen. 11 Sonstiges 1. Zimmerbegehung Der/die Wohnraumgeber/in ist berechtigt, sich in angemessenen Zeitabständen von der ordnungsgemäßen Benutzung der überlassenen Räume zu überzeugen. 0 nach Absprache 0 unangemeldet 0 gar nicht 2. Nutzung und Reinigung der Räume Der Wohnraumnehmer hat von dem/den Wohnraum/-räumen nur vertragsgemäß Gebrauch zu machen. Der/ die Wohnraumnehmer/in ist ohne (schriftliche) Erlaubnis des/ der Wohnraumgeber/in nicht berechtigt, die Räume ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte zu überlassen oder andere Personen zusätzlich oder ersatzweise aufzunehmen. Darüber hinaus hat der Wohnraumnehmer den Raum/die Räume regelmäßig zu reinigen; der/die Raum/Räume sind insbesondere ausreichend zu heizen, zu lüften und zugänglich zu halten. Die Räume müssen in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand sowie frei von Ungeziefer erhalten und zurückgegeben werden. Der Wohnraumnehmer hat die Pflicht, auch die gemeinschaftlich genutzten Räume und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. 3. Außenantennen Für die Anbringung von Außenantennen ist die Genehmigung des/der Wohnraumgeber/in einzuholen. 4. Ruhezeiten In besonderem Maße sind Ruhezeiten einzuhalten 0 Nein 0 Ja, in der Zeit von und sowie von und
Seite 8 von 11 5. Des Weiteren gelten folgende sonstige Vereinbarungen: Wohnen für Hilfe leistet lediglich die reine Beratungs- und Vermittlungsfunktion. Die inhaltliche Gestaltung und Ausführung der Vertragsvereinbarung ist Sache der unterzeichnenden Vertragspartner. Wohnen für Hilfe möchte zusätzlich darauf hinweisen, dass das Einfordern eines Führungszeugnisses beider Parteien in ihrem Interesse möglich ist. Dieser Vertrag wurde in Exemplaren angefertigt. Ort, Datum Wohnraumgeber Wohnraumnehmer
Seite 9 von 11 Anlage I Beschreibung der Hilfeleistungen a) Was soll genau geleistet werden? In welchem Stundenumfang sollen die einzelnen Hilfeleistungen erbracht werden und wann sollen die Hilfeleistungen erbracht werden (wöchentlich, täglich, zu bestimmten Zeiten, freie Zeiteinteilung etc.)? z.b. Einkaufen, 1 Std./Woche, jeden Montag b) welche Regelungen gelten bei Abwesenheit des Wohnraumgebers (Urlaub, Krankheit etc.)? c) welche Regelungen gelten bei Abwesenheit des Wohnraumnehmers (Semesterferien, Krankheit etc.)? d) Wie wird mit eventueller Stundendifferenz am Monatsende verfahren? (z.b. Nacharbeit, Stundenerlass etc.)
Seite 10 von 11 Anlage II Übersicht über die monatlichen Hilfeleistungen zum Wohnraumüberlassungsvertrag vom Monat/Jahr: 20 Hilfestunden pro Monat: Std. Übertrag aus dem Vormonat: (+/-) Std. Zu leistende Stunden: Std. Datum Tätigkeit Geleistete Stunden Gesamt: Übertrag zu viel geleisteter Stunden: Übertrag zu wenig geleisteter Stunden: Ort, Datum Wohnraumgeber Wohnraumnehmer
Seite 11 von 11 Anlage III Steuerliche Behandlung 1. Die Überlassung von Wohnraum gegen Arbeiten im Haushalt löst steuerbare Vorgänge beim Wohnraumgeber und nehmer aus. Als Wert für die beiden Leistungen wird nachfolgend unter Berücksichtigung ortsüblicher Gegebenheiten festgelegt: Miete: /qm Arbeitslohn: /Std. 2. Behandlung Wohnraumanbieter Mieteinnahmen sind für Zwecke der Einkommenssteuer als Vermietungseinkünfte zu erfassen und hinsichtlich der Umsatzsteuer befreit. 3. Behandlung Wohnraumnehmer Die fiktiven Einnahmen stellen Arbeitslohn dar und unterliegen gegebenenfalls der Steuer und Sozialversicherungspflicht; eventuell ist eine Besteuerung über einen 400-Euro-Minijob möglich. Da die individuellen Verhältnisse für eine steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung ausschlaggebend sind, stellen die Vertragsparteien eine rechtlich zutreffende Behandlung sicher.