Entwurf zum Bundesleistungsgesetz



Ähnliche Dokumente
Nicht über uns ohne uns

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Was ist das Budget für Arbeit?

Die Antworten von der SPD

Die Antworten von DIE LINKE

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Alle gehören dazu. Vorwort

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger

1. Weniger Steuern zahlen

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Das Leitbild vom Verein WIR

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Impulse Inklusion Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz

Statuten in leichter Sprache

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Landes-Arbeits-Gemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Rheinland-Pfalz e.v.

Persönliches Budget und seine Auswirkungen auf die Werkstätten für Menschen mit Behinderung

die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Am Ball bleiben: Inklusion gewinnt!

Leichte-Sprache-Bilder

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

1. OSTALB-JUGENDKONFERENZ Beruf/Bildung

Beschluss für ein neues Teilhaberecht Einfache Sprache, Großdruck

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Behindert ist, wer behindert wird

Mehr als die Hälfte der Betroffenen sind über 60 Jahre alt. Die Taubblindheit als doppelte Sinnesbehinderung kommt jedoch in jeder Altersspanne vor.

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. In leichter Sprache erklärt

Umfrage bei Menschen mit Behinderung über Sport in Leipzig Was kam bei der Umfrage heraus?

Ideen für die Zukunft haben.

akti nsplan Inklusion und Teilhabe Aktions-Plan der Lebenshilfe Hannover zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention UN-BRK 2013 bis 2018 Leichte Sprache

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Von der Werkstatt. in ein Integrations-Projekt. Was ist mit der Rente?

Was steht mir zu für meinen Lebensunterhalt?

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz. junge Leute. SV Start-Easy-BU. Sparkassen-Finanzgruppe

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

Erklärung zu den Internet-Seiten von

Gute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten

Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.

Die Europäische Union

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Das sagt die UN-Behinderten-Rechts-Konvention zu Barriere-Freiheit Wie barriere-frei ist Deutschland?

Das Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten

Positions-Papier vom BVWR. Frauen-Beauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Wesentliche Änderungen 19

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert.

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL.

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Infos in Leichter Sprache über das Bundes-Teil-Habe-Gesetz

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein.

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Informationen in leicht verständlicher Sprache. Hamburger Budget für Arbeit.» Raus aus der Werkstatt, rein in den Betrieb! «

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

Weltweite Wanderschaft

Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Jetzt entscheide ich selbst!

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Kurz-Wahl-Programm in leichter Sprache

Freie Wohlfahrtspflege

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Vortrag von Andreas Jesse ChancenForum bezahlte Arbeit trotz Bescheid für die Beschäftigungs-Therapie

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Die Strategie des Vorstands der BAG:WfbM zur Weiterentwicklung der Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben. Fachausschuss Arbeit VEBA am

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems

FÜR MENSCHEN. BUNT WIE DAS LEBEN.

Transkript:

Entwurf zum Bundesleistungsgesetz Stand der Diskussionen vor der 90. Sitzung der ASMK und nach der Koalitionsvereinbarung Februar 2014 Herzlich willkommen!

Schwerpunktthema Bundesleistungsgesetz Teil I: Was kommt auf uns Angehörige zu? Teil II: Was halten wir Eltern / Angehörige davon? Fragen Forderungen 26.10 2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de 0. TOPs

Bundesleistungsgesetz: Historie Diskussionen seit etwa 10 Jahren 19. März 2012 Fachtagung Deutscher Verein. 16. Mai 2012 Antrag Bayerns im Bundesrat auf Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes. Koalitionsvertrag 2012-2017 SPD/Grüne in NRW: Einführung eines eigenständigen Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen 29. Juni 2012 - Bundesrat beschließt Eckpunkte einer innerstaatlichen Umsetzung der neuen Vorgaben des Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspaktes damit Einarbeitung eines neuen Bundesleistungsgesetzes in der Legislaturperiode 2012-2016 Aug Nov 2012: 1. Grundlagenpapier einer Bund-Länder-AG, Gespräch mit Leistungsträgern und Verbänden, erste Bewertungen durch Verbände 26.10 2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de 1.1. Historie

Bundesleistungsgesetz: Historie 29./30. Nov 2012 89. Konferenz der Arbeits- u. Sozialminister in Hannover Antrag aller Länder auf Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und zu Vorarbeiten zum Bundesleistungsgesetz. 22. März 2013 Bundesrat beschließt die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes 05. März 2013 Arbeitsgruppe aus ASMK und JFMK erarbeitet einen Bericht zur Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung mit der Jugendhilfe 16. September 2013 Entwurf eines Bericht für die 90. ASMK zu einem Bundesleistungsgesetz 30. September 2013 Anhörung zum ASMK-Entwurf in Berlin Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD 18. Legislaturperiode 26.10 2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de 1.2. Historie

Bundesleistungsgesetz: Entwurf für die 90. ASMK der Entwurf zeigt Möglichkeiten auf, wie ein Bundesleistungsgesetz ausgestaltet werden könnte es werden die Voraussetzungen benannt und Vor- und Nachteile abgewogen es wird festgelegt, was im Gesetzestext stehen müsste ABER die Vorschläge sind aus Sicht der Länder formuliert oberste Priorität hat die Kostenentlastung der Kommunen fast alle Punkte orientieren sich an volljährigen, nicht mehr schulpflichtigen Menschen mit Behinderungen, die so fit sind, dass sie bei geeigneten Arbeitsbedingungen für ihren Lebensunterhalt selber aufkommen könnten 26.10 2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de 1.3. ASMK

Bundesleistungsgesetz: Ziele (1) Kostenübernahme des Bundes für die Eingliederungshilfe = Entlastung der Kommunen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Loslösung der Eingliederungshilfe von der Sozialhilfe Personenzentrierte Hilfen nach dem individuellen Bedarf statt einrichtungsorientierter Hilfen freie Wahl der Wohnform bundeseinheitliches Gesamtplanverfahren Hilfe zum Lebensunterhalt geht auf die (einkommens- und vermögensabhängige) Sozialhilfe über, die Eingliederungshilfe übernimmt nur noch die Fachleistung 26.10 2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de 1.4. ASMK

Bundesleistungsgesetz: Ziele (2) die Fachleistung soll so weit wie möglich vom Einsatz des eigenen Vermögens und Einkommens freigestellt werden die Teilhabe am Arbeitsleben soll so flexibilisiert und personenzentriert gestaltet werden, dass mehr Menschen in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden Wechselwirkungen zwischen Eingliederungshilfe, Pflegeversicherung und Sozialhilfe sind zu berücksichtigen, ohne dass die Kommunen stärker belastet werden die Ausgaben für die Eingliederungshilfe bleiben in der Höhe maximal gleich, sie werden nur anders verteilt Wie soll das gelingen? die Fallzahlen steigen die Kosten steigen 26.10 2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de 1.5. ASMK

Bundesleistungsgesetz: Entwicklung der Fallzahlen Leistungsberechtigte für Eingliederungshilfe: 1991 324.000, 2009 725.000, 2011 790.000 Leistungsberechtigte für die Werkstatt (WFBM): 2006 219,000, 2011 255.000 Ausgaben der Eingliederungshilfe lagen 2011 bei 14,4 Mrd. Euro nach Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei 13,9 Mrd. Euro Ausgaben der Eingliederungshilfe für Minderjährige liegen geschätzt bei 3,3 Mrd. Euro nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben sich seit der deutschen Vereinigung die Bruttoausgaben für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen mehr als verdreifacht (+227 Prozent) 26.10 2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de 1.6. ASMK

Bundesleistungsgesetz: 2 Begriffe Kleine Lösung bedeutet: nur Menschen mit wesentlichen Behinderungen, volljährig, nicht schulpflichtig Große Lösung bedeutet: kleine Lösung plus Minderjährige mit allen zusätzlichen Fragen aus den Bereichen Kita, Schule, Hort 26.10 2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de 1.7. ASMK

Bundesleistungsgesetz: Teilhabe am Arbeitsleben (1) Ziel ist es, mehr Menschen eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen es soll Anreize (nicht benannt) und Sanktionsmöglichkeiten geben, wenn Werkstätten nicht genügend Personen für den 1. Arbeitsmarkt fit machen voll erwerbsgeminderte Personen erhalten ein Recht auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt neben der Werkstätten soll es andere Leistungsanbieter geben (das soll das Wunsch- und Wahlrecht stärken) nach 20 Jahren gibt es überall eine Rente wegen voller Erwerbsminderung der Schritt zurück in die Werkstatt soll möglich sein 26.10 2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de 1.9. ASMK

Bundesleistungsgesetz: Teilhabe am Arbeitsleben (2) Arbeitgeber sollen langfristige Förderzusagen erhalten Lohnkostenzuschuss bzw. Minderleistungsausgleich sollen im Gesetz verankert werden Es gibt keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung für den Fall, dass der Beschäftigte nach dem Verlust des Arbeitsverhältnisses dem 1. Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Dafür soll die Rückkehr in die Werkstatt möglich sein. Menschen mit Behinderungen werden nach Tarif oder nach ortsüblichem Entgelt bezahlt neu eingeführt wird ein Teilhabeplanverfahren (nicht erläutert) neu eingeführt wird ein Anreizsystem (keine Informationen) 26.10 2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de 1.10. ASMK

Bundesleistungsgesetz: Teilhabe am Arbeitsleben (3) Spezialregelung für Übergang Schule Beruf hier soll es Regelungen zur Zusammenarbeit der verschiedenen Träger geben; das Verhältnis zu den bisherigen Leistungen Eingangsverfahren WfbM, Verfahren vor dem Fachausschuss, Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen (DIA-AM) ist unklar und neu zu regeln Fachausschuss der WfbM soll abgeschafft werden, stattdessen Teilhabeplanverfahren zur Bedarfsermittlung und gesamtstaatliche Steuerung (sog. Aussteuerungsbetrag) 26.10 2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de 1.11. ASMK

Aufteilung der Hilfen in Hilfe zum Lebensunterhalt und Fachleistung Hilfe zum Lebensunterhalt = Sozialhilfe (hohe Beteiligung der Eltern zu erwarten, analog Hartz IV bei der Hilfe zum Lebensunterhalt?) Fachleistung = Eingliederungshilfe (unabhängig von Einkommen und Vermögen?) das bedeutet: Eltern behinderter Kinder werden u. U. doppelt belastet: Sie finanzieren ihre Kinder lebenslang (ggf. auch die Geschwisterkinder, wenn Bedarfsgemeinschaft unterstellt wird) Sie finanzieren ggf. ihre Eltern, wenn diese in einem Heim untergebracht sind oder aus sonstigen Gründen Sozialhilfe benötigen. Wird das Lebensrecht behinderter Kinder neben der Problematik pränatale Diagnostik auch aufgrund des zu erwartenden wirtschaftlichen Drucks eher infrage gestellt? 18.11.2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de 1. Arbeitsmarkt

Finanzierung der Hilfe zum Lebensunterhalt durch Eltern oder Angehörige bei den Leistungen zum Lebensunterhalt wird davon ausgegangen, dass der Mensch mit Behinderung die Verrichtungen selbstständig ausführen kann. Zusätzliche Unterstützung wird über die Fachleistung finanziert. dieser Grad an Selbstständigkeit trifft bei den von uns vertretenen Menschen häufig nicht zu Wie hoch werden Eltern und andere Angehörige finanziell belastet wenn der Mensch mit Behinderung zu Hause lebt? oder wenn er in einer Einrichtung lebt? heute vergleichsweise geringfügige Zuzahlung pro Monat, wenn Einkommen unter 100.000 EUR pro Jahr. Das wird zukünftig unter Hartz IV Bedingungen sehr viel höher! zusätzliches Stichwort: Wegfall des Kindergeldes, da es auf die Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet werden soll. 18.11.2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de Kostenbelastung Eltern

Mehr Leute auf den 1. Arbeitsmarkt -> lt. ASMK soll es Anreiz- und v.a. Sanktionsmöglichkeiten für die Träger der Werkstätten geben Bedeutet: Aussteuerung nach oben! Niedersachsen ist ein Flächenland in strukturschwachen Gebieten gibt es dafür kaum Chancen es gibt nicht in jeder Einrichtung fitte Menschen mit Behinderungen WfbM brauchen auch Leistungsträger! schon jetzt Eingangsdruck in die WfbM hoch (Werkstattfähigkeit der Menschen mit Behinderung wird zunehmend hinterfragt) -> Aussteuerung nach unten! 18.11.2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de 1. Arbeitsmarkt

Auch andere Anbieter als die bisherigen Träger der WfbM das soll die Teilhabe am Arbeitsmarkt sicherstellen und das Wunsch- und Wahlrecht und die Inklusion stärken Preiswettbewerb statt Qualitätswettbewerb? dennoch interessant? aber wem nützt der Wettbewerb? Transparent für Menschen mit Behinderungen / Eltern? womit sollen die finanziellen Anreize und die dauerhafte Bezuschussung bezahlt werden, wenn die Kosten konstant bleiben sollen? Kürzung bei den Schwachen? Sanktionen und Anreizsysteme bedeuten auch Verwaltungsaufwand, Durchsetzbarkeit 18.11.2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de Andere Anbieter

Der Träger der Eingliederungshilfe trägt die Verantwortung für die Steuerung der Leistung Problem in der Praxis: mehrere Ansprechpartner, keiner ist zuständig heute hat der erste angefragte Träger 6 Wochen Zeit, den richtigen Ansprechpartner zu finden, sonst zahlt er (er kann sich das Geld wiederholen) wir haben fast immer mehrere Kostenträger: Eingliederungshilfe, Pflegeversicherung, Grundsicherung, Sozialhilfe, Krankenkasse (bei Hilfsmitteln) 18.11.2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de Steuerung

Gebot der Wirtschaftlichkeit Ketzerisch gefragt: Passt die Kategorie Wirtschaftlichkeit überhaupt zur Arbeit mit Menschen mit Behinderung? Soll es einfach nur billiger werden (ohne dezidierten Qualitätsanspruch)? auf Kosten achten: JA aber bitte keine Ablehnung wegen Mehrkostenvorbehalt mehr Transparenz: JA aber schon jetzt werden viele Vertragsinhalte Angehörigen nicht zur Einsicht gegeben und wenn man dieses Gebot streicht, wie geht das zusammen mit der Forderung, Kostenbremsen einzubauen? es braucht Regelungen über das Wunsch- und Wahlrecht des Berechtigten bezogen auf den Inhalt der tatsächlich gewährten Leistung wir wollen keine Exporte von Menschen mit Behinderungen in preiswertere Gegenden oder andere Bundesländer 18.11.2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de Fachleistung freistellen

Wirtschaftliche Vergütungen sind mit Hilfe des externen Vergleiches zu finden (Referenz: unteres Drittel) Was ist die Region? regionale Unterschiede der Lebenshaltungskosten, der Löhne und Gehälter heute große Unterschiede müssen dann Einrichtungen im Westen, wo es teuerer ist, zumachen? werden Menschen mit Behinderungen zukünftig exportiert? Kostendruck zu Lasten der Qualität der Leistung? (siehe Pflegeheimvergütung in Niedersachsen) 18.11.2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de Externer Vergleich

Uneingeschränktes Prüfrecht des Leistungsträgers zur Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen Qualitätssicherung ist sehr wichtig Wirtschaftlichkeit um jeden Preis ist zu hinterfragen einseitiger Kennzahlenvergleich ist problematisch (die Vergütung ist zu hoch bedeutet?) das ist nicht im Sinne der Menschen mit Behinderungen und hat mit der UN-BRK und Inklusion nichts mehr zu tun 18.11.2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de Uneingeschränktes Prüfrecht

Bundesleistungsgesetz soll für mehr Transparenz sorgen grundsätzlich positiv sind die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen Kostenträger und Einrichtung nicht vielerorts sehr geheim? nur mit mehr Transparenz können Betroffene oder Betreuer Vertragsverletzungen feststellen 18.11.2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de Transparenz

Leistungspauschalen dürfen vereinbart werden ohne geht es nicht bei Leistungsinhalten und Vergütung, sonst nicht praktikabel aber das widerspricht der Personenzentrierung wir brauchen einen vernünftigen Mittelweg! 18.11.2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de Leistungspauschalen

Wer berät und unterstützt den Menschen mit Behinderung bei der Bedarfsermittlung? viele Betroffene können es nicht auch gesetzliche Vertreter sind oft überfordert die Leistungserbringer sollten es alleine auch nicht sein (manche wollen ihre Angebote nur auslasten) wer sind also die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen wie wird die wirklich notwendige Beratung finanziert? 18.11.2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de Wer unterstützt?

Beteiligung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen an den Verhandlungen zu Landesrahmenverträgen wer sind die Interessenvertretungen? wer vertritt die schwer Behinderten, die sich nicht selbst äußern können? welche Art der Information bzw. der Beteiligung ist vorgesehen? 18.11.2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de Beteiligung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18.11.2013, Osnabrück www.lacb-niedersachsen.de Beteiligung