KAP Kundennahe Arbeitsplätze Kappelner Werkstätten Seite 1
ST. NICOLAIHEIM SUNDSACKER e.v. Kappelner Werkstätten Anerkannte WfbM nach 142 SGB IX Mehlbydiek 21, 24376 Kappeln 1. Rahmenbedingungen Die Kappelner Werkstätten sind eine Einrichtung des St. Nicolaiheimes Sundsacker e. V. Sie wurden 1989 gegründet mit dem Bildungsauftrag Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben zu integrieren und durch differenzierte Arbeitsbedingungen Hilfestellung zur beruflichen und sozialen Integration zu schaffen. Wir bieten an: - Durchführung von beruflicher Bildung - Vorübergehende und dauerhafte Aufnahme in den Arbeitsbereich der Werkstatt - Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt Der Verein verfolgt eine Arbeit der Transparenz und Wertschätzung. Der Mensch wird mit in die jeweiligen Entwicklungsprozesse integriert und ermuntert mit zu gestalten. Ziel ist es, jeden Menschen in die Lage zu versetzen weitestgehend eigenverantwortlich Entscheidungen für sein Leben zu treffen und somit einen Platz in der Gesellschaft einzunehmen, der seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. 1.1 gesetzliche Ausgangslage Seit März 2009 sind die UN-Konventionen zum Schutze der Rechte von Menschen mit Behinderung für Deutschland verbindlich. Hier wird nochmals bekräftigt, dass alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind und dass Menschen mit Behinderungen der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung garantiert werden muss. Der Prozess der beruflichen Rehabilitation und sozialen Integration steht im Mittelpunkt des durch den Gesetzgeber formulierten Auftrags der Werkstätten für behinderte Menschen. "Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, 1. eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und 2. zu ermöglichen, ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. Sie verfügt über ein breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst." Seite 2
Gleichzeitig ist die Maßnahme der Werkstättenverordnung (WVO) verpflichtet, wie unter 5 Abs. 4 WVO formuliert: Der Übergang von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist durch geeignete Maßnahmen zu fördern, insbesondere auch durch die Einrichtung einer Übergangsgruppe mit besonderen Förderangeboten, Entwicklung individueller Förderpläne sowie Ermöglichung von Trainingsmaßnahmen, Betriebspraktika und durch eine zeitweise Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen. Dabei hat die Werkstatt die notwendige arbeitsbegleitende Betreuung in der Übergangsphase sicherzustellen und darauf hinzuwirken, dass der zuständige Rehabilitationsträger seine Leistungen und nach dem Ausscheiden des behinderten Menschen aus der Werkstatt das Integrationsamt, gegebenenfalls unter Beteiligung eines Integrationsfachdienstes, die begleitende Hilfe im Arbeits und Berufsleben erbringen. Die Werkstatt hat die Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung der vorbereitenden Maßnahmen in die Bemühungen zur Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt einzubeziehen. Der Gesetzgeber macht deutlich, dass Arbeit für behinderte Menschen eine wichtige Vorrausetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft darstellt. Nach seinen Vorstellungen sollen behinderte Menschen nur für eine bestimmte Zeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sein. 1.2 Ziele und Aufgaben von KAP Das Projekt KAP bietet den Beschäftigten der Kappelner Werkstätten die Möglichkeit durch ein ganzheitliches Eingliederungsmanagement eine uneingeschränkte Teilhabe am sozialen Leben. Durch die Erprobung und passgenaue Qualifizierung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes haben die betreffenden Personen eine Chance, dass eine weitestgehend unabhängige, an die Bedarfe des jeweiligen Klienten orientierte Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt entwickelt werden kann. 2. Allgemeine Grundsätze der Durchführung Um eine auf die Bedürfnisse der Projektteilnehmer zugeschnittene Qualifizierung zu gewährleisten beinhaltet KAP nachfolgend beschriebene Elemente. 2.1 Fähigkeitsprofil/Matching Das auf der Grundlage von MELBA (Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit) erstellte Fähigkeitsprofil erfasst die fachlichen, methodischen, sozialen und persönlich Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die individuellen Motivation und ist die Voraussetzung für eine ganzheitliche Qualifizierungsplanung. Da eine Akquise von passgenauen Arbeitsplätzen maßgeblich über den Erfolg der Teilnahme am Projekt entscheiden wird, ist der Abgleich des Anforderungsprofils des Betriebes mit dem Fähigkeitsprofil als grundlegenden Baustein anzusehen. Seite 3
2.2. Stufen der Förderung Um individuelle Qualifizierungsverläufe zu ermöglichen beinhaltet das Konzept auf sich aufbauende und verschiedene auf den Einzelfall abgestimmte Stufen der Förderung. - Grundstufe Erstellen eines Fähigkeitsprofils, Abgleich mit dem Anforderungsprofil des Betriebes, Eignungsfeststellung im Betrieb - Qualifizierungsstufe Passgenaue Qualifizierung im Betrieb, nach Bedarf betriebsorientierte Qualifizierungsmaßnahmen 2.3 Förderung von sozialen und beruflichen Handlungskompetenzen Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende Kompetenzen hat eine große Bedeutung, um Beschäftigte auf die Anforderungen z.b. der Selbstorganisation und Problemlösung in der Arbeitswelt vorzubereiten. Insbesondere sollen gefördert werden: - Persönliche Kompetenzen (z.b. Motivation aber auch Selbsteinschätzung) - Soziale Kompetenzen ( z.b. Kommunikation, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit) - Methodische Kompetenz ( z.b. Problemlösung, Lernfähigkeit) 2.4 Bedarforientierte Begleitung in Person des Arbeitsbegleiters Der Arbeitsbegleiter bildet die Schnittstelle zwischen den Beschäftigten und dem Ansprechpartner im Betrieb. Die Umsetzung der Qualifizierungsplanung liegt im gesamten Verlauf in der Verantwortung des Arbeitsbegleiters. Individualisierung, Wertschätzung und Transparenz sind hierbei der Maßstab des Projektes. Seite 4
3. Angebotsstruktur 3.1. zeitlicher Verlauf Kunde KAP Kundennahe Arbeitsplätze Kunde Grundstufe Qualifizierungsstufe Beschäftigter der KW Wunsch in einem Betrieb des allg. Arbeitsmarktes zu arbeiten Erstellen eines Fähigkeitsprofil. Abgleich mit dem Anforderungsprofil des Betriebes Vorbereitung der Eignungsfeststellung Eignungsfeststellung im Betrieb max 3 Mon nach 6 Wochen erstes Auswertungsgespräch Qualifizierungsplan Passgenaue Qualifizierung im Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes nach Bedarf berufs und betriebsorientierte Qualifizierungslehrgänge Vermittlung auf den allg. Arbeitsmarktes Bedarfsorientierte Begleitung Seite 5
Grundstufe Die Grundstufe dient der Herausbildung und Festigung der persönlichen Fähigkeiten sowie der Motivation für die Aufnahme eines Kundennahen Arbeitsplatzes. Der Arbeitsbegleiter analysiert in Zusammenarbeit mit dem begleitenden Dienst eine Eignung bezüglich berufsrelevanter Kompetenzen auf der Basis des Melbasystems. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Industrie sind die Kappelner Werkstätten in der Lage die Bedarfe der Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes zu erfassen und auf sie flexibel zu reagieren. Durch den Abgleich des Fähigkeitsprofil mit Anforderungsprofilen der jeweiligen Betriebe ist eine passgenaue Vermittlung möglich. Der Beschäftigte bereitet sich mit Hilfestellung der Arbeitsbegleitung auf die Eignungsfeststellung vor. Der Arbeitsbegleiter steht während des Verlaufes im engen Kontakt mit dem jeweiligen Ansprechpartner im Betrieb und stimmt gemeinsam mit dem Beschäftigten Inhalte und Durchführung der Eignungsfeststellung ab. Nach 6 Wochen findet das erste Auswertungsgespräch statt. Dieses Gespräch soll Aufschluss über ausgeführte Tätigkeiten, erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten, sowie über den aktuellen Leistungsstand geben. Im Verlauf der Teilnahme von KAP wird in Absprache mit dem Beschäftigten ein Qualifizierungsplan erarbeitet, in denen wesentliche Daten wie Praktika, Phasen der Förderschritte, allgemeine Regelungen ersichtlich sind. Ggf. muss im Laufe der Teilnahme die Planung an veränderte Gegebenheiten angepasst werden. Im Leitbild des St. Nicolaiheimes steht der Mensch mit seinem Anspruch auf individuelle Hilfe, Selbstverwirklichung und Integration. Den Beschäftigten soll die Erfahrung vermittelt werden, dass er mit seinen Fähigkeiten und Neigungen ernst genommen wird. Durch die Einbeziehung der Beschäftigten in die jeweiligen Entwicklungsschritte wird das Selbstwertgefühl gestärkt, welches sich auch positiv auf andere Bereiche des Lebens auswirkt. Qualifizierungsstufe Nachdem feststeht, welche individuell angepasste Arbeit die richtige ist, werden mit dem Betrieb eindeutige Vereinbarungen in Form eines Vertrages getroffen. Flexibel angelegte Qualifizierungsphasen sind Grundlage individueller Qualifizierungsverläufe. Die Fachkraft der Kappelner Werkstätten unterstützt die Betriebe bei der Planung und Durchführung betrieblicher und externer Qualifizierungsmaßnahmen. Die jeweiligen Bedarfe werden in dem Qualifizierungsplan dokumentiert. Seite 6
3.2. Aufgaben der Arbeitsbegleitung Der Arbeitsbegleiter agiert unabhängig und teilnehmerorientiert. Sie organisiert bestmögliche individuelle Förderung und nimmt folgende Aufgaben wahr: - Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren des Projektes - In Kooperation mit dem Projektteilnehmer Qualifizierungspläne erstellen und Fortführen - Eingliederungsmanagement - Akquise von geeigneten Arbeitsplätzen - Vermittlung der Teilnehmer in Eignungsfeststellungen - Vermittlung von Schlüsselqualifikationen - regelmäßige Auswertungsgespräche - Sicherstellung und Dokumentation des Eingliederungserfolges - Krisenintervention - Qualitätssicherung - Planung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahme 3.3. Fachausschuss Im Rahmen der Fachausschusskonferenz wird über die Durchführung und die Dauer der Qualifizierungsphase entschieden. Ein regelmäßiger Informationsaustausch über weitere Planung und Verlauf ist hierbei gewährleistet. 3.4 Dauer der Teilnahme Die Dauer der Teilnahme ist immer individuell und an den Bedürfnissen des einzelnen orientiert, im Regelfall jedoch zwei Jahre. 3.5 Beendigung Der Beschäftigungsvertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit gekündigt werden. Eine Unterbrechung des Vertragsverhältnisses ist nach Absprache möglich. Bei Beendigung der Beschäftigung auf einem Kundennahen Arbeitsplatz bleibt das Beschäftigungsverhältnis in der Werkstatt erhalten. Seite 7
4. Zusammenarbeit mit den Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes Drei Schritte zur Akquise von Arbeitsplätzen Aufgabenverteilung festgelegt Schritt 1: Aufgabenverteilung Arbeitsbegleiter ernannt, Aufgaben festgelegt Praktikant Verträge fertig gestellt Bewertungs- und Beurteilungsbögen ausgearbeitet Verträge WfBM Praktikant WfBM Unternehmen ( Vereinbarung ) Bewertungs- und Beurteilungsbögen Fähigkeitsprofil ( Praktikant ) Tätigkeitsprofil Bewertungsbogen ( Praktikant ) u. U. vereinfachten Bewertungsbogen ( f. d. Unternehmer ) Theoretische und praktische Vorbereitung des Praktikanten Realistische Festlegung eines passgenauen Arbeitsbereichs durch den Praktikanten Transparenz (alle benötigten und gewünschten Informationen darlegen) Positiv argumentieren, dennoch Risiken ansprechen Zeitnahe Umsetzung Schritt 2: Vorbereitung des Praktikanten Sozialkompetenzen vorhanden / Selbstreflexion Arbeitsproben erfolgreich abgeschlossen Festlegung eines Arbeitsbereiches Unterstützung und vorab Qualifizierungsmaßnahmen nötig ( Ein Beschäftigter aus dem Gartenbereich möchte ein Praktikum im Metallbau/ Schlosserei machen vorab ein Praktikum im Metallbereich der WfBM ) Schritt 3: Transparenz Das Unternehmen muss umfassend informiert werden Ansprechpartner benannt und erreichbar ( z. Arbeitszeit ) Keine offenen Fragen ( nach Möglichkeit ) Positiv argumentieren, dennoch Risiken ansprechen Selbsterklärend - z.b. Anfallsleiden oder mangelnde Kritikfähigkeit oder, oder Zeitnahe Umsetzung Der Unternehmer springt vielleicht ab wenn er zu lange warten muss Seite 8
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