Herr K. und 90 Andere Wir machen es einfach! Entstehung Erfahrungen Perspektiven Wie es funktioniert Budget Erfahrungen Perspektiven
Herr K. Herr K.50 J., geboren in der Türkei. Ab 1993 wegen psychischer Erkrankung arbeitslos oder in kurzen Jobs. 2 Jahre im Berufsbildungsbereich einer WfbM in Mainz. Davon 15 Monate im ambulanten Berufsbildungsbereich als Helfer und Fahrer in einem Altenzentrum. Fachausschuss empfiehlt Übernahme in den Arbeitsbereich. Herr K. möchte im Altenzentrum Arbeiten. Das Altenzentrum möchte Herrn K. beschäftigen, aber nur die tatsächliche Arbeitsleistung bezahlen. Herr Ks. Antrag auf ein Budget für Arbeit wird bewilligt. Herr K. bekommt einen unbefristeten Arbeitsvertrag, einen Lohn der zum Leben reicht und weiterhin Unterstützung durch die Fachkraft der WfbM. Herr K. ist Arbeitnehmer geworden. Der Arbeitgeber erhält 70% der Lohnkosten und weiterhin Unterstützung durch die Fachkraft der WfbM. Herr K. ist weiterhin dauerhaft erwerbsgemindert. Ein WfbM-Fall.
Erfahrungen WfbM-MitarbeiterInnen können im ersten Arbeitsmarkt arbeiten Arbeitgeber sind bereit, sie zu beschäftigen und die Arbeitsleistung zu vergüten Die Hürde ist der Arbeitsvertrag und die Höhe der Vergütung Integrationsbetriebe können auf der Basis der geltenden Nachteilsausgleiche WfbM-MitarbeiterInnen nicht beschäftigen Die Integrationsfachdienste sind zur Zeit nicht in der Lage die Vorbereitung, Vermittlung und Betreuung von WfbM- MitarbeiterInnen zu gewährleisten Die WfbMs sind bereit und in der Lage, WfbM-MitarbeiterInnen zu motivieren, zu qualifizieren, zu vermitteln und zu begleiten
Erfahrungen aus dem Modellprojekt Arbeitsweltbezogene Integrationsmodelle ( 3 WfbM, Integrationsamt, Sozialministerium etc) dem Umsetzungsprojekte Integrationsmanagement in der WfbM ( 22 WfbM ) 200 300 Einzel-Außenarbeitsplätzen Virtuelle Werkstatt
Grundlage: Gemeinsame Erfahrungen Der Steuerungskreis des Modellprojektes AIM: Die dauerhafte Beschäftigung außerhalb der WfbM kann einen entscheidenden Beitrag zur sozialen und beruflichen Integration darstellen. 17.März 2004
Die schärfsten Kritiker der Elche, waren früher selber welche!
Budget für Arbeit = Paradigmenwechsel Dauerhafte Förderung und Nachteilsausgleiche für die Beschäftigung von nichterwerbsfähigen Menschen mit Behinderung außerhalb einer WfbM als ARBEITNEHMER/INNEN
Budget RLP In RLP haben Anspruch auf persönliches Budget für Arbeit: Menschen mit Behinderungen, die im Arbeitsbereich einer WfbM beschäftigt sind Behinderte Menschen, die nach Abschluss des Berufsbildungs-Bereiches einer WfbM Anspruch auf die Aufnahme in den Arbeitsbereich haben Arbeitsleistungen unter den Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes < 3 Std./Tag
Budget für Arbeit Marke RLP Gleichstellung mit anderen Arbeitnehmern - Arbeitsvertrag Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt Ziele des persönlichen Budgets Übergang WfbM Erster Arbeitsmarkt erleichtern Verbesserung der Lohnsituation Unterstützung von Arbeitgebern 1.4.2006 - Modell in 5 Städten/Landkreisen Ab 2007 landesweit Entlastung der Eingliederungshilfe
Grundlage: Paradigmenwechsel Dauerhafte Nachteilsausgleiche für die tarifliche Beschäftigung von voll erwerbsgeminderten Menschen mit Behinderung außerhalb einer WfbM Menschen mit Anspruch auf einen Platz in einer WfbM erhalten einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarkts.
AIM- Handlungsempfehlung Für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages ist ein in der Höhe dem tatsächlichen Bedarf angemessener, dauerhafter Nachteilsausgleich für den Arbeitgeber notwendig. Dieser muss unbürokratisch, transparent, und zeitnah gewährt werden Das Budget für Arbeit entspricht dieser Forderung!
Budget RLP Verfahren Vorschlag Integrationsausschuss empfiehlt Budget Lohnkostenausgleich 70 Prozent des AG-Brutto + Betreuung durch Fachdienst einer WfbM (durchschn.. 1 Std. pro Woche) Beschäftigter und WfbM
- WfbM - Mitarbeiter/in möchte im allgem. Arbeitsmarkt arbeiten. - MA und WfbM prüft ob -ggf. nach vorheriger Qualifizierung - ein Budget-Arbeitsplatz in Frage kommt. - Vorgeschaltetes Betriebspraktikum bzw. Außenarbeitsplatz oder gruppe. - Akquise eines Arbeitsplatzes in einem Integrationsprojekt oder auf dem ersten allgemeinen Arbeitsmarkt. - Beratung im Integrationsausschuss/Fachausschuss - Entscheidung über eine Budgetleistung
- formeller Antrag bei dem zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe - Erklärung des potenziellen Arbeitgebers über die Bereitschaft, einen Arbeitsvertrag (Tarif oder ortsüblicher Lohn) abzuschließen - Abtretungserklärung des/der Budgetnehmers/in an den Arbeitgeber - Bewilligung des Budgets für Arbeit durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe
Budget RLP Modellrechnung AN-Bruttolohn 1.200,00 Zzgl. 20% Arbeitgeber Leistung für die Sozialversicherung 240,00 Summe 1.440,00 Arbeitgeberanteil für 30% Leistung 432,00 Lohnkostenzuschuss aus Ausgleichsabgabe aus Eingliederungshilfe 300,00 708,00 Zzgl. Betreuungsaufwand nach durchschnittlichen Stundensätzen 120,00 Gesamtkosten 1560 Budget 1128
FAQ Status der BudgetnehmerInnen Alle Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers Keine Ansprüche an Agentur für Arbeit Rechtstellung = Arbeitnehmer Arbeitnehmer und dennoch Budget aus Mitteln der Eingliederungshilfe Rechte als Arbeitnehmer / Schwerbehinderten- Recht Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
FAQ Keine Beiträge ALV- RV: I-Projekte wie WfbM Wie WfbM: 20 Jahre Sozialversicherung Keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung entsprechend dem Lohn / Ausnahme I- Projekt Anwartschaftszeiten EU- Rente analog WfbM
FAQ Sicherheit der BudgetnehmerInnen Politischer Wille Zugesichert Zugesichert Dauerhaftigkeit des Modells / der Budgetleistungen Rückkehrmöglichkeiten in die WfbM da weiterhin dauerhaft erwerbsgemindert Freiwilligkeit
FAQ Unterstützung der BudgetnehmerInnen und der Arbeitgeber Verhandeln Umstritten Unklar Umfang der Begleitung / IHP Preise für Unterstützungsleistungen Übergänge zu den Berufsbegleitenden Diensten
FAQ Offene Fragen Sicherung der notwendigen sozialen Beziehungen der BudgetnehmerInnen Im Betrieb / der WfbM Im Lebensumfeld / in der Gemeinde
Erfahrungen Bislang 80 bis 100 BudgetnehmerInnen mit steigender Tendenz davon ca. 20 in Integrationsbetrieben 20 in kommunalen oder kommunalnahen Betrieben Sehr wenig Abbrüche (Einzelfälle) Große regionale Unterschiede Risiken: Einige Örtliche Leistungsträger versuchen möglichen Budetfällen den Status voll erwerbsgemindert abzusprechen.
Perspektiven Berufliche Bildung außerhalb der WfbM finanziert als Budgetleistung der Agentur für Arbeit Ähnliche Modelle in anderen Bundesländern Bundeseinheitliche (gesetzliche) Regelungen in der Diskussion
Beispiel NRW Übergang plus Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Integrationsamt LWL aktion 5 -Vorbereiten - Ausprobieren - Ausbilden - Integrieren - Einstellen Integrationsämter LWR und LWL
Beispiel NRW aktion 5 Zielgruppe besonders betroffene schwerbehinderte Menschen gem. 109 SGB IX - Werkstattbeschäftigte mit der Perspektive Arbeitsverhältnis - Junge Menschen aus Förderschulen/integr. Beschulung - seelisch erkrankte Menschen
Beispiel NRW aktion 5 Leistungen an Arbeitgeber bei Einstellung (Vollzeit) - Einstellungsprämie 4000 / 2000 - befristetet - Minderleistungsausgleich 300 /Monat - Besonderer betriebl. Betreuungsaufwand 210 /Monat - Leistungen bis zu 5 Jahre Ausbildungsprämie an Arbeitgeber -3000 bei Beginn der Ausbildung -Bis zu 5000 bei Abschluss und Beschäftigungsverhältnis
Beispiel NRW aktion 5 Vorbereitungsbudget für schwerbehinderte SchülerInnen Integrationsbudget zur Begründung eines Ausbildungs- oder beschäftigungsverhältnisses Freie Förderung ( Modelle / Projekte) -
Beispiel NRW Übergang plus Zielgruppe WfbM-Mitarbeiterinnen, die gezielt und in Kooperation mit dem Integrationsfachdienst (IFD) in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von mindestens 12 Monaten Dauer auf den allgemeinen Arbeitsmarkt einschließlich der Integrationsprojekte (i.s.d. 132 SGB IX) wechseln.
Beispiel NRW Übergang plus Sockelbetrag pauschalierter Nachteilsausgleich für Arbeitgeber/innen = 300 /Monat Zunächst bis zu 5 Jahren Weiterbewilligungen möglich, wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne die Leistung nicht möglich ist. Erhöhungsbetrag Sofern ein angemessener Nachteilsausgleich durch diese Leistungen nicht erreicht werden kann, erfolgt in besonderen Einzelfällen eine erweiterte Förderung nach "Übergang plus" durch einen Erhöhungsbetrag. Max. 300 /Monat
Beispiel NRW Übergang plus Ein besonderer Einzelfall liegt vor, wenn - die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen der Behinderung voraussichtlich dauerhaft in besonders hohem Maße beeinträchtigt ist -der behinderte Mensch das 40. Lebensjahr vollendet hat -der behinderte Mensch unmittelbar vor der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 5 Jahre oder länger im Arbeitsbereich einer WfbM beschäftigt ist Förderhöchstgrenze Durch die Förderung darf mit weiteren laufenden Leistungen nach anderen Bestimmungen 75 % der Arbeitgeberbruttolohnkosten nicht überschreiten. Maximum 1110
Das Budget für Arbeit ist ein Instrument LAG-Projekt Integrations- Management Es nutzt nichts, wenn man es nicht einzusetzen weiß. Das Projekt der LAG WfbM-RLP Integrationsmanagement hat gute Voraussetzungen dafür geschaffen.
Das Projekt Mit dem vorliegenden Umsetzungsprojekt Integrationsmanagement erfährt AIM seine Fortführung, indem es interessierte Werkstätten in einen Organisationsentwicklungsprozess einbindet, der sich Integration zum Unternehmensziel gesetzt hat.
: Unternehmensziel INTEGRATION Stellungnahme LAG-WfbM/RLP Die Förderung der Übergangschancen von Beschäftigten und die Vorbereitung auf und die Begleitung in den ersten Arbeitsmarkt ist fester Bestandteil des Rehabilitationsprozesses in den WfbM. Diesen Prozess nennen wir Integrationsmanagement, das zu Grunde liegende Unternehmensziel Integration.
Stellungnahme der LAG WfbM Rheinland-Pfalz Die WfbM in Rheinland-Pfalz nehmen im Konzept der Budgets für Arbeit eine zentrale Rolle ein. Inhaltlich ist das Modell ein richtiger und auch mutiger Schritt, der neue Möglichkeiten eröffnet. Wir wollen es zum Erfolgsmodell machen!
Kompetenz- Zentrum WfbM
www.aim.gpe-mainz.de www.gpe-mainz.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Das Persönliche Budget Grundlagen und Beispiele aus NRW Ingrid Nölle, Dortmund / info@ingrid-noelle-coaching.de 1/19
Hintergrund und rechtliche Grundlagen Grundgedanke des Persönlichen Budgets Menschen mit Behinderung erhalten einen bedarfsbezogenen Geldbetrag, mit dem sie erforderliche Unterstützungsleistungen auswählen und finanzieren. Das PB ist keine neue Leistung sondern nur eine andere Form der Leistung. Ingrid Nölle, Dortmund / info@ingrid-noelle-coaching.de 2/19
Hintergrund und rechtliche Grundlagen Ressorts und Zuständigkeiten Bundesministerium für Gesundheit Ausführung ist Sache der Bundesländer (z.b. NRW) Leistungsträger wie: LWL/LVR Sozialhilfeträger Krankenkassen Pflegekassen Agentur für Arbeit Deutsche Rentenversicherung Öffentliche Jugendhilfe ARGE Ingrid Nölle, Dortmund / info@ingrid-noelle-coaching.de 3/19
Hintergrund und rechtliche Grundlagen Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein monatliches Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. 17 Abs. 2 SGB IX Das Verfahren vom Antrag bis zur Bewilligung des Persönliches Budgets ist in der Budgetverordnung geregelt. BudgetV vom 27.05.2004 Ingrid Nölle, Dortmund / info@ingrid-noelle-coaching.de 4/19
Hintergrund und rechtliche Grundlagen Ziele und Aufgaben Ziel ist es, Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume sowie Teilhabemöglichkeiten auszuweiten und in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Verhütung einer drohenden Behinderung Beseitigung oder Minderung einer Behinderung oder deren Folgen Ingrid Nölle, Dortmund / info@ingrid-noelle-coaching.de 5/19
Hintergrund und rechtliche Grundlagen Ziele und Aufgaben Eingliederung der Menschen mit wesentlichen Behinderungen in die Gesellschaft Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit Ingrid Nölle, Dortmund / info@ingrid-noelle-coaching.de 6/19
Hintergrund und rechtliche Grundlagen Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen Menschen, die von einer Behinderung oder deren Folgen bedroht sind Ingrid Nölle, Dortmund / info@ingrid-noelle-coaching.de 7/19
Hintergrund und rechtliche Grundlagen Antragsverfahren Antragsstellung Feststellung des Hilfebedarfs und der Maßnahmen Abschluss einer Zielvereinbarung mit Regelungen über: die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele, die Erforderlichkeit eines Nachweises für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs, die Qualitätssicherung. Ingrid Nölle, Dortmund / info@ingrid-noelle-coaching.de 8/19
Beispiele aus der Praxis Motivation für eine Ausbildung Frau Becker ist eine junge Frau, die mehrere Ausbildungen in ihrem Leben begonnen hat. Aufgrund ihrer Behinderung sie leidet an Epilepsie konnte sie diese nicht abschließen, weil sie den Belastungen der Ausbildungen nicht gewachsen war. Sie beginnt jetzt eine neue Ausbildung, hat aber Angst, diese nicht erfolgreich beenden zu können. Für sie ist es wichtig, in dieser Zeit Unterstützung zu erhalten: sie möchte regelmäßig die Möglichkeit haben, stabilisierende und motivierende Gespräche führen zu können. Für die Finanzierung dieser Gespräche beantragt sie das Persönliche Budget. Ingrid Nölle, Dortmund / info@ingrid-noelle-coaching.de 9/19
Beispiele aus der Praxis Ausbau der künstlerischen Arbeit Herr Meier leidet seit vielen Jahren an einer endogenen Psychose mit Rückzugstendenzen und Antriebsschwäche. Seit Jahren wird er durch das Betreute Wohnen ambulant unterstützt. Bisher war durch die Psychose eine Eingliederung in berufliche Rehanbilitationsmaßnahmen oder eine Tagesstätte nicht möglich. In den vergangenen Jahren hat Herr Meier begonnen künstlerisch zu arbeiten. Er schafft sich damit u.a. eine Form der Tagesstrucktur. Seine Bilder sind schon in einigen Ausstellungen gezeigt worden und er hat sich mit positiven Ergebniss eigenständig beim europäischen Kunstprojekt Art-Transmitter beworben. Um seine künstlerischen Fähigkeiten weiter auszubauen beantragt er das PB für einen VHS-Kurs und Künstlermaterialien. Ingrid Nölle, Dortmund / info@ingrid-noelle-coaching.de 10/19
Beispiele aus der Praxis Ausbau der künstlerischen Arbeit Herr Meier erhält über das PB folgende Leistungen: VHS-Kurs 85,20 30 Blatt Zeichenpapier 30,00 20 Plakafarben á 50 ml 61,00 diverse Pinsel 9,00 Summe: 185,20 Ingrid Nölle, Dortmund / info@ingrid-noelle-coaching.de 11/19
Beispiele aus der Praxis Berufliche Weiterbildung nach Wunsch Herr Müller ist Mitte 30. Er kann nach einem Unfall nicht mehr als Stukkateur arbeiten. Er selbst schlägt zur beruflichen Rehabilitation eine Umschulung zur Fachkraft für Abwassertechnik vor. Doch dies erfordert eine dreijährige Ausbildung. Das Sachleistungsprinzip der Rentenversicherung sieht jedoch eine berufliche Weiterbildung, die länger als zwei Jahre dauert, grundsätzlich nicht vor ( 37 SGB IX). Lösung: Die dreijährige Ausbildung wird über das Persönliches Budget in Höhe des Gesamtbetrages von 41.170 für eine zweijährige Ausbildung finanziert. Die entstehende Lücke im Lebensunterhalt durch die "Streckung" des zweijährigen Budgets auf drei Jahre kann Herr Müller zum Teil aus einer privaten Berufsunfähigkeitsrente kompensieren. Ingrid Nölle, Dortmund / info@ingrid-noelle-coaching.de 12/19
Beispiele aus der Praxis Passgerechte Beschäftigung mit Unterstützung Herr Schmidt ist ein junger Mann mit Down Syndrom und ging schon vor seiner Schulzeit in Bonn gemeinsam mit Nichtbehinderten in den Kindergarten. Danach in die erste integrierte Grundschulklasse in NRW und schließlich war er der erste Schüler mit einer so genannten geistigen Behinderung auf einer weiterführenden Schule. Schon in und auch nach der Schule hat er in verschiedenen Praktika gearbeitet. Den für ihn am besten geeignete Arbeitsplatz hat er jedoch als Hausmeisterhelfer beim Deutschlandradio Köln gefunden. Mit Hilfe des PB bekommt er dort eine vergleichbare Unterstützung wie in einer WfbM. Ingrid Nölle, Dortmund / info@ingrid-noelle-coaching.de 13/19
Erfahrungen der Antragssteller Aussicht auf größere Zufriedenheit: - durch mehr Wahlmöglichkeiten - durch mehr Selbstbestimmung. Die Schwelle für Menschen mit Behinderungen, das Persönliche Budget in Anspruch zu nehmen, ist hoch. Als Kunde/Auftraggeber selbst bestimmt entscheiden zu können, ist für viele ungewohnt. Ingrid Nölle, Dortmund / info@ingrid-noelle-coaching.de 14/19
Erfahrungen aus der Praxis Fazit: Jeder Antrag ist anders. Das Persönliche Budget bietet mehr Gestaltungsmöglichkeiten, es handelt sich aber nicht um eine zusätzliche Leistung. Es ist notwendig, für Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige und Betreuer mehr Informationen zur Verfügung zu stellen. Budgetberatung und assistenz sind erforderlich. Die Angebote müssen von den Trägern differenzierter ausgestaltet werden, wenn Menschen mit Behinderungen auf dem Dienstleistungsmarkt stärker auswählen sollen können. Ingrid Nölle, Dortmund / info@ingrid-noelle-coaching.de 15/19
Vielen Dank für Ihr Interesse! Ingrid Nölle Ingrid Nölle, Dortmund / info@ingrid-noelle-coaching.de 16/19