ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER KINDERMANN CATERING GMBH für Geschäftskunden (Stand 01.04.2013)



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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER KINDERMANN CATERING GMBH für Geschäftskunden (Stand 01.04.2013) LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Die Vertragsbeziehungen unterliegen dem Deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch. Die folgenden Bedingungen sind Grundlage des Vertragsverhältnisses. Sie werden durch Erteilung des Auftrages oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 1 Angebot und Lieferung / Abholung 1. Im Catering ist ab einem Nettoauftragswert von 500,00 die An- und Abfahrt, der (barrierefreie) Auf- und Abbau sowie die Reinigung des Buffetgeschirrs inklusive (gilt für den Umkreis Mannheim / Ludwigshafen sowie für die eigenen Locations). Kann ein barrierefreier Auf- und Abbau nicht erfolgen (z. B. kein Fahrstuhl im Haus vorhanden, Lieferung in höhere Stockwerke etc.) behalten wir uns das Recht vor, Kosten für den Mehraufwand zu berechnen. Die Equipmentabholung erfolgt nach Vereinbarung. 2. Bei Abholung der Speisen durch den Kunden ist es dessen Pflicht die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit zu kontrollieren. Außerdem muss der Kunde selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Die Speisen sowie das Zubehör (Equipment, Getränke und Ähnliches) müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. 2 Preise 1. Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. 2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 6 Monate und erhöht sich der von der Kindermann Catering GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, angehoben werden. 3. Nimmt der Veranstalter unter Zustimmung der Kindermann Catering GmbH Umbestellungen vor, so sind diese nicht mehr an die ursprünglichen Preise gebunden. 4. Die Preise im Restaurant Strandbad Mannheim-Neckarau / Location Culinarium / Palais Schloss Wachenheim beinhalten Geschirr, Besteck und Personal im vereinbarten Umfang. 3 Zahlungsbedingungen 1. Die Kindermann Catering GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus Ihren Geschäftsverbindungen abzutreten. 2. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30-34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die die Kindermann Catering GmbH Ihre gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Ihren Geschäftsverbindungen abgetreten hat. Auch Ihr Vorbehaltseigentum wurde auf die VR FACTOREM GmbH übertragen. 3. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 4. Gerichtsstand ist, nach Wahl der Kindermann Catering GmbH, der Sitz des Unternehmens oder Frankfurt a.m.. 5. Befindet sich der Kunden der Kindermann Catering GmbH gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer (Stand: 08/2009) Die gesetzliche Mehrwertsteuer muss zu den genannten Preisen dazu addiert werden. Gemäß BFH-Urteil vom 18.12.2008 (V R 55/06) und BMF-Schreiben vom 16.10.2008, unterliegen alle Catering-Leistungen dem Regelsteuersatz von 19 %.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Lieferung / Service 1. Die Kindermann Catering GmbH liefert und vermietet ausschließlich auf der Grundlage ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen Ihrer Vertragspartner sind der Kindermann Catering GmbH gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall schriftlich vereinbart worden sind. 2. Der Vertrag kommt durch Auftragsannahme / Bestätigung durch die Kindermann Catering GmbH an den Veranstalter und dessen schriftliche Rückbestätigung zustande; Veranstalter und die Kindermann Catering GmbH sind Vertragspartner. Die Kindermann Catering GmbH bereitet das Catering bis zum Veranstaltungsbeginn vor. 3. Bei Speisen ist eine Mindestbestellmenge von 20 Portionen zu beachten, andernfalls wird ein Mindermengenzuschlag erhoben. Ausnahmen sind im Vorfeld mit der Kindermann Catering GmbH abzusprechen. 4. Bei Getränken werden jeweils die angebrochenen bzw. verbrauchten gelieferten Gebinde in Rechnung gestellt, bei Getränkepauschalen und Personalbestellungen die angefangenen Stunden. 5. Das Liefergebiet der Kindermann Catering GmbH umfasst das gesamte Rhein-Neckar-Dreieck. Bestimmte Bedingungen gelten jedoch nur für den Umkreis Mannheim / Ludwigshafen sowie für die eigenen Locations (siehe Liefer- und Zahlungsbedingungen). 2 Lieferzeit 1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Lieferund Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, die Kindermann Catering GmbH wird an der Erfüllung seiner Verbindlichkeit durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt unabwendbar waren oder durch höhere Gewalt entstanden sind. In diesem Fall, wenn die Lieferung nicht in angemessener Frist erbracht werden kann, wird die Kindermann Catering GmbH von Liefer- und Leistungsverpflichtung befreit. Etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche des Kunden entfallen. 3 Teilnehmerzahl, Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 1. Der Veranstalter teilt der Kindermann Catering GmbH spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmerzahl verbindlich schriftlich mit. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl später als 10 Tage vor Veranstaltungstermin wird bei der Abrechnung nicht mehr anerkannt und es wird die ursprünglich gemeldete Personenzahl berechnet. Im Fall einer Teilnehmererhöhung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 4 Mängel, Haftung, Verjährung 1. Sollten an den Lieferungen oder Leistungen der Kindermann Catering GmbH Mängel auftreten bzw. Leistungen gestört werden, hat der Veranstalter dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit die Kindermann Catering GmbH die Möglichkeit erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen herzustellen. Soweit dies wegen der Natur des Mangels / der Störung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder dem Veranstalter nicht zuzumuten ist, müssen Mängelrügen in jedem Fall spätestens anlässlich der Rückgabe der Räume / der Artikel an die Kindermann Catering GmbH erhoben werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen ihm entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. 2. Im Übrigen ist die Haftung der Kindermann Catering GmbH im nicht leistungstypischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Kindermann Catering GmbH beruhen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften und Verschuldens bei Vertragsabschluss. 3. Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder aus Gründen einer sonstigen Haftung der Kindermann Catering GmbH verjähren vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist spätestens in sechs Monaten, gerechnet ab dem laut Vertrag über die Anmietung von Veranstaltungsräumen / Bestellung von Catering-Dienstleistungen vereinbarten Tag des Endes der Veranstaltung.

4. Bei Außerhaus-Geschäften gilt, dass mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden die Gefahr für Verlust, Beschädigungen, Verminderungen und Verschlechterungen einschließlich der Haftung gegenüber Dritten sowie Folgeschäden auf den Kunden übergeht. Die Rücknahme von Vermietartikeln, insbesondere von Geschirr und Gläsern etc. erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Bruchmengen und Fehlmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Für Verlust oder Beschädigung angelieferter Mietgegenstände etc. berechnen wir, ohne dass es eines Verschuldensnachweis bedarf, den jeweiligen Neuwert des Gegenstandes. 5. Für Schadenersatzansprüche jeglicher Art gilt grundsätzlich: Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Kindermann Catering GmbH / dem Restaurant Strandbad Mannheim-Neckarau / der Location Culinarium / dem Palais Schloss Wachenheim der eines höheren Schadens vorbehalten. 5 Rücktritt / Stornierung 1. Die der Kindermann Catering GmbH erteilten Aufträge werden schriftlich bestätigt. 2. Bei Rücktritt von bereits bestätigten Verträgen gelten folgende Bedingungen: Rücktritt bis 60 Tage vor Beginn: keine Kosten - Rücktritt 59 bis 40 Tage vor Beginn: 25% der vereinbarten Leistungen - Rücktritt 39 bis 15 Tage vor Beginn: 50% der vereinbarten Leistungen - Rücktritt 14 bis 2 Tage vor Beginn: 80% der vereinbarten Leistungen - Rücktritt am Veranstaltungsvortag oder Veranstaltungstag: 100% der vereinbarten Leistungen Sollten Leistungen aus dem Vertragsverhältnis anderweitig weiterverkauft werden können reduzieren sich die Stornierungskosten entsprechend. 3. Die Bestimmungen sind auch anwendbar, wenn der Kunde die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen, die die Kindermann Catering GmbH nicht zu verantworten hat (z. B. höhere Gewalt), nicht antritt. 4. Zahlungsverpflichtungen des Veranstalters entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Veranstalters aus einem Grund erfolgt, den die Kindermann Catering GmbH zu vertreten hat. 5. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu bezahlen. 6 Sonstiges 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Eine Veröffentlichung oder Werbung in Bild-, Ton- oder Printmedien, also insbesondere auch in Zeitungsanzeigen, auf Plakaten, Werbeflyern etc. unter Angabe und Nennung der Kindermann Catering GmbH oder des Restaurants Strandbad Mannheim-Neckarau / der Location Culinarium / des Palais Schloss Wachenheim ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Genehmigung, so behält sich die Kindermann Catering GmbH das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten, mögliche Schadenersatzforderungen und entgangene Einnahmen hat der Veranstalter zu tragen. 3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

Zusätzliche Bedingungen Restaurant Strandbad Mannheim-Neckarau Location Culinarium Palais Schloss Wachenheim 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Teilen des Restaurants Strandbad Mannheim-Neckarau / der Location Culinarium / dem Palais Schloss Wachenheim oder einer jeweiligen Exklusivnutzung zur Durchführung von Banketten, sowie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen durch die Kindermann Catering GmbH. 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung. Andere Bedingungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden. 1 Vertragsabschluss / Überlassung an Dritte 1. Der Vertrag kommt durch Auftragsannahme / Bestätigung durch die Kindermann Catering GmbH an den Veranstalter und dessen schriftliche Rückbestätigung zustande; Veranstalter und die Kindermann Catering GmbH sind Vertragspartner. 2. Die Kindermann Catering GmbH verpflichtet sich, die reservierten Räumlichkeiten bereitzustellen, sowie die bestellten Dienstleistungen zu erbringen. 3. Der Veranstalter garantiert, dass die reservierte Veranstaltung in der entsprechenden Räumlichkeit stattfinden wird und er die vereinbarten Preise für die gebuchten Leistungen zahlen wird. 4. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der Räume und Flächen an Dritte bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Kindermann Catering GmbH. 5. Auftraggeber, die nicht gleichzeitig Veranstalter sind, haften mit diesem als Gesamtschuldner für die Erfüllung aller Vereinbarungen. 6. Ferner ist die Kindermann Catering GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Kindermann Catering GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen; falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.b. des Veranstalters oder Veranstaltungszwecks, gebucht werden; falls es begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der entsprechenden Locations und somit der Kindermann Catering GmbH gefährden kann. 7. Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag durch die Kindermann Catering GmbH hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die Kindermann Catering GmbH hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 8. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Kindermann Catering GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so können die zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitschaft nach Ermessen des Restaurant Strandbad Mannheim-Neckarau / der Location Culinarium / dem Palais Schloss Wachenheim dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden, es sei denn, das Restaurant Strandbad Mannheim- Neckarau / der Location Culinarium / dem Palais Schloss Wachenheim trifft ein Verschulden der Verschiebung. 9. Für jede Stunde nach 24:00 Uhr in welcher keine Getränkepauschale gebucht wurde, wird ein Nachtzuschlag von pauschal 150,00 netto je angebrochenen Stunde für Personal und Energiekosten fällig. 2 Mitbringen von Speisen, Getränken und sonstigen Gegenständen sowie deren Entsorgung 1. Speisen und Getränke zu Veranstaltungen stellt ausschließlich die Kindermann Catering GmbH. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten ( Korkgeld und / oder Gedeckpreis ) berechnet. Der Veranstalter trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt die Kindermann Catering GmbH insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei. 3 Technische Einrichtungen und Anschlüsse 1. Soweit die Kindermann Catering GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Die festen Locations / die Kindermann Catering GmbH ist von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Restaurants Strandbad Mannheim-Neckarau / der Location Culinarium / des Palais Schloss Wachenheim bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Locations gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit die Kindermann Catering GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstandenen Stromkosten dürfen durch die Kindermann Catering GmbH - soweit nicht anders vereinbart - pauschal erfasst und berechnet werden. 4 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen; Haftung des Restaurants Strandbad Mannheim- Neckarau / der Location Culinarium / des Palais Schloss Wachenheim 1. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Die Kindermann Catering GmbH übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Für die Veranstaltung bestimmte Gegenstände sind, sofern möglich, nicht früher als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn in das Restaurant Strandbad Mannheim-Neckarau / die Location Culinarium / das Palais Schloss Wachenheim zu bringen. Auch hierbei besteht keine Haftung seitens der Kindermann Catering GmbH bezüglich Verlusts, Untergang und Beschädigung, lediglich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung der Vertragspflichten der Kindermann Catering GmbH begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung. 2. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Veranstalter. 5 Haftung des Veranstalters für Schäden 1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, etwa solche am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Exakte Bruchmengen und Fehlmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände wird der jeweilige Neuwert des Gegenstandes berechnet. 2. Das Restaurant Strandbad Mannheim-Neckarau / die Location Culinarium / das Palais Schloss Wachenheim sind rauchfrei. Schäden durch unerlaubtes Rauchen, sowie die Rechnung für Feuerwehreinsätze durch die Alarmierung der Rauchmelder trägt der Veranstalter. 6 Verschiedenes 1. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hauses nicht gestattet und muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. 2. Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA und bei der Künstlersozialkasse, sowie die entsprechende Gebührenzahlung, sind ausschließlich Verpflichtung des Veranstalters. 3. Das Mitbringen von Tieren in das Restaurant Strandbad Mannheim-Neckarau / die Location Culinarium / das Palais Schloss Wachenheim bedarf der Genehmigung durch die Kindermann Catering GmbH.