Verbraucherschutz 05.03.2015. Verbraucherrechterichtlinie in Kraft seit 13.06.2014. Informationspflichten



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Verbraucherschutz Neue Regeln für Handwerksbetriebe RA Dr. jur. Hans-Michael Dimanski Verbraucherrechterichtlinie in Kraft seit 13.06.2014 Rechtspolitische Ziele: Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels einheitlicher Verbraucherschutz in Europa Eindämmung negativer Auswirkungen von Haustürgeschäften Praktische Veränderungen: Einhaltung neuer Formalitäten hinsichtlich der Informationspflichten von Unternehmen etwaiger Widerrufsrechte Informationspflichten Bei den Informationspflichten knüpft der Gesetzgeber an die Vorgaben der Dienstleistungsinformationsrichtlinie an galten bisher ab 01.05.2010 ohnehin auch für Handwerksbetriebe durch die gesetzliche Neufassung nun systematisiert und den zivilrechtlichen Vertragsgrundlagen zugeordnet 1

Widerrufsrechte Kernpunkt der gesetzlichen Neuregelungen ist die Frage in welchen Fällen in Zukunft für Handwerksbetriebe neue Widerrufsrechte bestehen, die bislang in dieser Form nicht bestanden haben Wer ist Verbraucher? Neuregelungen gelten nur für Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern / Privatkunden also mit denjenigen Kunden, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ( 13 BGB). gelten nicht für Verträge mit Gewerbekunden und der Öffentlichen Hand (Bund, Länder, Landkreise, Städte, Gemeinden usw ). Informationspflichten Erhöhter Verbraucherschutz Bessere Transparenz vertraglicher Absprachen Einräumung von Bedenkzeiten für Vertragsabschlüsse gilt grundsätzlich für alle Verbraucherverträge egal, wo sie abgeschlossen werden 2

Informationspflichten bei Verbraucherverträgen Wie werden Informationspflichten erfüllt? Angebot abgeben auf eigenem Briefpapier (enthält Angaben zu Preis und Leistung, ggf. Ausführungstermin und Identität des Unternehmers) ergänzt um Zusatz: Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte gem. 634 ff. BGB. Inhalt der Informationspflichten Inhalt der Info-pflichten Leistungsbeschreibung Identität Gesamtpreis; Art der Preisberechnung; Nebenkosten Zahlungs- und Lieferbedingungen Gesetzliche Mängelrechte; ggf. Garantien Laufzeiten des Vertrages; Verlängerungen Schriftlich; ggf. bereits im Angebot / Kostenanschlag (Formularangebote der Verbandsorganisation nutzen!) Welche Verträge sind betroffen? Gänzlich neu im BGB ist die Einteilung in Verträge im stationären Handel außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge (AGV) Fernabsatzverträge Nur einige wenige, explizit im Gesetz ausgewiesene Ausschlüsse, sowohl von der Informationspflicht, als auch vom Widerrufsrecht Ein Widerrufsrecht hat der Verbraucher aber nur bei AGV und im Fernabsatz Das Widerrufsrecht ist für die Installationsbetriebe deshalb ein absolutes Novum, weil es nun auch die Werkverträge betrifft Für Onlinegeschäfte galt es schon früher; spielt aber im SHK- Handwerk nur eine untergeordnete Rolle 3

Widerrufsrechte abhängig von der Frage: wer die Vertragsverhandlungen einleitet, wie und wo die Vertragsverhandlungen geführt werden und wie und wo der Vertragsschluss vorgenommen wird Schriftliche Dokumentation Unbedingt. Zum Widerrufsrecht ist Textform vorgeschrieben Textform: lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (Papier; CD-ROM, USB-Stick, emails) Widerrufsrecht für SHK-Verträge, wenn Initiative vom Unternehmer ausgeht die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde, 4

Kein Widerrufsrecht bei Neubauten und Kernsanierungen im Rahmen von Gebäudeneuerrichtungen bzw. substantiellen Gebäudeerneuerungen bezogen auf den Bereich Sanitär und / oder Heizung, Klempnerei oder dem Ofenund Luftheizungsbau ( 312 II Satz 1 Ziffer 3 BGB) allein Heizungssanierung reicht hier nicht außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, die beiderseits sofort erfüllt werden und das Entgelt 40 Euro nicht überschritten wird ( 312 Abs. 2 Nr. 12 BGB) Kein Widerrufsrecht bei Verträgen auf Initiative des Kunden in bestehenden Gebäuden nach folgendem Ablauf: Kunde ruft von sich aus an. (Erste Kontaktaufnahme erfolgt also ausdrücklich durch den Verbraucher! Der SHK-Unternehmer kommt danach in die Wohnung / das Haus des Verbrauchers und macht Vorschläge zur Sanierung Der SHK-Unternehmer erstellt sein detailliertes Angebot zu Bauleistungen, das dann aber vom Verbraucher erst später angenommen werden darf (angemessener Überlegungszeitraum bis zum Vertragsabschluss) oder im Nachgang in seinem Betrieb und leitet es dem Verbraucher zu. Der Verbraucher erteilt den Auftrag später per Brief, Fax, E- Mail oder persönlich Kein Widerrufsrecht Verträge auf Initiative des Verbrauchers, der SHK- Betrieb aufsucht Kunde kommt in Geschäftsraum des SHK-Betriebes und möchte Angebot (Erste Kontaktaufnahme erfolgt also auch hierbei durch den Verbraucher Der SHK-Unternehmer erstellt sofort sein detailliertes Angebot zu den Bauleistungen und der Bauvertrag wird unmittelbar in den Geschäftsräumen des SHK-Betriebes geschlossen oder spätere detaillierte Angebotserstellung durch SHK-Betrieb im Nachgang in seinen Büroräumen und anschließende Weiterleitung an den Verbraucher. Der Verbraucher erteilt den Auftrag später per Brief, Fax, E-Mail oder persönlich. 5

Reparaturverträge Wenn Reparaturvertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit von Verbraucher und dem Monteur als Vertreter des SHK-Betriebs im Haus des Verbrauchers abgeschlossen wird, liegt ein AGV-Geschäft gemäß 312b I Ziffer 1 BGB vor. Verbraucher hat dann aber nur bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen er den SHK-Betrieb ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, kein Widerrufsrecht ( 312g Abs. 2, S. 1, Nr. 11 BGB). Dinglichkeit Nur Dringlichkeit lässt Widerrufsrecht entfallen Oft sind derartige Reparaturen und Instandsetzungen nämlich gar nicht objektiv im Sinne des Gesetzes dringend, das kann zur Falle werden, denn bei nicht dringlichen Reparaturarbeiten (die z.b. vor Auftragsausführung ein detailliertes Angebot möglich machen würden), besteht Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung Schriftliche Belehrung nötig Erfolgt eine richtige Belehrung, so kann der Verbraucher seinen Widerruf ohne Begründung innerhalb einer Frist von 14 Tagen erklären Erfolgt keine oder eine unrichtige bzw. nicht vollständige Belehrung, so beträgt die Widerrufsfrist 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss In diesem Fall sollte der SHK-Betrieb ggf. eine korrekte Widerrufsbelehrung nachholen, um die 14-Tage-Frist beginnen zu lassen. 6

Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Das Widerrufsformular stellt der Unternehmer dem Verbraucher in Textform zur Verfügung. (Bei Verträgen, die außerhalb der eigenen Geschäftsräume geschlossen werden.) Achtung: Das erste Feld hat der Unternehmer mit seinem Namen u. s. w. auszufüllen. Sofern der Verbraucher den Vertrag widerrufen will, füllt er das Formular aus und sendet es dem Unternehmer. Muster: Widerrufsformular (Wenn Sie (Verbraucher) den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An.. [Hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen] Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /über die Erbringung der folgenden Dienstleistung/Werkleistung (*)....... (Zum Beispiel, falls den Verbraucher möglich: Beschreibung der Werkleistung, Angaben zum Vertrag) im Bau-/Objekt Bestellt am (*)... /erhalten am (*).. Name des/der Verbraucher(s).. Anschrift des/der Verbraucher(s). Unterschrift des/der Verbraucher(s)... (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen. 7

Widerrufsfalle SHK-Betrieb sollte während der Laufzeit der Widerrufsfrist von 14 Tagen seine Leistung zurückhalten anderenfalls ist Verzicht des Verbrauchers auf sein Widerrufsrecht schriftlich, neben der ordnungegemäßen Widerrufsbelehrung nötig Widerruft der Kunde vor Abschluss der Arbeiten, so erhält der Unternehmer für seine bis dahin erbrachten Leistungen nur einen Wertersatz Der Wertersatz richtet sich nach dem vertraglichen Entgelt Verlust des Widerrufsrechts Sofern der Verbraucher schon vor Ablauf der Frist von 14 Tagen auf einer Auftragsausführung besteht, verliert der Verbraucher sein Widerrufsrecht wenn der Unternehmer den Verbraucher unter den Voraussetzungen des 356 Abs. 4 BGB darüber aufklärt, dass er sein Widerrufsrecht nach vollständiger Auftragserbringung/-ausführung verlieren wird, sofern der Unternehmer noch zusätzlich die ausdrückliche (schriftliche) Zustimmung des Verbrauchers zur vorzeitigen Ausführung vor Beginn seiner Arbeiten eingeholt hat. Folgen des Widerrufs Vertragsverhältnis wandelt sich in ein Rückabwicklungsverhältnis empfangenen Leistungen sind zurück zu gewähren 8

Folgen fehlender oder falscher Belehrung Verbraucher hat 1 Jahr und 14 Tage Zeit zu widerrufen Wenn Widerrufsrecht des Verbrauchers schuldhaft übersehen wird, können im Rückabwicklungsverhältnis ggf. Schadensersatzansprüche auf Ausbau entstehen (Entschädigungsloser Eigenausbau oder Übernahme der Ersatzvornahmeausbaukosten durch einen Drittbetrieb) Es gibt keinen Wertersatz Wertersatz nach Widerruf?? Es kommt darauf an, unter welchen Umständen der Vertrag zustande kam Bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung und Ablauf eines 14-Tage-Zeitraums keine Rückgabe möglich Bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung innerhalb eines 14-Tage-Zeitraums u.u. Widerruf möglich, dann Wertersatz Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung geht der Handwerker leer aus Hilfestellung für Handwerker Die Kenntnis der Rechtslage führt zu mehr Lebensqualität Checklisten in der Verbandsorganisation vorrätig Textbausteine, Muster AGB, Widerrufsbelehrungen und Widerrufstexte, Leitfaden zum Umgang: Internetseite des Fachverbandes 9

DR. DIMANSKI. KALKBRENNER. SCHERMAUL RECHTSANWÄLTE dimanski@ra-dp.de Tel.: 0391-53 55 96-16 Fax: 0391-53 55 96-13 www.ra-dp.de 10