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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reinigungstätigkeiten von Dienstleistern, die über www.helpling.de gebucht werden Die Helpling GmbH, Johannisstraße 20, 10117 Berlin ( Helpling ) betreibt die Vermittlungsplattform www.helpling.de. ( Plattform oder Website ). Hierüber können Verbraucher und Unternehmer ( Nutzer ) Dienstleister für haushaltsnahe Dienstleistungen ( Dienstleistungen oder Reinigungstätigkeiten ) buchen. Dienstleister sind Unternehmer, die selbständig und auf eigene Rechnung handeln ( Dienstleister ). Der Nutzer hat einen entsprechenden Nutzungsvertrag mit Helpling geschlossen und über Helpling eine Buchungsanfrage formuliert. Helpling selbst bietet keine Reinigungstätigkeiten an, sondern vermittelt für Dienstleister Verträge zwischen Nutzern und Dienstleistern. In diesem Zusammenhang ist Helpling namens und im Auftrag des jeweiligen Dienstleisters als Vertreter mit Abschlussvollmacht berechtigt, für Dienstleister Buchungsanfragen des Nutzers entgegenzunehmen und nach Freigabe durch den Dienstleister zu bestätigen, Zahlungen an Dienstleister weiterzuleiten und Rechnungen im Namen der Dienstleister auszustellen. Helpling entscheidet jedoch nicht darüber, ob der Dienstleister die Anfrage des Kunden annimmt oder nicht. Der Nutzer geht deshalb zwei Vertragsverhältnisse ein: zum einen einen unentgeltlichen Vertrag mit Helpling über die Nutzung der Plattform ( Nutzungsvertrag ) und zum anderen einen entgeltlichen Vertrag mit einem Dienstleister über die Erbringung haushaltsnaher Dienstleistungen ( Reinigungsvertrag ). Für diesen Reinigungsvertrag zwischen dem Nutzer und einem Dienstleister gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB Reinigungsvertrag ). 1. Gegenstand und Abschluss des Reinigungsvertrages a. Bei dem Reinigungsvertrag zwischen Nutzer und Dienstleister handelt es sich um einen Vertrag mit werk- und dienstvertraglichen Elementen; Parteien dieses Vertrages sind allein der Nutzer und der Dienstleister. Der Nutzer hat gegen den Dienstleister einen Anspruch auf Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen entsprechend der Buchungsanfrage des Nutzers. Der Dienstleister hat gegen den Nutzer Anspruch auf Zahlung der in der Buchungsanfrage des Nutzers genannten Vergütung, nachdem die vereinbarten Dienste geleistet sind. b. Ein Reinigungsvertrag kommt wie folgt zustande: (1.) Indem der Nutzer auf www.helpling.de Reinigungstätigkeiten zu einem bestimmten Preis auswählt und auf die Schaltfläche Kostenpflichtig buchen klickt, gibt er ein rechtsgeschäftliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Reinigungsvertrags ab ( Angebot oder Buchungsanfrage ). Der Nutzer muss sich vor anklicken der Schaltfläche Kostenpflichtig buchen, mit der Geltung der AGB Reinigungsvertrag sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Helpling einverstanden erklären.

(2.) Nach Abgabe dieser Buchungsanfrage erhält der Nutzer von Helpling eine Eingangsbestätigung; darin liegt noch keine Annahme des Angebots des Nutzers. (3.) Das Angebot des Nutzers übermittelt Helpling an den Anforderungen des Angebots entsprechende, also passende Dienstleister. Hat der Nutzer einen favorisierten Dienstleister benannt, an diesen. (4.) Informiert ein Dienstleister Helpling, das Angebot anzunehmen, erklärt Helpling in einer Email an den Nutzer namens und in Vollmacht des Dienstleisters für ihn die Annahme des Angebots ( Auftragsbestätigung ). Mit Zugang dieser Email bzw. Auftragsbestätigung beim Nutzer kommt der Reinigungsvertrag zwischen Nutzer und Dienstleister zustande. (5.) Die Auftragsbestätigung enthält Angaben zum vereinbarten (das heißt, wie in der Buchungsanfrage beschriebenen) Leistungsumfang und zum Dienstleister (Identität), der die Leistung erbringt. Die Auftragsbestätigung enthält ebenfalls die AGB Reinigungsvertrag, die die Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht des Nutzers beinhalten. (6.) Der Nutzer hat ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn er Verbraucher ( 13 BGB) ist. Helpling nimmt einen Widerruf des Nutzers stellvertretend für den Dienstleister entgegen. Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Helpling GmbH, Johannisstraße 20, 10117 Berlin, Telefonnummer: 030 / 208479671, Telefaxnummer: 030 / 300131899, E-Mail-Adresse: kontakt@helpling.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen namens und in Vollmacht des Dienstleisters alle Zahlungen, die wir bzw. ein Treuhänder von Ihnen erhalten haben bzw. hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die vom Dienstleister angenommene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn

Tagen ab dem Tag zurück gezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, verwendet, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie und stellvertretend für den Dienstleister uns bzw. einen Treuhänder einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) - An: Helpling GmbH, Johannisstraße 20, 10117 Berlin, Telefaxnummer: 030 / 300131899, E- Mail-Adresse: kontakt@helpling.de - Hiermit widerrufe(n) ich/wir ( * ) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) - in Auftrag gegeben bei (*) - Bestellt am (*)/erhalten am (*) - Name des/der Verbraucher(s) - Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum c. Kann Helpling eine Buchungsanfrage des Nutzers nicht erfolgreich vermitteln, kommt kein Reinigungsvertrag zustande; Helpling informiert den Nutzer entsprechend (per Email oder telefonisch). Helpling kann dabei einen Alternativtermin vorschlagen. d. Die Annahme oder Ablehnung einer Buchungsanfrage durch den Dienstleister teilt Helpling dem Nutzer in der Regel 3 Tage vor Erfüllungstermin mit. (*) Unzutreffendes streichen.

2. Regelungen für den Reinigungsvertrag a. Der Nutzer gibt dem Dienstleister die zur Vertragserfüllung notwendigen Auskünfte und Hilfestellungen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu gewährleisten. Der Nutzer stellt sicher, dass alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen zum vereinbarten Zeitpunkt erfüllt sind. Dies gilt insbesondere für den Zugang zum Ort der zu erbringenden Dienstleistung. b. Der Dienstleister unterliegt bei der Durchführung des Reinigungsvertrages weder Weisungen von Helpling, noch des Nutzers bezüglich Art, Ort, Zeit und Inhalt der Leistung. Diese sind vielmehr einvernehmlich im Reinigungsvertrag zwischen Dienstleister und Nutzer zu vereinbaren. Der Dienstleister gestaltet die Durchführung des Reinigungsvertrages in eigener Organisation und Verantwortung unter Berücksichtigung der Regelungen des Reinigungsvertrages. c. Falls der Nutzer eine Reinigung ohne Reinigungsmittel bucht, stellt der Nutzer die erforderlichen Reinigungsmittel. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Reinigungsmittel zu Beginn der Dienstleistung vorhanden sind. d. Eine Abweichung der vereinbarten Anzahl der zu erbringenden Stunden der Dienstleistung muss vorab zwischen dem Dienstleister und dem Nutzer vereinbart werden. Weicht die Anzahl der tatsächlich erbrachten Stunden der Dienstleistung von der Zahl der gebuchten Stunden ab, ist der Nutzer verpflichtet, diese Abweichung Helpling unverzüglich mitzuteilen. Eine Anpassung ist nur in 30 Minuten Intervallen möglich, die Mindestbuchungsdauer von 2 Std kann nicht unterschritten werden. e. Die Leistungen des Dienstleisters gelten als vertragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Nutzer nicht unverzüglich nach Abschluss der Reinigungstätigkeiten Mängel geltend macht. Ist die Reinigungstätigkeit mangelhaft erbracht, ist der Dienstleister zur Nacherfüllung verpflichtet. Bei berechtigter Reklamation (Mängelanzeige) soll der Nutzer Helpling innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Reinigung informieren und dem Dienstleister die Nacherfüllung in angemessener Frist ermöglichen. Helpling wird eine Reklamation an den Dienstleister unverzüglich weiterleiten, sofern der Nutzer nicht schon selbst dem Dienstleister den Mangel angezeigt hat. f. Helpling wird im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten und soweit wirtschaftlich vertretbar darauf hinwirken, dass Mängel vom Dienstleister behoben werden. Helpling schuldet allerdings weder einen solchen Erfolg, noch haftet Helpling für die Mängelbeseitigung oder sonstige sich hieraus ergebende Rechtsfolgen. g. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers gegen den Dienstleister, die über das Recht auf Nacherfüllung hinausgehen, bleiben unberührt. 3. Zahlung a. Nach Erfüllung des Reinigungsvertrags durch den Dienstleister ist der vereinbarte Preis vom Nutzer über die bei der Buchung gewählte Zahlungsmethode an einen Treuhänder zu zahlen. b. Der Nutzer zahlt den Preis an den Treuhänder mit schuldbefreiender Wirkung für den Nutzer; Der Treuhänder nimmt die Zahlung für den Dienstleister entgegen. Die Freigabe der Zahlung setzt voraus die Bestätigung der Erbringung der Dienstleistung durch den jeweiligen Dienstleister, die fehlende Reklamation durch den Nutzer und

den Ablauf von 48 Stunden nach Beendigung der Reinigungstätigkeit an den Dienstleister freigegeben. c. Helpling erstellt über erbrachte Dienstleistungen/Reinigungstätigkeiten namens und im Auftrag des Dienstleisters auf elektronischem Weg eine Rechnung an den Nutzer. 4. Stornierung a. Eine Stornierung (Kündigung) der gebuchten Reinigungstätigkeiten ist bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn kostenlos möglich. Storniert der Nutzer einen Auftrag innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Reinigungstätigkeiten, fällt Helpling eine Abwicklung der Vermittlungsleistung zur Last. Der Nutzer hat Stornierungskosten in Höhe des mit dem Dienstleister vereinbarten Entgelts für die erste Stunde der gebuchten Leistung an den Treuhänder zu zahlen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Stornierungskosten wesentlich niedriger als die Pauschale sind. b. Der Reinigungsvertrag kann während der Dauer der Dienstleistung nicht gekündigt werden. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Der Reinigungsvertrag erlischt, wenn die geschuldeten Leistungen bewirkt worden sind. 5. Haftung von Dienstleistern a. Der Dienstleister haftet dem Nutzer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften; Ausnahmen regelt der nachfolgende Absatz. b. Auf Schadensersatz haftet der Dienstleister gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einer geringeren als groben Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister jeweils nur (1.) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (2.) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (das heißt einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Reinigungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Hauptvertragspflicht)); in diesem Fall ist die Haftung des Dienstleisters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 6. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache a. Für den Reinigungsvertrag gilt deutsches Recht. b. Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch. c. Bei Streitigkeiten hinsichtlich des Reinigungsvertrags steht dem Nutzer der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen. Stand: August2014