STUDIENFAHRTEN MARIENSTATT OMNIBUS 26.08.2014 A. Stuckenhoff
Studienfahrtinfo 1 Allgemeine Informationen zu Studienfahrten Die verbindlichen Vorgaben für Studienfahrten an unserer Schule sind: - Die Studienfahrt ist zeitlich auf acht Tage begrenzt, bei Busfahrt Griechenland bis 10 Tage möglich, die zusätzlichen Tage aber in die Herbstferien hinein - Die Obergrenze für alle Kosten inklusive Verpflegung und Eintritten liegt bei 480. Bei finanzierungstechnischen Schwierigkeiten kann ein Antrag auf Unterstützung (Zuschuss und/oder Darlehen) durch den Sozialfonds des Fördervereins gestellt werden. - Die Schüler werden an der Planung der Studienfahrt beteiligt. - Der Fachbezug ist wichtig, daneben soll die Studienfahrt auch zur Allgemeinbildung beitragen. - Die Vorbereitung der Studienfahrt erfolgt im Unterricht und in außerunterrichtlichen Vortreffen. - Es wird für eine angemessene Nachbereitung der Fahrt gesorgt, die in jedem Fall auch einen Artikel für Homepage und Chronik sowie geeignete Fotos beinhaltet. - Die Eltern der Fahrtteilnehmer/innen werden frühzeitig schriftlich informiert (Preis, Dauer, Einverständniserklärung, Reiserücktrittsversicherung, Krankenversicherung etc.). - Auf ein ausgewogenes Verhältnis von Programm und Freizeit ist zu achten. - Die Fahrtleiter sollen bis vier Wochen nach Unterrichtsbeginn bei der Schulleitung die Fahrtanträge stellen. - Falls Kurse nicht den Gesamtzeitraum für die Fahrt ausnutzen, dienen die Resttage zur Vor- und Nachbereitung der Fahrten in der Schule. - Der Fahrtbeginn ist bereits am Vorabend des ersten Fahrtages möglich. An diesem Tage findet aber normaler Unterricht in der Stufe statt. - Die Kursleiter legen direkt nach den Herbstferien ihr Fahrtprogramm dem Schulleiter zur Genehmigung vor. - Wenn ein Schüler/eine Schülerin die Jahrgangsstufe, in der die Studienfahrt liegt, wiederholt, und er/sie bereits eine Studienfahrt absolviert hat, gilt grundsätzlich, dass er/sie an der betreffenden Studienfahrt nicht noch einmal teilnehmen muss. - Wenn ein Schüler/eine Schülerin, der/die an einer Studienfahrt teilnehmen muss, erst nach der Buchung der Studienfahrt in die Jahrgangsstufe eintritt, hat er/sie die ggf. durch Nachbuchungen entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen. Bei finanzierungstechnischen Schwierigkeiten kann ein Antrag auf Unterstützung (Zuschuss und/oder Darlehen) durch den Sozialfonds des Fördervereins gestellt werden.
Studienfahrtinfo 3 ZUSCHÜSSE 1. Die Verbandsgemeinden Hachenburg und Bad Marienberg gewähren Zuschüsse für die in ihrem Verbandsgemeindebereich wohnenden Schülerinnen und Schüler (zurzeit 5,- von VG Hachenburg bzw. 2,- von VG Bad Marienberg pro Schüler und Tag). Andere Verbandsgemeinden des Westerwaldkreises und des Kreises Altenkirchen zahlen grundsätzlich nichts an unsere Schülerinnen und Schüler. Dieser Zuschuss wird nur einmal während der ganzen Schulzeit vergeben. Deshalb wird er an unserer Schule erst für die kostenintensivste Fahrt, also die Studienfahrt in Klassenstufe 12, in Anspruch genommen. Er wird zentral durch die Schulleitung beantragt; beauftragt damit ist A. Stuckenhoff. Zur Beantragung werden die Formulare 4 und 5 benötigt, die von den Stammkurslehrern rechtzeitig auszufüllen sind. 2. Der Förderverein des Privaten Gymnasiums Marienstatt gibt Familien, die in schlechter finanzieller Lage sind (z. B. Arbeitslosigkeit) individuelle Zuschüsse. Die Familien wenden sich an A. Stuckenhoff. 3. Für Reisekostenerstattungen an Lehrerinnen und Lehrer stellt die Bezirksregierung (beamtete Lehrkräfte) einen Gesamtbetrag von ca. 500,- pro Jahr zur Verfügung. Dieser wird auf die Lehrkräfte, die die Studienfahrten durchführen (siehe o. g. Grund: Kostenintensivste Fahrten des Jahres) nach deren schriftlichem Antrag anteilmäßig verteilt. Da keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen, ist für andere Veranstaltungen im Sinne dieser Richtlinien keine Reisekostenerstattung möglich. Für Schüleraustauschmaßnahmen gelten gesonderte Bestimmungen (Auskunft erteilt A. Stuckenhoff). Antragsformulare für Reisekostenerstattungen und Zuschüsse befinden sich in einem Ordner im Fahrten-Fach im Lehrerzimmer. Alle Anträge sind bei A. Stuckenhoff abzugeben. Reisekostenerstattung für angestellte Lehrer/innen: Seit 2012 erstattet der Schulträger den angestellten Lehrern/innen auf Antrag Kosten für die Studienfahrt analog zu den beamteten Lehrkräften. Anträge bei St.
Studienfahrtinfo 4 Bitte bis Februar des Fahrtjahres zur Zuschussbeantragung in den Verbandsgemeinden bei St einreichen! Programmentwurf Studienfahrten MSS 12 Marienstatt Kursleiter/ in: Fahrtzeitraum: Ziel: Programm der Studienfahrt: Datum und Unterschrift
Studienfahrtinfo 5 Bitte bis 14 Tage nach der Fahrt zur Zuschussbeantragung in den Verbandsgemeinden bei St einreichen ZUSCHÜSSE VG HACHENBURG Studienfahrten 20 Studienfahrtsziel: Reisedauer: Fahrtleiter: Programmpunkte: - - - - - Kosten Fahrtkosten: Unterkunft: Eintritte: Sonstiges: Gesamtkosten der Fahrt: Kosten pro Teilnehmer:
Studienfahrtinfo 6 EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG/STUDIENFAHRTEN Hiermit erklären wir uns als Erziehungsberechtigte (bei Minderjährigen) bzw. als Haupt- oder Mit-Kostenträger (bei Volljährigen) mit den folgenden Bedingungen einverstanden: 1) dass unser Sohn / unsere Tochter... an der Studienfahrt der MSS 12 am Gymnasium Marienstatt vom nach teilnimmt. 2) dass sich unser Sohn / unsere Tochter innerhalb der von den Begleitpersonen vorgegebenen zeitlichen Einschränkungen in kleiner Gruppe selbständig an den Zielorten bewegen darf. 3) dass unser Sohn / unsere Tochter im Falle eines gravierenden Verstoßes gegen die Gruppendisziplin und damit verbundener Anweisungen der Begleitpersonen vorzeitig auf unsere Kosten nach Hause geschickt werden kann....... Ort und Datum Unterschrift
Studienfahrtinfo 7 Privates Gymnasium der Zisterzienserabtei Marienstatt
Studienfahrtinfo 8 Privates Gymnasium der Zisterzienserabtei Marienstatt
Studienfahrtinfo 9 Zur Kenntnisnahme durch Schüler und Erziehungsberechtigte Wiederholer der MSS 12 Da Ihr Sohn/Ihre Tochter die Jahrgangsstufe, in der die Studienfahrt liegt, wiederholt, und er/sie bereits eine Studienfahrt absolviert hat, gilt grundsätzlich, dass er/sie an der betreffenden Fahrt nicht noch einmal teilnehmen muss. Falls er/sie nicht mitfährt, wird er/sie für den Zeitraum der Studienfahrt in der Schule anderweitig beschäftigt. Stammkursleiter/in Wir haben die Studienfahrt-Information für Wiederholer der MSS 12 vom zur Kenntnis genommen., den Schüler/in Erziehungsberechtigte
Studienfahrtinfo 10 Zur Kenntnisnahme durch Schüler und Erziehungsberechtigte Neueinsteiger in die MSS 11 oder MSS 12 Da ihr Sohn/Ihre Tochter an einer Studienfahrt der MSS teilnehmen muss, aber erst nach der Buchung der Studienfahrt in die Jahrgangsstufe eintritt, hat er/sie die gegebenenfalls durch Nachbuchungen entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen. Bei finanzierungstechnischen Schwierigkeiten kann ein Antrag auf Unterstützung (Zuschuss und/oder Darlehen) durch den Sozialfonds des Fördervereins gestellt werden. Stammkursleiter/in Wir haben die Studienfahrt-Information für Neueinsteiger vom zur Kenntnis genommen., den Schüler/in Erziehungsberechtigte