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Transkript:

FLUGPLATZGESELLSCHAFT HANGELAR MBH N i e d e r s c h r i f t über die 59. Sitzung des Lärmschutzbeirates des Verkehrslandeplatzes Bonn/Hangelar am Mittwoch, dem 22.04.2015 Sitzungsort: Beginn: Ende: Rathaus, Raum 122 Eschenzimmer Markt 1, 53757 Sankt Augustin 17:00 Uhr 18:30 Uhr Anwesend waren: Rhein-Sieg-Kreis: Herr Weber (Vorsitzender) Stadtwerke Bonn GmbH: Herr Rambow (bis einschl. TOP 7) Stadt Sankt Augustin: Frau Schulenburg Bundesvereinigung g.d. Fluglärm e.v.: Herr Willi Palm (bis einschl. TOP 4) Herr Prof. Dr. Jobst (ab TOP 5) Herr Heistermann Fliegergemeinschaft Hangelar e.v.: Herr Wittkamp Gewerbliche Luftfahrtunternehmen: Herr Bäte Flugplatzgesellschaft Hangelar mbh: Herr Wiehlpütz Bezirksregierung Düsseldorf: Herr Rotter Herr Kader Protokollführerin: Frau Holtkemper, Stadt Sankt Augustin Außerdem anwesend: Herr Unterberg, Betriebsleiter des Flugplatzes Hangelar Die Anwesenheitsliste ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Seite 2 der Niederschrift über die 59. Sitzung des Lärmschutzbeirates vom 22.04.2015 Es wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt: 1. Feststellung der frist- und formgerechten Einladung, der fehlenden Mitglieder sowie Anträge zur Tagesordnung 2. Wahl des/der Vorsitzenden 3. Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden 4. Wahl des Schriftführers / der Schriftführerin 5. Genehmigung der Niederschrift der 58. Sitzung des LSB vom 19.03.2014 6. Dem Lärmschutzbeirat werden öffentliche Lärmbeschwerden in jeder Sitzung in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht. Dies bezieht sich auf Leserbriefe in Zeitungen, Beschwerden bei politischen Parteien, Schreiben an die Ordnungs- und Luftfahrtbehörden etc., soweit sie ohne den Einsatz investigativer Mittel dem Vorsitzenden zur Verfügung gestellt werden können. (Antrag von Herrn Prof. Dr. Jobst) 7. Aufbau einer Website des Lärmschutzbeirates im Internet (Antrag von Herrn Nitka) 8. Einladung eines Vertreters der Bundespolizei zur nächsten Sitzung des Lärmschutzbeirates (Antrag von Herrn Nitka) 9. Vorlage einer Statistik der täglichen An- und Abflüge sowie der Platzrunden incl. Durchstarten über drei Monate von Saisonbeginn an (siehe Beschluss LSB vom 11.07.2013, Verweis vom 19.03.2014) 10. Bericht der Geschäftsführung über den Sachstand Einsatz Lasermessgerät hier: Vorlage einer Kostenaufstellung (siehe Beschluss LSB vom 11.07.2013, Verweis vom 19.03.2014) 11. Mitteilungen der Genehmigungsbehörde 12. Verschiedenes

Seite 3 der Niederschrift über die 59. Sitzung des Lärmschutzbeirates vom 22.04.2015 TOP 1 Feststellung der frist- und formgerechten Einladung, der fehlenden Mitglieder sowie Anträge zur Tagesordnung Herr Weber begrüßte die Anwesenden, stellte die Beschlussfähigkeit, die form- und fristgerechte Einladung sowie die fehlenden Mitglieder fest. Insgesamt waren 8 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Bevor Herr Weber die vorliegenden Anträge zur Tagesordnung verlas, wies er auf den 1 der Geschäftsordnung hin, der besagt, dass der Lärmschutzbeirat den Regierungspräsidenten Düsseldorf über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge für den Verkehrslandeplatz Bonn/Hangelar berät. Der Lärmschutzbeirat habe somit nur eine beratende Funktion. Herr Prof. Dr. Jobst stellte folgenden Antrag zur Tagesordnung: Anlalog der Regelung des Aufsichtsrats der Hangelarer Flugplatz-GmbH wechselt der Vorsitz des LSB jährlich zwischen Vertretern aus dem Rhein-Sieg-Kreis und Bonn. Die/der jeweils abgelöste Vorsitzende hat die Funktion eines stellvertretenden Vorsitzenden inne. Aufgrund der geringen Distanz zum Flugbetrieb können Flugplatzangehörige und Flieger den Vorsitz nicht erhalten. Herr Weber erläuterte, dass dieser Antrag so nicht zulässig sei, da dafür die Änderung der Geschäftsordnung notwendig sei. Ein derartiger Antrag liege ihm aber nicht vor. Zudem wies er darauf hin, dass der Wechsel des Vorsitzes im Aufsichtsrat alle 2 Jahre erfolge. Herr Prof. Dr. Jobst stellte folgenden weiteren Antrag zur Tagesordnung: Dem LSB werden öffentliche Lärmbeschwerden in jeder Sitzung in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht. Dies bezieht sich auf Leserbriefe in Zeitungen, Beschwerden bei politischen Parteien, Schreiben an die Ordnungs- und Luftfahrtbehörden etc., soweit sie ohne den Einsatz investigativer Mittel dem Vorsitzenden zur Verfügung gestellt werden können. Herr Weber erläuterte, dass auch dieser Antrag nicht zulässig sei, da er der beratenden Aufgabe des LSB entgegenstehe. Zudem seien die Medien für die Öffentlichkeit zugänglich und die Sitzungen des LSB öffentlich. Dadurch sei die Einbeziehung der Öffentlichkeit gewährleistet. Herr Rambow führte aus, dass er bei beiden Anträgen anderer Meinung sei und die persönliche Interpretation des Vorsitzenden nicht nachvollziehen könne. Zum ersten Antrag erklärte er, dass der Vorsitz in der Vergangenheit immer beim Kreis gelegen habe. Daher sei der Antrag von Herrn Prof. Dr. Jobst nachvollziehbar. Diesen Punkt nicht zu diskutieren, halte er nicht für richtig. Zum zweiten Antrag erläuterte er, dass die Beschwerden der Öffentlichkeit in den Zeitungen nicht dem Lärmschutzbeirat gerecht würden. Gerade dieses Gremium müsste besonders solche Beschwerden aufnehmen, diskutieren und an die Bezirksregierung Düsseldorf weiterreichen. Er stelle daher den Antrag, beide Anträge zur Tagesordnung zu nehmen.

Seite 4 der Niederschrift über die 59. Sitzung des Lärmschutzbeirates vom 22.04.2015 Herr Weber antwortete bzgl. des ersten Antrages, dass nach 3 der Geschäftsordnung die Mitglieder des Beirates aus ihrer Mitte für die Dauer von 2 Jahren einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter wählen. Da im vorliegenden Antrag von Herrn Prof. Dr. Jobst von einem jährlichen Wechsel die Rede sei, müsse zunächst ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung gestellt werden. Ein derartiger Antrag würde ihm aber nicht vorliegen. Daher könne der erste Antrag nicht zur Tagesordnung genommen werden. Es stünde ihm aber frei, einen derartigen Antrag für die nächste Sitzung zu stellen. Dass der Vorsitz in den vergangenen Jahren beim Rhein-Sieg-Kreis gelegen habe, sei dem demokratischen Verfahren zur Wahl des Vorsitzenden geschuldet. Zum zweiten vorliegenden Antrag erklärte er, dass dieser nicht in den Aufgabenbereich des LSB falle. Frau Schulenburg führte aus, dass sie es sehr begrüßt hätte, wenn der Vorsitzende bei Vorliegen der Anträge von Herrn Prof. Dr. Jobst ihn im Vorfeld dieser Sitzung auf einen nötigen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung hingewiesen hätte. Dann hätte dieser noch die Möglichkeit gehabt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Herr Heistermann stellte den Antrag, den vorliegenden Antrag bzgl. der öffentlichen Lärmbeschwerden auf die Tagesordnung zu nehmen. Der Vorsitzende ließ über diesen Antrag abstimmen. Bei 4 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wurde der Antrag von Herrn Prof. Dr. Jobst bzgl. der öffentlichen Lärmbeschwerden als TOP 6 auf die Tagesordnung genommen. Der Vorsitzende führte aus, dass der erste Antrag von Herrn Nitka - Aufbau einer Website des Lärmschutzbeirates im Internet als TOP 7 zur Tagesordnung genommen würde. Die Mitglieder des LSB waren einstimmig mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Weiterhin erklärte er, dass der zweite Antrag von Herrn Nitka - Einladung eines Vertreters der Bundespolizei zur nächsten Sitzung des Lärmschutzbeirates unter TOP 8 diskutiert werde. Die Mitglieder des LSB erklärten sich einstimmig damit einverstanden. Des Weiteren führte der Vorsitzende aus, dass ihm von Herrn Wittkamp eine Mitteilung über die Änderung der Sichtanflugkarte für den Flugplatz Hangelar vorliegen würde. Diese würde unter dem TOP Verschiedenes bekannt gegeben. Die Mitglieder des LSB waren einstimmig mit diesem Vorschlag einverstanden. Weitere Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.

Seite 5 der Niederschrift über die 59. Sitzung des Lärmschutzbeirates vom 22.04.2015 TOP 2 Wahl des/der Vorsitzenden Für das Amt des Vorsitzenden wurden die Herren Weber und Rambow vorgeschlagen. Daraufhin eröffnete der Vorsitzende den Wahlvorgang und ließ in geheimer Wahl über die Wahlvorschläge abstimmen. Das Wahlergebnis ergab folgendes Ergebnis: Herr Weber Herr Rambow 4 Stimmen 4 Stimmen Nach 3 (3) der Geschäftsordnung entscheidet bei Stimmengleichheit das Los. Der Münzwurf entschied das Amt des Vorsitzenden für Herrn Weber. Herr Weber nahm die Wahl an. TOP 3 Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden Für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden wurde Herr Rambow vorgeschlagen. Die Mitglieder des LSB wählten einstimmig Herrn Rambow zum stellvertretenden Vorsitzenden des LSB. Herr Rambow nahm die Wahl an. TOP 4 Wahl des Schriftführers / der Schriftführerin Für das Amt des Schriftführers / der Schriftführerin wurde Frau Holtkemper vorgeschlagen. Die Mitglieder des LSB wählten einstimmig Frau Holtkemper zur Schriftführerin des LSB. Frau Holtkemper nahm die Wahl an. TOP 5 Genehmigung der Niederschrift der 58. Sitzung des LSB vom 19.03.2014 Die Niederschrift der 58. Sitzung des LSB vom 19.03.2014 wurde einstimmig genehmigt. Herr Weber begrüßte Herrn Prof. Dr. Jobst, der ab diesem Zeitpunkt an der Sitzung teilnahm. Sein Vertreter Herr Palm wechselte in den Zuschauerraum.

Seite 6 der Niederschrift über die 59. Sitzung des Lärmschutzbeirates vom 22.04.2015 TOP 6 Dem Lärmschutzbeirat werden öffentliche Lärmbeschwerden in jeder Sitzung in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht. Dies bezieht sich auf Leserbriefe in Zeitungen, Beschwerden bei politischen Parteien, Schreiben an die Ordnungs- und Luftfahrtbehörden etc., soweit sie ohne den Einsatz investigativer Mittel dem Vorsitzenden zur Verfügung gestellt werden können. (Antrag von Herrn Prof. Dr. Jobst) Herr Prof. Dr. Jobst erläuterte ausführlich seinen Antrag. Er verwies auf die zahlreichen öffentlichen Lärmbeschwerden in den Medien und bei den Behörden. Aber leider würden diese nicht weiterverfolgt, was für den Absender dieser Beschwerden sehr unbefriedigend sei. Er plädiere dafür, diese Beschwerden näher zu beleuchten. Der LSB könne dann bewerten, ob diese Beschwerden begründet seien und an die Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet werden können. Von dort sei immer wieder zu hören, dass es kaum öffentliche Lärmbeschwerden gäbe. Dem solle hiermit entgegen gewirkt werden. In der nachfolgenden Diskussion stellte der Vorsitzende die Frage, bei wem diese öffentlichen Lärmbeschwerden bis zur jeweiligen nächsten Sitzung gesammelt werden sollen. Er persönliche sehe sich dazu nicht in der Lage. Herr Prof. Dr. Jobst äußerte die Bitte, die Lärmbeschwerden bei der Schriftführerin Frau Holtkemper deponieren zu lassen. In Person sollen der Vorsitzende oder sein Vertreter als Adressat agieren. Herr Wittkamp schlug als Alternative vor, falls Herr Gleß diese Vorgehensweise verneinen sollte, dass jedes Mitglied des LSB für seinen Zuständigkeitsbereich die Lärmbeschwerden deponieren und für die jeweiligen Sitzungen des LSB aufbereiten solle. Nach der sich anschließenden Diskussion sprachen die Mitglieder des LSB einstimmig die Empfehlung aus, die öffentlichen Lärmbeschwerden an Herrn Weber zu richten mit dem Adresszusatz c/o Stadt Sankt Augustin, Frau Holtkemper, Markt 1, 53757 Sankt Augustin. Protokollnotiz: Herr Gleß erklärte sich damit einverstanden, dass die öffentlichen Lärmbeschwerden bei Frau Holtkemper gesammelt werden. Die Adresse hierfür lautet: Lärmschutzbeirat, Herrn Weber, c/o Stadt Sankt Augustin, Frau Holtkemper, Markt 1, 53757 Sankt Augustin. TOP 7 Aufbau einer Website des Lärmschutzbeirates im Internet (Antrag von Herrn Nitka) Der Vorsitzende erklärte eingangs, dass er den vorliegenden Antrag für legitim halte. Allerdings könne der Aufbau einer Website nur auf eigene Kosten erfolgen. Ein Externer könne dafür nicht beauftragt werden.

Seite 7 der Niederschrift über die 59. Sitzung des Lärmschutzbeirates vom 22.04.2015 Herr Heistermann erläuterte den Antrag von Herrn Nitka und erklärte, dass die Seite als selbständige Homepage des Lärmschutzbeirates geführt werden solle, solange der Flugplatz Bonn/Hangelar über keine eigene offizielle Homepage verfüge. Wenn der Flugplatz eine eigene Webseite aufbauen sollte, könnte die Homepage des LSB dort auch als Unterseite geführt werden. Die Kosten in Höhe von ca. 200 jährlich und 300 bis 500 einmalig sollten von der Flugplatzgesellschaft getragen werden. Der Text der Website werde auf Basis eines Vorschlages einer kleinen einzusetzenden Projektgruppe aus Mitgliedern des LSB im Umlaufverfahren verabschiedet. Die Website sollte bis November 2015 online gestellt werden. Herr Prof. Dr. Jobst schlug vor, die Website des LSB an die städtischen Internetseiten von Sankt Augustin und Bonn anzuhängen, wenn die Kommunen dies unterstützen würden. Herr Wittkamp wies darauf hin, dass eine Website auch gepflegt werden müsse. Um dem Bürger nicht nur eine Seite zu präsentieren, müsse der LSB näher erläutert werden, um ihn für die Öffentlichkeit transparenter zu machen. Er plädierte dafür, die Seite auf den städtischen Seiten von Bonn und Sankt Augustin einzustellen. Möglich wäre aber auch, die Seite bei der Fliegergemeinschaft anzuhängen. Herr Heistermann erklärte, dass die Website ein zeitgemäßes Medium werden solle. Sie solle nicht in Bonn oder Sankt Augustin und auch nicht bei der Fliegergemeinschaft angehangen werden. Der LSB sei ein neutrales Gremium; deshalb spreche er sich für eine eigene Website aus. In dieser Website sollen die Aufgaben des LSB beschrieben werden, auf Zugriffsmöglichkeiten auf die Protokolle hingewiesen werden. Zudem solle hier der Termin und die Tagesordnung der nächsten Sitzung bekannt gemacht werden. Außerdem sollen auf dieser Website Links zu weiterführenden Informationen zu finden sein. Ebenso die Kontaktadressen der Mitglieder des LSB sowie ein Kontaktformular, um einfach und schnell Kontakt mit dem LSB aufzunehmen. Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärte Herr Heistermann sich bereit, die Kosten für die Erstellung der Webpage mit einem Standard-CMS wie Wordpress u.a. als selbstständige Webseite bei einem Internethoster (Strato, 1&1 o.a.) zu übernehmen. Dies seien ca. 30 bis 50 pro Jahr und einmalige Kosten in Form von Zeit, die er persönlich aufbringe. Abschließend wurde über folgenden Vorschlag abgestimmt: 1. Der LSB beauftragt Herrn Heistermann mit dem Aufbau einer derartigen Website mit dem im Antrag formulierten Inhalt. 2. Die Seite soll als selbstständige Homepage des LSB geführt werden. 3. Der LSB bittet Herrn Heistermann, bei den Städten Sankt Augustin und Bonn anzufragen, ob die Website des LSB im städtischen Internetangebot gehostet oder von dort verlinkt werden könne. 3. Sobald der Flugplatz Bonn/Hangelar über eine eigene Homepage verfüge, soll die Website des LSB dort als Unterseite geführt werden. 4. Die Kosten für die Erstellung der Homepage und die Führung als selbstständige Seite bei einem Internetprovider werden von Herrn Heistermann getragen. 5. Der Text der Website wird auf Basis eines Vorschlages einer kleinen einzusetzenden Projektgruppe aus Mitgliedern des LSB erarbeitet und im Umlaufverfahren abgestimmt und verabschiedet.

Seite 8 der Niederschrift über die 59. Sitzung des Lärmschutzbeirates vom 22.04.2015 6. Die Website soll bis November 2015 online gestellt werden. Die Mitglieder des LSB erklärten sich einstimmig mit diesem Vorschlag einverstanden. Protokollnotizen: Herr Wittkamp hat sich bereit erklärt, an der Projektgruppe teilzunehmen. Somit werden Herr Heistermann und Herr Wittkamp den Text für die Website erstellen. Herrn Gleß wird in Sankt Augustin anfragen, ob die Website des LSB im städtischen Internetangebot gehostet oder von dort verlinkt werden könne. Hierzu gibt er eine Rückmeldung an Herrn Heistermann. TOP 8 Einladung eines Vertreters der Bundespolizei zur nächsten Sitzung des Lärmschutzbeirates (Antrag von Herrn Nitka) Der Vorsitzende erläuterte den vorliegenden Antrag von Herrn Nitka und verwies dabei auf 4 (5) der Geschäftsordnung. Demnach könne der Vorsitzende Sachverständige oder Auskunftspersonen zur Beratung oder zur Vorbereitung über einzelne Gegenstände einladen oder hinzuziehen. Daher hätte dieser Antrag nicht gestellt werden müssen. Für die nächste Sitzung des LSB werde er einen Vertreter der Bundespolizei einladen. Herr Heistermann erklärte den Hintergrund dieses Antrages. Demnach fliege die Bundespolizei in Hangelar viele Einsätze, die zusammen mit den Trainingseinheiten Lärmbelästigungen verursachen würden. Vor ca. 1 Monat sei in der Presse zu lesen gewesen, dass die Bundespolizei in Hangelar eine neue Einheit vorstelle. Daher sei ein Vertreter der Bundespolizei für die nächste Sitzung gewünscht, um Äußerungen über die zu erwartenden Lärmbelästigungen machen zu können. TOP 9 Vorlage einer Statistik der täglichen An- und Abflüge sowie der Platzrunden incl. Durchstarten über drei Monate von Saisonbeginn an (siehe Beschluss LSB vom 11.07.2013; Verweis vom 19.03.2014) Herr Wiehlpütz berichtete von den Diskussionen im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung, nach denen die Erstellung einer solchen Statistik abgelehnt worden sei, da weder die Notwendigkeit noch die Sinnhaftigkeit zu erkennen sei. Im Übrigen sei der hiermit verbundene personelle und finanzielle Aufwand nicht zu rechtfertigen. Gleichzeitig sei festgestellt worden, dass die Erhebung von Daten durch Freiwillige, wie durch Vertreter des LSB angeboten, aus rechtlichen Gründen ausscheide. Frau Schulenburg erklärte, dass die Fraktionen zahlreiche Beschwerden über Gyrokopter- und Hubschrauberflüge erhalten würden. Sie halte demnach diese Statistik für sehr sinnvoll und fragte Herrn Weber, was er in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des LSB in dieser Angelegenheit unternehmen könne.

Seite 9 der Niederschrift über die 59. Sitzung des Lärmschutzbeirates vom 22.04.2015 Der Vorsitzende erklärte sich daraufhin bereit, mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates Kontakt aufzunehmen. Herr Wiehlpütz betonte, dass die geforderten Daten von der Flugplatzgesellschaft nicht zurückgehalten, sondern diese Daten gar nicht existieren würden. Er verwies dabei auf die Statistik, die über die Website der Flugplatzgesellschaft von der Öffentlichkeit abgerufen werden könne. Herr Unterberg erklärte ergänzend, dass die Flugplatzgesellschaft verpflichtet sei, für das Statistische Bundesamt über die Motorflüge ohne Motorsegler sowie die Segelflüge einschl. Motorsegler eine jährliche Statistik zu erstellen. Herr Heistermann gab zu bedenken, dass aus dieser Jahresstatistik nicht die Flugbewegungen an den Wochenenden oder in Schwerpunktmonaten erkennbar seien. Die geforderten Zahlen seien da hilfreicher. Er gehe davon aus, dass diese der Flugplatzgesellschaft schriftlich vorliegen würden, da hierfür die Kosten abgerechnet werden müssten. Die Flüge, die ans Bundesamt gemeldet würden, würden zudem keine Schwebeflüge enthalten. Er stelle sich die Frage, wo diese erfasst würden. Außerdem frage er sich, ob die Flugbewegungen der Bundespolizei in den Zahlen fürs Bundesamt enthalten seien. Auf Nachfrage von Herrn Weber, ob dem LSB zu jeder Sitzung so eine Statistik vorgelegt werden könne, antwortete Herr Unterberg, dass dies nur möglich sei, wenn der Aufsichtsrat seinen Beschluss ändern würde und entsprechendes Personal vorhanden sei. Nach derzeitigem Stand sei dies nicht möglich. Nach der anschließenden Diskussion stimmte der LSB über folgenden Vorschlag ab: Der LSB bittet Herrn Prof. Dr. Jobst als Mitglied des Aufsichtsrates der Flugplatzgesellschaft, dieses Anliegen des LSB auf Vorlage einer Statistik der täglichen An- und Abflüge sowie der Platzrunden incl. Durchstarten über drei Monate von Saisonbeginn an in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates vorzutragen. Die Mitglieder des LSB erklärten sich einstimmig einverstanden. Abschließend erinnerte Herr Heistermann an seine beiden Fragen bzgl. der Abrechnung der Schwebeflüge und der Flugbewegungen durch die Bundespolizei. Herr Unterberg antwortete, dass diese Zahlen in der Gebührenordnung veröffentlicht seien. Auf der Nordseite des Flugplatzgeländes werde alle 10 Minuten eine Landung gezählt, unabhängig davon, ob der Flieger lande oder nicht. Diese Zahlen werden ebenfalls ans Statistische Bundesamt weitergegeben. TOP 10 Bericht der Geschäftsführung über den Sachstand Einsatz Lasermessgerät ; hier: Vorlage einer Kostenaufstellung (siehe Beschluss LSB vom 11.07.2013, Verweis vom 19.03.2014) Herr Wiehlpütz erläuterte die Kosten für den Einsatz des Lasermessgerätes wie folgt:

Seite 10 der Niederschrift über die 59. Sitzung des Lärmschutzbeirates vom 22.04.2015 Anschaffung Lasermessgerät 14.600,00 zzgl. Zubehör + Personalkosten 5.486,00 zzgl. Personalkosten bei Messungen 13.226,67 Summe 33.612,67 abzgl. Rückgabe des Lasermessgerätes 6.245,00 verbleibende Kosten 27.367,67 Herr Wittkamp erläuterte die Diskussionen im Aufsichtsrat. Bei jeder Entscheidung müsse man sich fragen, ob sie zielführend sei. Jede Entscheidung produziere unnötige Kosten. Er bemerkte, dass sich aufgrund des Lasermessgerätes die Starts und Landungen um 20 % reduziert hätten. Herr Prof. Dr. Jobst ergänzte, dass dadurch auch weniger Fluglärm entstehen würde. Er stimmte zu, dass das Lasermessgerät ein untaugliches Mittel sei. Zudem würde anders geflogen, wenn man kontrolliert in den Flugraum eingreifen würde. Die verbliebenden Kosten in Höhe von ca. 27.000,00 halte er nicht für zu hoch. Herr Wittkamp gab zu bedenken, dass diese Kosten nicht auf die Flugplatzgesellschaft, sondern auf die Flieger umgelegt worden seien. TOP 11 Mitteilung der Genehmigungsbehörde Es erfolgten keine Mitteilungen. TOP 12 Verschiedenes Herr Wittkamp erläuterte, dass die Fliegergemeinschaft die erfolgreich eingesetzte Übersichtskarte der Platzrunde einer Überarbeitung unterzogen habe. Die Flieger seien aus sicherheitstechnischen Gründen sehr daran interessiert, die Platzrunde einzuhalten und zu anderen Fliegern genügend Abstand zu halten. Um das zu unterstützen, sei die Sichtanflugkarte im Jahr 2012 erstellt worden, in der auf einem Satellitenbild die Platzrunde eingezeichnet sei. Alle Piloten seien im Besitz dieser Karte. 3 Mal sei sie bisher nachgedruckt worden. Zudem würden alle Flugschüler darauf geschult. Ab dem kommenden Montag würde die überarbeitete Karte auf der Internetseite der Flugplatzgesellschaft neu eingestellt und an alle am Flugplatz ansässigen Vereine kommuniziert. Es ergaben sich keine weiteren Wortmeldungen.

Seite 11 der Niederschrift über die 59. Sitzung des Lärmschutzbeirates vom 22.04.2015 Der Vorsitzende schloss die Sitzung um 18.30 Uhr und bedankte sich bei allen Mitgliedern des LSB für die konstruktive Zusammenarbeit. Sankt Augustin, den 19.05.2015 Helmut Weber (Vorsitzender) Anita Holtkemper (Protokollführerin)