Investitionen in der VR China Neue Handels- & Distributionsbestimmungen Import/Export von Waren & Technologie. Ostasiatischer Verein



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Transkript:

Investitionen in der VR China Neue Handels- & Distributionsbestimmungen Import/Export von Waren & Technologie Ostasiatischer Verein Susanne Rademacher Hamburg, 25. Oktober 2004 U N I T E D C O M P E T E N C E. C O M P L E T E S O L U T I O N S.

Übersicht Aktuell:! Grundlegende Änderungen der Bedingungen für Handel mit und Distribution in China! Joint-Venture oder Wholly Foreign Owned Enterprise ( WFOE )?! Einfuhr und Einfuhrkontrollen für Waren/Technologie 2

Vertrieb von/nach nach China vor dem 1. Juli 2004 Gesellschaft A Europa China Verkauf der Produkte A, B, C, D und E Verkauf der Produkte B, C, D und E Import & Export Agentur Produktions- WFOE/JV Produkt A Handels- WFOE/JV in einer Freihandelszone Produkte B, C, D und E Endabnehmer Endabnehmer Endabnehmer 3

Foreign Trade Law in Kraft ab dem 1. Juli 2004 Vor dem 1. Juli 2004 Ab dem 1. Juli 2004 Voraussetzungen für internationale Handelstätigkeit! Juristische Person oder andere Organisation;! Eigener Name und eigene Gesellschaftsstruktur;! Spezifizierter Geschäftszweck im internationalen Handel;! Mindestens RMB 50 Millionen registriertes Kapital für das JV; und! Durchschnittliches Handelsvolumen des ausländischen Investors mit China in den letzten 3 Jahren von über US$ 30 Millionen.! Juristische Person oder andere Organisation oder natürliche Person;! Internationaler Handel im Einklang mit den Gesetzen;! Registrierung mit der Administration for Industry and Commerce oder anderen zuständigen Stellen. Verfahren zur Zulassung für internationale Handelstätigkeit Antrag auf Genehmigung an die zuständige Abteilung für inter-nationalen Handel unter dem State Council Registrierung mit der zuständigen Abteilung für internationalen Handel unter dem State Council oder anderen authorisierten Stellen (die einschlägigen Registration Measures werden derzeit vom Ministry of Commerce entworfen und die Veröffentlichung wird für den 1. Juli 2004 erwartet) 4

Registrierungsverfahren für f Foreign Trade Operators ( FTOs )! Die Registration Form for Foreign Trade Operators ist über die Website des MOC (www.mofcom.gov.cn) oder von den lokal zuständigen Registrierungsbehörden erhältlich;! Das Formblatt ist auszufüllen, vom gesetzlichen Vertreter des FTOs zu unterzeichnen und mit dem Gesellschaftstempel des FTOs zu versehen;! Einreichung folgender Unterlagen an die Registrierungsbehörde: " Ausgefülltes Registrierungsformular; " Kopie der Geschäftslizenz des FTOs; " Kopie des Company Code Certificates des FTOs; " Original des Genehmigungszertifikats des FTOs soweit es sich um eine ausländisch-investierte Gesellschaft handelt; und " Andere notwendige Unterlagen. 5

Registrierungsverfahren für f Foreign Trade Operators ( FTOs ) nach den Registration Measures! Innerhalb von fünf (5) Tagen nach Einreichung der Unterlagen vergibt die Registrierungsbehörde den Registrierungsstempel auf dem Registrierungsantrag, damit ist die Registrierung erfolgt;! FTOs müssen danach innerhalb von dreißig (30) Tagen weitere Formalitäten erledigen (Anmeldung bei der Zoll-, Devisen- und Steuerbehörde). 6

Administrative Measures for Foreign Investment in Commercial Fields in Kraft ab dem 1. Juni 2004 Auslandsinvestitionen im Vertriebssektor in China Erweiterter Zugang zum Vertriebssektor Geringere Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Investoren Niedrigeres registriertes Kapital Erweiterte Produktpalette JV/WFOE Kommissionsgeschäft Großhandel Einzelhandel Franchising Bonität Kein Verstoß gegen Gesetze der VR China RMB 300,000 für Einzelhandel RMB 500,000 für Großhandel Nicht nur selbst hergestellte Produkte Bestimmte Spezialprodukte sind vom freien Handel ausgenommen Mehrheits-JV ab dem 1. Juni 2004 WFOE ab dem 11. Dezember 2004 7

Grosshandel! Verkauf von Gütern und Angebot von ergänzenden Dienstleistungen an Einzelhändler, Industriekunden, Handel und andere Organisationen oder Großhändler;! Ausländisch-investierte Handelsunternehmen im Bereich Großhandel können nach erfolgter Genehmigung folgende Tätigkeiten ausüben: " Großhandelsverkauf von Wirtschaftsgütern; " Kommissionsgeschäfte (ohne Auktionen); " Import und Export von Wirtschaftsgütern; und " Andere ergänzende Tätigkeiten. 8

Einzelhandel! Verkauf von Gütern und Angebot von ergänzenden Dienstleistungen an festen Verkaufsstellen für den Ver- und Gebrauch von Konsumenten oder Gruppen via Fernsehen, Telefon, Postversand, Internet oder Automaten;! Ausländisch-investierte Handelsunternehmen im Bereich Einzelhandel können nach erfolgter Genehmigung folgende Tätigkeiten ausüben: " Einzelhandelsverkauf von Wirtschaftsgütern; " Import von selbst-verwalteten Wirtschaftsgütern; " Kauf lokaler Produkte für den Export; und " Andere ergänzende Tätigkeiten. 9

Vertriebswege nach/in China ab dem 1. Juli 2004 / 11. Dezember 20042 Gesellschaft A Europa China Import & Export Agentur Endabnehmer Endverbraucher* Produktions- JV von Gesellschaft A Erweiterter Geschäftszweck einschließlich Import, Export und Vertrieb Vertriebs- JV Vertriebs- WFOE Produktions- WFOE von Gesellschaft A Endabnehmer Erweiterter Geschäftszweck einschließlich Import, Export und Vertrieb * Devisenbeschränkungen Nach dem 1. Juli 2004 Nach dem 11. Dezember 2004 10

Gründung Ausländisch ndisch-investierterinvestierter Handelsgesellschaften Antragsunterlagen: Antragsschreiben, Durchführbarkeitsstudie, Satzung, (JV-Vertrag), Bankbestätigung, geprüfte Bilanz des Investors und andere Unterlagen. Genehmigung: Genehmigungsbehörde für die endgültige Genehmigung ist regelmäßig das Commerce Department auf Provinzebene (für Einzelhandelsgeschäfte, die ein gewisses Volumen nicht überschreiten bzw. bestimmte Geschäftsbereiche nicht umfassen und JV-Handelsgesellschaften, deren Mehrheitsgesellschafter eine chinesische juristische/natürliche Person ist) 11

Erweiterung des Geschäftszwecks für bestehende JV / WFOEs Ausländisch-investierte Gesellschaften sollen die Administration Measures befolgen und ihren Geschäftszweck in Übereinstimmung mit den Gesetzen anpassen." Konsequenz: (Einstimmiger) Board-Beschluß Antrag auf Genehmigung an die ursprüngliche Untersuchungs- und Genehmigungsbehörde Registrierung bei der zuständigen Administration of Industry and Commerce 12

Vergleich JV - WFOE Kriterium Rechtsgrundlage JVC EJV/CJV Gesetz mit Ausführungsbestimmungen Subsidiär: Gesellschaftsgesetz Auslandsinvestitionskatalog und Spezialbestimmungen WFOE WFOE Gesetz mit Ausführungsbestimmungen Subsidiär: Gesellschaftsgesetz Auslandsinvestitionskatalog und Spezialbestimmungen Stammkapital/ Gesamtinvestition Höhe abhängig von Ort und Geschäftszweck, Minimum ca. US$ 100.000 Stammkapital; Einzahlungsfristen; Ratio Stammkapital/ Gesamtinvestition dto. Zeitaufwand für Gründung hoch (Verhandlung von Verträgen; Due Diligence; Bewertungsprobleme etc.) i.d.r. kurzer Zeitaufwand 13

Vergleich JV - WFOE Kriterium JVC WFOE Rechtsform EJV: i.d.r. Co. Ltd. (vergleichbar deutscher GmbH) CJV: vertragliche Vereinbarung oder juristische Person Siehe: EJV Haftung EJV: auf das Stammkapital beschränkt CJV: Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit ihrem Vermögen bei reiner Vertragsvereinbarung; bei juristischer Person wie EJV Siehe: EJV Beziehungsnetz ( Guan Xi ) des chinesischen Partners Ja (eventuell), aber notwendig? nicht möglich 14

Vergleich JV - WFOE Kriterium JVC WFOE Flexibilität der Unternehmensführung (Produkte, Personal, Vertrieb, Einbindung Unternehmensstrategie) hohes Konfliktpotential bei unterschiedlichen Zielen der Partner; Kommunikationsprobleme; Einstimmigkeit bei bestimmten Entscheidungen zwingend hoch Risiko Know How Abfluss und Wettbewerb durch chinesischen Partner kann insbesondere bei Partner aus derselben Branche erheblich sein mangels Partner weniger hoch Gewinnbeteiligung EJV: im Verhältnis der Beteiligung CJV: Regelung per Vertrag frei vereinbar 100 % an ausländischen Investor Beendigung schwierig und zeitaufwendig leichter 15

Einfuhrkontrollen in China Grundsatz: Waren und Technologien können grundsätzlich frei nach China eingeführt werden, es sei denn, Gesetze bestimmen etwas anderes A. Welche Gesetze?! Aussenhandelsgesetz! Vertragsgesetz! Bestimmungen zum Import und Export von Waren! Bestimmungen zum Import und Export von Technologien B. Wer darf importieren?! Jeder, der ein Aussenhandelsrecht ( FTO-Status ) besitzt, sonst: Importagent einschalten! Ausländischinvestierte Produktionsunternehmen sind zur Einfuhr von Rohmaterial und Produktionsanlagen zur eigenen Benutzung ohne FTO-Status berechtigt 16

BRD VRC Einfuhrkontrollen in China Vorab- Inspektion I. Einfuhr Registrierung Wareninspektion II. Verzollung III. Wareninspektion Wer? Was? Wie? Ablauf CCC EMP Beschränkungen Waren Technologie Beschränkungen 17

Einfuhrkontrollen in China C. Einfuhr: Was darf eingeführt werden? I Einfuhr von Waren Klassifikation in: (1) verboten, (2) beschränkt und (3) erlaubt (1) Einfuhrverbote:! aus Gründen der Staatssicherheit oder des öffentlichen Interesses! zum Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen! zum Schutz der Umwelt! Tödliche Gifte, Rauschmittel, Industrie- und Hausmüll, Sprengstoffe und Waffen (2) Einfuhrbeschränkung:(I) (a) Gründe! Staatssicherheit oder des öffentlichen Interesses! Schutz/Aufbau der inländischen Industrie! Schutz des Handelsbilanzgleichgewichts! Einfuhrbeschränkung resultierend aus internationalen Verträgen 18

Einfuhrkontrollen in China (2) Einfuhrbeschränkung:(II) (b) Beschränkungsverfahren! Einfuhrquote (Quantitätsbeschränkung) Bsp. KfZ, KfZ-Teile, Motoren, Motorenteile! Einfuhrlizenz Bsp. Produktionsanlagen, Chemikalien " Einfuhrquote/-lizenz ist vor Wareneinfuhr durch den Importeur sicherzustellen " Ohne Einfuhrquote/-lizenz Konfiszierung oder Rücksendung der Waren " Handelsbehörde erteilt Einfuhrgenehmigung " Einfuhrgenehmigung 1 Jahr gültig " Übertragung nicht möglich 19

II Einfuhrkontrollen in China Einfuhr von Technologie (1) frei, (2) beschränkt, (3) verboten (Patente, sonstige gewerbliche Schutzrechte, Know-how, technische (Architektur, Design, etc.)) Dienstleistungen (1) Registrierung von frei einzuführender Technologie! Registrierung durch Handelsministerium/nachgeordnete Behörden (Dauer ca. 3 Tage)! Erforderlich: Registrierungsantrag,Technologievertrag, Handelsregisterauszug (o.ä.)! Nicht Wirksamkeitsvoraussetzung, aber Zollbehörden Vorlage der Registrierung bei Devisen- und! Besteuerung Lizenzgebühren: effektiv 14.5% (2) 2-stufige Genehmigung bei einfuhrbeschränkter Technologie: 1. Vorlage Genehmigungsantrag vor Abschluss des Technologievertrages bei lokaler Handelsbehörde (erteilt Absichtserklärung der Genehmigung innerhalb von 30 Tagen), dann Abschluss des Technologievertrages 2. Vorlage des Technologievertrages zur Beantragung der Importlizenz, dann Erteilung Importlizenz innerhalb von 10 Tagen 20

Einfuhrkontrollen in China Technologievertragsbeschränkungen: Garantien des Lizenzgebers:! Rechtmäßiger Eigentümer / Berechtigter! Technologie vollständig und effektiv! Umsetzbarkeit der vereinbarten Ziele durch Technologie! Geheimhaltungsverpflichtung begrenzt! Verbesserungen sind Eigentum der verbessernden Partei! Nach Ablauf Einigung auf fortgesetzten Gebrauch! Unzulässige Klauseln (Bsp. Beschänkung des Erwerbs von gleicher oder konkurrierender Technologie) 21

Einfuhrkontrollen in China D. Verzollung! HS-Codenummern finden Anwendung! Unterteilung in Allgemeine Zollsätze und Vorzugszollsätze für Länder mit Zollabkommen! Zollanmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Warenankunft! Zolldokumente: Einfuhrlizenz (falls erforderlich), Warenrechnung (getrennt in Kaufpreis, Fracht- und Versicherungskosten), Frachtbrief, Packlisten, Kaufvertrag, Ursprungszeugnis, Warenprüfzeugnis! Verzollung: Zahlung der Zölle innerhalb von 7 Tagen oder Garantiestellung! Berechnungsgrundlage: CIF-Warenwert! Gleichzeitig Zahlung von Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer! Befristete Wareneinfuhr bis zu 6 Monaten nach ATA-Konvention möglich! Besondere Bestimmungen für Veredelungsverkehr! Keine Verzollung in 15 Zollverschlusszonen 22

Einfuhrkontrollen in China E. Wareninspektion Grundsatz: Nur Inspektion von Waren die auf Liste der Behörde für Qualitätsüberwachung aufgeführt, aber Zusatzinspektionen möglich! Ausnahmen für Waren mit gleichbleibender Qualität! Inspektion grds. nach chin. Standards oder Drittländer soweit bestimmt! Recherchen macht Deutsches Informationszentrum für technische Regeln in Berlin (www.din.de)! Inspektionsverfahren: # Registrierung am Entladehafen oder Ankunftsort und anschliessende Zollabfertigung # Beantragung der Wareninspektion durch Importeur # Durchführung der Wareninspektion am Ort der Abgabe der Zollerklärung # Ausstellung eines Inspektionszertifikates oder Behebung der Mängel sonst Rücksendung oder Vernichtung 23

Einfuhrkontrollen in China I. CCC/3C: China Compulsory Certification! Seit 1. August 2003! Definition: Produkte die Gesundheit, Sicherheit von Menschen, das Leben und die Gesundheit von Tieren und Pflanzen, sowie den Umweltschutz und die öffentliche Sicherheit betreffen! Auflistung Zertifizierungskatalog! Import oder Verkauf von CCC-Produkte nur nach Zertifizierung durch Staaliche Zertifizierungskommission 24

Einfuhrkontrollen in China II. EMP: Elektronische und mechanische Produkte! EMP müssen nationalen Sicherheits- und Umweltbestimmungen, sowie internationalen Regeln entsprechen! Klassifikation: (1) untersagt, (2) beschränkt und (3) erlaubt! Zertifizierung von EMP s die CCC-Zertifizierung unterliegen vor Einfuhr! Vorab-Inspektion für gebrauchte EMP im Exportland und Inspektion nach Ankunft in China! Kosten der Vorinspektion zahlt Importeur! Problem: Bei gebrauchten Teilen wird ganze Maschine als gebraucht angesehen 25

Einfuhrkontrollen in China III. Dual-use Güter! Keine eigene gesetzliche Kategorie / Einfuhrverfahren! Standarderklärung von Importeur und Endnutzer (falls nicht identisch) der friedlichen Nutzung bei lokaler Handelsbehörde! Erteilung der Vorgenehmigung durch lokale Handelsbehörde und Weiterleitung an Handelsministerium! Handelsministerium bestätigt angegebenen Nutzungszweck! Importeur/Endnutzer senden Nutzungsbestätigung zum Exporteur! Export nach Vorlage der Nutzungsbestätigung bei deutschen Behörden! Anmeldung nach Ankunft in China bei lokaler Handelsbehörde/ Handelsministerium! Ggf. Überprüfung der friedlichen Nutzung durch lokale Handelsbehörde! Anschliessend normale Verzollung und Wareninspektion IV. Weitere Einfuhrbeschränkungen gelten für Medikamente (Zulassungsbestimmungen), Automobile (Sicherheitsuntersuchung) und Holzverpackungen. 26

Unsere Büros Beijing Suite 3130, 31 st Floor, South Office To wer, Beijing Kerry Centre 1 Guang Hua Road, Chao Yang District Beijing 100020 P.R. China Dr. Björn Etgen Tel.:(+86) (10) 8529 8110 Fax:(+86) (10) 8529 8123 E-mail: BEtgen @bblaw.de Hong Kong 14/F, Hong Kong Diamond Exchange Building 8-10 DuddellStreet Central Hong Kong Ada Lee Shanghai Suite 3310, 33/F Plaza 66 1266 Nanjing Road West Shanghai 200040 P.R. China Susanne Rademacher/Rainer Burkardt Tel.:(+86) (21) 6288 3336 Fax:(+86) (21) 6288 3337 E-mail:RBurkardt @bblaw.de SRademacher@bblaw.de Tel:(+852) 2524 6468 Fax:(+852) 2524 7028 E-mail: AdaLee @bblaw.de 27