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Transkript:

Newsletter Ausgabe I/2013 KOMMUNALE IT m IN RHEINLAND-PFALZ Inhalt dieser Ausgabe Online-Bürgerdienste mit dem neuen Personalausweis in Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz führt das elektronische Personenstandsregister ein und gründet den kommunalen Betriebszweckverband ZIDKOR Rheinland-Pfalz und Hessen kooperieren beim Einsatz einer Software für die Zulassungsbehörden CeBIT 2013 Der Rückblick Seite 2 Seite 3 Seite 5 Seite 6 Wir bringen die Infos auf den

NEWSLETTER KOMMWIS Ausgabe 01/2013 2 Der neue Personalausweis hat das Potential für modernes egovernment, so berichtete Herr Srocke aus dem Bundesinnenministerium. Antrag auf Ausstellung eines (Foto: Beigeordneter Andree Stein, Staatsekretärin Heike Raab, Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Neutz, Verbandsdirektor Winfried Manns) Die Verfahrensabwicklung wird durchgängig medienbruchfrei bis zur Sachbearbeitung in den kommunalen Fachverfahren umgesetzt. Bei bestimmten Prozessen kann ein Antragsteller auch die erforderlichen Verwaltungsgebühren Online begleichen. Zur Nutzung der Dienste stellen die kommunalen Spitzenverbände das landesweite kommunale Portal rlpdirekt (www.rlpdirekt.de) bereit. In diesem Portal werden nicht nur Verwaltungsleistungen beschrieben und Ansprechpartner benannt, sondern künftig auch die damit einhergehenden Online-Verfahren angeboten. Online-Bürgerdienste mit dem neuen Personalausweis in Rheinland-Pfalz Am 21. November 2012 starteten Herr Verbandsdirektor Winfried Manns und Herr Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Neutz, stellvertretend für die kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz, gemeinsam mit Frau Staatssekretärin Heike Raab (Ministerium des Innern für Sport und Infrastruktur), Herrn Frank-Rüdiger Srocke (Bundesministerium des Innern) sowie den mitwirkenden Partnerunternehmen in der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Betrieb der ersten Online-Bürgerdienste mit dem neuen Personalausweis. Zwei Jahre nach der Einführung des elektronischen Personalausweises bieten, nahezu flächendeckend die Kommunen in Rheinland-Pfalz ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur vollständigen elektronischen Abwicklung von bestimmten Verwaltungsleistungen mit dem neuen elektronischen Ausweisdokument. Über 70 % der Verwaltungen (138 im Meldewesen und 145 im Personenstandswesen) haben bereits jetzt ihren Zugang für diese neue Antragsabwicklung im Bereich der Bürgerdienste eröffnet., so Verbandsdirektor Winfried Manns. In der ersten Stufe können folgende Prozesse vollständig über das Internet abgewickelt werden: Führungszeugnisses Antrag auf Übermittlung einer Meldebescheinigung Antrag auf Übermittlung einer Aufenthaltsbescheinigung Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre Antrag auf Ausstellung einer Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunde Voranmeldung der Eheschließung beim Standesamt. (Foto: Beigeordneter Andree Stein, Staatsekretärin Heike Raab, Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Neutz, Verbandsdirektor Winfried Manns) Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das diese Leistungen auf einer so breiten Basis anbietet, stellte Herr Dr. Neutz vom Städtetag fest. In den nächsten Monaten wird für weitere Verwaltungsleistungen (insbesondere im Bereich der KFZ-Zulassung) sukzessive das Angebot erweitert. STATISTISCHE DATEN (STAND 02.04.13) 156 Meldebehörden wirken bei den Online-Bürgerdiensten mit und eröffnen den Zugang für die neuen Dienste. In den letzten zwei Jahren sind nahezu 800.000 neue Personalausweise in Rheinland-Pfalz ausgegeben worden. Damit sind heute schon 20 % der Bürgerinnen und Bürger in der Lage, Verwaltungsleistungen elektronisch abzuwickeln. Sie müssen lediglich die Nutzungsmöglichkeit (die sogenannte eid-funktion) im neuen Personalausweis freischalten lassen. Mit diesen Worten betonte Frau Staatssekretärin Heike Raab in der Pressekonferenz die Bedeutung des neuen Ausweisdokumentes. Der 1. Beigeordnete der VG Montabaur, Herr Andree Stein, freute sich in seinem Grußwort, dass gerade die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu den ersten mitwirkenden Kommunen gehört. Gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz müssen wir Onlineverfahren bereitstellen, so sein O-Ton zu dem Modellprojekt.. An dem Modellprojekt haben die nachfolgenden Unternehmen mitgewirkt: Bundesverwaltungsamt, Bonn Bundesdruckerei, Berlin HSH GmbH, Ahrensfelde Verlag f. Standesamtswesen, Ffm BOS GmbH, Bremen Chamaeleon AG, Montabaur InnoWIS und KommWis, Mainz

NEWSLETTER KOMMWIS Ausgabe 01/2013 3 ELEKTRONISCHES PERSONENSTANDSREGISTER Mit der Online-Ausweisfunktion im Chip des neuen Personalausweises kann die Identität im Internet und an Automaten sicher und zweifelsfrei beleget werden. Darüber hinaus lässt sich mit dieser Funktion auch die Identität meines Gegenübers im Netz zuverlässig feststellen. Die Identitätsprüfung durch den Standesbeamten entfällt. So sieht die neue elektronische Unterschrift des Standesbeamten aus! Auszug aus der Personenstandsverordnung 9 Personenstandsregister, Registerinhalt (1) Die nach 3 Abs. 1 des Gesetzes zu führenden Personenstandsregister bestehen aus Registereinträgen, die auf Dauer lesbar und unveränderbar zu speichern sind. (2) Die Registereinträge enthalten die für die Beurkundung der Personenstandsfälle nach dem Gesetz erforderlichen Daten einschließlich der dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur des beurkundenden Standesbeamten sowie die Hinweise und die entsprechenden Registrierungsdaten nach 16 Abs. 2 Satz 1. Rainer Adamy vom Standesamt Koblenz stellt das neue Verfahren vor. STATISTISCHE DATEN (STAND 13.03.2013) 147 Standesämter setzen das neue Registerverfahren bereits ein. 174 Standesämter wirken bei den Online-Bürgerdiensten mit und eröffnen den Zugang für die neuen Dienste. IHRE ANSPRECHPARTNER/IN Katrin Kleisinger und Leo Pfeil Tel: 06131/6277-290 Rheinland-Pfalz führt das elektronische Personenstandsregister ein und gründet den kommunalen Betriebszweckverband ZIDKOR Was ändert sich? Mit dem neuen Personenstandsgesetz (PStG) werden weitreichende Entbürokratisierungsmaßnahmen (Abschaffung des Familienbuchs, Reduzierung der Arten von Personenstandsurkunden, Straffung der personenstandsrechtlichen Verfahren) umgesetzt. Kernelemente der Reform sind vor allem die Beurkundung in elektronisch geführten Personenstandsregistern und ein weitgehend standardisierter elektronischer Mitteilungsverkehr der Standesämter untereinander und mit anderen Behörden. Die elektronische Registerführung wird nach Ablauf einer Übergangszeit zum 1. Januar 2014 für alle Standesämter in Deutschland verpflichtend. Rheinland-Pfalz hat bereits 2012 die Voraussetzungen zur Umsetzung dieses neuen Gesetzes geschaffen. Die Bürgerinnen und Bürger können die Ausstellung von Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden beantragen, ohne selbst zum Standesamt gehen zu müssen. Die Beantragung kann auch mit Hilfe des neuen Personalausweises vorgenommen werden. Mit diesen Ausführungen stellte Frau Staatssekretärin Heike Raab die besondere Bedeutung des Personenstandswesens für den Fortschritt im egovernment des Landes Rheinland-Pfalz heraus. Eine der größten Herausforderungen bei der Einführung elektronischer Personenstandsbücher bestand in der gesetzlich vorgeschriebenen Forderung, dass die elektronischen Daten von Geburten, Eheschließungen, eingetragenen Lebenspartnerschaften und Sterbefällen von 30 bis zu 110 Jahre aktiv aufbewahrt und sicher gegen Veränderungen gespeichert werden müssen. Auch die Arbeitsprozesse im Standesamt ändern sich merklich. Der Standesbeamte wird künftig jede Beurkundung eines Personenstandsfalles mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur abschließen. Die Mühe hat sich gelohnt Es war ein hartes Stück Arbeit, in so kurzer Zeit die Konzepterstellung, Beschaffung und Inbetriebnahme des elektronischen Personenstandsregisters umzusetzen. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die Kooperation mit Mecklenburg-Vorpommern und die Gründung des kommunalen Betriebszweckverbandes ZIDKOR gewesen. Ich möchte mich bei allen Mitstreitern ganz herzlich bedanken ; so berichtete Dr. Wolfgang Neutz, Hauptgeschäftsführer des Städtetages Rheinland-Pfalz. Erstmals hat der Gesetzgeber auch hohe Sicherheitsstandards für den Betrieb eines kommunalen Fachverfahrens vorgegeben. Die kleinen Kommunen konnten diese Standards aus eigener Kraft nicht wirtschaftlich umsetzen. Von daher war es naheliegend, dass sich die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz und die kommunalen Spitzenverbände mit der Gründung des kommunalen Betriebszweckverbandes ZIDKOR dazu entschlossen, dass IT-Sicherheits-Know-how bei den Städten zu bündeln. Nur in den

NEWSLETTER KOMMWIS Ausgabe 01/2013 4 großen Städten sind heute bereits die Sicherheitsstandards umgesetzt, die der Gesetzgeber fordert ; so der Verbandsvorsteher des ZIDKOR, Herr Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig. Zur Verhinderung von Datenverlusten werden die Register an verschiedenen Standorten des ZIDKOR geführt. Das Erstregister betreibt das Rechenzentrum der Stadt Mainz, das Zweitregister das Rechenzentrum der Stadt Ludwigshafen. Den Support und die Betreuung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten innerhalb des ZIDKOR übernimmt KommWis. Dank der damit verbundenen modernen, medienbruchfreien Verwaltungsprozesse, konnten bereits die ersten Auskunftsprozesse für den Bürger über das Internet im letzten Jahr freigeschaltet werden. Über das Portal http://www.rlpdirekt.de steht ein landesweites Portal zur Online-Anforderung von Personenstandsurkunden bereit. Bereits 172 der 209 rheinland-pfälzischen Standesämter haben den Zugang zu diesem Portal eröffnet und ermöglichen somit ihren Bürgerinnen und Bürgern die Online-Dienste. Der Standesbeamte der Stadt Koblenz, Herr Rainer Adamy, präsentierte gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Verlages für Standesamtswesen, Herrn Dr. Metzner, die Funktionen des neuen Registerverfahrens und die ersten elektronischen Verfügungen in die papierlosen Register. ANWENDERBEIRATSSITZUNG Die 1. Anwenderbeiratssitzung des Anwenderbeirates Personenstandswesen findet am 8. April 2013 in der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm statt. Wir wünschen den Mitgliedern eine gute Anreise. (Foto: Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Neutz, Staatssekretärin Heike Raab, Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hoffmann-Göttig, Hartmut Bürgstein) Auszug aus dem Redebeitrag von Herrn Dr. Neutz: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie hat im Jahre 2011 eine technische Richtlinie für die vertrauenswürde elektronische Langzeitspeicherung herausgegeben. Alle IT-Spezialisten waren sich einig, dass hiermit die Zukunft der elektronischen Archivierung festgeschrieben worden ist. Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern entschieden sich sofort für einen Lösungsansatz auf Basis dieser technischen Richtlinie, um darauf aufbauend die Grundlage für die Registerverfahren zu schaffen. In der Zwischenzeit hat das Modell Schule gemacht und weitere Bundesländer folgen unseren Überlegungen. Das Langzeitspeichersystem, die Datengrundlage für das Registerverfahren, entwickelte unser Partner SecCommerce, auf Basis dieser BSI-Vorgaben. IT-Sicherheit spielte für das Registerverfahren eine zentrale Rolle. In der Personenstandsverordnung gibt uns der Gesetzgeber vor, dass wir die hohen Grundschutzvorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie zu erfüllen haben. Für die kleineren Kommunen hätte die Erfüllung dieser Sicherheitsvorgaben eine echte Herausforderung dargestellt. Mit der Gründung des ZIDKOR haben wir eine öffentlich-rechtliche Organisationsform gefunden, die bereits vorhandenes IT-Sicherheitswissen und vorhandene IT- Sicherheitsinfrastruktur unter einem Dach bündelt. Die kleineren Kommunen können per Zweckvereinbarung ihre öffentlich-rechtliche IT-Aufgabenerledigung an den Zweckverband übertragen.

NEWSLETTER KOMMWIS Ausgabe 01/2013 5 Rheinland-Pfalz und Hessen kooperieren beim Einsatz einer Software für die Zulassungsbehörden BILDER VON DER PRESSEKONFERENZ Am 15. Februar 2013 unterzeichneten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz und die Vertreter der ekom21- KGRZ Hessen die Lizenzverträge zur Einführung einer neuen KFZ- Zulassungssoftware. Die Kooperation der Kommunen wird durch die Innenministerien beider Länder begleitet. Staatssekretärin Heike Raab hob hervor, dass die Fahrzeugzulassung zu den führenden egovernment-projekten auf Bundesebene gehöre. Gerade in diesem Bereich sehen wir ein hohes Potential, um die Prozesse der Fahrzeugan- und -abmeldungen bürgerfreundlicher zu gestalten. Hamburg hat bereits erste alternative Zulassungsmodelle erfolgreich umgesetzt. Bereits zwei Jahre zuvor, ist der Landesbetrieb Verkehr Hamburg (LBV) mit der ekom21 eine strategische Kooperation im Bereich des KFZ-Zulassungs-und Fahrerlaubniswesens eingegangen. Der größte kommunale IT-Dienstleister in Hessen und die zweitgrößte Straßenverkehrsbehörde Deutschlands, bündeln so das Fachwissen zum Aufbau einer umfassenden Softwarelösung für Straßenverkehrsbehörden. Der Hamburger Innenstaatsrat Volker Schiek stellte heraus: Mit Rheinland-Pfalz schließt sich jetzt ein weiteres Land der Entwicklungsgemeinschaft ekom21 LBV und damit Hessen Hamburg an. Ich wünsche mir, dass diese Entwicklung fortschreitet und weitere Länder diesem guten Beispiel folgen. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel ist die kommunale und auch die landesübergreifende Kooperation von besonderer Bedeutung und kann innovative, moderne und kundenorientierte Lösungen hervorbringen, wie dieses Beispiel es zeigt. Dr. Jörg Oltrogge, Geschäftsführer LBV betonte: Schon bei der Zeichnung des Kooperations-Vertrages mit ekom21 war ich davon überzeugt, dass solche Software- Produkte am besten in länderübergreifenden Gemeinschaftsvorhaben realisiert werden können. Mit der Verstärkung durch das Land Rheinland-Pfalz sind wir gemeinsam noch stärker. Ich hoffe nun, dass weitere Software-Produkte über die KFZ-Zulassung hinaus gemeinsam realisiert werden, hier ist ein bedeutendes Potenzial und Kostenvorteile können für alle Partner gehoben werden. Beginnend ab April 2013 werden in Rheinland-Pfalz die Zulassungsbehörden auf die neue Software VIATO Z umgestellt. Der Umstellungsprozess wird ca. ein Jahr dauern. Die neue Software wird zunächst weitere drei Jahre im Landesbetrieb Daten und Information (LDI) in Mainz betrieben. Für den Benutzersupport, die Freigabe und Abnahme der Software übernimmt künftig die Tochtergesellschaft der kommunalen Spitzenverbände, das Unternehmen KommWis, die Federführung. Bereits in der Vergangenheit nutzten fast alle KFZ- Zulassungsbehörden eine einheitliche Software, die aber jetzt erneuert werden musste. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll fortgesetzt werden, so die Ausführungen von Harald Pitzer vom Landkreistag Rheinland-Pfalz. Die Vertragsunterzeichnung Mit der Vertragsunterzeichnung am 15. Februar 2013 ist das Vergabeverfahren zur Auswahl einer neuen KFZ- Zulassungssoftware in Rheinland-Pfalz abgeschlossen worden. Die Geschäftsführer besiegeln durch die Vertragsunterzeichnung auch die künftige gute Zusammenarbeit der beiden kommunalen Dienstleister ekom21 und KommWis. Die Pressekonferenz In der Pressekonferenz stellen Herr Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Neutz und Frau Staatssekretärin Heike Raab die Bedeutung dieses wichtigen Projektes für das egovernment in Rheinland- Pfalz heraus. Ulrich Künkel, Geschäftsführer der ekom21 ergänzte: Eine innovative Softwarelösung wie VIATO Z erfüllt die Bedürfnisse der Kunden, optimiert Prozesse vor Ort in der Behörde und zugleich den Betrieb in den Rechenzentren. VIATO Z beinhaltet die zukunftssichere Technologie und Softwarearchitektur um auch die zukünftigen Anforderungen ambitionierter Projekte wie z.b. Deutschland Online optimal umzusetzen. (Die Mitwirkenden von links nach rechts: Herbert Benz GF KommWis, Staatssekretärin Heike Raab RP, Dr. Wolfgang Neutz HGF Städtetag RP, Matthias Bongarth GF LDI Mainz, Staatsrat Volker Schiek HH, Harald Pitzer Landkreistag RP, Ulrich Künkel GF ekom21, Dr. Jörg Oltrogge GF LBV HH, Winfried Manns Geschäftsführer Gemeinde- und Städtebund RL)

NEWSLETTER KOMMWIS Ausgabe 01/2013 6 CeBIT 2013 Der Public Sector Parc in der Halle 7 präsentierte das komplette Spektrum der öffentlichen Verwaltung. Führungskräfte, Einkaufsentscheider, Fachanwender und interessierte Bürgerinnen und Bürger erhielten hier umfassende Informationen über neueste digitale Hightech-Lösungen, die die Modernisierung der Verwaltung auf allen Ebenen begleiten und optimieren von der EU über Bund und Länder bis zu den Kommunen. KommWis präsentierte in diesem Jahr die Online-Bürgerdienste am Stand des Bundesinnenministeriums und am Landesstand Rheinland-Pfalz. Die Präsenz am Stand des Bundesinnenministeriums hat die e-government-aktivitäten der Kommunalbehörden in Rheinland-Pfalz in bundesweite und betrachtet man rückblickend die Besucher am Stand sogar internationale Beachtung gebracht. In vielen Gesprächen und Vorführungen konnten den Besuchern positive Eindrücke vermittelt werden. So mancher war beeindruckt, was in Rheinland-Pfalz flächendeckend genutzt werden kann. Ausgabe 1 / 2013 Herausgeber: KommWis, Hindenburgplatz 3, 55118 Mainz Telefon 06131/6277-200 Auf besonders Interesse stieß der erste Verkaufsautomat für elektronische Lesegeräte. In Kooperation mit REINER SCT und dem Unternehmen Wurlitzer, stellte KommWis am Landesstand ein Gerät aus, mit dem interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Meldebehörden elektronische Lesegeräte erwerben können. Ein Grund für die schleppende Verbreitung des neuen Personalausweises dürfte darin zu sehen sein, dass es für einen Ausweisinhaber nur mit sehr viel Aufwand möglich ist, an ein Lesegerät zu kommen. Die Idee des Verkaufsautomaten fand sehr großes Interesse und entwickelte sich als Magnet am Landesstand. Der Automat wird im Laufe des Monats April im Bürgeramt der Stadt Koblenz 2 Monate für einen Testbetrieb eingesetzt. Es soll evaluiert werden, ob die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes diese Möglichkeit der Lesegerätebeschaffung akzeptieren. KommWis berichtet im nächsten Newsletter über den Verlauf des Testbetriebes. E-Mail: support@kommwis.de