Info 3/2004 Auszüge zum Jahresende 2003 Sehr geehrte Damen und Herren, der Versand der korrigierten Jahresdepotauszüge sowie der Jahressteuerbescheinigungen beziehungsweise der Erträgnisaufstellungen erfolgte dieser Tage. Kurz vor Produktion der verschiedenen Auszüge ist noch ein Fehler in den steuerlichen Daten aufgetaucht. Wir bitten um Nachsicht für die durch die Korrektur entstandene Verzögerung. Folgende Unterlagen wurden verschickt: Korrigierter Jahresdepotauszug Alle Anleger erhalten eine neue Aufstellung ihres Fondsbestandes, bewertet mit den Rücknahmepreisen zum Jahresende (Anlage 1 und 2). Leider ist es bei der erstmaligen Erstellung in einigen wenigen Fällen zu Fehlern bei der Preiszuführung gekommen, die nunmehr korrigiert wurden. Jahressteuerbescheinigung / Erträgnisaufstellung Anleger mit einem ausreichend hohen Freistellungsauftrag beziehungsweise Zwischengewinnguthaben und solche mit einer NV-Bescheinigung, bei denen folglich keine Steuervorauszahlungen an das Finanzamt abgeführt wurden, erhalten eine Erträgnisaufstellung. Mussten hingegen Steuern abgeführt werden, erhalten die Anleger eine Jahressteuerbescheinigung. Beide Unterlagen informieren auf einer Seite über die im zurückliegenden Kalenderjahr angefallenen und steuerlich relevanten Erträge innerhalb eines Depots. Die Unterlage ist so aufgebaut, dass die Daten ganz einfach in die entsprechenden Formulare der Finanzbehörden übernommen werden können. Ein Muster inklusive Erläuterungen finden Sie nachfolgend (Anlage 3). Systembedingt ist es uns leider nicht möglich gewesen, die bei ausländischen, thesaurierenden Fonds, die den Regelungen des 17 Auslandsinvestmentgesetz unterliegen, anfallenden ausschüttungsgleichen Erträge in der Ihnen vorliegenden Bescheinigung auszuweisen. Sollten Anleger einen oder mehrere dieser Fonds am jeweiligen Stichtag (Geschäftsjahresende) im Bestand gehalten haben, müssen sie diese im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung entsprechend berücksichtigen. Eine Aufstellung der entsprechenden Fonds mit den jeweiligen steuerlich relevanten Daten stellen wir Ihnen gerne auf Anforderung zur Verfügung. Rufen Sie bitte unser Service-Telefon 069 / 77 060-200 an oder senden Sie uns eine e-mail an: info@frankfurter-fondsbank.de
Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen für 2003 Die Anleger erhalten für die VL-Verträge bei der FFB, auf die im vergangenen Jahr Einzahlungen stattgefunden haben, eine entsprechende Bescheinigung für ihre Steuererklärung (Anlage 4). Mit freundlichen Grüßen Frankfurter Fondsbank GmbH FFB-Marketing und Vertrieb, 23. März 2004
Anlage 1
Anlage 2 Im März 2004 Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, mit diesem Schreiben erhalten Sie eine neue Ausfertigung Ihres Jahresdepotauszuges. Bedauerlicherweise ist es bei der erstmaligen Erstellung in einigen wenigen Fällen zu Fehlern bei der Preiszuführung gekommen, die nunmehr korrigiert wurden. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen. Sofern Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen bei der Frankfurter Fondsbank verwahren lassen, erhalten Sie in den nächsten Tagen auch Ihre VL-Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt im Zusammenhang mit Ihrer Einkommensteuererklärung. Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und verbleiben mit freundlichen Grüßen Frankfurter Fondsbank GmbH
Anlage 3a
Anlage 3b
Anlage 3c Erläuterung zur Jahressteuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung 2003 Punkt 1: Einnahmen (einschließlich freigestellter Einnahmen, anzurechnender / vergüteter Kapitalertragsteuer (KapSt) / Zinsabschlagsteuer (ZaSt) / Solidaritätszuschlag (Soli) / Körperschaftssteuer (KöSt) Punkt 1.1: Bemessungsgrundlage für KapSt (30%), multipliziert mit dem jeweiligen Anteilsbestand Punkt 1.2: Berechnung aus Punkt 1.1 Erträge, soweit Zinsabschlagsteuer erhoben wurde, einschließlich ZWG. Diese Angabe entspricht 30%, Berechnungsgrundlage über Dreisatz berechenbar Punkt 1.3: Freistellungsauftrag lag vor Punkt 2: Berechnungsbasis für KöSt bzw. KapSt, multipliziert mit dem jeweiligen Anteilsbestand Punkt 2.1: aus Punkt 2 der Steuerbescheinigung 3/7 KöSt berechnet Punkt 2.2: aus Punkt 2 der Steuerbescheinigung 25% KapSt berechnet Punkt 2.3: falls ein Freistellungsauftrag in Teilen ausreichend war, erfolgt hier eine Angabe der vergüteten KöSt Punkt 2.4: Freistellungsauftrag lag vor Punkt 3: Dividenden und ähnliche Erträge im Halbeinkünfteverfahren, multipliziert mit dem jeweiligen Anteilsbestand Punkt 3.1: aus Punkt 3 der Steuerbescheinigung 20% KapSt berechnet Punkt 3.2: Freistellungsauftrag lag vor Punkt 4: die Einnahmen aus Investmentanteilen werden im jeweiligen Rechenschaftsbericht der Investmentgesellschaft ausgewiesen Punkt 5: hier werden Erträge aus inländischen Sondervermögen mit Erträgen aus ausländischen Quellen ausgewiesen (i.d.r. Zinsen und andere Erträge, die nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen) Punkt 6: hier werden Erträge aus inländischen Sondervermögen mit Erträgen aus ausländischen Quellen ausgewiesen (i.d.r. Dividenden, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen) Punkt 7: hier wird die ausländische Steuer (Quellensteuer) für inländische Sondervermögen ausgewiesen Punkt 8: Erträge aus ausländischen Investmentanteilen Punkt 8.1: hier wird der anrechenbare Zinsabschlag aus ausländischen Investmentanteilen ausgewiesen Punkt 8.2: hier wird die anrechenbare ausländische Quellensteuer ausgewiesen Punkt 9: aus Punkten 1.2, 2.2 und 3.1 der Steuerbescheinigung berechnet Punkt 10: die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreien Einkünfte werden im jeweiligen Rechenschaftsbericht der Investmentgesellschaft ausgewiesen Punkt 11: die Höhe des in Anspruch genommenen Körperschaftsteuerminderungsbetrages wird im jeweiligen Rechenschaftsbericht der Investmentgesellschaft ausgewiesen
Anlage 4