EUROPÄISCHE KOMMISSION Generaldirektion Bildung und Kultur ANHANG V ALLGEMEINE BEDINGUNGEN



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EUROPÄISCHE KOMMISSION Generaldirektion Bildung und Kultur ANHANG V Richtlinien für die Verwendung der maßnahmenbezogenen Finanzhilfe ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 1. Änderungen bezüglich der teilnehmenden Institutionen (Anhang I des Abkommens) 1.1 Jede vorgeschlagene Änderung an der Zusammensetzung des Projektkonsortiums bedarf der Mitteilung und der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Kommission. Für die verschiedenen Änderungen in bezug auf das Projektkonsortium gelten die folgenden Bedingungen: Für die Aufnahme eines neuen Konsortiumsmitglieds sind dessen Einverständniserklärung, die von seinem rechtlich bevollmächtigtem Vertreter unterschrieben ist, sowie Akzeptanzschreiben aller anderen Projektpartner, unterschrieben von den jeweiligen Kontaktpersonen, erforderlich. Diese sind von der Empfängerinstitution zusammen mit dem Antrag einzureichen. Für das Ausscheiden eines Konsortiumsmitglieds sind eine schriftliche Begründung der Empfängerinstitution und ein entsprechendes Schreiben des ausscheidenden Konsortiumsmitglieds, das von dessen rechtlich bevollmächtigtem Vertreter unterschrieben ist, erforderlich. In Fällen, wo die Mindestanforderungen für das Konsortium nicht mehr erfüllt sind, behält sich die Kommission das Recht vor, über die Fortführung der Vereinbarung zu entscheiden. Der Wechsel der Kontaktperson an der Empfängerinstitution bedarf einer schriftlichen Bestätigung, die von der neuen Kontaktperson und von dem rechtlich bevollmächtigtem Vertreter der betreffenden Empfängerinstitution sowie von der bisherigen Kontaktperson unterschrieben sein muss. 2. Begleitdokumente 2.1. Gut leserliche Kopien aller Begleitdokumente sind zusammen mit der Endabrechnung im Einklang mit den Sonderbestimmungen der Vereinbarung einzureichen. Es werden ausschließlich die darin genannten Begleitdokumente berücksichtigt. 2.2. Das Einreichen der geforderten Begleitdokumente ist integraler Bestandteil der Verpflichtungen der Vereinbarung. Das Nichteinreichen eines oder mehrerer Begleitdokumente kann eine Aufforderung zur Rückerstattung der entsprechenden Ausgaben zur Folge haben.

Tempus Gemeinsames Europäisches Projekt Anhang V/2 3. PERSONALKOSTEN BUDGETPOSTEN 3.1. Die Finanzhilfe kann zur Deckung der Personalkosten aller Konsortiumsmitglieder verwendet werden, für die Durchführung von administrativen und akademischen Aufgaben, die unmittelbar zur Erreichung der Projektziele notwendig sind, und unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Gehälter für diese Aufgaben nicht aus anderen Finanzierungsquellen abgedeckt werden. 3.2. In Abweichung von Artikel II.9.1. der Vereinbarung, ist es für administrative und akademische Aufgaben möglich, direkte Unterverträge an Einzelpersonen, Wirtschafts- und Industrieunternehmen oder Institutionen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem Partnerland, das am Konsortium, wie im Anhang I der vorliegenden Vereinbarung angegeben, beteiligt ist, zu vergeben. 3.3. In Abweichung von Artikel II.9.1. der Vereinbarung, ist es ausschließlich für akademische Aufgaben möglich, Unterverträge an Einzelpersonen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, aus einem Partnerland oder aus einem zukünftigen Mitgliedstaat als externe Experten zu vergeben, sofern diese Personen in den Sonderbestimmungen aufgeführt sind oder ein entsprechender schriftlicher Antrag zuvor bei der Kommission gestellt und von dieser schriftlich genehmigt worden ist. Diesem Antrag ist ein Lebenslauf des betreffenden externen Experten beizufügen. 3.4. Die gesamten Personalkosten dürfen 30% der im Artikel I.4.1. der Vereinbarung geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme nicht überschreiten. 3.5. Begleitdokumente die mit der Endabrechnung für die Zahlung des Restbetrages eingereicht werden müssen: für jede Person, die für das Projekt tätig ist, eine sorgfältig ausgefüllte Vereinbarung über Mitarbeitervergütung (Anhang V/6) oder im Falle von Wirtschafts- und Industrieunternehmen oder externen Institutionen einen Untervertrag und einen Rechnungsbeleg. Die Vereinbarungen über Mitarbeitervergütung müssen von der betreffenden Person unterschrieben sein, sowie von der verantwortlichen Person der Institution, an der diese Person normalerweise beschäftigt ist, unterschrieben und mit einem Stempel versehen werden. Für Personen, die sowohl administrative als auch akademische Aufgaben ausführen, werden jeweils getrennte Vereinbarungen für die jeweilige Art von Aufgaben benötigt. 4. REISE- UND AUFENTHALTSKOSTEN 4.1. Die für Reise- und Aufenthaltskosten von Personal und Studenten bewilligte Finanzhilfe ist im Anhang II angegeben. 4.2 Dieser Budgetposten dient zur Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten (einschließlich Unterkunft, Lebenshaltung und Personen- oder Krankenversicherung) von Personal oder Studenten, die am Projekt teilnehmen. Die Vorkehrungen für eine Personenversicherung fallen in den Zuständigkeitsbereich der Konsortiumsmitglieder. 4.3 Reisen im Zusammenhang mit Forschungstätigkeiten können nicht aus der Tempus-Finanzhilfe finanziert werden. 4.4 Förderfähige Teilnehmer (Personal) An den Mobilitäten im Rahmen der Tempus Finanzhilfe können nur Personen teilnehmen, die ein offizielles vertraglich geregeltes Dienstverhältnis bei einer Institution des Konsortiums haben oder als Experten (siehe Anhang I) tätig sind. Die nachfolgend genannten Gruppen von Lehr- und Verwaltungspersonal können eine Finanzhilfe erhalten: Lehrpersonal und Ausbilder an Hochschulen oder Ausbilder an Unternehmen oder anderen Institutionen. Beamte und Verwaltungskräfte, nicht lehrendes Hochschulpersonal oder Personal von Unternehmen oder anderen Institutionen. Experten, die im Anhang I aufgelistet sind. Die obengenannten Bezeichnungen beziehen sich auf den jeweiligen Status der Personen an ihrer Heimatinstitution.

Tempus Gemeinsames Europäisches Projekt Anhang V/3 4.4.1 Förderfähige Aktivitäten 1. Lehraufträge für Lehrkräfte/Ausbilder aus der Europäischen Union an einer Universität oder Institution in einem Partnerland oder umgekehrt; 2. Umschulungs- und Weiterbildungskurse für Personal aus den Partnerländern ausschließlich in der Europäischen Union; 3. Praktika in Wirtschaft- und Industrieunternehmen, oder Institutionen für akademisches/verwaltungspersonal und Schulungsteilnehmer aus Institutionen eines Partnerlandes ausschließlich in der Europäischen Union oder in den zukünftigen Mitgliedstaaten; 4. Entwicklung von akademischen Tätigkeiten im Einklang mit den Projektzielen (z.b. Lehrplanentwicklung, Mechanismen für die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen,...); 5. Kurzbesuche zur Koordinierung, Planung und Qualitätskontrolle; 6. Kurze, gezielte Intensivkurse, nicht jedoch Sprachkurse. Eine vorhergehende schriftliche Genehmigung der Kommission ist erforderlich, wenn der Empfänger die Durchführung von anderen als den vorstehend aufgeführten Aktivitäten plant. 4.4.1 Förderfähige Ausgaben für Personalreisekosten: Reisekosten sind zur Deckung von Ausgaben für nationale und internationale Reisen vorgesehen. Aus der Finanzhilfe können nur die tatsächlichen Reisekosten bezahlt werden. Es gelten folgende Obergrenzen: Flugzeug: Bahn: Auto: Bus: APEX-Tarif oder, wenn dies nicht möglich ist, der normale Economy -Tarif Bahnfahrkarten erster Klasse Kostenäquivalent einer Bahnfahrt erster Klasse für die gleiche Entfernung (max. eine Bahnfahrkarte pro Auto unabhängig von der Zahl der Reisenden) Die Kosten für das Mieten eines Busses für Gruppenreisen. 4.4.3. Förderfähige Ausgaben für Aufenthaltskosten von Personal Aus diesem Budgetposten soll jeder Teilnehmer an einer Mobilitätsmaßnahme ein Tagegeld zur Deckung von Kosten für den Lebensunterhalt, die Unterkunft, Nah- und öffentlichen Verkehr, Personenversicherung (Krankenversicherung) usw. erhalten. Die folgenden Höchstwerte in EURO gelten pro Person: Dauer Aufenthaltskosten für eine internationale Mobilität Aufenthaltskosten für Teilnehmer aus einem Partnerland in deren eigenem Partnerland 1 Tag 150 75 1 Woche 1.000 500 2 Wochen 1.600 800 3 Wochen 2.100 1.050 4 Wochen 2.500 1.250 Zusätzliche Wochen 300 150 Soweit mit dem geltenden nationalen Recht vereinbar, sollten die am Konsortium beteiligten Institutionen die regulären Gehälter ihrer Mitarbeiter auch während der Reisen im Rahmen des Tempusprojekts nicht unterbrechen. 4.5 Förderfähige Teilnehmer (Studenten) Für Studenten können Reise- und Aufenthaltskosten aus der Finanzhilfe nur für Reisen gewährt werden, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Projektziel stehen. Der Studienaufenthalt oder das Praktikum im Ausland muss ein integraler Bestandteil des Studiums sein und für das/die im Heimatland erworbenen akademischen Diplom/e oder Qualifikation/en anerkannt werden.

Tempus Gemeinsames Europäisches Projekt Anhang V/4 Nur folgende Studentengruppen können Finanzhilfen für Reise- und Aufenthaltskosten in Anspruch nehmen: Studenten vor dem ersten akademischen Grad ( undergraduate students ) (nach Absolvierung von mindestens zwei Studienjahren); Graduierte, Postgraduierte und Doktoranden, die ein weiterführendes Studium absolvieren. 4.5.1. Förderfähige Aktivitäten für Studenten Finanzhilfen können für die folgenden Aktivitäten für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten gewährt werden: 1. einen mindestens dreimonatigen Studienaufenthalt, bei einem Konsortiumsmitglied in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Partnerland; 2. ein Praktikum in Wirtschafts- oder Industrieunternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Partnerland oder einem zukünftigen Mitgliedstaat, der am Projekt beteiligt ist, mit einer Mindestdauer von 1 Monat; 3. ein Intensivkurs für Studenten aus einem Partnerland (gezielte Ausbildung in einem spezifischen Fachgebiet für eine wohldefinierte Zielgruppe), der bei einem Konsortiumsmitglied aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union stattfindet mit einer Mindestdauer von 15 Tagen; 4. Teilnahme von Repräsentanten von Studentenvereinigungen aus einem Partnerland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union an einer gezielten Mobilität im Rahmen eines Universitätsmanagementprojektes. Eine vorhergehende schriftliche Genehmigung der Kommission ist erforderlich, wenn der Empfänger die Durchführung von anderen als den vorstehend aufgeführten Aktivitäten plant. 4.5.2. Förderfähige Ausgaben für Studentenreisekosten Reisekosten dienen zur Deckung von internationalen Transportkosten. Aus der Finanzhilfe werden nur die tatsächlichen Reisekosten bezahlt. Dabei gelten folgende Obergrenzen: Flugzeug: Bahn: Auto: APEX-Tarif oder, wenn dies nicht möglich ist, der normale Economy -Tarif Bahnfahrkarten zweiter Klasse Kostenäquivalent einer Bahnfahrt erster Klasse für die gleiche Entfernung (max. eine Karte pro Auto unabhängig von der Zahl der Reisenden) 4.5.3. Förderfähige Ausgaben für Aufenthaltskosten für Studenten Aus diesem Budgetposten soll jeder Teilnehmer an einer Mobilitätsmaßnahme ein Tagegeld zur Deckung der Kosten für den Lebensunterhalt, die Unterkunft, öffentlichen- und Nahverkehr, Personenversicherung (Krankenversicherung) usw. erhalten. Die folgenden Höchstwerte in EURO gelten pro Person und Monat: Aufenthaltskosten in der Aufenthaltskosten in einem Dauer Europäischen Union Partnerland Pro Monat 1.200 800 4.5.4. Institutionelle Kosten Für Studienaufenthalte im Ausland mit einer Mindestdauer von drei aufeinanderfolgenden Monaten kann die Gastuniversität pro Student/in institutionelle Kosten für jegliche förderfähigen Kosten fordern, die durch die Aufnahme ausländischer Studenten/innen entstehen. Für die Inanspruchnahme der institutionellen Kosten können nur Student/innen berücksichtigt werden, die eine Finanzhilfe für Reise- und Aufenthaltskosten aus Tempus-Mitteln erhalten.

Tempus Gemeinsames Europäisches Projekt Anhang V/5 Der maximale Tempus-Beitrag an den institutionellen Kosten einer Universität wird wie folgt berechnet: Für eine Mobilität in der Europäischen Union /pro Student/in: 500 für eine Dauer von drei bis fünf Monaten; 1.000 für eine Dauer von sechs Monaten bis zu einem akademischen Jahr; Für eine Mobilität in einem Partnerland /pro Student/in: 200 für eine Dauer von drei bis fünf Monaten; 400 für eine Dauer von sechs Monaten bis zu einem akademischen Jahr. 4.6. Begleitdokumente die mit der Endabrechnung für die Zahlung des Restbetrages eingereicht werden müssen: Individuelle Stipendiatenberichte (Anhang V/7) zusammen mit Kopien aller Reisetickets. Eine Rechnung für Busreisen muss der Endabrechnung beigelegt werden and die Mietkosten für den Bus sollten auf die Reisekosten der einzelnen Gruppenreiseteilnehmer aufgeteilt werden. Im Individuellen Stipendiatenbericht sollte jeder Gruppenreiseteilnehmer den jeweiligen eigenen Anteil der Mietkosten für den Reisebus angeben. 5. AUSSTATTUNG 5.1. Ausstattungsgegenstände sind ausschließlich für die Universität/en und Einrichtung/en des Partnerlandes (die im Anhang I der Vereinbarung mit einem Sternchen versehen sind) bestimmt, wo diese so schnell wie praktisch möglich zu installieren sind. Die Ausstattungsgegenstände sind auch in das Inventarverzeichnis der Universität/en und Einrichtung/en, in der/denen sie installiert ist/sind, aufzunehmen. Die Universität/Einrichtung ist alleiniger Eigentümer der Ausstattungsgegenstände. 5.2. Die Gesamtaufwendungen für Ausstattungsgegenstände dürfen 20% der im Artikel I.4.1. der Vereinbarung geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme nicht überschreiten. 5.3. Ausstattungsgegenstände, die im Rahmen von Tempus erworben werden, sind befreit von Mehrwertsteuer Zollabgaben gemäß den allgemeinen Bestimmungen des zwischen jedem Partnerland und der Kommission geschlossenen Rahmenabkommens. 5.4 Eine entsprechende Bescheinigung ist dieser Vereinbarung als Anhang VI beigefügt. Die jeweils zuständigen nationalen Tempus-Büros und die Abteilung für Steuern und Zollabgaben des Finanzministeriums des Landes, in dem der Kauf getätigt wurde, stellen die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. 5.5 Begleitdokumente die mit der Endabrechnung für die Zahlung des Restbetrages eingereicht werden müssen: Rechnungsbelege. 6. DRUCK UND VERÖFFENTLICHUNG 6.1. Begleitdokumente die mit der Endabrechnung für die Zahlung des Restbetrages eingereicht werden müssen: Rechnungsbelege. 7. SONSTIGE KOSTEN 7.1. Begleitdokumente die mit der Endabrechnung für die Zahlung des Restbetrages eingereicht werden müssen: Rechnungsbelege, Bankauszüge. 8. ALLGEMEINE UNKOSTEN 8.1. Die Gesamtaufwendungen für Allgemeine Unkosten dürfen 5% der im Artikel I.4.1. der Vereinbarung geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme nicht überschreiten. Es werden keine Begleitdokumente benötigt.

Tempus Gemeinsames Europäisches Projekt Anhang V/6 Ref. Nr. 1 : VEREINBARUNG über Mitarbeitervergütung ZWISCHEN.............. nachstehend als die Institution" 2 bezeichnet, UND Name:..... Anschrift::............ nachstehend als der/die Ausführende" bezeichnet, WIRD FOLGENDES VEREINBART: 1. Die Institution ist ein Konsortiumsmitglied des Tempus-Projekts Nr.......: 2. Die Institution und der/die Ausführende vereinbaren, dass der/die Ausführende im Rahmen dieses Projekts vom bis zum für eine Anzahl von Stunden folgende Aufgaben übernimmt: 3......... 3. Die Gehälter und Honorare dürfen auf keinen Fall über den ortsüblichen Tarifen des Heimatlandes liegen. Gehälter und Honorare sind auf Basis der Art der geleisteten Aufgabe und nicht auf Basis der Position der Person zu berechnen. 5. Die aus dem Tempus Projekt zu deckenden Kosten werden wie folgt berechnet: Für das Projekt aufgewendete Stundenzahl N Bruttostundengehalt/Bruttostundenhonorar (in EURO) Gesamtkosten zu Lasten des Tempus-Projekts (in EURO) 5. Das zwischen der Institution und dem/der Ausführenden bereits bestehende Arbeitsverhältnis wird durch die vorliegende Vereinbarung in keinster Weise berührt. Die Vereinbarung dient ausschließlich als Nachweis für Personalkosten, die die Institution aus der Tempus Finanzhilfe deckt. Ort: Institution 2... Datum:. Der/Die Ausführende:.. Stempel der Institution 2 1 Die hier anzugebende Referenznummer muss der fortlaufenden Nummer im entsprechenden Anhang des Berichts über die technische und finanzielle Durchführung entsprechen. 2 Hier erscheint der Name der Institution, in der die Person regulär beschäftigt ist. 3 Bitte die Aufgaben so präzise und ausführlich wie möglich beschreiben.

Tempus Gemeinsames Europäisches Projekt Anhang V/7 Individueller Stipendiatenbericht für Reise- und Aufenthaltskosten Ref. Nr. 1... Tempus Projekt Nr.: -... Von jedem Empfänger einer Tempus-Finanzhilfe in englischer/französischer/deutscher Sprache auszufüllen. Ist zusammen mit allen Fahrkarten/Flugtickets an die EMPFÄNGERINSTITUTION zurückzugeben. ANGABEN ZUR PERSON Name:... Vorname:... Alter:... Geschlecht:... Staatsangehörigkeit:... Heimatinstitution:... Funktion/Studienjahr des/r Stipendiaten/in an der Heimatinstitution:... Gastgebende Institution/en:... ART DER ERHALTENEN FINANZHILFE Bitte entsprechende Kategorie ankreuzen. Falls mehrere Aktivitäten kombiniert wurden, diese bitte der Wichtigkeit entsprechend ordnen. PERSONAL STUDENT/IN Lehr- und Ausbildungsauftrag für Personal Studienaufenthalt von Student/innen Umschulungs- und Weiterbildungskurs für Personal Praktikum Praktikum in einem Unternehmen Kurzer Intensivkurs Entwicklung akademischer Tätigkeiten Studentenrepräsentanz Kurzbesuche zur Koordinierung, Planung und Qualitätskontrolle Kurzer Intensivkurs TEMPUS-FINANZHILFE FÜR REISE- UND AUFENTHALTSKOSTEN Verwendeter Wechselkurs =. =.. Euro ❶ Betrag den der/die Stipendiat/in von der Empfängerinstitution erhalten hat ❷ Betrag, der IM VORAUS direkt von der Empfängerinstitution bezahlt (z.b. Fahrkarte, Reservierung für Unterkunft) worden ist Betrag in Landeswährung ❶ ❷ Betrag in Euro GESAMTE TEMPUS-FINANZHILFE DAUER DES AUSLANDSAUFENTHALTS Vom bis zum BESCHREIBUNG DER DURCHGEFÜHRTEN AKTIVITÄTEN Bitte die folgenden Fragen auf einem separaten Blatt ausführlich beantworten. 1. Welche Vorbereitungsmaßnahmen haben Sie unternommen (z.b. sprachliche Vorbereitung)? 2. Welche Aktivitäten haben Sie während Ihres Aufenthaltes durchgeführt? 3. Welche Ergebnisse hatte Ihr Auslandsaufenthalt (z.b. Entwicklung neuer Lehrpläne und Lehrmaterialien), und inwiefern wird sich dieser auf Ihre Aktivitäten an Ihrer Heimateinrichtung auswirken? 4. Hat Ihr Auslandsaufenthalt formelle Anerkennung an Ihrer Heimateinrichtung gefunden; wenn ja, welche? 5. Wie würden Sie Ihren Aufenthalt insgesamt bewerten (Qualität, Vorschläge, Probleme usw.)? UNTERSCHRIFT DES STIPENDIATEN/ DER STIPENDIATIN Bitte diesen Bericht, der als Empfangsbestätigung für Ihr Stipendium gilt, datieren und unterschreiben. Datum: Unterschrift: 1 Die hier anzugebende Referenznummer muss der fortlaufenden Nummer im entsprechenden Anhang des Berichts über die technische und finanzielle Durchführung entsprechen.