Ärztegesetz-Novelle Ausbildung Neu. KAD Dr. Thomas Holzgruber

Ähnliche Dokumente
Ärzteausbildung Neu. Mag. Michaela Röhle PLL.M.

Wie sieht die neue Ausbildungsordnung für ÄrztInnen aus?

Ärzteausbildung Neu Grundzüge des neuen Ausbildungssystems in Österreich

Ärzteausbildung Neu. Grundzüge des neuen Ausbildungssystems Anerkennungsverfahren Neu Ausbildungsstellen-Zählung Neu.

Dr. Karlheinz Kornhäusl Obmann-Stv. Bundeskurie Angestellte Ärzte 1. Kurienobmannstv. Kurie Angestellte Ärzte Ärztekammer Steiermark

AUSBILDUNG NEU JUNGMEDIZINER.NET. Informationen und Wissenswertes zur neuen Ärztinnen- und Ärzteausbildungsordnung für Österreich

A k t e n v e r m e r k

Ärzteausbildung Neu. Grundzüge des neuen Ausbildungssystems. KAD Dr.Thomas Holzgruber Mag. Michaela Röhle PLL.M.

KONZEPT POSTPROMOTIONELLE ÄRZTEAUSBILDUNG NEU. Neustrukturierung der ärztlichen Ausbildung ( 7 und 8)

Neue Ausbildungsordnung und Lehrpraxis. Dr. Christoph Steinacker Tag der Allgemeinmedizin

Ergeht an alle Ärzte in Vorarlberg. Dornbirn, am Neue Ärzte-Ausbildung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

ÄRZTE AUSBILDUNG 2015

Facharztausbildung und Allgemeinmedizin in Österreich

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen bei Erasmus-Aufenthalten 2015/16

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Vorschläge der ÖGBT für neue Strukturen der ärztlichen Ausbildung

Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV)

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 11 AUSGEGEBEN AM 16. März 2011

Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch

Anleitung zur Vorerfassung von Fächern des 5. Jahres im Rahmen des Free Mover Programmes in MedCampus

Die praktische Ausbildung gemäß 1 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit 3 der Approbationsordnung

RASTERZEUGNIS ALLGEMEINMEDIZIN/AMBULANZEN, LEHRAMBULATORIUM

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36

Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA

Datensatz Leistenhernie 12/3 (Spezifikation 14.0 SR 1)

Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt

Elternzeit Was ist das?

Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein.

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am Dr. Thomas Vollmoeller

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt?

Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-

Praktisches Jahr Merkblatt

Bestandskraft und Vertrauensschutz

Nr. 86 / 13 vom 28. Oktober 2013

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

R i c h t l i n i e. zur Ausbildung zum/r und Weiterbildung für Kursleiter/in nach 7 Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Prüfungszeiten für den Studiengang Bachelor of Science in Psychologie

Vom 7. Juli Artikel 1

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

1. Allgemeine Voraussetzungen für Anrechnungen nach 12 PthG

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Informationsveranstaltung zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen im Fachbereich IV

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle

Verlagerung der Buchführung ins Ausland

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

EUROPÄISCHES PARLAMENT

# Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Platzhalter für Bild, Bild auf Titelfolie hinter das Logo einsetzen. Bachelorstudium Architektur 5./ 6. Semester

Neue ärztliche Basisausbildung med basic : Jungmediziner starten praxisnahes, individuelles Ausbildungsprogramm am Klinikum Wels Grieskirchen

Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 14 AUSGEGEBEN AM 6. April 2011

Ein Bisschen Mathe vorweg J

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

HVM Übersicht der Änderungen RLV / QZV / Leistungen außerhalb RLV und QZV. Stand:

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

Abschluss PK

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren

Kooperationsvereinbarung für den Fernstudiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual)

Fragebogen zur Masterarbeit Betriebliche Beurteilungspraxis von Auszubildenden. 1. Welcher Gruppe von Kreditinstituten gehören Sie an?

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

e LEARNING Kurz-Anleitung zum Erstellen eines Wikis 1. Wiki erstellen

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Bildungsvertrag Duales Studium

Austauschsemester für VW-Masterstudierende an einer Partneruniversität Nov Guido Schäfer Department Volkswirtschaft, WU Wien

Anerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009

BACHELORSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT ÄNDERUNGEN MIT DEM INKRAFTTRETEN DES NEUEN STUDIENPLANS MIT 1. OKTOBER 2011

Häufig gestellte Fragen zum Thema Lehrpraxis (Stand Jänner 2009)

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN

WEGE IN DEN RUHESTAND

Transkript:

Ärztegesetz-Novelle Ausbildung Neu KAD Dr. Thomas Holzgruber 1

im Anschluss an das Studium BASISAUSBILDUNG ( 6a) Absolvierung ist für den Beginn der Ausbildung sowohl zum Allgemeinmediziner als auch zum Facharzt erforderlich 9 Monate in konservativen und chirurgischen Fächern ( ersetzt auch bisherige Gegenfächer) ausg. einzelne Fächer (siehe ÄAO) Erarbeitung eines eigenen Rasterzeugnisses für diese Zeit durch die ÖÄK (unter Einbeziehung der Universitäten/BMG): o Tätigkeiten nach 15 Abs. 5 GuKG sollen bereits mit dem KPJ abgedeckt sein Durchführung während der Basisausbildung nur, wenn diese für die Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind kann an allen Standard-, Schwerpunkt- und Zentralkrankenanstalten angeboten werden keine gesonderte Anerkennung erforderlich, ausg. Sonderkrankenanstalten 2

AUSBILDUNG ARZT FÜR AM I ( 7) Anschluss an die Basisausbildung (insg. 42 Monate), auf genehmigten Ausbildungsstätten und Ausbildungsstellen 27 Monate Spitalsturnus (max. 1 Jahr anrechenbare LP-Zeit): o 9 Monate Innere Medizin o 3 Monate Kinder- und Jugendheilkunde o 3 Monate Frauenheilkunde- und Geburtshilfe o 3 Orthopädie und Traumatologie o 3 Monate Neurologie o 3 Monate Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin o 3 Monate aus einem der folgenden Fächer: Haut- und Geschlechtskrankheiten HNO Augenheilkunde und Optometrie Urologie Anästhesie und Intensivmedizin o verpflichtende Absolvierung von Inhalten für Dermatologie und HNO (Umfang/Art der Vermittlung noch in Diskussion) 3

AUSBILDUNG ARZT FÜR AM II 6 Monate Lehrpraxis beim Arzt für Allgemeinmedizin als letzter Ausbildungsabschnitt: o stufenweise Erhöhung auf 9 Monate (ab 1.6.2022) und auf 12 Monate (ab 1.6.2027), offen ist noch in welchem Umfang die zweiten 3 bzw. 6 Monate auch in anerkannten Ambulanzen absolviert werden können ( Umfang regelt ÄAO) Möglichkeit neben der Ausbildung in der Lehrpraxis (30 h) auch in einer Krankenanstalt im Rahmen von Nacht- oder Wochenenddiensten tätig zu werden Konsiliarausbildung in einzelnen Fächern (siehe ÄAO) möglich, aber Konsiliarius und TÄ müssen zumindest 30 Stunden/Woche analog zur LP arbeiten (im Spital oder in LP Ordination) 4

Lehrpraxis Umfang:30h/Woche Zusätzlich zur Pflicht von 6 Monaten für den Arzt für AM, fakultativ: 12 Monate bei AM (Fächer noch offen => ÄAO) 12 Monate FA Ausbildung (nur SF Schwerpunktausbildung) Gesamtvertrag: zwischen BKNÄ und HVB ( bis 30. Juni 2016) Inhalte (??): Einsatz TÄ in LP => Berufsrecht Grundzüge der Verrechenbarkeit => TÄ sind am Ende der Ausbildung!! Kooperation mit dem Fonds gemäß 82b ASVG => Arbeitskräfteüberlassung ( Analog zur Überlassung durch Träger => siehe Vbg Modell) 5

FACHARZTAUSBILDUNG Anschluss an die Basisausbildung (insg. 72 Monate) mind. 27 Monate Sonderfach-Grundausbildung, ausg. chirurgische Fächer ( 15 Monate) mind. 27 Monate Sonderfach- Modulausbildung Aufteilung in SF Grund- und Modulausbildung in der ÄAO einzelne Sonderfächer unterschiedlich Festlegung der Inhalte der SF Grundausbildung sowie der Anzahl und der Inhalte der SF Modulausbildung in der KEF und RZ Verordnung der ÖÄK Entfall der Gegen-, Wahl- und Nebenfächer, nur mehr Hauptfachausbildung 6

Zeit AM Internist. Fächer Chirurgische Fächer Andere Fächer 72 48 42 36 Lehrpraxis Lehrpraxis 27 Mo Spitalsturnus 36 Mo Schwer punkt Kardio Gastro Lunge Nephro etc. 36 Mo Allg. Innere Medizin 27 Mo Sonderfachgrundausbildung Innere Medizin 48 Mo Schwer- Punktausbildung in einem dieser Schwerpunkte: * Gefäßchirurgie * Herzchirurgie * Kinderchirurgie * Thoraxchirurgie * Viszeralchirurgie 15 Mo Sonderfachgrundausbildung Chirurgie 27 Mo in 3 Modulen Schwerpunktausbildung im Sonderfach 36 Mo Sonderfachgrundausbildung 9 Basisausbildung 7

Neue Sonderfächer ( wahrscheinlich => siehe ÄAO) statt Orthopädie und Unfallchirurgie => SF Orthopädie und Traumatologie aufsplittern der Inneren Medizin: Innere Medizin und Kardiologie Innere Medizin und Gastro- und Hepatologie Innere Medizin und Rheumatologie Innere Medizin und Endokrinologie Innere Medizin und Nephrologie Innere Medizin und Hämatologie/Onkologie neu Gefäßchirurgie Zusammenlegungen kleinerer Fächer, va. im universitären Bereich 8

AUSBILDUNGSSTÄTTEN I Neuanerkennung sämtlicher Ausbildungsstätten (KH- Abteilungen + LP u LGP) sowohl für die Allgemein- als auch für die FA- Ausbildung (Zieldatum bis 1.3.2016) Zusätzliche Anerkennungsvoraussetzungen: o Vorlage eines schriftlichen Ausbildungskonzepts o Nachweis über die Durchführung der in 15 Abs. 5 GuKG genannten Tätigkeiten durch den Pflegedienst o Organisation der Ausbildungspläne ( 11/2) Erteilung von Auflagen und Bedingungen im Anerkennungsbescheid Befristete Anerkennung für 7 Jahre Rezertifizierung ( 13a) Festsetzung von Ausbildungsstellen auch für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin 9

AUSBILDUNGSSTÄTTEN II Definition der Kernarbeitszeit ( neu Kernausbildungszeit) : 25 Stunden zwischen 8 bis 13 Uhr ( alt) 25 Stunden zwischen 7 bis 16 Uhr (neu) Ausbildungsstellenverwaltung: o elektronische Meldung der Auszubildenden an die ÖÄK mittels eines eigenen Systems (Ausbildungsmeldungs- Applikation) ab 1.7.2015 Universitäten müssen zukünftig auch für jede Stelle ansuchen, aber Einvernehmen für Anerkennung mit dem BMWFW 10

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN ( 235) Ausbildungen, die vor dem 31.5.2015 begonnen wurden, können nach der geltenden ÄAO abgeschlossen werden => derzeit bestehende Ausbildungsberechtigungen bleiben für die alte Ausbildung aufrecht => Option zum Wechsel in die neue Ausbildung; Anrechnung bisheriger Ausbildungszeiten ist möglich (Details werden aber in ÄAO noch geregelt) => keine Verdopplung der Ausbildungsstellen ( alte u neue Ausbildung) => Unistellen werden mit 31.5.2015 eingefroren Beginn der Ausbildung neu (AFA und FA) erst ab 1.6.2015 11

Sonstige Änderungen Festlegung von Additivfächern in Form von Spezialisierungen künftig durch die ÖÄK Streichung der Anrechnung ausländischer Prüfungen per 1. Jänner 2015 => weiterhin zulässig ist die Verknüpfung ausländischer Prüfungen ( z.b. EU Board Prüfungen) mit inländischen Prüfungen 34 neu: Universität kann Professor berufen und ihm eine vorläufige Berufsbefugnis für die Universität erteilen. Diese ist in die Ärzteliste einzutragen. Ab Eintragung hat die ÖÄK drei Monate Zeit dem Arzt eine Berufsbefugnis zu erteilen oder Auflagen zu geben. 12

WEITERE ERFORDERLICHE ÄNDERUNGEN Novelle der Ärzte-Ausbildungsordnung (ÄAO) u.a. zur: o Festlegung der Sonderfächer und deren Gestaltung o Schaffung von Übergangsbestimmungen für auslaufende Ausbildungen sowie von Anrechnungsbestimmungen bei Wechsel zur Ausbildung neu Erlass durch die Gesundheitsministerin ( Zieldatum 1 Quartal 2015) Neuerlassung der KEF und RZ Verordnung zur Definition der Ausbildungsinhalte und Gestaltung der RZ Erlass durch die Vollversammlung der ÖÄK (am 19. Juni 2015, rückwirkend per 1.Juni 2015) 13