Lacuna société d investissement à capital variable 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxemburg-Strassen R.C.S. Luxembourg: B 74776



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Transkript:

Lacuna société d investissement à capital variable 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxemburg-Strassen R.C.S. Luxembourg: B 74776 HINWEIS: Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist. Mitteilung an die Aktionäre der Teilfonds Lacuna US REIT Aktienklasse Typ A (WKN: 939943; ISIN: LU0114110967) Aktienklasse Typ B (WKN: A0RK8E; ISIN: LU0484716682) Lacuna Biotech (WKN: 989696; ISIN: LU0095994793) Lacuna Adamant Asia Pacific Health Aktienklasse P (WKN: A0JEKR; ISIN: LU0247050130) Aktienklasse I (WKN: A1JBVU; ISIN: LU0637847533) Aktienklasse I (2) (WKN: A1W8EM; ISIN: LU0993544377) Lacuna Adamant Global Healthcare (WKN: A0Q8LU; ISIN: LU0385207252) ( Teilfonds ) der Investmentgesellschaft Lacuna (die Investmentgesellschaft ) Änderung der Satzung mit Wirkung zum 18. Februar 2014 Die Aktionäre der oben genannten Teilfonds werden hiermit unterrichtet, dass, unter Vorbehalt der Zustimmung der Aktionäre auf der außerordentlichen Generalversammlung, Artikel 4 der Satzung an die Vorgaben aus dem CSSF-Rundschreiben 13/559 angepasst wird. In diesem Zusammenhang werden weiterhin redaktionelle Anpassungen der Satzung vorgenommen. Sonstige Änderungen in den Teilfonds mit Wirkung zum 18. Februar 2014 Die Mindestfolgeanlage der Aktienklasse I (2) des Teilfonds Lacuna Adamant Asia Pacific Health wird für diese Klasse gestrichen. Ferner werden im Teilfonds Lacuna Adamant Asia Pacific Health für die jeweiligen Anteilklassen die Anlageberatervergütung sowie die Vertriebsstellengebühr folgendermaßen angepasst: Anlageberatervergütung Vertriebsstellengebühr Alt Neu Alt Neu Aktienklasse P 0,6% p.a. 0,7% p.a. 1,15% p.a. 1,05% p.a. Aktienklasse I 0,9% p.a. 0,7% p.a. 0,3% p.a. 0,5% p.a. Aktienklasse I (2) 0,7% p.a. 0,7% p.a. 0,3% p.a. 0,3% p.a. Die einzig bisher bestehende Aktienklasse des Teilfonds Lacuna Adamant Global Healthcare wird in Aktienklasse I umbenannt und die Mindesterstanlage auf 500.000 Euro

erhöht. Darüber hinaus wird für die bestehende Aktienklasse die Anlageberatergebühr auf von 0,9% auf 0,7% gesenkt sowie die Vertriebsstellengebühr von 0,3 auf 0,4% erhöht. Verschmelzung zweier Teilfonds mit Wirkung zum 1. April 2014 Die Aktionäre des Teilfonds Lacuna Biotech und des Lacuna Adamant Global Healthcare werden hiermit darüber informiert, dass der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft beschlossen hat, den Lacuna Biotech ( übertragender Teilfonds ) mit der neu zu gründenden Aktienklasse P des Teilfonds Lacuna Adamant Global Healthcare ( übernehmender Teilfonds ) mit Wirkung zum 1. April 2014, auf Basis der letzen Fondspreisermittlung vom 31. März 2014 ( Übertragungsstichtag ) zu verschmelzen. Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft erachtet die Verschmelzung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit im Interesse der Aktionäre als vorteilhaft. Durch das geringe Volumen im aufnehmenden Teilfonds entstanden in der Vergangenheit insbesondere durch die nicht vom Teilfondsvermögen abhängigen Kosten hohe Belastungen für die Anleger, die sich in der Kostenquote niedergeschlagen haben. Durch die Fusion und der damit einhergehenden Erhöhung des Teilfondsvermögens besteht die Möglichkeit, dass die Kostenquote für die verbleibenden Anleger reduziert werden kann. Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds werden zum Übertragungsstichtag in den übernehmenden Teilfonds eingebracht. Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar: Übernehmender Teilfonds Anlageziel: Ziel der Anlagepolitik des Lacuna Adamant Global Healthcare ( Teilfonds ) ist es, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen langfristigen, nachhaltigen Wertzuwachs durch die überwiegende Anlage in Aktien welche im Referenzindex Adamant Global Healthcare Index enthalten sind, zu erzielen. Übertragender Teilfonds Anlageziel: Der Lacuna - Biotech ( Teilfonds ) strebt als Anlageziel an unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs in der Teilfondswährung zu erzielen. Anlagepolitik: Der Lacuna - Adamant Global Healthcare investiert sein Vermögen vorwiegend in Aktien welche im Referenzindex Adamant Global Healthcare Index enthalten sind. Daneben kann der Teilfonds in Aktien, Aktienzertifikate, Aktienindexzertifikate und Wandelanleihen von Unternehmen des Healthcare-Sektors investieren. Darüber hinaus kann der Teilfonds innerhalb Anlagepolitik: Der Lacuna - Biotech investiert sein Vermögen vorwiegend in Aktien, Aktienzertifikate, Aktienindexzertifikate und Wandelanleihen von Unternehmen aus dem Gesundheitssektor, insbesondere aus den Bereichen Biotechnologie, Medizintechnik sowie Spezialitätenpharma. Durch die angestrebte Diversifizierung des Vermögens des Lacuna - Biotech auf eine Vielzahl von Unternehmen kann eine deutliche Verminderung des Risikos gegenüber Investitionen in einzelnen Aktien erreicht werden. Darüber hinaus kann der Teilfonds innerhalb

der gesetzlich zulässigen Grenzen in flüssige Mittel, Geldmarktinstrumente und Festgelder investieren. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie der weiter oben genannten Anlagegrenze abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von dem oben genannten Anlageschwerpunkt abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel der Anlageschwerpunkt insgesamt eingehalten wird. Anteile an OGAW oder anderen OGA ( Zielfonds ) können bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben werden, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente ( Derivate ) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlageals auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA- Leitlinien 2012/832, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 der Satzung erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel Hinweise zu Techniken und Instrumenten des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 der Satzung sind zusammen mit der Investition in Delta-1 Zertifikate auf Rohstoffe, Edelmetalle, sowie der gesetzlich zulässigen Grenzen in flüssige Mittel, Geldmarktinstrumente und Festgelder investieren. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie der weiter oben genannten Anlagegrenze abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von dem oben genannten Anlageschwerpunkt abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel der Anlageschwerpunkt insgesamt eingehalten wird. Anteile an OGAW oder anderen OGA ( Zielfonds ) können bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben werden, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente ( Derivate ) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlageals auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA- Leitlinien 2012/832, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010.. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 der Satzung erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel Hinweise zu Techniken und Instrumenten des Verkaufsprospektes zu entnehmen.

auf Rohstoffindices, auf insgesamt 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Risikoprofil: Risikoprofil Spekulativ Der Fonds eignet sich für spekulative Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto- Teilfondsvermögen besteht ein sehr hohes Gesamtrisiko, dem auch sehr hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen. Commitment Approach Zur Überwachung und Messung des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos wird der Commitment Approach verwendet. Risikoprofil: Risikoprofil Spekulativ Der Fonds eignet sich für spekulative Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto- Teilfondsvermögen besteht ein sehr hohes Gesamtrisiko, dem auch sehr hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen. Relativer VaR Ansatz Zur Überwachung und Messung des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos wird der relative VaR-Ansatz verwendet. Das dazugehörige Referenzportfolio ist der Nasdaq Biotech Index. Der erwartete Grad der Hebelwirkung, berechnet nach der Nominalwertmethode (Summe der Nominalwerte aller relevanten Derivate), wurde auf 0%-30% des Teilfondsvolumens geschätzt. Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der gesetzlichen Grenzen, die Möglichkeit höherer Hebelwirkungen besteht. Das genannte Referenzportfolio ist abhängig von der Portfolioallokation und kann damit bei Umschichtungen angepasst werden. Dies könnte eine Aktualisierung des Verkaufsprospektes nach sich ziehen. SRRI: 6 SRRI: 7

Die in nachstehender Tabelle aufgeführten tatsächlichen teilfondsspezifischen Vergütungs- und Gebührenregelungen des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar: Übernehmender Teilfonds Verwaltungsvergütung: bis zu 0,09 % p.a.; zzgl. monatlich bis zu 600,- Euro Anlageberatergebühr: bis zu 0,7% p.a., zzgl. Performance Fee in Höhe von bis zu 10%, der über die positive Entwicklung der Benchmark des MSCI World/Health Care Index [MXWO0HC; EUR] hinausgehenden Anteilwertentwicklung. Depotbankgebühr: bis zu 0,12% p.a.; mindestens 1.700,- Euro Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,05% p.a.; mindestens 1.500,- Euro monatlich, höchstens jedoch 6.666,67 Euro Register- und Transferstellenvergütung: 15,- Euro p.a. pro Anlagekonto und 25,- Euro pro Anlagekonto in Verbindung mit einem Sparplan und/oder Entnahmeplan, zzgl. jährlich bis zu 500,- Euro Grundgebühr Vertriebsstellenvergütung: bis zu 0,8% p.a.; Übertragender Teilfonds Verwaltungsvergütung: bis zu 0,09 % p.a.; zzgl. monatlich bis zu 600,- Euro Anlageberatergebühr: bis zu 0,6% p.a., zzgl. Performance Fee in Höhe von bis zu 15%, des über den 1% p.q. hinausgehenden Anstiegs (Hurdle-Rate) des Anteilwertes, sofern der Anteilwert zum Quartalssende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark Prinzip). Depotbankgebühr: bis zu 0,12% p.a.; mindestens 1.700,- Euro Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,05% p.a.; mindestens 1.500,- Euro monatlich, höchstens jedoch 6.666,67 Euro Register- und Transferstellenvergütung: 15,- Euro p.a. pro Anlagekonto und 25,- Euro pro Anlagekonto in Verbindung mit einem Sparplan und/oder Entnahmeplan Vertriebsstellenvergütung: bis zu 1,15% p.a.; Eine eventuell anfallende Performance Fee des übertragenden Teilfonds für das erste Quartal 2014 wird am 31. März 2014 belastet. Die Berechnung der Performance Fee des übertragenden Teilfonds wird nicht auf den übernehmenden Teilfonds übertragen. Die Berechnung des übernehmenden Teilfonds wird nach der Fusion weitergeführt. Aufgrund der Fusion kann es während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch umgehend im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschrieben Grenzen zurückgeführt werden. Es wird eine steuerneutrale Fusion angestrebt. Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird empfohlen in Bezug auf steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen. Die Fusion wird durch den in Luxemburg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d entreprises agréé) PricewaterhouseCoopers, Société coopérative begleitet. Dieser bestätigt am

Übertragungsstichtag das Umtauschverhältnis, die Methode zur Berechnung desselben und die Kriterien zur Bewertung des Vermögens im abgebenden Teilfonds. Über die Fusion wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers erstellt, welcher den Aktionären auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Anleger die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 25. März 2014 um 17.00 Uhr kostenlos an den Teilfonds zurückgeben. Die Ausgabe sowie Rückgabe von Anteilen ist während des Zeitraums vom 25. März 2014, 17.00 Uhr bis zum 31. März 2014, 17.00 Uhr für den übertragenden Teilfonds nicht möglich. Die Aktionäre des übertragenden Teilfonds werden am Übertragungsstichtag für ihre Anteile eine entsprechende Anzahl von Aktien des oben genannten übernehmenden Teilfonds erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds ergibt. Dieses Umtauschverhältnis wird am 1. April 2014 auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) bekannt gegeben. Das Umtauschverhältnis kann ab dem genannten Datum auch bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Für die Aktionäre des übertragenden Teilfonds ist der mit der Übertragung des Teilfonds zusammenhängende Umtausch ihrer Aktien nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten der Fusion, mit Ausnahme der Kosten für den Wirtschaftsprüfer, werden nicht von den betroffenen Teilfonds getragen. Nach der Verschmelzung besteht lediglich der übernehmende Teilfonds weiter. Das aktuelle und zum Übertragungsstichtag gültige Verkaufsprospekt nebst Satzung Verwaltungsreglement sowie eine Kopie der erstellten Berichte, sind bei den Zahl- und Vertriebsstellen, der Depotbank sowie der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) kostenlos erhältlich. Betroffenen Anlegern wird die Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente empfohlen. Die aktuellen und zum Übertragungsstichtag gültigen wesentlichen Anlegerinformationen übernehmenden Teilfonds können kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com abgerufen werden. Luxemburg im Januar 2014 Der Verwaltungsrat der Lacuna Informationsstellen in der Bundesrepublik Deutschland: DZ BANK AG, Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main und Lacuna AG, Ziegetsdorfer Straße 109, D-93051 Regensburg. Zahl- und Informationsstelle in Österreich: RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien.