Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB



Ähnliche Dokumente
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.

126 AktG (Anträge von Aktionären)

Bericht des Aufsichtsrats. Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

DCGK. Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB und Corporate Governance Bericht

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

IVU Traffic Technologies AG

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Heidelberger Lebensversicherung AG

Corporate Governance Bericht der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbh

Corporate Governance Bericht 2010

Corporate Governance Bericht

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

NEXUS AG. Villingen-Schwenningen WKN ISIN DE

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Rechte der Aktionäre

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr ISIN: DE Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf

Corporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

MEAG als aktiver Aktionär Richtlinie über das Abstimmverhalten auf Hauptversammlungen (Proxy Voting Richtlinie) Stand: Oktober 2014

Nordzucker AG. mit Sitz in Braunschweig. ordentlichen Hauptversammlung. ein, die am Donnerstag, den 10. Juli 2014, 10:00 Uhr,

OPEN Business Club AG Hamburg. - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG ISIN DE000XNG Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)

Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.

Erklärung der PEH Wertpapier AG zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB und Corporate Governance Bericht

Geschäftsordnung. für das Präsidium des Aufsichtsrats der Siemens Aktiengesellschaft. Fassung vom 23. September 2015

Einladung zur Hauptversammlung. am 25. Juni Der Erfolg unserer Kunden ist unser Antrieb.

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Zapf Creation AG. Rödental. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2009

Corporate-Governance-Bericht 2012 der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der BwFuhrparkService GmbH

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse

Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE // WKN:

Ordentlichen Hauptversammlung der FiNet Financial Services Network AG, Marburg

Bayerische Gewerbebau AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

Einladung zur Hauptversammlung. thyssenkrupp AG

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

Die neue Rolle des Financial Expert. Bergisch - Gladbach, den 13. Dezember 2010 Dr. Bernd Schichold

ERLÄUTERUNG ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE

Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 17.

12. Mai 2015 Maritim Hotel Berlin. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Rheinmetall AG i 2015

Ordentliche Hauptversammlung der Lotto24 AG am 24. Mai 2016

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Corporate Governance Bericht

WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 und 119 AktG

1. Ergänzung der Tagesordnung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Post AG am 25. Mai 2011

Die Gesellschaftsformen

aap Implantate AG Berlin

juris GmbH Corporate Governance Bericht 2014

Die HV-relevanten Fristen und ihre Berechnung sind in der nachfolgenden Tabelle eines Musterterminplans dargestellt:

Ordentliche Hauptversammlung am , um 10:00 Uhr, Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15, München

111. ordentliche Hauptversammlung der RENK Aktiengesellschaft

Heidelberger Lebensversicherung AG

FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer ISIN: DE Ordentliche Hauptversammlung

ODDSLINE Entertainment AG

Ordentliche Hauptversammlung der Brenntag AG am 14. Juni 2016 in Düsseldorf

Heidelberger Lebensversicherung AG

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

S&T AG Linz, FN m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14.

Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Oldb)

RWE Pensionsfonds AG

Ordentliche Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG am 1. Juli 2010

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014.

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Ordentliche Hauptversammlung der Masterflex AG, Gelsenkirchen Dienstag, dem 28. Juni 2011

Bericht des Aufsichtsrats

SMA Solar Technology AG Niestetal

Deutsche Post AG Bonn WKN ISIN DE WKN A13SUD ISIN DE000A13SUD2

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Mehr als die Wiedergabe der Erklärung zur Unternehmensführung ist auch praktisch nicht möglich, da ihre Bestandteile keine Ableitung zulassen.

Ordentliche Hauptversammlung Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Erklärung zur Unternehmensführung gem. 289a HGB mit Corporate Governance Bericht 2013

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Erklärung gemäß 161 des Aktiengesetzes (Entsprechenserklärung)

E I N L A D U N G. zur. 97. ordentlichen Hauptversammlung. der. Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

Letzte Aktualisierung: 13. Mai Gegenanträge

Corporate Governance Grundsätze der Hannover Rück SE

Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ( BBI Immobilien AG ) am 30. Juni 2015

Die Erklärung zur Unternehmensführung

Finale Fassung 23. Juni 2014

Transkript:

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB Corporate Governance als Prinzip verantwortungsvoller und an nachhaltiger Wertschöpfung orientierter Unternehmensführung ist wesentlicher Bestandteil für den langfristigen Unternehmenserfolg und stärkt das Vertrauen der Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten in das Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der Schuler AG bekennen sich zu einer verantwortungsvollen Führung und Kontrolle des Unternehmens und folgen daher bereits seit Jahren den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit wenigen Ausnahmen. Die nachfolgende Entsprechenserklärung haben Vorstand und Aufsichtsrat im Februar 2014 abgegeben. Entsprechenserklärung vom 26. Februar 2014 Vorstand und Aufsichtsrat der Schuler Aktiengesellschaft (nachfolgend "Schuler AG" oder "Gesellschaft") geben die nachfolgende Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG in Bezug auf die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ab und werden für deren Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft Sorge tragen. Vorstand und Aufsichtsrat der Schuler AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG am 30. September 2013 abgegeben. Die nachfolgende Erklärung gilt für den Zeitraum ab dem 1. Oktober 2013 und bezieht sich auf die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in seiner Fassung vom 13. Mai 2013, die am 10. Juni 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Dies vorausgeschickt, erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Schuler AG, dass den Empfehlungen des Kodex entsprochen wird und in der Vergangenheit entsprochen wurde. Vorstand und Aufsichtsrat der Schuler AG beabsichtigen, diese auch in Zukunft zu beachten. Lediglich die folgenden Empfehlungen des Kodex wurden und werden nicht beachtet. 1. Ziff. 3.8 Abs. 3 des Kodex Selbstbehalt bei D&O Versicherungen Der Kodex empfiehlt in Ziff. 3.8 Abs. 3, bei Abschluss von Haftpflichtversicherungen für Aufsichtsratsmitglieder (sog. Directors and Officers Liability Insurance D&O Versicherung) einen Selbstbehalt vorzusehen. Die Schuler AG ist der Auffassung, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht geeignet wäre, die Motivation und Verantwortung zu verbessern, mit denen die Mitglieder des Aufsichtsrats der Schuler AG die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Die bestehende D&O Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats der Schuler AG sieht daher in Abweichung von Ziff. 3.8 Abs. 3 des Kodex keinen Selbstbehalt vor. Die Schuler AG wird aus vorgenannten Gründen auch künftig keinen Selbstbehalt für die

D&O Versicherung von Aufsichtsräten vereinbaren und insoweit von der Empfehlung in Ziff. 3.8 Abs. 3 des Kodex abweichen. 2. Ziff. 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 des Kodex Betragsmäßige Höchstgrenzen für die Vorstandsvergütung Nach der im Jahr 2013 neu eingeführten Empfehlung in Ziff. 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK soll die Vorstandsvergütung insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betrags mäßige Höchstgrenzen aufweisen. Die Dienstverträge der amtierenden Vorstandsmitglieder der Schuler AG sahen bislang betragsmäßige Höchstgrenzen nur hinsichtlich der Festvergütung und der variablen Vergütung vor, nicht aber hinsichtlich der "Vergütung insgesamt". Der Aufsichtsrat hat die neue Empfehlung in Ziff. 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 des Kodex zum Anlass genommen, in am 4. Dezember 2013 geschlossenen Nachträgen zu den bestehenden Vorstandsdienstverträgen entsprechende betragsmäßige Höchstgrenzen mit den Vorstandsmitgliedern zu vereinbaren. Seit dem 4. Dezember 2013 und künftig wird der Empfehlung in Ziff. 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 des Kodex daher vollumfänglich entsprochen. Aufsichtsrat und Vorstand sind damit der neuen Kodexempfehlung alsbald nach deren Inkrafttreten nachgekommen. 3. Ziff. 4.2.5 Abs. 3 des Kodex Individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung Nach der im Jahr 2013 neu eingeführten Empfehlung in Ziffer 4.2.5 Absatz 3 DCGK soll für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen, die Vorstandsvergütung unter Verwendung von Mustertabellen individualisiert im Vergütungsbericht offengelegt werden. Die Hauptversammlung der Schuler AG am 18. April 2013 hat die Nichtoffenlegung der individualisierten Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder beschlossen. 4. Ziff. 5.4.1 Abs. 2 des Kodex Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder Ein Höchstalter für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Schuler AG ist nicht vorgesehen. Der kompetente Rat unserer erfahrenen Aufsichtsräte soll auch zukünftig, unabhängig von ihrem Alter, die Entwicklung der Gesellschaft positiv beeinflussen. 5. Ziff. 5.4.6 des Kodex Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die Schuler AG weicht von der Empfehlung des Kodex in Ziff. 5.4.6 Abs. 3 Satz 1 ab, wo nach die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang oder im Lagebericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden soll. Die Schuler AG erachtet die Ausweisung der Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats nach den Rechnungslegungsvorschriften im Geschäftsbericht für ausreichend, um dem Informationsinteresse der Aktionäre zu genügen.

Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wird mit den unter den o.g. Ziffern 1, 3, 4 und 5 genannten Ausnahmen auch künftig entsprochen. Weitere Angaben zur Unternehmensführung bei Schuler Führungs und Unternehmensstruktur Die Schuler AG mit Sitz in Göppingen ist die Management Holding des Schuler Konzerns. Der Konzern setzt sich aus 26 vollkonsolidierten Gesellschaften zusammen und ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert: Forming Systems, Automation und Tools, die durch rechtlich selbstständige Gesellschaften mit eigener Geschäfts und Ergebnisverantwortung operieren. Der Vorstand der Schuler AG steht mit den Geschäftsführungen der einzelnen Gesellschaften in regelmäßigem Kontakt. Vorstand Der Vorstand der Schuler AG setzte sich im Rumpfgeschäftsjahr 2013 (01.10.2013 bis 31.12.2013) aus folgenden Mitgliedern zusammen: Stefan Klebert (Chief Executive Officer) Joachim Beyer (Chief Technology Officer) Norbert Broger (Chief Financial Officer) Dr. Peter Jost (Chief Operation Officer) Ein Geschäftsverteilungsplan regelt die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder. Der Vorstand stimmt sich eng ab und tritt regelmäßig zu Sitzungen zusammen.

Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Schuler AG ist nach dem Mitbestimmungsgesetz zusammengesetzt und besteht aus zwölf Mitgliedern: Jeweils sechs Mitglieder werden von den Vertretern der Aktionäre und den Arbeitnehmern für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Die letzte Wahl fand 2013 statt. Bei Stimmengleichheit in Abstimmungen hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats zwei Stimmen. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Wesentliche Geschäfte des Vorstands bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand informiert die Aufsichtsratsmitglieder regelmäßig, umfassend und zeitnah über Geschäftsentwicklung und Planungen. Der Aufsichtsrat hat einen Personalausschuss, einen Ausschuss nach 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz, einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) sowie einen Nominierungsausschuss gebildet. Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer. Darüber hinaus bereitet er die entsprechenden Verhandlungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vor. Der Nominierungsausschuss ist ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt und schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat vor. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat der Schuler AG arbeiten im Interesse des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Oberstes Ziel der beiden Organe ist es, den Fortbestand des Unternehmens zu gewährleisten und die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens voranzutreiben. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben findet bei Schuler eine strikte personelle Trennung zwischen dem Leitungs und Überwachungsorgan statt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Strategie, die Finanzund Ertragslage, die Unternehmensplanung sowie das Risikomanagement. Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens.

Die Mitglieder des Vorstands haben an allen Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2013 teilgenommen. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen fand ein regelmäßiger Informationsaustausch statt. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors Dealings) Gemäß 15a Wertpapierhandelsgesetz sind Organmitglieder verpflichtet, der Schuler AG den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der eigenen Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen. Sämtliche der Schuler AG gemeldeten Directors Dealings Mitteilungen sind im Internet unter www.dgap.de oder www.schulergroup.com zu finden. Die Schuler AG veröffentlicht diese Transaktionen unverzüglich, nachdem sie dem Unternehmen mitgeteilt wurden. Im Geschäftsjahr 2013 sind der Schuler AG keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte von Organmitgliedern mitgeteilt worden. Hauptversammlung Die Hauptversammlung ist neben Vorstand und Aufsichtsrat das dritte Organ der Gesellschaft. Auf der Hauptversammlung haben die Aktionäre die Möglichkeit, Fragen an Vorstand und Aufsichtsrat zu richten und ihre Stimmrechte auszuüben. Jede Aktie gewährt eine Stimme, sie lautet auf den Inhaber und ist global verbrieft. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung nachgewiesen haben und sich mit dem entsprechenden Nachweis anmelden. Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den 21. Tag vor der Versammlung beziehen und der Gesellschaft oder einer in der Einberufung bezeichneten Stelle bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Der Konzernabschluss wird nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) aufgestellt, wie sie in der EU anzuwenden sind. Grundlage des Jahresabschlusses sind die Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Die Hauptversammlung wählt einen unabhängigen Abschlussprüfer, der den Jahresabschluss und

den Konzernabschluss prüft. Zum Abschlussprüfer für den Konzern und Jahresabschluss wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, berufen. Internes Kontrollsystem (IKS) und Risikomanagement Die Schuler AG verfügt über ein effizientes Internes Kontroll und Risikomanagement System. Die darin festgelegten Grundsätze und Richtlinien sollen helfen, Risiken frühzeitig aufzudecken und Gegenmaßnahmen rechtzeitig ergreifen zu können. Es wird ständig überprüft und falls erforderlich an neue Gegebenheiten angepasst. Weitere Angaben dazu finden Sie im Chancen und Risikobericht des Konzernlageberichts. Kommunikation Im Dialog mit dem Kapitalmarkt setzen wir auf eine offene und transparente Kommunikation. Daher informieren wir unsere Aktionäre, Analysten, Geschäftspartner, Mitarbeiter sowie die Öffentlichkeit zeitnah und umfassend über aktuelle Unternehmensnachrichten. Wir geben Auskunft in Form von Finanzberichten, Pressemitteilungen, Ad hoc Mitteilungen sowie weiteren Publikationen. Alle Informationen sind auf unserer Internetseite unter www.schulergroup.com zugänglich. Ein Finanzkalender informiert über die Termine der Finanzberichterstattung sowie weitere wichtige Veranstaltungen.