Zertifizierungsprogramm



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Transkript:

Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren nach DIN EN 12934 (Stand: Dezember 2012) DIN CERTCO Alboinstraße 56 12103 Berlin Tel: +49 30 7562-1131 Fax: +49 30 7562-1141 E-Mail: info@dincertco.de www.dincertco.de

Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren Klasse I, Klasse II und/oder neu Seite 2 von 13 Vorwort DIN CERTCO wurde 1972 vom DIN Deutsches Institut für Normung e. V. für die Vergabe der DIN-Zeichen gegründet und bietet die Zertifizierung von Produkten, Personen, Dienstleistungen sowie Unternehmen auf der Basis von DIN-Normen und ähnlichen Spezifikationen an. Zur Dokumentation unserer Neutralität, Unabhängigkeit und Kompetenz verfügen wir über eine Akkreditierung nach DIN EN 45011. Die Zufriedenheit und das Vertrauen unserer Kunden stellen wir darüber hinaus durch eine Zertifizierung unseres QM-Systems nach DIN EN ISO 9001 sicher. Die ordnungsgemäße Federngewinnung und die korrekte Deklaration von Füllungen, bestehend aus Federn und Daunen, sind für die Traumpass e. V. und DIN CERTCO die Grundlagen für die Vergabe des Zertifizierungszeichens "TRAUMPASS DIN-Geprüft. Dieses Zertifizierungsprogramm bildet neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DIN CERTCO die Grundlage für Anbieter von daunen- und/oder federngefüllten Bettwaren Klasse I, Klasse II und/oder neu, ihre Produkte mit dem Zertifizierungszeichen "TRAUM- PASS DIN-Geprüft zu kennzeichnen. Sie dokumentieren damit, dass ihre Produkte alle Anforderungen nach der DIN EN 12934 erfüllen. Sie dokumentieren ebenfalls damit, dass sie die Regeln zur Rückverfolgung von Warenläufen einhalten und sich regelmäßigen Kontrollen unterziehen. Gegenüber dem Nutzer der Ware wird durch das Zertifizierungszeichen TRAUMPASS DIN-Geprüft das Vertrauen geschaffen, dass eine unabhängige, neutrale und kompetente Stelle die Ware anhand objektiver Prüfkriterien sorgfältig untersucht und bewertet hat. Der Nutzer erhält somit einen Mehrwert, den er bei seiner Kaufentscheidung berücksichtigen kann. Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren Klasse I, Klasse II und/oder neu erhalten das Zertifizierungszeichen "TRAUMPASS DIN-Geprüft bei Erfüllung der unter Abschnitt 3 aufgeführten Anforderungen nach dem in diesem Zertifizierungsprogramm beschriebenem Verfahren. Alle Zertifikatinhaber können tagesaktuell auf der Homepage von DIN CERTCO (www.dincertco.de) abgerufen werden.

Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren Klasse I, Klasse II und/oder neu Seite 3 von 13 Beginn der Gültigkeit Dieses Zertifizierungsprogramm gilt ab 2012-12-01. Der Nachweis, dass Klasse II, wie unter Abschnitt 3 beschrieben, verwendet wurde, erfolgt über einen aktuellen Prüfbericht, der DIN CERTCO mit der nächsten Probenahme im Rahmen des Mystery Shoppings vorzulegen ist. Die nächste Probenahme hat innerhalb der nächsten 6 Monate ab Gültigkeit des Zertifizierungsprogrammes zu erfolgen. Die Umschreibung des Zertifikates wird nach der Konformitätsbewertung vorgenommen. Die Kosten orientieren sich an der aktuell gültigen Gebührenordnung. Änderungen Gegenüber dem Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren - Klasse I und/oder neu (2012-07) wurde folgende Änderung vorgenommen: a) Einfügen der Klasse II Frühere Ausgaben - Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren - Klasse I und/oder neu (2012-07) - Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren - Klasse I und/oder neu (2012-01) - Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren - Klasse I und/oder neu (2011-07) - Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren - Klasse I und/oder neu (2006-07)

Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren Klasse I, Klasse II und/oder neu Seite 4 von 13 INHALT 1 Anwendungsbereich...5 2 Prüf- und Zertifizierungsgrundlagen...5 3 Produktanforderungen...5 4 Prüfung...6 4.1 Allgemeines...6 4.2 Prüfungsarten...6 4.2.1 Erstprüfung...6 4.2.2 Überwachungsprüfung (Kontrollprüfung)...6 4.2.3 Ergänzungsprüfung...7 4.2.4 Sonderprüfung...7 4.3 Probenahme zur Produktprüfung (Modul 1)...7 4.4 Prüfungsdurchführung...8 4.4.1 Modul 1...8 4.4.2 Modul 2...8 4.5 Prüf-/Inspektionsbericht...8 5 Zertifizierung...9 5.1 Antrag auf Zertifizierung...9 5.2 Konformitätsbewertung...9 5.3 Zertifikat, Zeichennutzungsrecht und Pflichten des Zertifikatinhabers...10 5.4 Veröffentlichungen...10 5.5 Gültigkeit des Zertifikats...10 5.6 Verlängerung des Zertifikats...11 5.7 Erlöschen des Zertifikats...11 5.8 Änderungen/Ergänzungen...11 5.8.1 Änderungen/Ergänzungen am Produkt...11 5.8.2 Änderung der Prüfgrundlage...11 5.9 Mängel am Produkt...12 6 Überwachung...12 6.1 Fremdüberwachung durch DIN CERTCO (Modul 1)...12 6.2 Eigenüberwachung durch den Hersteller (Modul 2)...12

Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren Klasse I, Klasse II und/oder neu Seite 5 von 13 1 Anwendungsbereich DIN CERTCO hat gemeinsam mit der Traumpass e. V., früher als Kontrollgemeinschaft Federn-Siegel e. V., bekann, ein Zertifizierungszeichen namens TRAUMPASS DIN-Geprüft für die Kennzeichnung von daunen- und/oder federngefüllten Bettwaren entwickelt. Es bezieht sich ausschließlich auf Wassergeflügelfüllungen der Klasse I, Klasse II und/oder neu nach DIN EN 12934, soweit sie den Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit entsprechen. Die Rückverfolgbarkeit muss mindestens die Vorstufe und die nachgelagerte Stufe umfassen. Dieses Zertifizierungsprogramm gilt für fertig bearbeitete Federn und Daunen als alleiniges Füllmaterial und enthält in Verbindung mit den unten genannten Prüfgrundlagen alle Anforderungen zur Vergabe des Zertifizierungszeichens TRAUMPASS DIN-Geprüft. Das vorliegende Zertifizierungsprogramm legt Anforderungen an das Produkt selbst, die Rückverfolgbarkeit von Warenläufen sowie an dessen Prüfung, Überwachung und Zertifizierung fest. 2 Prüf- und Zertifizierungsgrundlagen Die Grundlagen für die Prüfung und Zertifizierung bilden die nachstehend aufgeführten Dokumente. Bei datierten Verweisen gilt nur die in Bezug genommene Fassung. Bei undatierten Verweisen gilt die jeweils aktuelle Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments einschließlich aller Änderungen. DIN EN 12934 Federn und Daunen Kennzeichnung der Zusammensetzung von fertig bearbeiteten Federn und Daunen als alleiniges Füllmaterial, im Nachfolgenden Modul 1 genannt dieses Zertifizierungsprogramm die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DIN CERTCO die dazugehörige Gebührenordnung von DIN CERTCO die Markensatzung Federn-Siegel TRAUMPASS e. V. die Besonderen Bedingungen gemäß 5 der Markensatzung für die Kollektivmarke TRAUMPASS, die die Kennzeichnung von daunen- und/oder federngefüllten Bettwaren der Klasse I, Klasse II und/oder neu nach DIN EN 12934 betreffen die Bußgeldordnung des Federn-Siegels (TRAUMPASS e. V. ) die Rahmenbedingungen für die Rückverfolgung (Traceability) von Warenläufen der Traumpass e. V. (im Folgenden Rahmenbedingungen genannt) der EDFA Traceability Standard der Kodex der Traumpass e. V. (im Folgenden Kodex genannt) 3 Produktanforderungen Neben den Anforderungen der DIN EN 12934 Abschnitt 5 müssen die Anforderungen an die Dokumentation der Rückverfolgung von Warenläufen, definiert in den Rahmenbedingungen, erfüllt werden.

Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren Klasse I, Klasse II und/oder neu Seite 6 von 13 In der nachfolgenden Tabelle sind die Elemente und Zusammensetzungen aufgeführt für die diese Zertifizierung gilt. Tabelle 1 Geflügelart Wassergeflügel Kennzeichnung der Zusammensetzung von Komponenten Elemente und Zusammensetzung (in %) Daune... % Feder... % bzw. Feder... % Daune... % Gehalt von anderen Elementen (in %) maximal 10 Wenn die Klasse I auf dem Etikett aufgeführt wird, ist der maximale Grenzwert von 5 % laut DIN EN 12934 in den anderen Elementen einzuhalten. Abweichend zu den Kennzeichnungsanforderungen aus Abschnitt 5 der DIN EN 12934 in der Klasse II beträgt die maximale Grenze für die anderen Elemente 10 %. Die Klassifikation des Füllmaterials kann auf dem Etikett angegeben werden. Dabei müssen die prozentualen Anteile der Masse der Elemente in abnehmender Reihenfolge aufgeführt sein. 4 Prüfung 4.1 Allgemeines Für die Durchführung der erforderlichen Prüfungen als Grundlage für die Bewertung und Zertifizierung der Produkte bedient sich DIN CERTCO der von ihr anerkannten Prüflaboratorien. DIN CERTCO beauftragt mit der Durchführung der erforderlichen Prüfungen und Inspektionen ein von ihr anerkanntes Prüflaboratorium. Die Proben werden gemäß den Anforderungen in der Norm überprüft. Die Dokumentationen von Warenläufen werden durch Inspektionen gemäß den Rahmenbedingungen geprüft. Für die Zertifizierung werden zwei verschiedene Module bewertet. Modul 1 umfasst die Produktprüfung nach DIN EN 12934. Modul 2 umfasst die Kontrolle der Rückverfolgung von Warenläufen, um die ordnungsgemäße Federngewinnung und korrekte Deklaration von Füllungen darzustellen. 4.2 Prüfungsarten 4.2.1 Erstprüfung Die Erstprüfung umfasst in Modul 1 die Probenahme von Bettwaren im Verkaufslager des Antragsstellers oder im Markt und der Prüfung im anerkannten Prüflaboratorium. Die Erstprüfung umfasst in Modul 2 eine Dokumentenprüfung in Form einer Inspektion zur Rückverfolgung der Warenläufe. Die zu prüfenden Dokumente werden in den Rahmenbedingungen genannt. 4.2.2 Überwachungsprüfung (Kontrollprüfung)

Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren Klasse I, Klasse II und/oder neu Seite 7 von 13 Die Überwachungsprüfung wird in wiederkehrenden, festgelegten Abständen durchgeführt und dient der Feststellung, ob das zertifizierte Produkt in der Produktionsphase dem typgeprüften Produkt entspricht. Die Überwachungsprüfung wird nur für das Modul 1 durchgeführt. Die Überwachungsprüfungen bestehen aus mindestens drei Probenahmen von Bettwaren im Verkaufslager des Antragsstellers und der technischen Prüfung im anerkannten Prüflaboratorium innerhalb der Gültigkeit des Zertifikates. Davon wird mindestens eine Probenahme von Bettwaren pro Jahr erfolgen. 4.2.3 Ergänzungsprüfung Eine Ergänzungsprüfung findet statt, wenn Ergänzungen, Erweiterungen oder Änderungen (siehe Abschnitt 5.8) am zertifizierten Produkt vorgenommen wurden, die Einfluss auf die Konformität mit den zugrundeliegenden Anforderungen haben. Art und Umfang der Ergänzungsprüfung werden im Einzelfall von DIN CERTCO in Abstimmung mit dem Prüflaboratorium festgelegt. 4.2.4 Sonderprüfung Eine Sonderprüfung findet statt bei festgestellten Mängeln nach Ruhen der Produktion über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten auf zu begründende Veranlassung von DIN CERTCO auf schriftlichen Antrag Dritter, wenn für diese ein besonderes Interesse an der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Marktgeschehens in wettbewerblicher oder qualitativer Art vorliegt Art und Umfang einer Sonderprüfung werden dem Zweck entsprechend in jedem Einzelfall von DIN CERTCO in Abstimmung mit dem Prüflaboratorium festgelegt. Werden bei einer Sonderprüfung Mängel festgestellt, oder handelt es sich um eine Sonderprüfung auf Grund des Ruhens der Produktion, hat der Zertifikatinhaber die Kosten des Sonderprüfungsverfahrens zu tragen. Werden bei Sonderprüfungen auf Antrag Dritter keine Mängel festgestellt, gehen die Kosten zu Lasten der antragstellenden, dritten Stelle. 4.3 Probenahme zur Produktprüfung (Modul 1) Die Probenahme der Überwachungs-, Verlängerungs- sowie der Sonderprüfungen werden in der Regel durch anonyme Ankäufe durchgeführt, hier als "Mystery Shopping" bezeichnet. Im Ankauf eingeschlossen sind Fachgeschäfte, Fachhandelsabteilungen, Konzerne, Discounter, Cash & Carry Märkte, Warenhäuser, Möbelhäuser, Textilsortimenter, Versandhandelsunternehmen und Sonderpostenmärkte sowie Outletcenter. In den Fällen, in denen eine Probenahme gemäß dem sogenannten Mystery Shopping Verfahren nicht erfüllt werden kann, etwa, weil keine Bettstücke im Markt erworben werden konnten, kann die Probenahme auch direkt vom Verkaufslager erfolgen.

Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren Klasse I, Klasse II und/oder neu Seite 8 von 13 In diesen Fällen ist DIN CERTCO berechtigt und durch sie beauftragte Dritte, bei den entsprechenden Zertifikatinhabern Probenahmen vom Verkaufslager durchzuführen. Die ausgewählten Bettwaren sind mit einer dauerhaften Kennzeichnung am Produktanhänger versehen, die schriftlich festzuhalten ist. Nach erfolgtem Kauf der Proben erfolgt der Versand zu unabhängigen, von DIN CERTCO anerkannten Prüflaboratorien. 4.4 Prüfungsdurchführung 4.4.1 Modul 1 Die Prüfungen der Produktanforderungen nach Modul 1 erfolgen nach DIN EN 12131. Über diese Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt. 4.4.2 Modul 2 Die Dokumentenprüfung erfolgt gemäß der Rahmenbedingungen im Rahmen von Inspektionen der durch DIN CERTCO anerkannten Prüflaboratorien oder Inspektoren. Die Inspektion dient auch der Feststellung, ob die Voraussetzungen für eine fortlaufende Konformität der Produkte mit den Anforderungen nach Abschnitt 3 gegeben sind, wenn eine Verlängerungsprüfung durchgeführt wird. Diese Feststellung wird nur für das Modul 2 angewandt. Über die Inspektion wird ein Inspektionsbericht erstellt. Sind die Ergebnisse der Erstinspektion nicht ausreichend, so ist der Antragsteller unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Zwischen Zertifizierungsstelle, anerkanntem Prüflaboratorium, der Traumpass e. V. und ggf. Antragsteller ist dann der Umfang zusätzlicher Maßnahmen zum Erfüllen aller Erfordernisse festzulegen. Ist der Antragsteller zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen nicht in der Lage, so wird das Verfahren abgebrochen. 4.5 Prüf-/Inspektionsbericht Das Prüflaboratorium teilt dem Auftraggeber das Ergebnis der Prüfungen in einem Prüfbericht mit. Der Inspektor teilt das Ergebnis der Inspektion in einem Inspektionsbericht mit. Dieser muss DIN CERTCO jeweils im Original vorgelegt werden. Der Prüf-/Inspektionsbericht darf jeweils bei Antragstellung in der Regel nicht älter als 12 Monate sein. In Einzelfällen können auch ältere Prüfberichte anerkannt werden, wenn das Prüflaboratorium schriftlich die Gültigkeit der im Prüfbericht genannten Angaben bestätigt. Der Prüf-/Inspektionsbericht muss der DIN EN ISO/IEC17025, Abschnitt 5.10 entsprechen und mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten. Der bisherige Prüfbericht bedarf keiner Änderung. Name und Anschrift des Herstellers Name und Anschrift des Antragstellers (sofern abweichend vom Hersteller) Prüfgrundlagen (Normen und Zertifizierungsprogramm) inkl. Ausgabedatum Registernummer, nach erfolgter Zertifizierung ID-Nummer (Identifikationsnummer, Zuteilung erfolgt durch die auditierende Stelle)

Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren Klasse I, Klasse II und/oder neu Seite 9 von 13 Art der Inspektion/Prüfung (z. B. Erst-, Überwachungs-, Verlängerungsinspektion/- prüfung usw.) Datum und Ort(e) der Inspektion/Prüfung Auflistung der Verfügbarkeit und Aktualität der in 1 und 2 der Rahmenbedingungen beschriebenen Dokumentation Beurteilung der Schlüssigkeit der Dokumentation der Traceability Beschreibung der Kooperationsbereitschaft des TRAUMPASS-Nutzers während der Inspektion Namen und Anschrift des/der Zulieferanten (nur notwendig, wenn kein Testat eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers oder sonstigen unabhängigen Dritten vorgelegt werden kann) Ergebnisse der Inspektion/Prüfung zusammengefasst in einem Inspektions-/Prüfbericht mit der Einordnung der Firma in die Kategorien bestanden, Bedarf zur Nachbearbeitung oder nicht bestanden. Name und Unterschrift des für die Inspektion/Prüfung Verantwortlichen 5 Zertifizierung Bei der Zertifizierung im Sinne dieses Zertifizierungsprogrammes handelt es sich um die Konformitätsbewertung eines Produktes durch DIN CERTCO auf Grundlage von Prüf- und Inspektionsberichten der von ihr anerkannten Prüflaboratorien. Hierbei werden die zu zertifizierenden Produkte auf Übereinstimmung (Konformität) mit den im Abschnitt 3 genannten Anforderungen überprüft und nachfolgend überwacht. Das Nutzungsrecht für das Zertifizierungszeichen TRAUMPASS DIN-Geprüft wird durch Ausstellen eines entsprechenden Zertifikates erteilt. 5.1 Antrag auf Zertifizierung Der Antragsteller bringt daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren der oben genannten Kategorie in Verkehr und setzt diese überwiegend an gewerbliche Wiederverkäufer ab. Antragsteller können sowohl Hersteller nach 4 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) oder Vertreiber sein, die im schriftlichen Einvernehmen mit dem Zertifikatinhaber die Produkte eigenverantwortlich im Sinne des Produkthaftungsgesetzes in Verkehr bringen. Folgende Unterlagen sind vom Antragsteller/Traumpass e. V. bei DIN CERTCO einzureichen: Antrag auf Zertifizierung im Original und mit rechtsverbindlicher Unterschrift aktueller Prüf- und Inspektionsbericht nach Abschnitt 4.5 über eine Erstprüfung (siehe Abschnitt 4.2.1), sofern die Prüfung nicht durch DIN CERTCO beauftragt wird unterschriebener aktueller Kodex Der Antragsteller erhält von DIN CERTCO nach Antragseingang eine Auftragsbestätigung mit einer internen Verfahrensnummer und Hinweisen zum weiteren Verfahrensgang und ggf. noch fehlenden Antragsunterlagen. 5.2 Konformitätsbewertung Auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen führt DIN CERTCO die Konformitätsbewertung durch. Hierzu wird insbesondere anhand der Prüf- und Inspektionsberichte bewertet, ob das Produkt und der Antragsteller die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms und der Norm erfüllen.

Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren Klasse I, Klasse II und/oder neu Seite 10 von 13 Über mögliche Abweichungen sowie das Ergebnis der Konformitätsbewertung wird der Antragsteller und die Traumpass e. V. schriftlich durch DIN CERTCO informiert. 5.3 Zertifikat, Zeichennutzungsrecht und Pflichten des Zertifikatinhabers Nach erfolgreicher Prüfung und Konformitätsbewertung der eingereichten Antragsunterlagen stellt DIN CERTCO dem Antragsteller ein Zertifikat aus und erteilt das Nutzungsrecht für das TRAUMPASS DIN-Geprüft in Verbindung mit einer zugehörigen Registernummer. Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren Klasse I, Klasse II und/oder neu, für die das Nutzungsrecht für das Zertifizierungszeichen TRAUMPASS DIN-Geprüft erteilt worden ist, sind mit dem Zertifizierungszeichen TRAUMPASS DIN-Geprüft zu kennzeichnen. Das entsprechende Zertifizierungszeichen darf nur mit den jeweils zugeteilten Kontrollnummern sowie fest am Produkt angebracht, verwendet werden. Zeichen und Registernummer dürfen nur für Produkte verwendet werden, die den Anforderungen des Zertifizierungsprogramms und dem geprüften Produkt entsprechen. Aufbau der Registernummer: 8F000 (Rückverfolgbarkeit des zertifizierten Produktes und des zugehörigen Unternehmens) Die Regelungen des Zertifizierungsprogramms, insbesondere der Sanktionen, gelten auch dann, wenn ein Bettstück nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kontrolliert und beanstandet wird, dieses Bettstück aber während der Laufzeit des Zertifikates mit dem Zertifizierungszeichen TRAUMPASS DIN-Geprüft in Verkehr gebracht worden ist. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DIN CERTCO. 5.4 Veröffentlichungen Alle Zertifikatinhaber können tagesaktuell über die Homepage von DIN CERTCO www.dincertco.de unter <Zertifikatinhaber> abgerufen werden. Hersteller, Anwender und Verbraucher nutzen diese Recherchemöglichkeit, um sich über zertifizierte Produkte zu informieren. Die Kontaktdaten des Zertifikatinhabers (Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage) können dort eingesehen werden. 5.5 Gültigkeit des Zertifikats Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Der Gültigkeitszeitraum wird im Zertifikat angegeben. Mit Erlöschen des Zertifikats erlischt auch das Zeichennutzungsrecht.

Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren Klasse I, Klasse II und/oder neu Seite 11 von 13 5.6 Verlängerung des Zertifikats Soll die Zertifizierung über den im Zertifikat angegebenen Termin hinaus aufrechterhalten bleiben, so müssen DIN CERTCO rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ein aktueller positiver Prüf- und Inspektionsbericht sowie ein Antrag auf Verlängerung vorliegen. Auf der Basis der eingereichten Dokumente führt DIN CERTCO eine Konformitätsbewertung durch. Der Nachweis für die Einhaltung der Anforderungen der Prüf- und Zertifizierungsgrundlagen nach Abschnitt 3 erfolgt im Umfang einer Erstprüfung nach Abschnitt 4.2.1. 5.7 Erlöschen des Zertifikats Sofern die erneute Prüfung auf Normkonformität nach Abschnitt 4 nicht rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes stattgefunden hat, erlischt das Nutzungsrecht für das Zertifizierungszeichen TRAUMPASS DIN-Geprüft und der Registernummer, ohne dass es einer ausdrücklichen Mitteilung von DIN CERTCO bedarf. Darüber hinaus kann das Zertifikat z. B. erlöschen, wenn: die Überwachungsmaßnahmen nach Abschnitt 6 nicht fristgerecht oder unvollständig durchgeführt werden, das Zertifizierungszeichen TRAUMPASS DIN-Geprüft vom Zertifikatinhaber missbräuchlich verwendet wird, die Anforderungen, die sich aus diesem Zertifizierungsprogramm oder ihrer begleitenden Dokumente ergeben, nicht erfüllt werden, die anfallenden Zertifizierungsgebühren nicht fristgerecht bezahlt werden, die Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikates nicht mehr gegeben sind. 5.8 Änderungen/Ergänzungen 5.8.1 Änderungen/Ergänzungen am Produkt Der Zertifikatinhaber ist verpflichtet, DIN CERTCO alle Änderungen am Produkt umgehend mitzuteilen. DIN CERTCO entscheidet in Abstimmung mit dem Prüflaboratorium, in welchem Umfang eine Prüfung nach Abschnitt 4.2.3 vorzunehmen ist und ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt. Der Prüfbericht hierüber wird von dem Prüflaboratorium an DIN CERTCO weitergeleitet. Stellt DIN CERTCO eine wesentliche Änderung fest, erlischt das Zertifikat mit der zugehörigen Registernummer. Für das geänderte Erzeugnis kann erneut ein Antrag auf Erstzertifizierung und das Nutzungsrecht für das Zertifizierungszeichen TRAUMPASS - DIN-Geprüft gestellt werden. Der Zertifikatinhaber ist weiterhin verpflichtet, alle Änderungen von formalen Angaben mitzuteilen (z. B. Firmenname des Zertifikatinhabers oder dessen Anschrift). 5.8.2 Änderung der Prüfgrundlage Ändern sich die Prüfgrundlagen der Zertifizierung, so ist innerhalb von 6 Monaten nach Mitteilung durch DIN CERTCO ein Antrag auf Änderung der Zertifizierung einzureichen und in der Regel nach 12 Monaten die Konformität mit der geänderten Prüfgrundlage durch Vorlage eines positiven Prüfberichtes (siehe Abschnitt 4.2.3) vorzulegen.

Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren Klasse I, Klasse II und/oder neu Seite 12 von 13 5.9 Mängel am Produkt Werden Mängel an einem zertifizierten Produkt im Markt festgestellt, wird der Zertifikatinhaber von DIN CERTCO schriftlich aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. DIN CERTCO entscheidet in Absprache mit der Traumpass e. V., ob es sich um einen schweren oder geringfügigen Mangel handelt. Bei Mängeln, die unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf die Hygiene oder das funktionstechnische Verhalten haben (schwere Mängel), hat der Hersteller dafür Sorge zu tragen, dass die Produkte bis zur Beseitigung der Mängel nicht mehr mit den Zertifizierungszeichen gekennzeichnet werden. Die Mängel sind unverzüglich auch an auf Lager befindlichen Produkten abzustellen. Der Hersteller hat innerhalb von 3 Monaten bei DIN CERTCO durch Vorlage eines Prüfberichtes über eine Sonderprüfung nach Abschnitt 4.2.4 nachzuweisen, dass die Mängel behoben worden sind und das beanstandete Produkt wieder den festgelegten Anforderungen entspricht. Bei Mängeln, die keinen Einfluss auf die Hygiene oder das funktionstechnische Verhalten haben (geringfügiger Mangel), hat der Hersteller DIN CERTCO innerhalb von 3 Monaten und in geeigneter Weise nachzuweisen, dass die Mängel am beanstandeten Produkt behoben worden sind. Hält der Hersteller diese Fristen nicht ein, wird ihm und dem Vertreiber das Zertifikat und damit das Nutzungsrecht für das Zertifizierungszeichen TRAUMPASS DIN-Geprüft entzogen. Besteht weiterhin Grund zur Beanstandung, wird das Zertifikat durch DIN CERTCO zunächst ausgesetzt und gleichzeitig eine letzte Frist für die Beseitigung der Mängel eingeräumt. Kommt der Zertifikatinhaber der Aufforderung nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, oder kann die Beseitigung der Mängel erneut nicht nachgewiesen werden, erlischt das Zertifikat. 6 Überwachung Wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung ist die ständige Überwachung des zertifizierten Produktes während der gesamten Laufzeit des Zertifikates. Auf der Basis der eingereichten Dokumente führt DIN CERTCO eine Konformitätsbewertung durch. Die Überwachung findet in regelmäßigen Abständen statt. 6.1 Fremdüberwachung durch DIN CERTCO (Modul 1) Die Überwachungsprüfung nach Abschnitt 4.2.2 wird durch die Traumpass e. V. und das Mystery Shopping so gestaltet, dass innerhalb des Gültigkeitszeitraumes von zwei Jahren insgesamt mindestens drei Prüfberichte vorliegen, innerhalb der Hälfte des Gültigkeitszeitraumes mindestens ein Prüfbericht. Die Ausführung der Überwachungsprüfung wird durch DIN CERTCO veranlasst und muss fristgerecht durch einen positiven Prüfbericht nachgewiesen werden. 6.2 Eigenüberwachung durch den Hersteller (Modul 2)

Zertifizierungsprogramm Daunen- und/oder federngefüllte Bettwaren Klasse I, Klasse II und/oder neu Seite 13 von 13 Der Hersteller hat durch geeignete Maßnahmen der Qualitätssicherung dafür zu sorgen, dass die bei der Zertifizierung bestätigten Produkteigenschaften aufrecht erhalten bleiben. Dies kann durch eine auf das Produkt oder die Produktion unmittelbar ausgerichtete werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und darüber hinaus durch Maßnahmen im Rahmen eines Qualitätsmanagement-Systems (QM-System) gemäß der Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff. sichergestellt werden. Entsprechende Aufzeichnungen sind auf Verlangen DIN CERTCO oder ihren Beauftragten vorzulegen.