Frequenzbereichszuweisungsplan -Verordnung Novelle 2009

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Transkript:

Rainer Wegner Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat Frequenzpolitik Telefon: +49 30 2014 7773 Fax: +49 30 2014 3264 E-mail: rainer.wegner@bmwi.bund.de

Vorblatt Zielsetzung: Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung gibt den Rahmen zur Erstellung des Frequenznutzungsplans vor, der die Grundlage für einzelne Frequenzzuteilungen durch die dafür zuständige Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) bildet. Lösung: Mit der Verordnung werden Zuweisungen an Funkdienste und Nutzungsbestimmungen in vielen Frequenzbereichen an die Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2007 der Internationalen Telekommunikationsunion (ITU) angepasst. In den Fällen, in denen Spielräume bestehen, werden diese so genutzt, dass eine möglichst effiziente und störungsfreie Nutzung von Frequenzen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen kann.

Vorblatt: Lösung: Dies gilt insbesondere für den Frequenzbereich 790 862 MHz, in dem im Zuge des technischen Fortschritts und der dadurch zu erreichenden Digitalen Dividende (Zugewinn an Nutzungsmöglichkeiten des Frequenzspektrums aus der Umstellung von analogem auf digitales terrestrisches Fernsehen) Umverteilungen hinsichtlich der Frequenzzuweisungen für den Rundfunkdienst zugunsten des Mobilfunkdienstes (Internet-Breitbandzugänge) ohne wesentliche Nachteile für den Rundfunkdienst möglich werden.

Vorblatt: Lösung: Eine Verfügung zur sekundären Nutzung (Allgemeinzuteilung) dieses Frequenzbereiches für drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen gilt bis Ende 2015. Die Bundesregierung wird sich auf europäischer/internationaler Ebene dafür einsetzen, dass rechtzeitig alternative Frequenzbereiche für diese Nutzungen verfügbar sind.

Anlage: Frequenzbereichszuweisungsplan mit Nutzungsbestimmungen Auszug Teilfrequenzbereiche 440 862 MHz Lfd. Nr. Frequenzbereich (MHz) 224 440 470 D209 D286 D287 3 5 20 31 225 470 790 D149 D291A D306 3 5 21 31 226 790 862 3 5 31 36 MOBILFUNKDIENST D286A RUNDFUNKDIENST 6 14 Zuweisung an Funkdienste Mobiler Landfunkdienst D296 FESTER FUNKDIENST MOBILFUNKDIENST außer mobiler Flugfunkdienst D317A RUNDFUNKDIENST 22 Nutzung ziv ziv ziv

Fußnoten: D= international ohne= national D296 Die Nutzung des Frequenzbereichs 470 790 MHz durch den mobilen Landfunkdienst ist auf Anwendungen im Zusammenhang mit Rundfunk sowie auf Anwendungen zur professionellen drahtlosen Produktion beschränkt.

Fußnoten: D= international ohne= national 36 Der Frequenzbereich 790 862 MHz ist im Benehmen mit den Ländern so bald wie möglich für die mobile breitbandige Internetversorgung zu nutzen. Er dient vorrangig zur Schließung von Versorgungslücken in ländlichen Bereichen. Der Mobilfunkdienst im Frequenzbereich 790 862 MHz darf keine Störungen des Rundfunkdienstes verursachen.

Fußnoten: D= international ohne= national 22 Die Nutzung durch den Rundfunkdienst ist auslaufend.

Fußnoten: D= international ohne= national D317A Teile des Frequenzbereichs 790-960 MHz sind für die Nutzung durch Internationale Mobile Telekommunikation (IMT) identifiziert. Diese Identifizierung schließt eine Nutzung dieses Frequenzbereiches durch andere Funkstellen von Funkdiensten, denen dieser Frequenzbereich zugewiesen ist, nicht aus und begründet keinen Vorrang im Frequenzbereichszuweisungsplan.

Begründung Frequenzbereichszuweisungsplan Kosten: Durch veränderte Frequenzbereichszuweisungen, bedingt durch erforderliche Anpassungen an internationale Gegebenheiten (Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2007) werden durch eine Räumung beispielsweise im Frequenzbereich 790 862 MHz direkte und indirekte Kosten sowie langfristig auch Folgekosten sowohl für private Rundfunk-Sendeunternehmen und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten als auch für Sekundärnutzer (beispielsweise drahtlose professionelle Programmproduktion einschließlich drahtlose Mikrofone) entstehen. Es wird geprüft, inwieweit diese Umstellungskosten angemessen im Rahmen der Neuvergabe u. a. auch durch die künftigen Frequenznutzer zu tragen sind. Konkretisierte Kostenangaben können jedoch erst im Rahmen der Frequenzvergabe erfolgen.

Begründung Anlage: Frequenzbereichszuweisungsplan Bis zum Ende des Jahres 2015 gilt eine Verfügung der Bundesnetzagentur, wonach in den Frequenzbereichen 790 814 und 838 862 MHz drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen allgemein zugeteilt betrieben werden dürfen. Die Bundesregierung wird sich auf europäischer/internationaler Ebene dafür einsetzen, dass rechtzeitig alternative Frequenzbereiche für diese Nutzungen verfügbar sind. Geprüft wird derzeit die Nutzung der Frequenz-bereiche 1452 1479,5 MHz, 1785 1800 MHz (L-Band), 1800 1805 MHz.

Kandidatenbänder für PWMS/PMSE Frequenzbereich Kapazität Verfügbarkeit Bemerkungen 32,475-34,325 MHz 36,610-38,125 MHz 4 MHz verfügbar Durchsagefunk (Führungen Museen) 174 230 MHz 56 MHz In Abhängigkeit von DAB- Planungen 470 790 MHz 320 MHz Verfügbar Frequenzzuteilung im Wege der Einzelzuteilung 790 862 MHz 72 MHz verfügbar bis 31.12. 2015 Allgemeinzuteilung BNETZA 24/2005 Vfg, 91 Sekundärzuweisung mobiler Landfunk SAB - Vorzugsweise für ö-r-rdfk; Sonstige Bedarfsträger (PWMS), wenn deren Bedarf nicht in anderen F- Bereichen gedeckt werden kann auslaufend

Kandidatenbänder für PWMS/PMSE Frequenzbereich Kapazität Verfügbarkeit Bemerkungen 1452 1479,5 MHz 27,5 MHz Zurzeit in CEPT-FM- Koordinierung SRD-MG (April) Die Zuteilungsform wird im Anschluss an die Standardisierung /Geräteentwicklung festgelegt 1785-1800 MHz 1800-1805 MHz 20 MHz Kandidat für eine Allgemeinzuteilung Frequenzbereich 1785-1800 MHz ist europäisch bereits harmonisiert

Zeitachsen/nächste Schritte 1. Bestandteil der Kabinettvorlage Breitbandstrategie z.k. : 18. Februar 2009 2. Behandlung in der Rundfunkkommission: 26. Februar 2009 3. Einzelkabinettvorlage 4. März 2009