MCE Reederzins 1 WERBUNG. Die maritime Festzins-Alternative KURZINFORMATION

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Transkript:

MCE Reederzins 1 Die maritime Festzins-Alternative KURZINFORMATION BERECHENBAR: fest vereinbarte Verzinsung von 6 % p. a. PLANBAR: quartalsweise Zinszahlungen ÜBERSCHAUBAR: Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 KURZINFORMATION MCE REEDERZINS 1

DER MCE REEDERZINS 1 DIE INTELLIGENTE FESTZINS-ALTERNATIVE Die Situation im Bereich der Kapitalanlagen hat sich in den letzten Jahren verändert. Lange Zeit strebten Anleger vor allem hohe Renditen an und nahmen dafür lange Laufzeiten und die Gefahr eines Kapitalverlustes in Kauf. Heute wünschen sich Anleger eine attraktive Verzinsung, verbunden mit einer überschaubaren Laufzeit und einem möglichst geringen Risiko. Da die Verzinsung der klassischen sicheren Kapitalanlagen wie Fest- oder Tagesgeld jedoch sehr niedrig ist und häufig sogar unter der Inflationsrate liegt, ist ein solches Investment für viele Anleger wenig lohnend. Der MCE Reederzins 1 bietet Anlegern eine echte Alternative: Er vereint eine attraktive Verzinsung und eine kurze Laufzeit zu einer intelligenten Kapitalanlage mit einem ausgewogenen Chance-Risiko- Verhältnis. Ihre Vorteile: Ihre Vorteile fest vereinbarte Verzinsung von 6 % p. a. quartalsweise Zinszahlungen Einstieg bereits ab EUR 2.500, kein Agio Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 Auch im Bereich der Unternehmensfinanzierung hat es Veränderungen gegeben. So gewinnen für viele Unternehmen alternative Finanzierungsformen an Bedeutung, da diese im Vergleich zu einer herkömmlichen Bankenfinanzierung individuelle Konzepte ermöglichen und mehr Flexibilität bieten. Auch Gesellschaften im Schifffahrtssegment stehen immer wieder vor der Aufgabe, Kapitalquellen zu erschließen, um beispielsweise die Kosten für eine Dockung bzw. für Modernisierungsmaßnahmen zu decken oder Verbindlichkeiten abzulösen. Vor diesem Hintergrund hat die MCE Unternehmensgruppe den MCE Reederzins 1 entwickelt. Da dieser andere Finanzierungslösungen anbieten kann als eine Bank, ist er zum einen für Schiffsgesellschaften eine attraktive Möglichkeit zur Überbrückung kurz- bis mittelfristiger finanzieller Engpässe. Zum anderen stellt der MCE Reederzins 1 eine attraktive Kapitalanlage dar, von der Anleger profitieren können. DIE MCE UNTERNEHMENSGRUPPE KOMPETENT UND ERFAHREN Seit nunmehr sechs Jahren konzentriert sich die MCE Unternehmensgruppe auf Investitionen im Bereich der Schifffahrt und entwickelt attraktive Anlagemöglichkeiten in diesem Segment. Die Vorstände und Geschäftsführer der zur MCE Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften können Erfahrung und Expertise aus mehr als EUR 1 Mrd. erfolgreich platziertem Eigenkapital vorweisen und verfügen über einen exzellenten Marktzugang sowie ein umfangreiches Netzwerk im Bereich der Schifffahrt.

EIN NEUES KONZEPT MIT BEWÄHRTEN PARTNERN Möchten Anleger von der Kapitalanlage MCE Reederzins 1 profitieren, zeichnen sie einen Betrag von mindestens EUR 2.500,. Der MCE Reederzins 1 bündelt das Geld aller Anleger und stellt es ausgewählten Schiffsgesellschaften als Unternehmensfinanzierungen zu vertraglich vereinbarten Konditionen zur Verfügung. Da die Schiffsgesellschaften strenge Auflagen erfüllen müssen, um eine Finanzierung zu erhalten, nimmt der MCE Reederzins 1 umfassende wirtschaftliche Prüfungen der Schiffsgesellschaften und der Schiffe, insbesondere hinsichtlich der beantragten Finanzierungshöhe und des Verwendungszwecks vor. Diese umfassen sowohl qualitative Einschätzungen als auch quantitative Analysen. Im Rahmen einer Mittelverwendungskontrolle prüft zudem ein Wirtschaftsprüfer vor der Auszahlung des verhandelten Finanzierungsbetrages die bestimmungsgemäße Verwendung des Kapitals. FINANZIERUNGSKRITERIEN DES MCE REEDERZINS 1 Die Schiffsgesellschaft hat ihren Sitz in Deutschland und hält Eigentum an mindestens einem Handelsschiff. Die Finanzierung wird in Euro begeben. Die Bereitstellung eines Schrottwertes erfolgt durch ein unabhängiges Analysehaus. Der Finanzierungsbetrag beträgt maximal 80 % des Schrottwertes. Der Finanzierungsbetrag zzgl. des Saldos aus Verbindlichkeiten, Forderungen und Bankguthaben der Schiffsgesellschaft beträgt maximal 90 % des Schrottwertes. Die Einhaltung der Vorgaben zur Mittelverwendung wird durch einen externen Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Nachrangdarlehen Unternehmensfinanzierung Mittelverwendungskontrolle durch Wirtschaftsprüfer Anleger Schiffsgesellschaften MCE Reederzins 1 Zinsen und Rückführung Zinsen und Rückführung Durch das neue Kapital verfügen die Schiffsgesellschaften über zusätzliche Liquidität, um kurz- bis mittelfristige finanzielle Engpässe abzudecken und zudem die aktuelle Marktphase überbrücken zu können. Es ist geplant, dass die Schiffsgesellschaften den Finanzierungsbetrag, den sie vom MCE Reederzins 1 erhalten haben, spätestens Ende 2018 zurückzahlen. Sollte es im Rahmen dieser Laufzeit zu wirtschaftlichen Veränderungen bei einer der Schiffsgesellschaften kommen, die die Werthaltigkeit der Finanzierung gefährden könnten, führt die Geschäftsführung des MCE Reederzins 1 Nachverhandlungen mit der betreffenden Schiffsgesellschaft durch. Verlaufen diese nicht erfolgreich, wird die Finanzierung vorzeitig fällig gestellt. Um weitestgehend sicherzustellen, dass selbst im Falle einer möglichen Verwertung des finanzierten Schiffes die Rückzahlung des investierten Kapitals vollständig erfolgen kann, wird der Finanzierungsbetrag auf maximal 80 % des von einem unabhängigen Analysehaus bereit gestellten Schrottwertes des Schiffes zum Zeitpunkt der Finanzierungsvergabe begrenzt. Damit der MCE Reederzins 1 stets über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Entwicklung der Gesellschaften informiert ist, erstellen diese regelmäßige Reportings. Während des Finanzierungszeitraums erhalten die Anleger für den von ihnen gezeichneten Betrag quartalsweise Zinszahlungen in Höhe von 6 % p. a. Den von ihnen gezeichneten Darlehensbetrag erhalten die Anleger zurück, wenn die Schiffsgesellschaften die ihnen gewährte Finanzierung vollumfänglich an den MCE Reederzins 1 zurückgezahlt haben, spätestens jedoch am Ende der Laufzeit. RISIKEN DES MCE REEDERZINS 1 (AUSZUG) Totalverlust oder Teilverlust des Kapitals im Fall der Insolvenz der Emittentin bzw. einer oder mehrerer Schiffsgesellschaften und/ oder, wenn eine oder mehrere Schiffsgesellschaften den Finanzierungsbetrag nicht vollumfänglich zurückführen Zinsausfall, wenn die Emittentin im geplanten Zeitraum nicht genügend Schiffsgesellschaften findet, die zu den festgelegten Konditionen Finanzierungen annehmen und/oder, wenn die Emittentin den von den Anlegern geleisteten Betrag vorzeitig zurückführt und/ oder im Fall der Insolvenz der Emittentin bzw. einer oder mehrerer Schiffsgesellschaften Aussetzen von Zinszahlungen, wenn durch diese ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde Blind-Pool-Risiken, da bei Zeichnung der Kapitalanlage u. U. nicht vollumfänglich feststeht, an welche Schiffsgesellschaften eine Finanzierung vergeben wird und nicht sicher ist, dass die Emittentin im geplanten Zeitraum genügend Schiffsgesellschaften findet, die zu den festgelegten Konditionen Finanzierungen annehmen

ECKDATEN DER KAPITALANLAGE Emittentin Art der Kapitalanlage Zeichnungsvolumen Zeichnungsfrist Mindestzeichnungssumme Agio Einzahlungen MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG Verzinsliches Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt (Nachrangdarlehen) EUR 10.000.000, geplant Eine Zeichnung ist möglich bis das maximale Zeichnungsvolumen von EUR 10.000.000, erreicht ist, längstens bis zum 31. Dezember 2014. Die Emittentin ist berechtigt, die Zeichnungsfrist zu verlängern, zu verkürzen sowie das maximale Zeichnungsvolumen herab- oder heraufzusetzen. EUR 2.500,. Höhere Beträge müssen ohne Rest durch 500 teilbar sein. Es wird kein Ausgabeaufschlag (Agio) erhoben. Nach Zugang der Annahmeerklärung der Emittentin sind spätestens innerhalb von 14 Tagen 20 % des im Zeichnungsschein angegebenen Darlehensbetrages vom Anleger an die Emittentin zu überweisen (Erstbetrag). Die verbleibenden 80 % des im Zeichnungsschein angegebenen Darlehensbetrages (Restbetrag) sind spätestens 18 Tage nach Absendung des Schreibens der Emittentin über den Abruf der Summe zur Zahlung fällig. Die Einzahlung der anteiligen Darlehensbeträge muss jeweils durch Einmalzahlung auf das Mittelverwendungskontrollkonto der Emittentin erfolgen. Maximales Risiko Der Erfolg der Kapitalanlage MCE Reederzins 1 hängt im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Entwicklung der Emittentin ab. Ein negativer wirtschaftlicher Verlauf oder eine Insolvenz der Emittentin kann im schlimmsten Fall zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals und der von der Emittentin dafür zu zahlenden Zinsen führen (Maximalverlust). Haftung Zinssatz Zinszahlungen Kapitalrückzahlung Zahlungsvorbehalt Steuern Der Anleger ist lediglich zur Leistung des Darlehensbetrages an die Emittentin verpflichtet. Weitergehende finanzielle Verpflichtungen geht der Anleger mit der Kapitalanlage MCE Reederzins 1 nicht ein. Insbesondere eine Nachschusspflicht oder eine über die Pflicht zur Leistung des Darlehensbetrages an die Emittentin hinausgehende Haftung gegenüber ihr oder Dritten besteht unter der Voraussetzung der fristgerechten Leistung geschuldeter Beträge nicht. Die Höhe des Zinssatzes ist fest und beträgt ab dem auf den Abruf und die fristgerechte Bereitstellung des Restbetrages folgenden Monat 6 % p. a. auf den jeweils in Anspruch genommenen Teil des Darlehensbetrages des Anlegers. Wird der Restbetrag abgerufen und dieser sowie der Erstbetrag fristgerecht geleistet, wird überdies der gesamte Darlehensbetrag ab dem Monat, der der Leistung des Erstbetrages folgt, bis zu dem Ende des Monats, in dem der Restbetrag geleistet wird, mit 0,5 % p. a. verzinst. Kommt es nicht zum Abruf des Restbetrages durch die Emittentin, wird in jedem Fall der Erstbetrag ab dem auf seine Bereitstellung folgenden Monat bis zu seiner Rückführung mit 0, 5 % p. a. verzinst. Die Zinsen werden beginnend mit dem 31. Dezember 2014 jeweils zum Ende eines jeden Kalenderquartals abgerechnet und innerhalb der ersten fünf Bankarbeitstage des Folgequartals von der Emittentin an den Anleger ausgezahlt. Der Darlehensbetrag ist von der Emittentin spätestens am 31. Dezember 2018 in einem Betrag rückzahlbar. Die Emittentin ist jederzeit berechtigt, das Darlehen und darauf aufgelaufene Zinsen ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Die Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung des vom Anleger der Emittentin als Nachrangdarlehen zur Verfügung gestellten Kapitals erfolgt nur, sofern dadurch bei der Emittentin kein Insolvenzgrund herbeigeführt wird. Zinszahlungen führen bei dem Anleger zu Einkünften aus Kapitalvermögen gem. 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG und unterliegen dem besonderen Steuersatz von zurzeit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sie sind von dem Anleger in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Mit den vorliegenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten kurzen Überblick über die Kapitalanlage geben. Maßgeblich ist ausschließlich der veröffentlichte Hauptprospekt.

MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG Speersort 4 6 20095 Hamburg Telefon: 040 300 346 0 Fax: 040 300 346 199 info@mce-reederzins.de www.mce-reederzins.de Überreicht durch: Rechtliche Hinweise: Die in dieser Kurzinformation enthaltenen Angaben dienen einem ersten, zusammengefassten Überblick über die Kapitalanlage und stellen kein Angebot, keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, keine Beratung zur Investition von Kapital, keine andere dahingehende Aufforderung und auch keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die vollständigen Angaben zur Kapitalanlage enthält der von der MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG herausgegebene Prospekt MCE Reederzins 1, der kostenfrei bei Ihrem Anlageberater oder der MCE Vertriebsgesellschaft mbh erhältlich oder unter www.mce-reederzins.de zum Download abrufbar ist. Ein Anleger sollte seine Anlageentscheidung bzgl. der Kapitalanlage auf die Prüfung des gesamten Prospektes stützen und, sofern er nicht über das erforderliche wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Wissen verfügt, sich vor seiner Anlageentscheidung von einem fachkundigen Dritten, z. B. einem Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater seines Vertrauens, beraten lassen. Alle Inhalte dieser Kurzinformation, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Eine Wiedergabe, Vervielfältigung, Verarbeitung und/oder Bearbeitung der Inhalte und Abbildungen dieser Kurzinformation sowie jegliche sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung der MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG gestattet.