DIESE FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG TRITT AM 01.01.2005 IN KRAFT. FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG I. Fortbildung der Mitglieder 1 Fortbildung (1) Um die Qualifikation und Leistungsfähigkeit zu erhalten, gehört es zu den Berufspflichten der Mitglieder nach 22 BauKaG NRW, sich entsprechend der Fort- und Weiterbildungsordnung beruflich fortzubilden und sich über die für die Berufsausübung geltenden Bestimmungen zu unterrichten. (2) Von der Pflicht zur Fortbildung ausgenommen sind Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und nicht mehr berufstätig sind, sowie Mitglieder, die nicht mehr berufsfähig sind. 2 Fortbildungsveranstaltungen Veranstaltungen zur Fortbildung in den Themenbereichen der Anlage sind: Seminare, auch in der Form des E-learnings Fachvorträge Lehrgänge Workshops Kolloquien Tagungen Exkursionen 3 Fortbildungsträger, Qualitätsanforderungen (1) Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bietet mit der Akademie allen Mitgliedern geeignete Fortbildungsveranstaltungen an. (2) Die Fortbildungsveranstaltungen der Architekten- und Ingenieurkammern werden allgemein anerkannt. (3) Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen erkennt Fortbildungsveranstaltungen von Berufsverbänden Hochschulen weiterer Träger
- 2 - auf Antrag an, wenn es sich um qualifizierte Veranstaltungen gemäß 2 zu Themenbereichen der Anlage handelt. (4) Der Antrag auf Anerkennung gemäß Abs. 3 ist durch den Fortbildungsträger so rechtzeitig zu stellen, dass die Anerkennung vor der Durchführung der Veranstaltung erfolgen kann. 4 Auswahl der Fortbildungsthemen Die Mitglieder wählen die Fortbildungsthemen aus dem Themenkatalog (Anlage) dieser Fortund Weiterbildungsordnung entsprechend ihrer Fachrichtung und entsprechend ihren beruflichen Aufgaben aus. 5 Umfang der Fortbildung Der Umfang der Fortbildung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. In einem Jahr muss die Fortbildung mindestens 10 Unterrichtsstunden betragen. 6 Nachweis der Fortbildung Die Mitglieder weisen auf Anforderung der Architektenkammer die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen durch Bescheinigungen nach, aus denen Trägerschaft, Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen ersichtlich sind. 7 Nachweis und Überprüfung der Fortbildung (1) Bei jährlich 10 % der Mitglieder, die durch eine zufällige Stichprobe ermittelt werden sowie aus besonderem Anlass, wird festgestellt, ob der Mindestumfang der Fortbildung erreicht ist. (2) Wenn festgestellt wird, dass die Fortbildungspflicht nicht erfüllt wurde, kann die Kammer gestatten, dass die Fortbildung im folgenden Halbjahr nachgeholt wird. II. Weiterbildung der Absolventen 8 Weiterbildung Aufgrund des 6 der Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz sind von Absolventen, die eine Eintragung in die Liste der Architekten und Architektinnen, Innenarchitekten und
- 3 - Innenarchitektinnen, Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen, Stadtplaner und Stadtplanerinnen anstreben, Weiterbildungen nachzuweisen. 9 Themen der Weiterbildung Die Weiterbildungsmaßnahmen haben sich zu erstrecken auf folgende Gebiete: Bau- und Projektmanagement Kostenplanung Bauleitung Planungs-, Bauordnungs- und Baunebenrecht Bestandsmanagement, Facility-Management Im Bereich Stadtplanung erstreckt sich die Weiterbildung auf folgende Gebiete: Öffentliches und privates Baurecht Kommunale Infrastrukturplanung Planungsmanagement Organisation und Kommunikation Sonderthemen der Stadtplanung 10 Weiterbildungsträger Als Weiterbildungsträger werden die in 3 Abs. 2 genannten Fortbildungsträger anerkannt. Weiterbildungsmaßnahmen bei anderen Trägern nach 3 Abs. 3 werden anerkannt, wenn die Inhalte mit Veranstaltungen der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit stellt die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen fest. 11 Nachweis der Weiterbildung Der Nachweis wird durch schriftliche Bescheinigungen der Weiterbildungsträger gegenüber der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bei Antrag auf Eintragung in die Liste der jeweiligen Fachrichtung geführt. III. Schlussvorschriften 12 In-Kraft-Treten Diese Fort- und Weiterbildungsordnung wurde von der Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen am 25.09.2004 beschlossen und vom Ministerium für Städ-
- 4 - tebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt, durch den Präsidenten der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen am 07.12.2004 ausgefertigt, im Deutschen Architektenblatt veröffentlicht und ist am 01.01.2005 in Kraft getreten. 5 Satz 2 tritt am 30.09.2007 außer Kraft. Dipl.-Ing. Hartmut Miksch Präsident
- 5 - Anlage zur Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer NRW 1 Fortbildungsthemen für Architekten- und Architektinnen, Innenarchitekten und Innenarchitektinnen 1.1 Projektmanagement Arbeitsschutz, Baustellensicherheit Bauwirtschaft Facility Management Kostenplanung Objektüberwachung Projektentwicklung Projektsteuerung Terminplanung Vergaberecht 1.2 Büromanagement / Arbeitsorganisation Arbeitsrecht Betriebswirtschaft Büroführung Honorarrecht Kommunikationstechniken Marketing Mediation Moderation Qualitätsmanagement Rhetorik Vertragsrecht 1.3. Planung und Gestaltung Barrierefreies Bauen Baustatik Brandschutz Denkmalpflege, Denkmalschutz und Baugeschichte Darstellungs- und Visualisierungstechnik Farbpsychologie, Farbgestaltung Feuchtigkeitsschutz Gebäudelehre, neue Entwicklungen Lichtplanung Planungsrecht und Bauordnungsrecht Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz Vorbeugender Holzschutz
- 6-1.4 Technik und Ausführung Baukonstruktion Baustofftechnologie Bauphysik und Bauchemie Gebäudetechnik Bauschadensanalyse Baubiologie Denkmalpflegerische Techniken Technische Regeln und Normen 2 Fortbildungen für Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen 2.1 Projektmanagement Arbeitsschutz, Baustellensicherheit Bauwirtschaft, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Biotop- und Naturschutzmanagement Facility-Management, Freiflächenmanagement Kostenplanung Objektüberwachung Projektentwicklung Projektsteuerung Sachverständige Dienstleistungen Terminplanung Tourismus, Freizeit und Erholung Vergaberecht 2.2 Büromanagement / Arbeitsorganisation Arbeitsrecht Betriebswirtschaft Büroführung Existensgründung Honorarrecht Kommunikationstechniken Marketing Mediation Moderation Qualitätsmanagement Rhetorik Vertragsrecht 2.3 Entwurf und Gestaltung Bauleitplanung / Umweltprüfung in der Bauleitplanung Gartenkunst und Gartendenkmalpflege Grünordnungs- / Landschaftspflegerischer Begleitplan
- 7 - Darstellungs- und Visualisierungstechniken Landschaftsplanerische Aufgaben Objektplanungen und Design Pflege- und Entwicklungspläne / Parkpflegewerk Planungs- und Bauordnungsrecht Städtebauliche Freiraumentwicklung / Dorfentwicklung Strukturstudien, Entwicklungsplanungen und Programme für die Landschaft Umweltverträglichkeitsstudie Umwelt- und Naturschutzrecht 2.4 Technik und Ausführung Bauten für Sport, Freizeit und Erholung Bodenmechanik und Hydrologie Dach- / Fassaden- / Innenraumbegrünung Ingenieurbiologie Konstruktive Details Lärmschutz Licht im Freiraum Pflanzenverwendung Regenwasserbewirtschaftung Technische Regelwerke 3 Fortbildungen für Stadtplaner und Stadtplanerinnen 3.1 Planungsmanagement Verfahrens- und Projektsteuerung Projektentwicklung PublicPrivatePartnership Immobilienwirtschaft Stadtmarketing Kostenplanung, Kostenkontrolle Förderung/Finanzierung Terminplanung 3.2 Organisation und Kommunikation Marketing Rhetorik Moderation Mediation Kommunikations- und Beteiligungsstrategien Gründung und Betrieb eines Stadtplanungsbüros Vertrags- und Honorarrecht
- 8-3.3 Planung und Durchführung Planungs- und Baurechtsnovellierungen Natur- und Landschaftsschutzrecht Erschließungs- und Straßenbeitragsrecht Konfliktbewältigung in der Abwägung Verkehrsplanung Wasserwirtschaft Altlasten/Bodenschutz Immissionsschutz Demografische Entwicklung 3.4 Vertiefungsthemen der Stadtplanung Soziale Stadt Stadtumbau Innenstadtentwicklung Planung im ländlichen Raum Wohnungsmarktentwicklung Energetisches Planen und Bauen Flächenmanagement, Bodenmanagement Einzelhandelsentwicklung