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1 blau Mobilfunk GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mobilfunkdienstleistungen blau.de ALLNET-FLAT" im Rahmen von Laufzeit-Mobilfunkverträgen gültig ab Geltungsbereich der AGB 1.1 Die blau Mobilfunk GmbH (im folgenden blau" genannt) erbringt ihre Mobilfunkdienstleistungen nach näherer Bestimmung in Ziffer 3 ( Leistungsumfang") zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB") über das Mobilfunknetz der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG (EPM). 1.2 Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn blau ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB gelten für alle Leistungen der blau Mobilfunk GmbH im Rahmen der in 2.4 näher bezeichneten Laufzeit-Mobilfunkverträge. 1.3 blau ist berechtigt, dem Kunden das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen durch Zusendung an die vom Kunden benannte Postanschrift, an die vom Kunden benannte -Adresse oder durch eine Textnachricht über den blau-kurznachrichtendienst ( SMS") zu übersenden. 2. Vertragsschluss und Vertragslaufzeit 2.1 Das Angebot der Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen nach dem Tarif blau.de ALLNET- FLAT" durch die blau Mobilfunk GmbH im Rahmen von Laufzeit-Mobilfunkverträgen ist auf Verbraucher ( 13 BGB) beschränkt. Voraussetzung für den Abschluss eines Laufzeit-Mobilfunkvertrages mit blau ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Laufzeit-Mobilfunkvertrag kommt zustande, indem blau das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Laufzeit-Mobilfunkvertrages annimmt. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Aktivierung der im Rahmen des Laufzeit-Mobilfunkvertrages dem Kunden von blau überlassenen SIM-Karte. 2.2 Der Kunde kann sein Angebot zum Abschluss eines Laufzeit-Mobilfunkvertrages mit blau in zweierlei Weise unterbreiten: Zum einen kann der Kunde über die Internetseiten von blau in Textform unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars die Übersendung eines Startpakets anfordern. In dem Fall übersendet blau dem Kunden eine Auftragsbestätigung an die vom Kunden mitgeteilte -Adresse. Außerdem kann der Kunde einem Vertriebspartner von blau in dessen Ladengeschäft ein Angebot zum Abschluss eines Laufzeit-Mobilfunkvertrages mit blau unterbreiten. Der Vertriebspartner von blau nimmt dieses Angebot entgegen und übermittelt es auf elektronischem Wege an blau. 2.3 blau kann die Annahme des Kundenauftrags ablehnen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, z.b. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen wird oder die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt. blau ist berechtigt, eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Zu diesem Zweck darf blau Informationen zum bisherigen Zahlungsverhalten des Kunden und Bonitätsinformationen auf der Basis anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten berücksichtigen. Diese sog. Score-Werte bezieht blau von der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, Baden-Baden. Insbesondere bei einer negativen Bonität kann blau einen Vertragsschluss ablehnen. 2.4 Der Kunde kann den Laufzeit-Mobilfunkvertrag in zwei Varianten schließen: Wird der Laufzeit- Mobilfunkvertrag für eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen, verlängert er sich jeweils um weitere sechs Monate, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Bei Abschluss eines Laufzeit-

2 2 Mobilfunkvertrages mit monatlicher Laufzeit, verlängert sich der Vertrag um jeweils einen weiteren Monat, es sei denn, er wird von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt. Sofern im Auftragsformular abweichende Fristen für die Vertragslaufzeit, die Dauer der Vertragsverlängerung oder die Kündigungsfrist vorgesehen sind, gelten diese vorrangig. 2.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Für blau liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Kunde bei Vertragsschluss unrichtige Angaben macht oder gegen die Verpflichtungen gem. Ziffern 8.6 bis 8.11 verstößt, der Kunde seine Zahlungen einstellt, sich der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Rechnungen oder eines wesentlichen Rechnungsteilbetrags oder über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit der Bezahlung von Rechnungen, deren Höhe den Grundpreis oder den Paketpreis im gewählten Tarif von zwei Monaten übersteigt, in Verzug befindet, über das Vermögen des Kunden die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder beschlossen wird, der Kunde die Leistungen von blau in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstößt oder entsprechender dringender Verdacht besteht, 2.6 Kündigt blau den Mobilfunkvertrag aus wichtigem Grund fristlos, steht ihr ein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 75 % des monatlichen Grund- und/oder Paketpreises und/oder des monatlichen Mindestumsatzes zu, der bis zum nächsten ordnungsgemäßen Kündigungstermin angefallen wäre. Der Kunde kann der Pauschale den Nachweis, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist, entgegenhalten. blau bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten. 2.7 Kündigungen bedürfen der Textform. 3. Leistungsumfang 3.1 Der Inhalt des Mobilfunkvertrages zwischen blau und dem Kunden richtet sich nach den bei Vertragsschluss mitgeteilten Leistungsbeschreibungen, den Datenschutzhinweisen, Preislisten und diesen AGB. Die Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Datenschutzhinweise sind im Internet unter abrufbar und stehen zum Download bereit. 3.2 blau stellt dem Kunden die blau-karte mit einer Rufnummer, einer persönlichen Identifikationsnummer ( PIN") sowie zwei entsprechenden persönlichen Entsperrungscodes ( PUK") zur Verfügung. Die blau-karte und PIN sind Voraussetzung für den Zugang zum Mobilfunknetz der EPM. Nach seiner Bestellung erhält der Kunde außerdem eine HOTLINE-PIN mitgeteilt, mit der er sich beim telefonischen Kundenservice legitimieren kann. 3.3 Die Anzahl der Mobilfunkverträge, die ein einzelner Kunde mit blau schließen kann, ist auf 5 (fünf) beschränkt. Benötigt der Kunde mehr als 5 SIM-Karten, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit blau. 3.4 Die Rufnummer der blau-karte wird dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilt. Kunden müssen Änderungen von Rufnummern hinnehmen, wenn diese durch Maßnahmen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde gegenüber blau veranlasst sind.

3 3 3.5 Die Leistungen von blau sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von EPM in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Mobilfunknetzes beschränkt. Darüber hinaus ist der Kunde von blau berechtigt, Verbindungen mit Anschlüssen im Ausland sowie Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze in Anspruch zu nehmen, soweit EPM dies technisch ermöglicht und dies mit den jeweiligen ausländischen Netzbetreibern vereinbart hat. 3.6 Für Verbindungen im Ausland und aus dem Ausland gelten die Bedingungen von blau.de Allnet- Flat International Roaming, sofern blau derartige Bedingungen formuliert hat und diese Bestandteil des mit dem Kunden geschlossenen Laufzeit-Vertrages geworden sind. 3.7 blau gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume, da diese durch die spezifischen baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann. Innerhalb der Mobilfunknetzabdeckung bietet blau dem Kunden verschiedene Trägertechnologien zur Nutzung an. Die Verbreitung der Trägertechnologien innerhalb der Mobilfunknetze ist unterschiedlich. Je nach Trägertechnologie benötigt der Kunde gegebenenfalls spezielle Endgeräte. 3.8 Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können sich auch aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere in Not- und Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen, einer von EPM nicht zu vertretender Unterbrechung der Stromversorgung, Streiks und Aussperrungen oder wegen technischer Änderungen an den Anlagen von EPM oder blau (z. B. Verbesserungen des Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen), oder wegen sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, ergeben. 3.9 Ziffer 3.8 gilt entsprechend für Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die blau zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis benutzt Soweit die Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen nach Ziffern 3.8 und 3.9 länger als 3 Tage dauern, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Grund- und/oder Paketpreises berechtigt. blau wird dem Kunden bei berechtigter Minderung eine Gutschrift entsprechend Ziffer 6.8 erteilen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt; für Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen unter Ziffer Der Kunde kann jederzeit die Übertragung seiner blau -Mobilrufnummer zu einem anderen Mobilfunkdiensteanbieter verlangen (sog. Rufnummernmitnahme oder Portierung). Im Falle einer Übertragung zu einem anderen Mobilfunkdiensteanbieter vor Beendigung des mit blau geschlossenen Vertrags, behält der mit dem Kunden und blau geschlossene Vertrag trotz der Portierung der blau- Mobilrufnummer zu einem anderen Mobilfunkdiensteanbieter seine Gültigkeit. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf Erteilung einer neuen Rufnummer durch blau Soll die Portierung nach der Beendigung des blau.de-laufzeit-mobilfunkvertrages erfolgen, ist hierfür Voraussetzung, dass der Kunde den Wechsel seiner blau-mobilrufnummer spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des blau-vertrages bei dem anderen Diensteanbieter beauftragt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Portierung nicht mehr möglich Zum Zwecke der Vorbeugung gegen Missbrauch der Portierungsmöglichkeit wird blau die Portierung nur dann veranlassen, wenn der Kunde die Portierung in Textform gegenüber blau in Auftrag gegeben hat Die mit der Portierung verbundenen Kosten gemäß Preisliste trägt der Kunde.

4 Im Falle der Portierung der blau-rufnummer an einen anderen Mobilfunkdiensteanbieter wird blau die Leistungserbringung nicht länger als einen Kalendertag unterbrechen. Eine Stornierung des Portierungs-Auftrags ist nach erfolgreich ausgehandeltem Portierungsdatum nicht mehr möglich. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung Wechselt der Kunde von einem anderen Mobilfunkanbieter zu blau, ist eine Mitnahme seiner bisherigen Rufnummer des fremden Netzbetreibers in das blau/epm-mobilfunknetz möglich. 4. Zusatzdienstleistungen 4.1 blau ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, dem Kunden Zusatzdienstleistungen anzubieten. Soweit blau Zusatzdienstleistungen im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses erbringt, gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten, die blau als solche kenntlich machen wird. 4.2 Ist eine blau Zusatzdienstleistung Gegenstand eines separaten Vertragsverhältnisses, berechtigen Änderungen der Bedingungen oder Preise der Zusatzdienstleistung zum Nachteil des Kunden (z.b. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) zur Kündigung der Zusatzdienstleistung, nicht jedoch zur außerordentlichen Kündigung dieses Laufzeit-Mobilfunkvertrags. 4.3 Der Kunde kann bereits bei Abschluss des Mobilfunkvertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt die Zusatzdienstleistung Verbindungsübersicht" wählen. Die Zusatzdienstleistung Verbindungsübersicht wird dann Bestandteil des Mobilfunkvertrages durch Bereitstellung dieser Dienstleistung blau stellt dem Kunden den Zusatzdienst Verbindungsübersicht unverzüglich, beginnend nach Eingang der Bestellung zum monatlichen Abruf im Wege der Fernübertragung ( online ) zur Einsicht und zum Zwecke des Herunterladens über die mittels der von blau vergebenen Rufnummer des Kunden hergestellten Sprachtelefonie- und SMS- Verbindungen sowie dem Datendienstvolumen zur Verfügung. Der Zusatzdienst Verbindungsübersicht kann auf Wunsch des Kunden auch schriftlich oder per erfolgen Die Verbindungsübersicht enthält die Zielrufnummern aller vom Kunden während des jeweiligen Vormonats hergestellten Sprachtelefonie- und SMS-Verbindungen, einschließlich Datum, Uhrzeit und Dauer der jeweiligen Verbindung. Die Zielrufnummer wird entsprechend der Wahl des Kunden vollständig oder um die letzten drei Ziffern verkürzt wiedergegeben. Zielrufnummern zu Anschlüssen von Personen, die besonderen Verschwiegenheitspflichten unterliegen und in eine entsprechende Liste der Bundesnetzagentur aufgenommen sind, werden grundsätzlich nicht ausgewiesen. Dazu gehören Anschlüsse von Behörden und Organisationen sowie Personen in sozialen oder kirchlichen Bereichen, die grundsätzlich anonym bleibenden Anrufern ganz oder überwiegend telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten. Die Verbindungsübersicht enthält auch die jeweilige Datendienstverbindung einschließlich Datum, Uhrzeit und Menge des vom Kunden verbrauchten Datenvolumens. 4.4 Möchte der Kunde weitere Zusatzdienstleistungen in Anspruch nehmen, kann er dies tun, indem er gesonderte Verträge mit blau oder deren Kooperationspartnern schließt. Die Kooperationspartner sind in der Leistungsbeschreibung oder Preisliste kenntlich gemacht. Schließt der Kunde Verträge über Zusatzdienstleistungen mit Kooperationspartnern, beschränkt sich die Leistung von blau auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endeinrichtungen des Kooperationspartners, die Diensteverwaltung und das Inkasso. 4.5 Für Fehlleistungen der von Kooperationspartnern eingesetzten Endgeräte sowie für die Erfüllung der Pflichten von Kooperationspartnern haftet blau nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen der Kooperationspartner berechtigen den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung

5 5 dieses Mobilfunkvertrags. 5. Änderung der AGB; Tarife und Leistungen 5.1 Änderungen der AGB werden dem Kunden in Textform bekannt gegeben. Hat der Kunde mit blau im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z.b. Online-Verfahren), können die Änderungen auch auf diesem Wege übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. 5.2 Die Änderungen gelten jeweils als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird blau den Kunden bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widersprechen. 5.3 Die Regelungen in Ziffer 5.1 und 5.2 finden auf Änderungen der Hauptleistungspflichten keine Anwendung. Als Hauptleistungspflichten gelten die Pflicht von blau, gegenüber dem Kunden Mobilfunkdienste zu erbringen, sowie die Pflicht des Kunden, das vereinbarte Entgelt für die Mobilfunkdienste zu bezahlen. 5.4 blau stellt dem Kunden die in dem Abrechnungszeitraum in den Abrechnungssystemen von blau verbuchten und fälligen Entgelte monatlich ab dem Tag der Aktivierung der dem Kunden bei Abschluss des Laufzeit-Mobilfunkvertrages überlassenen SIM-Karte in Rechnung. blau weist den Abrechnungszeitraum in den Rechnungen aus. 5.5 Vertragsgrundlage für die Abrechnung sind diese AGB und die in den Preislisten ausgewiesenen Bruttopreise. In den Rechnungen weist blau die im Rechnungsbetrag enthaltene gesetzliche Umsatzsteuer aus. Guthabenkontingente, z.b. ein EU-Sprachpaket sind innerhalb des jeweils genannten Zeitraums zu verbrauchen. Nicht innerhalb des genannten Zeitraums verbrauchte Guthabenkontingente verfallen. 5.6 Maßgeblich für die Abrechnung einzelner Gespräche außerhalb der Allnet Flat, SMS und Datenverbräuche außerhalb der Allnet Flat ist der Beginn des jeweiligen Anrufs, der Versand der SMS oder der Beginn der Datenverbindung des Kunden. 5.7 Die jeweils gültigen Tarife und die Entgelte für sonstige Dienstleistungen ergeben sich aus den bei Vertragsschluss geltenden und dem Kunden bekannt gegebenen Preislisten, die unter einsehbar und abrufbar sind, und von denen der Kunde jeweils in zumutbarer Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte. 5.8 blau kann eine Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes an den Kunden weitergeben, so dass sich die nutzungsabhängigen sowie die nutzungsunabhängigen Bruttoentgelte erhöhen. Eine etwaige Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes und die daraus resultierende Erhöhung der nutzungsabhängigen sowie der nutzungsunabhängigen Bruttoentgelte berechtigen den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung des Mobilfunkvertrages. 6. Zahlungsbedingungen 6.1 blau informiert den Kunden monatlich per , dass seine monatliche Rechnung in seinem persönlichen Log-In-Bereich auf zum Download bereitgestellt ist. blau informiert die Kunden, die keine -Adresse bei blau hinterlegt haben monatlich per SMS, dass die monatliche Rechnung des Kunden in seinem persönlichen Log-In-Bereich auf zum Download bereitgestellt ist. Mit der Bereitstellung der Rechnung im persönlichen Log-In-Bereich gilt die Rechnung als dem Kunden zugegangen, wenn der Kunde blau nicht mit der Erstellung und Zusendung einer schriftlichen Rechnung beauftragt hat. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne

6 6 Abzug sofort zur Zahlung fällig. Für die Erstellung und Zusendung einer schriftlichen Rechnung erhebt blau ein Bearbeitungsentgelt gemäß Preisliste. 6.2 blau ist berechtigt, dem Kunden eine gemeinsame Rechnung für alle blau-leistungen zu stellen, auch wenn diese auf unterschiedlichen Verträgen zwischen blau und dem Kunden beruhen. 6.3 Der Kunde ist verpflichtet, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Er wird eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen, es sei denn, blau willigt ausnahmsweise in die Zahlung per Überweisung, Kreditkarte oder Scheck ein; blau behält sich den Widerruf derartiger Zustimmungen vor. Abhängig von der gewählten Zahlungsart können dem Kunden weitere Kosten bei seinem Finanzdienstleister entstehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen durch die Nutzung von Auflade- Vouchern zu tätigen. 6.4 Sofern der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hat, zieht blau frühestens fünf Werktage nach Zugang der Information über die Bereitstellung der Rechnung den Rechnungsbetrag im Lastschriftverfahren von dem hierfür vorgesehenen Konto ein. 6.5 Für jede zurückgereichte Lastschrift ( keine Angaben ), die der Kunde zu vertreten hat, erhebt blau einen Pauschalbetrag gemäß Preisliste. Das Recht des Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass blau kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt. Liegt ausnahmsweise keine Einzugsermächtigung vor (z.b. Zahlung per Überweisung, Kreditkarte oder Scheck), so kann blau für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs eine Selbstzahlerpauschale gemäß Preisliste für jeden zu verbuchenden Zahlungsvorgang erheben. 6.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, berechnet blau eine Mahnpauschale gemäß Preisliste für jede Mahnung sowie die sich aus dem Gesetz ergebenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Das Recht des Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass blau kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt. 6.7 In Fällen des Zahlungsverzugs des Kunden gem. Ziffer dieser AGB ist blau zu einer neuerlichen Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigt. Bei negativer Kreditauskunft kann blau Verbindungen zu Servicerufnummern oder Auslandsverbindungen beschränken; die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sämtlicher anfallenden und fälliger Entgelte bleibt hiervon unberührt. 6.8 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z.b. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen, werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben oder gegen offene Forderungen der blau verrechnet. Sofern der Kunde dies ausdrücklich wünscht und keine offenen Forderungen von blau bestehen, erfolgt die Rückerstattung auf das vom Kunden für den Einzug der Blau- Forderungen verwendete oder ein anderes vom Kunden ausdrücklich benanntes Bankkonto. Kulanzgutschriften werden dem Kunden nicht ausgezahlt, sondern nach Wahl von blau mit blau- Forderungen verrechnet oder in Form von Gesprächsguthaben gewährt. 6.9 Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit der Kunde die Nutzung zu vertreten hat. Für Verlust, Diebstahl sowie die unbefugte Nutzung durch Dritte gelten die Sonderregelungen in Ziffern 8.4 und blau ist berechtigt, die Erbringung der Leistung von der Einhaltung eines Kreditlimits abhängig zu machen, dessen Höhe sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt (vgl. dort Ziffer 8). Bei Überschreitung des Kreditlimits ist blau berechtigt, die SIM-Karte des Kunden ganz oder teilweise zu sperren. blau wird den Kunden über eine drohende Ausschöpfung des vereinbarten Kreditlimits per SMS informieren.

7 Der Kunde hat die zur Abrechnung dieses Mobilfunkvertrages von blau bereitgestellten Rechnungen sorgfältig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit (vgl. Ziffer 6.1) berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; blau wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Ansprüche des Kunden aus berechtigten Einwendungen, die erst nach Fristablauf erhoben werden konnten, bleiben unberührt, sofern blau eine Überprüfung aus datenschutzrechtlichen Gründen noch möglich ist. Im Fall berechtigter, rechtzeitig erhobener Einwendungen erfolgt entsprechend Ziffer 6.8 eine Gutschrift oder eine Verrechnung mit Zahlungsansprüchen von blau. 7. Pflichten des Kunden im Umgang mit Benutzerkennung und PIN" 7.1 Die persönlichen Identifikationsnummern (PIN), die persönlichen Entsperrungscodes (PUK) sowie die Telefon-PIN sind gegenüber dritten Personen geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung der Karte durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen Informationen, welche auf der blau- Karte gespeichert sind, vermieden werden. Der Kunde wird die PIN unverzüglich ändern, wenn ihm Verdachtsmomente bekannt werden, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von ihr erlangt haben. 7.2 Der Kunde hat blau den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Drittnutzung der PIN sowie der PUK unverzüglich mitzuteilen. 8. Pflichten des Kunden im Umgang mit der blau-karte 8.1 Die blau-karte wird dem Kunden zum vertrags- und funktionsgerechten Gebrauch überlassen. Sie bleibt Eigentum von blau und ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden umweltgerecht zu entsorgen oder auf Verlangen an blau zurückzugeben. Die blau Mobilfunk GmbH hat das Verlangen spätestens mit der endgültigen Deaktivierung der blau-karte gegenüber dem Kunden auszusprechen. blau darf die blau-karte jederzeit gegen eine Ersatzkarte austauschen. 8.2 Die blau-karte ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch und Verlust vermieden werden. 8.3 Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch die von ihm zugelassene Nutzung der blau- Mobilfunkkarte(n) durch Dritte entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Preise für Dienste, zu denen blau den bloßen Zugang vermittelt. Preise, die durch eine unbefugte Nutzung der blau- Mobilfunkkarte(n) entstanden sind, hat der Kunde zu zahlen, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. 8.4 Der Kunde hat blau den Verlust, den Diebstahl oder die nicht nur vorübergehende unberechtigte Drittnutzung der ihm überlassenen blau-karte(n) unverzüglich mitzuteilen. blau wird die Karte(n) unverzüglich sperren und dem Kunden eine neue blau-karte gegen das in der Preisliste ausgewiesene Entgelt zur Verfügung stellen. Während der Verhängung der Sperre bleibt der Kunde zur Zahlung der nutzungsunabhängigen Entgelte verpflichtet. blau kann die Sperrung der Karte jedoch von weiteren kundenindividuellen Angaben (insbesondere Kennwort) abhängig machen. 8.5 Bei unverzüglicher Mitteilung nach Ziffer 8.4 haftet der Kunde für die bis zum Eingang der Mitteilung bei blau anfallenden nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte nur bis zu einem Höchstbetrag von EURO 50,00. Unterlässt der Kunde schuldhaft die unverzügliche Mitteilung nach Ziffer 8.4 oder hat er die blau-karte(n) freiwillig aus der Hand gegeben oder hat er den Verlust, Diebstahl oder die unberechtigte Nutzung schuldhaft ermöglicht, so haftet der Kunde über den Höchstbetrag in Satz 1 hinaus für alle nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte, die bis zur Mitteilung anfallen. 8.6 Der Kunde darf seine SIM-Karte nicht in Vermittlungs- oder Übertragungssystemen nutzen, um

8 8 die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten in das Mobilfunknetz der EPM ein- oder weiterleiten. Der Kunde darf seine SIM-Karte auch nicht zur Erbringung eines Telekommunikationsdienstes oder telekommunikationsgestützten Dienstes einsetzen. Hierunter fällt beispielsweise der Versand von Werbe-SMS, Werbe-MMS und Werbe- s an Nutzer eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, wenn dieser nicht manuell an einen Teilnehmer, sondern systemgesteuert an eine Vielzahl von Teilnehmer erfolgt. 8.7 Es ist nicht gestattet, die Mobilfunkdienstleistungen zu gewerblichen Zwecken zu vermarkten oder Dritten zur Vermarktung anzubieten, ohne dass dazu eine ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung (Einwilligung) von blau vorliegt. 8.8 Ziffer 8.7 gilt entsprechend für den Fall, dass nur Teile der Mobilfunkdienstleistungen betroffen sind. 8.9 Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Grundlage des mit blau geschlossenen Mobilfunkvertrages erhaltene SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende oder gewerbliche Nutzung der SIM-Karte(n) zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung von blau Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die SIM-Karte für folgende Zwecke zu nutzen: Erbringung von Zusammenschaltungsdiensten jeglicher Art zwischen dem E-Plus Mobilfunknetz und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen, und/ oder Anschaltung betrieblicher Telefonanlagen oder Datennetze (LAN / WAN) mittels sog. GSM- Gateways (SIM-Boxen, Least-Cost-Router) an das EPM Mobilfunknetz und/oder Einsatz von SIM-Karten in Vermittlungs- bzw. Übertragungssystemen von Telefonanlagen (z.b. PABX) und vergleichbaren technischen Einrichtungen Zur Übertragung von Viren, unzulässiger Werbesendungen, Kettenbriefen oder sonstiger belästigender Nachrichten Zur Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere von Schutzrechten (z.b. Urheber- oder Markenrechten) Zur Verletzung strafrechtlicher Vorschriften oder von Vorschriften zum Schutze der Jugend Zur Herstellung von Voice over IP Sprachverbindungen Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben Schäden, die blau dadurch erleidet, dass der Kunde seine vorgenannten Pflichten schuldhaft verletzt, hat der Kunde zu ersetzen. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die in Ziffer 8.7, 8.8, 8.10 und/oder 8.11 festgelegten Pflichten, steht blau ein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von EURO 2.500,00 je vertragswidrig eingesetzter blau-karte zu. Der Kunde kann der Pauschale den Nachweis, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist, entgegenhalten. 9. Schadensersatz und Haftungsbegrenzung 9.1 Für Vermögensschäden, die von blau, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder ihren Erfüllungsge-

9 9 hilfen fahrlässig verursacht werden, haftet blau gegenüber ihren Kunden nach Maßgabe von 44a TKG. Das bedeutet, die Haftung von blau ist in diesen Fällen auf höchstens EURO ,00 je Kunde begrenzt, wenn es sich bei dem Kunden um eine juristische oder natürliche Person handelt, die weder öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt noch Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt (so genannte Endnutzer ). Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 2 in der Summe auf höchstens EURO 10 Millionen begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 2 bis 4 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. 9.2 In allen anderen Fällen bestimmt sich die Haftung von blau für sich, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nach den folgenden Regelungen: a) blau haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, unbegrenzt. Ebenso haftet blau unbegrenzt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. b) Liegen die unter a) genannten Voraussetzungen nicht vor, haftet blau gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzt wird. In diesen Fällen ist die Haftung von blau auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde. c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder einer zugesicherten Eigenschaft der von blau zu erbringenden Leistungen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von blau. 9.3 Im Übrigen ist die Haftung von blau in Fällen leicht fahrlässigen Handelns - gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus vertraglicher Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen. 9.4 Eine Haftung der blau nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den Bestimmungen dieser Ziffer 9 unberührt. 9.5 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen. 10. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis 10.1 blau erhebt, verarbeitet und nutzt die Bestands- ( 95 Abs. 1, 3 Nr. 3 Telekommunikationsgesetz, 14 Abs. 1 Telemediengesetz) und Verkehrsdaten ( 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz) sowie Nutzungsdaten ( 15 Abs. 1 Telemediengesetz) des Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses sowie in anderen Fällen, soweit dies gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, -verarbeitung, oder -nutzung anordnen bzw. erlauben oder soweit der Kunde ausdrücklich einwilligt. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzrichtlinien, die blau dem Kunden bei Vertragsschluss zugänglich gemacht hat Der Kunde hat blau unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner postalischen und elektronischen Adresse mitzuteilen. Der Kunde hat blau außerdem unverzüglich sämtliche Änderungen seiner Kontodaten mitzuteilen. Änderungsmitteilungen können schriftlich, per an service@blau.de erfolgen oder telefonisch über die Kunden-Hotline. Im Falle der telefonischen Änderungsmitteilung ist eine Legitimation des Kunden durch Angabe seiner HOTLINE-PIN oder seines Pass-

10 10 wortes erforderlich. 11. Anforderungen an Endgeräte Der Kunde darf nur solche Endgeräte funktionsgerecht, entsprechend der jeweils zugrunde liegenden Bedienungsanleitung benutzen, die für die Nutzung in dem von der EPM betriebenen Mobilfunknetz zugelassen sind und nicht zu Störungen im EPM Mobilfunknetz oder in anderen Fernsprechnetzen führen können. 12. Vertragsübernahme 12.1 blau ist berechtigt, das mit dem Kunden bestehende Mobilfunkvertragsverhältnis an die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, E-Plus-Straße 1, Düsseldorf zu übertragen, die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, E-Plus-Straße 1, Düsseldorf ist berechtigt, in die Verträge einzutreten Dem Kunden ist die Übertragung der blau-karte und der damit verbundenen Rechte und Pflichten aus dem mit blau geschlossenen Mobilfunkvertrag an einen Dritten nur mit schriftlicher Einwilligung von blau gestattet. Der Kunde ist so lange aus dem mit blau geschlossenen Vertrag berechtigt und verpflichtet, bis der Dritte gegenüber blau die Übernahme des Vertrages schriftlich erklärt hat. 13. Anwendbares Recht 13.1 Die Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 14. Allgemeine Bestimmungen 14.1 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist Mündliche Nebenabreden bestehen nicht Ist eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von blau abtreten.

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