Führen Sie Ihr Unternehmen in eine saubere Zukunft.
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- Cornelia Kopp
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Ökostrom GESCHÄFTSKUNDEN Führen Sie Ihr Unternehmen in eine saubere Zukunft.
2 Gute Gründe für Ökostrom 5.3 Preisänderungen erfolgen nur zum Anfang eines Kalendermonats; sie werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs (6) Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht im Falle einer Preisanhebung das Recht zu, den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, und zwar zum nächstmöglichen Umstellungstermin auf einen anderen Anbieter [maximal zwei (2) Wochen ab Zugang der Kündigung bei GPE]. 5.4 von Soweit GPE einen Greenpeace Preis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Energy. garantiert, gelten die vereinbarten Preise bis zum Ende des Garantiezeitraums (Preisgarantie). Ausgenommen von der Preisgarantie sind Preisanpassungen infolge einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer, der Stromsteuer oder sonstiger gesetzlicher Abgaben aufgrund deutscher oder europäischer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Maximale Unabhängigkeit 5.5 Zur Berücksichtigung einer etwaigen Stromsteuerreduzierung oder -befreiung muss ein entsprechender behördlicher Erlaubnisschein spätestens zum Lieferbeginn im Original bei GPE vorliegen. Sollte der Anspruch auf Stromsteuerreduzierung oder -befreiung nach Lieferbeginn entfallen, ist GPE berechtigt, die Preise entsprechend der zusätzlichen Steuerbelastung rückwirkend zum Zeitpunkt des Wegfalls anzupassen. 5.6 Tarifanpassungen erfolgen nach Maßgabe von Ziffer 4.2 Satz 3-5. Greenpeace Energy ist mit rund Mitgliedern die etablierteste Energie-Genossenschaft in Deutschland. Dank der Einlagen unserer Genossenschaftsmitglieder sind wir finanziell nicht von Banken und Kreditgebern abhängig und können politisch und 6. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung, Umzug 6.1 Der Vertrag wirtschaftlich kommt dadurch im zustande, Sinne dass der dem Energiewende Kunden auf seine schriftlich, agieren. elektronisch oder telefonisch übermittelte Bestellung hin eine Vertragsbestätigung von GPE zugeht. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen; es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beginnt unmittelbar nach Beendigung des Vertrages mit dem vorangegangenen Versorger. 6.2 Der Vertrag Investition kann von beiden in Vertragsparteien die Zukunft monatlich mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform. 6.3 Jede Vertragspartei kann den Stromlieferungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Abschlagszahlung i.s.v. Ziffer 4.4 vollständig oder hinsichtlich Unternehmens. eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist. 6.4 Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht der Vertrag fort. Der Kunde teilt GPE seine neue Adresse mindestens sechs (6) Wochen vor dem Umzug mit. Mit Ökostrom von Greenpeace Energy sorgen Sie für den Umbau der Energiewirtschaft und verbessern die CO 2 -Bilanz Ihres Ausgezeichnete Qualität 7. Haftung 7.1 GPE haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. 7.2 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung infolge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses ist GPE von der Leistungspflicht befreit. GPE weist darauf hin, dass dem Kunden in diesem Fall gegebenenfalls Ansprüche gegen den Netzbetreiber Ökostrom aus Vertrag, aus Anschlussnutzungsverhältnis erneuerbaren Energien oder unerlaubter nach Handlung den strengen zustehen. Satz 1 gilt nicht, soweit GPE die Störung zu vertreten hat. GPE ist verpflichtet, ihren Kunden auf Verlangen unverzüglich Greenpeace-Kriterien. über die mit der Schadensverursachung Dafür stehen durch den wir Netzbetreiber mit unserem zusammenhängenden Namen. Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als diese GPE bekannt sind oder von GPE in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Unser Strom ist zu 100 % frei von Atom- und Kohlestrom aus Überzeugung! Wir beliefern unsere Kunden mit konsequentem Nachhaltige Vernetzung 8. Datenschutz 8.1 Zur Erfüllung des Vertrages bedient sich GPE zurzeit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Dienstleister Mit einem u. a. für kostenlosen die technische Abwicklung, Eintrag die im Organisation Nachhaltigen des Versorgerwechsels Branchenbuch und die Abrechnung. auf Zu unserer diesem Zweck Website werden die können Kundendaten Sie sich dorthin mit übermittelt ökologisch und dort gespeichert, verarbeitet und genutzt. 8.2 Zum orientierten Zwecke der Organisation Geschäftspartnern des Stromwechsels vernetzen nach Maßgabe und von Ziffer neue 2 werden Kunden die für die Kündigung erforderlichen Daten des Kunden im erforderlichen Umfang an den bisherigen Stromlie-feranten, gewinnen. den Messstellenbetreiber und den Netzbetreiber des Kunden übermittelt. 8.3 GPE ist Teil des internationalen Greenpeace-Verbundes (Greenpeace). Sofern der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses eingewilligt hat, werden die Kundendaten zum Zwecke der Information über die Arbeit von Greenpeace innerhalb des Greenpeace-Verbundes übermittelt und genutzt. Bonus für Ihre Mitarbeiter 8.4. An andere Dritte werden die Kundendaten nicht weitergegeben. GPE behält sich allerdings Mitarbeitern Ihres Unternehmens, die privat zu Greenpeace das Recht vor, titulierte Forderungen an Dritte abzutreten und die zur Forderungsrealisierung nötigen Daten dem neuen Gläubiger mitzuteilen. Energy wechseln möchten, bieten wir einen attraktiven Mitarbeiter-Bonus. 9. Änderungen dieser AGB GPE ist berechtigt, diese AGB zu ändern. GPE wird dem Kunden beabsichtigte Änderungen dieser AGB in Textform mitteilen. GPE wird nur dann Änderungen der AGB vornehmen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist, insbesondere, um Veränderungen von Umständen zu berücksichtigen, auf die GPE Faire keinen Einfluss Geschäftsbedingungen hatte, oder um eine im Vertrag entstandene Lücke zu schließen. GPE stellt sicher, dass der Kunde durch die Änderung insgesamt nicht schlechter gestellt wird. Das Änderungsrecht von GPE bezieht sich nicht auf wesentliche Vertragspflichten, einschließlich der Vertragslauf- Kurze Kündigungsfristen, keine Mindestvertragslaufzeit, zeit und transparente des Rechts zur ordentlichen Tarife. Kündigung. Als Genossenschaft Der Kunde kann einer sind Änderung wir der finanziell AGB innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen oder den Vertrag ohne Einhaltung und politisch einer Frist kündigen, unabhängig. und zwar zum nächstmöglichen Umstellungstermin auf einen anderen Anbieter [maximal zwei (2) Wochen ab Zugang der Kündigung bei GPE]. Sofern der Kunde der Änderung der AGB nicht oder nicht fristgemäß widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung der AGB als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist GPE zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. GPE wird Erstklassiger den Kunden hierauf in der Service Mitteilung der geänderten AGB hinweisen. Wir kümmern uns um Ihre Anliegen persönlich, kompetent und zuverlässig. Gültig ab Auftrag bitte hier abtrennen, zusammenkleben und abschicken.
3 Guter Strom hat einen Namen. Die Qualität unseres Ökostroms entspricht den strengen Kriterien der Umweltorganisation Greenpeace Deutschland e.v. Ökostrommix Transparenz und Monitoring Die Herkunft unseres Stroms legen wir transparent offen und veröffentlichen unsere Lieferantenkraftwerke im Internet. Einmal im Jahr lassen wir die Einhaltung der Greenpeace-Kriterien für Ökostrom zusätzlich durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen. Unser Strom ist garantiert frei von Atom- und Kohlekraft und stammt ausschließlich aus sauberen Wasser- und Windkraftanlagen in Österreich und Deutschland. Innovatives Versorgungskonzept Windkraft und Photovoltaik sind elementarer Bestandteil der Energielandschaft in Deutschland. Gleichzeitig schwankt ihre Produktion je nach Wetterlage. Die Herausforderung ist, diese schwankenden Mengen in Einklang zu bringen mit der Nachfrage der Verbraucher. Wir stellen uns dieser Aufgabe und binden einen stetig steigenden Mindestanteil an Wind- bzw. Sonnenstrom in die direkte Versorgung unserer Kunden ein zeitgleich viertelstundengenau auf den Bedarf abgestimmt. Unabhängigkeit Greenpeace Energy hat selbstverständlich keinerlei Verflechtung mit der Atom- und Kohleindustrie. Und auch von unseren Lieferanten verlangen wir größtmögliche Unabhängigkeit von schmutziger und riskanter Energieerzeugung sowie eine ökologisch förderliche Geschäftspolitik. Engagierter Beitrag zum Gelingen der Energiewende Wir arbeiten energiepolitisch und setzen uns für innovative Technologien wie Windgas oder dezentrale Versorgungskonzepte ein. Außerdem fördern wir den Ausbau der erneuerbaren Energien, zum Beispiel durch den Bau eigener Anlagen über unsere Tochterfirma Planet energy. Foto: Sabine Vielmo/Greenpeace Energy
4 Keine Kilowattstunde darf jahrtausendelange Folgen haben! Strom, der aus sauberen Kraftwerken kommt und ohne umweltschädliches CO 2 und gefährliche Atomkraft produziert wird, ist gut für die Zukunft. Strom aus erneuerbaren Energien belastet unsere Umwelt nicht folgenschwer mit gefährlichen Abfällen oder Abgasen. Verbessern Sie also mit dem Bezug von Ökostrom Ihre persönliche CO 2 -Bilanz und sorgen Sie für eine saubere, klimaverträgliche und zukunftsorientierte Energieversorgung. Klare Sache unser Strommix Unsere Vision für die Zukunft ist klar: Eine Stromversorgung aus 100 % erneuerbaren Energien für alle. Die Nachfrage bestimmt dabei das Angebot. Je mehr Kunden also konsequenten Ökostrom beziehen, desto sauberer wird die Stromversorgung in Deutschland. Wir tragen bereits zu dieser Entwicklung bei. Tun Sie es auch, indem Sie unseren Ökostrom beziehen. Quellen: Greenpeace Energy, BDEW
5 Endlich eine Stromrechnung, die sich nachhaltig bezahlt macht. Wir arbeiten aus Prinzip nicht profi tmaximierend. Unsere Tarife kalkulieren wir fair und transparent. Bei größeren Abnahmemengen oder mehreren Verbrauchsstellen wird unser Angebot individuell auf Ihren Bedarf zugeschnitten. Preisgarantie* bis mindestens Ökostrom für geschäftskunden: euro grundpreis 22,39 cent/kwh 7,48 pro monat und Zähler Dieser Tarif gilt bundesweit für geschäftlich genutzte Abnahmestellen mit einem Jahresverbrauch bis kwh. Endpreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. * Ausgenommen sind etwaige Erhöhungen der Stromsteuer oder sonstiger gesetzlicher Abgaben, die Greenpeace Energy auch während der Garantiezeit zur Preisanpassung berechtigen. Wir haben uns intensiv mit den Ökostromanbietern beschäftigt und Greenpeace Energy liefert den ehrlichsten Strom, den es unserer Meinung nach gibt. Foto: Sabine Vielmo/Greenpeace Energy Bei einem Jahresverbrauch über Kilowattstunden können Sie ein individuelles Angebot anfordern: Per an geschaeftskunden@greenpeace-energy.de Telefon 040/ Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr zum normalen Telefontarif, mit Rückrufservice. Susanne Schöning, Geschäftskundin und Geschäftsführerin Zwergenwiese Naturkost GmbH
6 Nachhaltiges Engagement auf ganzer Linie. Greenpeace Energy bietet Ihnen mehr als nur sauberen Strom: Rund Eigentümer und alle ziehen an einem Strang In unserer Genossenschaft kann jeder zum Miteigentümer werden. Dank der Einlagen unserer Mitglieder können wir finanziell unabhängig agieren. Außerdem sind fast alle Mitglieder auch unsere Kunden. So liegen eine nachhaltige Geschäftspolitik, das energiepolitische Engagement und die saubere Energieversorgung zu fairen Preisen im Interesse aller. Eine Mitgliedschaft bei Greenpeace Energy ist schon ab einem einmaligen Anteil von 55 Euro und natürlich auch unabhängig vom Energiebezug möglich. Wir fordern nicht nur, wir handeln Die Energiewende ist zwar beschlossen, aber noch lange nicht umgesetzt. Auf dem Weg in eine 100 %ig saubere Energiezukunft gibt es noch viel zu tun. Seit unserer Gründung arbeiten wir politisch und engagieren uns erfolgreich für technologische Innovationen wie Windgas. Oder wir mischen uns mit wissenschaftlichen Studien in die politische Debatte ein, indem wir z. B. die wahren Kosten von Atom- und Kohlestrom aufdecken. Wir bauen eigene Kraftwerke Unsere Tochterfirma Planet energy haben wir im Januar 2001 gegründet. Planet energy hat seitdem bereits mehr als 120 Millionen Euro in den Bau sauberer Kraftwerke investiert. Elf Windparks und drei Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 65 Megawatt sind in Betrieb. Dies deckt den Jahresstrombedarf von rund durchschnittlichen Haushalten. Weitere Projekte sind in der Planung. Wir gehen neue Wege zum Beispiel mit prowindgas Anders als konventionelle Kraftwerke lassen sich Sonne und Wind nicht nach Bedarf an- und abschalten. Umso wichtiger ist es, Speichermöglichkeiten für erneuerbare Energien zu schaffen. Die Einspeisung von Windgas in das öffentliche Gasnetz ist ein Meilenstein auf diesem Weg. Umgewandelt in Wasserstoff kann überschüssiger Windstrom ins bestehende Gasnetz eingespeist werden. So entsteht das erste erneuer bare Gas mit dem Potenzial, langfristig fossiles Gas zu ersetzen. Mit unserem Gastarif prowindgas können Sie diese Innovation für die Energieversorgung der Zukunft schon heute fördern ganz einfach beim Heizen oder Kochen. Foto: Fotokopter/Greenpeace Energy Nähere Informationen zu uns, unseren Produkten und unserem Engagement finden Sie auf greenpeace-energy.de.
7 Eine ausgezeichnete Entscheidung! Mit Greenpeace Energy sind Sie auf der sauberen Seite, und das dürfen Sie gern weitersagen: Den Bezug unseres Ökostroms bestätigen wir mit Zertifi katen für Ihre Geschäftsräume. Auf Wunsch erhalten Sie außerdem ein dekoratives leschild mit unserem Logo. Jetzt wechseln. 1. Haben wir Sie von unserem Ökostrom überzeugt? Dann wechseln Sie jetzt zu einer 100 % sauberen Stromversorgung und verbessern Sie Ihre persönliche CO 2 -Bilanz. So einfach ist der Wechsel zu Greenpeace Energy Am schnellsten können Sie online zu uns wechseln. Der Wechselvorgang dauert wenige Minuten, Sie benötigen lediglich ihre Zählernummer. Alle weiteren Formalitäten wie z. B. die Abmeldung bei Ihrem bisherigen Versorger über nehmen wir für Sie Gern nehmen wir Ihren Wechselwunsch auch telefonisch entgegen. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr unter 040/ Oder füllen Sie das beigefügte Formular aus und schicken es an uns zurück. Foto: Henrik Düker/Greenpeace Energy In Nachhaltigkeitsfragen ganz weit vorn: die schwedische Hotelkette Scandic (Nachhaltigkeitsmanagerin Inger Mattson und Marketingchef Steffen Seichter im Foyer des Scandic Emporio Hamburg).
8 Geschäftskunden AuftRAg ZuR VeRsORgung mit ÖKOstROm JA, WiR WOllen ÖKOstROm! (JAhResVeRbRAuch bis KWh) strompreis von 22,39 cent/kwh + 7,48 euro grundgebühr/monat und Zähler (zzgl. gesetzl. umsatzsteuer) tarif gewerbe 30 unser stromverbrauch liegt über KWh/Jahr, wir bitten um ein unverbindliches Angebot. (Bitte nur Ziffern 1 3 ausfüllen.) * Preisgarantie* bis mindestens * Preisgarantie: Ausgenommen von der Garantie sind etwaige erhöhungen von umsatzsteuer, stromsteuer oder sonstiger gesetzlicher Abgaben, die Greenpeace energy auch während der Garantiezeit zur Preisanpassung berechtigen. 1. lieferadresse Mit einem gekennzeichnete felder sind Pflichtangaben. firma Branche Website Inhaber/Geschäftsführer Ansprechpartner straße, hausnummer telefon Adresszusatz fax Postleitzahl Ort e Mail 2. RechnungsAdResse (falls abweichend von der Lieferadresse) greenpeace energy eg Hongkongstraße Hamburg Telefon 040 / Fax 040 / greenpeace-energy.de firma, name, Vorname 5. AuftRAg Wir möchten von Greenpeace energy eg, hongkongstraße 10, hamburg, mit strom versorgt werden und bevollmächtigen Greenpeace energy, unsere stromversorgung komplett zu über nehmen und alle erklärungen für uns abzu geben, die hiermit in Verbindung stehen, insbesondere netz nutzungs verträge abzuschließen und unserem alten stromversorger zu kündigen. Von den allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir kenntnis genommen. datum, unterschrift Adresszusatz (z. B. Abteilung) straße, hausnummer Postleitzahl Ort 3. Wichtige AngAben für die stromversorgung unsere stromzählernummer Wir möchten für unsere bestehenden Geschäftsräume zum nächstmöglichen Zeitpunkt beliefert werden. Bisheriger stromversorger (Angabe bei neueinzug nicht notwendig) kundennummer (Angabe bei neueinzug nicht notwendig) 4. ZAhlungsWeise Mit der erteilung eines sepa Lastschriftmandates helfen sie uns, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Vielen dank! Ihre Mandatsreferenznummer wird Ihnen separat mitgeteilt. die Gläubiger Id von Greenpeace energy lautet: de49zzz d e IBAn Ja, wir ermächtigen Greenpeace energy eg, Zahlungen von unserem konto mittels sepa Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir unser kreditinstitut an, die von der Greenpeace energy eg auf unser konto gezogenen sepa Lastschriften einzulösen. hinweis: Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die erstattung des belasteten Betrages verlangen. es gelten dabei die mit unserem kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Wir überweisen die fälligen Zahlungen selbst. kontoinhaber kreditinstitut Jahresverbrauch in kwh oder bisherige monatl. Abschlagszahlung Wir sind umgezogen / eingezogen und möchte zum tag der schlüsselübergabe oder dem nächstmöglichen Zeitpunkt beliefert werden. tag der schlüsselübergabe (tt.mm.jjjj) telefon BIc datum, unterschrift des kontoinhabers Ja, wir möchten mit Branche und kontaktdaten in das nachhaltige Online Branchenbuch von Greenpeace energy aufgenommen werden. Vertriebspartner nummer bitte senden sie uns dieses formular PeR POst OdeR faxen es Auf die 040 /
9 Allgemeine geschäftsbedingungen für geschäftskunden Die für die Versorgung des Kunden mit Strom zu erfüllenden Aufgaben sind gesetzlich aufgeteilt zwischen dem Stromlieferanten, dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Abnahmestelle, über die der Kunde mit Strom versorgt wird, angeschlossen ist und dem Messstellenbetreiber. Greenpeace Energy eg (nachfolgend GPE ) übernimmt die Stromlieferung und veranlasst für den Kunden die notwendigen Klärungen mit dem Netzbetreiber. Zur Erfüllung des Vertrages bedient sich GPE zurzeit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, An der Limpurgbrücke 1, Schwäbisch Hall, als Dienstleister u. a. für die technische Abwicklung, die Organisation des Versorgerwechsels und die Abrechnung. 1. geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) für Geschäftskunden regeln das zwischen GPE und den Kunden bestehende Lieferverhältnis hinsichtlich der Stromversorgung. Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer im Sinne des 14 BGB sind (nachfolgend Kunden ). 2. Organisation des stromwechsels GPE organisiert die Abwicklung des Lieferantenwechsels für die Kunden, wobei GPE dafür Sorge trägt, dass die Interessen des Kunden gegenüber den Netzbetreibern und anderen Beteiligten gewahrt bleiben. Der Kunde ermöglicht durch seine schriftlich erteilte Vollmacht, dass GPE Erklärungen zu diesem Zweck für ihn abgeben kann. 3. Art und umfang der Versorgung 3.1 Im Rahmen dieses Vertrages wird Strom in Niederspannung (ca. 230/400V) geliefert. 3.2 Der Kunde ist für die Dauer des Liefervertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Elektrizitätsbedarf aus der angeschlossenen Abnahmestelle aus den Stromlieferungen der GPE zu decken. Die Deckung des eigenen Elektrizitätsbedarfs aus selbst produziertem Strom bleibt von der Verpflichtung nach Satz 1 unberührt. GPE ist verpflichtet, die für die Deckung des gesamten Bedarfs des Kunden erforderliche Stromlieferung zu erbringen. GPE ist von der Lieferpflicht befreit, wenn sie an der Lieferung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände gehindert ist, deren Beseitigung ihr nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. GPE ist auch dann von der Lieferpflicht befreit, wenn Unterbrechungen oder Störungen der Elektrizitätsversorgung Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses sind, es sei denn die Störung beruht auf unberechtigten Maßnahmen von GPE. 4. tarife, Ablesung, Abrechnung, Zahlungsverzug 4.1 GPE sieht für Geschäftskunden unterschiedliche Tarife vor. Die Einstufung in einen Tarif erfolgt zu Vertragsbeginn auf Basis der Angaben des Kunden, insbesondere zum letzten Jahresverbrauch sowie zur Anzahl und Postleitzahl der Abnahmestellen. 4.2 Die Verbrauchsermittlung erfolgt durch GPE, den örtlichen Netzbetreiber, den jeweiligen Messstellenbetreiber oder durch einen von GPE beauftragten Dienstleister. Der Anfangs- und Endzählerstand wird durch den Netzbetreiber an GPE übermittelt. Wird dem Beauftragten eine Ablesung nicht ermöglicht, kann GPE den Verbrauch auf Basis von Erfahrungswerten schätzen. Stellt sich nach der Abrechnung heraus, dass sich die zugrunde gelegten Tarifmerkmale bei dem Kunden geändert haben, wird GPE eine Neueinstufung in einen passenden Tarif vornehmen. Diese Einstufung gilt rückwirkend zum Zeitpunkt der letzten Verbrauchsermittlung. Hierüber wird der Kunde rechtzeitig informiert. 4.3 Abweichend von Ziffer 4.2 kann GPE verlangen, dass die Messeinrichtungen vom Kunden selbst abgelesen werden, es sei denn, die Selbstablesung ist für den Kunden unzumutbar. Sofern der Kunde trotz bestehender Pflicht zur Selbstablesung des Zählers und nach Aufforderung den jeweiligen Zählerstand nicht mitteilt, ist GPE berechtigt, den Zählerstand auf Basis von Erfahrungswerten zu schätzen. Geschätzte Zählerstände können im Falle einer nachträglichen Ablesung korrigiert werden. 4.4 Während des Abrechnungszeitraumes werden monatlich gleiche Abschlagszahlungen in Höhe von einem Zwölftel des voraussichtlichen Jahresentgelts erhoben. Diese Abschlagszahlungen sind jeweils zum 15. des laufenden Kalendermonats fällig. Am Ende des Abrechnungszeitraums wird GPE dem Kunden eine Jahresabrechnung überreichen. Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder vergleichbaren Zahlungsaufstellung zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt im Wege der Lastschrifteinzugsermächtigung oder im Wege der Überweisung durch den Kunden. Abweichend von der jährlichen Abrechnung kann gegen ein zusätzliches Entgelt auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung vereinbart werden. 4.5 Bei einem durch den Kunden verschuldeten Zahlungsverzug ist GPE unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, dem Kunden für die Kosten jeder Zahlungsaufforderung EUR 2,50 in Rechnung zu stellen. Bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung ist GPE berechtigt, die Versorgung vier (4) Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Versorgungsunterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Beginn der Unterbrechung wird dem Kunden drei (3) Werktage im Voraus angekündigt. 5. Preisanpassungen 5.1 Die jeweils mit dem Kunden vereinbarten Preise beinhalten Bezugskosten für Strom von Lieferanten oder eigene Stromproduktionskosten, Netznutzungsentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgaben, Entgelte für Messung und Verrechnung sowie Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Soweit künftig Energiesteuern oder sonstige die Erzeugung, Beschaffung, Übertragung, Verteilung oder den Verbrauch von Energie belastende Steuern, Abgaben irgendwelcher Art wirksam werden sollten, werden diese in der jeweiligen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. 5.2 Sofern die konkreten Kosten der in Ziffer 5.1 angegebenen Faktoren steigen oder sich aus sonstigen gesetzlichen Bestimmungen oder sonstigen Vorschriften zusätzliche Belastungen für die Erzeugung, Beschaffung, Übertragung, Verteilung oder den Verbrauch von elektrischer Energie ergeben, ist GPE berechtigt, die Preise gegenüber dem Kunden nach billigem Ermessen anzuheben, soweit dies erforderlich ist, um eine Steigerung der Gesamtkosten auszugleichen. Sofern diese Kosten sinken, wird GPE die Preise gegenüber dem Kunden nach demselben Maßstab senken. 5.3 Preisänderungen erfolgen nur zum Anfang eines Kalendermonats; sie werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs (6) Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht im Falle einer Preisanhebung das Recht zu, den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, und zwar zum nächstmöglichen Umstellungstermin auf einen anderen Anbieter [maximal zwei (2) Wochen ab Zugang der Kündigung bei GPE]. 5.4 Soweit GPE einen Preis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt garantiert, gelten die vereinbarten Preise bis zum Ende des Garantiezeitraums (Preisgarantie). Ausgenommen von der Preisgarantie sind Preisanpassungen infolge einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer, der Stromsteuer oder sonstiger gesetzlicher Abgaben aufgrund deutscher oder europäischer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. 5.5 Zur Berücksichtigung einer etwaigen Stromsteuerreduzierung oder -befreiung muss ein entsprechender behördlicher Erlaubnisschein spätestens zum Lieferbeginn im Original bei GPE vorliegen. Sollte der Anspruch auf Stromsteuerreduzierung oder -befreiung nach Lieferbeginn entfallen, ist GPE berechtigt, die Preise entsprechend der zusätzlichen Steuerbelastung rückwirkend zum Zeitpunkt des Wegfalls anzupassen. 5.6 Tarifanpassungen erfolgen nach Maßgabe von Ziffer 4.2 Satz Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung, Umzug 6.1 Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass dem Kunden auf seine schriftlich, elektronisch oder telefonisch übermittelte Bestellung hin eine Vertragsbestätigung von GPE zugeht. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen; es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beginnt unmittelbar nach Beendigung des Vertrages mit dem vorangegangenen Versorger. 6.2 Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien monatlich mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform. 6.3 Jede Vertragspartei kann den Stromlieferungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Abschlagszahlung i.s.v. Ziffer 4.4 vollständig oder hinsichtlich eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist. 6.4 Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht der Vertrag fort. Der Kunde teilt GPE seine neue Adresse mindestens sechs (6) Wochen vor dem Umzug mit. 7. Haftung 7.1 GPE haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. 7.2 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung infolge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses ist GPE von der Leistungspflicht befreit. GPE weist darauf hin, dass dem Kunden in diesem Fall gegebenenfalls Ansprüche gegen den Netzbetreiber aus Vertrag, Anschlussnutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung zustehen. Satz 1 gilt nicht, soweit GPE die Störung zu vertreten hat. GPE ist verpflichtet, ihren Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als diese GPE bekannt sind oder von GPE in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. 8. Datenschutz 8.1 Zur Erfüllung des Vertrages bedient sich GPE zurzeit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Dienstleister u. a. für die technische Abwicklung, die Organisation des Versorgerwechsels und die Abrechnung. Zu diesem Zweck werden die Kundendaten dorthin übermittelt und dort gespeichert, verarbeitet und genutzt. 8.2 Zum Zwecke der Organisation des Stromwechsels nach Maßgabe von Ziffer 2 werden die für die Kündigung erforderlichen Daten des Kunden im erforderlichen Umfang an den bisherigen Stromlie-feranten, den Messstellenbetreiber und den Netzbetreiber des Kunden übermittelt. 8.3 GPE ist Teil des internationalen Greenpeace-Verbundes (Greenpeace). Sofern der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses eingewilligt hat, werden die Kundendaten zum Zwecke der Information über die Arbeit von Greenpeace innerhalb des Greenpeace-Verbundes übermittelt und genutzt An andere Dritte werden die Kundendaten nicht weitergegeben. GPE behält sich allerdings das Recht vor, titulierte Forderungen an Dritte abzutreten und die zur Forderungsrealisierung nötigen Daten dem neuen Gläubiger mitzuteilen. 9. Änderungen dieser AGB GPE ist berechtigt, diese AGB zu ändern. GPE wird dem Kunden beabsichtigte Änderungen dieser AGB in Textform mitteilen. GPE wird nur dann Änderungen der AGB vornehmen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist, insbesondere, um Veränderungen von Umständen zu berücksichtigen, auf die GPE keinen Einfluss hatte, oder um eine im Vertrag entstandene Lücke zu schließen. GPE stellt sicher, dass der Kunde durch die Änderung insgesamt nicht schlechter gestellt wird. Das Änderungsrecht von GPE bezieht sich nicht auf wesentliche Vertragspflichten, einschließlich der Vertragslaufzeit und des Rechts zur ordentlichen Kündigung. Der Kunde kann einer Änderung der AGB innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, und zwar zum nächstmöglichen Umstellungstermin auf einen anderen Anbieter [maximal zwei (2) Wochen ab Zugang der Kündigung bei GPE]. Sofern der Kunde der Änderung der AGB nicht oder nicht fristgemäß widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung der AGB als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist GPE zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. GPE wird den Kunden hierauf in der Mitteilung der geänderten AGB hinweisen. Gültig ab Auftrag bitte hier abtrennen, zusammenkleben und abschicken.
10 So erreichen Sie uns: Tel: 040/ * Fax: 040/ * Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr zum normalen Telefontarif, mit Rückrufservice. Greenpeace Energy eg Hongkongstraße Hamburg Sitz der Genossenschaft: Hamburg Registergericht: Amtsgericht Hamburg GnR 1002 Vorstand: Nils Müller, Sönke Tangermann Aufsichtsratsvorsitzende: Thomas Breuer Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier, mit dem Blauen Engel ausgezeichnet; Stand 09/15
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