Wahlprüfstein DIE LINKE
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- Jan Jobst Klein
- vor 8 Jahren
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1 Wahlprüfstein DIE LINKE Free Software Foundation Europe e.v. Bilker Allee Düsseldorf Open Source, Urheberrecht Freie Software Sollte Ihrer Meinung auch durch die von öffentlicher Hand beauftragte und finanzierte Software grundsätzlich freie Software sein, da sie von der Allgemeinheit finanziert wurde? Wenn ja: Mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitrahmen planen Sie diese Forderungen bei einer Regierungsbeteiligung umzusetzen? Wenn nicht: Aus welchen Gründen lehnen Sie es ab, dass diese Software wieder der Allgemeinheit vollumfänglich zur Verfügung gestellt wird? Da davon auszugehen ist, dass sich die öffentliche Hand für selbst beauftragte Inhalte und auch Software in der Regel exklusive Nutzungsrechte sichert, sollte diese Software aus unserer Sicht unter freien Lizenzen veröffentlicht werden. Wir wollen insgesamt zum Umgang mit Werken und Content, die von öffentlichen Stellen exklusiv beauftragt und für diese hergestellt werden, einheitliche Strategien schaffen. Diese sollte grundsätzlich die Lizenz- und Rechtepolitik auf open stellen und eine freie Nutzung ermöglichen. Die Einheitlichkeit einer solchen Policy würde eine Nachnutzung durch kommerzielle oder private Akteure deutlich erleichtern. Manche Behörden machen noch immer auf ihren Webseiten Werbung für eine spezielle unfreie Software, z.b. in Form von Adobe Reader obwohl es mehrere freie Alternativen gibt. Der Migrationsleitfaden der Bundesregierung empfiehlt, auch auf andere PDF-Betrachter zu verweisen und beispielsweise unsere Textbausteine zu verwenden. Was ist Ihre Meinung zu dieser Form von Werbung für unfreie Software und was werden Sie diesbezüglich unternehmen? DIE LINKE. setzt sich dafür ein, dass Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene auf Werbung für unfreie Software verzichten. Stattdessen sollen die Nutzerinnen und Nutzer auf alternative Angebote freier Software hingewiesen werden. Aus Gründen der Praktikabilität und der weiten Verbreitung proprietärer Software sollten Alternativen zunächst zumindest gleichwertig beworben werden. Um einen solchen Umdenkprozess einzuleiten, sind in Politik und Verwaltung das Verständnis für freie Software und eine veränderte Verwaltungspraxis zu befördern. Die Durchführung von Schulungen, die Erstellung und Vermittlung von Best-Practice-Richtlinien sowie die Ausstattung des Kompetenzzentrums
2 Open Source Software beim Bundesverwaltungsamt mit ausreichenden Finanzmitteln bilden dazu eine Grundlage. elektronische Steuererklärung Das Elsterformular zur elektronischen Steuererklärung existiert seit Jahren für das freie Betriebssystem GNU+Linux sowie für Apple Mac OSX, da es mit dem freien Cross-Plattform- Framework Qt entwickelt wurde. Allerdings wird es zurückgehalten und Apple- und GNU+Linux- Nutzer werden auf die fehleranfällige und unsichere Java-Lösung Elsteronline verwiesen. Wie ist ihre Position dazu? Die elektronische Abgabe der Steuererklärung muss plattformunabhängig möglich sein. Nutzerinnen und Nutzer dürfen durch die Steuerverwaltung nicht zur Verwendung oder gar Kauf ausgewählter Betriebssysteme gezwungen werden. Dies umso mehr, als die elektronische Übermittlung bereits heute für eine Reihe von Steuerklärungen verpflichtend vorgeschrieben ist. Die alternative Weblösung ElsterOnline bietet dazu keinen Ersatz, zumal nur bestimmte PC-Konfigurationen (Betriebssysteme, Browser) unterstützt werden und die Verwendung der Java-Laufzeitumgebung Sicherheitsprobleme birgt. Die Bereitstellung des Elster-Formulars lediglich für Microsoft Windows und das Zurückhalten von GNU-Linux- und Mac OS X-Versionen durch das für die Entwicklung von Elster federführende Bayerische Landesamt für Steuern aus vermeintlich wirtschaftlichen Erwägungen ist inakzeptabel. Open Source Wie beurteilen sie die Tatsache, dass in manchen Fällen bei beauftragten Softwareentwicklungen öffentlicher Einrichtungen diese nicht sämtliche Nutzungsrechte (Zugriff auf den Quellcode, das Recht, die Software selbst oder durch Dritte weiterzuentwickeln, das Recht, die Software an andere weiterzugeben) besitzen - etwas, das für einen privatwirtschaftlichen Auftraggeber vollkommen inakzeptabel wäre? DIE LINKE hält dies für problematisch, insbesondere dann, wenn aus diesem Verzicht vermeidbare Folgekosten resultieren. Der Staat als Auftraggeber muss hier seine Verfügungshoheit sicherstellen und im Sinne der Allgemeinheit nutzen. Unterstützen Sie die derzeitige Position der Bundesregierung aus SAGA zu IT- Standards, die zur Förderung des Wettbewerbs durch Offene Standards im Softwarebereich eine Lizenzierung ohne Restriktionen und Lizenzgebühren erfordert. Wenn ja, wie werden Sie diese Forderung umsetzen? Wenn nein, was werden Sie tun? DIE LINKE befürwortet die Standardisierungsinitiative SAGA, die seit November 2011 in der Version 5 bei der Software-Beschaffung und Software-Entwicklung in der Bundesverwaltung verpflichtend zur Anwendung kommt. Allerdings sehen wir auch, dass restriktions- und lizenzkostenfreie Spezifikationen zur Förderung offener Standards keinen Automatismus zur vermehrten Implementierung von freier Software bedeuten. Hierzu sind der aktive politische Wille und ein initiatives Handeln der Bundesregierung erforderlich.
3 Immer mehr Unternehmen missbrauchen die Bezeichnung Freie Software/Open Source um ihre proprietäre Software besser zu vermarkten. Welche Möglichkeiten sehen Sie, Verbraucher, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung vor Unternehmen zu schützen, die proprietäre Software unter dem label "Freie Software" oder "Open Source" vermarkten? Aus unserer Sicht kann gegen ein solches Geschäftsgebaren bereits heute vorgegangen werden. Der Rechtsrahmen wird insbesondere durch die Unionsrichtline über unlautere Geschäftspraktiken bzw. das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgegeben. Allerdings kann proprietäre Software bekanntlich Open-Source-Software beinhalten, sofern die entsprechenden, strengen Bedingungen eingehalten werden. Wir setzen zudem auf eine Aufklärung der Nutzerinnen und Nutzer und unterstützen mit unserer Politik einen selbstbewussten Umgang mit IT. Freie Software und Offene Standards ermöglichen eine herstellerunabhängige Grundlagenschulung in der Bildung. Planen Sie in der Bildungspolitik eine herstellerunabhängige Grundlagenschulung zu fördern und diese auch im Lehrplan umzusetzen? Wenn ja, wie? DIE LINKE. vertritt die Ansicht, dass es elementarer Bestandteil von Medienbildung sein muss, die Vielfalt von Software und Betriebssystemen kennen zu lernen. In diesem Sinne setzen wir uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler mit Mehrfachpartitionen arbeiten können und so nicht nur lernen, einzelne Produkte zu nutzen, sondern lernen, selbstständig mit jeder Art von Software umzugehen. Dies erfordert auch eine bessere praxisnahe Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern. Auch wäre es sinnvoll, wenn die Kultusministerien vor der Anschaffung neuer Lehrmaterialien deren Plattformneutralität prüfen würden. Haben Sie darüber hinaus vor, in anderen Bereichen Freie Software zu fördern? Wenn ja: wie? Ja, vorrangig in einem übergeordneteren Rahmen: DIE LINKE. will Commons basierte, selbstverwaltete, nichtkommerzielle und öffentliche Alternativen zu Mainstream-Angeboten in Form von freier Software, offenen Technologien sowie dezentralisierten Infrastrukturen, aber auch unabhängigen Blogs und selbstbestimmten sozialen Medien fördern. Wir wollen weiter diskutieren, wie Formen von bedarfsorientierter, demokratisch organisierter und solidarischer Produktion und Nutzung unterstützt werden können und welche Bedeutung den Commons und der Gemeingüterwirtschaft wozu wir auch freie Software zählen dabei zukommt. Finanzierungsvorschlägen, dazu einen Teil der Rundfunkbeiträge umzuwidmen, stehen wir positiv gegenüber. Mobile Geräte Mobile Geräte (Mobiltelefone, Tablets, Netbooks,...) sind kleine Computer, die wir ständig mit uns herum tragen. Sie haben Mikrofone und Kameras, kennen unseren Aufenthaltsort, enthalten private Daten und Kommunikationsvorgänge. Sie sind mächtige Werkzeuge, die Risiken für die Privatsphäre bergen, aber uns in vielen Bereichen das Leben erleichtern können.
4 Wie wollen Sie sicherstellen, dass in unserer Gesellschaft diese neuen Werkzeuge sich im Sinne der Anwender nutzen lassen? Wir setzen uns ein für datenschutzfreundliche Technik ( Privacy by Design ), für datensparsame Grundeinstellungen ( Privacy by Default ) bei Webdiensten, Smartphones, Tablet- Computern und Apps sowie für das Recht, die eigenen Daten mitzunehmen (Datenportabilität) oder zu löschen. Dazu müssen allerdings die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Souveränität der Nutzerinnen und Nutzer über ihre Daten gewährleisten. Hier ist in erster Linie an einen effektiven Datenschutz zu denken, dessen Nichtbeachtung durch die Unternehmen zu sanktionieren ist. Dazu gehört aber auch, Nutzerinnen und Nutzer verstärkt im Umgang mit ihren eigenen Daten zu sensibilisieren. Viele nehmen diese gar nicht als wertvolles Gut wahr und geben ihre Daten viel zu leichtfertig frei. Trusted Computing Stimmen Sie dem Eckpunktepaper der Bundesregierung zu "Trusted Computing" und "Secure Boot" zu? Wenn nein, warum? Wenn ja, was werden Sie unternehmen, damit die Forderungen aus dem Eckpunktepapier eingehalten werden? Mit der Implementierung von Secure Boot werden die Eigentümer von IT-Geräten in der Möglichkeit beschränkt, unabhängig und vollständig die Kontrolle über Inhalte und Anwendungen auszuüben. Das hat zur Folge, dass Gerätehersteller beispielsweise die nutzerseitige Installation von alternativen Betriebssystemen wie Linux verhindern können. DIE LINKE. begrüßt daher die Forderung des Eckpunktepapiers zu Trusted Computing und Secure Boot, nach der es die Geräteeigentümer sind, die über die vollständige Kontrolle ihrer Geräte verfügen müssen. Einer Delegation dieser Kontrolle an Dritte aus Gründen der IT- Sicherheit soll daher eine bewusste und informierte Einwilligung der Geräteeigentümer vorausgehen. Aus diesem Grund wollen wir eine gesetzliche Regelung schaffen, die sicherstellt, dass Kunden vor dem Kauf eines Gerätes klar feststellen können, welchen Einschränkungen dieses unterliegt. Urheberrecht Software fällt in Deutschland unter das Urheberrecht und wird, wie Literatur auch, vom Patentrecht ausgeschlossen. Trotzdem werden weiterhin Softwarepatente von Patentämtern erteilt und Patenstreitigkeiten auch in Deutschland vor Gericht gebracht. Was ist Ihre Position zu Software-Patenten und wie planen Sie diese durchzusetzen? DIE LINKE. lehnt Patente auf computerimplementierte Erfindungen ab. Ist schon der urheberrechtliche Schutz für Software problematisch, so würde ein Patentschutz noch viel weiter reichen, da damit nicht konkrete Gestaltungen, sondern Ideen und ihre technische Umsetzung geschützt wären. Es würde somit für die Dauer des Patents unmöglich, auf diese Ideen aufzubauen und sie weiterzuentwickeln. Deshalb hat die Europäische Union sich 2005 gegen die Einführung eines Software-Patentschutzes für Europa entschieden. Zu Recht, denn
5 während große Konzerne durch die verbreitete Praxis gegenseitiger Lizenzierungen sicherstellen können, dass sie Zugang zu allen Patenten bekommen, die sie selbst benötigen, stellen Patente für unabhängige Entwickler und kleine Unternehmen oft eine große Hürde und damit ein Innovationshemmnis dar. Trotzdem erteilt das Europäische Patentamt häufig Patente für Software zu vergeben, weil das Gebot der Technizität von Erfindungen sehr weit ausgelegt wird.. Wir wollen diesen Begriff im europäischen und deutschen Patentrecht deutlich verengen und präzisieren, um auf diese Weise eine Patentierung von Software auszuschließen.
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