Mitteilungsblatt. Nr Juni Sich selber entlasten ist gut, besser wäre jedoch eine Entlastung über den neuen Berufsauftrag

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1 Mitteilungsblatt Sekretariat Möttelistrasse Goldach T E info@klv-sg.ch In dieser Ausgabe: Sich selber entlasten ist gut, besser wäre jedoch eine Entlastung über den neuen Berufsauftrag KLV- Delegiertenversammlung 2_12/13 KLV-Grundsätze zum Berufsauftrag Sich selber entlasten ist gut, besser wäre jedoch eine Entlastung über den neuen Berufsauftrag Umfrage zur Menükarte: 750 Mails gingen ein 2750 Mal entlasteten sich Lehrpersonen mit Vorschlägen aus der Vorspeisenkarte 2300 Mitglieder diskutierten in ihren Teams die Menükarte Die Hälfte der Teams setzte Massnahmen aus dem Hauptgang um Wer erinnert sich nicht gerne an die eindrückliche Vollversammlung des KLV vom Nicht nur der Anlass war ein Erfolg, sondern auch die damals beschlossene Menükarte zur Entlastung der Lehrpersonen. Sie bildet für viele Lehrpersonen eine gute Basis, um sich in verschiedenen Bereichen der Schule zu entlasten. Auch wenn diese laut Umfrage vorerst nur klein bis mittel ist, lohnt es sich, die Menükarte hie und da in die Hand zu nehmen und sich ein Häppchen daraus auszuwählen und im Alltag umzusetzen. Ob wir auch zum Dessert übergehen müssen, wird sich zeigen, wenn das Gesetz und die dazugehörende Botschaft zum neuen Berufsauftrag auf dem Tisch liegen. Aktuelles aus dem KLV 3 Berufshaftpflichtversicherung Lehrplan 21 6 Vorsorgeseminar 6 Die Beratung hat das Wort 5 7 AHV+ Initiative In der Beilage befindet sich der Flyer zur AHV+ Initiative, der gleichzeitig auch Unterschriftenbogen ist. Wir möchten alle KLV Mitglieder ermuntern, diese Initiative zu unterstützen und sich aktiv an der Unterschriftensammlung zu beteiligen. Es ist das Ziel, bis Ende Juni 2013 die nötigen Unterschriften zu sammeln. Die ausgefüllten Bogen sollten baldmöglichst, aber bis spätestens Ende Juni eingesendet werden. In Anbetracht dessen, dass die Renten aus der Pensionskasse in der versprochenen Höhe nicht sicher gewährleistet werden können, ist es umso wichtiger, dass die AHV als sichere Einnahmequelle während der Pension in einer Grösse zur Verfügung steht, die es uns ermöglicht, den gewohnten Lebensstil weiterzuführen. Termine/Adressen 8 KLV-Homepage Die KLV-Internetseite enthält viele nützliche Informationen: Aktuelle Infos unter Aktuell Kontaktadressen Vernehmlassungen Der KLV im Internet: Berufsauftrag Der KLV und der SGV reichten dem BLD im April 2013 ein gemeinsames Grundlagenpapier zu einem neuen Berufsauftrag ein. Im Mai 2013 nahm dann die Arbeitsgruppe Berufsauftrag die Arbeit wieder auf. Die vom Erziehungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe hat den Auftrag, einen zeitgemässen Berufsauftrag auszuarbeiten, der für die Lehrpersonen auch eine notwendige Entlastung bringt. Bis zu den Sommerferien arbeitet das BLD zudem einen Gesetzesentwurf und die dazugehörende Botschaft zum neuen Berufsauftrag aus. Die Vernehmlassung dazu wird im ersten Quartal des neuen Schuljahres stattfinden. Wir werden genau hinschauen und uns allenfalls zu wehren wissen. 1

2 KLV-Delegiertenversammlung 2_12/13, Vilters Joe Walser, Sektionspräsident Sargans, begrüsst alle Anwesenden und übergibt das Wort der A Capella Xangsgruppe Näfäsch. Der Schulratspräsident Kurth Birri heisst anschliessend die Delegierten ebenfalls herzlichen willkommen am Fusse des Pizols. Hansruedi Vogel eröffnet anschliessend die Delegiertenversammung. Er fragt die Delegierten nach ihrer Zufriedenheit im Lehrerberuf. Laut einer Umfrage bei den Lehrpersonen des Kantons Baselland haben 26% der Befragten die Freude an der Arbeit mit den Kindern verloren. Dies zeigt eine neue Tendenz. Wenn der Fokus der Anwesenden weg von den Kindern auf die Arbeitsbelastung, die Arbeitsbedingungen und auf die Lohnabrechnung gewendet wird, dann tauchen bei den meisten Sorgenfalten im Gesicht auf dies nicht ganz unbegründet. Der LCH hat sich während den letzten Monaten intensiv mit zeitgemässen Anstellungsbedingungen für die Lehrpersonen in der Volksschule auseinandergesetzt. Hansruedi Vogel erläutert die Voraussetzungen für zeitgemässe Anstellungsbedingungen. Das ausführliche Protokoll kann auf der Homepage unter Delegiertenversammlung 2_12/13 nachgelesen werden. Nach dem Aktuellen aus dem KLV ging Hansruedi Vogel zu den ordentlichen Traktanden über: Der Jahresbeitrag wird bei Fr. 60.bzw. Fr. 20. für Pensionierte belassen. Das Budget wird ohne Diskussion einstimmig genehmigt. Hansruedi Vogel stellte den Delegierten die KLV-Grundsätze vor. Diese werden ohne Diskussion einstimmig genehmigt. Unter dem Traktandum Diverses informierte Hugo Furrer über die Intensivweiterbildung in Rorschach. KLV-Grundsätze zum Berufsauftrag Verabschiedet an der KLV Delegiertenversammlung vom in Vilters Ein neuer Berufsauftrag befindet sich in Bearbeitung. Für den KLV haben dabei die Rahmenbedingungen eine zentrale Bedeutung. Die Delegierten des KLV verabschiedeten an ihrer Delegiertenversammlung vom in Vilters folgende Grundsätze: Es muss eine konkrete, zeitliche Entlastung durch einen Lektionenabbau erfolgen. Obwohl in den letzten Jahren ständig neue Aufgaben dazukamen, wurde das Pflichtpensum nie reduziert. Die LCH-Arbeitszeitstudie aus dem Jahre 2009 stellt fest, dass Lehrper- sonen bis zu vier Wochen unbezahlte Arbeit leisten. Die Sozialpartner des KLV haben verschiedentlich signalisiert, dass die Lehrpersonen entlastet werden müssen. Um einen neuen Berufsauftrag erfolgreich umzusetzen und die Qualität der Schule nachhaltig zu stärken, ist es unabdingbar, das Pflichtpensum zu senken. Die Klassenlehrerzulage muss als Funktionsentschädigung im gleichen Umfang erhalten bleiben. Die Klassenlehrerzulage wurde als Funktionsentschädigung für die anspruchsvolle Tätigkeit mit grosser eingeführt. Neben Verantwortung der Besitzstandwahrung muss in einem neuen Berufsauftrag die Funktion der Klassenlehrperson umfassender gestärkt werden. 2 Die bestehenden Rahmenbedingungen dürfen nicht verschlechtert werden. Durch vermehrte Pensionierungen und den Anstieg der Schülerzahlen wird der Bedarf an gut ausgebildeten Lehrpersonen in den nächsten Jahren ansteigen. Um zu gewährleisten, dass entsprechend ausgebildete Lehrpersonen in den Klassen unterrichten, müssen die Rahmenbedingungen mindestens in der heutigen Form beibehalten werden. So dürfen aus Konkurrenzgründen z.b. Stufenanstieg und Altersentlastung nicht angetastet werden. Die oben genannten Grundsätze bilden die Leitplanken in den Verhandlungen. Vilters,

3 Ausführlichere Informationen sind auf der Homepage unter Delegiertenversammlung 2_12/13 zu finden. Pensionskasse Am 9. Juni 2013 stimmen die St.Gallerinnen und St.Galler über die Neuorganisation und die Sanierung der kantonalen Pensionskassen ab. Das neue Pensionskassengesetz beinhaltet folgende Eckpunkte: Neu gilt das Beitragsprimat Die Pensionskassen des Staatspersonals und unsere KLVK werden zur neuen St.Galler Pensionskasse verschmolzen und verselbständigt. Der Kanton finanziert die neue Kasse bis auf einen Deckungsgrad von 100% per aus. Die Versicherten müssen sich an der Ausfinanzierung beteiligen. Sonderpädagogikkonzept Gemeinsam sind wir stark. Dies zeigte sich im Zusammenhang mit der Vernehmlassung zum Sonderpädagogikkonzept. Der KLV, alle Stufen und sämtliche PK s verlangten gemeinsam in ihrer Vernehmlassung verschiedene Änderungen im Sonderpädagogikkonzept. Im überarbeiteten Vorschlag der Regierung werden nun alle wichtigen Punkte entsprechend geändert. Es ist zu hoffen, dass der Kantonsrat dem Vorschlag der Regierung folgt, denn ohne die vorgesehene Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und der Lehrpersonen wäre die Umsetzung des Projektes zum Scheitern verurteilt. Zeitplan Juni 2013: 1. Lesung Kantonsrat Sept. 2013: 2.Lesung Kantonsrat Winter 2013/14: Erlass August 2014: Vollzug Berufsauftrag Am 20. März wurden alle Sozialpartner zu einem Workshop eingeladen. Das Ziel dieser Sitzung war es, die Eckpunkte und die Zeitpläne für die Überarbeitung der Berufsaufträge aufzuzeigen. Es sollen nun in verschiedenen Arbeitsgruppen Entwürfe für die Berufsaufträge der Volksschule, der Berufs und Mittelschulen erarbeitet werden. Grundlage ist eine Arbeitszeit von 1906 Stunden. Entlastungsprogramm Ohne den Abbau von staatlichen Leistungen ist dies nicht mehr möglich. Wir hoffen, dass die Beteuerungen unseres Bildungschefs, bei der Bildung sei nun genug gespart worden, auch von der vorberatenden Kommission und dem Kantonsrat so gesehen werden. Schuleingangsstufe Aktuelles aus dem KLV Es soll ein kantonales Konzept zu den ersten Schuljahren geschaffen werden. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe gebildet. Als Grundsatz wird empfohlen, die Einschulung und den Stufenübertritt im Sinne der Flexibilität und der integrierten und unterrichtsnahen Unterstützung konsequent umzusetzen. Schülerinnen und Schüler mit Entwicklungs und Lernverzögerungen sind ab dem ersten Kindergartenjahr kontinuierlich und vor allem über die Stufen hinweg zu fördern. Der Stufenübertritt vom Kindergarten in die Primarschule soll ohne selektive Massnahmen für das Kind erfolgen. Lehrplan 21 Ziel ist es, einen ersten gemeinsamen Lehrplan für die deutsch und mehrsprachigen Kantone der Schweiz einzuführen. Damit soll der Bildungsartikel der Bundesverfassung Harmonisierung der Ziele der Volksschule einschliesslich Kindergarten umgesetzt werden. Dies erleichtert die Mobilität von Familien mit schulpflichtigen Kindern und der Lehrpersonen. Der Lehrplan 21 orientiert sich an den Kompetenzen der Schülerinnen und Schülern. Er richtet sich auf drei Zyklen und 11 Schuljahre aus. Weitere Infos siehe Seite 6 Einführung der Lebenspartnerrente Seit dem 1. Januar 2013 können auch Lebenspartner/-innen, welche weder verheiratet sind noch in eingetragener Partnerschaft leben, in den Genuss von Hinterlassenenleistungen kommen. Voraussetzung dafür ist unter anderem die zu Lebzeiten der versicherten Person erfolgte Einreichung des ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Unterstützungsvertrages. Der Eingang dieses Unterstützungsvertrages wird von der Versicherungskasse schriftlich bestätigt. Der KLV empfiehlt allen in einem Konkubinat lebenden Versicherten, die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, weil nichts passiert, wenn man nicht selber aktiv wird. Das Formular kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden: Die Homepage des KLV verweist ebenfalls auf die entsprechenden Stellen. 3

4 Auswertung Menükarte Vorspeise Die Vorschläge aus der Vorspeise wurden gesamthaft über 2750 Mal angewendet. keine Fallführung in "Plan B" IG-Lektionen als Coachingstunden verwenden keine Teilnahme mehr an Umfragen (z.b. Studenten, Institute, ) SLQ-Umfang auf das Minimum reduzieren Mehrbelastungen strikte zurückweisen (Integration) im Krankheitsfall wirklich zu Hause bleiben Arbeiten für Vereine reduzieren (z.b. Grümpelimannschaften, ) keine Sammlungen durchführen (z.b. Markenverkauf / Swissaid, ) Weiterbildung durchschnittlich auf ein Minimum reduzieren (3 Tage) zur Unterrichtsentlastung vermehrt Fachpersonen beiziehen auf zeitaufwändige Unterrichtsformen verzichten weniger Perfektionismus Absprachen auf das Wesentliche beschränken Elterngespräche auf 20 Minuten beschränken beschränkte Verfügbarkeit (Telefon, Elternanfragen) Aufräumarbeiten und Administratives während der Unterrichtszeit Hausaufgaben reduzieren, nicht mehr korrigieren/kontrollieren Korrekturarbeiten aufs Nötigste beschränken Pausen und Unterrichtszeiten einhalten Hauptgang Die folgende Anzahl von Teams hat beschlossen, die vorgeschlagenen Entlastungsmöglichkeiten umzusetzen. keine Sprachenportfolios führen Hospitationen nur noch während der Schulzeit SPD-Sitzungen finden im Schulhaus statt keine statistische Rückmeldungen mehr ans BLD keine Medienberichte von Schulanlässen verfassen Teamsitzungsprotokolle werden nicht von Lehrpersonen geschrieben Lagerlänge reduzieren oder allenfalls kompensieren Projekte und Projekttage reduzieren und/oder allenfalls kompensieren keine Teilnahme an Sportveranstaltungen keine Lehrerpräsenz an schulischen Infoveranstaltungen Anlässe in der unterrichtsfreien Zeit werden auf ein Minimum reduziert Ämtli in Qualität und Umfang gemäss Bezahlung ausüben Telefondienst streichen neue Ideen dürfen nicht zu einen zeitlichen Mehraufwand führen Organisation Schulzahnpflege/Schularzt nicht mehr machen Strafaufgaben sollen nicht die Lehrpersonen strafen Prüfungen pro Semester auf ein Minimum reduzieren Teamsitzungen dürfen wöchentlich durchschnittlich nur 50 min dauern Präsenzverpflichtung von 34 h nicht überschreiten 4

5 Berufshaftpflichtversicherung Wir legen diesem Versand des Mitteilungsblattes wieder die alljährlichen Einzahlungsscheine für die Berufshaftpflichtversicherung bei. Hier die wichtigsten Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung, deren Abschluss wir jeder Lehrperson empfehlen. Der Kollektiv-Haftpflicht-Versicherungsvertrag, der zwischen der Basler Versicherungs-Gesellschaft und dem KLV besteht, steht allen KLV- Mitgliedern offen. Grundsätzlich können Eltern, Schüler oder Drittpersonen, die durch den Schulbetrieb einen Schaden erleiden, nicht direkt gegen die einzelnen Lehrpersonen vorgehen, sondern nur gegen den Schulträger. (z.b. Schulgemeinden, Kanton) Dies heisst jedoch nicht, dass die Lehrperson gegebenenfalls nicht an der Deckung des Schadens beteiligt werden kann. Der Träger der Schule ist nämlich berechtigt auf die Lehrperson zurückzugreifen (Regress), wenn diese ein schweres Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) trifft. Im Rahmen dieser Versicherung ist der besagte Regress des Schulträgers (meistens der Arbeitgeber der Lehrperson) auf die versicherten Lehrpersonen gedeckt. Dies allerdings nur bei grober Fahrlässigkeit. Vorsätzlich herbeigeführte Schadenereignisse sind nicht versichert. Nicht selten betragen die zurückgeforderten Leistungen des Schulträgers bei grober Fahrlässigkeit der Lehrpersonen % des Gesamtschadens. Im Einzelfall könnte dies zu erheblichen Entschädigungsforderungen gegenüber Lehrpersonen führen. Bsp. Auf einer Schulreise oder einer Exkursion mit einem einzigen Lehrer als Aufsichtsperson bei 20 Schülern verunfallt ein Klassenmitglied schwer. Es werden der Aufsichtsperson schwerwiegende Mängel bei der Organisation und der Durchführung der Klassenfahrt vorgehalten, welche den Unfall begünstigt haben. (Anzahl Aufsichtspersonen, Übungsanlage, Teilnehmerkreis, Kommunikation etc.) In einem solchen Fall ist ein Regress des Schulträgers auf die Lehrperson mit horrenden Forderungen für Heilungskosten, dauernde Invalidität des verunfallten Schülers und dgl. absolut denkbar. Hier hilft die kollektive Berufshaftpflichtversicherung den versicherten Personen die Regressforderungen rechtlich zu beurteilen und bei Vorliegen einer Haftung zu entschädigen. Der kollektiven Berufshaftpflichtversicherung können auch selbständige Lehrer beitreten. In ihrem Fall handelt es sich dann um eine marktübliche Haftpflichtversicherung für ihre berufliche Tätigkeit als selbständige Lehrperson. Der guten Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass von Lehrpersonen verursachte Schäden an Sachen des Arbeitgebers (Schulträger) nicht versichert sind. Grundsätzlich sind Schäden an Sachen, welche gebraucht/ bearbeitet werden, von der Deckung ausgeschlossen. Es ist in erster Linie Sache des Arbeitgebers das eigene Inventar zu versichern. Die Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die er in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit dem Arbeitgeber zufügt, z.b. Kopiergerät wird vom Lehrer beim Beseitigen eines Papierstaus beschädigt, richtet sich nach der obligationenrechtlichen Bestimmung 321e. Dabei genügt ein leichtfahrlässig verursachter Schaden des Arbeitnehmers nicht, seine Haftung gegenüber dem Arbeitgeber (Schulträger) zu begründen. Trotz fehlender Versicherungsdeckung bei solchen Schäden wird es dem Arbeitnehmer deshalb möglich sein, allfällige Ansprüche des Arbeitgebers mit Verweis auf die nicht gegebene Haftungsgrundlage (Grobfahrlässigkeit) mit Erfolg abzuwehren. Die Jahresprämie pro Lehrperson beträgt Fr Die Einzahlung ist wenn möglich per e-banking zu tätigen, damit unnötige Unkosten vermieden werden können. Die Begleichung ist aber auch mit dem beiliegenden, vorgedruckten Einzahlungsschein möglich: Kant. Lehrerinnen und Lehrerverband Berufshaftpflicht 9000 St. Gallen Postkonto CH

6 Voraussichtlich am 28. Juni 2013 wird die D-EDK den Lehrplan 21 zur Konsultation in die Kantone schicken. In der ersten Hälfte 2012 wurden die einzelnen Teile des Lehrplans zur 1. Version der Lehrplanvorlage zusammengeführt. Diese Version wurde am Lehrplanhearing den Kantonen, dem LCH und weiteren Institutionen präsentiert und zur Diskussion gestellt. Zudem fand wiederum in jedem Fachbereich ein Fachhearing statt. Die Ergebnisse aus diesen Hearings wurden in den Lehrplanentwurf eingearbeitet. Mitte 2013 liegt die 2. Version der Lehrplanvorlage vor. Diese geht in die Konsultation. Dazu ist eine Medienkonferenz geplant. Die D-EDK erwartet eine Antwort von den Kanto- nen und weiteren Vernehmlassungspartnern bis Ende Dezember Nach Auswertung der Konsultation wird die Lehrplanvorlage noch einmal überarbeitet. Die definitive Lehrplanvorlage soll Ende 2014 den Kantonen zur Einführung übergeben werden können. Die Kantone entscheiden anschliessend in eigener Kompetenz und gestützt auf ihre Rechtsgrundlage über die Einführung. Im Kanton St.Gallen wird die Konsultation bis Mitte Oktober 2013 dauern. Zur Konsultation werden unter anderen der KLV, die Konvente und die Pädagogischen Kommissionen eingeladen. Im Dezember 2013 wird die Rückmeldung an die D-EDK zum Lehrplan 21 dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Lehrplan 21 Das Amt für Volksschule organisiert für interessierte Lehrpersonen drei regionale Veranstaltungen an denen der Lehrplan 21 vorgestellt und erklärt wird. Der Ort wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt: Donnerstag, 22. August 2013, Uhr Mittwoch, 4. September 2013, Uhr Dienstag, 10. September 2013, Uhr 6

7 Auch wir sind verantwortlich für das Ansehen unseres Berufstandes! Dass das Ansehen der Lehrpersonen in der Bevölkerung auch von uns und unserem Verhalten abhängt, ist wahrscheinlich allen klar. Dass dies mit despektierlichen, abwertenden Bemerkungen gegenüber Kolleginnen, Schulleitungen und eigenem Vorbereitungsverhalten entwertet wird, ebenso. Dass ich dies auch heute noch in aller Öffentlichkeit lautstark erleben musste, befremdet und ärgert mich zutiefst! Obwohl unsere Frühlingsferien schon eine Weile her sind, haben wir sie herzhaft genossen, ich hoffe, ihr konntet dies auch! Doch bei der Rückreise in die Schweiz musste ich ein Gespräch zwischen zwei Lehrpersonen anhören, für das ich mich einerseits schäme und mich andererseits wütend und sprachlos machte. Da sind zwei Lehrpersonen lautstark, belächelnd und abwertend über Kolleginnen und Kollegen, über Schulleitung und die Schulführung allgemein hergezogen, dass es mich im Nachhinein noch schaudert! Einige Zitate: In den Ferien vorbereiten? Ich - geht s noch? Sicher nicht! Was denn? Also ich weiss nicht, was die anderen da immer arbeiten und vorbereiten! Ich beginne natürlich erst am Montag, das genügt doch! Diejenigen, die in den Ferien vorbereiten, haben ja auch nichts Besseres vor, da fällt mir genug ein! Und überhaupt, diese Neuerungen: Hospitation? Ich? Das mache ich doch nicht! Bringt ja nichts! Dem Schulleiter sage ich das dann schon auch noch! Überhaupt, der ist ja sowieso nicht fähig, keine Kompetenz! Kommt nicht draus! Und so weiter und so fort. Ich möchte gar nicht alles erzählen. In diesem Ton ging es weiter über diverse Schulthemen. Vielleicht könnt ihr euch vorstellen, dass ich mich zurückhalten musste, um die zwei nicht zurechtzuweisen und ihnen gleich die Lizenz als Lehrperson zu entziehen! Entschuldigung, aber solch ein Verhalten ist mehr als nur eine Abwertung unseres Berufes, des Kollegiums und der gesamten Institution! Hier geht es nicht um konstruktive Kritik, sondern um ein oberflächliches, undifferenziertes und öffentliches Runtermachen! Ich möchte mir nicht vorstellen, was Eltern und andere Reisende denken, wenn sie solche Gespräche von Lehrpersonen mitanhören müssen. Dieses fand ja nicht in einem kleinen geschlossen Raum, wo niemand etwas mitbekam, statt! Was löst so eine abwertende Haltung gegenüber dem eigenen Beruf und dem ganzen System bei Eltern, Kindern und der Bevölkerung Die Beratung hat das Wort aus? Würdet ihr gerne eure Kindern zu solchen Lehrpersonen in die Schule schicken? Mit gutem Gewissen und voller Vertrauen? Bei allem Respekt, ich frage mich, ob jemand der oder die eine solche Haltung vertritt, dies öffentlich in dieser Form und Ton zum Ausdruck bringt, am richtigen Ort ist um zu unterrichten und die Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zu mündigen und selbständigen Männern und Frauen zu begleiten. Dazu braucht es engagierte, differenzierte, wache, hoch motivierte und verantwortungsbewusste Lehrerinnen und Lehrer! Gott sei Dank sind das eigentlich alle von uns! Walter Bodenmann Lehrerberater 7

8 Datum Zeit Anlass Ort Jahresversammlung KKgK (Kindergartenlehrkr.) Jahresversammlung KMLV (Musiklehrpersonen) Café Gschwend, St. Gallen Jahresversammlung LEGASG (Legasthenietherap.) Jahresversammlung KUK (Unterstufenlehrpersonen) Rorschach Jahresversammlung KSH (Schul. Heilpädagog.) Jahresversammlung/Jubiläumsfeier KAHLV Jahresversammlung KRK (Reallehrpersonen) OZ Flös, Buchs KLV-Delegiertenversammlung 1/13-14 Unterrheintal Sektionskonferenz Oberrheintal Aula Wiesental, Altstätten Sektionskonferenz See/Gaster Sektionskonferenz Werdenberg Gams, Turnhalle Widem Sektionskonferenz Unterrheintal Termine Sektionskonferenz Gossau ev. Kirchgem. Haldenbüel, Gossau Sektionskonferenz Rorschach Sektionskonferenz Toggenburg Sektionskonferenz Obertoggenburg Nesslau Jahresversammlung BSGL (Logopäd.) Buchs Jahresversammlung ASTP Schulhaus Spelterini, St.Gallen Jahresversammlung SLK (Sekundarlehrpersonen), Jubiläum 125 Jahre Stadtsaal, WilSG KLV-Delegiertenversammlung 2/ Jahresversammlung KMK (Mittelstufenlehrpersonen) Uni St.Gallen KLV-Delegiertenversammlung 1/14-15 Das Sekretariat ist in der Regel am Mittwochnachmittag durch das Präsidium besetzt. In den anderen Zeiten steht der Telefonbeantworter bereit. KLV ST. GALLEN Möttelistrasse Goldach Tel Internet KLV-Lehrerinnen und Lehrerberatung Ulla Wyser-Schuler Kindergärtnerin / Schulleiterin, Sammelbüelstrasse 7a, 9053 Teufen, , ulla.wyser@bluewin.ch Supervisorin IAS / Ausbildung in personzentrierter Beratung SGGT / Kollegiale Beratung und Supervision Walter Bodenmann Primarlehrer, Wiesenstr. 14, 9000 St. Gallen, , walter.bodenmann@bluewin.ch Supervisor BSO / Psychologisch-pädagogischer Berater Beratungsstelle speziell für Mittelschullehrpersonen: Pedro Oliveras Mittelschullehrer, Aubrigstrasse 25, 8645 Jona, , pedro_oliveras@hotmail.com Ausbildung in Psychosynthese / Mediation / Beratung Impressum Redaktion: Claudia Frei, Hansjörg Bauer, Hansruedi Vogel (KLV-Präsidium) Versand und Mutationen: KLV-Sekretariat, Möttelistrasse 10, 9403 Goldach 8

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