Sonderpädagogische Förderklasse
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- Jens Straub
- vor 8 Jahren
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1 Sonderpädagogische Förderklasse Das Schulgesetz in Nordrhein/Westfalen führt unter 20, Orte der sonderpädagogischen Förderung, folgende Möglichkeiten auf: (1) Orte der sonderpädagogischen Förderung sind 1. Allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen), 2. Förderschulen, 3. Sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs, 4. Schulen für Kranke ( 21 Abs. 2). Die Verortung der sonderpädagogischen Förderung an Förderschulen und Schulen für Kranke ist in Deutschland gängige Praxis und auch die sonderpädagogische Förderung an Allgemeinen Schulen in Form von Gemeinsamen Unterricht findet in immer größeren Rahmen statt. Leider wird der Chance, in Sonderpädagogischen Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs Jugendliche und Junge Erwachsene zu fördern, nicht im ausreichenden Maße Rechnung getragen. Vereinzelt und punktuell findet man in der nordrheinwestfälischen Schullandschaft Pilotprojekte und auch schon etablierte Klassen an den Berufkollegs. Eine einheitliche Form ist hier aber nicht zu finden. Oft sind es Elterninitiativen oder besonders engagierte Lehrer die sich für die Sonderpädagogischen Förderklassen an Berufskollegs sehr eingesetzt und erreicht haben, dass eine solche Klasse eingerichtet wurde. Die zurzeit existierenden Klassen wurden zwischen 1998 und heute an bestehenden Berufskollegs etabliert. Bei der Recherche nach bestehenden Sonderpädagogischen Förderklassen an Berufskollegs wurde sehr schnell klar, dass es zwei, in Voraussetzungen und Zielen unterschiedliche Formen gibt. Sie unterscheiden sich außerdem durch die Schuldauer, die Herkunftsschulen der Schüler, den zu erreichenden Schulabschluss und die Fächerauswahl. Um Gemeinsamkeiten und Unterschiede deutlich zu machen wurden acht Schulen (sieben Schulen in NRW und eine Schule in Baden-Württemberg) nach gemeinsamen Merkmalen untersucht. Das größte gemeinsame Merkmal ist der amtlich festgestellte Förderbedarf nach 17AO-SF der Jugendlichen und Jungen Erwachsenen. Er ist eine der
2 Grundvoraussetzungen in die Sonderpädagogische Förderklasse am Berufskolleg aufgenommen zu werden. Weiterhin werden bei fast allen verglichenen Schulen die Erfüllung der Vollschulpflichtzeit und das Nichtereichen des Hauptschulabschlusses Klasse 9 genannt. Grundsätzlich muss man zwei verschieden Formen der Sonderpädagogischen Förderklassen an den Berufskollegs unterscheiden: Typ 1 richtet sich an Abgangsschüler von Förderschulen Lernen und Förderschulen Emotionale und soziale Entwicklung. Hier handelt es sich um eine einjährige Schulausbildung. Typ2 richtet sich an leistungsstarke AbgangsschülerInnen von Förderschulen geistige Entwicklung und an leistungsschwache AbgangsschülerInnen von Förderschulen Lernen. Außerdem an SchülerInnen die integrativ an Haupt-, Gesamt- und Realschulen unterrichtet wurden. Diese SchülerInnen werden vier Halbjahre/Semester an den Berufskollegs unterrichtet. Typ: 1 Bei den vier Berufkollegs die ihre SchülerInnen nach dem System von Typ 1 unterrichten handelt es sich um: Das Felix-Fechenbach-Berufskolleg in Detmold (Pilotprojekt in Verlängerung) Das Lüttfeld Berufskolleg in Lemgo (Pilotprojekt in Verlängerung) Das Berufskolleg Bergkloster in Bestwig Das Berufskolleg Königstrasse in Gelsenkirchen Voraussetzung: Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht, Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nach 17 AO-SF,
3 ferner führen einige Schulen auf: positive Erfahrungen in einem Langzeitpraktikum, praktikumsfähig, nicht schulmüde Aufnahmeverfahren: Das Lüttfeld Berufskolleg in Lemgo bekommt seine SchülerInnen von neun Förderschulen Lernen und einer Förderschule Emotionale und geistige Entwicklung benannt. Diese melden ihre in Frage kommenden SchülerInnen online an. An den drei anderen Berufskollegs melden sich die Schüler selber an oder werden durch die Eltern/Erziehungsberechtigten angemeldet. Abgebende Schulen: Abgangsschüler von Förderschulen Lernen und Förderschulen Emotionale und soziale Entwicklung (an einer Schule auch von anderen Förderschul-Richtungen). Einordnung: In der Rangfolge innerhalb der Berufsschulen gilt die sonderpädagogische Förderklasse als Berufsorientierungsjahr 1 (BOJ-S) oder Berufsqualifizierungsjahr (BQJ). Und die SchülerInnen erfüllen mit dem Besuch dieser Klassen ihre Berufsschulpflicht 2. 1 bei erfolgreichem Besuch des Berufsorientierungsjahres erwerben Sie die Berechtigung zum Besuch eines Berufsgrundschuljahres dessen Voraussetzung ist der Hauptschulabschluss nach Klasse 9, oder dient zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung bei einem überbetrieblichen Maßnahmeträger. 2 Berufsschulpflicht Nach der Vollzeitschulpflicht sind die Schülerinnen und Schüler in der Regel noch nicht 18 Jahre alt. Somit beginnt mit der Ableistung der Vollzeitschulpflicht die Berufsschulpflicht. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs (Vollzeitbildungsgang oder auch Berufsausbildung) oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II (z.b. Gymnasiale Oberstufe). Beginnen Jugendliche vor der Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres eine Berufsausbildung, sind sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig. Wird nach der Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres eine Berufsausbildung angefangen, gibt es den Anspruch auf den Besuch einer Berufschule jedoch nicht die Pflicht. Gemäß 38 Abs. 3 SchulG dauert die Schulpflicht für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden.
4 Klassenstärke: SchülerInnen Lehrkörper: Die SchülerInnen werden zumeist im Teamsharing- Verfahren von einem Sonderpädagogen und dem jeweiligen Berufsschul-Fachlehrer unterrichtet. Für Individual-Unterricht in Kleingruppen steht an allen Schulen je ein(e) Sozial- oder Diplom-PädagogIn zur Verfügung. Er/Sie hilft auch bei der Praktikums-Akquise. Unterricht/Praktikum: Der Unterricht und die Praktika werden zusammen an 5 Tagen in der Woche erteilt. Es besteht also eine Vollschulzeit. Die Aufteilung in Unterricht und Praktikum ist unterschiedlich. Das Praktikum findet von einem Tag in der Woche bis zu drei Tage in der Woche statt. Unterrichtsdauer: Der Berufsschulunterricht wird mit 8 Stunden je Unterrichtstag angegeben. Zusätzlich sind die Stunden im Praktikum, hier wurde keine Dauer genannt. Unterricht: Der Unterricht ist unterteilt in Berufsübergreifenden- und Beruflichen Unterricht. Alle vier Schulen erteilen Berufsübergreifenden Unterricht in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch und Mathematik. Ferner wird Religion, Sport und Politik/Gesellschaftslehre an den meisten diese vier Schulen unterrichtet. Naturwissenschaft wird an zwei Schulen unterrichtet. Kunst/Theater, technisches Zeichnen, Physik/Chemie und Jedes Schuljahr beginnt offiziell am 01. August eines jeden Jahre und endet am 31. Juli. So kann es sein, dass eine Schülerin oder ein Schüler noch in den Sommerferien achtzehn Jahre alt wird, dies aber erst im August passiert und sie oder er somit bis zum Ende des neuen Schuljahres schulpflichtig ist. Die Berufsschulpflicht endet vor der Vollendung des 18. Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsgangs der Sekundarstufe II, gemeint ist das Berufsgrundschuljahr oder Berufsorientierungsjahr. Haben die Schülerinnen oder Schüler einen solchen einjährigen Bildungsgang erfolgreich absolviert sind sie nicht mehr berufsschulpflichtig auch wenn sie erst 17 Jahre alt sind.( _Die_Behoerde/040_Organisation/040_Abteilung_4/080_Dezernat_48/003Schulpflicht/Berufsschulpfli cht/index.php)
5 Wirtschaftslehre an jeweils einer Schule. Drei Schulen weisen einen Differenzierungsbereich d.h. Individuelle Förderung in Kleingruppen aus. Im Beruflichen Unterricht ist die Fächerauswahl an den Bereich angepasst in dem die Klasse in der jeweiligen Schule verankert ist. Das heißt gehört die Klasse zum Bereich der Holzverarbeitung beschäftigt sich der berufspezifische Unterricht auch mit Holz und dessen Verarbeitung. Die Anbindung ist aber von Schule zu Schule unterschiedlich. Andere Bereiche sind Ernährung und Gesundheit oder Garten- und Landschaftsbau. Praktikumsplätze: Beispiele für Praktikumsplätze sind Bauhof, Gärtnerei, Bäckerei, Malerwerkstatt, Kfz-Werkstatt, Hauswirtschaft in Küchen in Altenheimen, Kindergärten etc., Service-Kräfte uvm, möglichst in Betrieben die auch ausbilden. Ziel der Klasse: Erfüllung der Berufsschulpflicht, Möglichkeit des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9, Individuelles Leistungsportfolio, Berufsorientierung in verschiedenen Berufsfeldern, Training von Arbeits- und Sozialverhalten, Typ: 2 Bei den vier Berufkollegs die ihrer SchülerInnen nach dem System von Typ 2 unterrichten handelt es sich um das: Das Berufskolleg Neandertal in Mettmann Das Robert Wetzlar Berufskolleg in Bonn Das Berufskolleg Kohlstrasse in Wuppertal Die Ehrhart Schott Schule in Schwetzingen/Baden-Württemberg
6 Aufnahmeverfahren: Bei den Berufskollegs in NRW melden sich die Schüler selbst an oder werden durch die Eltern angemeldet. Die SchülerInnen der Ehrhart Schott Schule bewerben sich an der Comenius-Schule (Förderschule für geistige Behinderung) um eine Aufnahme in die Sonderpädagogische Förderklasse. Abgebende Schulen: Leistungsstarke AbgangsschülerInnen von Förderschulen geistige Entwicklung und leistungsschwache AbgangsschülerInnen von Förderschulen Lernen. Außerdem SchülerInnen die integrativ an Haupt-, Gesamtund Realschulen unterrichtet wurden. Einordnung: Die Sonderpädagogische Förderklasse lässt sich nicht genau einordnen, da das Ziel dieser Ausbildung der Gang in die Arbeitswelt ist und nicht das Erreichen einer Eingangsvoraussetzung für eine andere Klasse. Sie wird oft der Abteilung Ernährung und Hauswirtschaft oder Sozialwesen zugeordnet. Klassenstärke: bis zu 12 SchülerInnen Lehrkörper: Genau wie beim Typ1 werden die SchülerInnen werden zumeist im Teamsharing Verfahren von einem Sonderpädagogen und dem jeweiligen Berufsschul- Fachlehrer unterrichtet. Für Individual-Unterricht in Kleingruppen steht an allen Schulen je ein(e) Sozial- oder Diplom-PädagogIn zur Verfügung. Er/Sie hilft auch bei der Praktikum-Akquise. Unterricht/Praktikum: An den drei Schulen in NRW sind die Aufteilung Schule Praktikumstage je Woche in den einzelnen Semestern
7 unterschiedlich. Grundsätzlich gilt, mit der Anzahl der abgeleistete Semester steigt die Anzahl der Tage die im Praktikum verbracht werden. 1. Semester = 5 Tage Schule 2. Semester = 4 Tage Schule + 1 Tag Praktikum 3. Semester = 3 Tage Schule + 2 Tage Praktikum 4. Semester = 2 Tage Schule + 3 Tage Praktikum Am Anfang des 2. Semesters findet zum Teil ein zweiwöchiges Praktikum im jeweiligen Ausbildungsbetrieb statt. Es besteht eine Vollschulzeit. Unterrichtsdauer: 35 Unterrichtsstunden inklusive Praktikum Unterricht: Der Unterricht ist unterteilt in Berufsübergreifenden- und Beruflichen Unterricht. Alle vier Schulen erteilen Berufsübergreifenden Unterricht in den Fächern Deutsch / Kommunikation, Mathematik, Orientierung im öffentlichen Raum, Teilhabe am öffentlichen Leben, Kunst und Theater, Sport an je zwei Schulen unterrichtet. Im Beruflichen Bereich reichen die Fächer von Nahrungszubereitung, Ernährungslehre, Wäschepflege, Hauspflege, Servierkunde, Hygiene, Metall- und Holzverarbeitung (an einer Schule) und Einkaufen von Inhalten des täglichen Bedarfs bis zu berufsspezifischen Ausbildungsinhalten. Die Ehrhart Schott Schule in Schwetzingen/Baden-Württemberg bietet als besondere Förderung noch Wohntraining in der schuleigenen Trainingswohnung an. Am Berufskolleg Kohlstrasse in Wuppertal können Schüler auch den Hauptschulabschluss der Kasse 9 (SchülerInnen aus dem Förderschwerpunkt Lernen) erreichen (hier werden Schüler von den Förderschulen Lernen, Geistige Entwicklung, Emotionale und Soziale Entwicklung, Sprache, und Körperliche und
8 Motorische Entwicklung aufgenommen). Von zum Beispiel 24 Schülerinnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf wurden 12 SchülerInnen in der SPF 3, einige in der BOJ 4 oder in anderen Fachklassen der Berufsschule unterrichtet. Praktikumsplätze: Die Praktikumsplätze werden vornehmlich in Betrieben mit der gleichen Fachausrichtung gesucht. Ist die Sonderpädagogische Förderklasse dem Hauswirtschaftlichen Zweig des Berufskollegs angeschlossen so sollten die Praktikumsplätze auch in diesem Bereich angesiedelt sein. Das Berufskolleg Neandertal in Mettmann besteht nicht auf fachrichtungsgleiche Praktikumsplätze. Hier dient der Unterrichtsinhalt zum Erlernen von Arbeitstechniken und Schlüsselqualifikationen. Die Ehrhart Schott Schule in Schwetzingen/Baden-Württemberg geht in der Praktikumsgestaltung andere Wege. Die Schüler leisten in den zwei Jahren drei zweiwöchige Blockpraktika pro Schuljahr in einem Betrieb nach Wahl der/des SchülerIn. Ein zweiwöchiges Praktikum muss in der Werkstatt für behinderte Menschen in Hockenheim abgeleistet werden. Zusätzlich nehmen die SchülerInnen an einem Tag in der Woche am fachpraktischen Unterricht verschiedener Berufsschulklassen teil oder werden als Gruppe in z.b. Holzwerken unterrichtet. Ziel der Klasse: Die Befähigung zu Helfertätigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt. Innerschulische-, gesellschaftliche Integration der SchülerInnen, Vorbereitung der SchülerInnen durch Praktika in den entsprechenden Arbeitsfeldern, 3 Sonderpädagogischen Förderklasse 4 Berufsorientierungsjahr
9 Eingliederung in geförderte Maßnahmen, Teilqualifizierte Ausbildungen, Synergieeffekte: An zwei Schulen besteht eine Zusammenarbeit mit anderen Ausbildungsgängen. Bei der Berufsschule Kohlstrasse mit dem Ausbildungsgang Sozialhelfer und beim Robert Wetzlar Berufskolleg mit dem Ausbildungsgang Heilerziehungspflege. Diese Ausbildungsgänge sammeln praktische Erfahrungen mit der Begleitung und Betreuung der Sonderpädagogischen Förderklassen. Entstehung: Die Sonderpädagogischen Förderklassen Typ 2 sind häufig auf Elterninitiativen oder sehr engagierte Lehrer zurückzuführen. Am Robert Wetzlar Berufskolleg waren es der Elternverein Insel und der Schulleiter der Paul-Moor- Schule Herr Schammler, die die Einführung dieser Klasse mit ihrer Idee ein Hotel zu gründen, ins Leben riefen. An der Ehrhart Schott Schule in Schwetzingen/Baden- Württemberg war es die engagierte Schulleiterin der Comenius-Förderschule die sich für eine Implementierung dieser Klassen an einem Berufskolleg stark machte. Hiermit sind auch die verschiedenen Ausrichtung und Unterschiedlichkeiten in den Lehrplänen zu erklären. Gemeinsam ist allen Sonderpädagogischen Förderklassen Typ2 die Grundvoraussetzung, dass der sonderpädagogische Förderbedarf amtlich festgestellt sein muss. Die Schulzeit von zwei Jahren (an der Comeniusschule kann um ein Jahr verlängert werden, da die Berufspraxisstufe an den Förderschulen auch drei Jahre dauert).
10 Klassenstärken von bis zu 12 SchülerInnen. Schulunterricht und Praktika parallel. Schulunterricht unterteilt in Berufsübergreifenden Unterricht und Beruflichen Bereich. Unterricht im Teamshearing. Vorrausetzung ist, dass die SchülerInnen die Schule und den Praktikumsplatz allein erreichen können. Trotz vieler Unterschiede gibt es auch viele Gemeinsamkeiten beider Typen von Sonderpädagogischen Förderklassen am Berufskolleg. Wie schon genannt ist die wichtigste Voraussetzung der amtlich festgestellte Förderbedarf nach 17AO-SF der Jugendlichen und Jungen Erwachsenen. Dann wird in allen beschriebenen Schulen der Unterricht durch einen Sonderpädagogen und einen Berufsschullehrer erteilt. An allen Schulen gehört eine Betreuung durch einen Sozial-/Diplom-Pädagogen mit zum Unterrichtskonzept. An allen Schulen sind Praktika in einem oder verschiedenen Betrieben Teil des Unterrichts. Alle Schulen erteilen Vollzeitunterricht und unterteilen den gegebenen Unterricht in Berufsbegleitenden und Berufsübergreifenden Unterricht. Die größten Unterschiede lassen sich bei den abgebenden Schulen, die angelegte Dauer, der Schülerzahl und dem anvisierte Ziel festmachen. Die Berufskollegs die die Sonderpädagogischen Förderklasse Typ 1 anbieten bekommen ihre Schüler in erster Linie von den Förderschulen Lernen und Förderschulen Emotionale und soziale Entwicklung. Die erteilte Schulzeit beträgt ein Jahr und die aufgenommene Schülerzahl bis zu 20 Schüler. Das Ziel der Klasse ist die Erfüllung der Berufsschulpflicht und nach Möglichkeit das Erreichen des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9. Der Hauptschulabschluss befähigt die Schüler dann zum Besuch einer weiteren Berufsbildenden Schule oder je nach Fähigkeiten den Beginn einer Ausbildung/Helferausbildung. Die untersuchten Schulen nach Typ 1 liegen alle im Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen/ Lippe. Die Sonderpädagogischen Förderklasse Typ 2 bekommt ihre Schüler aus den Förderschulen für geistige Entwicklung und der Förderschule Lernen, außerdem von integrativen Haupt-, Gesamt- und Realschulen. Die Dauer dieser Klasse ist auf zwei Jahre angelegt. Die Schülerzahl ist auf bis zu 12 SchülerInnen begrenzt und das Ziel
11 der Sonderpädagogischen Förderklasse ist zuforderst die Befähigung zu Helfertätigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt. Drei der untersuchten Schulen nach Typ 2 liegen im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland und eine in Baden/Württemberg. igll Initiative gemeinsam leben & lernen e.v. Sternstr Neuss Tel: Fax: Emil : info@igll.de Ruth Hilgers-Schmidt
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