Qualitätssicherung für Senioren und Menschen mit Behinderung in Hessen

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1 Regierungspräsidium Gießen Die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht Qualitätssicherung für Senioren und Menschen mit Behinderung in Hessen

2 Die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht Die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht stellt sich mit ihren Arbeitsschwerpunkten vor und bietet jeweils weitergehende Informationen auf ihrer Website an. Menschen ohne Zugang zum Internet können diese Informationen auf dem Postwege erhalten. Hierzu genügt eine kurze telefonische oder schriftliche Anfrage. Außerdem gibt es eine Checkliste zum Thema ambulante und stationäre Einrichtungssuche. Weitere Informationen und Downloads finden Sie auf unserer Internetseite Alle stationären und ambulanten Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen unterliegen in Hessen der staatlichen Aufsicht. Regional zuständige Behörde und damit Ansprechpartner für alle Fragen der Betreuungs- und Pflegequalität ist jeweils das örtliche Amt für Versorgung und Soziales. Obere Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration übt die Fach- und Rechtsaufsicht aus. Kontakt: Regierungspräsidium Gießen Dezernat 62 - Betreuungs- und Pflegeaufsicht Claudia Dobbertin Neuen Bäue 2 Tel.: Fax: claudia.dobbertin@rpgi.hessen.de Die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht überprüft die hessischen Betreuungsund Pflegeeinrichtungen. Sie berät die Einrichtungen und Einrichtungsbetreiber und geht Beschwerden von Betreuungs- und Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach. Auf diese Weise wird der Schutz älterer und pflegebedürftiger Menschen, sowie Menschen mit Behinderungen sicher gestellt. Impressum: Regierungspräsidium Gießen Stabsstelle Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Regionale Koordinierung Postfach Gießen Bildnachweis: RP Gießen, RRF - fotolia.com (S. 8), Robert Kneschke - fotolia.com (S. 9) Würde und Gesundheit der gepflegten und betreuten Menschen steht hierbei ebenso im Vordergrund wie Förderung von Selbständigkeit und selbstbestimmter Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die Prüfungen der Einrichtungen erfolgen wiederkehrend und auch anlassbezogen. Sie können jederzeit und in der Regel unangemeldet durchgeführt werden. Rechtsgrundlage für die Betreuungs- und Pflegeaufsicht ist das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen vom 7. März

3 Die örtliche Zuständigkeit für die Überprüfung der hessischen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen liegt bei den sechs Hessischen Ämtern für Versorgungs und Soziales (HÄVS). Diesen sind die Landkreise und kreisfreien Städte wie folgt zugeordnet: HAVS Darmstadt: Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Bergstraße, Odenwaldkreis, Stadt Darmstadt HAVS Frankfurt: Landkreis Offenbach, Hochtaunuskreis, Stadt Frankfurt, Stadt Offenbach HAVS Fulda: Landkreis Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Main-Kinzig-Kreis HAVS Gießen: Landkreis Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill-Kreis, Vogelsbergkreis, Wetteraukreis HAVS Kassel: Landkreis Kassel, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Stadt Kassel HAVS Wiesbaden: Landkreis Limburg-Weilburg, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Stadt Wiesbaden 4 5

4 A Anzeigepflichten B Prüfung Das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen erlegt allen Betreiberinnen und Betreibern von ambulanten und Alle stationären Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen in Hessen werden nach 16 Abs. 1 HGBP regelmäßig durch das zuständige Amt für Versorgung und Soziales geprüft. Die Prüfungen erfolgen in der Regel unangemeldet. stationären Pflegeeinrichtungen bestimmte Anzeige- und Meldepflichten auf. Hierzu finden Sie folgende Formulare auf unserer Website: Die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht hat für die Prüfungen einen Leitfaden erarbeitet, den Sie auf unserer Website herunterladen können. Dort finden Sie auch weitere Veröffentlichungen der Betreuungs- und Pflegeaufsicht, die Ihnen Anzeige neuer ambulanter Betreuungs- und Pflegedienste fachliche Anforderungen zu verschiedenen Themenstellungen erläutern. Anzeige bestehender ambulanter Betreuungs- und -Pflegedienste Anzeige Tagesförderstätten Anzeige Tagesstätten Ambulante Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen werden derzeit nur anlassbezogen geprüft. Bei diesen Prüfungen steht der Prüfinhalt immer in direktem Zusammenhang mit dem Anlass der Prüfung. Anzeige ambulante betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen Anzeige Eingliederungshilfe (Ausfüllhilfe) Folgende Informationen finden Sie auf unserer Website: Erstanzeige 10 HGBP vor Inbetriebnahme einer stationären Einrichtung Prüfleitfaden HGBP Rahmenempfehlungen behandlungspflegerischer Maßnahmen der Altenhilfe Rahmenempfehlungen behandlungspflegerischer Maßnahmen der Behindertenhilfe Rahmenempfehlung Dokumentation Altenhilfe Rahmenempfehlung Dokumentation Behindertenhilfe Handlungsempfehlung Hitze Handlungsempfehlungen zur geschlossenen Unterbringung in der Behindertenhilfe Handlungsempfehlungen vorbeugender Brandschutz 6 7

5 C Spenden D Mitwirkung Betreiberinnen und Betreibern, Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeitern von stationären oder ambulanten Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen und entgeltlich vermittelten Pflegekräften ist die Annahme von Spenden (Geld oder geldwerten Leistungen, z. B. Vermächtnisse) von Betreuungs- und Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen grundsätzlich verboten ( 7 HGBP). Das eigene Lebensumfeld mit zu gestalten muss auch in einer stationären Einrichtung möglich sein. Einrichtungsstrukturen sollten nicht das Leben der Bewohnerinnen und Bewohner bestimmen, sondern das Leben und die Lebensgewohnheiten der Bewohnerinnen und Bewohner sollten die Einrichtung prägen. Um dies zu erreichen, muss es Möglichkeiten geben, mit zu gestalten. Hierfür hat der Gesetzgeber Mitwirkungsmöglichkeiten geschaffen (Heimmitwirkungsverordnung). So muss Im Einzelfall kann die zuständige Behörde, das Regierungspräsidium Gießen, eine beispielsweise ein Einrichtungsbeirat gewählt werden. Ausnahmegenehmigung zur Annahme erteilen ( 7 Abs. 4 HGBP) Folgende Informationen finden Sie auf unserer Website: Die Möglichkeiten zu stärken und gewählte Bewohnerinnen und Bewohner zu unterstützen, ist Aufgabe der Hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht. Informationen für Spendengeber Formular Erklärung Spendengeber Spenden-Flyer Folgende Informationen finden Sie auf unserer Website: Broschüre Der Einrichtungsbeirat Anzeigeformular Wahl des Einrichtungsbeirates Anzeigeformular Einrichtungsbeiratsgründung ist nicht möglich 8 9

6 E Konzepte F Wohn- und Betreuungsvertrag Stationäre Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen in Hessen müssen nach 9 Abs. 2 Nr. 1 HGBP eine aussagekräftige, den fachlichen Anforderungen entsprechende Konzeption erstellen und regelmäßig fortschreiben. Hierzu hat die Betreuungsund Pflegeaufsicht gemeinsam mit weiteren Kooperationspartnern Arbeitshilfen erstellt. Jeder Mensch, der z. B. in eine stationäre Einrichtung einzieht, muss zuvor mit dieser Einrichtung einen Vertrag abschließen. Dieser Vertrag richtet sich nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und wurde früher als Heimvertrag bezeichnet. Das WBVG regelt die Rechten und Pflichten von Verbrauchern (z. B. dem Pflegebedürftigen) und Unternehmern (z. B. des Trägers des Pflegeheimes). Informationen hierzu und auch Rahmenkonzepte zu besonderen Wohn- und Betreuungsformen für Menschen mit bestimmten Einschränkungen finden Sie auf unserer Website: Die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht prüft diese Verträge regelmäßig. So sind die Einrichtungen beispielsweise verpflichtet ihre Musterverträge der Hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht vorzulegen. Arbeitshilfe Konzeption Altenhilfe Arbeitshilfe Konzeption Behindertenhilfe Rahmenkonzept vollstationäre Versorgung bei neurologischen Schädigungen Haben Sie Fragen zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz? Dann wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales. Phase F Rahmenkonzept für Menschen mit seelischen Behinderungen in Verbindung mit Comorbidität Rahmenkonzept Geistige Behinderung und Pflegebedürftigkeit

7 G Personal in der Pflege Qualität in der Pflege wird entscheidend von dem zur Verfügung stehenden Personal beeinflusst. In einer Gesellschaft des langen Lebens nimmt auch die Zahl der pflegebedüftigen älteren Menschen zu. Viele von ihnen werden, ob sie zu Hause in einer Wohngemeinschaft oder in einer Pflegeeinrichtung leben, auf Betreuung und professionelle Pflege angewiesen sein. Dies bedeutet, dass zunehmend mehr qualifizierte Fachkräfte in der Altenpflege gebraucht werden. Ihre Fragen Checkliste ambulante Pflegedienste Pflegenoten und Besuche in Inforportalen können keinen eigenen Vor-Ort-Besuch ersetzen. Anschauen und selbst aussuchen sind die besten Auswahlkriterien. Und bei dieser Auswahl möchten wir Sie mit den nachfolgenden Fragen unterstützen. 1. Wieviele Kunden betreut der ambulante Dienst? 2. Wer ist Träger des ambulanten Dienstes? Gibt es Erfahrungsberichte in Ihrem Umfeld 3. (Nachbarn/Bekannte)? Ist bei der Kontaktaufnahme immer ein kompetenter 4. Ansprechpartner erreichbar, bzw. erfolgt ggf. ein Rückruf? 5. Wird ein kostenloser Hausbesuch mit Beratung angeboten? Ihre Notizen Um die zukünftigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt Pflege frühzeitig zu erkennen und zielgenaue Steuerungsmöglichkeiten zu entwickeln, führt das Land Hessen seit mehreren Jahren den Hessischen Pflegemonitor durch. Mit diesem elektronisch gestützten Abfrageinstrumentarium werden im zweijährigen Abstand die Arbeitsmarktangebote und -nachfragen in der hessischen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege beobachtet und die Ergebnisse in politische Steuerungsentscheidungen umgesetzt Hat der ambulante Dienst einen Versorgungsvertrag mit den Pflege- bzw. Krankenkassen? Hat der ambulante Dienst spezielle Angebote für demenziell erkrankte Personen? Ist das Personal für den Einsatz bei demenziell erkrankte Personen geschult? Ist der ambulante Dienst wochentags durchgängig telefonisch zu erreichen? Wird ein Erstgespräch in Ihrer Wohnung durch die Leitung des ambulanten Dienstes oder deren Stellvertretung geführt? Die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht ist Mitglied im Beirat des Hessischen Pflegemonitors und unterstützt u. a. in akuten Abfragephasen die Mobilisierung der beteiligten Einrichtungen. 11. Wird ein Gesprächsprotokoll ausgehändigt? Wird nach den Wünschen/Gewohnheiten/Vorlieben des 12. Pflegebedürftigen gefragt? Wird abgestimmt welche Aufgaben der Pflegedienst, der Pflegbedürftige und die 13. Angehörogen übernehmen? Weitere Infos unter: Wird die Pflege an Wochenenden sichergestellt? Bietet der ambulante Dienst Gesprächskreise für pflegende 15. Angehörige an? 16. Können Haustiere mitversorgt werden? Haben Sie den Eindruck, umfassend und fachkompetent 17. informiert zu werden? Wurden Vereinbarungen verbindlich eingehalten? In welcher Weise wird der Pflegebedürftige bei dem, was er selbst 19. kann, gefördert und unterstützt? Wie wird die Berücksichtigung besonderer Risiken bei der Pflegeplanung sichergestellt? (Flüssigkeitsaufnahme, Dekubitus, 20. Sturz, Wunden) Wird eine Dokumentationsmappe beim Pflegebedürftigen 21. geführt und auch erklärt? Wird die Pflege i.d.r. von den gleichen Mitarbeitern 13

8 16. Können Haustiere mitversorgt werden? Haben Sie den Eindruck, umfassend und fachkompetent 17. informiert zu werden? 18. Wurden Vereinbarungen verbindlich eingehalten? In welcher Weise wird der Pflegebedürftige bei dem, was er selbst 19. kann, gefördert und unterstützt? Wie wird die Berücksichtigung besonderer Risiken bei der Pflegeplanung sichergestellt? (Flüssigkeitsaufnahme, Dekubitus, 20. Sturz, Wunden) Wird eine Dokumentationsmappe beim Pflegebedürftigen 21. geführt und auch erklärt? Wird die Pflege i.d.r. von den gleichen Mitarbeitern 22. durchgeführt? Unter welchen Bedingungen können kurzfristig zusätzliche 23. Hilfen angefordert werden? Notizen Weitere Kriterien finden Sie unter hessen.de Ihre Fragen Checkliste stationäre Pflegeeinrichtungen Pflegenoten und Besuche in Inforportalen können keinen eigenen Vor-Ort-Besuch ersetzen. Anschauen und selbst aussuchen sind die besten Auswahlkriterien. Und bei dieser Auswahl möchten wir Sie mit den nachfolgenden Fragen unterstützen. 1. Wieviele Bewohner hat die Pflegeeinrichtung? Wie ist die derzeitige Bewohnerstruktur der Einrichtung (Grad der Pflegebedürftigkeit, Alter, Anteil demenziell erkrankter 2. Bewohner )? 3. Wer ist Träger der stationären Pflegeeinrichtung? Gibt es Erfahrungsberichte in Ihrem Umfeld 4. (Nachbarn/Bekannte)? Wie erleben Sie bei einem Rundgang durch das Haus den Umgang der Einrichtungsleitung mit den Bewohnern sowie den 5. Mitarbeitern? Wie empfinden Sie die Atmosphäre im Haus? z.b. Pflanzen, Bilder, Helligkeit, Gemütlichkeit, 6. Krankenhausatmosphäre?) Ihre Notizen 7. Wie empfinden Sie den Geruch? 8. Wie ist die Geräuschkulisse im Haus? 9. Machen die Bewohner einen gepflegten Eindruck? 10. Wirken die Mitarbeiter freundlich? 11. Machen die Räume einen sauberen Eindruck? 12. Gibt es eine Informationsbroschüre? 13. Sagt diese etwas über das Pflegeverständnis(Leitbild) aus? 14. Wird in den Vorgesprächen nach dem Lebenslauf und nach den Gewohnheiten/Vorlieben gefragt(biographieorientierung/-arbeit)? 15. Gibt es eine Cafeteria? 16. Gibt es einen Andachtsraum? 17. Gibt es Gästezimmer zum übernachten? 18. Ist die Gebäudestruktur einfach und übersichtlich? Gibt es geschützte Stationen oder Wohngruppen für 19. demenziell erkrankte Bewohner? 20. Gibt es wenig Doppel- und Mehrbettzimmer? Kann unter Zimmern mit unterschiedlicher Größe, Lage und 21. Ausstattung gewählt werden? 22. Sind Sichtschutzvorrichtungen zur Wahrung der Intimssphäre vorhanden? 23. Gibt es ein Raucherzimmer? 24. Können die Bewohner Haustiere mitbringen? 14 Gibt es vertraute Gegenstände im privaten und allgemeinen 25. Bereich? Gibt es Unterschiede in der Peronalbesetzung wochentags 26. und am Wochenende? 27. Wie hoch ist der Anteil der Pflegefachkräfte in der Einrichtung? Wer unterstützt beim Ausgehen? Gibt es einen hauseigenen 15

9 21. Kann unter Zimmern mit unterschiedlicher Größe, Lage und Ausstattung gewählt werden? 22. Sind Sichtschutzvorrichtungen zur Wahrung der Intimssphäre vorhanden? 23. Gibt es ein Raucherzimmer? 24. Können die Bewohner Haustiere mitbringen? Gibt es vertraute Gegenstände im privaten und allgemeinen 25. Bereich? Gibt es Unterschiede in der Peronalbesetzung wochentags 26. und am Wochenende? 27. Wie hoch ist der Anteil der Pflegefachkräfte in der Einrichtung? Wer unterstützt beim Ausgehen? Gibt es einen hauseigenen 28. Fahrdienst? Wie ist der Umgang mit Sterben und Tod? Gibt es ein Konzept zur Sterbebegleitung? Ggf. Zusammenarbeit mit Hospizdiensten? Gibt es Möglichkeiten zur hauswirtschaftlichen Betätigung? Gibt es sonstige alltagsstrukturierende Angebote (Singen, Spiele, Bewegung..)? 31. In welcher Weise wird Selbständigkeit gefördert? 32. Wird das Pflegepersonal regelmäßig geschult und fortgebildet? 33. Welche Maßnahmen zur Sturzprophylaxe werden durchgeführt? 34. Gibt es einen Einrichtungsbeirat? 35. Wie hoch ist das Leistungsentgelt? Wie setzt es sich zusammen? 36. Welche Zusatzleistungen werden zu welchem Preis angeboten? Notizen Weitere Kriterien finden Sie unter hessen.de 16

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