Verkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Fachhochschule Hannover (FHH) Hannover, den Ausgabe 9/2010

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1 Verkündungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der Fachhochschule Hannover (FHH) Hannover, den Ausgabe 9/2010 Inhalt: Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Studiengang Technische Redaktion (BTR) mit dem Abschluss Bachelor of Arts in der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der FHH Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor- Studiengang Mechatronik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der FHH Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor- Studiengang Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik der FHH Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor- Studiengang Lebensmittelverpackungstechnologie der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik der FHH Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor- Studiengang Technologie Nachwachsender Rohstoffe der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik der FHH Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Master- Studiengang Milch- und Verpackungswirtschaft der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik der FHH Seite Herausgeber: Redaktion: Der Präsident der Fachhochschule Hannover Präsidialbüro und Presse, Ricklinger Stadtweg 118, Hannover Tel.: , pp@fh-hannover.de

2 7. 2. Änderung der Praxisphasenordnung der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Abteilung Bioverfahrenstechnik Änderung der Ordnung über die Zulassung zum Studium im Bachelor- Studiengang Journalistik der Fakultät III Medien, Information und Design der FHH Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für die Bachelor- Studiengänge Innenarchitektur, Kommunikationsdesign, Modedesign, Produktdesign, Szenografie Kostüm der FHH Herausgeber: Redaktion: Der Präsident der Fachhochschule Hannover Präsidialbüro und Presse, Ricklinger Stadtweg 118, Hannover Tel.: ,

3 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 3 von 131 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Technische Redaktion (BTR) mit dem Abschluss Bachelor of Arts an der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Fachhochschule Hannover (FHH) Veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 1/2006 vom , 1. Änderung veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 9/2010 vom Hochschulgrad Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad Bachelor of Arts. Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A1 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung). 2 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für den Bachelor- Studiengang Technische Redaktion einschließlich der Bachelor-Prüfung sieben Semester (Regelstudienzeit). (2) Das Bachelor-Studium gliedert sich in: (1) einen ersten Studienabschnitt, der mit der Vorprüfung abschließt, und (2) einen zweiten Studienabschnitt, der mit der Bachelor-Prüfung abschließt. Der erste Studienabschnitt umfasst alle Module laut Anlage B1, die in der Regelstudienzeit von drei Semestern abzuschließen sind. Alle anderen Module des Studiengangs werden zum zweiten Studienabschnitt gerechnet (Anlage B2). Der Bachelor-Studiengang enthält ein Anwendungssemester, bestehend aus Praxisphase und Bachelor-Arbeit. Das Nähere regelt die Praxisphasenordnung. (3) Studiensemester Ausland (1) Die Fakultät I Elektro- und Informationstechnik unterstützt den Erwerb von Credits durch Studiensemester im Ausland. (2) Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen geschieht auf der Basis von individuellen Learning Agreements, die von allen Beteiligten vor Antritt des bzw. der Auslandssemester unterzeichnet werden. (3) Sofern mit ausländischen Partnerhochschulen Vereinbarungen bestehen, dürfen Studierende bis zu zwei aufeinander folgende Semester an der ausländischen Partnerhochschule studieren. Diese zwei Semester können das Anwendungssemester einschließen. (4) Das Bachelor-Studium Technische Redaktion beinhaltet Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Der Gesamtumfang der Pflicht- und Wahlpflichtmodule umfasst eine Präsenzzeit von 124 Semesterwochenstunden (SWS) bzw. 210 Credits (CR). Pro Semester sind im Mittel 30 Credits vorgesehen. Module werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus verschiedenen Prüfungsleistungen bestehen kann. 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Technische Redaktion der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik Seite 1 von 6

4 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 4 von Vorprüfung (1) Die Zulassung ist geregelt in 6 im Allgemeinen Teil dieser Prüfungsordnung. (2) Der Prüfungsausschuss kann Ausnahmen von der vorgeschriebenen Fächerkombination auf Grund eines begründeten Antrages genehmigen. (3) Die Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen mit Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und CR) sind in Anlage B1 festgelegt. 4 Bachelor-Prüfung, Bachelor-Arbeit (1) Die Zulassung zur Bachelor-Prüfung ist geregelt in 6 im Allgemeinen Teil dieser Prüfungsordnung; ein gesondertes Zulassungsverfahren erfolgt zur Bachelor-Arbeit. (2) Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit setzt voraus: die bestandene Vorprüfung und das Bestehen aller Modulprüfungen des 2. Studienabschnitts nach Maßgabe der Prüfungsordnung besonderer Teil, Anlage B2, und die abgeschlossene Praxisphase. (3) Zur Bachelor-Arbeit kann auf Antrag auch zugelassen werden, wer die Vorprüfung bestanden hat und mindestens 170 Credits erreicht hat. (4) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit sind neben den Nachweisen nach 6 Abs. 3 Allgemeiner Teil beizufügen: ein Vorschlag für den Themenbereich, dem das Thema der Bachelor-Arbeit entnommen werden soll ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit sowie Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende (5) Die Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen mit Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und CR) sind in Anlage B2 festgelegt. (6) Für das Gesamtergebnis der Bachelor-Prüfung gilt 24 Allgemeiner Teil. (7) Die Bachelor-Arbeit hat einen Zeitrahmen von drei Monaten zuzüglich der Vorbereitung und Durchführung des Kolloquiums. 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung Für den Bachelor-Studiengang Technische Redaktion der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik Seite 2 von 6

5 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 5 von Übergangsbestimmungen (1) Dieser Besondere Teil der Prüfungsordnung gilt für Studierende, die zum im Bachelor-Studiengang Technische Redaktion das Studium im 1. Fachsemester aufgenommen haben. (2) Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung im zweiten oder einem höheren Semester befinden, werden nach der bisher geltenden Ordnung geprüft. 6 Inkrafttreten Dieser Besondere Teil der Prüfungsordnung tritt am Tage der Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Fachhochschule Hannover in Kraft. Verkündungsblatt Nr. 1/2006 vom Änderung Präsidiumsbeschluss vom Verkündungsblatt Nr. 9/2010 vom Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung Für den Bachelor-Studiengang Technische Redaktion der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik Seite 3 von 6

6 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 6 von 131 Anlage B1: 1. Studienabschnitt Studiengang Technische Redaktion (BTR) Credits Gewichtung Modul Kürzel Kürzel Prüfungsart, Modul Modul Teilmodul Teilmodul Prüfungsdauer Grundlagen der Informatik BTR Grundlagen der Informatik BTR K90, M Credits Gewichtung (Teil)-Modul Semester SWS Technik I BTR Visuelle Kommunikation I BTR Professionelles Deutsch BTR Betriebslehre Techn. Redaktion I BTR Kommunikation und Psychologie BTR Linguistische Grundlagen BTR Mathematik BTR K60, M 0, Chemie/Werkstoffkunde BTR K60, M 0, Typografie und Satztechnik BTR Elektronisches Publizieren BTR Professionelles Deutsch I BTR K60, M 0, Professionelles Deutsch II BTR K60, M 0, Produkte und Methoden der Technischen Redaktion BTR Prozesse in der Technischen Redaktion BTR Kommunikation BTR Psychologie BTR Sprachwissenschaftliche Grundlagen des Textens BTR Semantik, Pragmatik und Fachtexte BTR Einführung in die XML-Technologie BTR Einführung in die XML-Technologie BTR BÜ, H, R, M, K Programmieren BTR Programmieren BTR K90, M Darstellung von Technik BTR Technische Grafik BTR BÜ, H, M 0, Fachterminologie BTR K60, M 0, Texten BTR Schreiben im Umfeld der Technischen Redaktion BTR BÜ, H Technik II BTR Terminologie und Übersetzungsmanagement BTR Recherche BTR Technische Mechanik BTR K60, M 0, Elektrotechnik BTR K60, M 0, Mehrsprachige Terminologie erstellen, computergestützte BTR BÜ, H, R, P Übersetzung Recherchieren BTR Interviews in der Recherche BTR K90, R, H Medieninformatik BTR Medieninformatik BTR K90, M, BÜ, H, R Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Technische Redaktion der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik, Anlagen B1/B2 Seite 4 von 6

7 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 7 von 131 Anlage B2: 2. Studienabschnitt Studiengang Technische Redaktion (BTR) Modul Kürzel Modul Credits Gewichtung Modul Visuelle Kommunikation II BTR Kürzel Prüfungsart, Teilmodul Teilmodul Prüfungsdauer Gestaltung von Printmedien BTR M, BÜ, H 0, Gestaltung Elektron. Medien BTR M, BÜ, H 0, Spezielle Methoden der Technischen Redaktion BTR Betriebslehre Techn. Redaktion II BTR BÜ, H, R, M, K90 1 Didaktische Formen der Techn. Dokum. (z. B. Tutorials, BTR Lernanleitungen) Managementssysteme und Normen BTR QM BTR K60, BÜ, M 0, Gesetze, Normen, Richtlinien für Technische Redakteure BTR K60, BÜ, M 0, DBMS/Redaktionssysteme BTR DBMS/Redaktionssysteme BTR BÜ, H, R, M, K Credits Gewichtung (Teil)-Modul Semester SWS Text und Wissenschaft BTR Visuelle Kommunikation III BTR Wirtschaft national und international BTR Technik III BTR Rhetorik und logische Struktur BTR Fachtext und wissenschaftlicher Text BTR Grundlagen der Bildbearbeitung BTR M, BÜ, H 0, Grundlagen der Druckvorstufe BTR M, BÜ, H 0, BWL BTR BÜ, H. R, M, K60 0, Interkulturelle Kommunikation und Dokumentation BTR BÜ, H. R, M, K60 0, Thermodynamik BTR K60, BÜ, M 0, Elektronik BTR K60, BÜ, M 0, Software-Engineering BTR Software-Engineering BTR BÜ, H, R, M, K Multimodale Textproduktion BTR Standardisiert schreiben für elektronische Medien, Einsatz 1 von Bild, Film etc. in elektronischer Dokumentation BTR BÜ, H, R, P Publishing Architekturen BTR Publishing Architekturen BTR BÜ, H, R, M, K Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Technische Redaktion der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik, Anlagen B1/B2 Seite 5 von 6

8 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 8 von 131 Mobilitätssemester Studiengang Technische Redaktion (BTR) Wahlpflichtmodule Kürzel Modul Credits Gewichtung Modul Kürzel Credits Prüfungsart, Prüfungsdauer Vertiefung Technische Redaktion BTR BÜ, H. R, M, K Ausgew. Fragen Technischer Systeme BTR BÜ, H. R, M, K Ausgew. Fragen der Informatik BTR BÜ, H. R, M, K Ausgew. Fragen Elektronischer BTR BÜ, H. R, M, K Medien Die Studierenden wählen aus dem Katalog der aufgeführten Fächer im Umfang von Ausgew. Fragen der BTR CP Veranstaltungen aus. BÜ, H. R, M, K Informationsmodellierung Ausgew. Fragen Print-Medien BTR Alternativ kann das Mobilitätssemester auch an einer Partnerhochschule im Ausland BÜ, H. R, M, K durchgeführt werden. Ausgew. Fragen Visueller Medien BTR BÜ, H. R, M, K Vertiefung Text in der Wirtschaft BTR BÜ, H. R, M, K Vertiefung Standardisierung und BTR BÜ, H. R, M, K Übersetzungsmanagement Vertiefung Onlinedokumentation BTR BÜ, H. R, M, K Praxisphase 10 Wochen BTR Gewichtung Semester SWS Anwendungssemester BTR Bachelorarbeit 3 Monate BTR Kolloquium BTR Legende (entsprechend 7 des allgemeinen Teils der Prüfungsordnung) 1. Klausur [K] (Abs.3) Die Prüfungsart Klausur kann nach Ankündigung zu Beginn des Semesters durch den/die Lehrende/n mittels 2. Mündliche Prüfung [M] (Abs. 4) Kombination der Arten von Prüfungsleistungen unter Beibehaltung des Gesamtumfangs geändert werden. 3. Hausarbeit [H] (Abs. 5) 4. Entwurf [K] (Abs. 6) 5. Referat [K] (Abs. 7) 6. Erstellung und Dokumentation von Rechnerprogrammen [K] (Abs. 8) 7. Experimentelle Arbeit [K] (Abs. 9) 8. Bericht [K] (Abs. 10) 9. Präsentation [K] (Abs. 11) 10. Berufspraktische Übung [K] (Abs. 12) 11. Portfolio [K] (Abs. 13) 12. Bachelor-Arbeit [K] (Abs. 14) 13. Kolloquium [K] (Abs. 15) 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Technische Redaktion der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik, Anlagen B1/B2 Seite 6 von 6

9 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 9 von 131 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Mechatronik (BME) mit dem Abschluss Bachelor of Engineering an der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik der Fachhochschule Hannover (FHH) Veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 1/2010 vom , 1. Änderung veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 9/2010 vom Hochschulgrad Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad Bachelor of Engineering (B.Eng.). Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A1 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung). 2 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für den Bachelor- Studiengang Mechatronik einschließlich der Bachelor-Prüfung sieben Semester (Regelstudienzeit). (2) Das Bachelor-Studium gliedert sich in: (1) einen ersten Studienabschnitt, der mit der Vorprüfung abschließt, und (2) einen zweiten Studienabschnitt, der mit der Bachelor-Prüfung abschließt. Der erste Studienabschnitt umfasst alle Module laut Anlage B1, die in der Regelstudienzeit von drei Semestern abzuschließen sind. Alle anderen Module des Studiengangs werden zum zweiten Studienabschnitt gerechnet (Anlage B2). Der Bachelor-Studiengang enthält ein Anwendungssemester, bestehend aus Praxisphase und Bachelor-Arbeit. Das Nähere regelt die Praxisphasenordnung bzw. 4 des Besonderen Teils der Prüfungsordnung. (3) Studiensemester Ausland (1) Die Fakultät I Elektro- und Informationstechnik unterstützt den Erwerb von Credits durch Studiensemester im Ausland. (2) Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen geschieht auf der Basis von individuellen Learning Agreements, die von allen Beteiligten vor Antritt des bzw. der Auslandssemester unterzeichnet werden. (3) Sofern mit ausländischen Partnerhochschulen Vereinbarungen bestehen, dürfen Studierende bis zu zwei aufeinander folgende Semester an der ausländischen Partnerhochschule studieren. Diese zwei Semester können das Anwendungssemester einschließen. (4) Das Bachelor-Studium Mechatronik beinhaltet Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule. Der Gesamtumfang der Pflicht- und Wahlpflichtmodule umfasst eine Präsenzzeit von 142 Semesterwochenstunden (SWS) bzw. 210 Credits (CR). Pro Semester sind im Mittel 30 Credits vorgesehen. Anlage B1 (Bachelor erster Studienabschnitt) und Anlage B2 (Bachelor zweiter Studienabschnitt) stellen die Module, Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen, Gewichtungsfaktoren und die Belastung der Studierenden (SWS und CR) dar. (5) Module werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus verschiedenen Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach oder in einem fachübergreifenden Prüfungsgebiet oder auch nur aus einer Prüfungsleistung bestehen kann. Die Prüfungen finden studienbegleitend statt. 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mechatronik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik Seite 1 von 12

10 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 10 von 131 (6) Eine individuelle Studienberatung ist erforderlich, wenn zum Ende des ersten Studienjahres weniger als 25 Credits erreicht wurden. Bei mindestens acht erfolgreichen Teilmodul- Prüfungsleistungen kann auf die Beratung verzichtet werden. (7) Die Möglichkeit der Wiederholung von bestandenen Prüfungsleistungen zur Notenverbesserung ist geregelt in 11 des Allgemeinen Teils dieser Prüfungsordnung. 3 Vorprüfung (1) Die Zulassung ist geregelt in 6 im Allgemeinen Teil dieser Prüfungsordnung. (2) Der Prüfungsausschuss kann Ausnahmen von der vorgeschriebenen Fächerkombination auf Grund eines begründeten Antrages genehmigen. (3) Die Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen mit Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und CR) sind in Anlage B1 festgelegt. 4 Bachelor-Prüfung, Bachelor-Arbeit (1) Die Zulassung zur Bachelor-Prüfung ist geregelt in 6 im Allgemeinen Teil dieser Prüfungsordnung; ein gesondertes Zulassungsverfahren erfolgt zur Bachelor-Arbeit. (2) Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit setzt voraus - die bestandene Vorprüfung und - das Bestehen aller Modulprüfungen des 2. Studienabschnitts nach Maßgabe der Prüfungsordnung besonderer Teil, Anlage B2, und - die abgeschlossene Praxisphase. (3) Zur Bachelor-Arbeit kann auf Antrag auch zugelassen werden, wer die Vorprüfung bestanden hat und mindestens 170 Credits erreicht hat. (4) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit sind neben den Nachweisen nach 6 Abs. 3 Allgemeiner Teil beizufügen: - Angabe der gewählten Fächerkombination, der Wahlpflicht- und Wahlmodule - ein Vorschlag für den Themenbereich, dem das Thema der Bachelor-Arbeit entnommen werden soll - ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit sowie - Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende (5) Die Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen mit Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und CR) sind in Anlage B2 festgelegt. (6) Für das Gesamtergebnis der Bachelor-Prüfung gilt 25 Allgemeiner Teil. (7) Die Bachelor-Arbeit hat einen Zeitrahmen von drei Monaten zuzüglich der Vorbereitung und Durchführung des Kolloquiums. 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mechatronik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik Seite 2 von 12

11 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 11 von Technische Wahlpflichtfächer und Wahlpflichtlabore Der Katalog der technischen Wahlpflichtfächer und Wahlpflichtlabore für den Studiengang Mechatronik wird semesterweise aktualisiert und veröffentlicht. Die Belegung eines nicht vorgesehenen Wahlpflichtfachs oder Wahlpflichtlabors bedarf der Genehmigung durch den Studiengangsverantwortlichen. 6 Übergangsbestimmung Dieser Besondere Teil der Prüfungsordnung gilt nach seinem Inkrafttreten für alle Studierende, die in dem Studiengang Mechatronik eingeschrieben sind. 7 Inkrafttreten Dieser Besondere Teil der Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Fachhochschule Hannover in Kraft. Verkündungsblatt Nr. 1/2010 vom Änderung Präsidiumsbeschluss vom Verkündungsblatt Nr. 9/2010 vom ***** 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mechatronik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik Seite 3 von 12

12 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 12 von 131 Anlage B1 zum Studiengang Mechatronik Modul Nr. Bezeichnung Art CR Teilmodul Nr. Bezeichnung SWS Art, Dauer E-G-01 Mathematik 1 P 6 6 E-G Mathematik 1 6 K90 1 E-G-02 Mathematik 2 P 4 4 E-G Mathematik 2 4 K90 1 E-G-03 Mathematik 3 P 4 4 E-G Mathematik 3 (N) 4 K90 1 E-G-11 Physik P 6 6 Prüfung Gewichtung Gewichtung E-G Physik 1 2 K60 1/3 E-G Physik 2 4 K90 2/3 E-G-28 Physik Labor (ME) P 3 3 E-G Physik Labor (ME) 2 EA,R,B 1 E-G-29 E-G-30 Technische Mechanik 1 Technische Mechanik 2 P 4 4 E-G P 7 7 E-G E-G Technische Mechanik 1 Technische Mechanik 2 Technische Mechanik 3 4 K90 2/3 2 K60 1/3 4 K90 2/3 Anforderungen / Ziele Kenntnisse der Hauptbegriffe und Methoden der Algebra und Geometrie. Kenntnisse in Vektorrechnung, Differenzialrechnung, Integralrechnung Kenntnisse in komplexen Zahlen, Funktionen mehrerer Veränderlicher, Differentialrechnung, Integralrechnung Kenntnisse in Mehrfachintegralen, unendlichen Reihen, Potenzreihen, Differentialgleichungen Fähigkeit zur Anwendung der wichtigsten Begriffe und Methoden der Physik zur Lösung technisch-physikalischer Aufgabenstellungen Fähigkeit zur Anwendung der wichtigsten Begriffe und Methoden der Physik zur Lösung technisch-physikalischer Aufgabenstellungen Fähigkeit zur Anwendung der in Physik I und Physik II erworbenen Kenntnisse bei der Durchführung experimenteller Arbeiten auf dem Gebiet der Physik, Fähigkeit zur Dokumentation und Auswertung eigener experimenteller Arbeiten. Aufbauend auf den Grundkenntnissen der Physik und Mathematik erfolgt die Vermittlung der Verfahren zur allgemeinen Strukturanalyse. Die Studierenden besitzen grundlegende Kenntnisse über die Durchführung von Festigkeitsanalysen elastischer Strukturen des Maschinenbaus. Siehe Modulhandbuch Voraussetzungen Kenntnisse Mathematik 1 Kenntnisse Mathematik 2 Kenntnisse Physik 1, Mathematik 1 Kenntnisse Physik I, Physik II, Mathematik I, Mathematik II Kenntnisse Technische Mechanik 1 Kenntnisse Technische Mechanik 2 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mechatronik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik, Anlagen B1/B2 Seite 4 von 12

13 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 13 von 131 E-G-31 Technologie P 4 4 M-G-16 Konstruktion 1 P 6 6 E-G E-G Grundlagen der Werkstoffkunde Fertigungsverfahren / Werkstoffe M-G Konstruktionsgrundlagen M-G-17 Konstruktion 2 P 4 4 M-G Maschinenelemente 1 E-G-12 E-G-13 Kenntnisse Konstruktionsgrundlagen Elektrotechnische Grundlagen 1 Elektrotechnische Grundlagen 2 P 4 4 E-G P 8 8 E-G K60 1/2 2 K60 1/2 2 K60 1/2 M-G CAD 1 2 K60 1/2 Elektrotechnische Grundlagen 1 Elektrotechnische Grundlagen 2 4 K K K90 6/7 Kenntnisse der wichtigsten Grundlagen der Werkstoffkunde. Kenntnisse der Methoden und Technologie wichtiger Fertigungsverfahren; Fertigungsverfahren der Schaltungsherstellung. Erwerb von grundlegenden Kenntnissen der Eigenschaften der in der Elektro-technik verwendeten Werkstoffe, vertiefte Kenntnisse der Halbleiterwerkstoffe. Maschinenzeichnen (Übungen mit Bleistift und Papier), Normung, räumliches Vorstellungsvermögen (darstellende Geometrie) Entwicklung 2D --> 3D, Einbettung der CAD- Anwendung in die CAx- Umgebung, grundsätzliche Arbeitsweise 3D-Programme, Boolsche Operationen, Konstruktionsstrategien, parametrische Arbeitsweise, Bearbeitung einfacher Konstruktionsaufgaben durch Anwendung eines einfachen 3D- Programms (Solid Edge o. ä.) Dokumentation der erarbeiteten Konstruktion Angewandte Festigkeitsberechnung, Spannung, Verformung, Flächenpressung, Knickung, Reibung, Schrauben und Muttern, Klemm- und Spannelemente, Welle- Nabe- Verbindungen, Schweißen, Löten, Kleben, Vorstellung von Berechnungsprogrammen für Maschinenelemente, Durchführung von Berechnungen, Beurteilung der Ergebnisse Fähigkeit zur Anwendung der wichtigsten Begriffe und Methoden der Netzwerkanalyse, elektrisches Strömungsfeld Fähigkeit zur Anwendung der wichtigsten Begriffe und Methoden zur Behandlung elektrischer und magnetischer Felder Kenntnisse der Vorlesung "Grundlagen der Werkstoffkunde" Kenntnisse Konstruktionsgrundlagen Kenntnisse EGR1 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mechatronik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik, Anlagen B1/B2 Seite 5 von 12

14 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 14 von 131 E-G-32 Elektrotechnische Grundlagen 3 (I) E-G P 4 4 E-G Elektrotechnische Grundlagen 2 Labor Elektrotechnische Grundlagen 3 (I) 1 EA 1/7 4 K90 1 Überprüfung der Kenntnisse aus EGR 1 im praktischen Versuch Kenntnisse und Fähigkeiten zur Berechnung von Wechselstromnetzen, Ortskurven, Transformator und Mehrphasensysteme Kenntnisse aus EGR 1, für die Teilnahme an den Versuchen: bestandene Prüfung EGR 1 Kenntnisse EGR1, EGR2 E-G-33 Elektrische Messtechnik (ME) P 4 4 E-G E-G E-G-22 Informatik P 5 5 E-G E-G-23 Programmierung P 8 8 E-G-35 Systemnahe Software und Echtzeitsysteme E-G E-G P 3 3 E-G E-G-34 Arbeitsmethodik P 4 4 E-G Elektrische Messtechnik Einführung Elektrische Messtechnik - Einführung -Labor Grundlagen der Informatik Programmiersprache C Mikroprozessortechnik Einführung Systemnahe Software und Echtzeitsysteme (N) Einführung in Dokumentation / Präsentation 2 K60 2/3 1 EA 1/3 4 K K90 2/3 2 K60 1/3 2 K K60 1 Kenntnisse der grundlegenden Messmethoden und der Messabweichungen praktische Kenntnisse der grundlegenden Messmethoden und der Messabweichungen Grundkenntnisse der Informationstechnik und deren Anwendung Kenntnisse des Konzepts und des Aufbaus der Programmiersprache C und Lösung von Programmieraufgaben mit Programmentwurf, Dokumentation und Quelltext. Kenntnisse über den Aufbau und die Programmierung eines Mikrocomputersystems Kenntnisse in systemnaher Software- Entwicklung, der Erstellung von Programm- Modulen. Kenntnisse in der Entwicklung von Programmen für Echtzeitanwendungen, Multi-Threading und Synchronisation, Entwicklung verteilter Anwendungen. Kenntnisse zur Erstellung von technischen Berichten und der Dokumentation von technisch-wissenschaftlichen Arbeiten. Grundkenntnisse der Darstellung und Präsentation von technischwissenschaftlichen Arbeitsergebnissen. Kenntnisse der Vorlesung elektrische Messtechnik - Einführung 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mechatronik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik, Anlagen B1/B2 Seite 6 von 12

15 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 15 von 131 EG Einführung in Projektarbeit 2 B 0 Das Arbeiten in Projekten sowie deren Aufbau, Termin und Resourcenverfolgung. Das Modul enthält einen hohen Anteil angeleiteter Übung in Gruppen. 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mechatronik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik, Anlagen B1/B2 Seite 7 von 12

16 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 16 von 131 Anlage B2 zum Studiengang Mechatronik Modul Teilmodul Prüfung Ge- Numm er Bezeichnung Art CR wich- tung Nummer Bezeichnung SWS Art, Dauer E-H-70 Elektronik P 5 5 E-G Grundlagen der Bauelemente 2 K60 1/2 Gewichtung Anforderungen Kenntnisse der Eigenschaften passiver und aktiver Bauelemente Voraussetzungen E-G Schaltungstechnik (E) 2 K60 1/2 Anwendung elektronischer Schaltungen E-H-71 Mechatronik P E-H E-H E-H Mechatronische Produkte Diskrete Systeme Mechatronik Labor 2 K60 1/5 2 K60 1/5 2 EA 1/5 Die Studierenden werden befähigt, die speziellen Problematiken bei der Konstruktion und Entwicklung mechatronischer Produkte zu erkennen und zu lösen. Die Studierenden beherrschen die Theorie zeitdiskreter Systeme und bringen sie zur Anwendung bei digitalen Regelungen abgetasteter, zeitkontinuierlicher Systeme. Erlernen des praktischen Umgangs mit mechatronischen Komponenten und Systemen E-H E-H Modellierung technischer Systeme Mechatronische Anwendungen E-H-06 Systemtheorie P 5 5 E-H Lineare Systeme 2 K60 1/5 2 K60 1/5 4 K90 1 Die Studierenden sind in der Lage, mathematische bzw. grafische Modelle zur Beschreibung des Verhaltens technischer Systeme zu entwickeln Anwendungsbeispiele für mechatronische Systementwürfe aus der Produktions- und Fahrzeugtechnik, allgemeine Anwendungsbreite mechatronischer Ansätze, Beurteilung des Komplexitätsgrad mechatronischer Systementwürfe Kenntnisse über die Zusammenhänge und die Anwendung ausgewählter theoretischer Verfahren der Elektrotechnik (Fourieranalyse, Ausgleichsvorgänge, Vierpoltheorie u.a.) Kenntnisse aus EGR 1,EGR 2,EGR3 E-H-37 Prozessschnittstellen P 4 4 E-H Grundlagen Sensortechnik 2 K60 1/2 Kenntnisse über die moderne Mess- und Automatisierungstechnik zum elektrischen Messen nichtelektrischer Messgrößen 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mechatronik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik, Anlagen B1/B2 Seite 8 von 12

17 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 17 von 131 Modul Teilmodul Prüfung Numm er Bezeichnung Art CR Gewichtung Nummer Bezeichnung SWS Art, Dauer E-H Prozessinterfacetechniken 2 K60 1/2 Gewichtung Anforderungen Kenntnissse der Sensor-Schnittstellen, Signalkonditionierung und A/D bzw. D/A Wandlung. Kenntnisse der dazu gehörenden Ansätze aus der Theorie linearer Systeme. Voraussetzungen E-H-72 E-H-35 Antriebstechnik P 8 8 E-H-05 Leit- und Steuerungssysteme Regelungstechnik P 3 3 E-H Feldbussysteme und Leittechnik P 8 8 E-H E-H E-H E-H Antriebstechnik Labor Antriebstechnik Regelungstechnik Labor Regelungstechnik 2 K K90 2/3 2 EA 1/3 4 K90 2/3 2 EA 1/3 Ziele des Faches sind die Einführung in die Strukturen, Übertragungstechniken und den Einsatz von Feldbussysteme; die Vorstellung leittechnischer Konzepte, den Informationsfluss zwischen deren Komponenten und die Realisierung der Komponenten Grundkenntnisse der elektrischen Antriebstechnik, Gleichstrom, Wechselstromund Drehstrommaschinen; Grundkenntnisse der Leistungselektronik und der Stromrichtertechnik Experimentelle Arbeiten aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstrom- und Drehstrommaschinen sowie der Drehstromtransformatoren Ziele des Faches sind die Einführung in die Methoden und Verfahren zur Beschreibung und zum Entwurf einschleifiger und mehrschleifiger Regelkreise, die gerätetechnische Realisierung von Reglern mit dem Schwerpunkt digitale Regelalgorithmen und ihre Umsetzung sowie die Anwendung von Simulationssoftware beim Entwurf von Regelkreisen. Ziele des Faches sind die Anwendung und Vertiefung der Methoden und Verfahren der Regelungstechnik an ausgewählten einschleifigen und mehrschleifigen Regelkreisen und der Einsatz von Rechnern und Mikrocontrollern. 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mechatronik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik, Anlagen B1/B2 Seite 9 von 12

18 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 18 von 131 Modul Teilmodul Prüfung Numm er Bezeichnung Art CR Gewichtung Nummer Bezeichnung SWS Art, Dauer E-H-73 Speicherprogra P 6 6 E-H Speicherprogrammier mmierbare bare Steuerungen Steuerungen 2 K60 1/2 Gewichtung Anforderungen Kenntnisse von Kontaktsteuerungen mit Stromlaufplänen, Aufbau von speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS), Softwareprogramme zur Programmierung von SPS- Anlagen, zeit- und prozessgeführte Ablaufsteuerungen, Programmierung von Reglern, Anwendung von Bussystemen. Voraussetzungen E-H Labor: Speicherprogrammierbare Steuerungen 2 EA 1/2 Kenntnisse von Kontaktsteuerungen mit Stromlaufplänen, Aufbau von speicherprogrammierbaren Steuerungen (SPS), Softwareprogramme zur Programmierung von SPS- Anlagen, zeit- und prozessgeführte Ablaufsteuerungen, Programmierung von Reglern, Anwendung von Bussystemen. E-H-32 Simulation P 6 6 E-H Simulationsverfahren 2 K60 1/2 Kenntnisse über kontinuierliche und diskrete Simulationsverfahren E-H Labor Simulationsverfahren 2 EA 1/2 Kenntnisse im praktischen Einsatz von Simulationswerkzeugen zur Simulation von kontinuierlichen und diskreten Systemen E-H-75 Schlüsselqualifikationen P 8 8 E-H E-H Softskills (Kommunikation, Konfliktmanagement, Arbeitsmethodik) Projektmanagement 2 K60 1/2 2 K60 1/2 Erlernen der Grundlagen für die Kommunikation, den Umgang mit Konflikten. Erlernen der Grundlagen der Arbeitsmethoden in Betrieben und Organisationen (Projektmanagement). E-H-76 Business-English P 4 4 E-H Business English 1 K60 1 Erlernen der Grundlagen für die Kommunikation im Geschäftbetrieb in Englisch. 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mechatronik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik, Anlagen B1/B2 Seite 10 von 12

19 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 19 von 131 Modul Teilmodul Prüfung Gewichtung Art, Nummer Bezeichnung SWS Dauer Numm er Bezeichnung Art CR E-H-16 Betriebsführung P 4 4 E-H Betriebs- Wirtschaftslehre 4 K90 1 Gewichtung Anforderungen Lernen von begrifflichen Grundlagen, Kenntnisse über Unternehmensziele erwerben, Lernen von Produktionsfunktionen und Absatzkonzepten, Kenntnisse über das betriebliche Rechnungswesen,Jahresabschluss, Voll- und Teilkostenrechnungsssystem erwerben, Finanzierungsstrukturen kennen lernen einschl. Investitionsrechnungen, Übersicht über Rechtsformen der Unternehmen erhalten, kennen lernen von betrieblichen Organisations- und Führungsmodellen, Die Besonderheiten von Unternehmensgründungen kennen lernen Voraussetzungen E-H-74 Nichttechnische Wahlpflichtfächer W P 4 4 E-H E-H Nichttechnische Wahlpflichtfächer Nichttechnische Wahlpflichtfächer 2 K60 1/2 Siehe Modulhandbuch der Fakultät I. 2 K60 1/2 Siehe Modulhandbuch der Fakultät I. E-H-49 Technische Wahlpflichtfächer W P 8 8 E-H E-H E-H E-H Technische Wahlpflichtfächer oder Labore Technische Wahlpflichtfächer oder Labore Technische Wahlpflichtfächer oder Labore Technische Wahlpflichtfächer oder Labore E-H-47 Projekte P 4 4 E-H Mechatronisches Projekt 1 2 K60, EA 2 K60, EA 2 K60, EA 2 K60, EA 1/4 Siehe Katalog der technischen Wahlpflichtfächer und Wahlpflichtlabore für den Studiengang Mechatronik. 1/4 Siehe Katalog der technischen Wahlpflichtfächer und Wahlpflichtlabore für den Studiengang Mechatronik. 1/4 Siehe Katalog der technischen Wahlpflichtfächer und Wahlpflichtlabore für den Studiengang Mechatronik. 1/4 Siehe Katalog der technischen Wahlpflichtfächer und Wahlpflichtlabore für den Studiengang Mechatronik. 2 B 1/2 Anwendung der erlenernten Fähigkeiten an konkreten Projekten aus dem mechatronischen Bereich 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mechatronik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik, Anlagen B1/B2 Seite 11 von 12

20 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 20 von 131 Modul Teilmodul Prüfung Numm er Bezeichnung Art CR Gewichtung Nummer Bezeichnung SWS Art, Dauer E-H-90 Anwendungssemester E-H Mechatronisches Projekt 2 Gewichtung Anforderungen 2 B 1/2 Anwendung der erlenernten Fähigkeiten an konkreten Projekten aus dem mechatronischen Bereich P E-H Praxisphase B 0 Befähigung zur Umsetzung von technischen Fachkenntnissen im Handlungsumfeld der wirtschaftlichen Praxis sowie soziale Kompetenz im Handlungsfeld der wirtschaftlichen Praxis. P 12 E-H Bachelor-Arbeit BAA 1 Mit der Anfertigung der Bachelor-Arbeit sollen +3 und Kolloquium + Ko die Studierenden unter Beweis stellen, dass sie in der Lage sind, technisch-wissenschaftliche Probleme - möglichst aus der Praxis - innerhalb einer vorgegebenen 12-Wochen- Frist mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Voraussetzungen Praxisphase, Vorprüfung, mind. 170 Credits Legende: Klausur [K] Die Prüfungsart Klausur kann nach Ankündigung zu Beginn des Semesters durch die/den Lehrende/n mittels Kombination der Arten von Prüfungsleistungen unter Beibehaltung des Gesamtumfangs geändert werden. Experimentelle Arbeit [EA] Bericht [B] Bachelor-Arbeit [BAA] Kolloquium [Ko] Referat [R] Präsentation [PR] Pflichtmodul [P] Wahlpflichtmodul [WP] Kreditpunkte (Creditpoints) [Cr] 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Mechatronik der Fakultät I Elektro- und Informationstechnik, Anlagen B1/B2 Seite 12 von 12

21 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 21 von 131 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie (BML) mit dem Abschluss Bachelor of Engineering an der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik der Fachhochschule Hannover (FHH) Veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 4/2006 vom , 1. Änderung im Verkündungsblatt Nr. 9/2010 vom Hochschulgrad Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad Bachelor of Engineering (B.Eng.). Darüber stellt die Hochschule eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus (Anlage A1 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung). 2 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt für den Bachelor- Studiengang einschließlich der Bachelor-Prüfung sieben Semester (Regelstudienzeit). (2) Das Bachelor-Studium gliedert sich in: I. einen zweisemestrigen ersten Studienabschnitt, der mit der studienbegleitenden Vorprüfung abschließt, und II. einen fünfsemestrigen zweiten Studienabschnitt, der mit dem Kolloquium zur Bachelor-Arbeit abschließt. III. Das 5. Semester kann auf zwei Arten gestaltet werden: a) Modul Auswärtiges Studium : Die Studierenden können dieses Semester an einer anderen Hochschule, die sich auch im Ausland befinden kann, durchführen. Zwecks Anerkennung ist es notwendig, zuvor ein Learning Agreement abzuschließen 1. b) Module Projektarbeit und Praxisphase : In diesem Fall weist das Studium zwei Praxisphasen auf. Der Bachelor-Studiengang enthält Praxisphasen, die maximal 30 Credits belegen. Die Bachelor-Arbeit umfasst zusammen mit dem Kolloquium 15 Credits; das Nähere regeln die Anlagen B1 und B2 sowie das studiengangspezifische Studienhandbuch. (3) Der Bachelor-Studiengang beinhaltet Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Der Gesamtumfang der Pflicht- und Wahlpflichtmodule bzgl. Semesterwochenstunden (SWS) und Credits (CR) ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen 2. Anlage B1 (Bachelor erster Studienabschnitt) und Anlage B2 (Bachelor zweiter Studienabschnitt) stellen die Module, Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen, ggf. Gewichtungsfaktoren und die Belastung der Studierenden (SWS und Credits) dar. 1 Das Modul Auswärtiges Studium kann auch in jedem anderen Semester an Stelle der entsprechenden Module durchgeführt werden: siehe 7. 2 Es werden die Minimalwerte bzgl. SWS angegeben, da die SWS von der Gestaltung der Wahlmöglichkeiten abhängen. 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik Seite 1 von 8

22 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 22 von Studienabschnitt 2. Studienabschnitt Studiengang SWS CR SWS CR BML (4) Module werden in der Regel mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus verschiedenen Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach oder in einem fachübergreifenden Prüfungsgebiet oder auch nur aus einer Prüfungsleistung bestehen kann. Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend abgenommen. (1) Die Zulassung regelt 6 Allgemeiner Teil. 3 Vorprüfung des Bachelor-Studiengangs (2) Der Prüfungsausschuss kann Ausnahmen von der vorgeschriebenen Fächerkombination aufgrund eines begründeten Antrages genehmigen. Die Begründung muss sich insbesondere darauf erstrecken, dass Studium und Prüfungen in der beantragten Fächerkombination im Hinblick auf die angestrebte Berufsqualifikation mit der vorgeschriebenen Fächerkombination gleichwertig sind. Werden dabei andere als die vorgeschriebenen Wahlpflichtfächer allgemein zugelassen und sollen diese weiteren Wahlpflichtfächer länger als drei Semester gewählt werden können, setzt dies die Änderung dieser Ordnung voraus. (3) Die Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen mit Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und Credits) sind in Anlage B1 festgelegt. 4 Bachelor-Prüfung, Bachelor-Arbeit (1) Die Zulassung zur Bachelor-Prüfung regelt 6 Allgemeiner Teil; ein gesondertes Zulassungsverfahren erfolgt zur Bachelor-Arbeit. (2) Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel im siebten Semester des Bachelor-Studiums angefertigt. (3) Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit setzt ein ordnungsgemäßes Studium nach Maßgabe des studiengangspezifischen Studienhandbuches und die bestandene Vorprüfung und mindestens 100 Credits aus dem zweiten Studienabschnitt voraus. (4) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit sind neben den Nachweisen nach 6 Abs. 3 Allgemeiner Teil beizufügen: Angabe der gewählten Fächerkombination, Studienrichtung, Studienschwerpunkte, Wahlpflichtfächer, Wahlfächer ein Vorschlag für den Themenbereich, dem das Thema der Bachelor-Arbeit entnommen werden soll ggf. ein Antrag auf Vergabe des Themas als Gruppenarbeit Vorschläge für Erst- und Zweitprüfende. 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik Seite 2 von 8

23 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 23 von 131 (5) Zur Bachelor-Arbeit kann auf Antrag auch zugelassen werden, wer noch nicht alle Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllt hat, insbesondere dann, wenn die Gründe nicht im Verantwortungsbereich der/des Studierenden liegen. Finanzielle Notlagen sind kein berücksichtigungsfähiger Grund; Krankheiten sind unverzüglich anzuzeigen und mit amtsärztlichem Attest nachzuweisen. Diese mit Auflagen zu versehende Zulassung setzt voraus, dass die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ohne Beeinträchtigung des Studiums nachgeholt werden kann. (6) Die Module sowie Art und Anzahl der ihnen zugeordneten Prüfungsanforderungen, Prüfungsleistungen mit Gewichtungsfaktoren sowie die Belastung der Studierenden (SWS und Credits) sind in Anlage B2 festgelegt. (7) Für die Bachelor-Arbeit werden 12 Credits vergeben; dies entspricht einem Aufwand von neun Wochen. 5 Ausnahmeregelungen (1) Dem erzielbaren Abschluss Bachelor of Engineering liegen im Studienhandbuch des Studienganges ein festgelegter Studienablauf und definierte Fächerkombinationen zugrunde. Auf begründeten Antrag von Studierenden kann der Prüfungsausschuss Abweichungen zulassen. (2) Die Begründung muss sich insbesondere darauf erstrecken, dass Studium und Prüfungen in der beantragten Fächerkombination im Hinblick auf die angestrebte Berufsqualifikation mit der vorgeschriebenen Fächerkombination gleichwertig sind. Werden dabei andere als die vorgeschriebenen Wahlpflichtfächer allgemein zugelassen und sollen diese weiteren Wahlpflichtfächer länger als drei Semester gewählt werden können, setzt dies die Änderung dieser Ordnung voraus. 6 Einschränkung der Wahlmöglichkeiten bei Wahlpflichtmodulen (2. Bereich) Aus dem Katalog der Wahlpflichtmodule (2. Bereich) dürfen Wahlpflichtmodule gewählt werden, die in Summe vier Credit Points nicht überschreiten. 7 Auswärtiges Studium (1) Zum Auswärtigen Studium kann zugelassen werden, wer die Vorprüfung bestanden hat. (2) Ein Learning Agreement muss bei Wahl des Moduls Auswärtiges Studium (5. Semester) rechtzeitig vor Beginn abgeschlossen werden, um die Berufsbefähigung der Hochschulausbildung sicherzustellen. Dies trifft ebenfalls zu, wenn in einem anderen Semester ein Auswärtiges Studium durchgeführt wird. Im letzt bezeichneten Fall sind bzgl. der Berufsbefähigung strenge Maßstäbe im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit dem vorgesehenen Studienablauf anzulegen. (3) Nach Abschluss des Auswärtigen Studiums ist ein Transcript of Records vorzulegen, aus dem die jeweiligen Credit Points sowie die Noten für die Prüfungsleistungen hervorgehen. Wurde das Auswärtige Studium im 5. Semester durchgeführt, so wird die Credit Point gewichtete Note als Modulnote ermittelt und bei der Berechnung der Gesamtnote verwendet. 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik Seite 3 von 8

24 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 24 von Übergangsbestimmungen Die Prüfungen gemäß der vorherigen Prüfungsordnung werden 2-mal nach Beendigung des entsprechenden regulären Semesters angeboten. Danach müssen die Studierenden an den entsprechenden Prüfungen gemäß neuer Prüfungsordnung teilnehmen. 9 Inkrafttreten Die Änderung der Ordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Verkündungsblatt der FHH in Kraft. Verkündungsblatt Nr. 4/2006 vom Änderung Präsidiumsbeschluss vom Verkündungsblatt Nr. 9/2010 vom ***** 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie der Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik Seite 4 von 8

25 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 25 von Studienabschnitt M-Kürzel Bezeichnung Art CP Gew. TM-Kürzel Bezeichnung SWS Sem. CP Gew. Prüfung BML Mathematik BML-101 Mathematisch-statistische Grundlagen 1 PF 7 7 BML Statistik Klausur, 3h BML Informatik BML Physik und Messtechnik ,5 4 Klausur, 2h BML-102 Physikalisch-technische Grundlagen 1 PF 9 9 BML Allgemeine Werkstoffkunde 3 1 3,5 3 Klausur, 1,5h BML Technisches Zeichnen Hausarbeit BML Allgemeine Chemie BML-103 Allgemeine Chemie PF BML Allgemeine Chemie 1 Praktikum BML Allgemeine Chemie Klausur, 3h, und exp. Arbeit (Voraus. für Klausur) BML Allgemeine Chemie 2 Praktikum BML Fremdsprachen Klausur, 1h BML-104 Kommunikation 1 PF 3 3 BML Wissenschaftliches Arbeiten MP oder Klausur, 1h BML-105 Betriebswirtschaftslehre PF 6 6 BML BWL Klausur, 2h BML BWL-Praktikum BML-106 Mikrobiologische Grundlagen PF 5 5 BML Allgemeine Mikrobiologie BML Allgemeine Mikrobiologie -Praktikum Mündliche Prüfung BML-107 Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie PF 3 3 BML Einführung in die milchw.lebensmittelverpackungstechnologie Klausur, 1h BML Mathematik BML-108 Mathematisch-statistische Grundlagen 2 PF 6 6 BML Statistik Klausur, 3h BML Informatik BML-109 Physikalisch-technische Grundlagen 2 PF 8 8 BML Physik und Messtechnik Klausur, 2h BML Grundlagen der Thermodynamik Klausur, 2h BML-110 Kommunikation 2 BML Fremdsprachen PF Mündliche Prüfung BML Präsentationstechnik Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie der Fakultät II - Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Anlagen B1/B2 Seite 5 von 8

26 Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 26 von 131 Pflichtmodule 2. Studienabschnitt M-Kürzel Bezeichnung Art CP Gew. TM-Kürzel Bezeichnung SWS Sem. CP Gew. Prüfung BML Chemie BML-201 Chemie PF BML Chemie Klausur, 2 h BML-202 Mikrobiologie PF 5 5 BML Mikrobiologie BML Mikrobiologie Praktikum Klausur, 2h, Experimentelle Arbeit (Voraus. für Klausur) BML-203 Verfahrenstechnik PF 7 7 TNR Mechanische Verfahrenstechnik und Verf.- tech.rechnen 3 3 3,5 1 Klausur 1,5h TNR Thermische Verfahrenstechnik und Verf.-tech.Rechnen 3 3 3,5 1 Klausur 1,5h BML Milchtechnologie Klausur 2 h BML-204 Milchtechnologie 1 PF 8 8 BML Ernährungsphysiologie Klausur 1 h BML-205 Projektmanagement PF 2 2 BML Projektmanagement Klausur, 1,5h BML-206 Milchtechnologisches Praktikum PF BML Milchtechnologisches Praktikum mündliche Prüfung BML Milchtechnologie Klausur 2 h BML-207 Milchtechnologie 2 PF 8 8 BML Lebensmittelrecht Klausur 1 h BML Milcherzeugung und Milchhygiene Klausur, 2h BML-208 Milcherzeugung und Milchhygiene PF BML Mikrob. und instrumentelle Analytik Hausarbeit BML Mikrob. und instrumentelle Analytik Pr exp. Arbeit BML-209 Verpackungstechnologie PF 3 3 LMV Einführung in die Lebensmittelverpackungstechnologie Klausur, 1,5h BML-259 Ausgewählte Instrumentelle Analytik PF 2 2 BML Ausgewählte Instrumentelle Analytik Klausur 1h BML-260 Spezielle Wirtschaftslehre für Molkereien PF 5 5 BML Spezielle Wirtschaftslehre für Molkereien Klausur 3h BML-261 Systemoptimierung und Logistik 1 PF 5 5 LMV Systemoptimierung und Logistik Klausur, 2h 1. Änderung des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie der Fakultät II - Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Anlagen B1/2 Seite 6 von 8

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