Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG für Kohlelager des KW Staudinger IV/F /12 Gen 39/06

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1 MATTHIAS M. M Ö L L E R - M E I N E C K E RECHTSANWALT. FACHANWALT FÜR VERWALTUNGSRECHT Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Umwelt Frankfurt - Gutleutstraße Frankfurt am Main 9. Juli 2007 Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG für Kohlelager des KW Staudinger IV/F /12 Gen 39/06 Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Hanau bedankt sich für die Übersendung der geänderten Antragsunterlagen in Anlage zu Ihrem Schreiben vom 13. Juni 2007 und ich nehme namens und in Vollmacht der von mir vertretenen Stadt dazu Stellung. Zusammenfassend sind die Antragsunterlagen nicht entscheidungsreif und die Stadt Hanau verweigert ihr gemeindliches Einvernehmen aus den in meinen Schreiben vom und sowie diesem Schreiben dargelegten Gründen. 1. Unvollständigkeit der Unterlagen Die ergänzten Antragsunterlagen wurden dem Magistrat der Stadt Hanau mit Ihrem Schreiben vom 13. Juni 2007 erst am Montag, dem 18. Juni 2007, auf dem Postweg ausgeliefert. Der Stadt Hanau sind dabei folgende Unterlagen per Post zugegangen: - 2 komplett neue Antragsätze, jeweils 4 Ordner - 2 Antragsätze als Loseblattsammlung zum Austauschen und Ergänzen der bei der Stadt Hanau verbliebenen Ordner Beide Loseblattsammlung sind unvollständig, in beiden Sätzen fehlen unter anderem alle Austauschseiten für den Ordner Nr. 3 der BImSchG-Antragsunterlagen. Wegen der unvollständigen Nachtragsunterlagen und der Kürze der Frist dazu wird inhaltlich auf mein Schreiben vom 18. Juni 2007 Bezug genommen - war es der Stadt Hanau nicht möglich, zur Vollständigkeit der BImSchG-Unterlagen bislang Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme der Stadt Hanau zur Vollständigkeit ist daher Bestandteil dieses Schreibens FRANKFURT AM MAIN. FÜRSTENBERGER STR. 168 F TEL FAX Kanzlei@Moeller-Meinecke.de

2 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite Hydrogeologisches Gutachten Die Baumaßnahme für insbesondere die Bahnentladung liegt im Einzugsbereich des Wasserwerks I der Stadtwerke Hanau GmbH. Im Rahmen der beantragten und anderer Baumaßnahmen für das Gesamtprojekt würde in den Boden und das Grundwasser eingegriffen werden. im Einzugsbereich des Wasserwerkes sind Maßnahmen unzulässig, die zu einer Verunreinigung des Bodens und des darin eingeschlossenen Grundwassers führen können. Um den Nachweis zu erbringen, dass die Wassergewinnung des Wasserwerks I nicht beeinträchtigt wird, beantragt die Stadt Hanau 1. die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den Risiken der beantragten Maßnahme für die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes (hydrogeologisches Gutachten) - insbesondere zu den Risiken für die Böden und den Grundwasserstrom im Einzugsbereich des Wasserwerks I- 2. rechtliches Gehör zum Inhalt des eingeholten Gutachtens, dessen Ü- bersendung hiermit beantragt wird. Sollte ihrer Behörde ein entsprechendes Gutachten zum Boden und Grundwasserschutz vorgelegt worden sein, beantrage ich, dies der Stadt Hanau zur Stellungnahme vorzulegen. Diese Forderung bezieht sich insbesondere auf den im Schreiben des Antragstellers vom 1. Juli 2007 angesprochenen Bericht durch Arcadis, der am 6. Juli 2007 Ihrer Behörde übergeben werden sollte. Ein hydrogeologisches Gutachten ist zur Beurteilung der Risiken der beantragten Maßnahme für die Reinheit des Grundwassers unverzichtbar. Die Stadt Hanau behält sich vor, zum Schutz ihrer Wassergewinnung und - versorgung noch weitere Nebenbestimmungen für den Genehmigungsbescheid zu formulieren, nach dem ihr das angesprochene Gutachten zur Stellungnahme vorgelegt worden ist. 1.2 Brennstoffe Steinkohle (zu Kapitel 8) In den Antragsunterlagen (Kapitel 7 Stoffe, Ziffer 7.1 Art und Jahresmenge der Eingänge) ist nur Steinkohle (Hu=22 MJ/kg, 3,2 Mio t/a) als Brennstoff aufgeführt. Der Antragsteller beziffert den Brennstoffverbrauch des von ihm geplanten neuen Blockes 6 des Kraftwerks Staudinger mit 385 t pro Stunde, den Wirkungsgrad mit 46% sowie die elektrische Leistung mit netto 1055 MW. Der Heizwert wird mit 22 MJ/kg angegeben. Zum Vergleich werden die Angaben des Antragstellers zum Block 5 des gleichen Kraftwerks mit einem Brennstoffverbrauch von 150 t pro Stunde, einem Wirkungsgrad von 42,5% sowie einer elektrischen Leistung von 510 MW beziffert. Ausgehend von diesen Daten ist bei Nutzung des gleichen Brennstoffes, der derzeit in Block 5

3 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite 3 verfeuert wird, ein Verbrauch an Brennstoff im neuen Block 6 von 299 t pro Stunde zu erwarten. Die Antragstellerin hat eine Erklärung schuldig, warum der Verbrauch an Brennstoff für den neuen Block 6 um 86 t pro Stunde über dieser Prognose bleiben soll. Eine naheliegende Erklärung liegt darin, dass der Block 6 mit Kohle eines geringeren Heizwertes (Hu < 22 MJ/kg) befeuert werden soll. Aus dem Verhältnis des stündlichen Kohleverbrauchs von 385 t zur thermischen Leistung von MWh kann der Heizwert der beim geplanten Block 6 zu verwendenden Kohle mit MJ/t abgeleitet werden. Im Vergleich dazu liegt der Heizwert der Kohle, die derzeit beim Block 5 verwendet wird, bei MJ/t. Der mittlere Heizwert von einer Tonne Steinkohle (wasser- und aschefrei [waf]) beträgt MJ/t oder 8,141 MWh/t (= 1 t SKE). Der aus den Antragsunterlagen zu entnehmende Heizwert der Kohle liegt damit noch unterhalb des Heizwertes von Weichbraunkohle (Heizwert von MJ/t waf) und bei der Verbrennung dieser minderwertigen Kohle entstehen um rund 30% höhere Emissionen des für die Veränderung des Weltklimas schädigende Kohlendioxydemissionen. Vor allem aber entstehen beim Umschlag dieser verunreinigten Kohlen Emissionen unter anderem durch Feinstaub, welche die Gesundheit der Anwohner, die Reinheit des Bodens und Grundwassers erheblich stärker gefährden als dies bei Steinkohle jener Qualität der Fall ist, die derzeit im Block 5 verbrannt wird. Für die Bewertung der Antragsunterlagen in diesem Verfahren ergibt sich daraus ein erheblicher Aufklärungsbedarf und die Stadt beantragt: (1) Es ist aufzuklären, durch welche Stoffe die im Block 6 des Kraftwerk Staudinger zukünftig zu verbrennen den Kohlen verunreinigt sein werden. Es drängt sich auf, dass eine solche Verunreinigung aus den Beimengungen von u.a. Abfall, Braunkohle, Klärschlamm Koks Petrolkoks Tiermehl, Torf, und radioaktiven Bestandteilen bestehen kann. (2) Es ist zu klären, ob zukünftig unterschiedliche Brennstoffe für die Blöcke 5 und 6 über die Entladeanlagen und die Förderbänder in das Kohlelager eingelagert und von dort heraus den Blöcken zugeführt werden sollen. Dies erfordert eine Logistik, die vom Antragsteller bisher nicht als beherrschbar dargestellt wird. (3) Daher liegt es nahe, dass zukünftig im Block 5 eine erheblich stärker verunreinigte Kohle mit einem um MJ/t geringeren Heizwert verfeuert werden

4 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite 4 soll. Dies würde eine wesentliche Änderung des Betriebes dieses Blockes bewirken, die wegen der damit verbundenen gestiegenen Umweltbelastungen nicht genehmigungsfähig wäre. 1.3 Brennstoffe Petrolkoks (zu Kapitel 8) In den Scoping-Unterlagen zu Block 6 (S. 10) ist dargestellt, dass dem Brennstoff Steinkohle auch bis zu 10 Gew.-% der Brennstoff Petrolkoks zugemischt werden soll. In den Antragsunterlagen (Kapitel 7 Stoffe, Ziffer 7.1 Art und Jahresmenge der Eingänge) ist nur Steinkohle (Hu=22 MJ/kg, 3,2 Mio t/a) nicht aber Petrolkoks als Brennstoff aufgeführt. Die Gefahren des Umschlags und der Lagerung des Brennstoffes Petrolkoks für die Umweltgüter ergibt sich aus den erheblichen Anteilen an Schwermetallen im Petrolkoks. Die Bezirksregierung Münster sah sich veranlasst, im Vorbescheid zum KW Datteln vom die maximalen Konzentrationen beider Inhaltsstoffe Petrolkoks mit Steinkohle zu begrenzen. Danach scheint es sich bei Petrolkoks um einen Energieträger zu handeln, der eine hohe Belastung mit den Schwermetallen Nickel und Vanadium enthält: Maximaler Gehalt bezogen auf TS Petrolkoks Steinkohle Nickel 400 mg/kg 85 mg/kg Vanadium mg/kg 260 mg/kg Zu dem Stoff Petrolkoks sind die Antragsunterlagen offensichtlich unvollständig, denn der risikoreiche Brennstoff ist nicht aufgeführt. Die Stadt Hanau beantragt, den Antragsteller zu der Erklärung aufzufordern, das er für die gesamte Zeit der Nutzung der beiden Kohleläger auf die Einlagerung des besonders risikoreichen Brennstoffes Petrolkoks und auch auf andere Brennstoffe wie Tiermehl und Klärschlamm verzichtet. Die Stadt Hanau hält es für erforderlich, dass die Genehmigungsbehörde klärt, ob Petrolkoks mit im Kohlelager gelagert wird, da dies für die Bewertung zum Beispiel der Emissionen/ Immissionen des Kohlelagers und deren Wirkung u.a. auf die Reinheit des Grundwassers von erheblicher Bedeutung ist. Die Antragsunterlagen sind entsprechend zu ergänzen.

5 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite Meteorologische Daten Die meteorologischen Daten der Messstation Kahl am Main sind nicht repräsentativ für die Ausbreitungssituation im Bereich des Kohlelagers, weil: die Windrose von den Aussagen des DWD im Klimagutachten der Stadt Hanau zu den Windrichtungen abweicht. Im Klimagutachten Kap. 5.6, S. 14, weht der Wind am häufigsten aus Südwesten (210 Grad), am zweithäufigsten aus Nordosten (30 Grad) und am dritthäufigsten aus Süden (180 Grad). Bei Strahlungswetterlagen verändert sich die Windverteilung wiederum (siehe Kap , S. 25 Klimagutachten). der Deutsche Wetterdienst im Klimagutachten der Stadt Hanau auch die örtliche Besonderheit eines Untermainwindes als lokalem Wind entlang des Maintals durch Messungen nachgewiesen hat (vgl. zu Windrichtungen im Klimagutachten Abb. A11 bis A13, Tab. A13 bis A15 und A30 bis A33). Die Antragstellerin trägt keine schlüssige Begründung dafür vor, warum sie zur Festlegung der Häufigkeit der einzelnen Windrichtungen gerade auf das Jahr 2001 abstellt. Die Stadt Hanau beantragt daher, bei der Ausbreitungsberechnung nicht auf ein einzelnes Jahr (2001), sondern auf ein langjähriges Mittel abzustellen. Nur damit sind repräsentative Daten der Berechnung zu Grunde gelegt. Die Stadt Hanau beantragt weiterhin, aus den genannten Gründen die Immissionsprognose zu überarbeiten, dass die vor Ort vorherrschenden Windverhältnisse in die Berechnung der Immissionen eingehen. In den Antragsunterlagen fehlt eine nachvollziehbare rechnerische Darstellung, wie die Antragstellerin den Emissionsmassenstrom für das Plan- und Ist-Szenario herleitet oder die Emissionsfaktoren auf S. 6 des Gutachtens ermittelt. Auch die nachgelieferte Erklärung in Textform (S. 33 argumet-gutachten) trägt nicht zur Nachvollziehbarkeit bei. Die VDI 3790, Bl. 3, stellt als anerkannte Regel der Technik, das rechnerische Instrumentarium zu Verfügung, um nachvollziehbar einen Emissionsmassenstrom zu ermitteln, der in die Immissionsprognose eingeht. Die Stadt Hanau beantragt, die Antragsunterlagen um die Berechnung nach VDI 3790, Bl. 3 zu ergänzen. Ansonsten können die Emissionsmassenströme der Immissionsprognose nicht auf Plausibilität überprüft werden; auf die Forderung der Stadt im Schreiben vom wird inhaltlich Bezug genommen.

6 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite 6 Die Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt des Regierungspräsidiums hatte im Unterrichtungsschreiben zur Antragskonferenz/Projektbesprechung vom , zum Umfang des Kapitels 8 der Antragsunterlagen folgende Ergänzungen gefordert, deren Erfüllung auch die Stadt Hanau hiermit beantragt: Für die Heizöllagerung soll die Massenstrombilanz mit Emissionskonzentrationsangaben in den Antragsunterlagen dargestellt werden. Es sollen die Auswirkungen von Betriebsstörungen auf die Anlagenemissionen untersucht und beschrieben werden. Die Antragsunterlagen weisen diese Unterlagen nicht auf. Die Antragsunterlagen sind um entsprechende Unterlagen zu ergänzen (siehe auch unsere Forderung der Stadt Hanau im Schreiben vom ). 1.5 Richtlinie 96/61/EG (zu Kapitel 12) Die Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung fordert einen effizienten Energieeinsatz. Die Stadt Hanau beantragt, für den Betrieb der Waggonauftauanlage die am Standort vorhandene überschüssige Energie anstelle der Gasbrenner zu nutzen. Auf die Forderung der Stadt Hanau im Schreiben vom wird Bezug genommen. 1.6 Lärmgutachten (zu Kapitel 13) Im Lärmgutachten sind ebenfalls die meteorologischen Daten der Station Kahl verwandt worden. Die Verwendung dieser Daten für das Lärmgutachten ist nicht sachgerecht. Die Stadt Hanau beantragt, das Lärmgutachten in diesem Punkt unter Zugrundelegung repräsentativer meteorologischer Daten zu überarbeiten. Auf die oben dargelegte Begründung wird Bezug genommen.

7 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite Lärm während der Bauphase Die Antragsunterlagen machen unterschiedliche Angaben hinsichtlich des Einsatzes eines Mobilkrans in der Nachtzeit (Bauphase 2): In der Fassung des Baulärmgutachtens vom , S. 8, kommt nachts ein Baukran, zusammen mit anderen Maschinen, zum Einsatz. In der Ergänzung des Baulärmgutachtens vom , S. 4, ist nachts der Einsatz eines Baukrans nicht mehr vorgesehen. Der Gutachter gibt sowohl mit als ohne den Kran einen Gesamtschallleistungspegel von 110 db(a) an. Die Stadt Hanau beantragt, die Schallimmissionen unter Berücksichtigung des Einsatzes eines Baukranes zu überarbeiten. Im Lärmgutachten fehlen Aussagen zum lautesten Ereignis während der Nachtzeit. Die Stadt Hanau beantragt, das Lärmgutachten entsprechend zu ergänzen. Die Stadt Hanau geht davon aus, dass in der Bauphase 1 bis 3 auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird. In den Antragsunterlagen ist nicht ersichtlich, welche Maßnahmen ergriffen werden, um dem Lärmschutz in diesen besonders empfindlichen Zeiten gerecht zu werden. Die Stadt Hanau beantragt, in einem Bauzeitenplan zu regeln, dass lärmintensive Arbeiten nicht auf Sonn- und Feiertage fallen dürfen und der Antragstellerin aufzugeben, weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe zu ergreifen Lärmemissionen / Immissionen Kohlelager In den Antragsunterlagen ist nicht dargestellt wie sich das Kraftwerk, unter Berücksichtigung der Einwirkung auch des Lärms aus dem Gewerbegebiet an der Depotstraße, hinsichtlich ihrer Lärmimmissionen auf die Wohngebiete in Hanau- Grossauheim auswirken. Auf das Schreiben RP Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, vom , zum Umfang des Kapitels 13 der Antragsunterlagen und die Forderung der Stadt Hanau im Schreiben vom wird inhaltlich Bezug genommen. Die Stadt Hanau beantragt, das Lärmgutachten durch entsprechende Aussagen zu ergänzen.

8 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite Störfallbetrachtungen Für die Begrenzung der Folgen von Unfällen mit gefährlichen Stoffen wurde im Artikel 12 (Überwachung von Ansiedelungen) der Seveso-II-Richtlinie (Richtlinie 2003/105/EG vom ) festgelegt, Regelungen vorzusehen, die gewährleisten, dass langfristig ein angemessener Abstand zwischen gefährlichen Betrieben und den von der Bevölkerung genutzten Flächen eingehalten wird. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ist die Regelung des 50 BImSchG einzuhalten. Für bestimmte Nutzung vorgesehene Flächen sind so anzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und Wirkungen von schweren Unfällen soweit wie möglich vermieden werden. Die Stadt Hanau beantragt die Klärung, ob das Störfallrisiko der Anlage den vorhandenen Nutzungen sowie den dargelegten Planungsabsichten der Stadt Hanau widerspricht. Der Leitfaden Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung - Umsetzung 50 BImSchG der Störfall-Kommission (SFK) und des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit (TAA) ist für die weiteren Betrachtungen zu verwenden. Die im Schreiben vom geforderte Betrachtung der Anlagen hinsichtlich der Seveso-II-Relevanz ist in vorgelegten Unterlagen nicht erfolgt. In der vorliegenden Abschätzung von Störfallauswirkungen des TÜV Nord vom 01/2007 wird eine Bewertung der Dennoch-Störfälle nicht vorgenommen. Somit sind die Antragsunterlagen in diesem Punkt weiterhin unvollständig. Fazit zur Vollständigkeit: Die Antragsunterlagen sind weiterhin unvollständig und entsprechend zu ergänzen. 2. Feinstaub und Radioaktivität aus Transport und Lagerung von Kohle Über den Feinstaub werden radioaktive Stoffe und deren Isotope in die Siedlungen verweht mit unkalkulierbaren Risiken für die Menschen in der Region.

9 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite 9 Exkurs Radioaktivität Das ganze Weltall und damit unsere Erde ist aus Grundstoffen, den ELEMENTEN, aufgebaut. Sie bestehen aus gleichartigen Teilchen, den Atomen, die wiederum aus einem Atomkern und einer Atomhülle bestehen. Die Atomhülle besteht aus negativ geladenen Elektronen und kann mit anderen Atomen und damit mit anderen Stoffen in Wechselwirkung treten. Die Atomhülle bewirkt im Wesentlichen die chemischen Eigenschaften eines Elementes. Uran und Thorium sind z.b. Schwermetalle (wie das besser bekannte Blei) und entsprechend giftig. Der Atomkern enthält Teilchen, die im Wesentlichen die Masse des Atoms ausmachen (positiv geladene Protonen p und neutrale Neutronen n). Ein Teil der Teilchen (die Protonen) bestimmt außerdem durch seine Anzahl, um welches Element es sich handelt. Uran hat z.b. 92 und Thorium 90 Protonen. Radioaktiver Zerfall Die Anzahl der Protonen ist bei ein und demselben Element immer gleich, aber die Anzahl der Neutronen kann unterschiedlich sein. Dann nennt man das Isotope eines Elementes. Je nach der Zusammensetzung ist so ein großer Atomkern mehr oder weniger stabil. Der Atomkern des Uran-238 (92 p n) wandelt sich z.b. dadurch um, dass er 2 p und 2 n ausstößt (Alpha-Strahlung). Dadurch entsteht Thorium-234 (90 p n). Im Thoriumkern wandelt sich ein Neutron durch Abgabe von einem Elektron (Beta-Strahlung) in ein Proton um und es entsteht wieder ein neues Element: Protactinium-234 (91 p n). Auf diese Art und Weise entstehen immer neue Elemente. Häufig wird dabei Energie abgegeben (Gamma-Strahlung). Jedes Isotop hat seine eigene Halbwertszeit, in der die Hälfte der Atomkerne zerfallen ist. Beim Uran-238 ist von 1 kg nach 4,5 x 109 Jahren ½ kg in sogenannte Tochtersubstanzen zerfallen, die zum großen Teil auch selber wieder radioaktiv sind. Die ionisierende (umgangssprachlich: radioaktive ) Strahlung wird in ihrer Aktivität gemessen, das ist die Anzahl der pro Zeiteinheit auftretenden Kernumwandlungen eines Stoffes oder Stoffgemisches. Die Einheit ist das Becquerel (Bq), das einer Kernumwandlung pro Sekunde entspricht (ein Knack im Geigerzähler). Gefahren der Strahlung Die durchdringendste Strahlenart ist die Gamma-Strahlung, eine Art Röntgenstrahlung, die nur durch sehr viel Masse geschwächt werden kann (beim Röntgen durch Bleiplatten und -schürzen). Die Beta-Strahlung ist wesentlich schwächer. Sie kann man mit ca. 100 Blatt Papier abwehren. Und die Alpha-Strahlung kann von einem Blatt Papier aufgehalten werden. Neben der Radioaktivität spielen jedoch die physikalischen und chemischen Eigenschaften der radioaktiven Stoffe im Bezug auf ihre Wirkung eine große Rolle. Wenn man einen Alpha-Strahler z.b. einatmet oder verschluckt, dann sind die umgebenden Gewebezellen dem Strahlenbombardement völlig schutzlos ausgeliefert. Die Zellen werden geschädigt, die Informationen im Zellkern werden geschädigt oder verändert. Der Körper kommt mit den Reparaturen nicht nach; das Immunsystem wird geschwächt. Die Zellen können entarten; Krebs entsteht.

10 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite 10 Der kleinste und leichteste Stoff, der Wasserstoff, ist bei der Entstehung des Weltalls entstanden, die schwereren Elemente erst bei der Explosion von Riesensonnen. Aus den Resten hat sich unser Sonnensystem gebildet. Seit Beginn der Erdgeschichte liegen deshalb zwei radioaktive Elemente vor: Uran und Thorium. Radioaktivität und Kohle Uran und Thorium sind natürlich in der Erdkruste vorkommende radioaktive Metalle. Ihr geogenes ( erdbürtiges ) Vorkommen beträgt je nach Beschaffenheit des Untergrundes im Mittel 2-3 g Uran/t bzw g Thorium/t. Die nachfolgenden Betrachtungen beziehen sich aus Gründen der Vereinfachung nur auf das Uran-238. Zieht man noch Thorium-232 und dessen Zerfallsprodukte hinzu, ergibt sich daraus noch ein weitaus größeres Risiko. Aufgrund des gegebenen hohen Risikos einer radioaktiven Belastung der Bevölkerung im Umfeld des Kraftwerks Staudinger ist es notwendig, die Ist-Situation zu erfassen und eine Prognose für die zukünftig zu erwartenden Belastungen zu erstellen. Als Basis-Bezugswert ist in der Region - an Referenzorten ohne Belastung durch den Betrieb des Großkraftwerkes Staudinger - die natürliche Radioaktivität zu ermitteln. Dazu sind genormte Messungen in den oberen Bodenschichten vorzunehmen. Sodann ist die Belastung durch den Betrieb des bestehenden Kohlelagers und der Kraftwerksblöcke zu ermitteln. Dabei ist einerseits der Eintrag über den Staubpfad und andererseits über das Niederschlagswasser in den Boden und das Grundwasser zu ermitteln. Für die Ermittlung der Prognosewerte sind Herkunft und Qualität der Kohle realitätsnah zu betrachten. Eigenschaften der radioaktiven Stoffe Das natürliche Uran-238 liegt meist als Uranoxid, eingeschlossen in Silikat- Molekülen, vor - also z.b. in Sanden und Kiesen. Wird das Material nicht bewegt, ist es relativ ortsfest und wenig reaktiv. Jedoch bleiben radioaktive Elemente wie das Uran-238 nicht in ihrer ursprünglichen Menge bestehen. Durch den radioaktiven Zerfall gemäß ihrer Halbwertzeit sind im Laufe der Erdgeschichte viele weitere radioaktive Stoffe entstanden. Die aktuell vorhandene Konzentration im Boden hängt allerdings davon ab, wie schnell ein Stoff in andere Stoffe weiter zerfällt und ob diese am Ort des Zerfalls bleiben oder wegen ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften z.b. als gasförmige Zerfallsprodukte entweichen bzw. in andere Stoffe infiltrieren oder von Wasser gelöst transportiert werden und z.b. versickern. Es sind bei den Zerfallsprodukten grob drei Stoffgruppen / Stoffe zu unterscheiden: Schwermetalle (wie Uran, Thorium, Palladium, Blei usw.), das Element Radium als Erdalkalimetall (verwandt mit dem lebenswichtigen Calcium) und das Edelgas Radon (verwandt mit den Edelgasen Helium, Neon und Argon).

11 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite 11 Giftige Schwermetalle Schwermetalle sind im Allgemeinen giftig. Wenn sie mit schwach saurem Wasser in Berührung kommen (z.b. Regenwasser mit Kohlendioxid / Kohlensäure), gehen sie in Lösung über und können vom Wasser fortgeschwemmt werden. In Wasser gelöst können sie über die Nahrungskette auch gut vom Körper aufgenommen werden. Reaktionsfreudiges Radium Radium ist als unedles Erdalkalimetall sehr reaktiv und damit gut wasserlöslich. Nur in kalkhaltigem Wasser kann es eine in Wasser schwer lösliche Form bilden, die sich an anderer Stelle anreichern kann. Besonders kritisch sind Situationen zu betrachten, in denen bei Wasseransammlungen am Boden dieses längere Zeit stehen bleibt, bevor es abgepumpt wird. Hier kann es durch Absetzen von Aufschlämmungen oder Schwebstoffen zu einer deutlichen Anreicherung von Radium-226 kommen. Wegen der Verwandtschaft mit Calcium kann der Körper Radium in den Knochen einbauen, wo dann die ionisierende Strahlung wirksam wird. Bewegliches Edelgas Radon Radon als Edelgas ist sehr beständig und es existieren nur sehr wenige chemische Verbindungen. Allerdings ist Radon das schwerste von allen Edelgasen und fällt damit etwas aus der Reihe. Besonders auffällig ist seine gute Löslichkeit in Wasser. Bei 25 C lösen sich in einem Liter Wasser 224 cm 3 (im Vergleich lösen sich von Sauerstoff z.b. bei 25 C nur 28 cm 3 in Wasser). Je tiefer die Temperaturen sinken, desto besser wird die Löslichkeit von Gasen in Wasser. Bei 0 C lösen sich 510 g Radon in einem Liter Wasser. Die ausgeprägteste Eigenschaft des Radons ist seine gute Haftung an Kohle (die Filtereigenschaft und Aufnahmefähigkeit von Aktivkohle wird z.b. bei der Trinkwasseraufbereitung genutzt). Früher wurden Edelgase aus der Luft gewonnen, in dem man sie an Aktivkohle anlagerte und dann durch Erwärmen nach und nach von der Kohle wieder abtrennte,... denn die Adsorbierbarkeit der Edelgase an Aktivkohle nimmt mit steigendem Atomgewicht,... stark zu. HOLLEMANN-WIBERG Lehrbuch der Chemie, 1958, S. 73 Transport von Radioaktivität über Feinstaub Zu den klassischen Luftschadstoffen gehört neben Schwefeldioxid (SO 2 ), Stickstoffoxiden (NO x ) und Ozon (O 3 ) auch der Schwebstaub. Dieser ist, trotz des leichten Rückganges von Luftschadstoffen einschließlich der Staubbelastung im langjährigen Mittel in Deutschland, in den vergangenen Jahren massiv in die Diskussion geraten, weil neue Kenntnisse über seine gesundheitlichen Wirkungen die Problematik verschärfen: nach Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) stellen Feinstäube ob aus natürlicher Quelle oder durch den Menschen verursacht derzeit das größte Gesundheitsproblem dar. Nur Bruchteile von Millimetern groß,

12 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite 12 te Gesundheitsproblem dar. Nur Bruchteile von Millimetern groß, sind diese winzigen Teilchen für das bloße Auge nicht sichtbar. Lediglich während bestimmter Wetterlagen zeigen sie sich als Dunstglocken über betroffenen Regionen. Vor allem an verkehrsreichen Straßen werden die geltenden Grenzwerte immer wieder überschritten. Definition Feinstaub Als Schwebstaub auch als atmosphärisches Aerosol bezeichnet - gelten alle festen und flüssigen Teilchen in der Außenluft, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit in der Atmosphäre verweilen. Die internationale Bezeichnung für Schwebstaub ist particulate matter, abgekürzt PM. Die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Schwebstaubs werden einerseits durch die Größe der Partikel und andererseits durch die stoffliche Zusammensetzung des Staubs bestimmt. Der Durchmesser der Partikel reicht von einigen Nanometern (nm oder Milliardstel Meter) bis zu 100 Mikrometer (μm oder Millionstel Meter). Teilchen mit Durchmessern > 0,1 μm können durch ihren aerodynamischen Durchmesser d ae - beschrieben werden. [Der d ae eines Teilchens beliebiger Form, chemischer Zusammensetzung und Dichte ist gleich dem Durchmesser einer Kugel mit der Dichte 1 g/cm 3, welche in ruhender oder wirbelfrei strömender Luft dieselbe Sinkgeschwindigkeit hat, wie das betrachtete Teilchen.] Nach ihrer Größe werden die Staubpartikel in folgende Kategorien eingeteilt: ultrafeine Partikel feine Partikel grobe Partikel PM 10 Teilchen < 100 nm Teilchen < 2,5 μm (früher auch > 10 μm) Teilchen > 2,5 μm (früher auch > 10 μm; im englischsprachigen Raum werden unter coarse fraction Teilchen > 2,5 μm, aber < 10 μm verstanden) Teilchen, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen d ae = 10 μm eine Abscheidewirksamkeit von 50 % hat (amtliche Definition EU-Richtlinien) Für die PM 10 -Teilchen sind in der EU Grenzwerte festgelegt [EU-Richtlinie 1999/30/EG; EU-Norm EN Probenahmesysteme]. Die Verweildauer der Teilchen in der Atmosphäre und auch die Transportweite hängen im Wesentlichen von der Teilchengröße ab. Kleine Teilchen können über Distanzen von einigen tausend Kilometern transportiert werden. Ultrafeine Partikel weisen nur wenige Prozent an den Massenanteilen auf; sie treten jedoch in großen Mengen (bis zu 90 % Anteil) auf und sind charakterisiert durch eine große Teilchenoberfläche. An dieser lagern sich schädliche Stoffe wie Schwermetalle, organische Stoffe, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe oder Dioxine sowie radioaktive Isotope an. Aus ultrafeinen Teilchen besteht auch der Ruß aus dem Auspuff von Dieselfahrzeugen.

13 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite 13 Quellen von PM Zunächst kann man die PM hinsichtlich ihrer Quellen in zwei Kategorien einteilen: (1) anthropogene Ursachen (2) natürliche Quellen. Bei primären anthropogenen Quellen entstehen die Staubteilchen unmittelbar an diesen Quellen und werden von ihnen freigesetzt. Zu diesen Quellen zählen Kraftwerke, Fernheizwerke, Abfallverbrennungsanlagen, häusliche Heizungsanlagen (Gas, Öl, Kohle, andere feste Brennstoffe), Industrieanlagen z.b. der Metall- und Stahlerzeugung und Sinteranlagen ebenso wie der Umschlag von Schüttgütern. In Ballungsräumen ist der Straßenverkehr vorrangig Diesel-LKW und Diesel-PKW die dominierende primäre anthropogene PM-Quelle. Zu den Russpartikeln aus den Abgasen des Straßenverkehrs kommen als weitere Quellen der Abrieb von Reifen, Bremsen und Kupplungsbelägen sowie der wieder aufgewirbelte Straßenstaub (sogenannte diffuse Emission). Zur Vollständigkeit definieren sich die weiteren Quellen wie folgt: Als sekundäre anthropogene Quellen gelten reaktionsfähige Gase, die in der Atmosphäre in komplexen chemischen Vorgängen in Staubteilchen umgewandelt werden. Diese lagern sich leicht an bereits in der Atmosphäre befindliche feine Teilchen an. Sie unterliegen i.d.r. einem großen Ferntransport. Ihre Ausgangsquellen sind Verbrennungsanlagen (SO 2, SO 3, NO, NO 2 ), die Landwirtschaft (NH 3 ), der Lösemitteleinsatz, die chemische Industrie und die Petrochemie. Primäre natürliche Quellen sind Vulkane, Seesalzaerosole in Küstenregionen, Bodenerosion, Wald- und Buschfeuer und biologisch organisches Material (Pollen, Sporen, Viren, Bakterien, Pilze). Sekundäre natürliche Quellen sind z.b. Methan aus Feuchtgebieten, Distickoxid aus biologischen Aktivitäten in Böden, Gase aus Vulkanen (SO 2, H 2 S, NH 3 ), Dimethylsulfat und Schwefelwasserstoff aus den Meeren, Nitrat aus Böden und Gewässern. Die durchschnittliche natürliche also durch Pollen, Meeresgischt, Winderosion und Vulkane verursachte Grundbelastung liegt bei 1 2 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (μg/m 3 ). Gesundheitsrisiko Feinstaub Die Erkenntnisse über die Auswirkungen der Feinstaubbelastung auf den menschlichen Organismus sind besorgniserregend. Allgemein gilt: Je kleiner die Feinstaubpartikel (PM 2.5, PM 1 ), desto gefährlicher sind sie für die Gesundheit. Medizinische Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Lebenserwartung infolge der Luftverschmutzung um durchschnittlich neun Jahre verkürzt. Die Partikelverschmutzung der Atemluft reduziert die Lebenserwartung dabei anteilig um 3 bis 14 Monate.

14 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite 14 Die die Gesundheit beeinträchtigende Wirkung von Feinstaub ergibt sich aus der Eigenschaft der Lungengängigkeit vor allem der kleinen Partikel. Diese lösen Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen aus. Die folgenden PM-Inhaltsstoffe gelten als toxikologisch besonders wirksam: bestimmte Metalle, organische Verbindungen wie PAK, ultrafeine Partikel, Endotoxine. Die WHO geht bei einer Zunahme der PM-Konzentration um 10 g/m 3 von einem Anstieg des Mortalitätsrisikos um 0,6 % bei der Gesamtmortalität, von 1,3 % bei den Atemwegserkrankungen und 0,9 % bei den Herz-Kreislauferkrankungen aus. Jürgen Schneider/WHO: Workshop PM X.-Quellenidentifi-zierung, in Duisburg, S. 7 f. Auch geringste Immissionsbelastungen sind gesundheitsschädlich, es gibt keinen no effekt level. Feinstaub gilt als krebserregend. Die besonders gefährlichen Immissionsquellen sind Abgase aus Dieselmotoren und aus der Verfeuerung fester und flüssiger Brennstoffe. Die natürlichen Abwehrmechanismen der Lungen versagen gegenüber den Feinstäuben, die deshalb nicht nur Erkrankungen der Atemwege und des Herz- Kreislaufsystems sondern auch Krebs und Allergien auslösen können. Die von der Arbeitsgruppe Wirkungen von Feinstaub auf die menschliche Gesundheit der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN unter Leitung von Professor Andreas Kappos zusammengefassten weltweiten wissenschaftlichen Kohortenstudien weisen lineare und statistisch signifikante Assoziationen der Partikelexposition und der Sterblichkeit bzw. Krankheitshäufung nach: in der am stärksten durch Feinstäube belasteten Stadt war die Mortalität 26 % höher als in der Stadt mit der niedrigsten Konzentration. Fünfmal so viele Menschen sterben durch das Einatmen der mikroskopisch kleinen Feinstaub-Partikel wie durch Verkehrsunfälle. Umweltmedizin in Forschung und Praxis, (8) Nr. 5, 2003, S. 257 bis 278 Eine Langzeitstudie, die im Großraum Los Angeles durchgeführt wurde, ergab, dass die Teilnehmer im Alter von 18 Jahren umso häufiger eine unterdurchschnittliche Lungenfunktion aufwiesen, je stärker die Luft in ihrer Herkunftsgemeinde mit Feinstaub und anderen Schadstoffen belastet war. Die Lungenentwicklung von Jugendlichen entscheidet über ihre Atemkapazität und ihre Gesundheit im weiteren Leben, erläutert John Peters von der University of Southern California in Los Angeles, einer der Forscher. Die möglichen Langzeitfolgen einer verminderten Lungenfunktion sind beängstigend. Was die Bedeutung als Sterblichkeitsfaktor angeht, wird sie nach dieser Studie nur vom Rauchen übertroffen. Beispielsweise steigt mit abnehmender Leistungsfähigkeit der Lungen das Risiko für Atemwegserkrankungen und Herzinfarkte. Für ihre Studie rekrutierten Peters und Kollegen im Jahr 1993 fast Kinder im Alter von durchschnittlich 10 Jahren, die in 12 Gemeinden mit unterschiedlich starker Luftverschmutzung aufwuchsen. Der in der Atemluft verteilte Feinstaub schädigt die menschliche Gesundheit. Neuere Erkenntnisse deuten darauf hin, dass diese Partikel schon in kleinsten Mengen ge-

15 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite 15 fährlich sind. Deshalb kann für PM-10 keine Wirkungsschwelle angegeben werden. Auch bei geringen Konzentrationen muss noch mit Wirkungen gerechnet werden. Die große Gefahr des Feinstaubs liegt darin, dass er bis in die Lungenbläschen vordringen kann. Feinstäube zwischen etwa 7 10 μm werden vorwiegend in den Schleimhäuten der Nase zurück gehalten. Je kleiner aber die Partikel sind, desto tiefer dringen sie in die Lunge ein. Teilchen unter 7 μm gelangen in die Alveolen (Lungenbläschen) und lagern sich dort ein. Die Verweilzeit der Partikel in der Lunge ist unterschiedlich lang, letztendlich werden sie durch Fresszellen (Makrophagen) aufgenommen und ausgeschieden. Bei gesunden Menschen werden etwa 90 % der Partikel > 6 μm innerhalb von 24 Stunden ausgeschieden. Bei einer Größe < 1 μm sind es jedoch im gleichen Zeitraum weniger als 30 %. Bei Erkrankungen der Atemwege (Asthma, Bronchitis) kann die Ausscheidungszeit wegen einer Schädigung der Makrophagen jedoch Monate bis Jahre betragen. vgl. SCHWEIZER BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT: PM 10 Fragen und Antworten zu Eigenschaften, Emissionen, Immissionen, Auswirkungen und Maßnahmen, Bern 2001 Deswegen besteht bei einer fortgesetzten Belastung mit feinen Stäuben die Gefahr der Anreicherung in der Lunge. Kleinstpartikel können zudem in das Lymphsystem und in die Blutbahn gelangen. Nimmt die Feinstaubkonzentration in der Atemluft zu, steigt nachweislich die Zahl der Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Systems. Asthmaanfälle nehmen zu, vorzeitige Todesfälle treten gehäuft auf. Schweizer Behörden haben errechnet, dass bei einer Einhaltung der geltenden Immissionsgrenzwerte für Feinstaub über vorzeitige Todesfälle, über Fälle von chronischer Bronchitis und etwa Fälle von Bronchitis bei Kindern verhindert werden könnten. vgl. SCHWEIZER BUNDESAMT PM 10 a.a.o. Das Umweltbundesamt rechnet mit jährlich bis zu zusätzlichen Todesfällen allein durch Dieselruß und hält Feinstaub für das unterschätzte Risiko. UMWELTBUNDESAMT: Feinstaub in der Luft: Das unterschätzte Risiko. Pressemitteilung vom , Berlin. Die chronischen gesundheitlichen Auswirkungen des Feinstaubs sind bedeutender als die akuten. Im März 2002 erschien die bisher umfassendste amerikanische Studie, die nicht nur den Zusammenhang der langfristigen mittleren Feinpartikelbelastung mit einer verminderten Lebenserwartung bestätigte, sondern insbesondere auch eine Zunahme der Lungenkrebshäufigkeit. POPE C.A. et al.: Lung cancer, cardiopulmonary mortality and longterm exposure to fine particulate air pollution. J Am Med Assoc 2002; 2878 (9): Die Gefährlichkeit von Feinstaub steht heute außer Frage.

16 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite 16 vgl. auch SCHWEIZER BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT: PM 10 Fragen und Antworten zu Eigenschaften, Emissionen, Immissionen, Auswirkungen und Maßnahmen, Bern 2001; ÄRZTINNEN UND ÄRZTE FÜR UMWELTSCHUTZ: Feinpartikel. Mediendokumentation 2003; Basel; UMWELTBUNDESAMT: Feinstaub die Situation in Deutschland nach der EU-Tochterrichtlinie; WaBoLu Nr. 2/2000, Berlin. Trotzdem wird diesem Risiko bislang nicht die ihm zukommende Beachtung geschenkt. Feinstaub als Träger radioaktiver Isotope Die Gefahr des mit radioaktiven Partikeln belasteten Kohlenstaubs wird in der öffentlichen Diskussion bislang kaum beachtet. So besteht z.b. die ausgeprägteste Eigenschaft des radioaktiven Zerfallsproduktes Radon-222 in seiner Adsorptionsfähigkeit an Kohle. Dieser Alpha-Strahler mit einer Halbwertszeit von ca. 4 Tagen kann damit über den beim Umschlag und der Lagerung von Kohle unvermeidlich austretenden Kohlestaub in den menschlichen Organismus gelangen. Damit besteht die Gefahr, dass radioaktive Partikel aus der Kohle ihre zerstörerische Wirkung nicht nur bei den im Kraftwerk Beschäftigten entfalten, sondern alle Anrainer einem unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt werden. Feinstaub und Radioaktivität Die Staubemission durch Auswehungen aus dem Umschlag und der Lagerung von Kohle führt zu erheblichen Belastungen. Vor allem die im Luv der Immissionen liegenden Wohngebiete werden von Staub befrachtet. In der Vergangenheit wurde das Staubproblem zumeist als reines Hausfrauenproblem abgetan, dem man mit Besen und Wischtuch beikommen könne. Das Problem der Feinstäube, speziell der kontaminierten, blieb unberücksichtigt. Feinstäube lassen sich weder durch Regen noch durch Besprühen auswaschen und verteilen sich bei ruhiger Wetterlage weit über die Umschlaggebiete hinaus. Die länger werdenden Trockenperioden - Anzeichen einer Klimaveränderung verschärfen die Staubproblematik zukünftig. Als hauptverantwortlich für den Treibhauseffekt gilt der Ausstoß des Klimagases Kohlendioxid. Kohlekraftwerke leisten hierzu einen großen Beitrag und verstärken somit zusätzlich durch die Klimabeeinträchtigung die Staubexposition in die Umwelt. Grobstaubmessung Der Betreiber eines Kraftwerkes und seines Kohlelagers ist verpflichtet, die Kohle so zu behandeln, dass die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um Beschäftigte und Dritte vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgüter zu schützen. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat dies zu kontrollieren und daher im Umfeld des Koh-

17 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite 17 leumschlags Staubniederschlagsmessungen durchzuführen. Dabei sind angemessene Messverfahren nach dem Stand der Technik zu verwenden. Das Messverfahren nach der VDI-Richtlinie 2119, Blatt 2 (1996) Bestimmung des Staubniederschlags mit Auffanggefäßen aus Glas (Bergerhoff-Verfahren) oder Kunststoff entspricht angesichts der Fortentwicklung elektronischer Messverfahren mit seiner störanfälligen Marmeladenglas-Methode nicht mehr diesem Stand der Technik. Denn dabei sind unzulässig hohe Ausfallzeiten festzustellen. Maßstab für die Beurteilung der ermittelten Werte sind die Vorgaben der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Demnach ist die jeweilige Jahresdurchschnittsbelastung am Messort zu betrachten. Zur Beurteilung wird der Wert 0,35 Gramm je Quadratmeter und Tag (g/(m²d)) herangezogen, der die Grenze zu einer erheblichen Belästigung darstellen soll. Der monatliche Vergleichswert ist nach der seit dem geltenden novellierten Fassung der TA Luft entfallen. Rechtliche Bestimmungen für Schwebstaub Seit dem 19. Juli 2001 ist die Richtlinie der Europäischen Union zur Senkung der Luftbelastung in Kraft. RICHTLINIE 1999/30/EG DES RATES vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 163/41 Sie enthält auch Grenzwerte für Feinstaub in der Außenluft, die bis zum Jahre 2005 überall in der Europäischen Union umzusetzen waren. Danach darf ab 2005 ein Jahresgrenzwert von 40 μg/m 3 nicht überschritten werden; ab 2010 wird dieser Wert auf 20 μg/m 3 gesenkt. Letzterer ist schon jetzt in der Schweiz gültig. Um diese Grenzwerte einhalten zu können ist von den Mitgliedsstaaten ein entsprechendes Messnetz für PM-10 und PM-2,5 zu errichten. Maßnahmenpläne zur Reduktion der Feinstäube sind zu erstellen. Diese EU-Richtlinie wurde mit der Novellierung der TA Luft im Jahre 2002 in deutsches Recht umgesetzt. Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft) vom 24. Juli 2002 (GMBl. Nr vom S. 511) Kohle und Radioaktivität Kohlekraftwerke sind als punktförmige Emittenten radioaktiver Substanzen schon seit langem bekannt. Bereits 1978 wies das international renommierte amerikanische Oak Ridge National Laboratory (ORNL) darauf hin, dass die radioaktive Belastung im Umfeld kohlebefeuerter Kraftwerke sogar noch höher ist als in der Umgebung von Atomkraftwerken. Sowohl die radioaktiven Isotope der Uran- als auch der Thorium- Kette finden sich in den Aschen der Kraftwerke und werden auch über die Schornsteine bzw. Kühltürme emittiert. Weltweit gelten Braun- und Steinkohlekraftwerke neben Atomkraftwerken als die größte Quelle radioaktiver Kontamination der Umwelt.

18 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite 18 Das ORNL schätzt, dass durch Kohlekraftwerke innerhalb der 100-Jahres-Periode bis 2040 weltweit insgesamt über t Uran und 2 Mio. t Thorium freigesetzt sein werden. vgl. GABBARD, A.: Coal combustion: nuclear resourse or danger. Oak Ridge National Laboratory Review, summer/fall 1993, 26 (3/4), BOSEVSKI, T. Und POP-JORDANOWA, N.: Innovative approach to ash radioactivity and health impacts of lignite power plants, MOORE, C.A.: New Showdown Over Coal. In: NATIONAL WILD- LIFE FEDERATION (Hrsg.): International Wildlife May/June 2000, www-nwf.org/internationalwildlife/2000/coal.html; u.a. Radioaktivität aus dem Kohleumschlag Der Umschlag der Kohle beim Entladen, Ein- und Auslagern und Umladen vor allem über offene Transportbänder, das Trocknen an der Luft (besonders intensiv bei Sonneneinstrahlung) und die offene Lagerung brennender Kohle und Asche im Brandfall trägt zur Verschärfung der Luftbelastung durch Schwebstaub bei, weil dabei kornzerstörende Tätigkeiten stattfinden, die zusätzlich Feinkorn erzeugen, welches durch Luftzirkulation aus den Anlagen ausgetragen wird. Die Freisetzung radioaktiver Substanzen über die Staubverfrachtung und den Wasserpfad ist vom Antragsteller nur unzureichend beschrieben worden. Es ist anzunehmen, dass das Zerfallsprodukt des Urans Radium-226 als leicht lösliche Substanz und das weitere Zerfallsprodukt Radon-222 mit den Niederschlagswässern in das Grundwasser und damit auch in die Trinkwasservorräte der Stadt Hanau absickert. Für die Strahlenexposition des Menschen ist nicht das Radon selbst von Bedeutung, vielmehr sind es die ebenfalls in der Atemluft enthaltenen kurzlebigen Radonzerfallsprodukte. Diese werden im Atemtrakt abgelagert. Dort kann ihre energiereiche Alphastrahlung die strahlenempfindlichen Zellen erreichen. Die kurzlebigen Zerfallsprodukte des Radons verursachen etwa die Hälfte der gesamten effektiven Dosis durch natürliche Strahlenquellen. In den ehemaligen Bergbaugebieten in Thüringen und Sachsen (historischer Bergbau, Uranerzbergbau) sowie in anderen Gebieten mit besonderen geologischen Bedingungen kann der Anteil höher liegen BUNDESAMT FÜR STRAHLENSCHUTZ: Radon - ein natürliches Radionuklid. Infoblatt, Neben dem Rauchen gilt Radon als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Die größte Gefahr für die Lunge ist nicht die Inhalation des radioaktiven Edelgases Radon an sich, sondern die Inhalation seiner kurzlebigen, nicht mehr gasförmigen Zerfallsprodukte (Polonium-218 bis Wismut-214). Diese radioaktiven Zerfallsprodukte von Radon lagern sich an festen Partikeln (Feinstäuben) an und können deshalb, wenn sie eingeatmet werden, relativ lange in der Lunge verbleiben. Dort führt die Ab-

19 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite 19 scheidung dieser Zerfallsprodukte in erster Linie zu einer intensiven Strahlenbelastung des Bronchialepithels. KEMSKI & PARTNER: Gegenstand dieses Genehmigungsverfahrens sind die Förderbänder vom Hafen bzw. Kohlebunker zu den Kohlelagern und von dort zum Kraftwerksblock. Der Transport von jährlich Millionen Tonnen Kohle kann wegen der fehlenden Einhausung dieser langen Förderbänder und der offenen Dome beider Kohlelager nicht ohne beträchtliche Staubemissionen erfolgen. Forderungen zum Schutz gegen Staubimmissionen Nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie darf der 24-Stunden-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 50 μg/m³ PM-10 ab 2010 nicht öfter als 7-mal im Jahr überschritten werden. Weil der Antragsteller keinerlei Feinstaub-Messungen mit einer Ermittlung der Nuklid- Gehalte vorgelegt hat, gilt es, dies vor einer Entscheidung über den vorliegenden Antrag nachzuholen. Die Stadt Hanau beantragt die Ermittlung dieser notwendigen Messergebnisse. Zudem beantragt die Stadt, dem Antragsteller die Entwicklung eines geeignete Überwachungs- und Messprogramm aufzugeben, welches ein kontinuierliches Feinstaubmonitoring mit einer chemotoxischen und radiotoxischen Überwachung sicherstellt. Auch ein Maßnahmenplan zur Reduktion der Feinstaubbelastung ist zu erarbeiten. Zum vorsorgenden Gesundheitsschutz sind bei entsprechenden Wetterlagen (Trockenheit, Starkwind) Betriebsbeschränkungen durch eine Unterbrechung des Betriebes der Förderbänder anzuordnen. Technische Maßnahmen zur Verringerung der Staubemissionen sind wirksame Einhausungen der Förderbänder und eine Schließung der Dome sowie die Zuführung der abzusaugenden Luft zu geeigneten elektrischen Abgasfiltern, die wirksam die Radionuklide aussondern. Weiterhin ist ein flächendeckendes Untersuchungsprogramm zur Bestimmung der Aktivitätskonzentrationen von Radium-226, Radon-222, Polonium-210 in der Kohle, der Aschen und der Filterstäube und dem Abwasser des Kraftwerkes anzuordnen. Dieses muss sich auch auf die von den Dachflächen abfließende Niederschlagswässer erstrecken.

20 RA Möller - Meinecke: Stellungnahme der Stadt Hanau gegenüber dem Regierungspräsidium vom , Seite 20 Auch die Aktivitätskonzentrationen im Aerosol der Kühltürme sind kontinuierlich zu ermitteln, weil sie sich in den umliegenden Wohngebieten niederschlagen. Darüber hinaus sind epidemiologische Untersuchungen zu veranlassen, welche den Zusammenhang zwischen den kraftwerksbedingten Feinstaub-Emissionen und der Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit untersuchen. Dies gilt nicht nur für den Feinstaub-Aspekt sondern gleichermaßen für die Inkorporation von Radionukliden. Dabei sind auch die entsprechenden Summationseffekte zu berücksichtigen. Ein besonderes Augenmerk muss den im Kraftwerk Beschäftigten gelten; diese sind den Belastungen durch Feinstaub und Radioaktivität im besonderen Maße ausgesetzt. 3. Bewertung der Stellungnahme des TÜV Nord zur Radioaktivität Der Antragsteller legt nun erstmals eine Stellungnahme des TÜV NORD Zur Bewertung der Immissionen natürlich radioaktiver Stoffe als Bestandteil von Steinkohlestäuben am Standort des Kraftwerkes Staudinger (Rev.1) vor. Die TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG beschreibt den Auftrag der E.ON Karaftwerke GmbH im Zusammenhang mit der geplanten neuen Bekohlungsanlage für das Kraftwerk Staudinger wie folgt: Da Kohlestaub auch natürlich radioaktive Stoffe enthält, hat die E.ON Karaftwerke GmbH den TÜV NORD Hannover beauftragt, die mögliche Strahlenexposition durch Staubkonzentrationen und Staubablagerungen in der Umgebung der Anlage zu berechnen. Die Stadt Hanau kritisiert zusammenfassend die Unterschätzung der Aktivitätskonzentrationen von Radioaktivität der einzulagernden Kohlen, die Nichtberücksichtigung relevanter Expositionspfade und die fehlende Nachvollziehbarkeit dieser Stellungnahme: Die für die Kohle vom TÜV Nord angenommenen Aktivitätskonzentrationen unterschätzen signifikant den für Kohle realistisch möglichen uranbedingten Bereich und genügen somit nicht der Forderung nach Konservativität. Relevante Expositionspfade werden vom TÜV Nord nicht berücksichtigt. Die in Tab.2-1 für die Staubniederschlagsraten und Feinstaubkonzentrationen vom TÜV angegebenen Werte sind nicht nachvollziehbar. Ebenso sind die vom TÜV für zwei Expositionspfade in Tab.4-2 bis Tab.4-8 nach Altersgruppen gelisteten Jahresdosen aufgrund nicht angegebener standortspezifischer Modellparameter nicht nachvollziehbar.

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