Verkehrszeichen & Bezeichnungen
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- Silke Amsel
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1 Verkehrszeichen & Bezeichnungen 2016 ENS-Lernen GmbH, Kpt. Hans R. Scholl all rights reserved. Schulungsmaterial ist Eigentum der Verfasser und der ENS-Lernen GmbH. Es unterliegt internationalem und österreichischem Urheber- und Copyright. Verteilung und Vervielfältigung jeder Art nur mit Einverständnis der Verfasser und der ENS-Lernen GmbH. Au an der Donau: Juni 2016
2 Schifffahrtszeichen Tafelzeichen Lichtzeichen Schwimmende Zeichen Flaggen, Signalkörper Verbotszeichen Gebotszeichen Hinweiszeichen Zusatzzeichen Uferzeichen Gefahrenzeichen Brückenzeichen Verbot Gebot Hinweis Gefahrenzeichen
3 Verbotszeichen Verbot der Durchfahrt Wendeverbot Stillliegeverbot (Ankern, Festmachen) Begegnungs- und Überholverbot Stillliegeverbot innerhalb der in Meter angegebenen Breite Überholverbot Verbot, am Ufer festzumachen Ankerverbot und Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten Überholverbot für Verbände untereinander
4 Verbotszeichen Verbot für Sport- und Vergnügungsfahrzeuge Fahrverbot für Jetski (Wassermotorräder) Verbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb Verbot des Wasserschifahrens Verbot für Fahrzeuge unter Segel Ende der für die Fahrt mit hoher Geschwindigkeit genehmigten Zone für Sport- und Vergnügungsfahrzeuge Verbot, Kleinfahrzeuge ins Wasser zu lassen oder herauszuheben Verbot, Wellenschlag zu verursachen Verbot für Segelbretter (Windsurfer, Kiter) Verbot für Fahrzeuge, die weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahren
5 Gebotszeichen Gebot, in die durch den Pfeil angezeigte Richtung zu fahren Gebot, Schallzeichen abzugeben Gebot, die angegebene Geschwindigkeit über Grund nicht zu überschreiten (km/h) Gebot, auf die backbordseitige (steuerbordseitige) Fahrwasserseite zu wechseln Gebot, die backbordseitige (steuerbordseitige) Fahrwasserseite zu halten Gebot, Sprechfunk zu benutzen Gebot, Sprechfunk auf dem angegebenen Kanal zu benutzen Gebot, das Fahrwasser nach Backbord (nach Steuerbord) zu kreuzen
6 Gebotszeichen & Beschränkungen Gebot zu besonderer Vorsicht Das Fahrwasser verläuft vom linken (rechten) Ufer entfernt (Mindestabstand in Metern) Gebot, anzuhalten entsprechend den Bestimmungen dieser Vorschrift Begrenzte Fahrwassertiefe Gebot, nur dann in die Hauptwasserstraße einzufahren oder sie zu überqueren, wenn dadurch Fahrzeuge ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit nicht ändern müssen Gebot, erforderlichenfalls Kurs und Geschwindigkeit zu ändern, um Fahrzeugen die Ausfahrt aus z.b. dem Hafen zu ermöglichen Begrenzte Breite der Durchfahrtsöffnung oder des Fahrwassers Begrenzte lichte Höhe über dem Wasserspiegel Es bestehen bestimmte Schifffahrtsbeschränkungen, Erkundigungen einholen
7 Hinweiszeichen Erlaubnis zur Durchfahrt Hinweis auf ein Wehr Erlaubnis zu Ankern Kreuzende Hochspannungsleitung Empfehlung, in diese Richtung oder vom festen Licht zum Gleichtaktlicht zu fahren Wendestelle, Rondierplatz Nicht frei fahrende Fähre Ende eines Verbotes oder Gebotes, das nur in eine Fahrtrichtung gilt, sowie Ende einer Beschränkung Frei fahrende Fähre
8 Hinweiszeichen Erlaubnis für Sport- und Vergnügungsfahrzeuge Erlaubnis für Wassermotorräder Erlaubnis für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb Erlaubnis zum Wasserschifahren Erlaubnis für Segelfahrzeuge Für die Fahrt mit hoher Geschwindigkeit genehmigte Zone für Sport- und Vergnügungsfahrzeuge Genehmigung, Kleinfahrzeuge ins Wasser zu lassen oder herauszuheben Fernsprechstelle für Schifffahrtszwecke Erlaubnis für Segelbretter Erlaubnis für Fahrzeuge, die weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahren
9 Hinweiszeichen Erlaubnis zum Stillliegen oder Landen Die benutzte Wasserstraße trifft auf eine Nebenwasserstraße Erlaubnis zum Festmachen am Ufer Die benutzte Nebenwasserstraße trifft auf eine Hauptwasserstraße Erlaubnis zum Stillliegen auf der Wasserfläche, die durch die zwei Meterangaben begrenzt wird Trinkwasserzapfstelle Größte Breite des Liegeplatzes in Metern Nautischer Informationsfunkdienst auf dem angegebenen Kanal Höchstzahl der Fahrzeuge, die nebeneinander liegen dürfen Liegeplatz für das Laden und Entladen von Landfahrzeugen
10 Liegestelle für alle Fahrzeuge, Hinweiszeichen Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, Liegestelle für andere Fahrzeuge als Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die keine / ein / zwei / drei blaue Kegel oder blauen Rundumlichter führen müssen.
11 Zusatzzeichen Stillliegeverbot auf 50 m Länge Nicht frei fahrende Fähre in 1500 m 25 Verbot des Stillliegens nebeneinander (Mindestabstand) Anhalten zwecks Zollabfertigung Z o l l Erlaubnis zum Stillliegen Zwei lange Töne abgeben Verbot, in das in Pfeilrichtung gelegene Becken einzufahren Erlaubnis, in das in Pfeilrichtung gelegene Becken einzufahren
12 Treppelwege & Sonstiges Beginn eines Treppelweges Achtung Fußgänger Ende eines Treppelweges Verbot, an Bord zu rauchen und offenes Licht oder Feuer zu verwenden Treppelweg vorübergehend gesperrt Verbot, das Fahrzeug oder die schwimmende Anlage zu betreten Radfahren erlaubt Radfahren verboten Rollschuhfahren bzw. Inline- Skaten erlaubt Rollschuhfahren bzw. Inline- Skaten verboten 12
13 Fahrwasserbegrenzungen Fahrwasserbegrenzungen begrenzen das zur Verfügung stehende Fahrwasser, sie haben nichts mit der tatsächlichen Breite des Flusses zu tun Das linke Ufer liegt stromabwärts (zu Tal) auf der linken Seite und wird mit der grünen Tonne bezeichnet. Das rechte Ufer liegt stromabwärts (zu Tal) auf der rechten Seite und wird mit der roten Tonne bezeichnet. Somit liegen stromaufwärts (zu Berg) das linke Ufer zu meiner rechten Seite und das rechte Ufer auf der linken Seite. Die grüne Tonne kann bei schlechtem Licht auch an ihrem dreieckigen Aufsatz (Radarreflektor) und die rote mit ihrem rechteckigen Aufsatz erkannt werden
14 Fahrwasserzeichen Toppzeichen Tonne Schwimmer Spiere Diese schwimmenden oder im Grund stehenden Zeichen zeigen die Begrenzung und die Lage des Fahrwassers und von Gefahrenstellen. Tonne Schwimmer Spiere stumpf spitz Dieses einzelne Zeichen zeigt die rechte Seite des durchgehenden Fahrwassers und die linke Seite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers. Diese kugelförmigen Zeichen zeigen eine Spaltung oder die Vereinigung des Fahrwassers. Dieses einzelne Zeichen zeigt die linke Seite des durchgehenden Fahrwassers und die rechte Seite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers.
15 Rechtes Ufer Uferzeichen Diese festen Uferzeichen (Ansteuerzeichen) zeigen die ungefähre Lage des Fahrwassers in Bezug auf das Ufer an und kennzeichnen neben den schwimmenden Schifffahrtszeichen (Tonnen) die Stellen, an denen sich das Fahrwasser dem jeweiligen Ufer nähert. Linkes Ufer Rotes Taktfeuer Grünes Taktfeuer Die Übergangszeichen zeigen den Übergang des Fahrwassers von einem Ufer zum anderen Ufer an. Bei langen Übergängen kann die Mitte des Fahrwassers durch zwei Richtzeichen angezeigt werden, wobei das vordere kleiner ist.
16 Gefahrenzeichen Dieses Zeichen zeigt Gefahrenstellen, bei denen man an beiden Seiten vorbeifahren kann, z.b. ein Kachlet. Dieses Zeichen zeigt Gefahrenstellen oder Schifffahrtshindernisse am rechten Ufer oder in dessen Nähe an, z.b.: Anlandungen, Schwellen. Dieses Zeichen zeigt Gefahrenstellen oder Schifffahrtshindernisse am linken Ufer oder in dessen Nähe an, z.b.: Leitwerke, Buhnen. Kennzeichnung von Untiefen und Schifffahrtshindernissen auf Binnenseen.
17 Fahrrinnenbezeichnung Fahrrinnen werden durch rote und grüne Tonnen bezeichent 17
18 Gesperrte Wasserflächen Gesperrte Wasserflächen werden durch gelbe Bälle und Richtungspfeile (welche Seite ist gesperrt) bezeichnet 18
19 Bezeichnung von Untiefen Untiefen in der jeweiligen Himmelsrichtung hinter dem Quadranten 19
20 Häfen und Anlegestellen Fahrzeuge sind nach Ankunft in einem Hafen beim Hafenmeister anzumelden und vor der Abfahrt wieder abzumelden. Sportfahrzeuge dürfen nur aus zwingenden Gründen in einen öffentlichen Hafen einfahren. Ein Sportboothafen (Yachthafen) ist ein Privathafen und unterliegt der Hafenordnung. Im Umkreis von 100m um Hafeneinfahrten und Anlegestellen gilt ein Badeverbot. Ein Hafen besteht im Gegensatz zu einer Lände aus mindestens einem Becken. Hafeneinfahrten werden bei Nacht und beschränkten Sichtverhältnissen gekennzeichnet: In Hafen einfahrend: Grünes Licht am rechten Molenkopf Rotes Licht am linken Molenkopf Gelbes Taktlicht als Ansteuerungslicht Landungsplätze für die Fahrgastschifffahrt in der Betriebszeit außerhalb der Häfen:
21 Signale vor der Schleusenkammer Einfahrt verboten, Schleusenkammer außer Betrieb Einfahrt verboten, Schleusenkammer geschlossen Einfahrt verboten, Schleusenkammer in Vorbereitung Einfahrt frei Schleusensignale Signale in der Schleusenkammer Ausfahrt verboten Ausfahrt frei
22 Signalstelle Tiefenbach Strudenkanal Einzelfahrer Verbände Hößgang Einzelfahrer Verbände Die Signalstelle Tiefenbach gilt für alle Talfahrer. Talfahrende Kleinfahrzeuge müssen das rechte Joch der Straßenbrücke Grein durchfahren. Ab einem höchsten Schifffahrtswasserstand (HSW am Pegel Grein = 883 cm) oder bei Havarien und Regulierungsarbeiten gilt die Strudenstrecke als Fahrwasserenge, das heißt nur der Strudenkanal wird wechselweise im geregelten Einbahnverkehr befahren. In der Schleuse Wallsee wird dies durch ein Schifffahrtszeichen angezeigt (Gebot: Anhalten). Signalstelle Tiefenbach z.b.: Talfahrt für alle gesperrt (alle Lichterreihen rot). z.b.: Nur für Einzelfahrer durch Hößgang frei Einzelreihe (rechts) grün alles andere rot). z.b.: Talfahrt für alle durch den Strudenkanal (Strudenreihen ((links)) alle grün.
23 Signalstelle St. Nikola Die Signalstelle St. Nikola am linken Ufer gilt für alle Bergfahrer. Die Strudenstrecke ist eine Fahrwasserenge, Bergfahrer weiterfahren. Die Strudenstrecke ist eine Fahrwasserenge, alle Bergfahrer anhalten. Die Strudenstrecke ist keine Fahrwasserenge, Bergfahrer weiterfahren. Es befindet sich ein Talfahrer in der Strudenstrecke. Verbände anhalten. Die Strudenstrecke ist keine Fahrwasserenge, Bergfahrer weiterfahren. Es befindet sich kein Talfahrer in der Strudenstrecke (weißes Taktlicht). Die Signalstelle Föhre gilt für alle Bergfahrer, ausgenommen Kleinfahrzeuge.
24 Brückendurchfahrten Die Durchfahrt zwischen Brückensteher und Ufer bzw. Brückensteher wird Joch genannt. Das erste Joch liegt am linken Ufer. Somit wird in Naufahrt von links nach rechts gezählt. Verbot der Durchfahrt außerhalb der Zeichen (werden angestrahlt). Empfehlung, zwischen den Zeichen zu fahren (grüne Lichtzeichen). Verbot der Durchfahrt (rotes Lichtzeichen). Empfohlene Durchfahrt für Verkehr in beiden Richtungen (gelbes Lichtzeichen). Empfohlene Durchfahrt für Verkehr in einer Richtung (zwei gelbe Lichtzeichen).
25 Hekto- und Kilometrierung Der Donaustrom ist von der Mündung ins Schwarze Meer bis zum Beginn der von der Großschifffahrt schiffbaren Strecke in Regensburg (2380 km) kilometriert und hektometriert. Die Kilometrierung befindet sich nur am rechten Ufer und ist stromaufwärts mit fortlaufenden Kilometerangaben beschriftet. Daher hat der Mündungsbereich ins schwarze Meer den Stromkilometer: 0 Der Yachthafen Kuchelau liegt bei 1935, Krems bei 2000, Linz bei 2135, Passau bei Die Hektometrierung liegt zwischen den Kilometermarken auf beiden Seiten Ufers alle 100 m. In Österreich weiße Steintafeln mit einer roten Ziffer 1-9. des Auf der Höhe der ganzen Stromkilometer statt einer roten die schwarze Ziffer 0. In Kurven sind die Hektometerangaben nicht genau 100 Meter entfernt, da als Bezugspunkt immer die Mittellinie des Flusslaufes herangezogen wird.
26 Pegel Als Pegel bezeichnet man sowohl Geräte, mit denen der Wasserstand gemessen wird als auch den angezeigten Wasserstand selbst. Der Pegel ist ein Schifffahrtszeichen. Die Skala gibt immer die Wasserhöhe über dem Pegelnullpunkt (über Adria) an. Mit der tatsächlichen Wassertiefe hat der Pegel nichts zu tun! Die Donau in Österreich ist in 7 Abschnitte unterteilt, die jeweils einen Bezugspegel haben, für den die charakteristischen Wasserstände veröffentlicht sind: (Niederwasser) RegulierungsNiederWasser MittelWasser Höchster SchifffahrtsWasserstand (HSW + 90cm Schifffahrtssperre) 100-jährliches HochWasser Lattenpegel sind schräge Skalen im Uferbereich oder lotrechte Skalen im Brückenbereich. Leuchtpegel ist als Leuchtschrift im Uferbereich zu erkennen. Lichtraumpegel (Luftpegel) gibt die lichte Höhe bei Durchfahrten an. Schreibpegel sind automatische Pegel, die Pegelstände aufzeichnen.
BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117
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