Rechtliche Grundlagen
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- Henriette Dittmar
- vor 5 Jahren
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1 1 Tag & Nachtzeichen 2016 ENS-Lernen GmbH, Kpt. Hans R. Scholl all rights reserved. Schulungsmaterial ist Eigentum der Verfasser und der ENS-Lernen GmbH. Es unterliegt internationalem und österreichischem Urheber- und Copyright. Verteilung und Vervielfältigung jeder Art nur mit Einverständnis der Verfasser und der ENS-Lernen GmbH. Au an der Donau: Juni 2016
2 Rechtliche Grundlagen 2 Im Zeitraum von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang sowie bei schlechter Sicht müssen Fahrzeuge und schwimmende Anlagen Lichter zeigen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in dieser Verordnung (WSTVO) vorgeschriebenen Lichter ununterbrochen und gleichmäßig strahlen. Verbotene Lichter und Zeichen. 1. Es ist verboten, andere als die in dieser Verordnung vorgesehenen Lichter und Zeichen zu gebrauchen oder sie unter Umständen zu gebrauchen, für die sie nicht in der Verordnung vorgeschrieben oder zugelassen sind. 2. Zur Verständigung von Fahrzeugen untereinander und zwischen Fahrzeug und Land dürfen jedoch auch andere Lichter und Zeichen verwendet werden, sofern dies zu keiner Verwechslung mit den in der Verordnung vorgesehenen Lichtern und Zeichen führen kann. Ersatzlichter: Wenn in der Verordnung vorgeschriebene Lichter ausfallen, müssen unverzüglich Ersatzlichter gesetzt werden. Hierbei kann ein vorgeschriebenes starkes Licht durch ein helles Licht und ein vorgeschriebenes helles Licht durch ein gewöhnliches Licht ersetzt werden. Die Lichter mit der vorgeschriebenen Stärke sind so schnell wie möglich wieder zu setzen. 2
3 Tagzeichen 3 Zylinder (mind. 80 cm Höhe) Weiß/schwarz/gelb: Schleppschiff Ball (mind. 60 cm Durchmesser) Gelb: Geschlepptes Fahrzeug Grün: Fähre Weiß: Fischer Schwarz: Ankerball Kegel (mind. 60 cm Höhe) Schwarz: Motorkegel Blau: Gefährliche Ladung Fahrzeuge mit Vorrang bei Stellen mit bestimmter Reihenfolge zeigen einen roten Wimpel (Schleusung). Segelfahrzeug unter Segel mit laufender Maschine (= Motorfahrzeug). Doppelkegel Kleinfahrzeug, das zur Beförderung von Gelb: mehr als 12 Fahrgästen zugelassen ist. Schwarz: zwischen 2 schwarzen Bällen Fahrzeuge mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit
4 Motorfahrzeuge Im Zeitraum von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang sowie bei schlechter Sicht müssen Fahrzeuge und schwimmende Anlagen bestimmte Lichter zeigen. 4 Alle Schiffe müssen führen: 1. Topplicht 225 weiß, 2. Seitenlicht BB 112,5 rot, 3. Seitenlicht STB 112,5 grün, 4. Hecklicht 135 weiß. Motorboote unter 7m Länge zeigen ein weißes Rundumlicht anstelle Hecklicht. Rundumlichter sind von allen Seiten sichtbar (360 ), führt z.b. ein Ruderboot. Fahrzeuge führen die Seitenlichter, Topp- und Hecklicht getrennt. Kleinfahrzeuge dürfen das Topp- und Hecklicht zu einem Rundumlicht und die Seitenlichter am Bug zusammenfassen. Fahrzeuge ab 110 m Länge führen zusätzlich ein zweites Topplicht (achtern und höher). Schnell fahrende Fahrzeuge (über 40 km/h) zeigen zusätzlich zwei starke, schnelle, gelbe Funkellichter.
5 Segelfahrzeuge 5 Fahrzeuge unter Segel bis 7m Länge führen ein weißes Rundumlicht. Auf Wasserstraßen: Bei Annäherung eines anderen Fahrzeugs wird ein zweites weißes Licht gezeigt (ins Segel leuchten). Kleinfahrzeuge unter Segel ab 7 m Länge führen zwei Seitenlichter und ein Hecklicht in einer Dreifarben-Laterne oder zwei Seitenlichter am Vorschiff vereinigt und ein Hecklicht. Fahrzeuge unter Segel können die Seitenlichter und das Hecklicht getrennt führen und zusätzlich am Mast-Topp ein rotes über einem grünen Rundumlicht führen, um gut gesehen zu werden. Fahrzeuge unter Segel mit in Betrieb befindlicher Antriebsmaschine zeigen ein zusätzliches Topplicht, untertags einen schwarzen Kegel.
6 Besondere Fahrzeuge 6 Fahrzeuge, die für den Einsatz von Tauchern verwendet werden, müssen zusätzlich zu ihrer Bezeichnung eine starre Nachbildung des Buchstabensignals A des Internationalen Signalbuches an geeigneter Stelle bei Tag und bei Nacht zeigen. Ein Lotsenfahrzeug zeigt die Seitenlichter und ein weißes Hecklicht, zusätzlich ein weißes und darunter ein rotes Rundumlicht. Die zwei Rundumlichter oder zwei Bälle (weiß, rot) werden untertags gezeigt. Der Minensucher führt die Lichter eines Maschinenfahrzeuges und drei grüne Rundumlichter, untertags drei schwarze Bälle, in einem Dreieck angeordnet. Die Annäherung ist zu unterlassen (gefährlich!). Die nicht freifahrende Fähre zeigt untertags einen grünen Ball und in der Nacht ein weißes und ein grünes Rundumlicht übereinander. Die frei fahrende Fähre zeigt zusätzlich die Seitenlichter und ein weißes Hecklicht.
7 Bewegungseingeschränkte Fahrzeuge 7 Ein fischender Trawler zeigt untertags einen schwarzen Doppelkegel. In der Nacht führt er die Seitenlichter, weißes Topp- und Hecklicht, zusätzlich ein grünes und darunter ein weißes Rundumlicht. Ein nicht trawlender Fischer führt ein rotes und darunter weißes Rundumlicht und muss ein zweites achterliches Rundumlicht am Fanggerät zeigen, wenn dieses weiter als 150 m ausgebracht ist. Fahrzeuge mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit zeigen während des Tages zwei schwarze Bälle mit einem Doppelkegel dazwischen, und als Lichter in der Nacht ein rotes, ein weißes und ein rotes Rundumlicht übereinander, zusätzlich zu den restlichen Lichtern. Manövrierunfähige Fahrzeuge zeigen untertags zwei schwarze Bälle übereinander und bei Dunkelheit die Positionslichter und zwei rote Rundumlichter; sie können stattdessen auch bei Tag eine rote Flagge und bei Nacht ein rotes Licht links und rechts schwenken.
8 Verbände 8 Ein Schubverband führt gemeinsame Seitenlichter, drei weiße Hecklichter nebeneinander und drei weiße Topplichter in einem gleichseitigen Dreieck angeordnet, erforderlichenfalls weitere Topplichter. Sind von hinten mehr als zwei Fahrzeuge sichtbar, müssen die äußeren Fahrzeuge ein weißes Hecklicht führen. Ein Koppelverband führt gemeinsame Seitenlichter, ein weißes Hecklicht und ein weißes Topplicht auf jedem Fahrzeug. Auf dem Fahrzeug ohne Maschinenantrieb kann das Topplicht durch ein weißes Rundumlicht ersetzt werden. Bei einem Schleppverband führt der Schlepper zwei Seitenlichter, zwei Topplichter übereinander und ein gelbes Hecklicht. Alle geschleppten Fahrzeuge, auch wenn diese gekoppelt sind, zeigen ein weißes Rundumlicht und das letzte geschleppte Fahrzeug auch ein weißes Hecklicht.
9 Gefährliche Ladung 9 Fahrzeuge oder Verbände zur Beförderung entzündlicher Stoffe führen zusätzlich einen blauen Kegel als Tagzeichen oder ein blaues Rundumlicht in der Nacht (Mindestabstand 10m in Längsrichtung). Fahrzeuge oder Verbände zur Beförderung gesundheitsschädlicher Stoffe führen zusätzlich zwei blaue Kegel oder zwei blaue Rundumlichter. Außer beim Überholen oder beim Begegnen ist ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten. Fahrzeuge oder Verbände zur Beförderung explosiver Stoffe führen zusätzlich drei blaue Kegel oder drei blaue Rundumlichter übereinander. Außer beim Überholen oder beim Begegnen ist ein Mindestabstand von 100 m einzuhalten.
10 Vorbeifahrt 10 Fahrzeuge, schwimmende Anlagen sowie Fahrzeuge mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit: Die Vorbeifahrt ist an beiden Seiten möglich. Bei Vorbeifahrt vor Sog und Wellenschlag zu schützen. Untertags können auch Tafelzeichen verwendet werden. Vorbeifahrt nur an einer Seite und vor Sog und Wellenschlag zu schützen. Untertags können auch Tafelzeichen verwendet werden. Die Vorbeifahrt ist nur an einer Seite möglich. Untertags können auch schwarze Bälle und schwarze Doppelkegel oder Tafelzeichen verwendet werden. Die Vorbeifahrt ist an beiden Seiten möglich. Untertags können auch schwarze Doppelkegel oder Tafelzeichen verwendet werden.
11 Stillliegende Fahrzeuge 11 Außerhalb vom Hafen stillliegende Fahrzeuge führen in der Nacht ein weißes Rundumlicht. Schwimmkörper oder schwimmende Anlagen zeigen eine ausreichende Anzahl an weißen, von allen Seiten sichtbaren Lichtern. Fahrzeuge, deren Anker die Schifffahrt gefährden können zeigen untertags einen gelben Döpper (Boje) mit Radarreflektor. In der Nacht zeigen sie zwei weiße Rundumlichter übereinander an der Seite, wo der Anker liegt. Stillliegen ist verboten: Unter Brücken Auf Wendeplätzen In Fahrwasserengen In der Mitte des Fahrwassers Anfahrlinie von Anlegeplätzen Unter Hochspannungsleitungen Mündungen von Wasserstraßen Regeln beim Stillliegen: Außerhalb von Häfen oder genehmigten Liegeplätzen dürfen Fahrzeuge nicht länger als 48 Stunden stillliegen. Ausnahmebewilligungen sind bei der zuständigen Aufsicht zu beantragen. Es darf keine Behinderung der Schifffahrt auftreten
12 Fahrzeuge in hoheitlichem Auftrag 12 Fahrzeuge der Schifffahrtsaufsicht führen die Staatsflagge auf einem Flaggstock am Heck und einen weißen Wimpel mit blau umrandetem Rhombus am Bug. Die Schifffahrtsaufsicht und die Strompolizei zeigen im Einsatz ein blaues Funkellicht. Zollfahrzeuge sind an der weißem Wimpel, mit der schwarzen Aufschrift Zoll und der grünem Flagge darunter erkennbar. Fahrzeuge der Zollwache, der Feuerwehr und der Rettung zeigen im Einsatz ein rotes Funkellicht. In Fahrt befindliche Fahrzeuge, die in der Wasserstraße Arbeiten, Peilungen oder Messungen ausführen, können ein gelbes Funkellicht zeigen. Alle besonderen Signale dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis der zuständigen Behörde verwendet werden.
13 Notsignale 13 Ein in Not befindliches Fahrzeug, das Hilfe herbeirufen will, kann zeigen: Müde Fliege Rote Signalrakete Kreisförmiges Schwenken SOS-Licht-Signal Folge langer Töne Weitere internationale Notsignale: Sprechfunk November Charlie Flagge über Ball Ball über Flagge Rote Handfackel Flammensignal Gelber Rauch
14 Schallsignale 14
15 Allgemeine Schallzeichen 15 Die Schallzeichen bestehen aus Tönen, Glockenschlägen oder dem Dreitonzeichen. Ein kurzer Ton ~ 1 Sekunde, ein langer Ton ~ 4 Sekunden, die Pause ~ 1 Sekunde. Ein kurzer Ton hat immer mit Steuerbord und zwei kurze Töne mit Backbord zu tun. Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord Ich richte meinen Kurs nach Backbord Meine Maschine läuft rückwärts Ich bin manövrierunfähig Man kann mich nicht überholen Achtung! Ich wende über Steuerbord Ich wende über Backbord Ich möchte an ihrer STB-Seite überholen Ich möchte an ihrer BB-Seite überholen Kollisionsgefahr! (mindestens sechs sehr kurze Schallsignale) usw. Bleib weg! (mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung)
16 Andere Schallzeichen 16 Sportmotorboote sind hauptsächlich Empfänger von Schallsignalen, müssen aber trotzdem eine geeignete Einrichtung zur Abgabe von akustischen Signalen besitzen. Nebelzeichen der Fahrzeuge (mindestens einmal pro Minute) Nebelsignal der Vorrangfahrzeuge bzw. Verbände (mind. jede Minute) Talfahrende Fahrzeuge mit Radar (ausgenommen Kleinfahrzeuge) Überqueren der Wasserstraße bei Ausfahrt aus Häfen oder NWS Aus-/Einfahrt aus Häfen oder NWS mit Richtungsänderung nach STB Aus-/Einfahrt aus Häfen oder NWS mit Richtungsänderung nach BB %--% Ich liege auf der linken Seite des Fahrwassers (mind. jede Minute) %--% %--% Ich liege auf der rechten Seite des Fahrwassers (mind. jede Minute) %--% %--% %--% Meine Lage ist ungewiss (mind. jede Minute) usw. NOTSIGNAL (eine Folge langer Töne) %--% %--% usw. NOTSIGNAL (Gruppen von Glockenschlägen) Fahrzeuge zeigen während der Schallabgabe ein gelbes Rundumlicht (Licht-Ton-Signal).
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