Ordnungswidrigkeit nach Artikel ( ) der: B: BinSchStrEV R: RheinSchPEV M: MoselSchPEV D: DonauSchPV. lfd. Nr.
|
|
- Gotthilf Adam Keller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fahrregeln Fahrregeln für bestimmte Fahrzeuge Nichteinhalten der Fahrregeln für Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit D: 6.01a S. 1 D: 5 Abs. 5 9 Buchst. a Nichteinhalten der Regeln für Fahrzeuge unter Segel M: 6.01 M: 4 Abs Nichteinhalten der Fahrregeln für Kleinfahrzeuge B: Buchst. a, b, 6.02a 1-4, 5 S. 1, 2, 6 R: erster HS, 6.02a 1-3, 4 S. 1, 2, 5 M: erster HS, 6.02a 1-3, 4 S. 1, 2, 5, 6 D: , 6.03a 3, 4 S. 1, 2 B: 4 Abs Buchst. a R: 4 Abs Buchst. a M: 4 Abs Buchst. a D: 5 Abs. 5 9 Buchst. a Nichtbeachten der allgemeinen Grundsätze für das Begegnen, Kreuzen und Überholen B: 6.03 R: 6.03 M: 6.03 D: 6.03 B: 4 Abs Buchst. b R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs. 5 9 Buchst. b Nichteinhalten der Regeln für das Kreuzen B: 6.03a 1 B: 4 Abs Buchst. b
2 Nichteinhalten der Grundregeln für das Begegnen B: 6.04 R: 6.04 M: 6.04 D: B: 4 Abs Buchst. b R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs. 5 9 Buchst. b bis Verstoß gegen die Ausnahmeregeln beim Begegnen B: S. 2, 2-4 R: S. 2, 2-4 M: S. 2, 2-4 D: S. 2, 2-4, 5 S. 1, 6.06 B: 4 Abs Buchst. b R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs. 5 9 Buchst. b bis Nichteinhalten der Regeln für das Begegnen im engen Fahrwasser B: 6.07 R: 6.07 M: 6.07 D: 6.07 B: 4 Abs Buchst. b R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs. 5 9 Buchst. b Verstoß gegen das Begegnungsverbot B: 6.08 R: 6.08 M: 6.08 D: , 3 B: 4 Abs Buchst. b R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs. 5 9 Buchst. b Nichtbeachten der allgemeinen Bestimmungen für das Überholen B: 6.09 R: 6.09 M: 6.09 D: , 2 S. 1, 2 B: 4 Abs Buchst. b R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs. 5 9 Buchst. b Nichteinhalten der Regeln über das Verhalten und die Zeichengebung beim Überholen B: R: M: D: S. 1, 4-7 B: 4 Abs Buchst. b R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs. 5 9 Buchst. b
3 Verstoß gegen ein Überholverbot B: 6.11 Buchst. a, b S. 1 R: 6.11 Buchst. a, b erster HS M: 6.11 Buchst. a, b S. 1 D: 6.11 S. 1, , B: 4 Abs Buchst. b R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs. 5 9 Buchst. b Nichteinhalten der Regeln für die Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs B: 6.12 R: 6.12 M: 6.12 D: B: 4 Abs Buchst. c R: 4 Abs Buchst. c M: 4 Abs Buchst. c D: 5 Abs. 5 9 Buchst. c Nichteinhalten der Regeln für das Wenden B: , 4 S. 1 R: , 4 S. 1 M: , 4 S. 1 D: , 5 S. 1 B: 4 Abs Buchst. d R: 4 Abs Buchst. d M: 4 Abs Buchst. d D: 5 Abs. 5 9 Buchst. d Falsches Verhalten bei der Abfahrt vom Liege- oder Ankerplatz B: 6.14 R: 6.14 M: 6.14 D: 6.14 B: 4 Abs Buchst. d R: 4 Abs Buchst. d M: 4 Abs Buchst. d D: 5 Abs. 5 9 Buchst. d Verstoß gegen das Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes B: 6.15 R: 6.15 M: 6.15 B: 4 Abs R: 4 Abs M: 4 Abs D: 6.15 Sch D: 5 Abs Nichteinhalten der Regeln über das Verhalten und die Zeichengebung beim Überqueren der Hauptwasserstraße sowie bei der Einfahrt in und der Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen B: S. 1, 2, 2, 3, 5 S. 2, S. 1 R: S. 1, 2, 2, 3 M: S. 1, 2, 2, 3 D: S. 1, 2, 3 S.1, 4, 5 B: 4 Abs Buchst. e R: 4 Abs Buchst. e M: 4 Abs Buchst. e D: 5 Abs. 5 9 Buchst. e
4 Fahrt auf gleicher Höhe, Verbot der Annäherung Verstoß gegen das Verbot auf gleicher Höhe zu fahren B: R: M: D: B: 4 Abs R: 4 Abs M: 4 Abs D: 5 Abs Verstoß gegen das Verbot sich an Fahrzeuge oder Verbände, die eine zusätzliche Tag- oder Nachtbezeichnung bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter führen, anzunähern B: R: M: D: B: 4 Abs R: 4 Abs M: 4 Abs D: 5 Abs Verstoß gegen das Verbot an fahrende Fahrzeuge oder Schwimmkörper anzulegen oder anzuhängen oder im Sogwasser mitzufahren B: S. 1 R: S. 1 M: S. 1 D: J B: 4 Abs R: 4 Abs. 2 8 M: 4 Abs D: 5 Abs Nichteinhalten des vorgeschriebenen Abstands an fahrenden Fahrzeugen, Schwimmkörpern oder an schwimmenden Geräten während der Arbeit B: R: M: D: J B: 4 Abs R: 4 Abs. 2 9 M: 4 Abs D: 5 Abs Verstoß gegen das Verbot Anker, Trossen oder Ketten schleifen zu lassen B: , 2 S. 2 R: , 2 zweiter HS M: , 2 zweiter HS D: , 2 zweiter HS, B: 4 Abs R: 4 Abs M: 4 Abs D: 5 Abs Verstoß gegen das Verbot Fahrzeuge treiben zu lassen B: R: M: D: S. 1 B: 4 Abs R: 4 Abs M: 4 Abs D: 5 Abs
5 Nichteinhaltung der Regeln über die Vermeidung von Sog und Wellenschlag Zusammenstellung der Verbände B: , 3 R: , 3 M: , 3 D: , 3 B: 4 Abs Buchst. f R: 4 Abs Buchst. f M: 4 Abs Buchst. f D: 5 Abs. 5 9 Buchst. f bis Nichtbeachten der Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände B: , 2, 3 R: , 2 S. 1, 2, 3 M: , 2 S. 1, 3, 4 D: , 2, 4 Sch B: 4 Abs Buchst. a R: 4 Abs Buchst. a M: 4 Abs Buchst. a D: 5 Abs Buchst. a Inbetriebnahme eines Fahrzeuges oder Verbandes anordnen oder zulassen, das/der nicht den Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände entspricht B: , 2 S. 1, 2, 3 R: , 2 S. 1, 2, 3 M: S. 1, 3 S. 1, 2, 4 E B: 4 Abs Buchst. n - q R: 4 Abs Buchst. o - r M: 4 Abs Buchst. n - q Verstoß gegen das Verbot Fahrzeugzusammenstellungen zu verlassen D: Sch D: 5 Abs Nichtbeachten von Sperrzeichen; Befahren gesperrter Wasserflächen B: S. 1, 2, 3 R: , 2 M: , 2, 3 D: 6.22 B: 4 Abs R: 4 Abs M: 4 Abs D: 4 Abs Verstoß gegen das Verbot an schwimmenden Geräten sowie Fahrzeugen, die Zeichen nach 3.25 gesetzt haben, vorbeizufahren B: 6.22a R: 6.22a M: 6.22a D: 6.22a B: 4 Abs Buchst. g R: 4 Abs Buchst. g M: 4 Abs Buchst. g D: 5 Abs
6 Nichteinhalten der Regeln für Fähren in Fahrt und beim Stillliegen B: 6.23 R: 6.23 M: 6.23 D: 6.23 B: 4 Abs Buchst. h R: 4 Abs Buchst. h M: 4 Abs Buchst. h D: 5 Abs. 5 9 Buchst. g Nichteinhalten der Regeln für die Durchfahrt oder das Verhalten beim Durchfahren von Brücken, Wehren, Sperrwerke, Bootsschleusen und - gassen sowie für das Heranfahren an geschlossene Sicherheitstore und Hochwassersperrtore B: , 2 Buchst. a, , 2 S. 2, , 5, S. 1, 3, 4 R: , 2 Buchst. a, , 2 S. 2 zweiter HS, 6.26, M: , 2 Buchst. a, , 2 S. 2 zweiter HS, S. 1, 2-4, 5 S. 2, 6, 6.27 D: , 2 Buchst. a, , , 2, B: 4 Abs Buchst. i R: 4 Abs Buchst. i M: 4 Abs Buchst. i D: 5 Abs. 5 9 Buchst. h Schleusenbestimmungen Verstoß gegen die allgemeinen Vorschriften über das Verhalten im Schleusenbereich, soweit nicht im folgenden speziell erfasst (Sprechverbindungen siehe lfd ) B: S. 3-5, 6 S. 1, 3, 7 S. 1, 2, 8 S. 2, 3, 6, 7, 13, 14, auch i.v.m. M: S. 3 D: 6.29 S Nichtverlagsamen der Fahrt bei Annäherung an den Schleusenbereich B: S. 1, auch i.v.m. R: S. 1 M: S. 1 D: S
7 Nichtbeachten des Haltezeichens B: S. 2, 8 S. 4, auch i.v.m. R: S. 2 M: S. 2 D: S Nichtbeachten der vorgeschriebenen Reihenfolge und der Sonderregeln für Kleinfahrzeuge R: S. 1, 3, 4 M: Buchst. b S. 2, 3 D: S. 3, Unerlaubtes Überholen oder Vorbeifahren im Schleusenbereich B: S. 1, 2, auch i.v.m. R: M: S.1 D: Nichtfreihalten der Anlegestellen von Fähren oder Fahrgastschiffen im Schleusenbereich B: S. 6, auch i.v.m Einfahrt in die Schleuse (Schleusenvorhafen) ohne vollständig hochgeholten Anker B: , auch i.v.m. R: M: D: Fahrt in den Schleusenvorhafen oder Einfahrt in die Schleuse mit unangepasster Geschwindigkeit B: S. 1, auch i.v.m. R: M: D:
8 Unzureichende Vorkehrungen für das rechtzeitige Anhalten eines Fahrzeugs in der Schleusenkammer B: S. 4, auch i.v.m Fehlen der erforderlichen Decksmannschaft B: S. 5, auch i.v.m Überfahren der an den Schleusenwänden markierten Grenzen B: Buchst. a, auch i.v.m. R: Buchst. a M: Buchst. a, 8 S. 2, 3 D: Buchst. a Nicht ordnungsgemäßes befestigen des Fahrzeugs oder bedienen der Befestigungsmittel während des Füllens und Leerens der Schleusenkammer B: Buchst. b, auch i.v.m. R: Buchst. b M: Buchst. b D: Buchst. b Nichtverwenden von Fendern, verwenden vorschriftswidriger Fender B: Buchst. c, auch i.v.m. R: Buchst. c M: Buchst. c D: Buchst. c 5 50
9 Abwaschen oder abkehren des Fahrzeugs oder des Schwimmkörpers in der Schleusenkammer B: Buchst. d, auch i.v.m Schütten oder ausfließen lassen von Wasser auf die Schleusenplattform oder auf andere Fahrzeuge oder Schwimmkörper B: Buchst. d, auch i.v.m. R: Buchst. d M: Buchst. d D: Buchst. d Unbefugtes Ein- und Aussteigen lassen von Fahrgästen in der Schleusenkammer B: Buchst. d, auch i.v.m Unbefugtes Benutzen des Maschinenantriebs oder der Bugstrahlanlage in der Schleusenkammer B: Buchst. e, auch i.v.m. R: Buchst. e M: Buchst. e D: Buchst. e Nicht ausreichenden Abstand halten durch Kleinfahrzeuge B: Buchst. f, auch i.v.m. R: Buchst. f M: Buchst. f Nicht den vorgeschriebenen seitlichen Abstand halten zu Fahrzeugen und Verbänden mit gefährlichen Gütern B: S. 1, auch i.v.m. R: S. 1 M: S. 1 D: S. 1
10 Nichtbefolgen der Weisung der Schleusenaufsicht B: S. 2, S. 5, jeweils i.v.m. R: S. 2 M: S. 2 D: S. 2 Sch B: 4 Abs Buchst. b Nichtbeachten der Ein- und Ausfahrtssignale oder Tafelzeichen oder der Anweisungen der Schleusenaufsicht B: 6.28a 2 S. 3, 3 S. 2, 5, auch i.v.m. R: 6.28a 1 Buchst. a - c, 2 Buchst. a, 4 M: 6.28a 1 S. 2 Buchst. a - c, 2 Buchst. a, 4 D: Nichtfeststellen des Schleusenranges bei der Schleusenaufsicht B: S. 5, auch i.v.m. Sch B: 4 Abs Buchst. b Nichteinhalten der zusätzlichen Regeln beim Schleusen M: S Nichtbeachten der allgemeinen Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter (Sprechverbindungen siehe lfd ) B: , 3, 4 S. 2, 6, R: , 3, 4 S. 2, 6, M: , 3 S. 2, 5, 6, D: S. 1, 3, 4, 2, 3 S. 2, 4, 6 S. 1, , 5 B: 4 Abs Buchst. k R: 4 Abs Buchst. k M: 4 Abs Buchst. k D: 5 Abs. 5 9 Buchst. j
11 Nichtgeben der für stilliegende Fahrzeuge und Schwimmkörper bei Tag bei unsichtigem Wetter vorgeschriebenen Schallzeichen Benutzung von Radar B: , 2, 3 S. 2 R: , 2, 3 S. 2 M: , 2, 3 S. 2 D: , 2 Sch B: 4 Abs Buchst. k R: 4 Abs Buchst. k M: 4 Abs Buchst. k D: 5 Abs Buchst. b Nichtbeachten einer Vorschrift über die Radarfahrt (Sprechverbindungen siehe lfd ) B: S. 1, 3 Buchst. a S. 1, Buchst. b R: S. 1, 3, 4 S. 1 M: S. 1, 4 Buchst. a erster HS, Buchst. b, 5 S. 1, 3 D: S. 1, 4 Buchst. a, 5 Buchst. a, 6, 7, jeweils i.v.m. 8 Sch B: 4 Abs Buchst. c R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs Buchst. c Radarfahrt mit einem Fahrzeug anordnen oder zulassen, das nicht vorschriftsmäßig besetzt ist B: S. 1 R: S. 1 M: S. 1 D: E B: 4 Abs. 7 6 R: 4 Abs. 6 5 M: 4 Abs. 6 6 D: 5 Abs Verstoß gegen die Vorschriften über das Verhalten bei der Wahrnehmung des Dreitonzeichens B: 6.34 R: 6.34 M: 6.34 D: B: 4 Abs Buchst. l R: 4 Abs Buchst. l M: 4 Abs Buchst. l D: 5 Abs. 5 9 Buchst. j Nichtbeachten der Vorschrift über das Nachziehen des Schleppseils D: D: 5 Abs
12 Nichtbeachten einer Vorschrift über das Verhalten beim Fischen D: 6.36 J D: 5 Abs Nichtbeachten einer Vorschrift über das Verhalten beim Tauchen D: 6.37 J D: 5 Abs. 2 19
BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117
BGBl. II - Ausgegeben am 29. August 2011 - Nr. 289 40 von 117 Schallzeichen I. Tonumfang der Schallzeichen Anlage 6 Die mechanisch betriebenen Schallgeräte, die auf Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
MehrSchifffahrtszeichen Schilder, Lichter und Flaggen
boote-blog 2006 Verbot der Durchfahrt Empfehlung, sich mit der auf "grün" bezeichneten halten. Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen. Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren,
MehrBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) BinSchStrO Ausfertigungsdatum: 16.12011 Vollzitat: "Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 2, 1666 ), die durch Artikel
MehrVerkehrsvorschriften
@@FCRAT 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem üß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) 33.000000 Verkehrsvorschriften 33.100000 Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) etroffener Ordnungswidrigkeit nach
MehrSchifffahrtszeichen/Schallzeichen
/Schallzeichen Allgemeines Es ist verboten, zu entfernen, zu verändern, zu beschädigen, unbrauchbar zu machen oder an ihnen festzumachen. Wer ein beschädigt, benachrichtigt unverzüglich die Polizei. Kennzeichnung
MehrMerkblatt für Sportbootfahrer
Wir machen Schifffahrt möglich. Merkblatt für Sportbootfahrer Merkblatt für Sportbootfahrer 3 Sehr geehrte Sportbootfahrerin, sehr geehrter Sportbootfahrer! Sie wollen den (NOK) im engen Kontakt mit der
MehrJugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 5 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 5 1 Was musst du
MehrEinleitung...11 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)...11
Inhalt 5 Pos: 14/Module für alle Seebücher/Inhaltsverzeichnis SeeSchStrO @0\mod_1443185432626_6.docx @10650 @ @ 1 Inhalt Einleitung...11 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)...11 Erster Abschnitt...13
MehrWIRTSCHAFTSKOMMISSION FÜR EUROPA BINNENVERKEHRSAUSCHUSS. Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt CEVNI. Europäische Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
WIRTSCHAFTSKOMMISSION FÜR EUROPA BINNENVERKEHRSAUSCHUSS Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt CEVNI Europäische Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Vierte revidierte Ausgabe VEREINTE NATIONEN ECE/TRANS/SC.3/115/Rev.4
Mehr12.03 Besondere Regeln für die Fahrt in der Wahrschaustrecke. Anlage 9: Lichtwahrschau Oberwesel - St. Goar Rhein-km 548,50-555,43.
- 39 - Anlage zu Protokoll 13 1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu 12.02 wird wie folgt gefasst: 12.02 Funktion der Lichtwahrschau auf der Strecke Oberwesel - St. Goar. b)
MehrBußgelder in Deutschland
Bußgelder in Deutschland Verstöße gegen die deutschen Straßenverkehrsvorschriften werden mit Bußgeldern und Strafen geahndet. Die wichtigsten Regelungen haben wir Ihnen im den zusammengestellt. Geschwindigkeitsüberschreitungen
MehrWir machen Schifffahrt möglich. Wassersport auf Bundeswasserstraßen zwischen Elbe und Oder
Wir machen Schifffahrt möglich. Wassersport auf Bundeswasserstraßen zwischen Elbe und Oder Impressum Wassersport auf Bundeswasserstraßen zwischen Elbe und Oder Herausgeber: Redaktion: Bilder: Satz: Wasser-
MehrTipps und Infos rund ums Blinken
Verkehrsexperten informieren Impressum Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v. (ADAC) Ressort Verkehr, Am Westpark 8, 81373 München www.adac.de/verkehrs-experten Tipps und Infos rund ums
MehrWas ist eigentlich Rechtsüberholen?
know-how Die Regeln und viele Ausnahmesituationen Was ist eigentlich Rechtsüberholen? Ravaldo Guerrini (Text und Grafiken) Was ist eigentlich Rechtsüberholen? Wann ist rechts Vorbeifahren und rechts Überholen
MehrVerordnung Über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung - BSO)
Verordnung Über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung - BSO) INHALTSVERZEICHNIS ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften 0.01 Geltungsbereich 0.02 Begriffsbestimmungen ZWEITER TEIL
MehrRegelsatz in Punkte Fahrverbot in Monaten. innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts. Bis
Tempolimit überschritten Überschreitung des Limits in km/h Regelsatz in Punkte Fahrverbot in Monaten innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts Bis 10 15 10 - - - - 11-15 25 20 - -
MehrNeue Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung ab 1. April 2013
Eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt zum 1. April 2013 Verbesserungen für Radfahrer. Schon im September 2009 sollte die StVO fahrradfreundlicher werden, doch bald darauf erklärte Bundesverkehrsminister
MehrEs kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt. Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden
Welches Verhalten ist richtig? Ich darf durchfahren Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen Welches Verhalten ist richtig? Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen Ich muss den blauen Pkw durchfahren
MehrBußgeldkatalog Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)
Bußgeldkatalog 2010 Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) Übertretung Euro Punkte Fahrverbot bis 10 km/h 15 11-15 km/h 25 16-20 km/h 35
MehrINFORMATIONEN ÜBER BUNDESWASSERSTRAßEN UND HINWEISE FÜR DIE SPORTSCHIFFFAHRT
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes INFORMATIONEN ÜBER BUNDESWASSERSTRAßEN UND HINWEISE FÜR DIE SPORTSCHIFFFAHRT Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
MehrBezeichnung der Fahrzeuge
BGBl. II - Ausgegeben am 15. April 2013 - Nr. 98 1 von 44 Bezeichnung der Fahrzeuge Anlage 1 1. ALLGEMEINES 1.1 Die nachstehenden Bilder beziehen sich auf die im 2. Teil 3. Kapitel dieser Verordnung vorgesehenen
MehrWas tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen?
Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen? Allgemein Wenn Ihnen Feuerwehrfahrzeuge oder Rettungswagen mit eingeschalteter Lautwarnvorrichtung (Martinshorn und Blaulicht) im Straßenverkehr
MehrEckbachhalle Großniedesheim PfHV-Hallennummer: 063 In den Moltersgärten, 67259 Großniedesheim
Eckbachhalle Großniedesheim PfHV-Hallennummer: 063 In den Moltersgärten, 67259 Großniedesheim Wörth/Bellheim/Germersheim/Speyer/Neuhofen/Ludwigshafen (B9 Richtung Ludwigshafen/Frankenthal) am Oggersheimer
MehrGrundfahraufgaben für die Klassen C, C1, D und D1 (Anlage 7 Nr. 2.1.4.3 FeV)
Prüfungsrichtlinie gemäß Annex II Anlage 4 (Stand 28.01.2009) Seite 1 von 6 Anlage 4 zur Prüfungsrichtlinie Grundfahraufgaben für die Klassen C, C1, D und D1 (Anlage 7 Nr. 2.1.4.3 FeV) 1 Allgemeine Hinweise
MehrElektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)
Seite 1 von 55 Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) Sie sind hier: Startseite > Freizeitschifffahrt > Führerscheininformationen > Fragenkatalog Binnen Inhalt: Fragen- und Antwortenkatalog
MehrMit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit
1. Du kommst an eine Straße mit diesem Verkehrszeichen. Darfst du in die Straße mit deinem Fahrrad einfahren? ( Ja, ich darf einfahren ( Nein, es ist nicht erlaubt 2. Darfst du dich als Radfahrer an andere
MehrMERKBLATT für Wassersportler auf der Bundeswasserstraße Mosel
MERKBLATT für Wassersportler auf der Bundeswasserstraße Mosel Mosel bei Dieblich 1. Auflage 2014 Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz Wasser- und Schifffahrtsamt Trier Schartwiesenweg 4 Pacelliufer 16 56070
MehrSeeordnung der Stadt Ratingen für den Erholungspark Volkardey (VolkardeySeeOR) Inhaltsverzeichnis
Seeordnung der Stadt Ratingen für den Erholungspark Volkardey (VolkardeySeeOR) in der Fassung vom 13. Juli 2010 Ordnung Datum In Kraft getreten vom 28.06.1983 01.07.1983 I. Nachtrag vom 19.06.1984 20.06.1984
MehrInkrafttreten: 01. April 2013
StVO - Neufassung Inkrafttreten: 01. April 2013 Auszug: Verkehrs-Verlag Remagen LVW / TÜV Thüringen 1 Neue Umschreibungen wer mit dem Rad fährt, (bisher- Radfahrer) wer zu Fuß geht, (bisher- Fußgänger)
MehrSicher unterwegs. mit der Badner Bahn
Sicher unterwegs mit der Badner Bahn M o d e r n k o m f o r ta b e l s i c h e r Sicherheit braucht aufmerksamkeit Wir leben in einer Zeit, in der Sicherheit eine immer größere Rolle spielt. Dank strengerer
MehrVorwort: Jann Trauernicht
Vorwort: Der Emder Ruderverein verfügt über ein sehr großes, vielseitiges und attraktives Ruderrevier. Dies wird uns immer wieder von unseren Gästen bestätigt. Damit dieses Ruderrevier aber sicher genutzt
MehrSportbootführerschein Binnen
Sportbootführerschein Binnen Fragen- und Antworten-Katalog für den amtlichen Sportbootführerschein Ausgabe: 2011 (gültig für Prüfungen ab 05/2012) Anmerkung: In diesem Katalog ist immer Antwort a die richtige.
MehrReglement über die Schifffahrt auf dem Genfersee
Übersetzung 1 Reglement über die Schifffahrt auf dem Genfersee 0.747.221.11 Abgeschlossen am 7. Dezember 1976 Von der Bundesversammlung genehmigt am 27. Februar 1978 2 In Kraft getreten durch Briefwechsel
MehrVortritt. Rechtsgrundlagen. Office des ponts et chaussées du canton de Berne. Tiefbauamt des Kantons Bern. Bau-, Verkehrsund Energiedirektion
Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie Bereich Spezialaufgaben Verkehrstechnik
MehrJugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 4 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 4 Nr. Frage Antwort
MehrModellbahn-Signaltechnik Einführung für Jedermann
Modellbahn-Signaltechnik Einführung für Jedermann Zu meiner Person Klaus Wagner 45 Jahre glücklich verheiratet 5 Kinder (11-19) bis 1992 bei der DB als Servicetechniker (2 Jahre Ausbildung) alle Stellwerkstypen
Mehrdas kostenlose Online-Tauchlog-Buch
A Allgemeiner Teil A (Fragen 1-333) I. SCHIFFFAHRTSRECHT (Fragen 1-248) 1. Geltungsbereich des Sportbootführerscheins-Binnen (1-4) 2. Grundregeln für das Verhalten im Verkehr (5-8) 3. Pflichten des Fahrzeugführers/Rudergängers
MehrVerordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern
Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) 1 747.201.1 vom 8. November 1978 (Stand am 1. Dezember 2007) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf
Mehrwww.bennewitz.de Sportbootführerschein See
www.bennewitz.de Sportbootführerschein See Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Frage Frage Antwort 105 13) 106 2,4) 107 6,15) Wo ist festgelegt, welche Wasserflächen Seeschifffahrtsstraßen sind?
MehrStundenplan Schlagbaumerstr.19 Grund und Zusatz Klasse B / C/CE /D
Datum Uhrzeit Thema 14.09.2015 Thema 9 Straßenverkehrssysteme und seine Nutzung Verkehrswege- ihre Bedeutung, Fahrbahnmarkierungen, Straßenbenutzung, Autobahn und Kraftfahrstraße Verkehrsverhalten bei
MehrHinweise für Wassersportler auf dem Neckar
Hinweise für Wassersportler auf dem Neckar Wasser- und Schifffahrtsamt Stuttgart Telefon: 0711/25552-0 Fax: 0711/25552-155 Internet: http://www.wsa-s.wsv.de E-Mail : wsa-stuttgart@wsv.bund.de Wasser- und
MehrBMVBS - Bußgeldkatalog-Bußgeldkatalog
Seite 1 von 12 Bußgeldkatalog Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog Collage von Verkehrszeichen (Quelle: BMVBS) Bußgelder gegen Hauptunfallursachen Die Obergrenzen für Bußgelder sollen für mehr Sicherheit
MehrLösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A/B (DLRG-spezifischer Teil)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen http://www.rheinland-pfalz.dlrg.de/ Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A/B (DLRG-spezifischer Teil)
MehrBetretungsordnung für die Schleusenbetriebsgelände Brunsbüttel und Kiel-Holtenau des Nord-Ostsee-Kanals (Stand: 30.01.2015)
Betretungsordnung für die Schleusenbetriebsgelände Brunsbüttel und Kiel-Holtenau des Nord-Ostsee-Kanals (Stand: 30.01.2015) Inhalt 1 Grundsätze 2 Geltungsbereich 3 Hausrecht 4 Zutrittsregelung 5 Verhaltensregeln
MehrUnterlagen Charterschein
Verantwortlichkeit des Sportbootführers Der Fahrzeugführer ist voll verantwortlich für alles, was an Bord geschieht. In allen Situationen hat er der allgemeinen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Er ist insbesondere
MehrAuszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog (Stand: 01. Februar 2009) Neue Bußgelder gegen Hauptunfallursachen ab 1. Februar 2009
Bußgeldkatalog Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog (Stand: 01. Februar 2009) Collage von Verkehrszeichen (Quelle: BMVBS) Neue Bußgelder gegen Hauptunfallursachen ab 1. Februar 2009 Die neuen Obergrenzen
MehrSteuer- und Obleute-Prüfung. Lösungen zum Prüfungsbogen A1. www.rudern.de
Steuer- und Obleute-Prüfung Lösungen zum Prüfungsbogen A1 www.rudern.de Deutscher Ruderverband ev 30169 Hannover Telefon 0511 98094-0 Fax 0511 98094-25 info@rudern.de www.rudern.de 105 Flussfahrt stromab.
MehrMit Sicherheit besser ankommen.
Mit Sicherheit besser ankommen. Schnell, komfortabel und sicher ans Ziel. Tag für Tag nutzen fast eine Million Passagiere die SBB. Weil die Bahn zuverlässig ist. Weil Zugfahren bequem ist und Spass macht.
MehrBußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts (PKW, andere KFZ bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht)
Bußgeldkatalog 2014 Geschwindigkeitsüberschreitungen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts (PKW, andere KFZ bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht) Tatbestand in km/h Bußgeld in Punkte Fahrverbot Bis 10
MehrASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE
asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE Kompetenzenkatalog Kategorie M 22. März 2011 Grundlage für die Prüfungsvorbereitung
MehrDie Regeln des Kolonnenfahrens
Die Regeln des Kolonnenfahrens Weil wir ja alle des öfteren mit unseren Stammtischen oder Ausfahrten in Kolonne die Straßen unsicher machen, möchte ich Euch ein paar Grundregeln nahe legen die JEDER beachten
MehrFrage 1: Ein Radweg ist durch nachstehendes Schild gekennzeichnet. Muss ich ihn zwingend benutzen?
Quiz Rund ums Radeln Kleine Zeichenkunde Frage 1: Ein Radweg ist durch nachstehendes Schild gekennzeichnet. Muss ich ihn zwingend benutzen? Ja, es gibt keine Ausnahme. Ja, aber geschlossene Verbände, die
MehrStundenplan Schlagbaumer Straße Datum Klasse Uhrzeit Thema Inhaltsübersicht
Datum Klasse Uhrzeit Thema Inhaltsübersicht 07.12.2015 B 18.30 20.00 5 Vorfahrt Bedeutung und Definition / Rechts vor Links / Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen / Abknickende Vorfahrtstraße / Kreisverkehr
MehrMotorboot Informationen Gardasee
Riva del Limone sul Moniga del Peschiera del Motorboot Informationen see Stand 01.2003 see-info.de, Bürgereschstraße 71a, D-26123 Oldenburg Riva del Limone sul Moniga del Peschiera del Allgemeines: Der
MehrHandout. Fahren auf Autobahnen und Autostrassen
Handout Fahren auf Autobahnen und Autostrassen 6 GRUNDSATZ Abstand und Toleranz schafft Sicherheit! Herzlich willkommen VRT Robert Jetter Bitte schalten Sie Ihr Handy aus! Besten Dank! Heutiges Thema:
MehrA ALLGEMEINER TEIL (Fragen 1-333) 3. I. SCHIFFFAHRTSRECHT (Fragen 1-248) Geltungsbereich des Sportbootführerscheins-Binnen 3
Fragenkatalog für den Sportbootführerschein-Binnen Teil A, B, C, D Inhaltsverzeichnis A ALLGEMEINER TEIL (Fragen -) I. SCHIFFFAHRTSRECHT (Fragen -48). Geltungsbereich des Sportbootführerscheins-Binnen.
Mehrpraxisnah & individuell lernen Fragenkatalog Sportbootführerschein Binnen unter Motor
praxisnah & individuell lernen Richtig ist nur hier und NICHT in der Prüfung, immer die Antwort a. Basisfragen 1. Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Fahrzeugführer ist? a.
MehrSportschifffahrt. Info für Wassersportler. Mosel und Saar. Internet: www.adac.de/sportschifffahrt
Sportschifffahrt Info für Wassersportler Mosel und Saar Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.v. Wassertouristik und Sportschifffahrt Hansastraße 19, 80686 München Internet: www.adac.de/sportschifffahrt
MehrRechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen Verbot: Grundsatz und Ausnahmen VSR-Instruktorenweiterbildung vom 30.10.2014 Stefan
MehrWir machen Schifffahrt möglich.
Wir machen Schifffahrt möglich. Hinweise für Wassersportler auf der Saar Hinweise für Wassersportler auf der SAAR Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort 3 2. Verkehrs- und Rechtsvorschriften 3 3. Wichtige
MehrDie Ruhr fließt in einer grünen Oase durch eine der ältesten deutschen Industrieregionen.
1/5 Die Ruhr fließt in einer grünen Oase durch eine der ältesten deutschen Industrieregionen. Umgeben von Natur- und Landschaftschutzgebieten bietet sich eine abwechslungsreiche Flußlandschaft. Kleine
MehrÖrtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal
Bayernhafen GmbH & Co. KG Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal Gültig ab: 17.11.2014 Herausgeber: Bayernhafen GmbH & Co. KG Hauptverwaltung Linzer Straße 6 D-93055 Regensburg
MehrDownload. Verkehrserziehung an Stationen Klasse 1/2. Verkehrszeichen. Sandra Kraus. Downloadauszug aus dem Originaltitel:
Download Sandra Kraus Verkehrserziehung an Stationen Klasse 1/2 Verkehrszeichen Downloadauszug aus dem Originaltitel: Verkehrserziehung an Stationen Klasse 1/2 Verkehrszeichen Dieser Download ist ein Auszug
MehrLernkarteikarten für den Sportbootführerschein Binnen
Lernkarteikarten für den Sportbootführerschein Binnen Stand 4/2007 von Arne Goerndt (www.goerndt.de/arne) Handling: - Seiten 2-85 ausdrucken - an der senkrechten Linie nach hinten falten, - wer mag kann
MehrWir bitten alle Verkehrsteilnehmer sich aus Gründen der Verkehrssicherheit den geltenden Vorschriften entsprechend zu verhalten.
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde informiert Sie als Verkehrsteilnehmer über die momentan geltenden Bestimmungen aus dem Bußgeldkatalog, in Bezug auf die Wiederaufnahme der Tätigkeit der kommunalen Verkehrsüberwachung
MehrGrundfahraufgaben für die Klasse CE (Anlage 7 Nr FeV)
Prüfungsrichtlinie gemäß Annex II Anlage 6 (Stand 28.01.2009) Seite 1 von 5 Anlage 6 zur Prüfungsrichtlinie Grundfahraufgaben für die Klasse CE (Anlage 7 Nr. 2.1.4.5 FeV) 1 Allgemeine Hinweise Die Grundfahraufgaben
MehrAllgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB
Stand: 01.07.2016 Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich der Stadt Leverkusen Gemäß 35 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung
MehrBildung einer Rettungsgasse: So geht s!
Verkehrsexperten informieren Bildung einer Rettungsgasse: So geht s! Warum ist eine Rettungsgasse wichtig? Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es? Wie verhält man sich richtig? ADAC Wir machen Mobilität
MehrBGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG
Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005
MehrDOWNLOAD. Lernstation: Verkehrszeichen. Differenzierte Materialien zur Verkehrserziehung
DOWNLOAD Christine Schub Lernstation: Verkehrszeichen Differenzierte Materialien zur Verkehrserziehung Christine Schub Downloadauszug aus dem Originaltitel: Bergedorfer Unterrichtsideen 2. 4. Klasse Lernstationen
MehrAusbilderheft Lehrgang Bootsführer
Ausbilderheft Lehrgang Bootsführer Boot Inhaltsverzeichnis: -Lehrgangsorganisation Lehrgang Bootsführer 3 -Stoffliche Vorbereitung: Fachliteratur 10 -Lehrstoff- und Stundengliederung 12 -Stundenplan /
MehrJugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 4 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 4 1 Wer überwacht
MehrBußgeld- und Punktekatalog
Bußgeld- und katalog Bußgeld- und katalog Falschparken Parken an Engstellen mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 40 1 - in Feuerwehrzufahrt mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 50 1 - Fahren unter
MehrBekanntmachung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 10. April 2003
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Erteilung von Verwarnungs- und Bußgeldern bei Zuwiderhandlungen gegen die Landesschifffahrtsverordnung (GVBl Teil II S. 294 vom 21. Mai 2002) und die Landeshafenverordnung
MehrRecht und Sicherheit im Schneesport DSV-Grundstufe Trainer-C Breitensport - Schneelehrgang -
Recht und Sicherheit im Schneesport DSV-Grundstufe Trainer-C Breitensport - Schneelehrgang - Inhalt Die FIS-Regeln Geltungsbereich 10 FIS-Regeln Rechte und Pflichten des Übungsleiters Beispiele Die FIS-Regeln
MehrVerkehrsexperten informieren. Der Kreisverkehr. Informationen Regeln Tipps
Verkehrsexperten informieren Der Kreisverkehr Informationen Regeln Tipps ADAC Wir machen Mobilität sicher Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v., Ressort Verkehr Hansastraße 19, 80686 München
MehrCheckliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport
Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,
MehrAuf Rollen unterwegs. Fahrzeugähnliche Geräte. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung
Auf Rollen unterwegs Fahrzeugähnliche Geräte bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Was sind fahrzeugähnliche Geräte? Als fahrzeugähnliche Geräte (fäg) werden alle mit Rädern oder Rollen ausgestatteten
MehrRMC Sportstrafen-Empfehlung
Teilnehmer, die eine Regelwidrigkeit begehen, werden mit einer dem Tatbestand angemessenen Disziplinarstrafe nach Ermessen des Rennleiters bzw. Sportkommissars belegt. Die angegebenen Strafmaße sind lediglich
MehrOder (Od) Liegestelle Ratzdorf Aurith
1 2 3 Liegestelle Ratzdorf Aurith km von 665,00 542,7 569,4 665,80 570,2 ja ja 03334 276-0 0335 663959-0 0335 663959-0 03334 276-171 0335 663959-33 0335 663959-33 Strecke Strecke Strecke für alle Fahrzeuge
MehrBewegungslandschaft. - Spiel und Spaß im Hindernisparcours mit dem Bobby-Car oder Dreirad -
Bewegungslandschaft - Spiel und Spaß im Hindernisparcours mit dem Bobby-Car oder Dreirad - Vorbemerkungen/e Was gibt es Schöneres für Kleinkinder als auf einem Fahrzeug durch die Gegend zu flitzen? Wenn
MehrRHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG
ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG (RheinSchPV) 1995 ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT Ausgabe 2008 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV)
MehrICH. und die Anderen
ICH und die Anderen ICH und die Anderen Wenn es zwischen Auto und Rad auf Baden-Württembergs Straßen kracht, sind hierfür in 63 Prozent der Fälle die Autofahrer verantwortlich. Das sind die häufigsten
MehrV o r f a h r t. 8 I StVO. Vorfahrt fall
8 I StVO Vorfahrt fall An Kreuzungen und en hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch VZ besonders geregelt ist oder für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg...
MehrLOKALE SCHIFFFAHRTSREGELN AUF DER DONAU (SONDERBESTIMMUNGEN)
LOKALE SCHIFFFAHRTSREGELN AUF DER DONAU (SONDERBESTIMMUNGEN) DEUTSCHLAND Sonderbestimmungen auf dem Donaustreckenabschnitt der Bundesrepublik Deutschland, festgelegt von den zuständigen Behörden der Bundesrepublik
MehrSicherheit auf Wasserwegen
In Niederlande Sicherheit auf Wasserwegen Vorschriften, Regeln und Tipps für die Freizeitund Berufsschifffahr Allgemein - Halten Sie sich auf dem Fahrwasser möglichst auf der Steuerbordseite (rechte Seite).
MehrVCD Verkehrsclub Deutschland Ortsgruppe Fellbach. Sicherheit im Radverkehr Was können wir dafür tun?
VCD Verkehrsclub Deutschland Ortsgruppe Fellbach Sicherheit im Radverkehr Was können wir dafür tun? Überblick Unterarten der Gattung Radler Allgemeine Fahrtipps Unfall-Ursachen und was wir tun können Verkehrsinfrastruktur
MehrBUNDESSPARTE TRANSPORT UND VERKEHR
STRAFEN IN ÖSTERREICH BEI VERSTÖSSEN GEGEN EUSOZIALVORSCHRIFTEN IM STRASSENVERKEHR I. VERSTÖSSE GEGEN LENK UND RUHEZEITEN ART DES VERSTOSSES SCHWERE DES VERSTOSSES VSI=sehr schwer SI =schwer M =geringfügig
MehrVorbereitung zur Rafting-Prüfung
Vorbereitung zur Rafting-Prüfung Ein Lernbehelf für den Erwerb des Rafting-Patents (Schiffsführerpatent - Raft) Rechtlicher Teil Auflage durch Amt der Salzburger Landesregierung, Fachabteilung 6/3, 11.
MehrUmwelt: Rekordfahrt: Um die halbe Welt mit dem Solarboot
Umwelt: Rekordfahrt: Um die halbe Welt mit dem Solarboot Seit dem Start am 27. Oktober 2010 in Monaco hat das Schiff allein mit der Kraft der Sonne mehr als 21 000 Kilometer zurückgelegt. Das größte Solarboot
MehrMerkblatt für Erst- und Gaststarter bei Läufen zur Formel Vau
Merkblatt für Erst- und Gaststarter bei Läufen zur Formel Vau Erst- und Gaststarter in der Formel Vau sind verpflichtet, dieses Merkblatt vor dem ersten Trainingslauf zu lesen und auftretende Fragen mit
MehrSATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DES MASCHSEES. - Maschseeordnung -
SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DES MASCHSEES - Maschseeordnung - - vom 29.01.2015 - Gem. Abl. 2015, S. 90. 1 Geltungsbereich Die Benutzungsordnung erstreckt sich auf den Maschsee und seine Uferanlagen. 2 Benutzung
MehrÖDruöualtsveorzeDchoos
ÖDruöualtsveorzeDchoos 1. Reitrecht 9 1.1 Gesetzliche Grundlagen (Gesetzestexte) 9 1.1.1 Bayerische Verfassung, Art. 141 Abs. 3: Recht auf Naturgenuss 9 1.1.2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
MehrPferde und Reiten im Straßenverkehr
Pferde und Reiten im Straßenverkehr Inhaltsverzeichnis Welche Voraussetzungen müssen für das Reiten im Straßenverkehr vorliegen?..3 In wieweit gilt die StvO?...3 Welche Abstände müssen die Autofahrer einhalten?...4
MehrUnterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt
Anlage 1 Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Deutschland Finnland Frankreich Italien Kroatien Litauen
MehrDatum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung
Datum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung Donnerstag Grund 10.15-11.45 10 Ruhender Verkehr 15.09.2016 Halten und Parken / Halteverbote / Parkverbote / Ein- und Aussteigen Grund 14.45-16.15 1 Persönliche
MehrBatterielicht vorne Das brauche ich, damit... Batterielicht hinten Das brauche ich, damit... Roter Rückstrahler Den brauche ich, damit...
Arbeitsblatt 1 zur Broschüre Mein Fahrrad-Tagebuch Seite 1 Meine Fahrrad Checkliste (1/2) Ist an meinem Fahrrad alles o. k.? Wofür brauche ich die Teile? Scheinwerfer mit weißem Strahler oder 1 Batterielicht
MehrFahrschule für Führer von Club Motorbooten
Fahrschule für Führer von Club Motorbooten Peter Niederhauser, BRC Ausgabe Februar 2008 Seite 1 - 1. Standardmanöver 1.1. Manöver im fliessenden Gewässer Manöver 1 Landen bei Strömung Manöver 2 Ablegen
MehrPraktische Fahrerausbildung
Praktische Fahrerausbildung Trainingsunterlage für den Fahrtrainer Durchführung der Fahrausbildung 1) Vertraut machen mit den Bedienungseinrichtungen des Fahrzeuges. 2) Überprüfung vor Fahrantritt: Rundgang
Mehr