Ordnungswidrigkeit nach Artikel ( ) der: B: BinSchStrEV R: RheinSchPEV M: MoselSchPEV D: DonauSchPV. lfd. Nr.

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1 Fahrregeln Fahrregeln für bestimmte Fahrzeuge Nichteinhalten der Fahrregeln für Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit D: 6.01a S. 1 D: 5 Abs. 5 9 Buchst. a Nichteinhalten der Regeln für Fahrzeuge unter Segel M: 6.01 M: 4 Abs Nichteinhalten der Fahrregeln für Kleinfahrzeuge B: Buchst. a, b, 6.02a 1-4, 5 S. 1, 2, 6 R: erster HS, 6.02a 1-3, 4 S. 1, 2, 5 M: erster HS, 6.02a 1-3, 4 S. 1, 2, 5, 6 D: , 6.03a 3, 4 S. 1, 2 B: 4 Abs Buchst. a R: 4 Abs Buchst. a M: 4 Abs Buchst. a D: 5 Abs. 5 9 Buchst. a Nichtbeachten der allgemeinen Grundsätze für das Begegnen, Kreuzen und Überholen B: 6.03 R: 6.03 M: 6.03 D: 6.03 B: 4 Abs Buchst. b R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs. 5 9 Buchst. b Nichteinhalten der Regeln für das Kreuzen B: 6.03a 1 B: 4 Abs Buchst. b

2 Nichteinhalten der Grundregeln für das Begegnen B: 6.04 R: 6.04 M: 6.04 D: B: 4 Abs Buchst. b R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs. 5 9 Buchst. b bis Verstoß gegen die Ausnahmeregeln beim Begegnen B: S. 2, 2-4 R: S. 2, 2-4 M: S. 2, 2-4 D: S. 2, 2-4, 5 S. 1, 6.06 B: 4 Abs Buchst. b R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs. 5 9 Buchst. b bis Nichteinhalten der Regeln für das Begegnen im engen Fahrwasser B: 6.07 R: 6.07 M: 6.07 D: 6.07 B: 4 Abs Buchst. b R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs. 5 9 Buchst. b Verstoß gegen das Begegnungsverbot B: 6.08 R: 6.08 M: 6.08 D: , 3 B: 4 Abs Buchst. b R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs. 5 9 Buchst. b Nichtbeachten der allgemeinen Bestimmungen für das Überholen B: 6.09 R: 6.09 M: 6.09 D: , 2 S. 1, 2 B: 4 Abs Buchst. b R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs. 5 9 Buchst. b Nichteinhalten der Regeln über das Verhalten und die Zeichengebung beim Überholen B: R: M: D: S. 1, 4-7 B: 4 Abs Buchst. b R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs. 5 9 Buchst. b

3 Verstoß gegen ein Überholverbot B: 6.11 Buchst. a, b S. 1 R: 6.11 Buchst. a, b erster HS M: 6.11 Buchst. a, b S. 1 D: 6.11 S. 1, , B: 4 Abs Buchst. b R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs. 5 9 Buchst. b Nichteinhalten der Regeln für die Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs B: 6.12 R: 6.12 M: 6.12 D: B: 4 Abs Buchst. c R: 4 Abs Buchst. c M: 4 Abs Buchst. c D: 5 Abs. 5 9 Buchst. c Nichteinhalten der Regeln für das Wenden B: , 4 S. 1 R: , 4 S. 1 M: , 4 S. 1 D: , 5 S. 1 B: 4 Abs Buchst. d R: 4 Abs Buchst. d M: 4 Abs Buchst. d D: 5 Abs. 5 9 Buchst. d Falsches Verhalten bei der Abfahrt vom Liege- oder Ankerplatz B: 6.14 R: 6.14 M: 6.14 D: 6.14 B: 4 Abs Buchst. d R: 4 Abs Buchst. d M: 4 Abs Buchst. d D: 5 Abs. 5 9 Buchst. d Verstoß gegen das Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes B: 6.15 R: 6.15 M: 6.15 B: 4 Abs R: 4 Abs M: 4 Abs D: 6.15 Sch D: 5 Abs Nichteinhalten der Regeln über das Verhalten und die Zeichengebung beim Überqueren der Hauptwasserstraße sowie bei der Einfahrt in und der Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen B: S. 1, 2, 2, 3, 5 S. 2, S. 1 R: S. 1, 2, 2, 3 M: S. 1, 2, 2, 3 D: S. 1, 2, 3 S.1, 4, 5 B: 4 Abs Buchst. e R: 4 Abs Buchst. e M: 4 Abs Buchst. e D: 5 Abs. 5 9 Buchst. e

4 Fahrt auf gleicher Höhe, Verbot der Annäherung Verstoß gegen das Verbot auf gleicher Höhe zu fahren B: R: M: D: B: 4 Abs R: 4 Abs M: 4 Abs D: 5 Abs Verstoß gegen das Verbot sich an Fahrzeuge oder Verbände, die eine zusätzliche Tag- oder Nachtbezeichnung bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter führen, anzunähern B: R: M: D: B: 4 Abs R: 4 Abs M: 4 Abs D: 5 Abs Verstoß gegen das Verbot an fahrende Fahrzeuge oder Schwimmkörper anzulegen oder anzuhängen oder im Sogwasser mitzufahren B: S. 1 R: S. 1 M: S. 1 D: J B: 4 Abs R: 4 Abs. 2 8 M: 4 Abs D: 5 Abs Nichteinhalten des vorgeschriebenen Abstands an fahrenden Fahrzeugen, Schwimmkörpern oder an schwimmenden Geräten während der Arbeit B: R: M: D: J B: 4 Abs R: 4 Abs. 2 9 M: 4 Abs D: 5 Abs Verstoß gegen das Verbot Anker, Trossen oder Ketten schleifen zu lassen B: , 2 S. 2 R: , 2 zweiter HS M: , 2 zweiter HS D: , 2 zweiter HS, B: 4 Abs R: 4 Abs M: 4 Abs D: 5 Abs Verstoß gegen das Verbot Fahrzeuge treiben zu lassen B: R: M: D: S. 1 B: 4 Abs R: 4 Abs M: 4 Abs D: 5 Abs

5 Nichteinhaltung der Regeln über die Vermeidung von Sog und Wellenschlag Zusammenstellung der Verbände B: , 3 R: , 3 M: , 3 D: , 3 B: 4 Abs Buchst. f R: 4 Abs Buchst. f M: 4 Abs Buchst. f D: 5 Abs. 5 9 Buchst. f bis Nichtbeachten der Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände B: , 2, 3 R: , 2 S. 1, 2, 3 M: , 2 S. 1, 3, 4 D: , 2, 4 Sch B: 4 Abs Buchst. a R: 4 Abs Buchst. a M: 4 Abs Buchst. a D: 5 Abs Buchst. a Inbetriebnahme eines Fahrzeuges oder Verbandes anordnen oder zulassen, das/der nicht den Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände entspricht B: , 2 S. 1, 2, 3 R: , 2 S. 1, 2, 3 M: S. 1, 3 S. 1, 2, 4 E B: 4 Abs Buchst. n - q R: 4 Abs Buchst. o - r M: 4 Abs Buchst. n - q Verstoß gegen das Verbot Fahrzeugzusammenstellungen zu verlassen D: Sch D: 5 Abs Nichtbeachten von Sperrzeichen; Befahren gesperrter Wasserflächen B: S. 1, 2, 3 R: , 2 M: , 2, 3 D: 6.22 B: 4 Abs R: 4 Abs M: 4 Abs D: 4 Abs Verstoß gegen das Verbot an schwimmenden Geräten sowie Fahrzeugen, die Zeichen nach 3.25 gesetzt haben, vorbeizufahren B: 6.22a R: 6.22a M: 6.22a D: 6.22a B: 4 Abs Buchst. g R: 4 Abs Buchst. g M: 4 Abs Buchst. g D: 5 Abs

6 Nichteinhalten der Regeln für Fähren in Fahrt und beim Stillliegen B: 6.23 R: 6.23 M: 6.23 D: 6.23 B: 4 Abs Buchst. h R: 4 Abs Buchst. h M: 4 Abs Buchst. h D: 5 Abs. 5 9 Buchst. g Nichteinhalten der Regeln für die Durchfahrt oder das Verhalten beim Durchfahren von Brücken, Wehren, Sperrwerke, Bootsschleusen und - gassen sowie für das Heranfahren an geschlossene Sicherheitstore und Hochwassersperrtore B: , 2 Buchst. a, , 2 S. 2, , 5, S. 1, 3, 4 R: , 2 Buchst. a, , 2 S. 2 zweiter HS, 6.26, M: , 2 Buchst. a, , 2 S. 2 zweiter HS, S. 1, 2-4, 5 S. 2, 6, 6.27 D: , 2 Buchst. a, , , 2, B: 4 Abs Buchst. i R: 4 Abs Buchst. i M: 4 Abs Buchst. i D: 5 Abs. 5 9 Buchst. h Schleusenbestimmungen Verstoß gegen die allgemeinen Vorschriften über das Verhalten im Schleusenbereich, soweit nicht im folgenden speziell erfasst (Sprechverbindungen siehe lfd ) B: S. 3-5, 6 S. 1, 3, 7 S. 1, 2, 8 S. 2, 3, 6, 7, 13, 14, auch i.v.m. M: S. 3 D: 6.29 S Nichtverlagsamen der Fahrt bei Annäherung an den Schleusenbereich B: S. 1, auch i.v.m. R: S. 1 M: S. 1 D: S

7 Nichtbeachten des Haltezeichens B: S. 2, 8 S. 4, auch i.v.m. R: S. 2 M: S. 2 D: S Nichtbeachten der vorgeschriebenen Reihenfolge und der Sonderregeln für Kleinfahrzeuge R: S. 1, 3, 4 M: Buchst. b S. 2, 3 D: S. 3, Unerlaubtes Überholen oder Vorbeifahren im Schleusenbereich B: S. 1, 2, auch i.v.m. R: M: S.1 D: Nichtfreihalten der Anlegestellen von Fähren oder Fahrgastschiffen im Schleusenbereich B: S. 6, auch i.v.m Einfahrt in die Schleuse (Schleusenvorhafen) ohne vollständig hochgeholten Anker B: , auch i.v.m. R: M: D: Fahrt in den Schleusenvorhafen oder Einfahrt in die Schleuse mit unangepasster Geschwindigkeit B: S. 1, auch i.v.m. R: M: D:

8 Unzureichende Vorkehrungen für das rechtzeitige Anhalten eines Fahrzeugs in der Schleusenkammer B: S. 4, auch i.v.m Fehlen der erforderlichen Decksmannschaft B: S. 5, auch i.v.m Überfahren der an den Schleusenwänden markierten Grenzen B: Buchst. a, auch i.v.m. R: Buchst. a M: Buchst. a, 8 S. 2, 3 D: Buchst. a Nicht ordnungsgemäßes befestigen des Fahrzeugs oder bedienen der Befestigungsmittel während des Füllens und Leerens der Schleusenkammer B: Buchst. b, auch i.v.m. R: Buchst. b M: Buchst. b D: Buchst. b Nichtverwenden von Fendern, verwenden vorschriftswidriger Fender B: Buchst. c, auch i.v.m. R: Buchst. c M: Buchst. c D: Buchst. c 5 50

9 Abwaschen oder abkehren des Fahrzeugs oder des Schwimmkörpers in der Schleusenkammer B: Buchst. d, auch i.v.m Schütten oder ausfließen lassen von Wasser auf die Schleusenplattform oder auf andere Fahrzeuge oder Schwimmkörper B: Buchst. d, auch i.v.m. R: Buchst. d M: Buchst. d D: Buchst. d Unbefugtes Ein- und Aussteigen lassen von Fahrgästen in der Schleusenkammer B: Buchst. d, auch i.v.m Unbefugtes Benutzen des Maschinenantriebs oder der Bugstrahlanlage in der Schleusenkammer B: Buchst. e, auch i.v.m. R: Buchst. e M: Buchst. e D: Buchst. e Nicht ausreichenden Abstand halten durch Kleinfahrzeuge B: Buchst. f, auch i.v.m. R: Buchst. f M: Buchst. f Nicht den vorgeschriebenen seitlichen Abstand halten zu Fahrzeugen und Verbänden mit gefährlichen Gütern B: S. 1, auch i.v.m. R: S. 1 M: S. 1 D: S. 1

10 Nichtbefolgen der Weisung der Schleusenaufsicht B: S. 2, S. 5, jeweils i.v.m. R: S. 2 M: S. 2 D: S. 2 Sch B: 4 Abs Buchst. b Nichtbeachten der Ein- und Ausfahrtssignale oder Tafelzeichen oder der Anweisungen der Schleusenaufsicht B: 6.28a 2 S. 3, 3 S. 2, 5, auch i.v.m. R: 6.28a 1 Buchst. a - c, 2 Buchst. a, 4 M: 6.28a 1 S. 2 Buchst. a - c, 2 Buchst. a, 4 D: Nichtfeststellen des Schleusenranges bei der Schleusenaufsicht B: S. 5, auch i.v.m. Sch B: 4 Abs Buchst. b Nichteinhalten der zusätzlichen Regeln beim Schleusen M: S Nichtbeachten der allgemeinen Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter (Sprechverbindungen siehe lfd ) B: , 3, 4 S. 2, 6, R: , 3, 4 S. 2, 6, M: , 3 S. 2, 5, 6, D: S. 1, 3, 4, 2, 3 S. 2, 4, 6 S. 1, , 5 B: 4 Abs Buchst. k R: 4 Abs Buchst. k M: 4 Abs Buchst. k D: 5 Abs. 5 9 Buchst. j

11 Nichtgeben der für stilliegende Fahrzeuge und Schwimmkörper bei Tag bei unsichtigem Wetter vorgeschriebenen Schallzeichen Benutzung von Radar B: , 2, 3 S. 2 R: , 2, 3 S. 2 M: , 2, 3 S. 2 D: , 2 Sch B: 4 Abs Buchst. k R: 4 Abs Buchst. k M: 4 Abs Buchst. k D: 5 Abs Buchst. b Nichtbeachten einer Vorschrift über die Radarfahrt (Sprechverbindungen siehe lfd ) B: S. 1, 3 Buchst. a S. 1, Buchst. b R: S. 1, 3, 4 S. 1 M: S. 1, 4 Buchst. a erster HS, Buchst. b, 5 S. 1, 3 D: S. 1, 4 Buchst. a, 5 Buchst. a, 6, 7, jeweils i.v.m. 8 Sch B: 4 Abs Buchst. c R: 4 Abs Buchst. b M: 4 Abs Buchst. b D: 5 Abs Buchst. c Radarfahrt mit einem Fahrzeug anordnen oder zulassen, das nicht vorschriftsmäßig besetzt ist B: S. 1 R: S. 1 M: S. 1 D: E B: 4 Abs. 7 6 R: 4 Abs. 6 5 M: 4 Abs. 6 6 D: 5 Abs Verstoß gegen die Vorschriften über das Verhalten bei der Wahrnehmung des Dreitonzeichens B: 6.34 R: 6.34 M: 6.34 D: B: 4 Abs Buchst. l R: 4 Abs Buchst. l M: 4 Abs Buchst. l D: 5 Abs. 5 9 Buchst. j Nichtbeachten der Vorschrift über das Nachziehen des Schleppseils D: D: 5 Abs

12 Nichtbeachten einer Vorschrift über das Verhalten beim Fischen D: 6.36 J D: 5 Abs Nichtbeachten einer Vorschrift über das Verhalten beim Tauchen D: 6.37 J D: 5 Abs. 2 19

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