Zusätzliche Bestimmungen für die Binnenschifffahrtsstraßen im Rahmen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
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- Curt Scholz
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1 Zusätzliche Bestimmungen für die Binnenschifffahrtsstraßen im Rahmen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) lfd. Artikel 4 BinSchStrEV Abmessungen Führen eines Fahrzeugs oder Verbandes oder die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs oder Verbandes anordnen oder zulassen das/der die zugelassenen Höchstabmessungen überschreitet , , , 2, , , , 2, 3 S. 1, 4, 5 S. 1, , , 5 S. 1, 18.02, , , , 3, 4 S. 1, 5, , 3 S. 1, 4, 5, , 3-5, , , 4, , 2, , 2 Sch E Abs. 5 6 Abs Buchst. b 750 bis Führen eines Fahrzeugs oder Verbandes oder die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs oder Verbandes anordnen oder zulassen das/der die zugelassenen Abladetiefen überschreitet Weserstromgebiet, Ilmenau, Elbe-Lübeck-Kanal und Trave, HOW, OHW, MHW, MEW , , 2, 4, , 18.02, , , 5, 6, , 2, 4, , Sch E Abs. 5 6 Abs Buchst. b 750 bis 1.250
2 Artikel 4 BinSchStrEV Führen eines Fahrzeugs oder Verbandes oder die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs oder Verbandes anordnen oder zulassen, dem die geforderte Ausrüstung nicht vorhanden ist, Saar Buchst. a, Buchst. a, Buchst. a, Buchst. a, 7, S. 1 Sch E Abs. 5 7 Abs Buchst. c Führen eines Fahrzeugs oder Verbandes oder die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs oder Verbandes anordnen oder zulassen, dem die geforderte Sprechverbindung nicht vorhanden ist, Norddeutsche Kanäle Buchst. b, Buchst. b, Buchst. b, Buchst. b Sch E Abs. 5 7 Abs Buchst. c Verstoß gegen das Verbot, bestimmte Wasserstraßen zu befahren, Weserstromgebiet, Elbe, SOW, Berliner und Branden S. 1, S. 1, 12.17, S. 1, 2 S. 1, S. 1, S. 1, S. 2, S. 1, S. 1, S. 1, S. 1, 4 S. 1, S. 1, S. 1 Sch Abs
3 Artikel 4 BinSchStrEV Verbände burger HOW, OHW, MHW, MEW, Saale und Saale-Leipzig-Kanal, Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße Verstoß gegen die Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände und gekuppelten Fahrzeuge Höchstgeschwindigkeit Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit, soweit nicht im folgenden speziell erfasst 10.03, S. 1, S. 1, S. 1, 14.03, 15.03, 16.03, 17.03, 18.03, 19.03, 20.03, , 2 S. 1-3, 3, , 2 S. 1, , 2 S. 1, 3, , , 2 S. 1, , 2 S. 1, 26.03, , 2, 11.04, , , 14.04, , 2, 3 S. 1, , 18.04, , 2, , 2, , 2, 3 S. 1, 4, , 4 S. 1, , 2 S. 1, , 4 S. 1, , 2, , Sch Abs Buchst. f Sch + P Abs bis zu 3 km/h um mehr als 3 km/h bis zu 6 km/h um mehr als 6 km/h Überschreiten der mit einer Erlaubnis verbundenen festgesetzten Geschwindigkeit für Fahrgastschiffe , , , Sch + P Abs. 3 24
4 Artikel 4 BinSchStrEV bis zu 3 km/h um mehr als 3 km/h bis zu 6 km/h um mehr als 6 km/h bis zu 9 km/h um mehr als 9 km/h - 250
5 Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h 6 km/h 7 km/h 8 km/h 9 km/h 10 km/h 12 km/h 25 km/h VG GB VG GB VG GB VG GB VG GB VG GB VG GB VG GB gefahrene Geschwindigkeiten bis 8 km/h mehr als 8 km/h bis 9 km/h mehr als 9 km/h bis 10 km/h mehr als 10 km/h bis 11 km/h mehr als 11 km/h bis 12 km/h mehr als 12 km/h bis 13 km/h mehr als 13 km/h mehr als 14 km/h bis 15 km/h mehr als 15 km/h mehr als 16 km/h mehr als 17 km/h mehr als 18 km/h mehr als 19 km/h - 150
6 Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h 6 km/h 7 km/h 8 km/h 9 km/h 10 km/h 12 km/h 25 km/h VG GB VG GB VG GB VG GB VG GB VG GB VG GB VG GB mehr als 20 km/h mehr als 21 km/h mehr als 22 km/h mehr als 25 km/h bis 28 km/h mehr als 28 km/h mehr als 30 km/h mehr als 32 km/h mehr als 35 km/h mehr als 36 km/h mehr als 40 km/h mehr als 45 km/h mehr als 50 km/h mehr als 55 km/h mehr als 60 km/h mehr als 65 km/h mehr als 70 km/h mehr als 80 km/h VG = GB =
7 Begegnen Nichteinhalten der Regeln über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Begegnen Weserstromgebiet, Saar, Saale und Saale-Leipzig-Kanal Überholen Nichteinhalten der Regeln über das Verhalten oder Zeichengebung beim Überholen Weserstromgebiet, Elbe-Lübeck-Kanal und Trave, HOW Wenden Nichteinhalten der Regeln über das Verhalten oder Zeichengebung beim Wenden , S. 1, 2, S. 1, 2, S. 1, 2-8, S. 1, 20.06, S. 1, , , , , , 2, , 3, 15.08, 18.08, 19.08, Sch + P Abs Buchst. b Sch + P Abs Buchst. b Sch + P Abs Buchst. d
8 Stillliegen Ilmenau, Elbe-Lübeck-Kanal und Trave, Saar Nichtbeachten der allgemeinen Grundsätze für das Stillliegen, Ankern OHW, MHW, MEW Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße, Saar Hochwasser Nichteinhalten einer Vorschrift über die Schifffahrt bei Hochwasser Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße , 2, 3 S. 1, 4, 5, 6 Buchst. a, , , 4, 5, 20.10, , 2 S. 1, , S. 1, 3, 4, , , 4, , 2 S. 1 Sch Abs Buchst. d Sch + P Abs Buchst. n Verstoß gegen das Befahrensverbot bei HSW , 2 S. 1, , , S. 1, 14.11, S. 1, , 22.11, S. 1, S. 1 Sch + P Abs Buchst. n - 300
9 Lahn, Schifffahrtsweg Rhein-Kleve, Elbe, Saar, Saale und Saale-Leipzig- Kanal, Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße Schifffahrt bei Eis Nichtbeachten einer Vorschrift über das Verhalten bei Eis Weserstromgebiet, Saar 11.12, 12.12, 16.12, Sch + P Abs Buchst. o Nachtschifffahrt Verstoß gegen eine Vorschrift über die Nachtschifffahrt Lahn, Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße , 2, , 3 S. 1 Sch + P Abs Buchst. q Trägerschiffsleichter Verstoß gegen eine Vorschrift über den Einsatz von Trägerschiffsleichtern Saar 10.14, Sch Abs Buchst. g - 100
10 Meldepflicht Verstoß gegen eine Vorschrift über die Meldepflicht Schifffahrtsweg Rhein-Kleve, Weserstromgebiet Schleusen Nichteinhalten einer Vorschrift über das Verhalten beim Durchfahren der Schleusenvorhäfen oder Schleusen oder Schleusenbereiche Elbe, Saar, Saale und Saale-Leipzig-Kanal , 2 S. 2, 3, 4, , 2 S. 2, 3-5, , 2 S. 2, 3-5, , , S. 2, 2, 3 S. 1, 5, S. 1, 2, , 2, , 2, 21.22, Sch Abs Buchst. h Sch + P Abs Buchst. j Nichteinhalten der Vorschrift über die Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen oder Bootsumsetzanlagen Saar 11.17, , S. 1 Sch + P Abs Buchst. p 10 50
11 Sonstige Bestimmungen Nichteinhalten der Vorschriften über die Durchfahrt oder das Verhalten beim Durchfahren von Brücken, Wehren, Sperrwerken Norddeutsche Kanäle Nichteinhalten einer Vorschrift über das Führen von Schubleichtern Norddeutsche Kanäle Nichteinhalten einer Vorschrift über das Verhalten gegenüber Seilfähren Elbe, Saale und Saale-Leipzig-Kanal Nichteinhalten einer Vorschrift über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Überqueren der Hauptwasserstraße oder bei der Einfahrt in oder Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen Weserstromgebiet 11.19, Sch + P Abs Buchst. i , Sch Abs Buchst. i , 2, , 2 Sch Abs Buchst. j S. 1 Sch + P Abs Buchst. e Nichtbeachten der Verkehrsbeschränkungen S. 1 2, 3, , 2 S. 1, 3 S. 1, , 5 S. 1, , 2 S. 1 Sch Abs
12 HOW Nichtbeachten der Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge oder der Verkehrsregelungen HOW 21.18, 22.18, 23.18, 21.21, Sch Abs Verstoß gegen das Verbot die Wasserstraße ohne Erlaubnis zu befahren Wasserstraßen Verstoß gegen das Verbot die Stromstrecke zu befahren Elbe Nichtbeachten der Regeln über den Verkehr oder über das Stillliegen Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße Sch Abs S. 3 Sch Abs , Sch Abs Verstoß gegen das Segelverbot Elbe-Lübeck-Kanal und Trave, S. 1, 19.17, 21.17, 22.17, 23.17, Sch Abs
13 HOW, OHW, EHW und MEW Nichtbezeichnen des Sportfahrzeugs beim Einsatz von Tauchern HOW, OHW, EHW und MEW 21.23, 22.21, 23.22, Sch Abs Verstoß gegen das Verbot, den Stichkanal Osnabrück oder Salzgitter ohne Freigabe zu befahren Sch Abs SOW UHW HOW OHW MHW MEW Spree-Oder-Wasserstraße, Untere Havel-Wasserstraße, Havel-Oder-Wasserstraße, Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße, Müritz-Elde-Wasserstraße
Ordnungswidrigkeit nach Artikel ( ) der: B: BinSchStrEV R: RheinSchPEV M: MoselSchPEV D: DonauSchPV. lfd. Nr.
22.260000 Fahrregeln 22.260100 Fahrregeln für bestimmte Fahrzeuge 22.260110 Nichteinhalten der Fahrregeln für Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit D: 6.01a S. 1 D: 5 Abs. 5 9 Buchst. a 22.260120 Nichteinhalten
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