GESAMTUBERPRU.FUNG DER PERSONALKRANKENKASSE

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1 INTERNATIONALES ARBEITSAMT VERWALTUNGSRAT G.B.l?l/F.A./20/11 17l.Tagung Genf, Februar-März 1968 Haushalts- und Verwaltungsausschuß VERTRAULICH Zwanzigster Punkt der Tagesordnung GESAMTUBERPRU.FUNG DER PERSONALKRANKENKASSE DER IAO UND DER ITU Vorgeschichte 1. Das erste Krankenversicherungssystem der IAO wurde am 1. Dezember 1922 eingerichtet. Es stand auf freiwilliger Grundlage allen von der IAO beschäftigten Personen mit Ausnahme der nichtständigen und außerplanmäßigen Kräfte offen. Seither hat sich das System schrittweise von einer freiwilligen zu einer Pflichtversicherung und von der Deckung für den Beamten allein zur Unterstellung seiner Angehörigen entwickelt ~vurde das Personal des Internationalen Fernmeldeverbandes (ITU) dem damals in der IAO bestehenden System angeschlossen und bildete die gemeinsame Personalkrankenkasse der IAO und der ITU (SSIF). 2. Die Bestimmungen über die Leistungen haben sich schrittweise entwickelt, um den Familien der Beamten eine angemessene Einkommenssicherung zu bieten, wenn Arzt- und Arzneikosten als Folge von Krankheit, Unfall oder Mutterschaft entstehen. Ehemalige Beamte können auch nach dem Eintritt in den Ruhestand weiterhin der Kasse angehören. Vorbehaltlich einer Beschränkung der Leistungen hinsichtlich bestimmter ärztlicher Kosten, werden die vom Mitglied und seinen Angehörigen getragenen Ausgaben zu 75 Prozent erstattet. 3. Die Kasse wird durch gleich hohe Beiträge des Mitglieds (im Dienst oder im Ruhestand) und der Organisation finanziert. Ab Januar 1968 betragen die Beiträge~

2 - 2 - Aktive Mitglieder Ruheständler Bei tra_gssatz Mitglied IAO 1,4 % 2,~% Berechnungsgrundlage Bezüge Ruhegehalt oder ein Drittel der letzten Bezüge Die Zahl der von der Kasse geschützten Personen ist ständig angestiegen und hat erreicht (IAO 4313, ITU 1070). Der Beitrag der IAO an die Kasse ist in den letzten Jahren als Folge folgender Umstände gestiegen: höhere Zahl der Mitglieder, höhere Beitragssätze zur Deckung der Verbindlichkeiten der Kasse, höhere Durchschnittsbezüge der W.d.tglieder, Erfassung der Ruheständler usw. Beitrag der IAO zum SSIF (Schweizer Franken) Notwendigkeit einer Überprüfung der Satzungen der Personalkrankenkasse 4. Es ~st in letzter Zeit immer klarer geworden, daß eine gründliche Uberprüfung 'der technischen, finanziellen und administrativen Struktur der Kasse erforderlich ist. Erstens wurde offenkundig, daß die wachsende technische Zusammenarbeit und die Dezentralisierung der Tätigkeiten des Amtes neue Bedürfnisse auf dem Gebiete des Gesundheitsschutzes der Beamten geschaffen hat, die von den jetzigen Satzungen der Kasse nicht erfaßt werden. Zweitens hat sich das Gesamtbild der Ausgaben für die ärztliche Betreuung des Personals schrittweise wegen der Fortsohritte in der medizinischen Wissenschaft geändert, und die Erfahrung hat gezeigt, daß der medizinische Fortschritt von steigenden Kosten begleitet wird. Daher erfordern sowohl die Bestimmungen über die Leistungen der Kasse als auch die Art; in de~ das finanzielle Gleichgewicht garantiert werden kann, eine Uberprüfung und Modernisierung. 5. Die Erfahrung zeigt, daß eine gesunde Entwicklung der Kasse am besten durch einen zusammenhängenden und wohl definierten Plan sichergestellt werden kann, der sowohl kurz",; fristige als auch langfristige Ziele setz~. Andere internationale Organisationen haben 'überdies eine Uberprüfung ihrer

3 - 3 - eigenen Personalkrankenkassen abgeschlossen oder eingeleitet~ um den sich ändernden Bedürfnissen angemessen gerecht zu werden. 6. Die Hauptfragen 9 die im Rahmen der Gesamtüberprüfung der Kasse einer bald1gen Lösung harren, werden nachstehend oeschrieben. a) Personal an Dienstorten außerhalb.gents 7. Der Beitritt zur Kasse ist heute für Beamte des IAA, die auf Stellen in Genf ernannt werden, dann Pflicht, wenn sie einen Anstellungsvertrag von sechs Monaten oder darüber haben. Beamte, die auf Stellen an Dienstorten außerhalb Genfs ernannt werden, können gehalten werden, der Kasse beizutreten, wenn der Generaldirektor so entscheidet; in der Praxis sind die meisten Beamten in Dienststellen außerhalb Genfs heute von der Kasse erfaßt. Mitte 1967 befand sich jeder elfte Beamte und jeder achte.angehörige, die der Kasse unterstellt sind, an Dienstorten außerhalb Genfs, dieser Anteil wird natürlich im Zuge der Dezentralisierung noch größer werden. Einer der Hauptgrundsätze in den jetzigen Satzungen der Kasse ist die Begrenzung der Erstattung für ärztliche Ausgaben auf die in Genf geltenden Durchschnittssätze. Der tatsächliche Anteil der Erstattung an Beamte an Dienstorten außerhalb Genfs, auf Dienstreisen oder auf Heimaturlaub, denen ärztliche Ausgaben über die in Genf gezahlten Durchschnittssätze hinaus entstehen~ kann daher beträchtlich unter dem Anteil liegen~ den sie erhalten hätten, wenn sie sich in Genf hätten behandeln lassen. Eine statistische Untersuchung hat gezeigt~ daß im Laufe mehrerer Jahre der tatsächliche Anteil der Erstattung für Mitglieder an Dienstorten außerhalb Genfs bis zu sieben Prozent unter dem Anteil liegt, der für Beamte in Genf gilt. Bei einzelnen Kostenarten, wie Krankenhauspflege, ist der Unterschied sogar noch größer. 8. Die Programm- und Haushaltsvorschläge des Generaldirektors für 1969 sehen in den Absätzen 343 bis 354 deutlich eine StärkereDezentralisierung der Tätigkeiten der IAO vor. Es dürfte kaum gerechtfertigt sein, in den Satzungen der Krankenkasse einschränkende Bestimmungen beizubehalten, die dieser Tendenz zuwiderlaufen. b) Pers.9_1_1a~. für Feld vorhaben., 9. Die Sachverständigen der technischen Zusammenarbeit der IAO und die sie unterstützenden Kräfte, die als "Personal l G.B.l71/F.A./13/l.

4 - 4 - f'ür Feldvorhaben" bezeichnet werden, gehören der Personalkrankenkasse nicht an. Die Frage einer angemessenen Krankenversicherung f'ür sie und ihre Angehörigen bildete seit vielen Jahren eine ständige Besorgnis f'ür die internationalen Organisationen. 10. In den Abmachungen zwischen den Vereinten Nationen und den Sonderorganisationen einerseits und den Empfängerregierungen der technischen Zusammenarbeit andererseits übernehmen die Regierungen die Verantwortung f'ür die ärztliche Betreuung der im Rahmen dieser Programme tätigen Kräf'te, doch hat die Erf'ahrung gezeigt, daß die gastgebenden Regierungen nicht immer über die nötigen Einrichtungen verf'ügen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Dieses vervv'ickel te Problem wird dadurch noch kompliziert, daß die Verpflichtung der Regierungen sich nicht auf' die Angehörigen dieser Kräf'te erstreckt. 11. Schon 1953 einigte sich der Gemeinsame Beratende Ausschuß f'ür Verwaltungsfragen (CCAQ) darauf', daß die an den Programmen der technischen Zusammenarbeit teilnehmenden Organisationen die Verantwortung f'ür die Krankenversicherung der Sachverständigen übernehmen sollten, ohne die bestehenden Abmachungen mit den Empfängerregierungen auf'zugeben. Einige Sonderorganisationen (WGO, U~~SCO, FAO) haben entsprechende Versicherungen abgeschlossen. 12. Im großen und ganzen sind die Beschäftigungsbedingungen f'ür das Personal f'ür FeldvJrhaben ähnlich wie für das Personal am Amtssitz. Es konnte jedoch keine ganz befriedigende Lösung f'ür eine vernünftige Gleichbehandlung hinsichtlich der Krankenversicherung gef'unden werden. Wo die gastgebende Regierung keine geeigneten ärztlichen Dienste stellt, hat sich die IAO verpflichtet, aus den Mitteln f'ür die Vorhaben 100 Prozent der meisten ärztlichen Ausgaben f'ür diese Außendienstkräfte zu übernehmen. Allerdings ist diese Form der Erstattung verschie~ denen Voraussetzungen und Begrenzungen unte~vorf'en; vor allem wird f'ür die Behandlung chronischer Krankheiten, f'ür zahnärztliche Behandlung und f'ür die Krankheitskosten der Angehörigen keine Erstattung geleistet. 13. Das Personal f'ür die Feldvorhaben hat of't seinem Wunsch Ausdruck gegeben, an einem Krankenversicherungssystem des Amtes teilnehmen zu können, durch das den Angehörigen ein ausreichender Schutz geboten wird. Das Problem ist in dem Maße wichtiger geworden, wie ~ie Zahl dieser Kräf'fe gestiegen ist, was aus der f'olgenden Ubersicht hervorgeht : l Siehe G.B.l?l/F.A./13/l,Absatz 480.

5 - 5 - Zahl der am 1. Januar für Feldvorhaben der -IÄO'beschäft_i.ß.tE?n ~Krffi~ -- Jahr Kräfte für Index Feldyorhaben (1964 = 100) Schätzwert c) Verwaltun_g und FiE,anzJ-erung 14. Wen...'1 auch in den letzten Jahren die verwaltungsmäßige Struktur der Kasse.. verbessert wurde, so zeigt doch die Erfahrung, daß weitere Anderungen in den Bestimmungen über die Leitung der Kasse ~'1d die Verwaltungsverfahren erforderlich sind, wenn der Geltungsbereich der Kasse in der erforderlichen Weise.erweitert werden soll, um die Krankenversicherung des dezentralisierten Personals und der Kräfte für Feldvorhaben angemessen zu sichern. Wenn geeignete Reformen eingeführt werden sollen, so müßten drei getrennte Verwalt~ngsgebiete geprüft werden: a) die Organe, die die Kasse ve~valten und überwachen, b) daa Sekretariat der.kasse. und c) die Datenverarbeitung. Im Rahmen der bestehenden Kassensatzungen sind die Methoden und Verfahren in den letzten zwei Jahren vollständig überholt und überprüft worden. 15. Hinsichtlich der Finanz~erung ergaben sich in den letzten zehn Jahren abwechselnd Uberschüsse und Fehlbeträge, die durch Sondermaßnahmen jeweils in durchgreifender Weise ausgeglichen werden mußten. Es ist klar, daß die finanzielle Struktur der Kasse angepaßt werden muß, um das finanzielle Gleichgewicht für eine Reihe von Jahren zu sichern. Um dies zu erreichen, müssen außerdem in regelmäßigen Abständen versicherungsmathematische Bewertungen vorgenornnen werden.

6 - 6 - Der Bericht über die Personalkranken --. v~s:!-chef_ung, Angesichts der historischen Entwicklung der Kasse und der Entwicklungen innerhalb der Organisation, denen sich jedes von der IAO getragene Krankenversicherungssystem anpassen sollte 7 hat der Generaldirektor Ende 1966 eine technische Überprüfung der Personalkrankenkasse veranlaßt, um die verwaltungsmäßige~ technische und finanzielle Lage der Kasse einzuschätzen und die Möglichkeit zu prüfen, die von der IAO getroffenen Vorkehrungen für die ärztliche Betreuung ihres Personals am An1tssitz und im Außendienst weiter zu entwickeln. Er beauftragte daher einen auf dem Gebiete der Krankenversicherung besonc.ers qualifizierten Beamten, im Laufe des Jahres 1967 eine solche Untersuchung vorzunehmen und Empfehlungen und Vorschläge für eine Neugestaltung der Personalkrankenkasse zu unterbreiten. 17. Der Bericht, der dem Generaldirektor gegen Ende 1967 unterbreitet wurde, geht aus von den internationalen Normen und der laufenden Praxis auf dem Gebiete der Krankenversicherung für internationale Beamte und gibt sodann eine eingehende Analyse der Tätigkeiten der Kasse. Es werden Vorschläge und Empfehlungen hinsichtlich l[mg- und kurzfristiger Ziele unterbreitet. 18. Der Generaldirektor hat die mögliche Durchführung der Empfehlungen des Berichtes erst einer vorläufigen Prüfung unterzogen. Er hält es jedoch für nützlich, den Haushalts- und Verwaltungsausschuß auf seiner jetzigen Tagung von den wichtigsten Schlußfolgerungen in Kenntnis zu setzen, damit die Mitglieder des Ausschusses Zeit haben, über die Folgen der Empfehlungen für die Personalkrankenversicherung nachzudenken, die der Generaldirektor dem Ausschuß auf einer späteren Tagung des Verwaltungsrates in aller Form unterbreiten könnte. 19. Der Bericht kommt zu dem Schluß, daß die IAO ihren Beamten (im Di.enst und im Ruhestand) und ihren Angehörigen weiterhin durch eine gemeinsame selbständige Kasse, die auf den Grundsätzen der Sozialversicherung beruht, Krankenversicherung bieten sollte und daß innerhalb der Kasse die Risiken möglichst weitgehend zusammengelegt werden sollten. Das Ziel des Systems sollte weiterhin in der Erstattung eines erheblichen Teils der vom Beamten oder seinen Angehörigen getragenen Ausgaben für Gesundheiisschutz bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft liegen.

7 Zur Erreichung dieses Ziels wird empfohlen, den jetzigen Geltungsbe~ch der Kasse - Erstattung ärztlicher Kosten im eng umschriebenen Rahmen der Heilungskosten - so zu erweitern, daß unter festzulegenden Voraussetzungen ein Teil der Kosten zu ersetzen ist, die für persönliche Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung de.s Auftretens oder Wiederauftretens bestimmter Krankheitserscheinungen erforderlich sind~ oder um durch Frühdiagnosen ihre Dauer und Schwere herabzusetzen. ~ 21. Der Bericht empfiehlt ferner, daß die Übernahme der Krankenversicherung für das Personal der Feldvorhaben und ihre Angehörigen durch die Kasse möglichst bald geprüft werde. Es wird darauf hingewiesen, daß diese Ziele nur dann in befriedigender Weise erreicht werden können~ wenn mit der vorgeschlagenen Ervvei terung des Unterstellungsbereichs eine Gesamtüberprüfung der Bestimmungen der Kasse über die Leistungen einhergeht. Dementsprechend werden konkrete Vorschläge unterbreitet; keine Anwendung einer Höchstgrenze für die Erstattung der Honorare für ärztliche Beratung und Arztbesuche; Aufgabe des Kriteriums des Genfer Tarifs'' für Ausgaben außerhalb Genfs. Es wird ferner angeregt, den Angehörigen der Beamten im Falle längerer oder besonders kostspieliger Erkrankungen einen angemesseneren Schutz zu gewähren. Der Bericht enthält die Skizze eines Durchführungsprogramms in zwei Etappen und umreißt die kurzfristigen sowie langfristigen Ziele. 22. Hinsichtlich der Finanzierung erklärt der Bericht, daß die Erfahrungen der Kasse und anderer Krankenversicherungssysteme in der Sozialen Sicherheit zeigen, daß - ohne Rücksicht auf individuelle Schwankungen der einzelnen Komponenten der Kosten für ärztliche Betreuung - das Nettoergebnis im Laufe der Jahre ein ständiges Steigen der Ausgaben je Kopf war. Es ist daher leicht zu verstehen, warum gleichzeitig mit der immer klareren Erkenntnis, daß eine angemessene ärztliche Betreuung ein ~~erläßliches Element in der Sozialen Sicherheit ist, das Problem der Finanzierung immer größeren Umfang angenommen hat. Es wird ferner die Ansicht ausgedrückt, daß die jetzige Finanzierungsart, die auf gemeinsamen, gleich hohen Beiträgen des Mitglieds und der Organisation beruht, vernünftig ist und aufrechterhalten werden sollte. Das System der einkommensgebundenen Beiträge ohne Rücksicht auf die Zusammensetzung der Familie sollte ebenso beibehalten werden. Der Bericht empfiehlt indessen neue Maßna4ffien zur Stützung der finan- ziellen Stabilität der Kasse durch Uberprüfung des Erfordernisses satzungsmäßiger Reserven. 23. Der Bericht regt ferner an, daß eine Überprüfung der leitenden Organe der Kasse vorgenommen werden sollte, um zu einer angemessenen Neuverteilung der Aufgaben im Rahmen eines

8 - 8 - Systems zu gelangen, das modernisiert und auf eine wel~weite Erfassung umgestellt sein wird; dabei soll die Möglichkeit vermieden werden 9 daß die Verteilung der Befugnisse zwischen den Mitgliedern der Kasse und den Leitern der Organisationen ein ;.administratives Patt verursachen könnte. Der Bericht schließt mit Empfehlungen auf dem Gebiete der Datenverarbeitung und des Einsatzes elektronischer Datenverarbeitungsgeräte. 24. Der Generaldirektor des IAA beabsichtigt, im Benehmen mit dem Generalsekretär des Internationalen Fernmeldeverbandes im Laufe des Jahres 1968 zu prüfen, wie weit die Empfehlungen des Berichtes durchgeführt werden können. Er hat eine umfassende versicherungsmathematische Untersuchung angefordert, um den Bericht zu ergänzen und die finanziellen Auswirkungen der einzuführenden Empfehlungen auf die zukünftigen Jahre festzustellen. 25. Wie den Seiten XXVI und XXVII des erläuternden Vorworts zu den Programm- und Haushaltsvorschlägen des G.:;neral...; direktors für 1969 entnommen werden kann 9 ist bis dahin der Ansatz für die Beiträge der IAO zur Personalkrankenkasse und zu anderen Personalversicherungen innerhalb der genormt~n Kostenfaktoren für 1969 um etwa 20 Prozent erhöht worden~. Diese Erhöhung würde voraussichtlich ausreichen, um die Kosten für die Durchführung der Vorschläge im Bericht zu decken. SchlußbeEJ.e:rl_t.~g_.26. Der Haushalts~ und Verwaltungsausschuß wolle zur Kenntnis nehmen, daß ein Bericht über die Personalkrankenversicherung und über eine vorgeschlagene Überprüfung der Personalkrankenkasse der IAO und der ITU ausgearbeitet wurde und daß. weitere konkrete Empfehlungen dem Ausschuß auf einer späteren Tagung des Vervvaltungsrates zugehen werden. Genf, den 25. Januar G.B.l?l/F.A./13/1 -Erläuterndes Vorwort- Absätze 22 und 23.

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