Wohnen und Bedarfsdeckung. Wohnen und Beschäftigung. für Eigenheime, Eigentums und Mietwohnungen

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1 Wohnbau Wohnen und Bedarfsdeckung Die Zahl der Einpersonenhaushalte steigt weiter an, was in erster Linie auf die hohe Zunahme Alleinlebender im jüngeren und mittleren Erwachsenenalter zurückzuführen ist. Die durchschnittliche Lebenserwartung der erinnen und er geht durch den medizinischen und sozialen Fortschritt erfreulicherweise immer weiter nach oben. Für die älter werdende Generation ist mit einem vermehrten Bedarf an Heimplätzen sowie altersgerechten Wohnungen zu rechnen. Die Bauleistung trägt dieser Situation frühzeitig Rechnung. Nach derzeitigen internen Bedarfsprognosen liegt der Neubaubedarf zwischen den Jahren 2011 und 2020 bei ca jährlich neu zu errichtenden Wohnungen. In den Jahren von 2011 bis 2015 wurden lt. Daten der Statistik Austria in Wohnungen fertiggestellt. Das bedeutet, dass mit jährlich durchschnittlich Wohnungen in mehr Wohnungen fertiggestellt wurden, als zur Bedarfsdeckung erforderlich waren. Wohnen und Beschäftigung WOHNBAUFÖRDERUNG Alarmanlagen Mit der Förderung von Wohnungen, Eigenheimen bzw. Reihenhäusern, 649 Heimplätzen, 41 Kaufförderungen sowie (inkl. Lifteinbauten) Wohnungssanierungen fungiert die oberösterreichische Wohnbauförderung als unverzichtbare Impulsgeberin für die Bauwirtschaft und trägt wesentlich zur Sicherung tausender Arbeitsplätze im Bau- und Baunebengewerbe, in der Industrie, im Handel sowie im Dienstleistungsbereich bei. für Eigenheime, Eigentums und Mietwohnungen Die Bedeutung des Wohnbaus nimmt im Rahmen der Beschäftigungssicherung und Wirtschaftsstabilisierung eine immer zentralere Rolle ein. Investitionen in den Wohnbau bringen neben einer Verbesserung der Versorgung mit Wohnraum und des Wohnungsangebotes sowie der Wohnqualität auch außerordentlich hohe Multiplikatoreffekte auf Produktion und Beschäftigung. Wohnbau

2 Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Land, Amt der Oö., Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, Redaktion: Mag. Irene Simader, Gestaltung: Fotos: p-format.at, fotolia.de, Stand: Jänner 2018, DVR: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht die Sprachform des generischen Maskulinums angewendet. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

3 Willkommen bei der Oö. WOHNBAUFÖRDERUNG Wohnbau Alarmanlagen schaffen Sicherheit Die eigenen vier Wände sollen Sicherheit und Geborgenheit bieten. Um dies auch beständig zu gewährleisten, ist der Einbau einer Alarmanlage eine wirksame Möglichkeit mit hohem Abschreckungspotential und somit einer hohen präventiven Wirkung. Das Land trägt mit der Förderung von Alarmanlagen dazu bei, mehr Schutz vor Einbruch für Wohnungen und Eigenheime zu schaffen. Machen Sie Ihr Eigenheim sicher mit dem Land OÖ Mag. Thomas Stelzer Landeshauptmann Wohnbaureferent Dr. Manfred Haimbuchner Landeshauptmann-Stv. 3

4 Allgemeines zur Förderung Die Wohnung oder das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz durch die Eigentümer bzw. die Mieter genützt werden. Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen. Es werden nur Alarmanlagen gefördert, die durch ein Unternehmen eingebaut wurden, welches die hierfür erforderliche gewerberechtliche Befugnis hat. i Wo wird die Förderung beantragt? Die Förderung können Sie bei der Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, beantragen. Das dazu erforderliche Formular SGD-Wo/E-23 finden Sie auf unserer Homepage: > Themen > Bauen und Wohnen > Förderungen > Formulare. Für Auskünfte stehen Ihnen unsere für den Bereich zuständigen Bearbeiter während der Kundendienstzeit von 8 bis 12 Uhr (Tel bzw ) gerne zur Verfügung. 4

5 Wohnbau Wie ist der Förderungsablauf? Ansuchen um Förderung: n Sie müssen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der Abteilung Wohnbauförderung einreichen. n Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf die Rechnung maximal 2 Jahre alt sein. Prüfung des Förderungsansuchens: n Es erfolgt eine förderungsrechtliche Prüfung durch die Abteilung Wohnbauförderung. Bewilligung des Förderungsansuchens: n Der entscheidungsreife Antrag wird der Oö. zur Bewilligung vorgelegt. n Der Wohnbaureferent, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, übermittelt Ihnen nach Bewilligung die Zusage über die Höhe des Zuschusses, der Ihnen für den Einbau der Anlage gewährt wird. 5

6 Wer wird gefördert? Gefördert werden Eigentümer bzw. Mieter von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen. Was wird gefördert? Der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN (alle Teile) und ÖNORM EN (alle Teile) und ÖNORM EN (alle Teile) entsprechen. Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM mittels eines Installations- Attestes, das von der Homepage (Services -Förderungen -Alarmanlagenförderung des Landes OÖ.) heruntergeladen werden kann, zu bestätigen. Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert. 6

7 Einbau einer Alarmanlage Wohnbau Wie und in welcher Höhe wird gefördert? Es werden 30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal Euro in Form eines Direktzuschusses gefördert. Wie hoch darf das Einkommen sein und wie wird dieses berechnet? Ihr Jahreseinkommen (dazu gezählt wird auch das Einkommen eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten, Lebensgefährten oder eingetragenen Partners) darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen: Euro 1 Person Euro 2 Personen Euro pro weitere Person im Haushalt ohne Einkommen Euro bei Alimentationsverpflichtung pro Kind Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus den Bruttoeinkünften abzüglich der Werbungskosten (z.b. Sozialversicherung, Pendlerpauschale etc.) gemäß 16 Einkommensteuergesetz 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer. Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen für Kinder, gesetzlich geregelte Waisenrenten, Pflegegelder und Abfertigungen zählen nicht zum Einkommen; Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld schon. Grundsätzlich reicht der Einkommensnachweis des vorangegangenen Kalenderjahres aus. Bei Bedarf kann das Durchschnittseinkommen der letzten 3 Jahre zum Erreichen der Einkommensgrenzen herangezogen werden. 7

8 p-format.at Detaillierte Informationen zu den Förderungen der Oö. Wohnbauförderung sowie die Richtlinien und Formulare finden Sie auch unter: Land Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Tel wo.post@ooe.gv.at Wohnbau

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