HERZLICH WILLKOMMEN & VIELEN DANK für Ihr Interesse an der Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in
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- Reinhardt Dunkle
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1 HERZLICH WILLKOMMEN & VIELEN DANK für Ihr Interesse an der Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in PERSONAL UND AUSBILDUNG
2 INHALTSVERZEICHNIS Das Rote Kreuz NÖ als Ausbildungsstätte... 4 Aufnahme zur Ausbildung... 4 Ausbildungsinhalte... 5 Kommissionelle Abschlussprüfung... 7 Tätigkeitsbereich Rettungssanitäter/in... 8 Dienst- und Fortbildungsverpflichtung... 9 Ihre Ansprechpartner... 9 Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Niederösterreich Fachbereich Aus-, Fort- und Weiterbildung Franz-Zant-Allee 3-5, 3430 Tulln/Donau rettungssanitaeter@n.roteskreuz.at Letzte Aktualisierung: März
3 Sehr geehrte/r Interessent/in, sehr geehrte/r Kursteilnehmer/in, es freut uns, dass Sie den Weg zum Roten Kreuz Niederösterreich gefunden und unsere Organisation als Ihre Schulungseinrichtung für die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in ausgewählt haben. Sicher ist viel an detailliertem Wissen zu erwerben und auch die hohen Anforderungen in der praktischen Umsetzung werden Ihnen einiges abverlangen. Doch diese Qualitätsanforderungen in Bezug auf die fachliche und auf die menschliche Komponente der Betreuung unserer kranken und verletzten Mitmenschen sind uns Verpflichtung im Sinne unserer sieben Grundsätze: + MENSCHLICHKEIT + UNPARTEILICHKEIT + NEUTRALITÄT + UNABHÄNGIGKEIT + FREIWILLIGKEIT + EINHEIT + UNIVERSALITÄT + Auf Ihrem Ausbildungsweg lassen wir Sie nicht alleine, es werden Sie LehrsanitäterInnen, PraxisanleiterInnen, InstruktorInnen, ÄrztInnen und viele andere engagierte Personen Schritt für Schritt begleiten und Sie in der Rotkreuzfamilie herzlich willkommen heißen. Die folgenden Seiten sollen Ihnen notwendige Informationen rund um den Ausbildungsverlauf geben. Bei Fragen scheuen Sie sich nicht diese zu stellen und bleiben Sie stets neugierig! MR Dr. Elfriede Wilfinger Landeschefärztin Mag. Werner Kraut Landesrettungskommandant Mag.(FH) Christoph Holzhacker fachspezifisch-organisatorischer Modulleiter 3
4 Das Rote Kreuz NÖ als Ausbildungsstätte Mit Inkrafttreten des Sanitätergesetzes (SanG) im Jahr 2002 gab es erstmals ein eigenes Bundesgesetz über die Ausbildung, die Tätigkeiten und den Beruf der Sanitäter/innen. Während dieses SanG u.a. allgemeine Bestimmungen sowie Bestimmungen zu Tätigkeiten, Berufsbild, Pflichten, Ausbildung und Fortbildung beinhaltet, sind in der Sanitäter- Ausbildungsverordnung (SanAV) Details zur Ausbildung zum/zur Sanitäter/in geregelt. Mit Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen wurde dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Niederösterreich mittels aktualisierten Bescheides vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung die Bewilligung zur Ausbildung u.a. von Rettungssanitäter/innen erteilt. Bereits vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes wurden durch das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband NÖ, über viele Jahre zahlreiche Mitarbeiter/innen für den Rettungs- und Krankentransportdienst ausgebildet, weshalb man als Rotes Kreuz stolz ist, zu den erfahrensten Ausbildungsstätten für derartige Ausbildungen zu gehören. Aufnahme zur Ausbildung Vor der Aufnahme zur Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in bedarf es der Abklärung folgender gesetzlich vorgeschriebener Voraussetzungen: + Lebensalter von mindestens 17 Jahren; + die zur Erfüllung der Berufs- und Tätigkeitspflichten notwendige körperliche und geistige Eignung; die körperliche Eignung wird mittels ärztlicher Untersuchung festgestellt; + die zur Erfüllung der Berufs- und Tätigkeitspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Unbescholtenheit); + die erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht bzw. Nachweis eines Maßes an Allgemeinbildung zur Sicherstellung des Verständnisses der theoretischen und praktischen Ausbildung; Die Auswahl der Kursteilnehmer/innen erfolgt unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse des Sanitätsdienstes, wobei insbesondere die Schulbildung, die Schulzeugnisse, die Eindrücke des Bewerbungsgespräches, der Lebenslauf und der Gesamteindruck der Bewerber/innen zur 4
5 Entscheidung herangezogen werden. Über Ihre Aufnahme entscheidet i.d.r. die jeweilige Bezirksstellenleitung. In letzter Instanz obliegt die Entscheidung über Ihre Aufnahme zur Ausbildung dem fachspezifisch-organisatorischen Modulleiter im Einvernehmen mit der medizinisch-wissenschaftlichen Modulleiterin (Landeschefärztin). Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in kostet i.d.r. ~ Für Rotkreuzmitarbeiter/innen übernehmen die jeweiligen Bezirksstellen zur Gänze diese Kosten. Bei vorzeitiger Beendigung der Ausbildung besteht die Möglichkeit der Ausbildungskostenrückerstattung seitens der Bezirksstellen. Ausbildungsinhalte Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in umfasst eine theoretische Ausbildung im Umfang von mindestens 100 Stunden und eine praktische Ausbildung im Umfang von mindestens 160 Stunden im Rettungs- und Krankentransportsystem. Im Detail beinhaltet die theoretische Ausbildung folgende Unterrichtsfächer im entsprechenden Mindestausmaß (Unterrichtseinheiten, kurz UE): + Erste Hilfe und erweiterte Erste Hilfe (14 UE) + Hygiene (2 UE) + Berufsspezifische rechtliche Grundlagen (3UE) + Anatomie und Physiologie (4 UE) + Störungen der Vitalfunktionen und Regelkreise und zu setzende Maßnahmen (8UE) + Notfälle bei verschiedenen Krankheitsbildern und zu setzende Maßnahmen (6 UE) + Spezielle Notfälle und zu setzende Maßnahmen (15 UE) + Defibrillation mit halbautomatischen Geräten (8 UE) + Gerätelehre und Sanitätstechnik (12 UE) + Rettungswesen (4 UE) + Katastrophen, Großschadensereignisse, Gefahrgutunfälle (4 UE) + Angewandte Psychologie und Stressbewältigung (4 UE) + Praktische Übungen ohne Patientenkontakt (16 UE) Personen, die ein Studium der Medizin, eine Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheitsund Krankenpflege oder eine Ausbildung in der Pflegehilfe erfolgreich abgeschlossen haben, 5
6 sind berechtigt, eine verkürzte Ausbildung zum Rettungssanitäter zu absolvieren. Dabei werden bestimmte Fächer unter Berücksichtigung Ihres in der vorangegangenen Ausbildung erworbenen Wissens für die theoretische Ausbildung angerechnet. Die praktische Ausbildung erfolgt nach positiv absolvierter Zwischenprüfung im Rettungsund Krankentransportsystem der jeweiligen Heimatbezirksstelle. Unter Aufsicht von erfahrenen Sanitäter/innen sowie von Praxisanleiter/innen sammeln Sie im Rahmen von mindestens 160 Stunden und einer vorgeschriebenen Anzahl an Mindesttransporten Praxiserfahrung. Gesetzte Maßnahmen werden von Ihnen hier ebenso wie Praxisbeurteilungen von Ihren Praxisanleiter/innen in einem Ausbildungsbuch dokumentiert, welches im Anschluss an die theoretische und praktische Ausbildung die Grundlage zum Antritt zur kommissionellen Abschlussprüfung bildet. Abbildung: Dokumentation der theoretischen und praktischen Ausbildung Als Kursteilnehmer/in sind Sie gemäß 12 Sanitäter-Ausbildungsverordnung verpflichtet an der theoretischen und praktischen Ausbildung im entsprechenden Stundenausmaß teilzunehmen. Versäumen Sie Stunden eines Unterrichtsfaches aus berücksichtigungswürdigen Gründen, so sind die Inhalte jedenfalls nachzuholen. Versäumen Sie Ausbildungszeiten ohne aus berücksichtigungswürdigen Gründen entschuldigt zu sein, liegt laut 28 Sanitätergesetz 6
7 eine schwerwiegende Pflichtverletzung vor und kann, neben anderen Gründen auch, zum Ausschluss aus der Ausbildung führen. Ziele der Ausbildung sind + Ihre Befähigung zur Übernahme und Durchführung sämtlicher Tätigkeiten, die in das Berufs- bzw. Tätigkeitsbild des/der Sanitäters fallen, + die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen über den Aufbau, die Entwicklung und die Funktionen des menschlichen Körpers und der menschlichen Psyche im sozialen Umfeld sowie deren Veränderung im Ausnahmefall, + die Ausrichtung der praktischen Tätigkeiten des Sanitätsdienstes nach den definierten Vorgaben und wissenschaftlich anerkannten Maßnahmen der Notfall- und Katastrophenmedizin als analytisches, problemlösendes, zielgerichtetes und eigenverantwortliches Handeln unter Bedachtnahme auf die beruflichen Kompetenzen und den ethischen Grundprinzipien, + die Kenntnisse für die Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluierung dieser Tätigkeiten unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und sozialen Aspekte des Lebens, sofern sie Krankheit, Verletzung, Vergiftung, Behinderung, Unfall, Katastrophe, Geburt und Tod betreffen, + die Vermittlung von Kenntnissen und der Anwendung von Methoden zur Erhaltung des eigenen physischen, psychischen und sozialen Gesundheitspotentials, die Kenntnisse der Kommunikation und Kooperation in persönlichen, fachspezifischen und anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen zur Sicherung der Qualität des Sanitätsdienstes und + die Unterstützung der Weiterentwicklung der sanitätsdienstlichen Praxis durch forschungsorientiertes Denken. Kommissionelle Abschlussprüfung Nach positiver Absolvierung der theoretischen und praktischen Ausbildung können Sie unter der Voraussetzung einer ordentlich und vollständig geführten Ausbildungsdokumentation zur kommissionellen Abschlussprüfung antreten. Diese muss innerhalb von 30 Monaten nach 7
8 Beginn der Ausbildung positiv abgeschlossen werden. Für die positive Absolvierung der kommissionellen Abschlussprüfung stehen Ihnen der Erstantritt sowie zwei Wiederholungsantritte zur Verfügung. Die Prüfung gliedert sich in fünf Prüfungsstationen: 1. medizinisches Fachgespräch 2. regloser Notfallpatient 3. traumatologischer Notfall 4. Gerätelehre & Sanitätstechnik 5. Fachgespräch zu den Themen Rettungswesen, berufsspezifische rechtliche Grundlagen, Katastrophen, Großschadensereignisse und Gefahrgutunfälle Tätigkeitsbereich Rettungssanitäter/in Nach positiv absolvierter kommissioneller Abschlussprüfung erhalten Sie eine Ausbildungsbestätigung sowie ein Zeugnis. Letzteres berechtigt Sie mit Vollendung des 18. Lebensjahres zur Tätigkeitsausübung sowie zur Führung der Tätigkeitsbezeichnung Rettungssanitäter/in. Der Sanitätsdienst umfasst die eigenverantwortliche Anwendung von Maßnahmen der qualifizierten Ersten Hilfe, Sanitätshilfe und Rettungstechnik, einschließlich diagnostischer und therapeutischer Verrichtungen. Im Speziellen sind Sie als Rettungssanitäter/in gemäß gesetzlicher Bestimmungen, unabhängig von einer ehrenamtlichen oder beruflichen Ausübung, für + die selbständige und eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen, die medizinisch indizierter Betreuung bedürfen, + vor und während des Transports, + einschließlich der fachgerechten Aufrechterhaltung und Beendigung liegender Infusionen nach ärztlicher Anordnung, + die Übernahme sowie die Übergabe des Patienten oder der betreuten Person im Zusammenhang mit einem Transport, 8
9 + Hilfestellung bei auftretenden Akutsituationen einschließlich der Verabreichung von Sauerstoff, + eine qualifizierte Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen sowie + die sanitätsdienstliche Durchführung von Sondertransporten ausgebildet, zuständig und verantwortlich. Dienst- und Fortbildungsverpflichtung Als Rotkreuzmitarbeiter/in verpflichten Sie sich gemäß unserer Satzung zu mindestens zwei Dienstleistungen entsprechend Ihrer Dienstverwendung pro Monat. Zudem bedarf es zur Information über die neuesten berufseinschlägigen Entwicklungen und Erkenntnisse sowie zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten der verpflichteten Absolvierung von mindestens 16 Stunden Fortbildung und einer verpflichteten Rezertifizierung am halbautomatischen Defibrillator innerhalb von jeweils zwei Jahren. Diese Veranstaltungen werden i.d.r. von ihrer Bezirksstelle in regelmäßigen Abständen angeboten. Ihre Ansprechpartner Im Rahmen Ihrer Ausbildung stehen Ihnen neben den Ansprechpartner/innen Ihrer Heimatbezirksstelle (Bezirksstellenleitung, Bezirksstellenkommando) auch folgende kursverantwortliche Personen für Fragen zur Verfügung. Dies sind: + der/die Kursleiter/in (fachspezifisch-organisatorische/r Modulleiter-Stellvertreter/in) Ihrer Rettungssanitäter/innen-Ausbildung vor Ort, + der fachspezifisch-organisatorische Modulleiter der Landesverbandszentrale, Mag.(FH) Christoph Holzhacker, christoph.holzhacker@n.roteskreuz.at, /50713, + sowie die Landeschefärztin als medizinisch-wissenschaftliche Modulleiterin und der Landesrettungskommandant; 9
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