Vernehmlassung zur Revision der Energieverordnung
|
|
- Helmuth Glöckner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schweizerischer Städteverband Union des villes suisses Unione delle città svizzere Bundesamt für Energie Sektion Recht Herr Peter Koch 3003 Bern Bern, 10. Oktober 2007 N:\Benutzer\beug\VERNEHM\2007\Energie ssv.doc Vernehmlassung zur Revision der Energieverordnung Sehr geehrte Damen und Herren Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Änderung der Energieverordnung. Städte, Gemeinden und interkommunale Zweckverbände sind mit diversen Infrastrukturanlagen von den vorgeschlagenen Änderungen der Energieverordnung stark betroffen. Daher nehmen wir gerne detailliert Stellung. Grundsätzliches: Der Schweizerische Städteverband begrüsst im Grundsatz die vorgeschlagenen Anpassungen. Zu einzelnen Themen stellen wir jedoch Anträge zur Anpassung der Verordnung: Bei der Ausgestaltung der Rückliefertarife wurde die zeitliche Lieferung der Elektrizität generell nicht bewertet. Lokal produzierte Elektrizität, welche zu Spitzenlastzeiten ins Netz gespiesen wird, ist aber speziell wertvoll, weil das Übertragungsnetz entlastet wird. Anreize zur Belohnung von Spitzenlasteinspeisungen sind zu schaffen (Art. 3). In einigen Bereichen fokussiert die Verordnung zu stark auf die Nutzung elektrischer Energie. Für alle Anlagen, die über einen Wärmekraftkoppelungsprozess Elektrizität aus erneuerbaren Energien erzeugen, werden in den Anhängen 1.4 und 1.5 der Energieverordnung (EnV) Mindestanforderungen an den Jahresnutzungsgrad definiert. Gemäss Verordnungsentwurf nimmt Wärmenutzungsgrad bei zunehmendem Stromnutzungsgrad linear gegen Null ab (Anhang 1.4, Ziff. 1.3, Ziffer 3.3 und Ziffer 6.3). Das bedeutet, dass gewisse Anlagen die Abwärme nicht nutzen müssen. Dies widerspricht dem Grundsatz einer möglichst vollständigen, effizienten Energienutzung. Auch erneuerbare Energien wie Biogas, Holz etc. stehen nicht in beliebigen Mengen zur Verfügung und sollen deshalb möglichst effizient genutzt werden. Ein minimaler Wärmenutzungsgrad ist in den erwähnten Anhängen vorzuschreiben. Ohne Korrekturen von Art. 3a und (Anschlussbedingungen für Biomasseenergieanlagen) besteht die Gefahr, dass die Nutzung von Wärmeenergie (z.b. Fernwärmenutzung) unnötig durch die Produktion elektrischer Energie konkurrenziert wird und inskünftig nicht mehr erweiterbar ist, ohne die Kriterien für die Stromeinspeisevergütungen zu verletzen. Zudem ist die ist geforderte Steigerung der Elektrizitätsproduktion mit 25% zu hoch Florastrasse 13, 3000 Bern 6 Telefon , Telefax Internet: info@staedteverband.ch
2 Seite 2 angesetzt. Wir schlagen vor, bei allen Anlagen in den Anhängen 1.4 und 1.5 eine Steigerung des Gesamtenergienutzungsrades von 10% als Minimalanforderung zu definieren. Nicht berücksichtigt in der EnV ist entweder eine Vergütungsregelung für die Einspeisung von gasförmigen Energieträgern erneuerbarer Herkunft ins öffentliche Gasversorgungsnetz oder die Tatsache, dass der Produktionsort des Biogases vielfach nicht geeignet für die Erzielung eines grösstmöglichen Nutzungswirkungsgrades ist. Im Gegenteil wird diese Tatsache sogar legitimiert, indem für die Verwendung von Klär- und Deponiegas mit Ausnahme der Beheizung des Faulturms keine externe Wärmenutzung vorgeschrieben wird. Auch für landwirtschaftliche Biomasseenergieanlagen wird eine zu geringe Wärmenutzung vorgesehen. Demgegenüber könnten zum Beispiel ARA s, die sich in der Nähe einer KVA (in der Regel mit Abwärmeüberschuss) und eines Erdgasnetzes befinden, unter Umständen. deutlich höhere Gesamtwirkungsgrade erzielen, wenn sie den gasförmigen Energieträger Orten zuführen könnten, wo die Abwärme ebenfalls vollständig genutzt werden kann. Entsprechend soll die Verordnung ebenfalls ermöglichen, dass Biogas auch dezentralen wärmegeführt betriebenen WKK-Anlagen in Gebieten mit höherer Abwärmenutzung zugeführt werden kann, um dort elektrische Energie zu produzieren und ebenfalls von der Einspeisevergütung zu profitieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bilanz zwischen produziertem und in der WKK-Anlage bezogenem Gas über den Berichterstattungszeitraum ausgewiesen und selbstverständlich ausgeglichen sein muss. Dies würde unseres Erachtens durch eine Erweiterung des Anlagenbegriffes im mit einer neuen Ziffer 2.5 möglich (siehe folgende Tabelle). Ohne diese Erweiterung dürften die gemäss EnV vorgeschlagenen Vergütungsansätze für elektrische Energie das Aus für Biogas- Einspeisungen und damit für eine zukunftsträchtige Energienutzungsform u.a. auch für Treibstoffe bedeuten. Dieses Anliegen ist in Übereinstimmung mit der Massnahme 1 des Aktionsplans Energieeffizienz. Unsere Anliegen im Einzelnen: Art. 2e Auch die Vertreter der Produzenten der kommunalen Ebene (ARA, KVA etc) sind in die Kommission aufzunehmen. Art. 3a, lit. a Präzisierungsantrag: Es ist zu präzisieren, dass nur Investitionen anrechenbar sind, die im Zusammenhang mit der Art. 3a, lit. b. Energieerzeugung stehen. Für Anlagen ohne Wärmenutzung: -gemäss Verordnungsentwurf Art. 3k Für Anlagen mit Wärmenutzung: der Gesamtenergienutzungsgrad gemäss Anforderungen nach den Anhängen 1.4 und 1.5 gesteigert wird Ergänzungsantrag Die nationale Netzgesellschaft oder das BFE informiert auch die Kantone, Spitzenverbände der kommunalen Ebene und die Öffentlichkeit Insbesondere für KVA, die bereits in die Verbesserung des Stromnutzungsgrades investiert haben, sind die Kriterien unrealistisch hoch angesetzt. Mit dem Kriterium Gesamtenergienutzungsgrad bleiben bedürfnisgerechte Steigerungen entweder der Strom- oder Wärmenutzung möglich. Alle Akteure im Strommarkt haben Anrecht auf stufengerechte Information durch die Netzgesellschaft.
3 Seite 3 regelmässig in geeigneter Form. Anhang 1.1 Ziffer 3.2 Anhang 1.2 Anhang 1.4 Ziffer 1.3 Änderungsantrag Verwendung des Begriffs verliehene Bruttoleistung statt äquivalente Leistung Kommentar Die Abstufung der Vergütungen für Photovoltaikanlagen nach Grössenklassen ist zu hinterfragen Änderungsanträge: Diagramm: In der Wasserrecht-Gesetzgebung ist der Begriff verliehene Leistung bereits definiert. Auf dieser Basis können die Kraftwerke genauso gut nach Leistungsklassen unterteilt werden. Die Abstufung der Vergütungen für Photovoltaikanlagen nach Grössenklassen ist ambivalent: Die vorgeschlagene Vergütungsstruktur bestraft tendenziell grosse, effiziente Anlagen gegenüber dezentralen Kleinanlagen, zugunsten einer möglichst breiten Förderung der Photovoltaik. Ziffer 1.4 Ziffer 2.5 Ziffer 3.1 Ziffer 3.3 Ergänzungsantrag: 2.5 Dezentrale Wärmekraftkoppelungsanlagen Ans öffentliche Gasversorgungsnetz angeschlossene, wärmegeführte WKK-Anlagen, die nachweisen können, dass sie gasförmige Produkte aus den Biomasseenergieanlagen zur Stromgewinnung verwenden. Ergänzungsantrag: Ohne diese Ergänzung würde die suboptimale Energieausbeute von Anlagen auf der grünen Wiese gefördert, da die Abwärmenutzung dort nicht oder nur ungenügend vorhanden ist. Deshalb sollen unter bestimmten Voraussetzungen sich die für die Energienutzung notwendigen Anlagenteile nicht zwingend am selben Standort befinden müssen. Eine Steigerung der Stromproduktion um 25% ist bei einer WKK Anlage nur dann möglich, wenn die bestehenden Anlage völlig veraltet ist oder in Kauf genommen wird, dass die Fernwärmenutzung in Zukunft nicht mehr erweitert werden kann, ohne dannzumal die Bedingungen für die Einspeisevergütung zu verletzen. Je nach Region und Rahmenbedingungen (z.b Fernwärmenetz) ist es energiepolitisch sinnvoller auf die verbesserte Wärmenutzung zu fokussieren. Daher muss die Verordnung diesen Spielraum offen lassen.
4 Seite 4 Für die Bestimmung des Energieinhaltes von Kehricht aus der Dampfmenge ist ein standardisiertes Verfahren festzulegen ( BREF) Ziffer 4.1 und Ziffer 4.3 Ziffer 5.1 Ziffer 5.2 Ziffer 5.4 Ziffer 5.6 Ziffer 6.1 Ziff. 6.2 Bst. b8. Änderungsantrag analog zu Anhang 1.5, Ziffer 3.1 und 3.3 Senkung der Kurve für den minimalen Stromwirkungsgrad. Änderungsantrag Wir unterstützen die Erhöhung der Einspeisevergütungen gemäss den Forderungen und Begründungen des VSA Die jährliche Absenkung beträgt 0% Dieser Punkt (tierische Nebenprodukte der Kategorie 1) ist aus der Liste der nicht zugelassenen Biomasse zu streichen. Schlammverbrennungsanlagen sind mit KVA vergleichbar. Die Werte für die minimalen elektrischen Wirkungsgrade müssen wesentlich tiefer angesetzt werden, damit sie von mehreren Herstellern erreicht werden können und diese Produkte heute zu konkurrenzfähigen Preisen auf dem Markt erhältlich sind Begründung: Gleichbehandlung aller Verfahren mit Biomasse als Energieträger (vgl. KVA, Schlammverbrennungsanlagen, übrige Biomasseanlagen) In der Bundesverordnung über die Entsorgung tierischer Nebenprodukte (Art. 13 VTNP) wird explizit erwähnt, dass tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 zwischen der Drucksterilisation und der Verbrennung energetisch genutzt werden können. Ein Grossteil der tierischen Nebenprodukte fällt in die Kategorie 1 und stellt deshalb ein beträchtliches Potenzial für die Energiegewinnung dar.
5 Seite 5 Ziffer 6.3 Die Mindestanforderung an den Stromnutzungsgrad von 40% ist unrealistisch hoch. Diagramm: Anhang 2.3 Die Einführung von Mindestanforderungen für Lampen gemäss Energieeffizienzklasse E der Energieetikette ist eine absolute Minimallösung. Eine strengere Anforderungen z.b. Effizienzklasse C als Minimalstandard wäre im Sinn des Aktionsplans Energieeffizienz angezeigt. Wir danken für die Berücksichtigung unserer Anliegen. Freundliche Grüsse SCHWEIZERISCHER STÄDTEVERBAND Dr. Urs Geissmann Direktor Alex Bukowiecki Geschäftsführer Kommunale Infrastruktur Kopie: - Dr. Marcel Guignard, Präsident Städteverband, Stadtpräsident Aarau - Schweizerischer Gemeindeverband Schönbühl - Gottfried Neuhold, Präsident Kommunale Infrastruktur, Direktor Entsorgung+Recycling Zürich - peter.koch@bfe.admin.ch
ENERGIESTRATEGIE 2050, BIOENERGIE UND WKK EVENT IWK WINTERTHUR/SEUZACH MATTHIEU BUCHS, BFE
ENERGIESTRATEGIE 2050, BIOENERGIE UND WKK EVENT IWK WINTERTHUR/SEUZACH MATTHIEU BUCHS, BFE 28.09.2017 INHALTE 1. Energiestrategie 2050: Zeitplan 2. Förderung der Erneuerbaren Energien 3. Änderungen bei
Energieverordnung. (EnV) Änderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Energieverordnung vom 7. Dezember wird wie folgt geändert:
Energieverordnung (EnV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 1 wird wie folgt geändert: Art. 1a Abs. 4 4 Jedes kennzeichnungspflichtige Unternehmen,
Energieverordnung. (EnV) Änderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Energieverordnung vom 7. Dezember wird wie folgt geändert:
(EnV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 1 wird wie folgt geändert: Art. 3a Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 1 Als erheblich erweitert oder erneuert
Energieverordnung (EnV)
[Signature] [QR Code] Dieser Text eine eine provisorische Fassung. Energieverordnung (EnV) Massgebend ist die definitive Fassung, welche unter www.bundesrecht.admin.ch veröffentlicht werden wird. Änderung
II Die Verordnung des UVEK vom 24. November über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität wird wie folgt geändert:
Energieverordnung (EnV) Änderung vom 2. Februar 2010 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), gestützt auf die Artikel 1d, 3e und 28a der Energieverordnung
Änderung des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen Vernehmlassung
Schweizerischer Städteverband Union des villes suisses Unione delle cittä svizzere Bundesamt für Energie Sektion Recht und Rohrleitungen Herr Peter Koch 3003 Bern Bundesamt für Energie Sektion Elektrizitäts-
Stellungnahme zur Umsetzung des ersten Massnahmenpaktes zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundespräsidentin Doris Leuthard Kochergasse 6 3003 Bern energiestrategie@bfe.admin.ch Zollikon, 08.05.2017 Stellungnahme
EnergieSchweiz nach 2010 Fragebogen
EnergieSchweiz Januar 2009 EnergieSchweiz nach 2010 Fragebogen Schweiz. Städteverband / Kommunale Infrastruktur Florastrasse 13, 3000 Bern 6 2 1 Fragen zum Zwischenbericht «EnergieSchweiz nach 2010» Folgende
Frank Rutschmann, 2016 ENERGIESTRATEGIE 2050 DANK BIOMASSE
Frank Rutschmann, 2016 ENERGIESTRATEGIE 2050 DANK BIOMASSE 4. BIOENERGIE-FORUM DR. FRANK RUTSCHMANN LEITER ERNEUERBARE ENERGIEN 22.06.2016 INHALT Stand der Energiestrategie 2050 Bedeutung der Biomasse
ANAEROBE VERGÄRUNG VON INDUSTRIEABWÄSSERN DER SCHWEIZERISCHE KONTEXT BUNDESAMT FÜR ENERGIE ANAEROBE VERGÄRUNG VON INDUSTRIEABWÄSSERN
ANAEROBE VERGÄRUNG VON INDUSTRIEABWÄSSERN DER SCHWEIZERISCHE KONTEXT BUNDESAMT FÜR ENERGIE ANAEROBE VERGÄRUNG VON INDUSTRIEABWÄSSERN 13.07.2017 INHALT 1. Energiestrategie 2050: Wo stehen wir? 2. Erstes
vom 7. Dezember 1998 (Stand am 1. Januar 2011)
Energieverordnung (EnV) vom 7. Dezember 1998 (Stand am 1. Januar 2011) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 16 Absatz 1 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 1 (Gesetz, EnG) und in Ausführung
Wir möchten uns recht herzlich bedanken, dass Sie uns die Möglichkeit geben, zur HF- Verordnung Stellung zu nehmen.
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Effingerstrasse 27 3003 Bern Bern, 09. Juli 2004 Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien
Ein Blick über die Grenze: Klimaschutz in Basel und der Schweiz
Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Amt für Umwelt und Energie Ein Blick über die Grenze: Klimaschutz in Basel und der Schweiz Matthias Nabholz, Dipl. Natw. ETH Leiter
SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund, Luzern
Fragebogen zur Vernehmlassungsvorlage der Energiestrategie 2050 Antwortende Organisation: SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund, Luzern Inhalt Fragebogen zur Vernehmlassungsvorlage der Energiestrategie
Die zukünftige Schweizerische Stromversorgung: Ausgangslage und Grundlagen
Forum Energie Zürich Die zukünftige Schweizerische Stromversorgung: Ausgangslage und Grundlagen Dr. Thomas Bürki, Thomas Bürki GmbH, Benglen Darum geht s heute wo stehen wir? wer braucht wieviel Strom?
FAQ: Wie geht es 2014 weiter mit der KEV?
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Sektion Erneuerbare Energien 20.11.2013 FAQ: Wie geht es 2014 weiter mit der KEV? Mit der parlamentarischen
Bioenergie im Gebäudebereich Biogas, Eckpfeiler im Klimaschutz?
Bioenergie im Gebäudebereich Biogas, Eckpfeiler im Klimaschutz? 5. Bioenergie-Forum Daniela Decurtins Trends der Energieversorgung Mehr dezentrale Produktion Stromproduktion wird zunehmend erneuerbar,
Änderungen im Gefahrgutrecht
Herrn Dr. Rudolf Dieterle Direktor Bundesamt für Strassen (ASTRA) 3003 Bern Bern, 4. Juli 2008 Änderungen im Gefahrgutrecht Stellungnahme von strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs FRS Sehr geehrter
Saubere Städte und. und Biogas. Christophe Darbellay, NR Parteipräsident CVP Schweiz
Saubere Städte und Gemeinden dank Erdgas und Biogas Christophe Darbellay, NR Parteipräsident CVP Schweiz Zahlen und Fakten Der Anteil von Erdgas am gesamten Energieverbrauch der Schweiz beträgt rund 12%
Holzverstromung: ORC und KEV. Informationsanlass 17. September 2014 Geschäftsstelle Pro Holz Thurgau, Verein Thurgauer Landwirtschaft
Holzverstromung: ORC und KEV Informationsanlass 17. September 2014 Geschäftsstelle Pro Holz Thurgau, Verein Thurgauer Landwirtschaft Agenda 1. ORC-Technologie 2. Was zu beachten ist 3. ORC Anlagen aus
Anhörung zur CO2-Verordnung; Stellungnahme VSGP
Bundesamt für Umwelt (BAFU) Sektion Klima 3003 Bern per E-Mail an: isabel.junker@bafu.admin.ch Bern, 30. Juli 2012 Anhörung zur CO2-Verordnung; Stellungnahme VSGP Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben
Anmeldung Risikoabsicherungen für Geothermieanlagen nach Art. 15a EnG sowie Art. 17a und 17b EnV
Seite 1 von 6 Swissgrid AG Kostendeckende Einspeisevergütung Dammstrasse 3 Postfach 22 CH-5070 Frick Anmeldung Risikoabsicherungen für Geothermieanlagen nach Art. 15a EnG sowie Art. 17a und 17b EnV Sehr
DIE ROLLE VON PHOTOVOLTAIK UND SOLARTHERMIE IN KOMBINATION MIT WÄRMEPUMPEN IN DER ENERGIESTRATEGIE DER SCHWEIZ
shutterstock 101979313 DIE ROLLE VON PHOTOVOLTAIK UND SOLARTHERMIE IN KOMBINATION MIT WÄRMEPUMPEN IN DER ENERGIESTRATEGIE DER SCHWEIZ ZHAW-ENERGIE- UND UMWELTFORUM SEKTION ERNEUERBARE ENERGIEN RITA KOBLER
Neue Energie durch kommunale Kompetenz
Neue Energie durch kommunale Kompetenz Uwe Barthel Mitglied des Vorstandes 28. Februar 2009 Chemnitz Ziele von Bund und Land Bund / BMU Roadmap Senkung CO 2 -Ausstoß bis 2020 gegenüber 1990 um 40 % im
1. Politisches Umfeld
Die Aktionspläne Energieeffizienz und Erneuerbare Energien Energie Apéro Luzern, 3. März 2008 Hans-Peter Nützi, Leiter Sektion EnergieSchweiz, BFE, Bern Inhaltsverzeichnis 1. Politisches Umfeld 2. Energieperspektiven
Überkommunaler Richtplan Energie
Überkommunaler Richtplan Energie Ausgangslage Der Kantonale Richtplan sieht vor, dass Ortsplanungen mit der Energieversorgung abgestimmt werden. Der Kanton unterstützt die Gemeinden dabei. In den energierelevanten
FAKTENBLATT ERNEUERBARE ENERGIEN IM KANTON ZUG Beilage zur Medienmitteilung vom 26. Januar 2011
Baudirektion FAKTENBLATT ERNEUERBARE ENERGIEN IM KANTON ZUG Beilage zur Medienmitteilung vom 26. Januar 211 Das vorliegende Faktenblatt fasst die Ergebnisse der Studie "Erneuerbare Energien im Kanton Zug:
WKK als Baustein zur Energiewende?
Dezentrale Stromproduktion: WKK als Baustein zur Energiewende? Referent: Daniel Dillier VR-Präsident IWK und Vize-Präsident V3E Seite 1 Ja, WKK ist «ein effizienter, ökologischer und sofort verfügbarer»
«EnergieSchweiz nützlich, effizient und fit für die Etappe »
Energieforum, Donnerstag, 6. Oktober, 2005 «EnergieSchweiz nützlich, effizient und fit für die Etappe 2006-2010» Michael Kaufmann, Vizedirektor BFE, Programmleiter EnergieSchweiz EnergieSchweiz : Die Schweizer
Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 und 3 bis EnV)
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien April 2014 Erläuternder Bericht Revision der
Informationsanlass Kompensationsprojekte und -programme im Inland
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Bundesamt für Energie BFE Informationsanlass Kompensationsprojekte und -programme im Inland 1.
Effizienzvorschriften für elektrische Motoren Umsetzung in der Schweiz
Bundesamt für Energie BFE Effizienzvorschriften für elektrische Motoren Umsetzung in der Schweiz Martin Sager Leiter Motor Summit 2010, 28. Oktober 2010 ID 003880787 Elektrifizierung der Gesellschaft 2
Anschlussbedingungen einer dezentralen Energie Erzeugungsanlage (EEA), z.bsp. Photovoltaikanlage
Gültige Version: 26.08.2014 Anschlussbedingungen einer dezentralen Energie Erzeugungsanlage (EEA), z.bsp. Photovoltaikanlage Kunden, die eine Energie Erzeugungsanlage (EEA), z.bsp. Photovoltaikanlage erstellen
Energieverordnung. (EnV) Änderung vom 27. Januar 2012
Energieverordnung (EnV) Änderung vom 27. Januar 2012 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, gestützt auf Artikel 3e Absatz 1 der Energieverordnung vom 7. Dezember
DIV / Abteilung Energie. Der Kanton Thurgau steigt in die Champions League der Energiepolitik auf
DIV / Abteilung Energie Der Kanton Thurgau steigt in die Champions League der Energiepolitik auf Programm Minuten Auftrag, Konzept, Ziele, Schwerpunkte Kaspar Schläpfer 15 und volkswirtschaftliche Effekte
«KEV 2.0 wie weiter?»
«KEV 2.0 wie weiter?» Die «Kostendeckenden Einspeisevergütung» als Teil der Energiestrategie 2050: Aktueller Stand und mittelfristige Weiterentwicklung Dr. René Burkhard Leiter Erneuerbare Energien & Herkunftsnachweise
Energiestrategie 2050 Knackpunkte Erneuerbare Energien und Effizienz. BFE Energie-Frühstück vom in Biel
Energiestrategie 2050 Knackpunkte Erneuerbare Energien und Effizienz BFE Energie-Frühstück vom 31.5.13 in Biel Quelle: BKW 2 Umstieg auf erneuerbare Energie spart mittelfristig Kosten & vermeidet Risiken
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei Nussbaumstrasse Bern. Per Mail:
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei Nussbaumstrasse 29 3003 Bern Per Mail: hoogan@fedpol.admin.ch Bern, 17. Oktober 2017 Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen
Dokumentation der Aussagen zum PV KEV Wartelistenabbau
Dokumentation der Aussagen zum PV KEV Wartelistenabbau Erstes Massnahmenpaket des Bundesrates zur ES 2050 13.9.2012 M13.1 Entfernung der Kostendeckel "Durch die Entfernung der Kostendeckel (Gesamtdeckel
Fakten zur Kostendeckenden Einspeisevergütung KEV
Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie Association suisse des professionnels de l énergie solaire Associazione svizzera dei professionisti dell energia solare Infoline: 0848 000 104 Neugasse 6 CH
30/2030 So wird die Schweizer Gasversorgung erneuerbar
30/2030 So wird die Schweizer Gasversorgung erneuerbar Hans-Christian Angele, Leiter Politik VSG 5th Biomass for Swiss Energy Future Conference, 4. Sept. 2018, Birmensdorf Inhalt 30/2030: Die Absicht Aktuelle
Sehr geehrte Damen und Herren Besten Dank für die Gelegenheit, zu den geplanten Anpassungen von 9 Verordnungen im Lebensmittelrecht
Bundesamt für Gesundheit Sekretariat Postfach 3003 Bern Brugg, 1. März 2010 Zuständig: Thomas Jäggi Sekretariat: Alice Schifferle Dokument: Revision LM 09 10.doc Revision LM 09/10, Anhörung vom 23.12.2009-1.3.2010
Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Mai Das Thema Energienutzung im UVP-Verfahren
Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Mai 2016 M-UVP-15 Energie in der UVP Inhaltsverzeichnis 1 Das Thema Energienutzung im UVP-Verfahren 2 An wen richtet sich dieses Merkblatt? 3 Was muss
Power to Gas Chancen und Risiken für ARA. Philippe Hennemann Geschäftsleiter eicher+pauli Zürich AG Hanspeter Eicher VRP eicher+pauli Holding AG
Power to Gas Chancen und Risiken für ARA Philippe Hennemann Geschäftsleiter eicher+pauli Zürich AG Hanspeter Eicher VRP eicher+pauli Holding AG 1 Power to Methan: Prozesskette/Wirkungsgrade Elektrolyse,
1 Grundsätzliche Beurteilung
Bundesamt für Energie 3003 Bern energiestrategie@bfe.admin.ch Bern, 5. Mai 2017 Vernehmlassungsantwort der EVP Schweiz zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf
Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien
[Signature] [QR Code] Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (Energieförderungsverordnung, EnFV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I
Erneuerbare Energien und Effizienz. BFE Energie-Frühstück vom in Baden COO
Energiestrategie 2050 Knackpunkte Erneuerbare Energien und Effizienz BFE Energie-Frühstück vom 29.8.14 in Baden COO.2207.110.3.735927 Erneuerbare Energien im Kontext der aktuellen Entwicklungen Die Förderung
Energieverordnung Vernehmlassungsentwurf vom 27. Juni 2007
Energieverordnung Vernehmlassungsentwurf vom 27. Juni 2007 (EnV) Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: Die Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 1 wird wie folgt geändert: I Art. 1 Bst. a, b - d, f,
VESE - Verband unabhängiger Energieerzeuger, eine Fachgruppe der SSES
Finanzdirektion des Kantons Bern Münsterplatz 12 3011 Bern Kontakt: reto.burn@fin.be.ch, 031 633 53 97 Bern, 26.06.2017 Stellungnahme zur Steuergesetzrevision 2019 Sehr geehrte Frau Simon Sehr geehrte
Umsetzung der MuKEn in den Kantonen. Robert Küng Regierungsrat
Umsetzung der MuKEn in den Kantonen Robert Küng Regierungsrat Luzern, 24. November 2016 Energie Aufgaben und Kompetenzen Bund (Art. 89 Abs. 3 BV) Der Bund erlässt Vorschriften über den Energieverbrauch
Infoveranstaltung Photovoltaik und Batteriespeicher. Zuzwil November 2018
Infoveranstaltung Photovoltaik und Batteriespeicher Zuzwil - 27. November 2018 Energieregion Bern - Solothurn Seit Gründung im 2011 Energieeffizienz verbessern Fördern von erneuerbaren Energien Lokale
/VSA - Swisspower Seite 1. Creating Energy Solutions
15.4.2016/VSA - Swisspower Seite 1 Creating Energy Solutions Swisspower: nachhaltige Energieversorgung. Stadwerke Masterplan Die Swisspower Stadtwerke haben sich ambitionierte, aber machbare und finanzierbare
Willkommen an der. Hochschule Luzern!
Willkommen an der Hochschule Luzern! 2 3 ORC-Community In der Schweiz eine Gruppe von ca. 250 Personen Abwärme-Lieferanten, aktuelle und potentielle Anwender Planer und Energie-Berater Lieferanten von
Aktuelles aus dem BFE
Aktuelles aus dem BFE Das Hauptförderungsinstrument: Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Die KEV ist erfolgreich und führt zu einem effektiven Zubau Instandhaltung der Anlagen bis Ende der Vergütungsdauer
Wirkungsanalyse EnergieSchweiz: 2008 Provisorische Ergebnisse
Wirkungsanalyse EnergieSchweiz: 2008 Provisorische Ergebnisse Bilanz- und Strategiekonferenz 2009 R. Iten, F. Kasser, C. Schreyer, F. Moret (INFRAS) H-P. Eicher (Eicher&Pauli) 1 Inhalt 1. Rahmenbedingungen
Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA 3003 Bern Brugg, 30. Mai 2016 Zuständig: Looser Florence, Jäggi Thomas Sekretariat: Messer Sarah
CHANCEN DER WKK IN DER ENERGIEWENDE
CHANCEN DER WKK IN DER ENERGIEWENDE Jubiläumstagung WKK-Fachverband vom 4. Mai 2017 Susanne Michel Vorstand WKK-Fachverband, Rechtsberaterin bei Groupe E Susanne.michel@groupe-e.ch THEMEN WKK bei der Groupe
VSE Lab «Sektorkopplung» Stefan Muster, Nadine Brauchli, Frédéric Roggo Energieforschungsgespräche Disentis 2018,
VSE Lab «Sektorkopplung» Stefan Muster, Nadine Brauchli, Frédéric Roggo Energieforschungsgespräche Disentis 2018, 26.01.2018 Die VSE Mitglieder tragen zur Konvergenz der Sektoren bei Der VSE hat 347 Branchenmitglieder;
Erdgas/Biogas Die Energie.
Erdgas/Biogas Die Energie. 1 Erdgas: effizient. Erdgas ist ein natürlich vorkommender brennbarer, farb- und geruchloser Energieträger und kann ohne Umwandlung direkt als Brennstoff und Treibstoff genutzt
Anhörung Entwurf Nationale Strategie zu Impfungen (NSI): Formular zur Stellungnahme
Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) Anhörung Entwurf Nationale Strategie zu Impfungen (NSI): Formular zur Stellungnahme Name / Firma / Organisation: economiesuisse Abkürzung der Firma / Organisation:
Energieverordnung. (EnV) Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Energieverordnung vom 7. Dezember wird wie folgt geändert:
nicht amtlich publizierte Fassung Energieverordnung (EnV) Änderung vom 23.10.2013 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Energieverordnung vom 7. Dezember 19981 wird wie folgt geändert: Art. 1d
Bundesamt für Umwelt Abteilung Ökonomie und Umweltbeobachtung 3003 Bern. Per
Bundesamt für Umwelt Abteilung Ökonomie und Umweltbeobachtung 3003 Bern Per e-mail: Oekonomie+umweltbeobachtung@bafu.admin.ch Bern, 26. September 2013 Vernehmlassung zur Revision des Umweltschutzgesetzes
Entwurf zur Diskussion
Stellungnahme von Name / Firma / Organisation : Schweizer Milchproduzenten Entwurf zur Diskussion Abkürzung der Firma / Organisation : SMP Adresse : Weststrasse 10, 3000 Bern 6 Kontaktperson : Thomas Reinhard
Gesetz. über die Abänderung des CO 2 Gesetzes
Gesetz vom über die Abänderung des CO 2 Gesetzes Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: I. Abänderung bisherigen Rechts Das Gesetz vom 6. September 2013 über die
Einheitliche Heizwert- und Energiekennzahlenberechnung. der Schweizer KVA nach europäischem Standardverfahren. Resultate 2014
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Bundesamt für Energie BFE Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen Resultate
ENERGIESTRATEGIE 2050 NACH DER VOLKSABSTIMMUNG VOM 21. MAI 2017 BUNDESAMT FÜR ENERGIE ABTEILUNG MEDIEN UND POLITIK
ENERGIESTRATEGIE 2050 NACH DER VOLKSABSTIMMUNG VOM 21. MAI 2017 INHALT 1. Energiestrategie 2050: Wo stehen wir? 2. Neues Energiegesetz: Vorlage gemäss Volksentscheid vom 21. Mai 2017 3. Neues Energiegesetz:
Energie für Haushalte, Gewerbe und Industrie
Energie für Haushalte, Gewerbe und Industrie Energiestrategie 2050 bringt Vorteile Erneuerbare Energien, Dezentralisierung und Speicherung sind Erfolgsfaktoren einer nachhaltigen Energieversorgung. Mit
Ab Q1/2017: Auszahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) durch Swissgrid
«Produzent_Firma» «Zusatz» «Produzent_Vorname» «Produzent_Name» «Produzent_Strasse» «Produzent_Postfach» «Produzent_PLZ» «Produzent_Ort» 15. April 2017 Ab Q1/2017: Auszahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung
I. Die Fakten sprechen für sich: Der technologische Wandel und der. Wandel der Energiemärkte lösen eine
10. Holzenergie-Symposium, 12. September 2008 Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien durch den Bund: Aktionspläne, KEV, Klimarappen Michael Kaufmann, Vizedirektor BFE und Programmleiter
Wirtschaftlichkeit von Wärme und Wärmekraftkopplung mit Holz sowie Stromerzeugung in Holzgas-Kombikraftwerk
TITEL-FOLIE Wirtschaftlichkeit von Wärme und Wärmekraftkopplung mit Holz sowie Stromerzeugung in Holzgas-Kombikraftwerk Thomas Nussbaumer 9. Holzenergie-Symposium ETH Zürich 20. Oktober 2006 INHALT Kapitel
Förderung von Nah- und Fernwärmeprojekten im Rahmen des HFM 2015
Infoblatt zum Ausfüllen des Formulars Förderung von Nah- und Fernwärmeprojekten im Rahmen des HFM 2015 1. Einleitung Die Umsetzung der Förderung im Fernwärmebereich mit Mitteln aus der CO₂-Abgabe ist komplexer
30/2030 So wird die Schweizer Gasversorgung erneuerbar
Rallye.mp4 Autor Name der Präsentation 21. April 2016 Seite 1 30/2030 So wird die Schweizer Gasversorgung erneuerbar Hans-Christian Angele, Leiter Politik VSG Bioenergieforum 6, 18. April. 2018, Solothurn
Faktenblatt KEV für Photovoltaik-Anlagen
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Sektion Erneuerbare Energien Faktenblatt KEV für Photovoltaik-Anlagen Version 3.1 vom 11. November
Vollzugshilfe für die Umsetzung der Anschlussbedingungen. gemäss Art. 7 und Art. 28a des Energiegesetzes
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien September 2016 Vollzugshilfe für die Umsetzung
Die Rolle der PV im Gebäudeenergiekonzept gemäss MuKEn Christian Mathys, AUE BS
Die Rolle der PV im Gebäudeenergiekonzept gemäss MuKEn 2014 Christian Mathys, AUE BS MuKEn 2014 verabschiedet von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) am 9. Januar 2015 Christian Mathys, AUE
Photovoltaik: Technik, Potenziale, Eigenverbrauch sun21, Basel David Stickelberger Geschäftsleiter Swissolar
Photovoltaik: Technik, Potenziale, Eigenverbrauch 21.11.2018 sun21, Basel David Stickelberger Geschäftsleiter , Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie Erfahrung : aktiv seit 1978 Information und
Vorentwurf über die Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861) Vernehmlassung
G Schweizerischer 1 Association des 1 Associozione dei 1 Associoziun da las Gemeindeverbond I Communes Suisses I Comuni Svizzeri I Vischnancas Svizros Bundesamt für Sozialversicherungen Geschäftsfeld Familie,
ADMINISTRATION COMMUNALE HESPERANGE
ADMINISTRATION COMMUNALE HESPERANGE Ausarbeitung der lokalen Energiebilanzierung im Rahmen des Klimapakts Hesperange, den 20. Februar 2017 Kontext & Klimaziele: Herausforderungen: Klimapaktziele 2020 CO
Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität
Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität (Herkunftsnachweis-Verordnung, HKNV) 1 730.010.1 vom 24. November 2006 (Stand am 1. Januar 2014) Das Eidgenössische
ENERGIESTRATEGIE 2050 FAKTEN, TRENDS UND CHANCEN WKK-FACHVERBAND JUBILÄUMSTAGUNG MARIANNE ZÜND, BUNDESAMT FÜR ENERGIE 4. MAI 2017
ENERGIESTRATEGIE 2050 FAKTEN, TRENDS UND CHANCEN WKK-FACHVERBAND JUBILÄUMSTAGUNG MARIANNE ZÜND, BUNDESAMT FÜR ENERGIE 4. MAI 2017 ENERGIESTRATEGIE??? WKK-FACHVERBAND JUBILÄUMSTAGUNG MARIANNE ZÜND, BUNDESAMT
Abbildung 1: Netto-Elektrizitätsproduktion aus neuen erneuerbaren Energiequellen ohne Wasserkraft in der Schweiz 2016 (Quelle: BFE 2017b)
Strom aus Biomasse Basiswissen-Dokument, Stand Januar 2018 1. Zusammenfassung Biomasse ist aktuell in der Schweiz nach der Wasserkraft die wichtigste Energiequelle für die Produktion von erneuerbarem Strom.
DIE ROLLE DER WASSERKRAFTWERKE IN DER ENERGIESTRATEGIE 2050
shutterstock 101979313 DIE ROLLE DER WASSERKRAFTWERKE IN DER ENERGIESTRATEGIE 2050 BERNER WASSERTAG CHRISTIAN DUPRAZ BFE/RWE/WK 20.06.2017 ENERGIESTRATEGIE 2050 DREI STOSSRICHTUNGEN Massnahmen zur Steigerung
Swisspower «Stadtwerke Allianz» /OKI/Thomas Peyer, Swisspower Seite 2
Einspeisung von Klärgas Warum engagiert sich Swisspower? Thomas Peyer, Leiter Energiedienstleistungen 28. Oktober 2016, Bern 28.10.2016/OKI/Thomas Peyer, Swisspower Seite 1 Swisspower «Stadtwerke Allianz».
TÜV SÜD Standard: Produkt GreenMethane GM. TÜV SÜD Industrie Service GmbH - Carbon Management Service - Westendstraße München
TÜV SÜD Standard: Produkt GreenMethane GM TÜV SÜD Industrie Service GmbH - Carbon Management Service - Westendstraße 199 80686 München Zertifizierung von GreenMethane Endkundenprodukten Inhalt Zertifizierung
Neustart oder Status Quo?
Wärmekraftkopplung Neustart oder Status Quo? Prof. Dr. Hp. Eicher, VR Präsident eicher + pauli AG Energieforum Zürich, 13. März 22 Seite 2 Inhalt Politische Ausgangslage Das kann die WKK Technik heute
Regenerative Energien Chancen für Nordbaden
Öffentliche Fraktionssitzung 14. Oktober 2011, Baden-Baden Regenerative Energien Chancen für Nordbaden Dipl.-Wirt.-Ing. Maike Schmidt Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg
Energiestrategie 2050 Sicht heute
Energiestrategie 2050 Sicht heute 15. Januar 2019, Nick Zepf, Leiter Corporate Development Axpo Energiestrategie 2050 - Sicht heute, Nick Zepf, Axpo, 15.01.2019 1 Einleitung und Ausgangslage ES 2050 vom
Richtlinie kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Art. 7a EnG Biomasse Anhang 1.5 EnV
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Richtlinie kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Art. 7a EnG Biomasse Anhang 1.5 EnV Richtlinie
Infoveranstaltung März Förderprogramme der Gemeinde Lohn-Ammannsegg
Infoveranstaltung - 25. März 2019 Förderprogramme der Gemeinde Lohn-Ammannsegg Die Energieregion Bern - Solothurn Seit Gründung im 2011: Energieeffizienz verbessern Fördern von erneuerbaren Energien Lokale
Aus eigener Energie.
2. Trinationaler Klima- und Energiekongress «Wärmenetze und Nutzung von Abwärme» Aus eigener Energie. René Kress Nutzung von Kehricht zum Betrieb eines Wärmenetzes am Beispiel der Stadt Basel 25. November
Holzenergie-Tagung 2016 BEO HOLZ, Wimmis,
Holzenergie-Tagung 2016 BEO HOLZ, Wimmis, 14.10.2016 Holzenergie, Zukunftsträger oder Auslaufmodell? Ulrich Nyffenegger Vorsteher Amt für Umweltkoordination und Energie des Kantons Bern Energiestrategie
Im Winterhalbjahr importieren wir zunehmend diesen billigen Dreckstrom. Auch unsere Stromkonzerne kaufen hier zunehmend ein.
Das ist eines der vielen Kohlekraftwerke in Deutschland. Auch Italien, Österreich und andere europäische Staaten produzieren viel Strom mit fossilen Kraftwerken. Im Winterhalbjahr importieren wir zunehmend
UPDATE NEUES ENERGIEGESETZ
shutterstock 101979313 UPDATE NEUES ENERGIEGESETZ FACHTAGUNG KLEINWASSERKRAFT - UPDATE ENERGIESTRATEGIE 2050: NEUES ENERGIEGESETZ BFE REGULA PETERSEN 05.05.2018 INHALT Förderlandschaft bis 2018 Förderlandschaft
Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2.
Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2. August 2012 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied,
1. SIG in Kürze. 2. Energiewende : die grossen Veränderungen. 3. SIG : Strategie eines Multi-Energie-Verteilers. 4. Schlussfolgerungen
Energiewende : Herausforderungen für ein Stadtwerk wie SIG 16. November 2012 André Hurter Generaldirektor Übersicht 1. SIG in Kürze 2. Energiewende : die grossen Veränderungen 3. SIG : Strategie eines
wir bedanken uns für die Einladung zu dem öffentlichen Fachgespräch zum oben bezeichneten Gesetzentwurf, an dem wir gern teilnehmen.
Frau Dr. Birgit Reinemund MdB Vorsitzende des Finanzausschusses Deutscher Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin E-Mail: birgit.reinemund@bundestag.de finanzausschuss@bundestag.de Abt. Steuerrecht
So können Sie die CO2-Bilanz Ihrer Produktion optimieren, ohne Einbußen bei der Effizienz zu machen
So können Sie die CO2-Bilanz Ihrer Produktion optimieren, ohne Einbußen bei der Effizienz zu machen Durch die Reduzierung des Energieverbrauchs werden auch die Kohlenstoffemissionen gesenkt Perspektiven