Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
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- Timo Bach
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1 - 1 - Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Handreichung zum Landeslistenverfahren für die Neueinstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern 1. Vorbemerkung Als weitere Maßnahme zur Gewinnung von Lehrkräften für den öffentlichen Schuldienst im Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Landeslistenverfahren entwickelt worden. Ergänzend zum schulbezogenen Ausschreibungsverfahren werden nach der Landesliste ganzjährig offene Stellen durch Lehrkräfte besetzt. 2. Landeslistenverfahren a) Bewerbung Die Bewerber können sich im Rahmen des Landeslistenverfahrens jederzeit bewerben, da die Landesliste stetig weitergeführt wird. Es werden Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung mit Erstem und Zweitem Staatsexamen oder mit einem gleichwertigen Abschluss nach dem Recht der ehemaligen DDR verfügen. Jede Bewerberin und Bewerber kann sich über die Online-Stellenbörse unter oder per Post unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Bewerbungsbogens (Anlage 1) beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bewerben. Zu den Bewerbungsunterlagen hat die Bewerberin oder der Bewerber einen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugniskopien, Nachweise über zusätzliche Qualifikationen und gegebenenfalls die Ablichtung des Schwerbehinderten-Ausweises oder des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes beizufügen. Im Falle einer Bewerbung über die Online-Stellenbörse erhalten die Bewerberinnen und Bewerber automatisch eine Eingangsbestätigung, wenn die Bewerbung im Schulportal durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geöffnet wird. Sofern die Bewerbung per Post eingeht, ist durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Eingangsbestätigung zu erteilen. Das Landeslistenverfahren findet ergänzend zur schulbezogenen Ausschreibung statt. Der gemeldete Bedarf einer Stelle für die Landesliste schließt eine gleichzeitige Veröffentlichung als schulbezogene Ausschreibung aus. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber wird die Möglichkeit eingeräumt, parallel am schulbezogenen Ausschreibungsverfahren teilzunehmen. Sofern sich die Bewerber auf eine schulbezogene Ausschreibung und auf die Landesliste bewerben, sind gesonderte Bewerbungen unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Bewerbungsbögen erforderlich.
2 - 2 - Ist eine Bewerberin oder ein Bewerber unbefristet im öffentlichen Schuldienst eines anderen Bundeslandes tätig, muss diese Lehrkraft eine Freigabeerklärung des abgebenden Bundeslandes (Muster für Freigabe aus M-V in der Anlage 3 beigefügt) mit der Bewerbung einreichen. Solange keine Freigabeerklärung der Bewerberin oder des Bewerbers vorliegt, ist eine Aufnahme auf die Landesliste ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Bewerbung von verbeamteten Lehrkräften. Ist eine Bewerberin oder ein Bewerber unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern tätig, so muss auch diese oder dieser eine Freigabeerklärung vorlegen. b) Sichtung der Bewerbungen und Erstellen einer Landesliste Nach Eingang der Bewerbungen sichtet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Bewerbungen nach Geeignetheit der Bewerberinnen und Bewerber und erstellt fortlaufend eine Landesliste, welche nach den sieben Aufgabenfeldern: - sprachlich-literarisch-künstlerisch; - gesellschaftswissenschaftlich; - mathematisch-informatisch-naturwissenschaftlich-technisch; - Sport; - Grundschulen; - Förderschulen und - theoretischer Unterricht an beruflichen Schulen unterteilt wird. Die Bewerberinnen oder Bewerber können entsprechend ihrer Qualifikation in unterschiedlichen Aufgabenfeldern eingeordnet werden. Der Rangplatz der Bewerberinnen und Bewerber auf der Landesliste nach dem jeweiligen Aufgabenfeld ergibt sich aus den Durchschnittswerten der Noten des Erstens und Zweitens Staatsexamens der Bewerberinnen und Bewerber. Der beste Durchschnittswert stellt den ersten Rangplatz auf der Landesliste nach dem jeweiligen Aufgabenfeld dar. Die Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen nicht erfüllen und somit nicht in die Landesliste aufgenommen werden, werden in einer gesonderten Liste dem Lehrerhauptpersonalrat, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Hauptschwerbehindertenvertretung vorgelegt. Die Bewerbungsunterlagen der nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber können seitens der Interessenvertretung beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingesehen werden. c) Einstellungen nach Bedarf (1) Mitteilung der offenen Stellen Die allgemein bildenden Schulen melden dem jeweiligen Staatlichen Schulamt und die beruflichen Schulen melden der Referatsgruppe 52 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach Bedarf die über die Landesliste zu besetzenden Stellen in den genannten Aufgabenfeldern. Die Staatlichen Schulämter und die Referatsgruppe 52 melden diese Stellen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. (2) Bewerberauswahl Die Einstellungen im Rahmen der Landesliste können ganzjährig erfolgen.
3 - 3 - Sobald eine Lehrkraft im Land für eine offene Stelle gebraucht wird, erhält die Ranghöchste beziehungsweise der Ranghöchste der Landesliste nach dem jeweiligen Aufgabenfeld durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein schriftliches Einstellungsangebot für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Maßgeblich für die Auswahlentscheidung und damit für die Berücksichtigung der Rangfolge auf der Landesliste nach dem jeweiligen Aufgabenfeld entsprechend den Bedarf der jeweiligen Stelle ist der Stichtag, an dem das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Landesliste an den Lehrerhauptpersonalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Hauptschwerbehindertenvertretung versendet. Die Bewerberauswahl ist somit nach der Rangfolge auf der nach dem jeweiligen Aufgabenfeld bezogenen Landesliste und damit nach den Durchschnittswerten der Noten des Ersten und Zweitens Staatsexamens vorzunehmen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind schwerbehinderte Lehrkräfte vorrangig einzustellen. Bei der Bewerberauswahl ist der Grundsatz der Bestenauslese zu beachten, d.h. diese ist nach den verfassungsrechtlichen Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu treffen, dabei sind auch die Vorgaben aus 9 Auswahlentscheidungen des Gleichstellungsgesetzes GlG M-V vom einzuhalten. Liegen mehrere Bewerbungen mit den gleichen Durchschnittswerten aus den Noten des Ersten und Zweiten Staatsexamens vor, so muss die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beste Lehrkraft ausgewählt werden. Neben den nachgewiesenen bereits geleisteten aufgabenfeldbezogenen Unterrichtstätigkeiten als Hauptauswahlkriterium sind des Weiteren bei der Auswahlentscheidung die nachgewiesenen aufgabenfeldbezogenen Zusatzqualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber heranzuziehen, wenn vergleichbare Bewerberinnen oder Bewerber mit gleichen Durchschnittswerten vorhanden sind. Folgende zusätzliche Hinweise sind bei einer Bewerbung von beamteten Lehrkräften zu beachten: - Diese Lehrkräfte unterliegen dem normalen Auswahlverfahren. - Wird eine verbeamtete Lehrkraft für die Einstellung ausgewählt, so ist durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Personalakte (einschließlich Krankenakte) anzufordern und gründlich zu prüfen. - Die Versetzung wird durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemäß den Erlassen des Ministeriums mit Verfahrenshinweisen zur Übernahme verbeamteter Lehrkräfte aus anderen Bundesländern veranlasst. Bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen ist Folgendes zu beachten: - Die Hauptschwerbehindertenvertretung wird über alle eingegangenen Bewerbungen schwerbehinderter und nicht schwerbehinderter Menschen unterrichtet. Bei einem größeren Bewerberkreis hat eine Unterrichtung über die beabsichtigte Vorauswahl, Gelegenheit zur Stellungnahme und sodann Mitteilung der getroffenen Vorauswahlentscheidung mit Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu entsprechend 178 Absatz 2 SGB IX zu erfolgen. - Die Hauptschwerbehindertenvertretung hat das Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen zu diesem Dienstposten. - Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sind grundsätzlich zu förmlichen Auswahlverfahren zuzulassen. Im Benehmen mit der Hauptschwerbehindertenvertretung kann von einer Zulassung abgesehen werden, wenn aus den vorliegenden
4 - 4 - Unterlagen erkennbar ist, dass die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber fachlich nicht geeignet ist. - Bei schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern ist nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung zu verlangen. - Wird eine schwerbehinderte Bewerberin bzw. ein schwerbehinderter Bewerber für nicht geeignet gehalten, so trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für diese Tätigkeit ist und nicht eine unzulässige Benachteiligung aufgrund der Behinderung vorliegt. - Der Hauptschwerbehindertenvertretung ist die getroffene Entscheidung und ihre Begründung mitzuteilen. - Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind schwerbehinderte Lehrkräfte vorrangig einzustellen. (3) Beteiligungsverfahren und Versendung des Einstellungsangebots Im Rahmen des förmlichen Mitbestimmungsverfahrens nach 62 i. V. m. 68 Absatz 1 Nummer 1 PersVG M-V ist die Zustimmung des Lehrerhauptpersonalrates durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu beantragen. Soweit das Einvernehmen mit dem Lehrerhauptpersonalrat nicht hergestellt wird, ist soweit an der Einstellungsentscheidung festgehalten werden soll die Einigungsstelle anzurufen. Die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung sind gemäß 18 GlG MV beziehungsweise 178 Absatz 2 SGB IX zu beteiligen. Nach der Bewerberauswahl leitet daher das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Bewerbungsunterlagen der ausgewählten Bewerberin oder des ausgewählten Bewerbers sowie die Landesliste an den Lehrerhauptpersonalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung weiter. Nach dem Mitbestimmungsverfahren gemäß 68 Absatz 1 Nummer 1 PersVG M-V der entsprechenden Personalvertretung erstellt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein schriftliches Einstellungsangebot und übersendet dies an die ausgewählte Bewerberin beziehungsweise an den ausgewählten Bewerber. Mit dem Einstellungsangebot ist die Bewerberin oder der Bewerber aufzufordern, beglaubigte Zeugniskopien vorzulegen. Zudem ist mit dem Einstellungsangebot darauf hinzuweisen, dass durch die Bewerberin und den Bewerber ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist. Das erweiterte Führungszeugnis ist durch die Bewerberin beziehungsweise den Bewerber bei der für ihren beziehungsweise seinen Wohnsitz zuständigen Behörde (z. B. Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt oder Polizei) zu beantragen. Ist vorgesehen, die Bewerberin bzw. den Bewerber im Fach Religion einzusetzen, ist im Einstellungsangebot darauf zu verweisen, dass ein Einsatz im Fach evangelische Religion eine Vokation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und ein Einsatz im Fach katholische Religion eine Missio canonica der Erzbistümer Hamburgs beziehungsweise Berlins voraussetzt. Diese sind erst nach Erhalt eines Einstellungsangebotes zu beantragen. Sofern sich die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der schriftlichen Einstellungsbenachrichtigung durch
5 - 5 - einen Kurierdienst äußert, dass sie oder er das Angebot annimmt, findet das Nachrückverfahren Anwendung. Sofern möglich, wird die den Beteiligungsgremien vorgelegte Landesliste höchstens zweimal für ein Nachrückverfahren verwendet. Erfolgt keine fristgemäße Rückmeldung wird die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber bei dem weiteren Listenverfahren nicht berücksichtigt. Eine neue Bewerbung führt zu einer erneuten Aufnahme auf die Landesliste. (4) Benennung der Schule und Übergabe Arbeitsvertrag oder Ernennungsurkunde Nach Annahme des Einstellungsangebots durch die Bewerberin oder den Bewerber wird der Lehrkraft durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die konkrete Schule mitgeteilt, wo sie tätig werden soll. Anschließend informiert das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Staatliche Schulamt oder die Referatsgruppe 52 des Ministeriums sowie die Einsatzschule über die ausgewählte Lehrkraft. Die Schule erhält eine Kopie des Einstellungsangebotes. Ist eine Verbeamtung nicht möglich, wird der Arbeitsvertrag erstellt und spätestens zum Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt. Dabei ist den Lehrkräften auch ein Personalbogen für neu einzustellende Lehrkräfte zu übergeben. Die Lehrkraft reicht diesen über den Schulleiter an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zurück. Bei einer Verbeamtung wird die Ernennungsurkunde erstellt und am ersten Arbeitstag übergeben. Die Personalakten werden bei den Staatlichen Schulämtern beziehungsweise beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geführt. d) Information der nicht berücksichtigten Bewerber Die Absagen an die nicht geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft erstellt und versandt. Bei einer Bewerbung per kann die Absage auch per erfolgen. Ein Muster ist in der Anlage 2 beigefügt. 3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom in Kraft.
6 - 6 - Anlage 1 Bewerbungsbogen für die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes Mecklenburg- Vorpommern über das Landeslistenverfahren Unabhängig von evtl. Bewerbungen auf schulbezogene Ausschreibungen ist für das Einstellungsverfahren im Rahmen der Landesliste eine gesonderte Bewerbung notwendig. Die Bewerbung ist an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu richten. 1. Persönliche Daten Familienname Vorname (Rufname) Straße, Hausnummer Telefon / -Adresse Postleitzahl, Wohnort Staatsangehörigkeit Geburtsdatum Schwerbehinderung %GdB Ich befinde mich derzeit im öffentlichen Schuldienst in einem bis.. befristeten / unbefristeten** Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer / Beamter**. ** Unzutreffendes bitte streichen 2. Angaben zu den abgelegten Prüfungen Lehramt bzw. staatlicher Abschluss bzw. sonstiger Abschluss 1. Staatsprüfung bzw. sonstiger Abschluss: Gesamtnote Abschlussjahr Bundesland 2. Staatsprüfung Gesamtnote Abschlussjahr Bundesland Lehrbefähigung / Abschluss für die Fächer / Fachrichtungen 3. Bewerbungsunterlagen Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild Zeugniskopien Anzahl: ggf. Nachweise über zusätzliche Qualifikationen (Unterrichtstätigkeit, Zusatzstudium) ggf. Ablichtung aus dem Schwerbehinderten-Ausweis und/oder der Bescheinigung des Versorgungsamtes
7 - 7 - Ich bewerbe mich hiermit um die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ich versichere, dass die auf dem Bewerbungsbogen gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt, dass eine Einstellung anfechtbar ist, wenn sie z.b. durch arglistige Täuschung und unrichtige bzw. unvollständige Angaben herbeigeführt wurde. Mir ist auch bekannt, dass bei unleserlichen Angaben meine Bewerbung nicht entsprechend berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus ist mir bekannt, dass Bewerbungskosten vom Land nicht erstattet werden. Ort, Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)
8 - 8 - Anlage 2 Muster für ein Absageschreiben Kopfbogen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Frau/Herrn Bewerbung für die Landesliste Anlage: Ihre Bewerbungsunterlagen (nur bei schriftlich eingegangenen Bewerbungen) Sehr geehrte Frau..., sehr geehrter Herr..., unter Bezugnahme auf Ihre Bewerbung vom... muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann, da (Die Entscheidungsgründe, die zur Abweisung der Bewerbung geführt haben, sind für die Bewerberin oder den Bewerber zusammengefasst in das Ablehnungsschreiben aufzunehmen.) - das Anforderungsprofil bzw. zwingende Bewerbungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden (z.b. ausgeschriebenes, zwingend erforderliches Fach fehlt, zwingend erforderlicher Grundberuf bzw. Grundqualifikation nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen nicht vorhanden; zwingend erforderliche und nachgeforderte Unterlagen fehlen; keine Freigabe), - aufgrund der Vielzahl der eingegangenen geeigneten Bewerbungen vorliegend eine Vorauswahl nach dem Grundsatz der Bestenauslese stattgefunden hat und infolge der Vorauswahl Ihre Bewerbung nicht für das weitere Auswahlverfahren zugelassen werden konnte. Nach dem Grundsatz der Bestenauslese hat bei der Besetzung öffentlicher Ämter die Auswahlentscheidung vorrangig unter Berücksichtigung von Examensnoten zu erfolgen. Bei hohen Bewerbungszahlen kann nach der Rechtsprechung nach pflichtgemäßem Ermessen eine Vorauswahl nach den Grundsätzen der Bestenauslese erfolgen. In Anwendung dieser Grundsätze konnten im vorliegenden Verfahren nur Personen mit einer Examensgesamtnote von mindestens. im weiteren Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Anbei sende ich Ihnen die Bewerbungsunterlagen zurück (nur bei schriftlich eingegangenen Bewerbungen) und bedanke mich für Ihr Interesse. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift
9 - 9 - Anlage 3 Muster für eine Freigabeerklärung Anlage zum Antrag auf Freigabeerklärung I. Angaben zum Antragsteller/in: Name, Vorname: Personalnummer: Ausbildung/Lehramt: Fächerkombination: Derzeitige Beschäftigung unbefristet in Stunden: II. Angaben zum Antrag: Lehreraustauschverfahren: Bewerbung um eine unbefristete Stelle: III. Stellungnahme der Schulleiterin / des Schulleiters Die Lehrkraft kann ohne / gegen Ersatz freigestellt werden Begründung: Unterschrift Schulleiterin / Schulleiter; Datum Stempel der Schule IV. Freigabe durch die Schulbehörde Die Freigabe wird erteilt: Die Freigabe wird nicht erteilt: Datum und Unterschrift Schulrätin / Schulrat
Förderschulen Lehramt für Sonderpädagogik oder mit einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation*.
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