S p o n s o r V e r t r a g
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- Catharina Hertz
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1 Berliner Platz Gießen Auskunft erteilt: Frau Lorengel Zimmer-Nr.: Telefon: 0641/ Telefax: 0641/ umweltamt@giessen.de Internet: Stand : S p o n s o r V e r t r a g zwischen... vertreten durch... - nachfolgend Sponsor genannt - u n d der Initiative "Gießener Gebäudepass" Geschäftsführung: Amt für Umwelt und Natur, Berliner Platz 1, Gießen
2 2 1 Vertragsgegenstand Die Initiative Gießener Gebäudepass führt eine Aktion für Energieeinsparung und gesundes Wohnen zur Verbesserung der Energie- und Schadstoffsituation in Gebäuden durch. Der Sponsor fördert diese Aktion durch einen Zuschuss. 2 Leistungen der Initiative Gießener Gebäudepass (1) Initiative Gießener Gebäudepass Die Initiative wirbt für ihr Vorhaben mit folgenden Unterlagen: Geschäftspost, Zeitungsanzeigen, Internet, Presseerklärungen, Foldern, Plakaten und Informationsmaterial (z.b. Fragen und Antworten zum Energieausweis, Selber rechnen ) (2) Sponsoring Der Sponsor erhält mit der Mindesteinlage von 500 das Recht zur kostenfreien Verwendung des Logos "Sponsor der Initiative Gießener Gebäudepass" (Anlage) in seiner Geschäftspost, auf eigenen Werbemitteln (3) Sponsoring als Premiumpartner (siehe 3 (2) Zusätzlich wird auf die Sponsortätigkeit der Premiumpartner hingewiesen: auf Plakaten, auf Foldern im Internet, unter Links zu den Sponsoren im Sponsorenkästchen (Firmenlogo) beim Medienpartner auf Informationsmaterial (4) Presseerklärungen Auf den Sponsor wird in Presseerklärungen der Initiative Gießener Gebäudepass ausdrücklich hingewiesen. (5) Die o.g. Leistungen der Initiative werden in einer nicht umsatzsteuerpflichtigen Form durchgeführt. (6) Die Initiative Gießener Gebäudepass überlässt dem Sponsor Belegexemplare zum Nachweis der Leistungen.
3 3 3 Leistungen des Sponsors (1) Internet Der Sponsor richtet auf seiner Homepage im Internet einen Link zur Initiative ein. (2) Einzahlung des Sponsorbetrages Die Einzahlung erfolgt auf das Konto der Stadt Gießen Nr bei der Sparkasse Gießen, BLZ , unter dem Verwendungszweck "Sponsoring Gießener Gebäudepass". Ein Überweisungsformular geht nach Unterschrift beider Vertragspartner dem Sponsor zu. (3) Sponsoring als Premiumpartnerschaft: Mindestbetrag Als Premiumpartner verpflichtet sich der Sponsor folgende Zahlungsform zu wählen: 1. Sponsoring in Raten Der Sponsor zahlt während der Laufzeit (siehe 4) dieses Vertrages wiederkehrend jedes Jahr an die Initiative Gießener Gebäudepass jeweils einen Betrag in Höhe von Euro. Die Zahlungen von mindestens dreimal 1000 sind jeweils innerhalb des ersten Monats des angefangen Vertragsjahres auf das Konto der Stadt Gießen unter dem Verwendungszweck "Premiumsponsoring Gießener Gebäudepass" (Rate I, II, III usw.).zu leisten. oder 2. Sponsoring als Einmalbetrag Der Sponsor zahlt an die Initiative Gießener Gebäudepass einen einmaligen Betrag in Höhe von...euro; in Worten:...Euro. (4) Der Betrag wird ausschließlich für die Bezuschussung von Kosten verwendet, die Verfügungsberechtigten über Gebäude für Beratungen und Untersuchungen zur Erlangung des Gießener Gebäudepasses entstehen. (5) Soweit die Sponsorenmittel den Betrag der zu fördernden Kosten übersteigen, werden sie einem gemeinnützigen Zweck des Klimaschutzes zugeführt.
4 4 4 Laufzeit (1) Die Leistungen der Initiative nach 2 (3) aufgeführtes Sponsoring als Premiumpartner haben eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren und verlängern sich sich jeweils um 1 Jahr bei Mehreinzahlungen in 1000 Schritten. oder Die Leistungen der Initiative nach 2 (3). für Sponsorings als Prämiumpartnerschaft mit Einmalzahlungen über 3000 Euro werden auf... Jahre begrenzt. (2) Die Leistungen der Initiative nach 2 (2). aufgeführtes Sponsoring als Einmalzahlungen zwischen 500 und 3000 Euro werden auf... Jahre begrenzt. (3) Die Leistungen der Initiative nach 2 (2)bei Einzahlungen von 500 werden auf 1 Jahr begrenzt (4) Die Laufzeit beginnt mit Eingang der Sponsormittel. 5 Vertraulichkeit Die Parteien bewahren über den Inhalt dieses Vertrages, insbesondere über die Höhe des Sponsorbetrags, Stillschweigen. Über den Inhalt des Vertrags äußern sich die Parteien nur einvernehmlich. 6 Schlussvorschriften (1) Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ein Verzicht auf die Schriftform bedarf der Änderung dieses Vertrags. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam, wenn nicht anzunehmen ist, dass der Vertrag ohne den unwirksamen Teil nicht abgeschlossen worden wäre. (3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gießen.
5 5 Initiative "Gießener Gebäudepass" Universitätsstadt Gießen Amt für Umwelt und Natur Weigel - Greilich (Bürgermeisterin) (Datum, Unterschrift) (Datum, Unterschrift) Initiative Gießener Gebäudepass für Energieeinsparung und gesundes Wohnen : Geschäftsführung: Ing.Büros: Medienpartner: Universitätsstadt Gießen, vertreten durch den Magistrat, Amt für Umwelt und Natur, Aulweg 45, Gießen, Energie Agentur Rhein-Main(EARM), Franziusstraße 8 14, Frankfurt, Institut für Umweltstudien und -beratung GbR (UBERA), Kerkrader Straße 9, Gießen Energie-Kompetenz-Centrum Mittelhesen (EKC) Schützenstraße 62 d, Gießen Mittelhessische Anzeigen-Zeitung MAZ Verlags GmbH, Katharinengasse 12, Gießen,
6 6 Anlage Sponsorenlogo Premiumpartnerschaft *
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