Sponsoring Turn- und Sportverein 1903 e.v. Großkarlbach

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1 Der TuS 1903 Großkarlbach e.v. als Mehrspartensportverein, möchte Interessierten Sponsoren die Möglichkeit geben über den TuS Großkarlbach e.v. zu werben. Diese Unterlagen beschreiben die Möglichkeiten und Sponsorenpakete die zurzeit angeboten werden. Individuelles Sponsoring kann darüber hinaus selbstverständlich vereinbart werden. Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen. Hans Werner Stang 1. Vorsitzender TuS 1903 Großkarlbach e.v. Vereinsprofil Sportarten Der TuS Großkarlbach ist ein Mehrspartensportverein und bietet seine Angebote im Wettkampf als auch im Breitensport an. Die Sportarten sind: Kegeln Leichtathletik Fußball Turnen Gymnastik Theater Step-Aerobic / Pilates Mitglieder Der TuS Großkarlbach hat für jedes Alter etwas zu bieten. Die Vereinsmitglieder kommen aus Großkarlbach und Umgebung. Bei uns im Verein trainieren Kinder, Jugendliche, Familien, Schüler, Studenten, Erwachsene und Senioren. Jung und alt fühlen sich beim TuS Großkarlbach sehr wohl. Anzahl Mitglieder: 500 davon 200 Jugendliche TuS 1903 Großkarlbach e.v. Silvanerstraße Großkarlbach Seite 1

2 Veranstaltungen Der TuS Großkarlbach bietet eine breite und attraktive Palette an Events in Großkarlbach an. Die Events im Einzelnen: Turniere o Fußball Turniere o Kegeln Turniere o Sport- und Spielfeste Events o Kändelgassenfest o Erwachsenentheater o Kindertheater o Weihnachtsmarkt Zu allen Veranstaltungen begrüßen wir Gäste aus Großkarlbach und der Umgebung. Ziele / Leitgedanke und Werte Ziel des Vereins ist die Förderung des Sportes und der sportlichen Jugend, insbesondere durch Errichtung und Erhaltung von Sportanlagen, Förderung sportlicher Übungen und Leistungen durch ausgebildete Trainer und Übungskräfte. Mit der Durchführung von Theaterveranstaltungen soll ein weiteres Vereinsziel Förderung der kulturellen Zwecke erreicht werden. Wir sind ein aktives Führungsteam und arbeiten ständig an der Optimierung der sportlichen Angebote und der wirtschaftlichen Situation des Vereins. Unsere Werte sind Offenheit, Respekt und Professionalität! TuS 1903 Großkarlbach e.v. Silvanerstraße Großkarlbach Seite 2

3 Sponsoringpakete Sponsoringpaket Standard Internetseite des TuS Großkarlbach o Darstellung der Sponsorendaten (Logo, Adresse, Link zur Sponsorenseite) Veröffentlichung der Sponsorendaten in Publikationen des TuS Großkarlbach o Eventhefte bei Veranstaltungen Jährliche Jahr xxx / Jahr Sponsoringpaket Medium / Sportkegelbahn Leistungen des Standard -Paketes Bannerwerbung auf der Sportkegelbahnanlage o Maße: 1,5 x 0,5 m o Verarbeitung: Gewebeplane, 4-farbig, rundum Ösen Jährliche xxx / Jahr Herstellkosten Banner xxx Sponsoringpaket Medium / Sportplatz Leistungen des Standard -Paketes Bannerwerbung auf dem Sportplatzgelände o Maße: 2,5 x 0,75 m o Verarbeitung: Gewebeplane, 4-farbig, rundum Ösen Jährliche xxx / Jahr Herstellkosten Banner xxx Sponsoringpaket Premium Leistungen des Standard -Paketes Bannerwerbung auf der Kegelbahnanlage und dem Sportplatzgelände Jährliche xxx / Jahr Herstellkosten Banner xxx Individuelles Sponsoring Trikotwerbung Projektsponsoring (Events, Anschaffungen, Reparaturen, etc.) Hierzu wird ein gemeinsam individuell abgestimmtes Sponsorenpaket erstellt. TuS 1903 Großkarlbach e.v. Silvanerstraße Großkarlbach Seite 3

4 SPONSORING-VERTRAG Zwischen: TuS 1903 Großkarlbach e.v. - nachfolgend Verein genannt - vertreten durch... und: Firma... - nachfolgend Sponsor genannt - vertreten durch... wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand Der Verein wird durch den Sponsor finanziell unterstützt und wird für die Unterstützung dem Sponsor werbliche Gegenleistungen einräumen. 2 Rechteumfang, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien Rechte des Sponsors Der Sponsor erhält das Recht, je nach Wahl des Sponsorenpaketes, sich wie folgt darzustellen: - Sponsorenlogo auf Druckmaterialien wie Programmheft, Flyer, Wettkampfausschreibung und Internetauftritt - Darstellung mit Werbebanden an den Vereinsstätten des TuS Großkarlbach - Sponsorenlogo Trikots u.ä. - Standplatz für Promotionsstand bei Veranstaltungen Pflichten des Sponsors - Bereitstellung eines LOGOS (wenn möglich elektronisch) Pflichten des Vereins - Der Verein verpflichtet sich rechtliche Regelungen zu treffen, die die Wahrnehmung der Rechte des Sponsors sicherstellen. - Der Verein sichert zu, Verfügungsberechtigter aller Rechte an der Veranstaltung zu sein (u.a. Werberechte), dass mithin die Ausübung der Rechte des Sponsors nicht mit Rechten Dritter kollidiert. - Sollten Dritte aus diesem Grund Ansprüche gegen den Sponsor erheben, wird der Veranstalter den Sponsor hiervon umfassend freistellen. TuS 1903 Großkarlbach e.v. Silvanerstraße Großkarlbach Seite 4

5 3 Vergütungsregelung Bitte Ankreuzen Paket Einmalkosten Laufende pro Jahr Sponsoringpaket Standard Sponsoringpaket Medium / Kegelbahn Sponsoringpaket Medium / Sportplatz Sponsoringpaket Premium Der Sponsor zahlt an den Verein für die ihm übertragenen/eingeräumten Rechte nach diesem Vertrag einen Gesamtbetrag je nach Wahl des Sponsoringpaketes. Soweit der Verein mehrwertsteuerpflichtig ist, wird er eine Rechnung mit dem Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Sponsor ausstellen. Nach Ablauf der Grundlaufzeit, wenn der Sponsorenvertrag sich verlängert, sind die Werbebanner zu ersetzen, die damit anfallenden Einmalkosten werden in Rechnung gestellt. Die Werbebanner werden grundsätzlich für 3 Jahre installiert und sind nach Ablauf von 3 Jahren auszutauschen. Der Gesamtbetrag ist auf das Konto der Sparkasse Rhein-Haardt BLZ nach Rechnungserhalt zu überweisen. Der Gesamtbetrag kann auch als Spende an den Verein überwiesen werden. 4 Vertragsdauer, Kündigung Der Vertrag tritt nach Unterschrift, am nächsten Monatsbeginn in Kraft und gilt für eine Grundlaufzeit von 3 Jahren. Der Vertrag verlängert sich automatisch, nach Ablauf der Grundlaufzeit von 3 Jahren, automatisch um 3 Jahre wenn nicht 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit und Verlängerungszeit gekündigt wird. Der Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist im beiderseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht insbesondere dann, wenn - über das Vermögen eines der Vertragspartner das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ansteht - der Sponsor in Bezug auf seine finanzielle Verpflichtung in Verzug gerät oder eine der Vertragsparteien die im Vertrag festgelegten Leistungen nicht erbringt Eine Rückgewähr empfangener Leistungen wird für den Fall der fristlosen Kündigung aufgrund des Verhaltens eines Vertragspartners ausgeschlossen, unbeschadet des Rechts auf mögliche Schadensersatzforderungen. TuS 1903 Großkarlbach e.v. Silvanerstraße Großkarlbach Seite 5

6 5 Dokumentation der Leistungen Der Veranstalter dokumentiert gegenüber dem Sponsor die Werbemaßnahmen durch Fotos und Belegexemplare. 6 Bereitstellung der Werbemittel und Fertigungskosten Der Sponsor kann eigene Werbemittel für die Veranstaltung verwenden, wenn diese Mittel dem erforderlichen Gesamterscheinungsbild, vor allem in Hinblick auf die Größe der Werbemittel, entsprechen. Hierzu ist ein individueller Sponsorenvertrag zu erstellen. Fertigungskosten für die eventuelle Herstellung von Werbemitteln gehen zu Lasten des Sponsors. 7 Sonstige Bestimmungen - Verein und Sponsor werden über den Inhalt, Umfang und die Konditionen dieses Vertrages absolutes Stillschweigen bewahren, auch nach Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit. - Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt, sofern der Vertragszweck dessen ungeachtet erreicht werden kann. - Die Vertragsparteien verpflichten sich, der unwirksamen Bestimmung durch eine wirksame solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung nahe kommt oder entspricht. - Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung des Vertrages von Bedeutung sein können, unterrichten. - Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Grünstadt 8 Inkrafttreten Dieser Vertrag tritt nach Unterschrift, am nächsten Monatsbeginn in Kraft 9 Allgemeine Bestimmungen Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen sind nur in gegenseitigem Einverständnis und in schriftlicher Form möglich. Beide Vertragspartner erhalten eine Ausfertigung des Vertrages.. Großkarlbach,... TuS 1903 Großkarlbach e.v. Silvanerstraße Großkarlbach Seite 6

7 Sponsor:... Name (Druckschrift):... Name (Unterschrift):... Verein: TuS 1903 Großkarlbach e.v. Name (Druckschrift):... Name (Unterschrift):... TuS 1903 Großkarlbach e.v. Silvanerstraße Großkarlbach Seite 7

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