Neuberechnung der KZVK-Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge und Neuerungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung

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1 der KZVK- für rentenferne Jahrgänge und Neuerungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung Zahlen und Fakten Neues aus der GRV Fragen und Anmerkungen 2 1

2 Zahlen und Fakten laufende Renten gesamt Davon: Altersrenten EM-Renten Witwen- und Witwerrenten 449 Waisenrenten Aus freiwilliger Versicherung monatliche Rentenzahlungen Durchschnittsrenten: 280,88 Aus eigener Versicherung 233,69 Witwen- und Witwerrenten 39,37 Waisenrenten Stand: Oktober Abfindungen Abfindungen 77 Anzahl Durchschnittshöheaus Altersrente Durchschnittshöhe aus EM-Rente Durchschnittshöheaus Hinterbliebenenrente Betriebsrenten aus der Pflichtversicherung, die den Monatsbetrag nach 3 Abs. 2 BetrAVG nicht überschreiten, können auf Antrag abgefunden werden (2018: 30,45 West und 26,95 Ost) Auf schriftlichen Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Bescheids Der Betrag wird berechnet, indem die Rente, die zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs zustand, mit einem dem Lebensalter entsprechenden Faktor multipliziert wird 4 2

3 Neues aus der Rentenabteilung Zahlen und Fakten Neues aus der GRV Fragen und Anmerkungen 5 - Historie Bis 2001 Gesamtversorgungssystem Versicherte erhielten abhängig von der Dienstzeit im Ruhestand bis zu 91,75 % ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten drei Jahre ihres Arbeitslebens Ausgleich zu den verbeamteten Kollegen Es profitierten vor allem Verheiratete wegen des höheren Nettolohns Intransparenz der Berechnungsvorschriften Verfassungswidrigkeit der Halbanrechnung (Urteil vom Bundesverfassungsgericht v ) Abhängigkeit von äußeren Bezugsgrößen Ständige Veränderungen führten dazu, dass Rentenhöhe und Finanzierungsaufwand kaum kalkulierbar und kontrollierbar wurden Kein Grundsatz der Beitragsäquivalenz Problem des demographischen Wandels 6 3

4 Rentennahe SG Ermittlung auf Grundlage des alten Gesamtversorgungssystem Keine Beanstandung durch den BGH Beitragsfreie SG Mindestversorgungs- Rentenleistung des alten Gesamtversorgungs system Keine Beanstandung durch den BGH Rentenferne SG Ermittlung auf Grundlage des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) Beanstandung durch den BGH 7 wurden berechnet Tarifparteien einigen sich auf Tarifparteien einigen sich auf BGH Urteil 2. BGH Urteil

5 1. Urteil 2007 BGH : Die Berechnung der Startgutschrift verstößt gegen den Gleichheitssatz, da sie Pflichtversicherte mit längeren Ausbildungszeiten benachteiligt Die Tarifparteien beschließen die bisherige Regelung zur Ermittlung der im Grundsatz beizubehalten, jedoch durch eine Vergleichsberechnung zu ergänzen Bei diesem Modell wird der bisherigen Berechnung eine zweite Berechnung nach 2 BetrAVG gegenüber gestellt. Ergibt der Vergleich, dass diese höher ist als die gemäß 18 Abs. 2 BetrAVG, erhält der Betroffene einen Zuschlag zu seiner bisherigen Startgutschrift Profitieren konnten insbesondere Beschäftigte, die bei erstmaligem Beginn der Pflichtversicherung mindestens 25 Jahre alt waren 9 2. Urteil 2016 BGH : Auch die geänderten Satzungsregelungen verstoßen gegen den Gleichheitssatz Hauptkritikpunkt ist der um 7,5 Prozentpunkte verminderte Unverfallbarkeitsfaktor. Dieser schließt unter anderem regelmäßig alle Versicherten von einem Zuschlag aus, die entweder bei Eintritt in den Öffentlichen Dienst nicht älter als 25 Jahre oder zum Umstellungsstichtag 41 Jahre und jünger gewesen sind Teilweise Zurückweisung der Revision eines Klägers: Eine Wiedereinführung der früheren Mindestgesamtversorgung für rentenferne Jahrgänge ist nicht notwendig 10 5

6 Einigung der Tarifparteien 2017 Bisher erhielt jeder rentenferne Versicherte pro Jahr der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung einen Anteil von 2,25 Prozent der für ihn ermittelten höchstmöglichen Vollleistung Zukünftig: Nach der Neuregelung soll dieser Faktor in Abhängigkeit vom Beginn der Pflichtversicherung verändert werden. Der Faktor beträgt mindestens 2,25 und höchstens 2,5 Prozent pro Pflichtversicherungsjahr Rechnerisch kann dies eine Erhöhung des bisherigen Faktors um maximal 11,11 Prozent bewirken Aus der Neureglung ergibt sich nicht, dass sämtlich erhöht werden Aus Gründen des Besitzschutzes ist eine Verschlechterung ausgeschlossen 11 Verglichen wird: Die höchste Anwartschaft aus der Startgutschrift (2002) mit der Höhe der zusätzlichen Startgutschrift (2012) und dem Ergebnis der (2019) die höchste Anwartschaft zählt! Technische Umsetzung und Beginn der en in

7 Neues aus der Rentenabteilung Zahlen und Fakten Neues aus der GRV Fragen und Anmerkungen 13 Neues aus der GRV Das Rentenpaket 2019 Rentenversicherungs-Leistungsverbesserung und Stabilisierungsgesetz Mütterrente II Stabilisierung des Rentenniveaus Höhere EM- Renten Unterstützung für Geringverdiener 14 7

8 Das Rentenpaket 2019 Mütterrente II ab Bisher nach Mütterrente I: Drei Erziehungsjahre für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, für Kinder vor 1992 nur zwei Zukünftig nach Mütterrente II: Mütter mit Kindern vor 1992 erhalten zusätzlich einen halben Rentenpunkt Ein halber Rentenpunkt entspricht 16,02 Euro (West) oder 15,35 Euro (Ost) 15 Das Rentenpaket 2019 Höhere EM-Renten ab Bisher seit : Schrittweise Anhebung der Zurechnungszeiten bei Neurenten um weitere drei Jahre bis zum 65. Lebensjahr Zukünftig werden EM-Rentner so behandelt, wie wenn sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hätten 16 8

9 Das Rentenpaket 2019 Stabilisierung des Rentenniveaus Rentenniveau ist das Verhältnis der Rente zum Durchschnittslohn Sicherung bis 2025 bei 48 % Der Beitrag zur Rentenversicherung soll nicht über 20 % steigen (derzeit 18,6 %) Doppelte Haltelinie 17 Das Rentenpaket 2019 Unterstützung für Geringverdiener ab Herbst 2019 Die Einkommensgrenze ab der volle Sozialbeiträge gezahlt werden müssen steigt von 850 auf Euro Nach 35 Beitragsjahren wird mindestens eine Grundrente gezahlt, die 10 % über der Grundsicherung liegt Haben Personen zugunsten von Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen nicht gearbeitet, werden diese Zeiten angerechnet 18 9

10 Neues aus der Rentenabteilung Zahlen und Fakten Neues aus der GRV Fragen und Anmerkungen 19 Rentenrechner: Seite 20 10

11 Vielen Dank! Abteilungsleitung Rente Tel

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